Von 1500€ hat imo niemand gesprochen. Die ganze Diskussion "mehr wie Syzygy oder mehr wie MegaVolt" ergibt einfach null Sinn, wenn man über ein echtes bedingungsloses Grundeinkommen spricht. Die Idee hinter dem BGE ist doch gerade, dass es alle ohne Prüfung der Bedürftigkeit oder Arbeitsbereitschaft erhalten. In diesem Fall ist aber klar, dass mindestens so hoch sein muss wie die aktuellen Leistungen nach SGB, weil diese dem grundgesetzlich garantierten Existenzminimum entsprechen.
Die Diskussion läuft aus mehreren Gründen irgendwie an der Realität vorbei, da anscheinend ein paar Fakten übersehen oder nicht bekannt sind. Plakativ herausgegriffen folgender Post:
Hartz4 kostet den Staat viel mehr als 1000€, Die Arge zahlt die KK vollständig, allein das sind schon min. 300€, plus Kaltmiete ~400€ und den Mindestsatz (ka wie hoch der ist aber bestimmt auch ~400€) ist man da doch schon bei ~1100€
Denke nen Hartzer kostet den Staat mit den ganzen Maßnahmen (Bewerbunsgtraining etc.) und Verwaltungskosten min. 1500€ im Monat.
Das Ding ist ja, die Verwaltungskosten der Arge Mitarbeiter könnte man sicher einsparen, aber dann wäre von denen ja auch ein Großteil arbeitslos und müsste Hartz4 und/oder Grundeinkommen beziehen, diese Art Jobs sind doch faktisch schon Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch den Staat ^^
Neue Jobs fallen nun auch nicht vom Himmel.
Mal von hinten aufgezäumt: Soviele Kosten würde man nicht sparen, man würde auch nicht so viele Mitarbeiter entlassen, wie du vielleicht denkst. Noch dazu würfelst du ordentlich Kompetenzgebiete der BA und anderer Stellen völlig durcheinander.
1. Das Wohngeld wird nicht direkt von der BA gezahlt, geprüft oder bewilligt. Das macht iirc die Gemeinde vor Ort. Ihr behandelt Wohngeld als ob es fester Bestandteil von Hartz (ALG II) wäre, was es nicht ist, da Hartz auch an u.a. Bedarfsgemeinschaften, Minderjährige oder Studenten gezahlt wird. Wohngeld müsste daher völlig abgekoppelt vom Status der Erwerbsfähigkeit verfügbar sein, beträfe demnach also Klientel, das nicht (zwangsweise) zur BA gehört (Rentner, Invalide, Pflegende, Alleinerziehende bspw.). Hier stellt sich zumindest mal indirekt die Frage nach Verwaltungszuständigkeit.
2. Arbeitslosengeld (ALG I) steht offen (nicht im Zitat erwähnt) - wenn das weitergezahlt wird, müsste die Kompetenz auch bei der BA bleiben, da dies wiederum nur dort beantragt, geprüft, bewilligt usw. wird. Da das ALG in der Höhe an deine letzte Tätigkeit gekoppelt ist, macht es auch meiner Ansicht nach durchaus Sinn es zu behalten. Hieran hängen aber viele andere Aufgaben der BA, u.a. Weiterbildungen und Reaktivierungsmaßnahmen, die i.d.R. nicht völlig behindert oder sinnfrei sind. ALG hätte allerdings auch wenig mit dem Grundeinkommen zu tun - trotzdem eine interessante Frage: Muss man sich erst durch Erspartes brennen, oder wird Erwerbslosigkeit mit Interesse an erneuter Erwerbstätigkeit durch Zuschüsse belohnt?
3. Die BA schüttet viele Leistungen aus, von denen keine Sau etwas weiß, oder erbringt andere Dienstleistungen, die durchaus behaltenswert sind: Familienkasse / Kindergeld, Berufsberatung (inklusive Informationsmaterial) unabhängig der Wirtschaft, Umschulungshilfen und Begleitungen wären zu nennen. Unterschätze nicht den Anteil, den die BA hier abgrast: Prinzipiell alles nach formalem Schulsystem greift massiv auf Hilfen der BA zurück, das geht über Studieninformationen in Zusammenarbeit mit der Hochschulrektorenkonferenz bis hin zur Anerkennung von 'hilfreichen' Einrichtungen der Privatwirtschaft oder Beratungen für Entsendung/Studium/Ausbildung im Ausland, oder umgekehrt Anerkennung ausländischer Abschlüsse (aktuell ziemlich wichtig). Reformbedürftig, aber imo schon wichtig.
5. Das ganze Beamtengekröse der Zentralverwaltung sollte man loswerden, aber die kosten weitaus weniger als gedacht. Sollten tatsächlich Stellen gespart werden müssen (zweifelhaft), könnte man einfach Einstellungs- und Beförderungsstopps in Betracht ziehen (und keine Sau mehr Verbeamten, wtf), sowie dieses lächerliche System der BA-Akademien wegrationalisieren (da das Akademiker sind, finden die schon irgendwas). Langfristig sehe ich eher das BAMF als staatliche Blase, kA wie lange man den Apparat in seiner derzeitigen Form noch brauchen wird.
6. Irgendwie scheint "Arbeitslosigkeit" total zusammengeschusselt zu werden. Es gibt X verschiedene Formen der Arbeitslosigkeit, wovon hier entweder der links-romantische Anteil (unverschuldet, Alleinerziehend, falsche Bildung) oder der neo-liberale (Antriebslos) völlig überschätzt oder falsch interpretiert werden. Und das ist das Grundsatzproblem.
Es gibt eine ganze Reihe an Formen der Arbeitslosigkeit, die irgendwie nicht so richtig diskutiert werden, imo die zwei wichtigeren:
Saisonale Arbeitslosigkeit: Was machen Handwerker im Winter mit ALG I? Wie hoch wird das sein?
Arbeitslosigkeit/Rente: ALG II wird häufig als "Soft Exit" für diverse Berufe des Handwerks (Hoch/Tief/Ausbau) und Industrie genutzt, bevor man dann Rentner ist. Dabei kämpft die BA dauernd mit Krankenkasse und Rentenkasse, die natürlich respektive den Menschen in einem anderen System sehen möchten; tatsächlich pendeln ziemlich viele 50+ Jährige dauernd zwischen Reha, Umschulung, Zeit- oder befristeter Stelle und zurück, währen die Rentenansprüche sinken, bis dann doch irgendwann der Wisch der "gesundheitlichen Beeinträchtigung" die Rentenkasse zum Zahlen zwingt. Weitverbreitetes Problem in West- und Südeuropa iirc. Wenn hier keine Kompetenzen festgelegt sind, wird die zahlende Stelle des Grundeinkommens einfach weiter im Mischverfahren ("das zahlt die KK, wenn die nicht zahlen, dann die BA (weil Umschulung), oder halt doch die Rentenkasse").
Davon ab: Wie wirken sich Phasen des Grundeinkommens auf Rentenansprüche aus? Müssen Gründe für das Grundeinkommen gegebenen werden (damit evtl. höhere Ansprüche entstehen für Pflege, Erziehung, usw.)? Wenn ja, wer prüft das?
Na egal.