Hallo liebe bw.de-Staranwaltsriege...
Wie im Forum besprochen bin ich kürzlich mit meiner Verlobten in die Schweiz gezogen. Dementsprechend haben wir in Deutschland alles mögliche gekündigt, Fitnessstudio, Internet, Gas und ... Strom.
Alle Anbieter haben anstandslos hingenommen, dass wir jetzt nunmal ins Ausland ziehen und daher außerordentlich aus dem Vertrag austreten, der Anbieter kann diesen ja im Ausland halt auch nicht mehr erfüllen
Alle, mit einer Ausnahme: Dem Stromanbieter. Der akzeptiert die Kündigung zwar, aber er will einen "Nichterfüllungsschaden" geltend machen, der dem geschätzten Geldbetrag entspricht, den wir bis zum regulären Ende des Vertrages noch bezahlt hätten.
Kurze Anfrage beim "Ich optimiere ihre Betriebskosten"-Fritzen des Vertrauens ergab: Ist quatsch, der Stromanbieter kann den Vertrag nicht mehr erfüllen, also dürfen wir das Vertragsverhältnis beenden, der Nichterfüllungsschaden ist quatsch. In den AGB des Stromanbieters findet sich auch nichts in der Richtung. Wenn man nachfragt, wie der Stromanbieter die Forderung begründet kommt folgendes:
Dass die Geltendmachung eines Nichterfüllungsschadens nicht zu beanstanden ist, haben schon zahlreiche Gerichte bestätigt.
So entschied beispielsweise das Amtsgericht Arnsberg mit Urteil vom 30.07.2015, Az.: 3 C 162/15:
„Die Beklagte hat durch die Nichtzahlung der geschuldeten Abschläge gegen eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verstoßen (…). Dementsprechend hat sie der Klägerin den Nichterfüllungsschaden zu ersetzen, (…). Die Klägerin ist so zu stellen, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden."
Mittlerweile hat der Anbieter uns angeboten, die Forderung zu halbieren (auf 45€), meine Freundin siehts aber vorn und hinten nicht ein, auch nur einen müden Pfennig zu bezahlen.
Wie ist die Taktik hier?
- Hat der Anbieter doch recht und die anderen waren alle einfach nur nett, d.h. wir sollten zahlen?
- Der Anbieter hat Unrecht und es gibt eine Möglichkeit unser Recht geltend zu machen, die vom Streitwert her gerechtfertigt ist, d.h. wir sollten nicht zahlen und stattdessen xyz tun?
- Von der Kündigung zurücktreten und vom Anbieter verlangen, den Strom in die Schweiz zu liefern?