Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Das ist ja super, vielen Dank. Wenn ich das Urteil richtig verstehe, ist Absatz 5 unwirksam, dadurch wird der Paragraph aufgehoben und § 538 BGB angewandt. Stimmt das so ungefähr?
 
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du meinst bestimmt Nr. 5 (Ziffer 5). ja richtig - ist unwirksam und - da keine geltungserhaltende reduktion in frage kommt - § 10 und damit die Schönheitsreparaturregelung insgesamt. richtig ist auch, dass § 538 BGB wieder aufgelebt, der ja gerade durch die Schönheitsreparatur-Klausel abgedungen wird.

rein deklaratorisch weise ich noch auf folgendes hin:
du musst die wohnung allgemein in dem Zustand zurückgeben in dem du sie überlassen bekommen hast, also grobe einwirkungen auf die substanz müssen bereinigt werden (beispielweise klebereste von teppichen oder anderen gegenständen auf dem boden; irgendwelche rückstände/verfärbungen von deinen Möbeln an der wand), das gilt nicht für unerhebliche veränderungen und verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen gebrauch entstanden sind (zB. normale abnutzung von laminat, badewanne etc.). dies ist das problem des vermieters, denn er ist für die instandhaltung der wohnung verantwortlich, zB. für den dir nachfolgenden mieter. dabei spielt dann selbstverständlich auch eine rolle, wielange du in der wohnung gewohnt hast ("abwohnen"). je länger du in einer Wohnung lebst, umso größer sind auch die auswirkungen auf die räumlichkeiten ("Einzelfallbetrachtung"). schäden durch vertragswidrigen gebrauch musst du freilich ersetzen, ob schönheitsreparatur-klausel oder nicht, beispielweise ein schaden im laminat durch ein heruntergefallenes objekt oder andere dir zurechenbare schuldhaft verursachte schäden.
 

TheGreatEisen

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Schlimm die Studenten. Gratis Rechtsberatung... wo kommen wir denn da hin.

Schritt 1:

"Ich muss Ihren Fall umfassend prüfen"

Schnitt 2:

"Sehr geehrter Herr Tarkleigh,

Ich schließe an unser Telefonat vom xx.xx.xxxx an und überlasse Ihnen in der Anlage ein 58-seitiges Memorandum betreffend die Überprüfung Ihrer mietvertraglichen Klausel. Nach umfassender Auslegung bin ich zu dem Schluss gelangt, dass die Klausel aller Voraussicht nach unwirksam sein könnte. Ich weise allerdings vor diesem Hintergrund deutlich darauf hin, dass ein mit der Sache befasstes Gericht auch zu anderweitigen Ergebnissen gelangen könnte."

Schritt 3:

"Sehr geehrter Herr Tarkleigh,

anliegend überlasse ich Ihnen meine Kostennote mit der Bitte um gelegentliche Begleichung."
 
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Schön zu lesen, dass es Anwälte gibt, die die Vielschreiberei in einfachen Dingen mit Humor nehmen können.
 

deleted_24196

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Hi,

Person A nutzt seit Jahren App A auf dem (Android) Smartphone und hat diese auch damals bezahlt (Paid-Version). Person A ist ein versierter Nutzer und technikaffin - aus diesem Grund hat er sein Android gerootet. App A hat jahrelang beim Start einen Warnhinweis ausgegeben ("Ihr Smartphone ist gerootet, das ist unsicher"), die Funktion war allerdings uneingeschränkt möglich. Der Hersteller von App A hat jetzt ein Update rausgebracht, was nicht nur einen Hinweis auf gerootete Geräte ausgibt, sondern auch die Funktion verweigert ("Deaktivieren Sie root, ansonsten nada").

Frage: Kann Person A vom Hersteller Geld-zurück verlangen weil die Funktion der App dermaßen abgeändert wurde, dass Person A die App nicht mehr nutzen kann?

