Mal was abstrakteres. Man nehme an, man möchte bei einer Zwangsversteigerung mitbieten.
Nun findet sich im Expose folgender, sehr interessanter Pasus, den ich gerne mal kurz zusammenfassen möchte:
Person A (Hausbesitzer) hat von Person B Arbeitsleistungen beim Hausbau im angeblichen Gegenwert von ca. 80.000 Euro erhalten. Das versichern beide an Eides statt. Da kann man wohl wenig angreifen.
Dafür bekommt Person B folgende Dinge vertraglich zugesichert:
1. Ein Zeitmietvertrag für Person B bis 2032 (entgeltliches Mietwohnrecht).
2. Das Mietrecht darf nicht vom Eigentümer einseitig gekündigt werden und Person B darf ausdrücklich weitervermieten.
3. Die Mietsache beinhaltet Kellergeschoss, Souterrain und Erdgeschoss mit Küchennutzung.
4. Instandhaltung trägt der Eigentümer.
Also gerade das Recht der Weitervermietung und die Tatsache, dass man sich die Küche teilen muss
macht dieses Haus imho sicher vor Zwangsversteigerung. Den keiner mit Verstand wird sich das antun. Selbst für einen Euro Kaufpreis hat man danach ein Haus für das man Unterhalt zahlt, das aber quasi aufgrund der Regelungen nicht nutzbar ist. Zudem kann Person B beliebig einen Assi reinsetzen, mit dem man sich dann rumärgern darf.
Es gibt allerdings noch ein Passus den ich nicht verstehe:
Beide Parteien vereinbaren eine weitere Möglichkeit der
Aufrechnung. Die jetzige Aufrechnung beträgt 35 %
Nachlass zum nachhaltigen erzielbaren ortsüblichen
Mietpreis.
Generell imho ein geniales, appladierfähiges Konstrukt um sich der Zwangsversteigerung zu entziehen.
Aber die große Frage: darf der das?
Na wenn das kein Paradekonstrukt für eine studentische Klausur ist?