Das Problem mit der Abgabenlast entsteht ja v.a. dort, wo die Leute in einer ganz bestimmten Range liegen.
#1. Knapp über Hartz IV.
#2. Bereich zwischen 42%-Steuersatz und Beitragsbemessungsgrenze der RV.
Zu #2, gerechnet für einen Single:
Einkommenssteuer:
€0-€9k - 0%
€9k-€14k - 14%
€14k-€55k - 24%
€55k-€260k - 42%
€260k+ - 45%
Beitragsbemessungsgrenze RV:
€53k (18,6%)
Beitragsbemessungsgrenze KKV (Westdeutschland)
€78k (14,6%)
Man sieht, die Beitragsbemessungsgrenze der RV ist ganz gut gewählt.
Denn die RV trifft damit nur diejenigen mit dem Grenzsteuersatz 24%, so dass die Grenzbelastung RV + Ekst zusammen bei "nur" 24%+18,6% = 42,6% liegt. Rechnet man die KKV hinzu, sind es aber auch schon satte 57.2%.
Und bei der RV kann man zumindest sagen, dass mehr Einzahlen auch mehr Ansprüche bringt.
Das ist bei der KKV ja nicht so -- hier ist der Anspruch exakt identisch.
D.h. wenn man die RV ignoriert, weil es dafür Mehrleistung gibt, dann zahlt man zwischen €14k und €53k 24%+14,6% = 38,6% für die gleiche Leistung.
Daher ist die Abgabenlast für einen Single zwischen €55k und €78k besonders problematisch. Denn er zahlt für Ekst und KKV 42%+14,6% = 56,6% für die gleiche Leistung.
Ab €78k hingegen nur noch 42%
Daher wäre ich für eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze bei KKV. Verfassungsrechtliche Bedenken finde ich strange, weil ja auch der mit €0 Einkommen und der mit €78k Einkommen exakt die gleiche Leistung erhalten, trotz horrend unterschiedlicher Einzahlungen.
Würde man die BBG für KKV abschaffen, könnte man den Betrag auch sicher auf 12% reduzieren, was dann auch wieder die niedrigeren Einkommen entlastet.
Alternativ sollte die BBG gesenkt werden auf die ~€55k, wo die Steuer hochspringen.
Ich finde es nicht fair, dass die Belastung für einen noch recht normalverdienenden Kanal von €55k-€78k so besonders hoch ist -- eben höher als die Grenzbelastung darüber.