Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Shihatsu

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Das zB ist eine der üblichen Sachen, die zB in jedem Tarifvertrag zur Anwendung kommen. MA ist seit mindestens 12 Monaten im Betrieb und das Arbeitsverhältnis ist ungekündigt. Und das geht ach ohne TV (in Deutschland) so sauber durch jeden Prozess.
 
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Zählt das 13. Gehalt denn als Bonuszahlung? Bei mir stehts explizit drin, als fester Bestandteil des Jahresgehalts, ist auch völlig unabhängig von meiner Leistung oder dem Erfolg des Unternehmens. Die Tarifangestellten bekommen es in der Form, wie ich es kriege, z.B. auch nicht (die bekommen stattdessen Weihnachtsgeld).
 
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Hallo,

ich hab 'ne Frage bezüglich Sonderkündigungsrecht bei Telekommunikationsverträgen.

Ich habe und zahle seit etlichen Jahren einen 16.000er DSL Vertrag, damals hieß es, mehr sei in unserer Kleinstadt nicht möglich.

Seit dem unser Kind da ist und wir auch Amazon Prime und SkyGo haben, wollen wir aber ab und zu auch mal Videos übers Internet schauen und ich seh mir mittlerweile auch gern mal das eine oder andere StarCraft Game über YouTube oder Twitch an. Dabei habe ich bemerkt, dass der Anschluss bei weitem nicht die 16.000 kBit/s bringt und mal ein paar Speedtests über verschiedene Internetseiten gemacht. Heraus kam, dass die Performance des Anschlusses irgendwo zwischen 900 und 6.000 kBit/s schwankt, in seltenen Ausnahmefällen werden mal 10.000 erreicht. Daher auch regelmässig Aussetzer beim Videostreaming oder größeren Downloads.
Nun war ein Techniker hier bei uns der die Leitungen durchgemessen hat und uns folgende Informationen gab:

1. Der Anschluss kann rein technisch maximal 10.000 liefern, mehr geht gar nicht, auf Grund der Kabel und Entfernung zum nächsten Knotenpunkt. Und da da noch mehr Leute dran hängen, könne ich damit rechnen, regelmässig nicht über 5.000 kBit/s hinaus zu kommen, wenn es gut läuft.

2. Die Firma sei dabei, das Netz auszubauen, wonach der Anschluss dann mit gut Glück regelmäßig auf die 10.000 kBit/s kommen würde, dies würde jedoch noch mehrere Monate (geschätzt 3-4) dauern.

3. Eine LTE-Zusatzoption bietet die Firma nicht an und das LTE-Zusatzangebot einer Fremdfirma könne nicht mit dem DSL-Basisanschluss kombiniert werden.

Nun würde ich daher gern den Anbieter wechseln, da ich woanders eben ein LTE-Kombiangebot für quasi den selben Preis kriegen könnte und die Funkverbindung hier ist echt gut, wir haben 'nen eigenes Haus und ich könnte sogar 'ne Dachantenne drauf packen für richtig guten LTE-Empfang. Mein Vertrag beim derzeitigen Anbieter läuft jedoch noch 8 Monate...

Ich persönlich würde aus Punkt 1 und 2 jedoch ein Sonderkündigungsrecht ableiten, da der Anbieter über beides bereits vor Vertragsabschluss informiert war und uns zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt hat, dass die 16.000 mit denen geworben wurde, technisch gar nicht möglich sind und selbst 'ne Erweiterung auf halbwegs verlässliche 10.000 noch Jahre dauern würde (der Vertrag ist von 2009!). Ich hätte Verständnis, wenn der Anschluss sonst 15.000 liefern würde und ab und an mal auf 10.000 einbricht, aber 900 regelmässig abends sind doch imho klare Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistung?

