Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

parats'

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Geschichten die nur bw de schreibt. :rofl2:
 
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Das ist die Wiedergutmachung für bw.des Niederlage gegen Raul :deliver:
 
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Hallo Liebe bw.de Juristen,

Folgende Situation:

War letzte Woche in Dänemark im Urlaub, habe für die Reise bei Sixt einen Mietwagen gebucht. An sich lief alles Reibungsfrei, der Wagen war für 9 Tage mit Vollkasko gebucht und ich habe ihn am Sonntag zurückgegeben ohne dass mir oder meiner Freundin aufgefallen wäre, dass irgendwelche Schäden entstanden wären.
Dies wurde bei der Rückgabe im Übergabeprotokoll von Sixt auch so vermerkt, unter "Neuschäden" steht eindeutig "keine".

Nun ist mir heute (Mittwoch) eine Email von den Nasen ins Postfach geflattet in der sie nun angeben 3 neue Schäden festgestellt zu haben. Bemerkenswert ist hierbei, dass dies 'Kratzer bis Grundierung >10cm' sind, welche also schon einen ziemlichen Schaden entsprechen. Auf den mitgelieferten Bildern kann ich aber bei bestem Willen nichts erkennen. Außerdem ist zu erkennen, dass der Wagen Rückwärts eingeparkt auf der Parkfläche steht, ich ihn aber bei der Ankunft vorwärts eingeparkt habe (kann meine Freundin bezeugen). Ergo wurde er entweder zwischenzeitlich noch einmal verliehen oder von Sixt Mitarbeitern bewegt.

Meine Frage ist ob ich mich auf den Stress einlassen soll zu widersprechen oder einfach die Schadensmeldung bei Sixt ausfüllen da ja eh Vollkasko mit 0€ Beteiligung? Kann man mir da irgendwie nen Strick draus drehen und ich muss doch zahlen?
In der Email behaupten sie auch:
"Bitte beachten Sie, dass wir eine schriftliche Stellungnahme benötigen, damit die im Mietvertrag vereinbarte Haftungsfreistellung wirksam bleibt."
Würde ich also die Schadensmeldung nicht ausfüllen und man mir das trotzdem irgendwie anlasten will die Vollkasko doch nicht ziehen?

danke und gruß
 
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Achtung, Laienmeinung:
Mach ne Kopie vom Übergabeprotokoll und sende dies als Antwort auf die Forderung. Am besten per Einschreiben. Das mit dem falschen eingeparkten Auto würde ich vorerst nicht erwähnen.
 
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War letzte Woche in Dänemark im Urlaub, habe für die Reise bei Sixt einen Mietwagen gebucht. An sich lief alles Reibungsfrei, der Wagen war für 9 Tage mit Vollkasko gebucht und ich habe ihn am Sonntag zurückgegeben ohne dass mir oder meiner Freundin aufgefallen wäre, dass irgendwelche Schäden entstanden wären.
Dies wurde bei der Rückgabe im Übergabeprotokoll von Sixt auch so vermerkt, unter "Neuschäden" steht eindeutig "keine".

Nun ist mir heute (Mittwoch) eine Email von den Nasen ins Postfach geflattet in der sie nun angeben 3 neue Schäden festgestellt zu haben. Bemerkenswert ist hierbei, dass dies 'Kratzer bis Grundierung >10cm' sind, welche also schon einen ziemlichen Schaden entsprechen. Auf den mitgelieferten Bildern kann ich aber bei bestem Willen nichts erkennen. Außerdem ist zu erkennen, dass der Wagen Rückwärts eingeparkt auf der Parkfläche steht, ich ihn aber bei der Ankunft vorwärts eingeparkt habe (kann meine Freundin bezeugen). Ergo wurde er entweder zwischenzeitlich noch einmal verliehen oder von Sixt Mitarbeitern bewegt.
Den letzten Teil kannst du mal getrost vergessen, derartige Theorien sind rechtlich vollkommen belanglos.

Rechtlich läuft das - im Extremfall eines Gerichtsprozesses - wie folgt:
Der Vermieter muss beweisen, dass du die Sache beschädigt hast. Da er wohl keine Beweise hat (insbesondere keinen Zeugen, der gesehen hat, wie du die Kratzer rein gemacht hast, wird er sagen: Die Sache wurde beschädigt, als sie in der alleinigen Obhut des Mieters war. Und diesen Beweis führt er in zwei Schritten. Er beweist erstens, dass der Schaden bei Übergabe an dich noch nicht da war, und zweitens, dass er bei Rückgabe an ihn vorhanden war. Das führt zu dem zwingenden logischen Schluss, dass er in der Zwischenzeit entstanden sein muss. Da auch ein solcher Beweis vor Gericht ohne passende Dokumente kaum jemals gelingt, erstellt man üblicherweise zwei Protokolle. Ein Übergabeprotokoll (bei Beginn) und ein Rückgabeprotokoll (am Ende). Wenn in einem dieser Schriftstücke der Schaden nicht drin steht, ist damit zwar nicht bewiesen, dass der Schaden nicht dennoch vorhanden war. Es wird aber äußerst schwer für den Vermieter, den Beweis zu führen, weil er nun nicht nur ein anderes Beweismittel braucht (z.B. einen Zeugen, der glaubhaft vermittelt, dass der Schaden da war), sondern er muss auch noch irgendwie plausibel erklären, warum ein unrichtiges Protokoll erstellt wurde. Besonders komisch wird das, wenn der Zeuge zugleich derjenige ist, der das Protokoll unterschrieben hat. Um das direkt mal vorweg zu nehmen: Ich habe inzwischen locker zwei Dutzend solcher Fälle gehabt und in keinem ist dem Vermieter auch nur im Ansatz der Nachweis gelungen.

