Plagiate in Doktorarbeiten (Guttenberg, Schavan, etc)

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naja das dumme ist ja, dass der Teil (Sachen vom wiss Dienst zu nutzen ohne entsprechenden Antrag zu stellen) halt gang und gebe ist und von denen die es nutzen offenbar ja sogar ne totale Minderheit meldet...wenn deswegen bisher keiner angezeigt wurde, muss man damit jetzt nicht unbedingt bei Gutti anfangen
 

shaoling

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Wann soll man denn anfangen, nie?

Die Regierung hat eine klare Haltung zu Urheberrechtsverletzungen. Sie wird seit Jahren nicht müde, diese Haltung zu betonen. Otto-Normal-User kann für Verstöße gegen das Urheberrecht richtig in die Klemme geraten.
Und hier wird gegen einen Kollegen nicht mal Strafantrag gestellt, weil keine Notwendigkeit besteht?
Ja was muss bitte passieren, damit die Notwendigkeit besteht?

Es sieht hier ganz so aus, als nutzten einige Politiker ihre Macht aus, um sich entgegen dem Volksinteresse und entgegen ihrer eigenen politischen Linie schadlos zu halten.
 
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Wann soll man denn anfangen, nie?
Man darf da gerne mal mit anfangen...aber es ausgerechnet bei Guttenberg zu tun, fänd ich falsch...wenn überhaupt hätte man genau nach Guttenberg damit anfangen können/sollen, dann dadurch wurd darauf nochmal ganz schön Fokus gelegt und es konnte niemand mehr mit "oops wußte ich ja gar nicht" kommen
 

Benrath

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das doch alles keinen AUsreden, bei den anderen ist bisher halt noch nie rausgekommen inwiefern sie den wissenschaftlichen Dienst ausnutzen. Jetzt hat mans halt gesehene und das ist Amtsmissbrauch. Nicht mehr und nicht weniger.

UNd es stimm Schon Otto Normal wird gefickt wegen Runterladne etc und jeder Studenten muss in seiner Abschlussarbeit mehr aufpassen, da kann ein so offensichtlicher Betrugsversuch nicht ungesühnt bleiben. Egal ob GUttenberg oder Müller oder MEyer und auch egal welche Partei.
 
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das doch alles keinen AUsreden, bei den anderen ist bisher halt noch nie rausgekommen inwiefern sie den wissenschaftlichen Dienst ausnutzen.
Natürlich ist das bisher auch rausgekommen...Lammert hatte in der Bundestagsanhörung auch ne Zahl genannt, wenn ich mich recht entsinne waren das jedes Jahr >50 Fälle
 

jysk

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Wieso muss der Bundestag Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung stellen, der hat damit nichts zutun. Du kannst auch selber Strafanzeige stellen, das haben bei Guttenberg auch schon genügend Leute so gemacht (was auch recht sinnlos ist, da diese für gewöhnlich vom verletzten Autor gestellt werden muss).

Die Sache mit dem Missbrauch wissenschaftlichen Dienst ist ausserdem eine ganz andere Sache, und mit großer Warscheihnlichkeit eh nicht strafrechtlich relevant.
 
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shaoling

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Wieso muss der Bundestag Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung stellen, der hat damit nichts zutun. Du kannst auch selber Strafanzeige stellen, das haben bei Guttenberg auch schon genügend Leute so gemacht (was auch recht sinnlos ist, da diese für gewöhnlich vom verletzten Autor gestellt werden muss).

Die Sache mit dem Missbrauch wissenschaftlichen Dienst ist ausserdem eine ganz andere Sache, und mit großer Warscheihnlichkeit eh nicht strafrechtlich relevant.
Nein, die beiden Sachen gehören zusammen aus dem Grund, den du genannt hast: Der Bundestag hält die Urheberrechte an allen Arbeiten seines wissenschaftlichen Dienstes. Wenn er Strafantrag stellt, wird die Urheberrechtsverletzung verfolgt, sonst nur bei öffentlichem Interesse.
Von Strafanzeige war nie die Rede.

Der Bundestag sagt als Urheber: Es ist alles ok, man darf den wissenschaftlichen Dienst missbrauchen.
Und genau das ist falsch: Entweder ist verboten, was Guttenberg getan hat und was im Bundestag offenbar schlechte Sitte ist, und dann muss der Bundestag wegen dieses Missbrauchs Strafantrag stellen. Oder es ist ein erlaubter Gebrauch. Dann darf es jeder.
Offenbar hat der Bundestag selbst aber festgelegt, dass es verboten ist, also muss er auch Strafantrag stellen, wenn ein MdB dagegen verstößt - ob Guttenberg oder ein anderer.
 
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shaoling

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Die Verwendung des wissenschaftlichen Dienstes ist keine Verletzung des Urheberrechtes.
Quelle?
Alle Nachrichtenseiten berichten anderes. Quelle: Google.


Auch die Tagesschau widerspricht deiner Behauptung:
Für die Verwendung solcher Ausarbeitungen gibt es klare Regeln der Wissenschaftlichen Dienste. Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte daran vor. Eine Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Abteilungsleitung erlaubt.
http://www.tagesschau.de/inland/guttenberg636.html


Über einen Paragraphen, der den Missbrauch des wissenschaftlichen Dienstes verbietet, habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.
Aber unabhängig von Paragraphen steht doch wohl fest, dass es nicht in Ordnung ist, wenn ein MdB dem wissenschaftlichen Dienst einen Auftrag für private Zwecke erteilt und das Ergebnis verwendet ohne Einwilligung oder auch nur Kenntnis des Autors oder der verantwortlichen Person.

