Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Nix 450€ Job, normaler Werkstudentenjob mit 20h/Woche und ab und an mal die Möglichkeit draufzulegen.

Der Fall ist etwas speziell um sich so auch im Arbeitsvertrag wiederzufinden, da steht seltsamerweise kein Passus ob vor Wochen zugesagte Überstunden wieder zurückgenommen werden können oder nicht.
 

Das Schaf

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Hi
mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir laut meinen Unterlagen knapp 40€ an Lohn + einen Urlaubstag (~ 90€ )
Weigert sich jedoch den auszuzahlen.
Lohnabrechnung hab ich keine von ihm für die letzten paar Monate, auf Nachfrage wurde nur gesagt "Die Abrechnung stimmt" und "Ich werde nicht weiter Zeit in deine fehlende Intelligenz zu Lohnabrechnungen investieren"

Wie komme ich jetzt am besten an das Geld?

Rechtsschutzversicherung existiert nicht.


€ mir gehts da auch wirklich ums Prinzip. Dieses Arsch soll nicht damit davonkommen mich zu bescheißen auch wenns nur 40€ sind.
Hauptsache der zahlt mir aus was mir zusteht. Dieses "kleine" bescheißen um 1 Stunde monatlich usw regt mich so dermaßen auf.
 
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parats'

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Eine Lohnabrechnung wird er dir geben müssen.
 
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Wenns denn so eindeutig ist hast doch kaum ein risiko und kannst ihn vors arbeitsgericht schleifen.
 

parats'

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Yo
ändert nur nix dran dass mir vergangenen Monat 3 Stunden zu wenig bezahlt wurden...
Das weiß ich nämlich so schon.

Forder die Lohnabrechnung ein und gehe im Zweifel vor das Arbeitsgericht. Mit der Lohnabrechnung selbst könnte man zumindest außergerichtlich noch Druck erzeugen und so den umständlichen Weg über das Gericht vermeiden.
 

Das Schaf

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Forder die Lohnabrechnung ein und gehe im Zweifel vor das Arbeitsgericht. Mit der Lohnabrechnung selbst könnte man zumindest außergerichtlich noch Druck erzeugen und so den umständlichen Weg über das Gericht vermeiden.
Jetzt mal so am Rande: Wie gehe ich denn vor das arbeitsgericht?
Hab davon kein Peil.
Wenn ich zum Anwalt renne zahl ich Ja mehr Gebühren als ich am ende rausbekommen kann. (oder überseh ich da was?)
 

parats'

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Jetzt mal so am Rande: Wie gehe ich denn vor das arbeitsgericht?
Hab davon kein Peil.
Wenn ich zum Anwalt renne zahl ich Ja mehr Gebühren als ich am ende rausbekommen kann. (oder überseh ich da was?)

Bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes. Ein Anwalt wäre wohl von Vorteil, ist aber kein Zwang. Den Anwalt deines AG musst du ohne eigenen Anwalt afaik auch nicht zahlen, bei den Prozesskosten müsste man sich die Verordnung mal geben.

Waa spricht gegen eine Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht? Kostet meist nicht die Welt und dir geht es ja deiner Aussage nach nicht um die 1xx€~ sondern ums Prinzip. ;)
 
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Im ersten Rechtszug zahlt bei den Arbeitsgerichten jede Partei ihren Prozessbevollmächtigen selbst. Das heißt also, selbst wenn du gewinnst, müsstest du die Kosten für den eigenen RA tragen. (anders so vor den Zivilgerichten, § 91 ZPO)

Arbeitsgerichtsgesetz
§ 12a Kostentragungspflicht
(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands. Vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluß der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen. Satz 1 gilt nicht für Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, daß der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat.

Wie siehts denn mit deiner finanziellen Situation aus? Vielleicht wäre ja ein Beratungshilfeschein erstmal etwas für dich? Damit könnte sich die Sache schon ggf. außergerichtlich klären lassen.
 
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Das Schaf

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Bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes. Ein Anwalt wäre wohl von Vorteil, ist aber kein Zwang. Den Anwalt deines AG musst du ohne eigenen Anwalt afaik auch nicht zahlen, bei den Prozesskosten müsste man sich die Verordnung mal geben.

Waa spricht gegen eine Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht? Kostet meist nicht die Welt und dir geht es ja deiner Aussage nach nicht um die 1xx€~ sondern ums Prinzip. ;)

Was kostet denn so eine erstberatung aus Erfahrung?
Ich hab jetzt nichts so direkt finden können.
Prinzipiell spräche da ja nichts dagegen und würde mir sehr viel helfen.
Zu den Kosten: wenn ich jetzt 190€ reinstecken müsste wär mir das ehrlich gesagt schon wieder zu viel. da ich dann effektiv draufzahl.