In deinem Rückgabeprotokoll steht, dass kein Neuschaden vorhanden war. Ich vermute, dass dann der Schaden entweder auch nicht in dem Anfangsprotokoll steht, oder dass es nicht mal eins gibt. Also benennt Sixt dann einen Mitarbeiter der sagt: "Ja, ich bin um den Wagen rumgegangen, hab mir alles angeguckt und dann da 'keine' reingeschrieben, aber das war falsch, da waren die Kratzer dran. Dran erinner ich mich ganz genau. Warum ich das Gegenteil reingeschrieben habe, weiß ich nicht, ich fülle das sonst immer ganz gewissenhaft aus." - klar. Oder auch gut: "Ich hab mir den Wagen eigentlich nicht so genau angeguckt, sondern auf das Wort des Kunden vertraut. Wenn ich jetzt gefragt, werde, ob ich ausschließen kann, dass der Schaden in der Nacht danach aufgetreten ist, kann ich das natürlich nicht, ich hab mir den Wagen ja nicht angeguckt. Aber ich bin mir ganz sicher, dass es der Kunde war." - ah ja. Oder mein Favorit: "Der Schaden muss schon bei Rückgabe dran gewesen sein. Ich habe zwar ohne nähere Prüfung 'keine' eingetragen, nachdem ich das Fahrzeug umgeparkt habe, war der Schaden dann plötzlich dran. Ich bin mir ganz sicher, dass ich die Kratzer nicht reingefahren habe, ich bin ein sehr sicherer Fahrer und mir ist das noch nie passiert. Außerdem würde ich das ja dann sofort melden, warum sollte ich das auch dem Kunden in die Schuhe schieben?" - ja, warum eigentlich...?

Meine Frage ist ob ich mich auf den Stress einlassen soll zu widersprechen oder einfach die Schadensmeldung bei Sixt ausfüllen da ja eh Vollkasko mit 0€ Beteiligung? Kann man mir da irgendwie nen Strick draus drehen und ich muss doch zahlen?
Naja, was heißt Strick draus drehen? Abgesehen davon, dass das Beihilfe zum Versicherungsbetrug ist, hast du wahrscheinlich kein Problem.

"Bitte beachten Sie, dass wir eine schriftliche Stellungnahme benötigen, damit die im Mietvertrag vereinbarte Haftungsfreistellung wirksam bleibt."
Dann würde ich mal eine schriftliche Stellungnahme abgeben, nämlich, dass deines Wissens kein Schaden vorlag und dass du zur Erinnerung noch mal auf die beigefügte Anlage (das Schadensprotokoll) verweist. Mal angenommen, sie weisen dir nach, dass der Schaden doch dran war. Dann dürfte wohl immer noch die Vollkaskoversicherung zahlen. Oder gibt es da irgendwelche abweichende Vereinbarungen?
 
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Wow, detailliert, ist ja quasi schon eine Erstberatung (jaja, nur für einen fiktiven Übungsfall, den HellAngel hier mal reingestellt hat).
Ich denke, Du schuldest Hafish mindestens ein Bier, HellAngel ;)
 
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Den letzten Teil kannst du mal getrost vergessen, derartige Theorien sind rechtlich vollkommen belanglos.

Rechtlich läuft das - im Extremfall eines Gerichtsprozesses - wie folgt:
Der Vermieter muss beweisen, dass du die Sache beschädigt hast. Da er wohl keine Beweise hat (insbesondere keinen Zeugen, der gesehen hat, wie du die Kratzer rein gemacht hast, wird er sagen: Die Sache wurde beschädigt, als sie in der alleinigen Obhut des Mieters war. Und diesen Beweis führt er in zwei Schritten. Er beweist erstens, dass der Schaden bei Übergabe an dich noch nicht da war, und zweitens, dass er bei Rückgabe an ihn vorhanden war. Das führt zu dem zwingenden logischen Schluss, dass er in der Zwischenzeit entstanden sein muss. Da auch ein solcher Beweis vor Gericht ohne passende Dokumente kaum jemals gelingt, erstellt man üblicherweise zwei Protokolle. Ein Übergabeprotokoll (bei Beginn) und ein Rückgabeprotokoll (am Ende). Wenn in einem dieser Schriftstücke der Schaden nicht drin steht, ist damit zwar nicht bewiesen, dass der Schaden nicht dennoch vorhanden war. Es wird aber äußerst schwer für den Vermieter, den Beweis zu führen, weil er nun nicht nur ein anderes Beweismittel braucht (z.B. einen Zeugen, der glaubhaft vermittelt, dass der Schaden da war), sondern er muss auch noch irgendwie plausibel erklären, warum ein unrichtiges Protokoll erstellt wurde. Besonders komisch wird das, wenn der Zeuge zugleich derjenige ist, der das Protokoll unterschrieben hat. Um das direkt mal vorweg zu nehmen: Ich habe inzwischen locker zwei Dutzend solcher Fälle gehabt und in keinem ist dem Vermieter auch nur im Ansatz der Nachweis gelungen.

