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Den letzten Teil kannst du mal getrost vergessen, derartige Theorien sind rechtlich vollkommen belanglos.War letzte Woche in Dänemark im Urlaub, habe für die Reise bei Sixt einen Mietwagen gebucht. An sich lief alles Reibungsfrei, der Wagen war für 9 Tage mit Vollkasko gebucht und ich habe ihn am Sonntag zurückgegeben ohne dass mir oder meiner Freundin aufgefallen wäre, dass irgendwelche Schäden entstanden wären.
Dies wurde bei der Rückgabe im Übergabeprotokoll von Sixt auch so vermerkt, unter "Neuschäden" steht eindeutig "keine".
Nun ist mir heute (Mittwoch) eine Email von den Nasen ins Postfach geflattet in der sie nun angeben 3 neue Schäden festgestellt zu haben. Bemerkenswert ist hierbei, dass dies 'Kratzer bis Grundierung >10cm' sind, welche also schon einen ziemlichen Schaden entsprechen. Auf den mitgelieferten Bildern kann ich aber bei bestem Willen nichts erkennen. Außerdem ist zu erkennen, dass der Wagen Rückwärts eingeparkt auf der Parkfläche steht, ich ihn aber bei der Ankunft vorwärts eingeparkt habe (kann meine Freundin bezeugen). Ergo wurde er entweder zwischenzeitlich noch einmal verliehen oder von Sixt Mitarbeitern bewegt.
Naja, was heißt Strick draus drehen? Abgesehen davon, dass das Beihilfe zum Versicherungsbetrug ist, hast du wahrscheinlich kein Problem.Meine Frage ist ob ich mich auf den Stress einlassen soll zu widersprechen oder einfach die Schadensmeldung bei Sixt ausfüllen da ja eh Vollkasko mit 0€ Beteiligung? Kann man mir da irgendwie nen Strick draus drehen und ich muss doch zahlen?
Dann würde ich mal eine schriftliche Stellungnahme abgeben, nämlich, dass deines Wissens kein Schaden vorlag und dass du zur Erinnerung noch mal auf die beigefügte Anlage (das Schadensprotokoll) verweist. Mal angenommen, sie weisen dir nach, dass der Schaden doch dran war. Dann dürfte wohl immer noch die Vollkaskoversicherung zahlen. Oder gibt es da irgendwelche abweichende Vereinbarungen?"Bitte beachten Sie, dass wir eine schriftliche Stellungnahme benötigen, damit die im Mietvertrag vereinbarte Haftungsfreistellung wirksam bleibt."
Den letzten Teil kannst du mal getrost vergessen, derartige Theorien sind rechtlich vollkommen belanglos.
Rechtlich läuft das - im Extremfall eines Gerichtsprozesses - wie folgt:
Der Vermieter muss beweisen, dass du die Sache beschädigt hast. Da er wohl keine Beweise hat (insbesondere keinen Zeugen, der gesehen hat, wie du die Kratzer rein gemacht hast, wird er sagen: Die Sache wurde beschädigt, als sie in der alleinigen Obhut des Mieters war. Und diesen Beweis führt er in zwei Schritten. Er beweist erstens, dass der Schaden bei Übergabe an dich noch nicht da war, und zweitens, dass er bei Rückgabe an ihn vorhanden war. Das führt zu dem zwingenden logischen Schluss, dass er in der Zwischenzeit entstanden sein muss. Da auch ein solcher Beweis vor Gericht ohne passende Dokumente kaum jemals gelingt, erstellt man üblicherweise zwei Protokolle. Ein Übergabeprotokoll (bei Beginn) und ein Rückgabeprotokoll (am Ende). Wenn in einem dieser Schriftstücke der Schaden nicht drin steht, ist damit zwar nicht bewiesen, dass der Schaden nicht dennoch vorhanden war. Es wird aber äußerst schwer für den Vermieter, den Beweis zu führen, weil er nun nicht nur ein anderes Beweismittel braucht (z.B. einen Zeugen, der glaubhaft vermittelt, dass der Schaden da war), sondern er muss auch noch irgendwie plausibel erklären, warum ein unrichtiges Protokoll erstellt wurde. Besonders komisch wird das, wenn der Zeuge zugleich derjenige ist, der das Protokoll unterschrieben hat. Um das direkt mal vorweg zu nehmen: Ich habe inzwischen locker zwei Dutzend solcher Fälle gehabt und in keinem ist dem Vermieter auch nur im Ansatz der Nachweis gelungen.