Im ersten Rechtszug zahlt bei den Arbeitsgerichten jede Partei ihren Prozessbevollmächtigen selbst. Das heißt also, selbst wenn du gewinnst, müsstest du die Kosten für den eigenen RA tragen. (anders so vor den Zivilgerichten, § 91 ZPO)



Wie siehts denn mit deiner finanziellen Situation aus? Vielleicht wäre ja ein Beratungshilfeschein erstmal etwas für dich? Damit könnte sich die Sache schon ggf. außergerichtlich klären lassen.

Also den Beratungshilfeschein kann ich vergessen.


Ich denke als erstes werde ich jetzt mal schriftlich die Lohnabrechnung anfordern.
Und dazu ihn auffordern mir ein Arbeitszeugnis zu erstellen ( er wird es hassen )
 

parats'

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Ich meine schon solche Vorgespräche für unter 50€ gesehen zu haben, hängt sicherlich auch ein wenig von der Gegend ab in der man wohnt. Ob bei 50€ die Qualität noch top ist kann ich nicht beurteilen
Dein alter AG zielt doch genau darauf, dass Du kein Fass aufmachen wirst für einen Streitwert der wohl deine Ausgaben nicht übersteigt. Bzgl. des Arbeitszeugnisses wird es spannend, wenn er sich bei den paar Kröten so Verhält, bin ich mal auf das Arbeitszeugnis gespannt.

Du hast leider genau diesen einen von tausenden Fällen, wo eine Rechtsschutz optimal wäre. :/
 
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Das Schaf

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Mann von ner Kollegin meinte nun zu meinem Fall dass §266 Stgb ziehen würde ( er ist Buchhalter und streitet selber mega mit dem Ex Chef )
Müsste ich ihn dazu andersweitig anzeigen?


Hab im übrigen mich nun beraten lassen von der Hotline vom Bundesamt für Arbeit und Soziales. Fühl mich nun bestärkt darin dass ich einfach vor Gericht ziehen kann.

Kann die Hotline btw nur empfehlen, das zweite mal dass die mir helfen ;)
 
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Ich habe eine Frage zum Urheberrecht, bzw. wann ein Werk als eigenes gilt.
Folgender Fall:
Ich lade mir bei einer Stockseite ein Bild mit einer Standardlizenz herunter und darf es nicht kommerziell nutzen, solange das Bild maßgeblich den Wert des Produkts erhöht (z.b. bild auf tshirt drucken, tshirts verkaufen)
Wie sieht das aber aus wenn ich das Bild herunterlade und maßgeblich verändere, sodass das End-Bild nichts mehr mit dem heruntergeladenen zu tun hat, bzw. nach wie vor eine gewisse grundähnlichkeit besteht, aber es im Grunde ein eigenes Werk ist.
Wo hört altes Werk auf und wo fängt neues Werk an? Gibt es da eine rechtliche Grauzone?
Bitte Auskunft
 
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die maßgeblichen normen dafür sind §§ 23 und 24 UrhG. Grundsätzlich darfst du nach § 23 UrhG eine bearbeitung eines fremden werks nicht veröffentlichen oder anders verwerten, außer du hast die zustimmung dazu. keine solche bearbeitung, sondern eine freie benutzung des ausgangswerkes ist es aber, wenn du einen "so großen inneren (bspw. parodie, satire) oder äußeren (individualität, eigentümlichkeit) abstand" zum ursprungswerk schaffst, dass dieses hinter dem neuen (deinem) werk "verblasst". wann diese grenze erreicht ist, ist freilich eine einzelfallentscheidung. wenn du "BGH verblassen" suchst, kriegst du evtl. ein gefühl dafür.
die ausnahme wird in der rechtsprechung aber eher restriktiv angewendet.
 
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Bin derzeit dabei meine Mietwohnung zu kündigen. Nun versuche ich seit 1 Monat eine schriftliche Bestätigung meines Vermieters zu erhalten. Habe bereits zwei normale Briefe und vor 2 Wochen auch ein Einschreiben verschickt, bisher jedoch ohne Reaktion. Habe schon mehrmals bei der Firma angerufen und gefragt ob denn meine Briefe angekommen sind, dies wurde mir bestätigt und auch gesagt dass ich die schriftliche Bestätigung ASAP erhalten. Bisher jedoch nichts. Wie könnte ich im Streitfall beweisen, dass meine Kündigung tatsächlich angekommen ist?

PS: Die Firma des Vermieters sitzt 500 KM weg. Persönlich vorbeibringen möchte ichs jetzt nicht.
 
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Gibts für sowas nicht die Kombo Einschreiben + Zeuge, der Inhalt des Schreibens bestätigt? So mach ich das zumindest immer.
 

parats'

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Ein Einschreiben reicht für den Zweifel doch vollkommen.
 