In deinem Rückgabeprotokoll steht, dass kein Neuschaden vorhanden war. Ich vermute, dass dann der Schaden entweder auch nicht in dem Anfangsprotokoll steht, oder dass es nicht mal eins gibt. Also benennt Sixt dann einen Mitarbeiter der sagt: "Ja, ich bin um den Wagen rumgegangen, hab mir alles angeguckt und dann da 'keine' reingeschrieben, aber das war falsch, da waren die Kratzer dran. Dran erinner ich mich ganz genau. Warum ich das Gegenteil reingeschrieben habe, weiß ich nicht, ich fülle das sonst immer ganz gewissenhaft aus." - klar. Oder auch gut: "Ich hab mir den Wagen eigentlich nicht so genau angeguckt, sondern auf das Wort des Kunden vertraut. Wenn ich jetzt gefragt, werde, ob ich ausschließen kann, dass der Schaden in der Nacht danach aufgetreten ist, kann ich das natürlich nicht, ich hab mir den Wagen ja nicht angeguckt. Aber ich bin mir ganz sicher, dass es der Kunde war." - ah ja. Oder mein Favorit: "Der Schaden muss schon bei Rückgabe dran gewesen sein. Ich habe zwar ohne nähere Prüfung 'keine' eingetragen, nachdem ich das Fahrzeug umgeparkt habe, war der Schaden dann plötzlich dran. Ich bin mir ganz sicher, dass ich die Kratzer nicht reingefahren habe, ich bin ein sehr sicherer Fahrer und mir ist das noch nie passiert. Außerdem würde ich das ja dann sofort melden, warum sollte ich das auch dem Kunden in die Schuhe schieben?" - ja, warum eigentlich...?

Naja, was heißt Strick draus drehen? Abgesehen davon, dass das Beihilfe zum Versicherungsbetrug ist, hast du wahrscheinlich kein Problem.

Dann würde ich mal eine schriftliche Stellungnahme abgeben, nämlich, dass deines Wissens kein Schaden vorlag und dass du zur Erinnerung noch mal auf die beigefügte Anlage (das Schadensprotokoll) verweist. Mal angenommen, sie weisen dir nach, dass der Schaden doch dran war. Dann dürfte wohl immer noch die Vollkaskoversicherung zahlen. Oder gibt es da irgendwelche abweichende Vereinbarungen?

Nein nicht wirklich, ganz normal mit Vollkasko gebucht. Danke für deine Analyse! Das mit dem Versicherungsbetrug ist mir noch gar nicht gekommen aber guter Hinweis! Bierchen geb ich dir aus wenn du mal in Heidelberg oder Umgebung bist :D
 
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Telefonwerbung

Bin seit kurzem Betriebsratsvorsitzender an meinem Standort. Mein Vorgänger ist in Rente und hatte immer weider Kontakt zu IFB. Das ist bei allen Standorten der Standard-Anbieter für Betriebsratsseminare etc. und ich habe heute mit meinem zweiten Vorsitzenden erst im Katalog geschaut, wann wir welche Seminare buchen.

Kurz darauf hat mir meine Kollegin ein Telefonat durchgestellt. Ich habe ifb als Firmenname verstanden und es ging um ein Angebot für deren Onlineportal und Printmagazin. Ich könne das ganze 30 Tage testen und jederzeit kündigen. Interessant war für mich, dass sie im Onlineportal immer aktuelle Gesetzes-Änderungen pflegen würden. Das Ganze kam mir nicht unbedingt seriös vor, aber ich kannte die Firma und die Anruferin wollte nichts außer meiner Firmen-E-Mail.

Habe bei einem Call-Center gejobbt im Studium und kannte Ähnliches, mal seriöser mal weniger seriös, habe daher dann Google angeworfen. Ich denke es handelt sich nicht um IFB sondern AIB. Dazu kommt das die Nummer 2015 aufgefallen ist wo nicht nach Betriebrat sondern Datenschutzbeauftragtem gefragt wurde. Außerdem habe ich die versprochene Mail mit Testzugang bis heute Abend nicht bekommen.

Nun gibt es drei Möglichkeiten:
1) Kein Fake => IFB, mit denen wir schon x-mal Kontakt hatten und ich krieg morgen die Mail und kann dann absagen, wenn es sich nicht sogar lohnt.
2) AIB => Cold Call und ich krieg eine Mail von ihnen in der Hoffnung, dass ich dabei bleib / es vergesse
3) Fake => Ich krieg keine Mail, sondern in 30 Tagen die Rechnung

Meine Fragen, da ich inzwischen 3) befürchte:
Was mache ich nun, wenn ich keine Mail bekomme? Da anrufen? Habe keinerlei Kontaktdaten. Habe aber definitiv keiner Aufzeichnung zugestimmt, noch Daten außer E-Mail raus gegeben und wörtlich gesagt "ich gehe ja nun nicht einfach am Telefonat einen bindenden Vertrag mit Ihnen ein". Das sich nach 30 Tagen das ganze von Test in Abo wandelt hat sie mir auch erst auf Nachfrage gesagt, am Ende aber von sich aus noch einmal erwähnt. Nun kann man ja auch mit Audiosoftware einiges zusammen-schnibbeln. Kann ich aktiv was machen, außer nach Pforzheim zu fahren und das Büro nieder zu brennen?

Haben die irgend eine Chance mir einen Strick draus zu drehen?

Edit:
Ok ist wohl 2 + anderer Verlag.
 
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Hab mal ne Frage an die Profis zum Thema Mahngebühr und Verzugszinsen.

Meine Freundin und ich sind vor einiger Zeit mit Easyjet geflogen und der Flug hatte wegen technischer Probleme vier Stunden Verspätung. Flug innerhalb der EU, d.h. es sind laut Richtlinie sowieso 250€ Schadenersatz pro Person plus die 60€ fürs Taxi fällig.

Hatte denen zunächst per Post so ein angepasstes Musterschreiben mit der Forderung geschickt und eine Zahlungsfrist von etwas über zwei Wochen gesetzt.
Der Easyjet-Kundenservice hat sich kurz nach Ablauf der Frist per Mail gemeldet und gesagt, sie würden die Überweisung veranlassen, sobald ich ihnen die Kontodaten zukommen lasse. Die Kontodaten waren natürlich schon meinem ersten Brief zu entnehmen, hab sie ihnen trotzdem nochmal per Mail gegeben, leider dabei versäumt, nochmal eine Frist zu setzen.

