Ich bin einen vom Hersteller vorgegebenen Weg gegangen, um mein Android "offener" zu machen. Ich verliere dann zwar die Garantie (auf die Hardware), afaik aber nicht auf das OS. Wenn die App nicht mehr richtig laufen würde (Abstürze etc.) dann würde ich ja nichts sagen, aber so wird einfach vom Hersteller gesagt "Wenn App X installiert ist, darfst du unsere App nicht mehr ausführen". Das stand so nie in den Beschreibungen, es wurde erst nach Jahren still und heimlich eingeführt. Auch jetzt steht davon nichts in der App-Beschreibung.
Hast du dich mal an den Anbieter mit deinem Problem gerichtet?
Um welche App geht es denn und ist es eine App direkt von Google Play (sog. Direct Sale) oder ein sog. "App-Sale" ? kann man irgendwie über einen Link auf deren Nutzungsbedingungen zugreifen ? Dies könnte zumindest erstmal die Einordnung erleichtern, an wen man sich am besten wendet, und wen man möglicherweise verpflichten kann. Wann wurde die App gekauft ?
Grundsätzlich würde ich jetzt erstmal sagen, dass bei kostenpflichtigen App-Downloads ein (echter) typischer Kaufvertrag vorliegt, sodass die gegebenen gesetzlichen Ansprüche zur Anwendung kommen. Ansprüche muss man dann gegen den jeweiligen Vertragspartner geltend machen, was auch davon abhängen kann wie sich das Auftreten in den Nutzungsbedingungen darstellt. Die allgemeinen Google Nutzungsbedingungen können ebenso als Leitlinie Vertragsbestandteil werden, wobei ich jetzt schon mal nichts darin gefunden habe, dass "Rooten" in irgendeinerweise gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen würde.
Ich denke man könnte da durchaus gute Chancen haben eine Erstattung durchzusetzen. Vorteilhaft ist es erst mal sich bei einem "App Sale" an den Anbieter zu wenden, sofern das möglich ist. Danach an Google. Womöglich wird dir dann eine Lösung angeboten. Fraglich ist natürlich, ob sich der ganze Aufwand lohnt, wenn die App jetzt etwa nur 3 € gekostet hat.
Bei App-Käufen läuft vieles unterschiedlich auf den verschiedenen Plattformen,scheinbar fehlt es teilweise auch an konkreten hinreichenden Bestimmungen. Hinzu kommen unterschiedliche Begrifflichkeiten zwischen englischen und den deutschen Nutzungsbedingungen, was eine Einordnung schwierig gestaltet. Auch ist bei den App-Käufen generell auf rechtlicher Ebene vieles noch lebhaft umstritten und ungeklärt. Soweit für mich ersichtlich haben sich auch Gerichte noch nicht oft damit auseinandersetzen müssen.
Wenn du die fehlenden Puzzle aufklären kannst oder besser dich erst mal an die zuständigen Stellen wendest, wird das wohl erstmal das beste sein.
@steep
Er könnte etwa Beseitigung der durchaus amüsierenden Folgen der Aktion verlangen und/oder dich auf Unterlassung in anspruch nehmen, was für dich dann eventuell kosten erzeugen kann.
Ist es denn für jedermann erkenntlich, dass dort privatgelände ist und parken dort demnach nicht gestattet ist? Macht jemand das öfters oder sind das unterschiedliche ?
Wie du richtig sagst kannst du das Auto auch abschleppen lassen. Die Gegebenheiten in dem Geschäftsfeld sind mir nicht vertraut, aber ich meine, dass es durchaus Gang und gebe ist seinen Anspruch gegen den besitzstörenden Falschparker an das Abschleppunternehmen abzutreten, sodass dieser sich dann selbst darum kümmert wie er bezahlt wird. Nicht unüblich ist es daher - unabhängig davon, ob dann nun das Abschleppunternehmen durch Abtretung Anspruchsinhaber gegen den Falschparker wird oder du es weiterhin bist - das Auto etwa auf einen öffentlichen Parkplatz abstellen zu lassen und dem Falschparker den Aufenthaltsort des Fahrzeugs nur gegen vollständige Bezahlung der Abschleppunternehmerrechnung zu verraten. Vorteil ist, dass man dann ein nettes Druckmittel hat, damit die Rechnung alsbald beglichen wird. Wichtig ist nur, dass die Kosten ortsüblich und verhältnismäßig sind. Zumindest ist das eine Möglichkeit um nicht dem Geld hinterher rennen zu müssen.
Trotzdem gute Aktion, würde aber dann trotzdem vorschlagen die abschleppvariante zu wählen.