Danke :)
 

parats'

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Die Frage ist doch, ob die angepasste EULA ein solchen Passus enthält. ;)
 

deleted_24196

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Hey, hat hier jemand evtl Zivilrecht Tips?
Folgendes: ich hab, als Geschädigter, nach erfolgtem (und erfoglreichem) Strafprozess Zivilklage erhoben, Schmerzensgeld blah.
Nun, nach ewigem hin und her, wird mir mehr oder weniger deutlich mitgeteilt, dass das Urteil als Beweis nicht ausreiche und ich den kompletten Tathergang nochmal ausführlich schildern (und beweisen...?) soll, obwohl ich auf den Strafprozess verwiesen habe, dem meine Aussage, mehrere Zeugenaussagen und das Urteil zu Ungunsten des Beklagten anhängig sind.
Jetzt frage ich mich doch, wie zum Geier ich das denn noch beweisen soll, wenn das scheinbar nicht ausreicht? Oder soll ich de facto jetzt einfach den Kurier spielen und von Gericht A die Unterlagen vom Strafprozess kopieren lassen und zu Gericht B tragen? Hab ich auf den Kram überhaupt Zugriff?
Hab z.Z keinen Anwalt, da permabroke und ich ging davon aus, dass es nicht nötig wäre, da (so wurde es mir zumindest gesagt) aller Wahrscheinlichkeit nach der erledigte Strafprozess und das ärztliche Gutachten über den entstandenen (Dauer)schaden ausreichen würden.

se fack
 

parats'

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Es handelt sich um eine Android App. Wo kann man da die EULA einsehen?


Siehe oben. Wenn Person A die EULA einsehen kann, wo muss Person A sie dann akzeptieren? Aus der App heraus oder aus dem Play Store?

Ich würde mal sehen ob es dazu was allgemeines im AppStore oder einen Hinweis selbst in der App gibt (wobei die ja nichtmehr geht :troll:).
Ansonsten gibt es noch allgemeine T&C des AppStores, steht dort evtl. was zur Aussperrung von Roots?
 

deleted_24196

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Da müsste sich Person A mal informieren. Gibt es kein BGB §§ der regelt dass sowas nicht passieren darf? :D
 

parats'

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Das kann ich natürlich nicht sagen - wenn man sich aber mal verwandte Themen dazu anguckt, merkt man schnell das hier bisher wenig bis gar nichts dazu geschehen ist. :(
 
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Hey, hat hier jemand evtl Zivilrecht Tips?
Folgendes: ich hab, als Geschädigter, nach erfolgtem (und erfoglreichem) Strafprozess Zivilklage erhoben, Schmerzensgeld blah.
Nun, nach ewigem hin und her, wird mir mehr oder weniger deutlich mitgeteilt, dass das Urteil als Beweis nicht ausreiche und ich den kompletten Tathergang nochmal ausführlich schildern (und beweisen...?) soll, obwohl ich auf den Strafprozess verwiesen habe, dem meine Aussage, mehrere Zeugenaussagen und das Urteil zu Ungunsten des Beklagten anhängig sind.
Jetzt frage ich mich doch, wie zum Geier ich das denn noch beweisen soll, wenn das scheinbar nicht ausreicht? Oder soll ich de facto jetzt einfach den Kurier spielen und von Gericht A die Unterlagen vom Strafprozess kopieren lassen und zu Gericht B tragen? Hab ich auf den Kram überhaupt Zugriff?
Hab z.Z keinen Anwalt, da permabroke und ich ging davon aus, dass es nicht nötig wäre, da (so wurde es mir zumindest gesagt) aller Wahrscheinlichkeit nach der erledigte Strafprozess und das ärztliche Gutachten über den entstandenen (Dauer)schaden ausreichen würden.

se fack

Du hättest einen Antrag auf adhäsionsverfahren nach §§ 403,404 StPO schon im Strafverfahren stellen können. Dann hätte das Gericht auch gleich über deine Schadensersatz/Schmerzensgeldforderungen entschieden.