Das Ganze ist jetzt wieder etwas mehr als zwei Wochen her und das Geld natürlich noch nicht da. Meine konreten Fragen:

1. Sind die bereits in Verzug und darf ich daher kostenpflichtig mahnen oder muss ich erst nochmal eine Zahlungsaufforderung schicken und eine neue Frist setzen?
a) Falls ich sie nochmal kostenlos zur Zahlung auffordern muss, welche Frist wäre angemessen?
b) In § 288 Abs. 5 BGB steht: "Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro."
Falls sie schon in Verzug sind, darf ich diese 40€ einfach auf den Betrag oben drauf schlagen? Können wir sogar zweimal 40€ verlangen, wenn wir zwei getrennte Briefe unter je eigenem Namen abschicken?

2. Sollten sie sich beharrlich weigern zu zahlen, wie kommen wir am besten an unser Geld: Anwalt beauftragen, gerichtliches Mahnverfahren? Gibt es irgendwelche Fallstricke zu beachten, damit uns am Ende keine Kosten entstehen?
 
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Du kannst dich an eine Firma wenden die das alles für dich klärt. Wie das dann mit den Kosten aussieht weiß ich allerdings nicht.
 
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Daran hab ich aber kein Interesse. Jetzt gehts ja erstmal nur darum, wie ich maximal für den zusätzlichen Aufwand entschädigt werde, den Easyjet mir macht. Wenn das nicht fruchtet, gehts ins Mahnverfahren oder zum Anwalt.
 
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Folgendes Szenario:
Ich bin mit dem Firmenwagen zu einer Geschäftsreise unterwegs (nahes Ausland). Ein Mitarbeiter der Firma, zu der ich fahre wohnt in der Nähe und hat mich gebeten ihn diese Woche mitzunehmen, da sein Auto defekt ist.

Nun weiß ich aber, das nur meine Firmenkollegen und meine nahen Familienangehörigen in diesem Fahrzeug versichert sind. Für andere trifft das bei Firmenfahrten nicht zu (bei Privatfahrten ist das wieder anders, aber das ist ja erwiesenermaßen keine).

Nun will man natürlich kein Arsch sein und die Person selbstverständlich mitnehmen, aber nehmen wir an es passiert was auf der Autobahn und diese Person erhält einen Schadenersatzanspruch gegen mich, dann habe ich offenbar ein Problem. Und das ist recht unkalkulierbar.
Also habe ich im Netz nach Haftungsbeschränkungen gegoogelt und diesen vom ADAC gefunden:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Vertragliche-Haftungsbeschraenkung 2015_37991.pdf

Nun ist mir da aber nicht klar wie der erste Absatz zu verstehen ist:
Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sofern der Unfall vom Fahrer verursacht wurde.

- Heisst das nun, dass ich mich gegen einen selbstverschuldeten Unfall auf der Autobahn gar nicht aus der Haftung entlassen kann (gerade obv selbstverschuldet oder nicht kann man auf der Autobahn ja super streiten (Tempo, Abstand, etc...))?
- Würde meine private Haftpflicht dann zahlen?
- Für was dann überhaupt dieser Haftungsausschluss?

Besten Dank!
 
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Ganz kurz mal:

Du kannst einzelvertraglich also bei Individualabrede deine Haftung ausschließen, sofern dies gesetzlich gestattet ist, also unter den Voraussetzungen der § 276 ABS. 3 BGB. Vorsatz kannst du also nicht ausschließen.

Macht ihr gar nichts aus, kann unter Umständen ein stillschweigender Haftungsausschluss für Fahrlässigkeit in Betracht kommen, allerdings wird das in der Regel nach der Rechtsprechung des BGH - wenn keine weiteren Anhaltspunkte da sind, die dafür sprechen - nur angenommen, wenn der schädiger nicht versichert ist. Denn ein auf willensfiktion beruhender Haftungsausschluss dient nicht dazu, die Versicherer zu entlasten.

Dieses Formular dient scheinbar dazu, den Wertungen der AGB Kontrolle standzuhalten. Du stellst aber keine AGB. Ebenso kann das in Betracht kommen, wenn du entgeltliche Personenbeförderung durchführst. Das ist hier aber nicht der Fall, denn du nimmst den ja unentgeltlich bei Gelegenheit mit, was an sich auch nur eine Gefälligkeit darstellt, es sei denn du willst dich rechtlich binden (siehe oben, dann hat er aber auch einen Anspruch mitgenommen zu werden! Dh. du kannst es dir nicht einfach wieder anders überlegen)

Aber mal ehrlich, wer macht sich bitte Gedanken darüber seine Haftung zu begrenzen, wenn er mal jemanden mitnimmt ?

@saisted

Wenn die Fluggesellschaft mit der Zahlung in Verzug ist, du also eine Frist gesetzt hast, kannst du auch einen RA beauftragen. Die Rechnung für die Rechtsverfolgung zahlt dann easyjet.

Der Pauschale verzugsschadenersatz aus § 288 ABS. 5 wird dir nicht zustehen, weil es hier nicht um eine Entgeldforderung geht, sondern der Anspruch sich aus der EU-Fluggastrechte-VERORDNUNG (Art. 10 analog war das glaube ich, keine Lust nachzuschauen) direkt ergibt.
 
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Geschichten die nur bw de schreibt. :rofl2:

neuerlicher nachtrag und abschluss der geschichte - nachdem mag.jur. sonnenstudio nicht zeitnah nach dem urteil mir die 500€ bezahlt hat, hat mein anwalt ihm eine zahlungsaufforderung zukommen lassen mit einer gesamtschmerzensgeldforderung von 2.000€

diese befinden sich seit einer guten woche nun auf meinem konto :deliver:
 
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Aber mal ehrlich, wer macht sich bitte Gedanken darüber seine Haftung zu begrenzen, wenn er mal jemanden mitnimmt ?