Ich wäre sogar bereit, dem Anbieter noch 3 Grundgebühren oder sowas zu zahlen, wenn er mich sofort aus dem Vertrag entlässt, weil ich ehrlich gesagt keinen Bock habe, mir das noch viel länger anzutun. Wie stehen die Chancen dort rauszukommen, notfalls über die Schlichtungsstelle? Der Anbieter beruft sich natürlich auf die "bis zu 16.000!" Formulierung und vertritt die Meinung, dass der Vertrag erfüllt sei, selbst wenn nur die minimale ISDN-Bandbreite (kA, 384kB/s?) erreicht würden, was ich ziemlich frech für die geforderte Grundgebühr finde.
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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bringt nix. diese bis zu Argumente angehen lohnt quasi nie, außer du hast tatsächlich ISDN speed
 
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Die 16000er flats sind das sammelsorium für alle ADSL1 und 2 Anschlüsse und gehen von 384kbits bis 16000kbits und geben dementsprechend keine mindestgarantien wie beim VDSL und wenn du dann kündigst denke an die 3 Monate Kündigungsfrist.
 
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Auch die Tatsache, dass der Anbieter schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wusste, dass die beworbenen Werte technisch gar nicht (und auch nicht in absehbarer Zeit) erreicht werden können und uns davon nichts gesagt hat, bringt nichts? Ich meine, das sind doch Infos, die für die Kaufentscheidung relevant sind und von mir als Kunden mangels Zugriff auf die Technik gar nicht vorab geprüft werden können.

Und ja, ist ein ADSL2+ Anschluss.
 
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Wenn das zutrifft, was du beschreibst, sollte eine außerordentliche Kündigung wirksam sein. (Im Notfall also auch vor Gericht bestand haben)

§ 626
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Wie sieht es denn bei dir mit Internetangeboten über Kabelanschluss aus?
 
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Danke. Hab das dem Typen an der Hotline direkt so gesagt (mit Hinweis auf den Paragraphen und bisherige Urteile) und er hat nach anfänglichem Zögern an einen anderen Typen verbunden der mir die problemlose Kündigung zugesagt hat, da man die Probleme technisch derzeit nicht lösen könne. Bestätigung soll in den nächsten Tagen kommen und zum 01.01.2017 ist der Vertrag beendet.

Danke nochmal!
 
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Danke. Hab das dem Typen an der Hotline direkt so gesagt (mit Hinweis auf den Paragraphen und bisherige Urteile) und er hat nach anfänglichem Zögern an einen anderen Typen verbunden der mir die problemlose Kündigung zugesagt hat, da man die Probleme technisch derzeit nicht lösen könne. Bestätigung soll in den nächsten Tagen kommen und zum 01.01.2017 ist der Vertrag beendet.

Danke nochmal!

Ich würde sagen gut das du den Paragraphen sagen konntest, das wird Eindruck geschunden haben.

Ansonsten würde ich die Chancen eher schlecht bei Dir sehen (also wenn der Anbieter nicht entgegenkommend wäre):
- Du hast diesen Dienst schon Jahrelang genutzt ohne dich zu beschweren, dir war also schon länger bewusst, dass die Leistung nicht erbracht wird
- im Vertrag steht 100%ig "bis zu 16.000" drin - und wenn ab und an 10.000 erreicht werden ist das nicht so weit davon weg.
- Bei der Vertragslänge hätte der Anbieter ggf. auf Ausbesserung pochen können - auch wenn diese 3-4 Monate dauert.

Das da oben ist natürlich nur meine Laienmeinung - vielleicht findet sich ja jemand versiertes der mir das auseinander nimmt und aufzeigt warum meine Annahmen nicht stimmen - wäre als Argumentationshilfe für mich irgendwann mal nicht schlecht.
 
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Ich würde sagen gut das du den Paragraphen sagen konntest, das wird Eindruck geschunden haben.

Ansonsten würde ich die Chancen eher schlecht bei Dir sehen (also wenn der Anbieter nicht entgegenkommend wäre):
- Du hast diesen Dienst schon Jahrelang genutzt ohne dich zu beschweren, dir war also schon länger bewusst, dass die Leistung nicht erbracht wird
Und? Das Kündigungsrecht verwirkt man dadurch nicht.

- im Vertrag steht 100%ig "bis zu 16.000" drin - und wenn ab und an 10.000 erreicht werden ist das nicht so weit davon weg.
Nicht weit davon weg? Das ist 30 % weniger als "vereinbart" (ja ich weiß...), und regelmäßig sogar zwei Drittel weniger. Das genügt für ein Kündigungsrecht.