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jop, hatte ähnliche situation. es reicht die zustellung. der vermieter hat die pflicht seinen briefkasten zu kontrollieren. (bei mir war der vermieter mehrere wochen im urlaub -> sein problem). einfach rechtzeitig dauerauftrag kündigen ;)
 

deleted_24196

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(bei mir war der vermieter mehrere wochen im urlaub -> sein problem)

Das sieht das BVerfG anders... ;)
Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen. Der Staatsbürger muß damit rechnen können, daß er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten wird.
 
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Kannst du als Vermieter, Kaufmann, Firma usw. vergessen Morfigon. Als jemand der ständig damit zu rechnen hat rechtlich bedeutsame Post zu kriegen kannst du nicht vier Wochen in den Urlaub fahren und alles was währenddessen eintrudelt für rechtlich unwirksam erklären. Da muss dann halt jemand beauftragt werden den Briefkasten zu leeren oder so.
 

Asel

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Privatzustellung durch Gerichtsvollzieher, §§ 191 ff. ZPO :deliver: Ist umständlich und teuer, aber hat den höchsten Beweiswert, denn der Gerichtsvollzieher dokumentiert Inhalt und Zugang des Schreibens.

Für so popelige Sachen wie ein Kündigungsschreiben einer Mietwohnung dürfte ein Übergabeeinschreiben ausreichen. Wenn du dir unsicher bist, ob der Empfänger das Einschreiben annimmt oder von der Post abholt (dahingehend besteht nämlich grds. keine Rechtspflicht) dann Einwurfeinschreiben.
 
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Auf dem Nachbargrundstück wird ein Haus gebaut. Irgendjemand beknacktes fängt auf der Baustelle jeden Morgen um 5:30 Uhr an und schaltet irgend einen Kompressor oder eine Pumpe an, die so laut ist, dass ich nicht mehr schlafen kann.

Goes so not?
 

Tür

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So ist es, es kann aber auch Ausnahmen geben. Bei Privatbau aber eher nicht
 
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Brauche Formulierung

Ich will meine Rentner-Mama im Fitnessstudio anmelden. Das ist auch so ein Rentner-Laden extra für Rentner. Die haben zwei Filialen in der Stadt: Filiale A und Filiale B.

Filiale A liegt 500m von der Wohnung meiner Mutter entfernt. Filiale B liegt etwa 5km weit weg und ist bescheuert zu erreichen.

Filiale A geht es (meiner Meinung nach) nicht so gut, weil gegenüber ein McFit aufgemacht hat. Filiale B ist keine Option, weil meine Mutter da sowieso irgendwann nicht mehr hinfahren würde (=ich bezahle, ohne Leistung zu bekommen)

Ich habe mit dem Filialleiter von A gesprochen. Wir können eine Vereinbarung treffen, dass der Vertrag meiner Mutter automatisch endet, sofern Filiale A geschlossen wird.

Um sicher zu gehen, brauche ich da eine rechtlich wasserdichte Formulierung, damit der Typ mich nicht bescheisst :)

Er will das auf einen Freiraum auf dem Vertrag quetschen. Gute Idee, oder lieber Extrablatt mit seiner Unterschrift?

Vielen Dank im Voraus ;)
 
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Ich habe mit dem Filialleiter von A gesprochen. Wir können eine Vereinbarung treffen, dass der Vertrag meiner Mutter automatisch endet, sofern Filiale A geschlossen wird. Um sicher zu gehen, brauche ich da eine rechtlich wasserdichte Formulierung, damit der Typ mich nicht bescheisst :)
"Das Vertragsverhältnis endet, wenn [Name des Betreibers] die vertragsgemäßen Leistungen unter der Anschrift [Filiale A] nicht mehr anbietet."

Allerdings würde ich eher die Einräumung eines Sonderkündigungsrechts anraten. Das gibt dir genau die gleichen Optionen, allerdings behältst du die Möglichkeit, den Vertrag fortzuführen, wenn die nur einen Block weiter umziehen.

Er will das auf einen Freiraum auf dem Vertrag quetschen. Gute Idee, oder lieber Extrablatt mit seiner Unterschrift?
Dasselbe Blatt ist besser.
 

Benrath

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Wieso eigentlich lieber Extrablatt, begründe er diese Überlegung.
 
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Ist anscheinend ein universitärer Abschluss, den manche Unis nach dem ersten Staatsexamen verleihen.