Das Strafurteil entfaltet keine Bindungswirkung für die Zivilgerichte. Im Gegensatz zum Strafverfahren, bei dem der Untersuchungs- bzw. Amtsermittlungsgrundsatz gilt, herrscht im Zivilverfahren die Dispositionsmaxime und der Beibringungs-und Verhandlungsgrundsatz. Es obliegt den Parteien die Tatsachen darzulegen. Das Gericht ist an die vorgetragenen Tatsachenbehauptungen und Beweismittel gebunden. Der Kläger hat im Zivilprozess die "Beweislast". Du hast jetzt also Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und Wahrheitsgemäß substantiiert abzugeben und vorzutragen. Der Gegner kann diese dann bestreiten oder zugestehen. Rechtlich Erörterungen und Bewertungen sind nicht nötig. Iura novit curia - das Gericht kennt das Recht (meistens zumindest, aber egal hier).
Offenbar hast du überhaupt nichts substantiiertes vorgetragen, der klassische Fehler von Laien im Zivilverfahren, welches ihnen oftmals das Genick bricht. Ein bloßer Verweis "da gab es ein Strafurteil zulasten des Beklagten" ist völlig unzureichend.

Aber: das Zivilgericht ist zwar nicht an die Feststellungen des Strafurteils gebunden, es darf und muss es als Beweismittel verwerten und die Feststellungen würdigen. Du hast also zumindest einen Vorteil.

Akten und Abschriften bekommst du unter den Vorraussetzungen von § 406e StPO.


Hast du überhaupt versucht dich bereits außergerichtlich zu einigen ?

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wieso man sich keinen Rechtsanwalt nimmt. Für bedürftige gibt's auch ohne Probleme Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Davon mal abgesehen, dass du schon im Strafprozess mit adhäsionsverfahren den schädiger die Kosten für den Rechtsanwalt auferlegen hättest können. Selbst schuld, dass man jetzt in den Tiefen des Zivilprozessses versickert und am Ende dann noch die Rechnung zahlen darf für nichts und wieder nichts. In deiner Stelle würde ich jetzt schnell handeln.


@morph
Kann man mit diesem "rooten" Kopierschutz umgehen ?
 
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Da du durch Rooten generell jede Gewährleistung auf dein Smartphone inklusive dem darauf installierten Betriebssystem (Android) verlierst, behaupte ich jetzt mal als Laie, dass du kaum irgendwelche Ansprüche gegenüber einem Appanbieter gelten machen kannst, dessen Apps genau dafür programmiert sind, auf diesem (ungerooteten) System zu funktionieren.

Wenn ich mein Windows/Bios/whatever "modifiziere", kann ich auch schlecht Steam verklagen, dass meine Spiele nicht mehr laufen, solange sie unter normalen Windows weiterhin problemlos funktionieren.
 

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Wenn ich mein Windows/Bios/whatever "modifiziere", kann ich auch schlecht Steam verklagen, dass meine Spiele nicht mehr laufen, solange sie unter normalen Windows weiterhin problemlos funktionieren.

Ich bin einen vom Hersteller vorgegebenen Weg gegangen, um mein Android "offener" zu machen. Ich verliere dann zwar die Garantie (auf die Hardware), afaik aber nicht auf das OS. Wenn die App nicht mehr richtig laufen würde (Abstürze etc.) dann würde ich ja nichts sagen, aber so wird einfach vom Hersteller gesagt "Wenn App X installiert ist, darfst du unsere App nicht mehr ausführen". Das stand so nie in den Beschreibungen, es wurde erst nach Jahren still und heimlich eingeführt. Auch jetzt steht davon nichts in der App-Beschreibung.
 
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Du hättest einen Antrag auf adhäsionsverfahren nach §§ 403,404 StPO schon im Strafverfahren stellen können. Dann hätte das Gericht auch gleich über deine Schadensersatz/Schmerzensgeldforderungen entschieden.