- Bei der Vertragslänge hätte der Anbieter ggf. auf Ausbesserung pochen können - auch wenn diese 3-4 Monate dauert.
Also mal abgesehen davon, dass er das ja nach eigenen Angaben nicht kann: Sowas muss man sich halt vor Vertragsschluss überlegen.

Das da oben ist natürlich nur meine Laienmeinung - vielleicht findet sich ja jemand versiertes der mir das auseinander nimmt und aufzeigt warum meine Annahmen nicht stimmen - wäre als Argumentationshilfe für mich irgendwann mal nicht schlecht.
Nichts für ungut ;)
 
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blöde frage, aber hat er nicht durch mehrmalige verlängerung des vertrages (falls dem so ist, dass die verträge nur 2 jahre gehen und dann verlängert werden) quasi akzeptiert, dass nicht mehr geht? stillschweigend quasi?
 
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Seh ich ehrlich gesagt nicht so. Die automatische Verlängerung bezieht sich auf den Vertrag zu den alten Konditionen. Genauso würde sich ja auch nicht der Monatspreis reduzieren, wenn er weniger gezahlt hätte als vereinbart.
 
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wenn er jetzt 3 monate lang nen geringeren preis zahlen würde als im vertrag steht, und vom provider keine reaktion käme, wäre das noch nicht stillschweigen akzeptiert? oder würde dann der rahmen der verjährung einer geldschuld ausschlaggebend sein? letzteres würde nach etwas überlegung wirklich mehr sinn machen :D
 
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Ne hat er nicht, das wäre eine willensfiktion, die dem deutschen Recht grundsätzlich und fast ausnahmslos fremd ist. Er hat auch keine - verständlich ausgedrückt - "sofortige prüfpflicht", die es etwa in handelsrechtlichen Bestimmungen gibt. Aus seinen Schilderungen entnehme ich ebenso, dass die Gewissheit über den tatsächlich erbrachten Leistungsumfang, nämlich nur 0,9 MBit bis 5 MBit, bei ihm erst jetzt eingekehrt ist.

Ein einräumen der Möglichkeit des "ausbessern" muss ja hier nach Abwägung der gegenseitigen Interessen auch nicht mehr sein, denn es ist überhaupt nicht möglich, dass der Leistungsberechtigte die versprochene Leistung noch erbringen kann.
Durch das Wort "bis.." kann man doch nicht nur 30 % abliefern und darauf vertrauen, dass der Empfänger das nicht merkt und ihn dann in sich selbst verlängernde Verträge "gefangen" halten - zumindest bis er es merkt und ordentlich nur fristgerecht kündigen kann. So nach dem Motto "ätsch bätsch, hast es nicht gemerkt, jetzt kannst du nicht kündigen". Oder in den Worten unseres Philosophen Gashawk: Das kann doch nicht angehen!
 
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Ja, so unglaublich es klingt, aber in den ersten Jahren wurde mit dem Anschluss tatsächlich nur etwas gezockt, wo die Bandbreite nicht ins Gewicht fällt, für SC/BW und SC2 hats immer gereicht, da war eher der Ping wichtig und der war okay.

Aufgefallen ist es tatsächlich erst vor ein paar Monaten aber wir haben die Ruckler beim Video immer auf Youtube oder Amazon geschoben. Klar, früher hat man auch mal das eine oder andere Video geschaut aber erstens funktionierten da noch die Tricks, dass man ein YoutubeVideo erst komplett lädt und dann ansieht (geht heute irgendwie nicht mehr) und die fullHD-Videos waren auch eher noch die Ausnahme.
 
