Das ist eigentlich der springendste Punkt: Welche Nachweise soll sie denn liefern, wenn der Winterdienst doch gemacht wird, nur halt nicht von der Firma?
Ihr bezahlt am Ende des Tages für eine Dienstleistung, komischerweise erbringt ihr sie aber auch, und jetzt erwartest du von der Vermieterin Nachweise wofür genau?
Einen Schritt zurück, ein ganz unbedarfter Laie bin ich dann auch nicht, es ist etwas kompliziert, weil es sich bei unserem Haus nicht um eine reine Mietimmobilie für Wohnzwecke handelt. Grundsätzlich steht auf der Nebenkostenabrechnung der Punkt "Winterdienst", für den hätte ich gerne Nachweise i.S.v. Einblick in den Vertrag, der da geschlossen wurde. Aktuell ist es mir nämlich völlig unklar, was und vor allem wann etwas gemacht werden soll und wie die Kommunikation von Vermieter <> Winterdienst stattfand.
Ich sehe es ein für einen Bereitschaftsdienst zu zahlen, auch wenn der nicht tätig wird oder aufgrund "höherer Ereignisse" werden kann, das steckt ja im Begriff. Einfach nicht zu räumen, egal ob ich persönlich als normaler Mieter mein Kind in die Kita bringen möchte, oder den Parkplatz mit einem KfZ verlassen will, ist auch nur schwer eine Option im Sinne der Verhältnismäßigkeit. Ich fange in der Situation nicht einen Streit mit meinem Arbeitgeber an, warum ich nicht / sehr spät kommen kann, nur weil ich mir zu fein für die Schneeschaufel und 10 Minuten Arbeit bin. Oder schließe das Geschäft indefinit, sage Notdienste ab und lege mich mit der Kammer an, weil die Arbeit so nicht stattfinden kann.
Bevor wir da immer wieder geräumt haben, haben wir auch - ab Tag 1 - erst nachgefragt, was Sachlage ist. Mündlich kam die Ansage "dann räumen sie halt vorerst, der Dienst ist nicht erreichbar". Ob und wie oft da Lösungen gesucht wurden, war überhaupt nicht ersichtlich. Mind you, die Dame saß im Hospitz und wir akzeptierten das, weil, irgendwo hat man ja auch Empathie.
Einschub, ich kenne es von der "professionellen" Welt so, dass IRGENDEINE Konsequenz (Meldungseingang, Auftrag zur Mängelbeseitigung und Dokumentation) seitens der Verwaltung getroffen wird, sobald ein Mieter / Nutzer eines Objekts den Mangel meldet; was im Sinne der Betreiberverantwortung auch getan werden muss. Dass das eine Privatvermieterin mit nur zwei Objekten das nicht SO professionell macht, ist mir klar. Trotzdem dürfte man erwarten, dass bei Vorfällen, die sich über zehn Tage am Stück ziehen, irgendeine Form von Notiz oder sonstwas finden lassen.
Ich fasse es so auf, dass das eine (zugegebenermaßen extrem schwammige) Delegation der Verkehrsicherungspflicht an die Mieter war, was ich auch so akzeptieren würde, weil sinnvoll. Ab hier stellt sich dann die Frage nach einer Haftung im Schadensfall. Ich kenne Fälle von meiner Arbeit, in der exakt eine solche Delegation ausgesprochen wurden und zumindest an den Mieter zivilrechtliche Ansprüche gestellt wurden, im klassischen Sinne, weil der Post-/Paketbote umfiel und erstmal in die Notaufnahme durfte.
Hätte sie jetzt gar nichts gesagt und glaubhaft versichern können, da kommt schon wer, dann wäre ich eher bei dir. War nicht der Fall.
Abschließend haben wir dann (nach Rücksprache) den direkten (telefonischen und schriftlichen) Kontakt mit dem Dienstleister aufgenommen. Der sagte, er habe geräumt und gestreut. Dann hätte er angeblich nur gestreut, auch das ist faktisch mit Fotos und Protokoll belegbar falsch - da war weder Rollsplit oder Salz, sondern immer wieder Eisplatten auf dem Gehweg und der Zufahrt. Geräumt wurde nur die Straße durch die Stadt, die Nachbarn waren den kompletten Tag anwesend und hatten das Büro besetzt, also wären das für die betreffenden Tage zwischen 7 Uhr und 17 Uhr belegbar. Ironischerweise kam an Tag 3 von 10 raus, dass der Winterdienst an der falschen Adresse (Friedhof, mehrere Häuser weiter) tätig wurde und auch nur, weil der Bestatter dort den Dienstleister sah und direkt den Arbeiter ansprach, der sein Protokoll rauszog und erst dann merkte, dass er völlig am falschen Ort war. Das allein lässt Zweifel in mir aufkommen, ob jemals irgendwas getan wurde, v.a. weil es keine Besserung gab.
Der richtige Weg, wenn ihr euer Recht wollt: Winterdienst nicht selbst erbringen, Leistung wird nicht erbracht, und den Rest regeln ggf die Behörden. [...]
Den Nachweis, dass ein Winterdienst nicht erbracht wird, für den du bezahlst, musst aber in jedem Fall du als Mieter bringen. Sprich, Foto zum letztmöglichen Tageszeitpunkt, an dem geräumt sein muss, das ggf über einen längeren Zeitraum -> Miete minderbar. Rest müssen dann ggf Juristen o.ä. erklären, das obige ist ja eigentlich nur Vertrags- und Verwaltungs-101.
Ganz ehrlich, irgendwo ja, aber grundsätzlich nein.
Ja: Ich nehme den Hinweis mit, es ist berechtigt, wahrscheinlich hätte das sofort schriftlich fixiert werden sollen: Ab wann räumen, wenn kein Dienst da war, wie häufig und am Ende tagesaktuell die Delegation neu einholen.
Nein: Wenn ich sehe, dass da stundenlang nichts passiert, aber Post/Pakete ausgeliefert werden und Kunden- und Anlieferverkehr erwartet wird, dann ist irgendwann die Grenze zur Fahrlässigkeit überschritten. Kenne zu wenige Einzelurteile, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ab Tag 3 noch die Ausrede gilt "warteten auf den Winterdienst".
Praktisch ist es mir irgendwo egal, ob der Betrag verringert wird oder nicht, die hohe Hausnummer ist es jetzt nicht (~100€ pro Partei). Praktisch werden wir wohl eher darauf pochen entweder einen anderen Dienstleister oder, besser, das auf den Mieter umzulegen.