Das Strafurteil entfaltet keine Bindungswirkung für die Zivilgerichte. Im Gegensatz zum Strafverfahren, bei dem der Untersuchungs- bzw. Amtsermittlungsgrundsatz gilt, herrscht im Zivilverfahren die Dispositionsmaxime und der Beibringungs-und Verhandlungsgrundsatz. Es obliegt den Parteien die Tatsachen darzulegen. Das Gericht ist an die vorgetragenen Tatsachenbehauptungen und Beweismittel gebunden. Der Kläger hat im Zivilprozess die "Beweislast". Du hast jetzt also Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und Wahrheitsgemäß substantiiert abzugeben und vorzutragen. Der Gegner kann diese dann bestreiten oder zugestehen. Rechtlich Erörterungen und Bewertungen sind nicht nötig. Iura novit curia - das Gericht kennt das Recht (meistens zumindest, aber egal hier).
Offenbar hast du überhaupt nichts substantiiertes vorgetragen, der klassische Fehler von Laien im Zivilverfahren, welches ihnen oftmals das Genick bricht. Ein bloßer Verweis "da gab es ein Strafurteil zulasten des Beklagten" ist völlig unzureichend.

Aber: das Zivilgericht ist zwar nicht an die Feststellungen des Strafurteils gebunden, es darf und muss es als Beweismittel verwerten und die Feststellungen würdigen. Du hast also zumindest einen Vorteil.

Akten und Abschriften bekommst du unter den Vorraussetzungen von § 406e StPO.


Hast du überhaupt versucht dich bereits außergerichtlich zu einigen ?

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wieso man sich keinen Rechtsanwalt nimmt. Für bedürftige gibt's auch ohne Probleme Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Davon mal abgesehen, dass du schon im Strafprozess mit adhäsionsverfahren den schädiger die Kosten für den Rechtsanwalt auferlegen hättest können. Selbst schuld, dass man jetzt in den Tiefen des Zivilprozessses versickert und am Ende dann noch die Rechnung zahlen darf für nichts und wieder nichts. In deiner Stelle würde ich jetzt schnell handeln.


@morph
Kann man mit diesem "rooten" Kopierschutz umgehen ?
Wow, okay, so einiges, was mir nicht klar war - ich muss dazu sagen, dass mir das ganze Zivilverfahren anders präsentiert wurde, mein Fehler, davon auszugehen, korrekt.
Gut okay, im Endeffekt kann ich jetzt zu Gericht A, mir die Unterlagen ausstellen lassen, diese zusammen mit einer erneuten detaillierten Schilderung meinerseits einreichen und auf das beste hoffen, wenn ich das richtig verstehe.
Auf jeden Fall vielen Dank schonmal
 
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Was droht mir schlimmsten falls?


Fremdes Fahrzeug steht unerwünscht auf privatgelände.
Abschleppen ist doof weil Vorkasse gehen und forderungen durchsetzen ebenso.
Also bleibt nur klassisches Trollen.
Wir haben bei uns Industrie Wickelfolie zum sichern von Paletten und da dachte ich mir so ein paar bahnen um Auto zu legen.
Mal abgesehn von Schadensersatz bei Beschädigung, was ich natürlich vermeide, könnte die Person uns noch irgendwas?
 

zoiX

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Was droht mir schlimmsten falls?


Fremdes Fahrzeug steht unerwünscht auf privatgelände.
Abschleppen ist doof weil Vorkasse gehen und forderungen durchsetzen ebenso.
Also bleibt nur klassisches Trollen.
Wir haben bei uns Industrie Wickelfolie zum sichern von Paletten und da dachte ich mir so ein paar bahnen um Auto zu legen.
Mal abgesehn von Schadensersatz bei Beschädigung, was ich natürlich vermeide, könnte die Person uns noch irgendwas?

Ich kann dir nicht helfen, will aber Bilder, wenn ihr das durchgezogen habt.

Edit: Blöde Zeitverschiebung, hab die 12 Uhr gesehen und dachte mir "Ha, gerade mal drei Stunden her, es besteht die Chance, dass es noch passiert.."
 
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Ich bin einen vom Hersteller vorgegebenen Weg gegangen, um mein Android "offener" zu machen. Ich verliere dann zwar die Garantie (auf die Hardware), afaik aber nicht auf das OS. Wenn die App nicht mehr richtig laufen würde (Abstürze etc.) dann würde ich ja nichts sagen, aber so wird einfach vom Hersteller gesagt "Wenn App X installiert ist, darfst du unsere App nicht mehr ausführen". Das stand so nie in den Beschreibungen, es wurde erst nach Jahren still und heimlich eingeführt. Auch jetzt steht davon nichts in der App-Beschreibung.