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Habe auf die gleiche Art auch schon gekündigt, weil von meiner 16Mbit Flat nur maximal 2Mbit ankamen und ich die Möglichkeit hatte, auf Glasfaser umzusteigen.
Das YT-Videos nicht mehr komplett laden, liegt am HTML5 Player. Man kann als Seitenbetreiber da zwar einstellen, dass Videos vollständig geladen werden sollen, aber alle Browser hören da irgendwann zwischenzeitlich auf, das Video zu laden um Bandbreite und Datenvolumen zu sparen, wenn ein gewisser Anteil geladen wurde. Macht in Zeiten von Volumenbegrenzungen auch durchaus Sinn, war für mich aber auch damals immer nervig, als ich noch mit 2Mbit leben musste.
 

deleted_24196

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Frage zu Silvester: in unserer Silvester-WhatsApp-Gruppe geht gerade eine Meldung rum, dass in bestimmten Gemeinden kein Feuerwerk abgefackelt werden darf, weil Reetdachhäuser usw. Natürlich auch in der Gemeinde wo wir feiern wollen.

Was passiert wenn man sich dem widersetzt? Muss man sich vorher bei der bei der Gemeinde informieren ob überhaupt geböllert werden darf? Reicht es aus wenn die Gemeinde das über Facebook und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht oder muss das mittels Postwurfsendung an alle Haushalte verteilt werden?
 
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Da reicht schon der Blick ins Gesetz

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
§ 23 
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.....

Es ist also eher ein netter Hinweis der Gemeinde die auf geltendes Recht hinweist.

Und für größere Gebiete dazu noch
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
§ 24 
(1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Abs. 1 und 2, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist öffentlich bekanntzugeben.
(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände
1.
der Kategorie 2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und
2.
der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten
auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.

Und ich denke ein Anschlag im Rathaus und Bürgerämtern etc. und netterweise über Facebook und Homepage sollte da ausreichen.

Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit bis 50000€ zusätzlich natürlich zur Haftung bei Schäden.
 
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Ich böller eh nicht, mir solls also egal sein. Und natürlich kenne ich den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber ich gehe einfach mal vom 0815 Bürger aus der weiß, dass es Silvester erlaubt ist Raketen in die Luft zu schießen und zu böllern. Wie kann man aber voraussetzen dass dieser Bürger auch das Sprengstoffgesetz kennt und dort im besonderen §23.

Erschließt sich mir nicht so wirklich.
 
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Woher soll der Fußgänger wissen das es 5€ kostet über ne rote Ampel zu laufen.
Einfach sein Problem wir reden ja hier nicht von irgendwelchen AGB sondern vom Gesetz.
Und fürs Deppentum gibt's ja auch die Fahrlässigkeit mit geringeren Strafen. Wenn er glaubhaft machen kann das es ihm leid tut und er zu doof zum googlen oder fragen ist.
 
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Woher soll der Fußgänger wissen das es 5€ kostet über ne rote Ampel zu laufen.

Ich passe dein Beispiel mal etwas an. ;)

Über ne rote Ampel laufen kostet im Zeitraum 02.01. bis 30.12. eines jeden Jahres 5€. Im Zeitraum 31.12. bis 01.01. des darauffolgenden Jahres ist die Überquerung bei rot erlaubt, aber nur wenn keine Feuerwache in unmittelbarer Nähe ist. Dann ist es verboten und kostet auch 5€.
 
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Also genauso wie es für mich gesunder Menschenverstand ist nicht bei rot über ne Ampel zu gehen ist es für mich das gleiche nicht in nähe von Holzhäuser zu böllern oder im Wald.
Aber gesunder Menschenverstand ist relativ. Genauso wie sich alle Flüchtlinge an die Gesetzte halten müssen obwohl einigen keiner gesagt hat und es auch für sie nicht logisch ist das zb. Frauen gleichberechtigt sind.

Oder weniger plakativ Steuergesetze da kannst auch nicht hingehen "Wusst ich nicht" wenn sich wieder Sachen ändern.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Bezieht sich allein auf die Kenntnis von Gesetzen bzw. eine Rechtsvorschrift. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich jeder über die Gesetzeslage kundig macht. Tatsächlich kennt das Strafgesetzbuch aber nur Vorsatz und fahrlässiges Verhalten als Voraussetzung für eine Straftat. Daher muss bei jedem Einzelfall geprüft werden, ob zumindest fahrlässiges Verhalten vorliegt.
 
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Ich böller eh nicht, mir solls also egal sein. Und natürlich kenne ich den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber ich gehe einfach mal vom 0815 Bürger aus der weiß, dass es Silvester erlaubt ist Raketen in die Luft zu schießen und zu böllern. Wie kann man aber voraussetzen dass dieser Bürger auch das Sprengstoffgesetz kennt und dort im besonderen §23.