Danke für Deine Ausführungen. Zu dem Punkt, naja, es ist nunmal nicht mein Privatfahrzeug. Was wenn die Versicherung meines Arbeitsgebers eine Zahlung ablehnt, weil kein Firmenmitarbeiter. Und meine Versicherung auch bockt, dann bin ich doch der Dumme, obwohl ich jemandem eigentlich was gutes Tun wollte? Oder bin ich hier gerade auf dem Holzweg?

@Bierplautze: Herrliche Story, einfach danke dafür.
 
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Hallo zusammen ich brauche eine juristische Beratung im Arbeitsrecht.

Ich bin seit zwei Jahren bei einer zeitarbeitsfirma beschäftigt. Habe dort einen unbefristeten arbeitsvertrag. Im August wurde ich Vater. Es gab in den letzten Monaten oft das Thema das ich nicht mehr beschäftigt werden soll. Gestern hat man mich mündlich informiert dass mein Arbeitsverhältnis beim unternehmen wohin ich verliehen wurde zum 15. Beendet sein wird. Wohl bemerkt nur mündlich. Ich rief also beim Zeitarbeitsunternehmen an und diese bestätigten mir das und auch das mein Arbeitsverhältnis mit denen auch beendet wird(auch zum 15.12) jetzt bin ich Fuchs gewesen und Habe direkt gestern Abend einen Antrag auf Elternzeit bei der Zeit Arbeits Firma per email und kaum später per einschreiben auch per Post eingereicht. Die Elternzeit soll am 26.12 also acht Wochen nach Antrags Stellung in Kraft treten was ich so auch in den Antrag geschrieben habe.
Bin ich jetzt seit gestern erstmal unkündbar? Ich habe nur eine unwirksame mündliche Kündigung erhalten. Die schriftliche sollte wohl zum 15.11 eintreffen.
 
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Shihatsu

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Die Kündigung ist ja doppelt unwirksam. Erstmal bedarf sie der Schriftform - alles was vorher passiert, ist irrelevant (es sei denn es handelt sich um eine ausserordentliche Kündigung bei Sonderfällen - wenn man dem Chef mit ner Pistole ins Bein schiesst muss der nicht erst was schreiben um dich loszuwerden). Dann kann man einen unbefristeten Arbeitnehmer nicht einfach so kündigen. Machen ZAFs zwar gerne, weil sie meist Mitarbeiter ohne Schutz haben (BR oder Gewerkschaft), kriegen aber form AG dann auch gern mal dick auf die Fresse.
Dazu kommt als zweites: Durch den Antrag auf Elternzeit hast du besonderen Kündigungsschutz, jetzt rettet den AG eigentlich nichts mehr ;)

Sodele, in Sachen Kündigung gilt: Anzahl MA > 10 -> Kündigungsschutz findet Anwendung. Besonderer Kündigungsschutz liegt vor, damit sind die normalen Kündigungsgründe (personenbedingt, betriebsbedingt oder verhaltensbedingt) als nichtig zu werten, und es bleibt nur noch die fristlose Kündigung. Soviel zum rechtlichen.

Nun zum praktischen: Der Chef wird dich meiner Erfahrung nach trotzdem rausschmeissen. Das einzige das du dagegen machen kannst ist mit einer Kündigungsschutzklae zu reagieren. Ich hoffe du bist rechtschutzversichert.

P.S.: Ich bin kein Jurist. Ich darf dich daher soviel beraten wie ich will ;)
 
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Du meinst mein Chef vom unternehmen wo ich hin verliehen wurde kündigt mich - davon gehe ich aus. Mein plan ist jetzt mehr der: Die Eltern Zeit nutzen um eine neue stelle irgendwann zu finden. Sobald meine Eltern Zeit endet werde ich aus irgendwelchen Gründen beim Zeit Arbeits unternehmen so oder so gekündigt. Aber bis dahin Kann ich selbst noch viel machen
 

Shihatsu

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Der Chef des leihenden Unternehmens kann dich nicht kündigen, der kann dich nur nicht mehr ausleihen. Das ist für deinen Fall aber völlig irrelevant. Wichtig ist was DEIN Chef macht - also der, der die Herrschaft über deinen Arbeitsvertrag hat. Und meiner Erfahrung nach kündigt der dich auf jeden Fall, d.h. er scheißt auf die Elternzeit, und lässt es auf den Prozess ankommen. Leider sind ANÜs Freiwild. :8[:
 
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Habe mal eine Rechtsfrage zu Abschlussarbeiten.

Es ist so, dass ich diesen September meine letzten Klausuren im Master geschrieben und bestanden habe. Seit ich ausreichend Credits für die Masterarbeit zusammen habe (seit Ende August) habe ich nach einer Masterarbeit gesucht (wenn man früher sucht schicken die Assistenten einen immer weg - "frag nochmal nach wenn du ausreichend Credits sicher hast").

Ich hab dann im September eine Zusage für eine Masterarbeit bekommen, die ich aber erst im Januar beginnen kann. Da momentan alle Assistenten überlastet sind (doppelter Abijahrgang ist bei den Bachelorarbeiten angekommen) und das Thema zu einem meiner Schwerpunkte passt habe ich das angenommen.
Beim Vorsitzenden des Prüfungsauschusses hatte ich auch schon ein Gespräch wegen der langen Wartezeit, aber wirklich produktives konnte er nicht beitragen. Da ich ja eine Masterarbeit hatte, wollte ich nur wegen der Wartezeit auch nicht zu viel Stress machen.