Hast du dich mal an den Anbieter mit deinem Problem gerichtet?
Um welche App geht es denn und ist es eine App direkt von Google Play (sog. Direct Sale) oder ein sog. "App-Sale" ? kann man irgendwie über einen Link auf deren Nutzungsbedingungen zugreifen ? Dies könnte zumindest erstmal die Einordnung erleichtern, an wen man sich am besten wendet, und wen man möglicherweise verpflichten kann. Wann wurde die App gekauft ?

Grundsätzlich würde ich jetzt erstmal sagen, dass bei kostenpflichtigen App-Downloads ein (echter) typischer Kaufvertrag vorliegt, sodass die gegebenen gesetzlichen Ansprüche zur Anwendung kommen. Ansprüche muss man dann gegen den jeweiligen Vertragspartner geltend machen, was auch davon abhängen kann wie sich das Auftreten in den Nutzungsbedingungen darstellt. Die allgemeinen Google Nutzungsbedingungen können ebenso als Leitlinie Vertragsbestandteil werden, wobei ich jetzt schon mal nichts darin gefunden habe, dass "Rooten" in irgendeinerweise gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen würde.

Ich denke man könnte da durchaus gute Chancen haben eine Erstattung durchzusetzen. Vorteilhaft ist es erst mal sich bei einem "App Sale" an den Anbieter zu wenden, sofern das möglich ist. Danach an Google. Womöglich wird dir dann eine Lösung angeboten. Fraglich ist natürlich, ob sich der ganze Aufwand lohnt, wenn die App jetzt etwa nur 3 € gekostet hat.
Bei App-Käufen läuft vieles unterschiedlich auf den verschiedenen Plattformen,scheinbar fehlt es teilweise auch an konkreten hinreichenden Bestimmungen. Hinzu kommen unterschiedliche Begrifflichkeiten zwischen englischen und den deutschen Nutzungsbedingungen, was eine Einordnung schwierig gestaltet. Auch ist bei den App-Käufen generell auf rechtlicher Ebene vieles noch lebhaft umstritten und ungeklärt. Soweit für mich ersichtlich haben sich auch Gerichte noch nicht oft damit auseinandersetzen müssen.

Wenn du die fehlenden Puzzle aufklären kannst oder besser dich erst mal an die zuständigen Stellen wendest, wird das wohl erstmal das beste sein.


@steep
Er könnte etwa Beseitigung der durchaus amüsierenden Folgen der Aktion verlangen und/oder dich auf Unterlassung in anspruch nehmen, was für dich dann eventuell kosten erzeugen kann.


Ist es denn für jedermann erkenntlich, dass dort privatgelände ist und parken dort demnach nicht gestattet ist? Macht jemand das öfters oder sind das unterschiedliche ?
Wie du richtig sagst kannst du das Auto auch abschleppen lassen. Die Gegebenheiten in dem Geschäftsfeld sind mir nicht vertraut, aber ich meine, dass es durchaus Gang und gebe ist seinen Anspruch gegen den besitzstörenden Falschparker an das Abschleppunternehmen abzutreten, sodass dieser sich dann selbst darum kümmert wie er bezahlt wird. Nicht unüblich ist es daher - unabhängig davon, ob dann nun das Abschleppunternehmen durch Abtretung Anspruchsinhaber gegen den Falschparker wird oder du es weiterhin bist - das Auto etwa auf einen öffentlichen Parkplatz abstellen zu lassen und dem Falschparker den Aufenthaltsort des Fahrzeugs nur gegen vollständige Bezahlung der Abschleppunternehmerrechnung zu verraten. Vorteil ist, dass man dann ein nettes Druckmittel hat, damit die Rechnung alsbald beglichen wird. Wichtig ist nur, dass die Kosten ortsüblich und verhältnismäßig sind. Zumindest ist das eine Möglichkeit um nicht dem Geld hinterher rennen zu müssen.