In deinem Rückgabeprotokoll steht, dass kein Neuschaden vorhanden war. Ich vermute, dass dann der Schaden entweder auch nicht in dem Anfangsprotokoll steht, oder dass es nicht mal eins gibt. Also benennt Sixt dann einen Mitarbeiter der sagt: "Ja, ich bin um den Wagen rumgegangen, hab mir alles angeguckt und dann da 'keine' reingeschrieben, aber das war falsch, da waren die Kratzer dran. Dran erinner ich mich ganz genau. Warum ich das Gegenteil reingeschrieben habe, weiß ich nicht, ich fülle das sonst immer ganz gewissenhaft aus." - klar. Oder auch gut: "Ich hab mir den Wagen eigentlich nicht so genau angeguckt, sondern auf das Wort des Kunden vertraut. Wenn ich jetzt gefragt, werde, ob ich ausschließen kann, dass der Schaden in der Nacht danach aufgetreten ist, kann ich das natürlich nicht, ich hab mir den Wagen ja nicht angeguckt. Aber ich bin mir ganz sicher, dass es der Kunde war." - ah ja. Oder mein Favorit: "Der Schaden muss schon bei Rückgabe dran gewesen sein. Ich habe zwar ohne nähere Prüfung 'keine' eingetragen, nachdem ich das Fahrzeug umgeparkt habe, war der Schaden dann plötzlich dran. Ich bin mir ganz sicher, dass ich die Kratzer nicht reingefahren habe, ich bin ein sehr sicherer Fahrer und mir ist das noch nie passiert. Außerdem würde ich das ja dann sofort melden, warum sollte ich das auch dem Kunden in die Schuhe schieben?" - ja, warum eigentlich...?
Naja, was heißt Strick draus drehen? Abgesehen davon, dass das Beihilfe zum Versicherungsbetrug ist, hast du wahrscheinlich kein Problem.
Dann würde ich mal eine schriftliche Stellungnahme abgeben, nämlich, dass deines Wissens kein Schaden vorlag und dass du zur Erinnerung noch mal auf die beigefügte Anlage (das Schadensprotokoll) verweist. Mal angenommen, sie weisen dir nach, dass der Schaden doch dran war. Dann dürfte wohl immer noch die Vollkaskoversicherung zahlen. Oder gibt es da irgendwelche abweichende Vereinbarungen?
Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sofern der Unfall vom Fahrer verursacht wurde.
Geschichten die nur bw de schreibt.
Aber mal ehrlich, wer macht sich bitte Gedanken darüber seine Haftung zu begrenzen, wenn er mal jemanden mitnimmt ?
Weder "das Verwaltungsgericht" noch die Kammer noch der jeweiliger Einzelrichter sind an die Entscheidung eines höherrangigen Gerichts gebunden. Gleichwohl sollte man als Richter die Entscheidungen von Obergerichten berücksichtigen, weil es niemandem nützt, wenn man abweichend entscheidet und das Urteil dann in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Im Übrigen sollte man als Partei bedenken, dass die Gegenseite ja auch einfach Berufung einlegen kann (und wird), wenn die ständige Rechtsprechung der nächsten Instanz genau gegenteilig aussieht. Umgekehrt gilt: Wenn man weiß, dass die Obergerichte anders entscheiden, dann muss man halt im Notfall die erste Instanz durchziehen, um erst in der zweiten Instanz Recht zu bekommen.1. Angenommen, das entsprechende VG hat in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit bereits zu meinem Vorteil entschieden. Diese Entscheidungen wurden aber vom zuständigen OVG kassiert.
Führt so ein Sachverhalt gemäß der juristischen Erfahrung regelmäßig dazu, dass das VG seine Haltung ändert und im Sinne des OVG entscheidet?
Ist das VG an Entscheide des OVGs gebunden?
Ist ein Einzelrichter an die vergangene Rechtsprechung seiner Kammer gebunden?