Erschließt sich mir nicht so wirklich.

worüber willst du diskutieren? dass nicht jeder jede verbotsnorm in deutschland kennt, geschweige denn dessen wirklichen inhalt? dass nur derjenige bestraft werden soll, der die norm kannte? ist das die vorstellung von gerechtigkeit, die dir vorschwebt? merkste selbst, oder?

man kann sogar sagen, dass dieses verbot, welches, wie steep richtigerweise schon sagt, eigentlich nur den normalen menschenverstand kodifiziert hat, in deinem eigenen interesse besteht. denn im fall der fälle wärst du zivilrechtlich für sämtliche schäden sowie strafrechtlich verantwortlich, wenn so ein dach anfängt zu brennen. schau mal im gesetz nach (KENN ICH NICHT !!1111) wie empfindlich die strafandrohung für (fahrlässige) brandstiftung bei wohnhäusern (mit todesfolge) ist..
 

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worüber willst du diskutieren?

Ich will hier gar nicht diskutieren, bringt ja eh nichts. Finde es nur komisch dass jeder Böller und Raketen kaufen darf, ohne auf dieses Gesetz bzw. diese Verordnung hingewiesen zu werden (über z.B. einen verpflichtenden Beipackzettel bei jedem Böllerkauf in D) bzw. dass es einen Hinweis gibt, dass man sich bei der Gemeinde darüber zu informieren hat ob böllern erlaubt ist oder halt auch nicht. Ist ja nicht so dass ich täglich auf www.gemeinde-xy.de gucke ob es was neues im Kaff gibt...
 
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Du musst dich doch so oder so bei der Gemeinde informieren, um zu wissen wann du böllern darfst (die genauen Zeiten sind ja auch Sache der Kommune).
 

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Du musst dich doch so oder so bei der Gemeinde informieren, um zu wissen wann du böllern darfst (die genauen Zeiten sind ja auch Sache der Kommune).

Afaik gibt es da keine weitere Beschränkung. Aber ja, theoretisch müsste man das. Aber naja, deswegen knallt es heute schon überall, auch wenn der offizielle Verkauf erst morgen beginnt.
 

parats'

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Keine weitere Beschränkung fürs böllern? In HH gilt das afaik nur vom 31.12 18 Uhr bis 01.01 1 Uhr ohne Sanktionierungen. Das dies in jeder Komune so ist, würde ich aber nicht unterschreiben.

Hinzu kommt natürlich noch, dass diese Vorschriften auch überprüft werden müssen. Da aber eh keiner kontrolliert, böllern sie halt schon heute. :p
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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0815 Autounfall, kurze Frage bezüglich Ablauf:

Ich bin heute auf einen Parkplatz gefahren, direkt vor mir war ein Auto. Der setzt den Blinker rechts und parkt vorwärts ein, kommt zum Halten und gut ist. Ich warte, bis ich meine "er steht" und fahre im Schritttempo weiter. Aus den Augenwinkeln sehe ich, dass er den Rückwärtsgang einlegt und denke mir noch "ne, der wird doch nicht". Genau auf Höhe seines Autos ist er dann formschön in meine Beifahrertür rein, auch mit ziemlich langsamen Tempo. Er meint er habe mich nicht gesehen (glaub ich ihm sogar, weil die Säule bei ihm mega behindert ist), ich sage, ich hätte nicht gewusst was ich hätte tun sollen - bremsen unlogisch, rückwärts in der knappen Zeit unrealistisch und einfach Vollgas auf einem dunklen Parkplatz zwischen Post und Freizeithalle zu riskant, v.a. weil da Leute rumliefen.

Danach wurden erstmal Nummern getauscht und Versicherungen angerufen. Meine hatte ein "technisches Problem" (aka. nicht erreichbar), seine sagte man solle Photos machen, Namen tauschen und am nächsten Tag einen Bericht abgeben. Haben dann letztendlich die Polizei gerufen, die meinten klarer Fall: Rückwärtsfahrer hat Schuld, er hat zu schauen. Finde ich auch logisch. Mein Plan: Morgen einfach Versicherung kontaktieren und Fall schildern, Bericht abgeben und gut ist. Irgendwas übersehen? Hatte so was noch nie. Kommen da irgendwelche Nachteile für mich in Frage (bspw. Teilschuld)?
 