Trotzdem gute Aktion, würde aber dann trotzdem vorschlagen die abschleppvariante zu wählen.
 
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Hast du dich mal an den Anbieter mit deinem Problem gerichtet?

Ja, eine Mail an den Support ist raus. Es handelt sich um eine App von einem deutschen Hersteller, Sbanking+. In den Kommentaren beschweren sich schon mehrere über diese Gängelung. Aber wie du schon richtig erkannt hast, für 1-2€ (weiß gar nicht mehr was die App gekostet hat) lohnt es sich nicht da ein großes Fass aufzumachen. Drecksladen, die bekommen jetzt noch ne 1* Wertung und dann suche ich mir was neues.
 
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Der Falschparker ist Wiederholungstäter der auch gebeten wurde es zu unterlassen und es ist ein mit durchfahrt versehner Hinterhof was per se schon kein nutzbarer raum für nichtmieter sein kann.
Also es besteht durchaus ne chance mal bilder machen zu können.
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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Was droht mir schlimmsten falls?


Fremdes Fahrzeug steht unerwünscht auf privatgelände.
Abschleppen ist doof weil Vorkasse gehen und forderungen durchsetzen ebenso.
Also bleibt nur klassisches Trollen.
Wir haben bei uns Industrie Wickelfolie zum sichern von Paletten und da dachte ich mir so ein paar bahnen um Auto zu legen.
Mal abgesehn von Schadensersatz bei Beschädigung, was ich natürlich vermeide, könnte die Person uns noch irgendwas?

Ich glaub, ich hab das schonmal gesagt, aber erfahrungsgemäß (allerdings Kaff) wirkt am besten selbst einparken. Stell dich einfach so hin, dass er/sie/es nicht mehr rauskommt. Oder stell was wirklich schweres und schwer verrückbares hin. Ist ja dein Platz, kannste ja hinstellen was du magst. Du Schussel. So was aber auch.
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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Naja, die Alternative ist einwickeln. Mein ehemaliger Nachbar wurde immer vor seiner Garage eingeparkt zu der Zeit, als er seinen Anhänger vollräumen wollte. Dann hat er halt sein Zeug, das raussollte, vor das Auto und hat gewartet, bis jemand verzweifelt rauswollte, oder direkt den Hänger vor seinen eigenen Hof gestellt. Dann kamen immer peinliche Fragen, ob man rausdürfe, ganz schnell. Mussten halt warten bis der Hänger wieder vollgeladen war (und einmal bis mein Nachbar vom Fußballgucken wiederkam). Kam 2-3 mal vor, hat dann aber auch gezogen. Denke nicht, dass ein Falschparker auch noch die Polizei holt, wenn er auch ohne klar kommt. Allerdings keine Ahnung wie einfach Steep als Parkplatzbesitzer gefunden werden kann, oder ob er Bock auf eine marginale "Konfrontation" hat.
 
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Also wenn ihm schon ans Bein pissen, dann doch auf eine Art, die man Dir nicht als vorsätzlich nachweisen kann.

Den Wagen einmal mit Wasser schön feucht machen und ausm Zementsack ordentlich Staub aufwirbeln - natürlich nur in der Umgebung. Dezent. Nicht aufs FZ kippen! Wolke reicht. Wenn der wieder kommt sieht die ganze Karre aus wie 'ne Woche 'neben einer Baugrube geparkt. Ist halt ein staubiger Hinterhof. Wenn er rumzickt, weisst Du natürlich von gar nichts, kannst ihm aber 'nen oberschlauen Spruch drücken, wie "Darum parkt dort sonst niemand!".

Aber ganz einfache Lösung: Wenn das ein Hinterhof für die Mieter ist, stellt halt einfach was auf die Fläche wo er sich immer hinstellt, so dass dort kein KfZ mehr parken kann? 'ne Bank, 'nen Blumenpott oder 'nen Sonnenschirmständer mit fettem "Parken verboten!" Schild drin?
 
