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Ach Gott, wie rührend, diese Worthülsen a la "mehr Freiheit und auch mehr Verantwortung". Eine "radikale" Überarbeitung hin zu mehr Logik.
Es klingt wie Hohn, wenn jemand so etwas sagt, der sich mit unserem Rechtssystem vermutlich anhand einiger Wikipedia Artikel und maximal einer handvoll Spiegel Artikel aus dem Bereich "Justiz" beschäftigt hat.
Immerhin gestehst du mir zu des lesens mächtig zu sein, bei dir habe ich schön langsam meine Zweifel, da du schon wieder eine komische Interpretation meines Postings vertritst. Woraus du das Wort radikal ableitest bleibt mir ein Rätsel.
Betrachte doch einmal die Geschichte des modernen Rechts, von was zu was hat es sich den entwickelt? War die Entwicklung konstant, gab es rückschläge?
Nur so als Denkhilfe.
Unglaublich wie selbstverliebt Juristen sein können. Du stellst fest, dass die Betroffenen typischerweise nicht in der Lage sind das Recht zu durchschauen und daher eine Vereinfachung des Steuerrechts fordern.Hier ein Auszug aus meiner damaligen Seminararbeit:
"Je genauer der Gesetzgeber im Zuge des Bemühens, Gleichmäßigkeit der Besteuerung herzustellen, versucht zu regeln, je stärker er Detailregelung auf Detailregelung häuft, desto weniger hat er das Steuerrecht noch „im Griff“. Der Perfektionismus wirkt hier kontrafunktional, er bewirkt das Gegenteil dessen, was er soll: nicht mehr Gleichheit der Besteuerung, sondern mehr Ungleichheit . Mit anderen Worten: Fehlt das „innere System“, so ist das Steuerrecht auch keine Gerechtigkeitsordnung . Letztlich vermag es kaum zu überraschen, dass die von einer steuerlichen Regelung Betroffenen typischerweise nicht in der Lage sind, die Regelungs- und Wirkungszusammenhänge im Ansatz zu durchschauen. Vielfach wird daher die Vereinfachung des Steuerrechts gefordert ."
Gleichzeitig forderst du selbst ein fehlendes inneres System zu schaffen, da das jetzige Recht die Ungleichheit fördert. Das die betroffenen vieleicht doch etwas mehr verstehen und nicht aus Unverständnis etwas fordern, das ziehst du hier nicht in Erwägung.
Naja, vieleicht hast du es nur ungünstig formuliert und das daher bezieht sich auf beide Punkte.
hier irrst du dich weil du wiedermal die gewaltenteilung nicht beachtest. mag sein, dass das in einer diktatur wo machthaber gleichzeitig richter sind so ist. bei uns aber legt nicht der gesetzgeber fest was von einem unbestimmten rechtsbegriff umfasst ist und was nicht, sondern im zweifel immer die gerichte, die von der politik unabhängig sind.
Ach ja, die Gewaltenteilung, wer ernennt noch mal gleich die Richter auf die es ankommt? Die Richter, die dann den Zeitgeist interpretieren?
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