Vorstrafen sind natürlich ungut, sowohl für den Staatsdienst als auch für die Zulassung zur Anwaltschaft.

weiteres update: vor kurzem war die verhandlung

mag.jur boxerprolet hat sich selbst vertreten, was wohl nicht seine schlaueste entscheidungen war
er hat auf unschuldig plädiert, gemeint ich hätte ihn "stundenlang provoziert" und er hätt mich lediglich "weggeschubst"
da seine schilderungen sowohl den fotos der hämatome als auch sämtlichen zeugenaussagen - sogar der seiner damals verlobten, inzwischen ehegattin :rofl2: - widersprochen haben und er sich in keinster weise einsichtig gezeigt hat, wurde er in vollem umfang wegen körperverletzung im sinne der anklage verurteilt :deliver:

meine persönlichen highlights der verhandlung:
- gekleidet war er mit weißer hose, weißem knitter-look-hemd, weißen sneakern und h&m pornosonnenbrille
- beim betreten des verhandlungssaals hat er weder die richterin noch sonst wen gegrüßt
- als er mich befragt hat (durfte er ja, da er sich selbst vertreten hat), hat er plötzlich ein ausgedrucktes foto vom abend hervorgeholt wo er meinte, man würde drauf erkennen, dass ich da grad der freundin seines kumpels auf die duttln greife :rofl2: (da hat ihn die richterin schnell belehrt, dass er sich mit so einer anschuldigung gleich wieder strafbar machen kann und das sowieso nichts zur sache tut)
- auf die frage warum er mich denn geschlagen haben soll hab ich meine vermutung kund getan, dass das wohl auf grund meines vergleichs seiner frisur mit der des jungen dieter bohlen passiert wäre. er hat dann gemeint, er schätze den herrn bohlen aber sehr :rofl2:

und noch kurz seine bisherige erfolgsgeschichte:
abgeschlossenes jus studium -> verurteilung wegen wiederbetätigung -> sekretär in einer anwaltskanzlei -> arbeiter bei einer spenglerei -> aktuell arbeitslos :deliver:
 
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weiteres update: vor kurzem war die verhandlung

mag.jur boxerprolet hat sich selbst vertreten, was wohl nicht seine schlaueste entscheidungen war
er hat auf unschuldig plädiert, gemeint ich hätte ihn "stundenlang provoziert" und er hätt mich lediglich "weggeschubst"
da seine schilderungen sowohl den fotos der hämatome als auch sämtlichen zeugenaussagen - sogar der seiner damals verlobten, inzwischen ehegattin :rofl2: - widersprochen haben und er sich in keinster weise einsichtig gezeigt hat, wurde er in vollem umfang wegen körperverletzung im sinne der anklage verurteilt :deliver:

meine persönlichen highlights der verhandlung:
- gekleidet war er mit weißer hose, weißem knitter-look-hemd, weißen sneakern und h&m pornosonnenbrille
- beim betreten des verhandlungssaals hat er weder die richterin noch sonst wen gegrüßt
- als er mich befragt hat (durfte er ja, da er sich selbst vertreten hat), hat er plötzlich ein ausgedrucktes foto vom abend hervorgeholt wo er meinte, man würde drauf erkennen, dass ich da grad der freundin seines kumpels auf die duttln greife :rofl2: (da hat ihn die richterin schnell belehrt, dass er sich mit so einer anschuldigung gleich wieder strafbar machen kann und das sowieso nichts zur sache tut)
- auf die frage warum er mich denn geschlagen haben soll hab ich meine vermutung kund getan, dass das wohl auf grund meines vergleichs seiner frisur mit der des jungen dieter bohlen passiert wäre. er hat dann gemeint, er schätze den herrn bohlen aber sehr :rofl2:

und noch kurz seine bisherige erfolgsgeschichte:
abgeschlossenes jus studium -> verurteilung wegen wiederbetätigung -> sekretär in einer anwaltskanzlei -> arbeiter bei einer spenglerei -> aktuell arbeitslos :deliver:

Danke für dieses geniale Update. Threadgewinner, kann dann zu!
Was gab es denn "im Sinne der Anklage"?
 

Benrath

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Find die Ausführungen sind schon Bezahlung genug.
 
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Danke für dieses geniale Update. Threadgewinner, kann dann zu!
Was gab es denn "im Sinne der Anklage"?

Leider orientiert sich die Strafe an seinem momentanen Gehalt, das als Arbeitsloser jetzt nicht so prickelnd ist :troll:
Zum Einen wurde er zu 500€ Strafe an die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht verurteilt und im Zuge der Verhandlung wurden mir auch sofortige 500€ "Teilschmerzensgeld" zugesprochen

Im Zuge der Verurteilung gehts jetz quasi in der Privatklage in die zweite Instanz, die nurmehr so ausschaut, dass mein Anwalt ihm einen bösen Brief schreibt mit der restlichen Schmerzensgeldforderung
Die wird sich so im Bereich zw. nochmal 500€ bis 1000€ bewegen

Was ihm wirklich wehtun wird ist, dass er ja auch noch die Verhandlungskosten tragen wird müssen, inkl. meiner Rechtsanwaltskosten
Den hat ja bis jetzt meine Rechtsschutzversicherung gezahlt, da er jetz schuldig gesprochen wurde, wird die das Geld wieder bei ihm einklagen :deliver:
 
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