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Es sind halt Kundeparkplätze für meinen Laden und es ist schwierig leute zuzuparken weil dann andere nicht mehr den platz nutzen können. Aber Sache mit dem einsauen gefällt mir auch.
 

parats'

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Gerade dann ist der Abschleppdienst doch wunderbar. Alternativ das Ordnungsamt bemühen.
 

parats'

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Es gibt diverse Abschleppunternehmen die es eben nicht so handhaben und das Argument bezüglich privatem Boden zieht nicht ganz, wenn es sich denn um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird auch das Ordnungsamt tätig.
 

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Kommt dann wohl auf das Ordnungsamt an. Wir haben hier auf der Arbeit eine "Feuerwehraufstellfläche", absolutes Halteverbot. Da stehen leider immer wieder Fahrzeuge. Das Ordnungsamt war letztens da und meinte nur "Privatgelände, da können wir nichts machen".
 
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Es sind halt Kundeparkplätze für meinen Laden und es ist schwierig leute zuzuparken weil dann andere nicht mehr den platz nutzen können. Aber Sache mit dem einsauen gefällt mir auch.
Hast Du die Parkplätze denn explizit mit angemietet? Also gibts irgend ein Schriftstück aus dem hervor geht, dass diese Parkplätze wirklich ausschließlich als Kundenparkplätze genutzt werden dürfen? Ist das vor Ort auch so ausgeschildert?

Einfachste Lösung ist tatsächlich ein Abschleppunternehmen, welches das Fahrzeug erst nach Zahlung der Kosten wieder heraus gibt.
https://www.test.de/Abschleppen-auf-Privatparkplaetzen-Der-Halter-muss-zahlen-4323216-0/
 
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Naja während eine Feuerwehraufstellfläche tatsächlich Aufgabe zumindest der Polizei wäre ist das zuparken von reinem privat Gelände ohne eine Gefährdung wie beim Feuerwehrdingsbums reines Zivilrecht und keine Ordnungswidrigkeit.

Ja sind von uns gemietet und an den buchten jeweils ein Autokennzeichen mit P Lehmann drauf.
Aber ich bin davon ab auch mehr ein Freund vom Trollen das macht mehr Spass.
 
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parats'

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Kommt dann wohl auf das Ordnungsamt an. Wir haben hier auf der Arbeit eine "Feuerwehraufstellfläche", absolutes Halteverbot. Da stehen leider immer wieder Fahrzeuge. Das Ordnungsamt war letztens da und meinte nur "Privatgelände, da können wir nichts machen".

Diese Argumentation des OA ist halt absolut Schwachsinn, oder gilt auf einem Privatgelände kein deutsches Recht?
Vor allem geht es bei euch ja sogar um eine gekennzeichnete Fläche für Rettungsfahrzeuge. :elefant:
 