Man sollte halt alle Tatsachen, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, vortragen. Rechtsansichten müssen nicht unbedingt sein und - um ehrlich zu sein - sind in den meisten Fällen schlicht ermüdend, besonders wenn es sich um einfache Grundsatzfragen handelt, die der Richter bereits tausend mal entschieden hat. Wenn Laien sich zu Rechtsfragen äußern, wird's zudem oft peinlich. Wenn man es nicht lassen kann, dann sollte man sich als Kläger tunlichst kurz fassen. Was die meisten (Anwälte) nicht wissen: Es ist kontraproduktiv und schlicht ein handwerklicher Fehler, den Rechtsstreit bereits mit dem ersten Schriftsatz zu überfrachten und unübersichtlicher zu machen, als er sein muss.3. Wie lang sollte so eine Begründung sein? Klar, so lang wie nötig, so kurz wie möglich. Aber was gehört da so rein?
Ich würde von mir behaupten, dass ich ziemlich gut schreiben und argumentieren kann.
Aber ich bin juristischer Laie und hab keine Ahnung, was ein Berufsrichter erwartet bzw. gern hätte.
Der Sachverhalt ist einfach gelagert und lässt sich in einem Absatz erschöpfend darstellen. Nachweise für die von mir behaupteten Tatsachen werd ich beilegen.
Genügt das im Wesentlichen? Sollte ich sowas reinschreiben wie "blablabla, fühle mich in meinem Recht XY verletzt"?
Ich hab mir ein paar Urteilsbegründungen zu ähnlichen Fällen angesehen, eine vom BVerfG, und könnte mein Anliegen damit konkret begründen. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass ein Berufsrichter nicht unbedingt scharf darauf ist, was ich als Laie für ne Rechtsauffassung darlege, darum frag ich mich, ob es sich überhaupt lohnt, sowas da reinzuschreiben.
Ich bin jetzt kein Experte im Verwaltungsrecht, aber mein Rechtsgefühl sagt mir: Auch im Verwaltungsrecht muss man zur Fristwahrung erst einmal klar machen, welche Frist man wahren will - und das dürfte voraussetzen, dass man genau wie im Zivilrecht den Streitgegenstand hinreichend genau bestimmt. Man muss also neben den Grundvoraussetzungen einer Klageschrift (zu denen die Benennung der Beteiligten gehört) einen konkreten Antrag stellen und den Sachverhalt zumindest in Grundzügen umreißen, damit grob klar ist,was man mit der Klage eigentlich bezweckt.2. Laut Google ist es möglich, die Klage fristwahrend zu erheben und eine Begründung nachzureichen. Genügt es, wenn in der fristwahrenden Klageschrift der Beklagte und der Bescheid benannt sind, gegen den sich die Klage richtet?
Und für die, die es interessiert: Es geht gegen unsere lieben Freunde vom Rundfunkbeitragsservice.
neuerlicher nachtrag und abschluss der geschichte - nachdem mag.jur. sonnenstudio nicht zeitnah nach dem urteil mir die 500€ bezahlt hat, hat mein anwalt ihm eine zahlungsaufforderung zukommen lassen mit einer gesamtschmerzensgeldforderung von 2.000€
diese befinden sich seit einer guten woche nun auf meinem konto
Bei mir hats fast anderthalb Jahre gedauert, bis die sich nochmal gemeldet haben.Geld wollen die auch von mir. Habe da nur widersprochen und jetzt ist seit >6 Monate Ruhe.
Der Chef des leihenden Unternehmens kann dich nicht kündigen, der kann dich nur nicht mehr ausleihen. Das ist für deinen Fall aber völlig irrelevant. Wichtig ist was DEIN Chef macht - also der, der die Herrschaft über deinen Arbeitsvertrag hat. Und meiner Erfahrung nach kündigt der dich auf jeden Fall, d.h. er scheißt auf die Elternzeit, und lässt es auf den Prozess ankommen. Leider sind ANÜs Freiwild.
edit:
@elbollo: naja, nur weil etwas im vertrag steht, heißt das ja noch lange nicht, dass das auch so in ordnung ist und er das zahlen muss