Heute hat mir der Assistent, von dem ich eine Zusage hatte, mitgeteilt das er mir doch keine Masterarbeit anbieten könnte. Jetzt bin ich halt ein klein wenig sauer.

Laut Modulhandbuch ist die Masterarbeit für das 3. Mastersemester vorgesehen (hat bei mir jetzt am 01.10. angefangen), die Bedingungen dafür habe ich erfüllt. Darüber hinaus ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses laut Masterprüfungsordnung verpflichtet Studenten, die kein Thema und/oder Betreuer finden, beides zuzuteilen. Um die Masterarbeit im 3. Semester abzuschließen, hätte ich exakt am 01.10. beginnen müssen. Dem Vorsitzenden hatte ich über das Problem im September informiert (ohne das Nachhaken der Studienberaterin hätte er nichtmals geantwortet).

Meine Frage ist jetzt:
Gibt es da Möglichkeiten Schadensersatz zu fordern? Für jeden Monat den ich (unverschuldet) länger studiere entgeht mir Geld im Wert von über 3000€ (Nettogehalt ca. 2500€, zusätzlich Krankassenbeiträge als Student, kein einzahlen in Arbeitslosen-/Rentenversicherung) verloren.

Danke schon mal für Antworten.
 

TheGreatEisen

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Ohne über eine ausgewiesene Expertise im Hochschulrecht zu verfügen sagt mir mein unfehlbares Judiz, dass du keinen Anspruch auf einen wie auch immer gearteten Schadenersatz hast. Das läuft unter der Kategorie "dumm gelaufen".
 
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Ich hab ein paar Fragen bezüglich einer Klage beim Verwaltungsgericht.

1. Angenommen, das entsprechende VG hat in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit bereits zu meinem Vorteil entschieden. Diese Entscheidungen wurden aber vom zuständigen OVG kassiert.
Führt so ein Sachverhalt gemäß der juristischen Erfahrung regelmäßig dazu, dass das VG seine Haltung ändert und im Sinne des OVG entscheidet?
Ist das VG an Entscheide des OVGs gebunden?
Ist ein Einzelrichter an die vergangene Rechtsprechung seiner Kammer gebunden?

2. Laut Google ist es möglich, die Klage fristwahrend zu erheben und eine Begründung nachzureichen. Genügt es, wenn in der fristwahrenden Klageschrift der Beklagte und der Bescheid benannt sind, gegen den sich die Klage richtet?

3. Wie lang sollte so eine Begründung sein? Klar, so lang wie nötig, so kurz wie möglich. Aber was gehört da so rein?
Ich würde von mir behaupten, dass ich ziemlich gut schreiben und argumentieren kann. :ugly:
Aber ich bin juristischer Laie und hab keine Ahnung, was ein Berufsrichter erwartet bzw. gern hätte.
Der Sachverhalt ist einfach gelagert und lässt sich in einem Absatz erschöpfend darstellen. Nachweise für die von mir behaupteten Tatsachen werd ich beilegen.
Genügt das im Wesentlichen? Sollte ich sowas reinschreiben wie "blablabla, fühle mich in meinem Recht XY verletzt"?
Ich hab mir ein paar Urteilsbegründungen zu ähnlichen Fällen angesehen, eine vom BVerfG, und könnte mein Anliegen damit konkret begründen. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass ein Berufsrichter nicht unbedingt scharf darauf ist, was ich als Laie für ne Rechtsauffassung darlege, darum frag ich mich, ob es sich überhaupt lohnt, sowas da reinzuschreiben.


Und für die, die es interessiert: Es geht gegen unsere lieben Freunde vom Rundfunkbeitragsservice. ;)
 
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1. Angenommen, das entsprechende VG hat in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit bereits zu meinem Vorteil entschieden. Diese Entscheidungen wurden aber vom zuständigen OVG kassiert.
Führt so ein Sachverhalt gemäß der juristischen Erfahrung regelmäßig dazu, dass das VG seine Haltung ändert und im Sinne des OVG entscheidet?
Ist das VG an Entscheide des OVGs gebunden?
Ist ein Einzelrichter an die vergangene Rechtsprechung seiner Kammer gebunden?
Weder "das Verwaltungsgericht" noch die Kammer noch der jeweiliger Einzelrichter sind an die Entscheidung eines höherrangigen Gerichts gebunden. Gleichwohl sollte man als Richter die Entscheidungen von Obergerichten berücksichtigen, weil es niemandem nützt, wenn man abweichend entscheidet und das Urteil dann in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Im Übrigen sollte man als Partei bedenken, dass die Gegenseite ja auch einfach Berufung einlegen kann (und wird), wenn die ständige Rechtsprechung der nächsten Instanz genau gegenteilig aussieht. Umgekehrt gilt: Wenn man weiß, dass die Obergerichte anders entscheiden, dann muss man halt im Notfall die erste Instanz durchziehen, um erst in der zweiten Instanz Recht zu bekommen.