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Hier habt gewissermaßen beide Recht. Die Polizei oder auch das Ordnungsamt werden allgemein tätig bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (vgl. die ähnlichen Regelungen in §1 der Polizei- und Ordnungsbehördengesetze in den verschiedenen Ländern). Zu der öffentlichen Sicherheit gehören die Unversehrtheit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie Bestand und Funktionsfähigkeit des Staates und sonstiger Hoheitsträger, ihrer Einrichtungen etc. blabla. Zu der Rechtordnung zählen die Gesamtheit aller geschriebenen Verhaltensnormen, insbesondere die Verhaltensnormen, deren Verletzung straf- oder bußgeldbewehrt ist. Die Privatrechtsordnung ist zwar Teil der Rechtsordnung und damit der öffentlichen Sicherheit. Soweit aber die ausschließliche Verletzung von privatrechtlicher Normen in Aussicht steht, sind die Ordnungsbehörden nicht zuständig (sog. Privatrechtsklauseln, die sich in allen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzen wiederfinden), es sei denn gerichtlicher Schutz ist nicht rechtzeitig zu erlangen und wenn die verwirklichung des rechts ohne (polizeiliche) Hilfe vereitelt oder wesentlich erschwert wäre.
Das hier in Rede stehende unberechtigte Parken auf einem Parkplatz eines Privatgeländes ist eine Besitzverletzung durch verbotene Eigenmacht (vgl. § 858 BGB), also eine Verletzung privatrechtlicher Normen. Sonstige Verletzungen etwa öffentlich rechtlicher Normen ist nicht ersichtlich, damit sind die Ordnungsbehörden auch nicht zuständig. Der Besitzer - hier unser Forenuser - kann sich durch sein Selbsthilferecht (§ 859 BGB) wehren und einen Abschleppdienst rufen. Insofern ist es korrekt, dass - wie es ausgedrückt wurde - das "Ordnungsamt nicht ermittelt".
Andererseits ist es aber bei der Feuerwehrzufahrt eine andere Sache. Denn ich nehme mal an die ist zwar auf dem Privatgelände, befindet sich aber mit seinem Zugang in der Überschneidung zum öffentlichen Straßenraum. Wer im absoluten Halteverbot steht handelt ordnungswidrig (vgl. § 41 iVm. 49 StVO), das haben wir z.B. seit einiger Zeit bei Taxenständen. Es müsste also erstmal zu klären sein, ob das absolute Halteverbot Schild ebenso dort steht, dann gilt wegfahrgebot. Ansonsten Das Feuerwehrzufahrts-schild ist in der StVO und deren Anlage nicht drin, Bzgl. Feuerwehrzufahrten ist auch keine Regelung enthalten, jedoch haben die Länder in ihren Brandschutz-Normen Regelung getroffen, zB. in Bayern § 22 VBB, wonach dann ebenso wegzufahren ist. demnach müsste das ordnungsamt dort auch eingreifen, sofern dort ein ordnungsgemäßes Schild nach landesrechtlicher Bestimmung steht.
 
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Benrath

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Ich hab ne Frage zu Bonuszahlung im Arbeitsvertrag nach schweizer Recht, also 13. Monatsgehalt.

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Jahresarbeitszeit und mein Grundgehalt wird in 12 monatlichen Raten ausbezahlt, sonst steht im Vertrag nichts dazu. Ich weiss jedoch, dass alle anderen einen Klausel drin stehen haben. Die recherchier ich nochmal.

Hatte im Radio mal gehört, dass man eventuell doch Anspruch hat, wenn es im Unternehmen gang und gäbe ist, dass alle anderen einen Bonus bekommen. Gibts da was?
 

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In Deutschland gibt es doch im Zuge der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern dazu eine Festsetzung, gerade dann wenn es vertraglich nicht geregelt ist. In der Schweiz wird es sowas ähnliches sicher auch geben.
 

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Ja blabla diese tolle Festsetzung (genauer: Regelung im Zuge des Gleichbehandlungsgesetz, Entgeltfortsetzungsgesetz, Mutterschaftsgesetz, etc pp - das ist wie so vieles im Arbeitsrecht verclustert über zig Gesetze) bedeutet letzlich nur, das eine ungleiche Bezahlung von Arbeitnehmern bei Sonder- und Prämienzahlungen (welche btw meist freiwilig sind, die Arbeitgeber haben sich meist nur recht schlecht gegen betriebliche Übung abgesichert) in der Sache begründet sein muss. "Sache" kann sein: Arbeitnehmer (AN) kriegt deutlich mehr Geld, AN arbeitet mehr Stunden, AN ist "AT", AT hat andere Überstundenregelung, AN ist Führungskraft, AN ist Pendler, AN ist... ich denke ich muss nicht weitermachen, the point was given and bricks were shit.
 

Benrath

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Naja begründet ist die Unterscheidung sonst wohl eher, dass es nicht geplant war, dass ich doch so lange bleibe, aber ich habe sonst den gleichen Status wie alle anderen. Was mir fehlt, sind die Bewertungen auf denen die sonstige Bonuszahlung der anderen bassiert, da ich da nicht im System berücksichtigt wurde.

Naja wie üblich frage ich einfach mal beim HR oder meine Chefin nach. Es ist mir jetzt auch nicht sooooo wichtig, aber es geht bisschen ums Prinzip und auch das Geld zu haben oder nicht.
 
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