Deleted_504925

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hätte es genau so gemacht.
so kleine unfälle gingen bei mir zumindest immer ohne probleme mit der versicherung über die bühne.
teilschuld sehe ich da auch keine, polizei sagt ja auch klarer fall.
 
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bei solchen unfällen (finden täglich zu hundert statt) wird oftmals ne haftungsteilung durch die gegnerische versicherung angestrebt. die gegnerische versicherung wird vermutlich auf 50/50 oder 75/25 pochen, da sie sagen wird dass du nicht standest und es daher für dich kein unabwendbares ereignis war bzw die betriebsgefahr deines fahrzeugs nicht hinter dem überwiegenden verschulden des anderen zurücktritt. hast du das unfallprotokoll der polizei? was steht drauf? ist der gegner ON01?

was der fahrer vor ort gesagt hat ist leider nichts wert, wenn es nicht irgendwo protokolliert ist. aber erstmal abwarten und schadensanzeige fertigen. vielleicht guckst du dir nochmal das schadenbild an deinem fahrzeug an (horizontale schleifspuren?) und erinnerst dich nochmal an das konkrete geschehen und kommst zu der überzeugung, dass du zum zeitpunkt des zusammenstoßes schon standest ;)
 
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Der Unterschied zwischen stehen und fahren ist tatsächlich relevant. Solltest Du nicht irgendwie belegen können, dass du definitiv standest, wird man versuchen, Dir Teilschuld anzulasten. Und die Aussage des Unfallgegners wird wenig helfen, da er Dich ja angeblich gar nicht gesehen hat, also auch nicht einschätzen kann, ob Du standest oder nicht. Gibts Zeugen für den Vorfall?

-_-
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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Gab keine Zeugen. Dir Polizei hat kein Protokoll geschrieben, nur die Daten aufgenommen und Nummern ausgetauscht, anschließend noch den Anderen verwarnt. Das mit dem Stehen verstehe ich gerade nicht - wenn er aus der Parklücke in den Verkehr setzt, warum muss ich da stehen?

was den Schaden angeht: Man sieht an beiden Fahrzeugen ziemlich gut, dass er im rechten Winkel reingekommen ist.
 

TheGreatEisen

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So wie du den Fall schilderst wird dir kein Richter eine Teilschuld anlasten. Wer rückwärts fährt hat grundsätzlich verloren. Ob du standest oder nicht ist m.E. unerheblich. Die Polizei hat die Verwarnung deshalb ausgesprochen, weil sie den anderen Verkehrsteilnehmer als alleinigen Unfallverursacher sieht. Das hat zumindest Indizwirkung.

Geh zu einem guten Sachverständigen und lass den Schaden umfassend begutachten, das ist meines Wissens eine ersatzfähige Schadensposition. Die Geschichte mit der Betriebsgefahr ist eine nette Sache in der Theorie, dient aber in Wahrheit (wie so oft) einzig und allein in den Fällen, in denen das Gericht keine zweifelsfreie Zuordnung der Verursachungsbeiträge vornehmen kann und mit dem großen Daumen schätzt. Und da ein KfZ per se ein gewisses Risiko vermittelt, geht man in unklaren Fällen von 50% / 50% aus. Hier sehe ich das einfach nicht.
 