3. Wie lang sollte so eine Begründung sein? Klar, so lang wie nötig, so kurz wie möglich. Aber was gehört da so rein?
Ich würde von mir behaupten, dass ich ziemlich gut schreiben und argumentieren kann. :ugly:
Aber ich bin juristischer Laie und hab keine Ahnung, was ein Berufsrichter erwartet bzw. gern hätte.
Der Sachverhalt ist einfach gelagert und lässt sich in einem Absatz erschöpfend darstellen. Nachweise für die von mir behaupteten Tatsachen werd ich beilegen.
Genügt das im Wesentlichen? Sollte ich sowas reinschreiben wie "blablabla, fühle mich in meinem Recht XY verletzt"?
Ich hab mir ein paar Urteilsbegründungen zu ähnlichen Fällen angesehen, eine vom BVerfG, und könnte mein Anliegen damit konkret begründen. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass ein Berufsrichter nicht unbedingt scharf darauf ist, was ich als Laie für ne Rechtsauffassung darlege, darum frag ich mich, ob es sich überhaupt lohnt, sowas da reinzuschreiben.
Man sollte halt alle Tatsachen, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, vortragen. Rechtsansichten müssen nicht unbedingt sein und - um ehrlich zu sein - sind in den meisten Fällen schlicht ermüdend, besonders wenn es sich um einfache Grundsatzfragen handelt, die der Richter bereits tausend mal entschieden hat. Wenn Laien sich zu Rechtsfragen äußern, wird's zudem oft peinlich. Wenn man es nicht lassen kann, dann sollte man sich als Kläger tunlichst kurz fassen. Was die meisten (Anwälte) nicht wissen: Es ist kontraproduktiv und schlicht ein handwerklicher Fehler, den Rechtsstreit bereits mit dem ersten Schriftsatz zu überfrachten und unübersichtlicher zu machen, als er sein muss.

2. Laut Google ist es möglich, die Klage fristwahrend zu erheben und eine Begründung nachzureichen. Genügt es, wenn in der fristwahrenden Klageschrift der Beklagte und der Bescheid benannt sind, gegen den sich die Klage richtet?
Ich bin jetzt kein Experte im Verwaltungsrecht, aber mein Rechtsgefühl sagt mir: Auch im Verwaltungsrecht muss man zur Fristwahrung erst einmal klar machen, welche Frist man wahren will - und das dürfte voraussetzen, dass man genau wie im Zivilrecht den Streitgegenstand hinreichend genau bestimmt. Man muss also neben den Grundvoraussetzungen einer Klageschrift (zu denen die Benennung der Beteiligten gehört) einen konkreten Antrag stellen und den Sachverhalt zumindest in Grundzügen umreißen, damit grob klar ist,was man mit der Klage eigentlich bezweckt.
 
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Naja, ich "will" eigentlich nicht klagen. Aber die wollen Geld von mir, worauf sie imo keinen Anspruch haben. Darum bleibt mir ja nichts anderes übrig.

Vielen Dank für die Infos, Hafish.
 

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Geld wollen die auch von mir. Habe da nur widersprochen und jetzt ist seit >6 Monate Ruhe.
 

parats'

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neuerlicher nachtrag und abschluss der geschichte - nachdem mag.jur. sonnenstudio nicht zeitnah nach dem urteil mir die 500€ bezahlt hat, hat mein anwalt ihm eine zahlungsaufforderung zukommen lassen mit einer gesamtschmerzensgeldforderung von 2.000€

diese befinden sich seit einer guten woche nun auf meinem konto :deliver:

Yay, :top2:
 
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Der Chef des leihenden Unternehmens kann dich nicht kündigen, der kann dich nur nicht mehr ausleihen. Das ist für deinen Fall aber völlig irrelevant. Wichtig ist was DEIN Chef macht - also der, der die Herrschaft über deinen Arbeitsvertrag hat. Und meiner Erfahrung nach kündigt der dich auf jeden Fall, d.h. er scheißt auf die Elternzeit, und lässt es auf den Prozess ankommen. Leider sind ANÜs Freiwild. :8[:

genau so ist es gekommen, habe gestern meine kündigung erhalten. auf den ganzen bockmist hab ich jetzt auch nicht so die lust und werde zum ende des jahres hin dann halt arbeitslos sein. ich glaub, damit bin ich sogar besser dran anstelle der elternzeit.
 
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Hey, hab da auch mal ne Frage zum Thema Mietrecht:

Ich habe im Juli 2015 eine Wohnung in einem 4-Parteien Haus bezogen. Jetzt gestern habe ich dann endlich mal die Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2015 für die 6 Monate erhalten. Laut dieser muss ich 113 € nachzahlen. Neben den hohen Heizkosten (anderes Thema) ist mir ein Pauschalbetrag von 120,00 € für "Satellit" aufgefallen. Es ist eine Schüssel am Haus angebracht mit jeweiligem Kabel in jede Wohnung. Dies erscheint mir sehr hoch, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dort hohe laufende Kosten entstehen, eine neue Schüssel wurde auch nicht angebracht. Eine etwaige externe Wartung ist mir nicht bekannt und Hausmeisterkosten sowie Allgemeinstrom für Flurlicht etc. werden extra abgerechnet.

Ich denke die Vermieterin bereichert sich da nur, in dem Sie jedem Haushalt (vermutlich) jährlich 120€ in Rechnung setzt, was bei mir immerhin über 10% der Abrechnung ausmacht. Gelegenheit mit den Nachbarn zu sprechen hatte ich noch nicht, erwarte da aber auch nicht viel, sind ausländische Eigenbrötler die auch eher selten da sind und vermutlich seit Jahren die Abrechnung bezahlen.

Hab mal gegoogelt und bin auf folgenden Link gestossen:

https://www.haufe.de/immobilien/ver...chaler-ansatz-fuer-sat-anlage_258_212794.html

Danach ist ein pauschaler Betrag nicht zulässig und es müssen tatsächlich anfallende Kosten belegt werden, was die Vermieterin vermutlich nicht kann.

Meine Frage wäre jetzt nach der weiteren Vorgehensweise. Hab leider nur eine Rechtschutzversicherung für Verkehr, wäre vllt. mal angebracht auch für Mietrecht :deliver: Jedenfalls wäre meine Strategie jetzt die Vermieterin anzuschreiben mit dem Gerichtsurteil als Grundlage und die Aufforderung die tatsächlich anfallenden Kosten zu benennen mit Nachweis. Die Nachbarn zu mobilisieren erscheint mir hier eher unklug, weil die dann evtl. auch ihr Geld zurück fordern werden, was evtl. die Vermieterin unnachsichtig macht.

Generell wollte ich ohnehin iwann Ende nächsten Jahres aus der Wohnung raus aufgrund zu hoher Heizkosten und mir gefällt die Wohnung auch nicht sonderlich, allerdings müsste ich evtl. früher raus wenn ich es mir mit der Vermieterin "verscherze" oder mach ich mir da zuviele Sorgen? Kenne die Frau kaum und seitdem Einzug auch nicht mehr gesehen, der gehört wohl die halbe Wohnsiedlung hier und lässt alles über externe erledigen.
 
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1. einfach so rauswerfen wird sie dich nicht können
2. ich würde mich dumm stellen, da anrufen und einfach fragen, was es mit diesen 120€ denn auf sich hat. direkt mit nem urteil etc kommen könnte das ganze (zu) schnell zur eskalation bringen, evtl gibt es ja doch (unwahrscheinlich, ich weiß) ne einigermaße nachvollziehbare erklärung und du hast das verhältnis zu ihr nicht unnötig belastet

edit:
@elbollo: naja, nur weil etwas im vertrag steht, heißt das ja noch lange nicht, dass das auch so in ordnung ist und er das zahlen muss ;)
 
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Wurde beim Einzug auf diesen Posten hingewiesen, bzw. steht der sogar im Vertrag? Dann wirste schlechte Karten haben. Und wegen 120 Euro wird man wohl eher nicht den anstrengenden Weg gehen wollen.

Bin kein Anwalt aber bevor ich da die große Trommel schlage mit Gerichtsurteil, etc. pp würde ich vielleicht erstmal einen höflichen Brief schreiben, dass ich einen Nachweis für den Aufwand brauchst.
Schachzug: Auch Du darfst Wartungsarbeiten an Mietsachen anteilig von der Steuer absetzen. Alleine dafür kannst Du dann natürlich einen echten Nachweis verlangen, damit Du den beim Finanzamt vorlegen kannst. Solange würde ich einfach mal ohne die Sat-Kosten zahlen und schauen was passiert.
Wenn nix mehr passiert, was ich mir vorstellen kann ist es schön ruhig erledigt.

Da Du eh bald ausziehen willst passt das ja dann.

Trink ein Bier auf mich wenn es klappt!
 
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edit:
@elbollo: naja, nur weil etwas im vertrag steht, heißt das ja noch lange nicht, dass das auch so in ordnung ist und er das zahlen muss ;)

Das nicht aber es schwächt natürlich Deine Position sollte es zu einer Auseinandersetzung kommen. Und wegen 120 Euro im Jahr wird das Risiko sicher keiner nehmen.
 
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Mit dem Mietvertrag werd ich heute Abend nach der Arbeit auf jeden Fall prüfen, guter Tipp, wobei es generell wohl auch nicht richtig ist wenn es im Vertrag drin steht.

Mich nervt es eigentlich hauptsächlich, weil ich jetzt 113€ bis zum 01.12 nachzahlen soll und zusätzlich 20€ mehr Nebenkosten ab dem 01.12. Weiterhin bekomme ich bis zum Auszug irgendwann 2017 ja noch die Abrechnung von 2016 und Endabrechnung 2017, wo ich vermutlich auch nochmal jeweils 120€ bezahlen darf und dann sind es schon 360€ insgesamt.

Auf einen Rechtsstreit wegen so einem Betrag will ich es natürlich nicht ankommen lassen und die Vermieterin ist da sicherlich auch wesentlich besser aufgestellt bezgl. anfallender Kosten.

Edit: Laut Mietvertrag sind Wartungskosten u.A. für Antenne in den Nebenkosten enthalten. Eine 120€ Pauschale wird nicht explizit erwähnt. "Wartung" wird auch extra aufgeführt ohne näher drauf einzugehen um was es sich handelt.
 
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Update:

Hab grad mit der Vermieterin telefoniert, sind aber leider nicht wirklich auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Sie meinte erst "ja 10€ im Monat Gebühren wie beim Kabeltv", hab Sie dann darauf hingewiesen dass TV über Antenne keinen laufenden Gebühren hat außer (minimale) Betriebskosten. Dann fing Sie dann damit an dass Sie ja an der Antenne jetzt etwas erneuert hat wegen der Umstellung. Das mag vielleicht sein, aber hab ihr gesagt das ich es nicht verstehe wieso ich deswegen jährlich 120€ zahlen muss bzw. bei 4 Parteien dann 480€ im Jahr aufs Haus gesehen (hab Nachbar gefragt, der zahlt seit Jahren die 120€).

Hab jetzt mit ihr vereinbart, dass Sie mir einen Nachweis für die entstandenen Kosten schickt. Rechne aber jetzt mit ner Rechnung für den Austausch des Antennenkopfes (falls der gewechselt wurde), was imo nach meiner Auffassung nicht pauschal (zumal Jährlich?) über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden darf?! Sondern maximal über ne Mieterhöhung bzw. sie kann das über die Steuer abschreiben? Bin da leider keine Experte. Denke aber das wird nicht so einfach zu klären sein.
 
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Kennt sich einer unserer Anwälte mit Mietrecht aus? Ich ziehe im Dezember aus und habe den Verdacht, dass die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist (starrer Fristenplan), bin mir aber nicht ganz sicher. Würde mich natürlich sehr freuen, wenn ich nicht zum Pinsel greifen müsste. Kann einer von euch bitte kurz einen Blick drauf werfen? Im Spoiler sind Scans des passenden Paragrafen (§10). Danke sehr :angel:

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Ja siehst du richtig, ist unwirksam.

Siehe BGH VIII ZR 242/13
 
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