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aus unserer sicht ist das ne eindeutige sache, ja. die frage ist aber, wie stellt es sich der sachbearbeitung der versicherung dar bzw. dem richter, wenn es denn soweit kommen sollte. da stellt sich folgendes bild: standard parkplatzunfall mit rückwärtsfahrendem. rückwährtsfahrende haben erhöhte sorgfaltspflichten, blabla, es war nachts und dunkel, aber: zusammenstoß erfolgte bei beifahrertür, also fast schon mittig zum wagen, was dafür spricht, dass der TE fuhr und genügend zeit hatte, das zurücksetzen zu erkennen oder er jedenfalls nicht genügend sicherheitsabstand gehalten hat. dadurch dass es dunkel war, wäre das rückfahrtlicht auch gut zu erkennen gewesen. gegner sagt womöglich noch "ja, ich hab ihn nicht gesehen so schnell war er da" und zack, da haben wir die quotelung.

noch ein tipp: möglicherweise lohnt es sich zum anwalt zu gehen. auch die anwaltskosten ist (ausnahmsweise) direkt ein ersatzfähiger schaden (aber natürlich nur entsprechend dem gegnerischen haftungsanteil). außerdem holt er für dich evtl. noch ein paar mehr sachen raus, kostenpauschale, nutzungsausfallentschädigung etc.
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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Ich hatte beim Einfahren des Parkplatzes gut zwei Autolängen Abstand zu ihm und habe auch gehalten (tatsächlich gehalten), bis er komplett gestanden hat. Danach hab ich noch 4-5 Sekunden gewartet, weil er schon ewig langsam da reingefahren ist, bevor ich wieder angefahren bin - in der Zeit hat sich nix an seinem Auto getan. Inwiefern ich in dem engen Parkplatz Sicherheitsabstand zu Parklücken (~2,5 Meter zu beiden Seiten) einhalten kann weiß ich nicht. Kann gerne Google Satellitenbilder anhängen. Natürlich hab ich dann den Rückwärtsgang leuchten sehen, nur war ich da schon mit der Stoßstange in der Mitte seines Autos, also wie beschrieben nix mehr möglich.
Trotzdem danke für die Argumentation, habe heute so ein Formular via Mail bekommen, in der ich einen Bericht angeben soll. Werde den entsprechend formulieren.

Ab wann sollte man einen Anwalt einschalten? Ich bin bis Ende nächster Woche ziemlich eingebunden, hätte aber die zweite Januarwoche frei (in der Zeit muss ich das Auto auch nicht bewegen, werde ich auch nicht tun, steht [und nur steht, behoben wird da nix] schon auf dem Gelände einer Werkstatt) für den Kram, Rechtsschutz habe ich.

Weiterhin: Die gegnerische Versicherung meinte ich könnte selbstständig einen Sachverständigen einschalten, sollte ich einen kennen. Kenne ich tatsächlich und vertraue dem auch blind (siehe Werkstatt). Dumme Entscheidung, oder lieber offiziell irgendeinen Hampel kommen lassen?
 

parats'

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Mal ne blöde Frage, wieso hast du nicht gehupt?
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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Hab ich probiert, Hupe geht etwas schwer bei dem Auto, mehr als ein leises Möööp hats nicht gemacht.
 
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Moin!

Kurze Frage zu meinem Vertrag im Fitnesscenter.

Habe im Juli eine Mitgliedschaft abgeschlossen in einem Fitnesscenter (Kingdom of Sports) in Hamburg in einem Center hier um die Ecke. Die Kette hatte bis vor kurzem 3 Center in HH, u.a. das wo ich Mitglied bin. 2 dieser Center haben nun einen neuen Betreiber und sind de Facto kein Kingdom of Sports mehr. Auch auf der Homepage ist nur noch 1 Center aufgeführt. Diese Center ist jedoch unzumutbar weit weg (ca. 40min Anfahrtsweg anstatt 10min vorher).

Ich kann mit meiner aktuellen Mitgliedschaft wohl auch ins neue Center. Von meinem Konto bucht nun auch eine andere Firma den Monatsbetrag ab. Jeodoch würde ich gerne kündigen und raus aus dem Vertrag.

Frage: Kann ich per Sonderkündigungsrecht o.ä. aus dem Vertrag raus? Mit der Begründung, dass ich dem Vertrag mit dem neuen Betreiber nie zugestimmt habe und eine Nutzung des verbleibenden Centers nicht zumutbar ist? In den AGB gibt es keine entsprechende Klausel die besagt "Vertrag bleibt bestehen sollte sich Betreiber wechseln etc. pp.". Fall ja, genauso agumentieren oder gibt es da bestimmte Voraussetzungen?

Besten Dank & Grüße
 
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