[edit]
Sry, ich wähnte mich auf der Seite des wissenschaftlichen Dienstes, der offenbar keine eigene Seite hat.
 
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und was hat ein Copyright auf der HP des Bundestag mit dem wissenschaftlichen Dienst zu tun!?
 

jysk

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Und das Internetangebot des deutschen Bundestags und dort veröffentliche Bilder und Dokumente haben mit der Frage, ob die Verwendung von für Guttenberg angefertigte Textstücken des wissenschaftlichen Dienstes eine Verletzung von Urheberrechtsansprüchen von irgend sind jemanden ist, jetzt was zutun?

EDIT: Zweiter. ~
 

shaoling

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Siehe Edit: Mein Fehler.

Dafür eine weitere Quelle. Ihr habt noch keine gebracht...

Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag.
http://www.bundestag.de/dokumente/wissenschaftlichedienste/wissdi.pdf

Das ist natürlich kein Paragraph aus einem Gesetz. Keine Ahnung, welche juristischen Implikationen das hat.
 
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jysk

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Klar ist das nicht in Ordnung, es geht aber um eine evtl. Verletzung des Urheberrechtes.

Aus aus der Zeile

"Für die Verwendung solcher Ausarbeitungen gibt es klare Regeln der Wissenschaftlichen Dienste. Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte daran vor. Eine Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Abteilungsleitung erlaubt."

folgt eben nicht, dass es sich um eine Verletzung des Urheberrechts handeln _muss_. Ich würde sagen, das dieser Sachverhalt eben nicht geregelt ist. Diese Ausarbeitungen wurden für Guttenberg gemacht, damit er sie verwenden kann. Natürlich schreiben die Regeln vor, das er für die Verwendung um Erlaubnis fragen muss, diese "Regeln" sind aber keine konkreten "Gesetze". Guttenberg hat nach Medienberichten durchaus Verweise auf den wissenschaftlichen Dienst gemacht. Man müsste klären ob diese Ausarbeitungen wirklich geschützte Werke nach dem UrhG sind und ob wirklich ein Verstoß vorliegt und wenn ob er strafrechtlich relevant ist. Das ist alles eben nicht klar.

Gesichert ist also nur ein "Missbrauch" des wissenschaftlichen Dienstes, aber dafür bzw. dagegen gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Und deswegen spricht man im Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Dienst nur von einem Missbrauch des solchen (nicht strafbar) und nicht von einer Urheberrechtsverletzung.
 
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shaoling

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jysk

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Wir reden darüber, ob hier eine strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzung vorliegt, da gilt es ein paar mehr Punkte zu subsumieren, als die Feststellung, das irgendwer der Urheber ist. Das wäre im Übrigen beispielsweise der Herr Tammler oder die anderen Autoren, und nicht der Bundestag als juristische Person, wie ja selber in deinem Wiki-Zitat steht. Ergo müssten _sie_ Strafanzeige stellen, und nicht der Bundestag. Eine Anzeige des Bundestages wäre, wie ich oben schon schrieb, soviel Wert wie eine von dir, oder die von den anderen Bundesbürgern, welche gestellt wurden.

Hier auch nochmal zum Thema strafrechtliche Folgen für Guttenberg:

http://www.phoenix.de/content//363817
 
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Aber unabhängig von Paragraphen steht doch wohl fest, dass es nicht in Ordnung ist, wenn ein MdB dem wissenschaftlichen Dienst einen Auftrag für private Zwecke erteilt und das Ergebnis verwendet

Wie sieht es mit Schadensersatz für die geleistete Arbeit des wissenschaftlichen Dienstes aus? Da kommt bestimmt nen nettes Sümmchen bei rum.
 

jysk

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Welcher Schaden soll denn dem wissenschaftlichen Dienst entstanden sein? Der wissenschaftliche Dienst ist ein Informationsdienst, hat also nur seine Arbeit gemacht. Ein Gesetz gegen den Missbrauch des wissenschaftlichen Dienstes gibt es nicht, was soll also die Anspruchsgrundlage sein?
 

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Er hat den Dienst (der von Steuergeldern bezahlt wird) für sein privates Interesse eingesetzt und dem Steuerzahler so Kosten verursacht. Das Gleiche wenn er privat den Fahrdienst oder die Luftbereitschaft vom BMVg in Anspruch nimmt.
 

shaoling

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Das ist das Problem. Genau gegen dieses Verhalten gibt es in Deutschland kein Gesetz. Es gibt zwar das gesetzliche Gebot, dass Politiker mit Staatsgeldern sparsam umgehen müssen und sie nicht zweckentfremden dürfen. Aber es gibt kein konkretes Verbot, das Sanktionen vorsieht, solange man sich nicht finanziell bereichert hat.
 
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es geht ja auch nicht darum, dass er die Texte gar nicht hätte verwenden dürfen...er hätte eigentlich nur fragen sollen
 

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Und er hätte keine Steuergelder (Wissenschaftlicher Dienst) für sein privates Vergnügen (Doktorarbeit) verwenden dürfen!
 

jysk

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Er hat den Dienst (der von Steuergeldern bezahlt wird) für sein privates Interesse eingesetzt und dem Steuerzahler so Kosten verursacht. Das Gleiche wenn er privat den Fahrdienst oder die Luftbereitschaft vom BMVg in Anspruch nimmt.

Nein das ist natürlich nicht das gleiche. Du brauchst konkrete Rechtsnormen. Schadensersatz ist Zivilrecht und wäre z.B. nach 823 BGB

"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Und da fängts schon an, welches Recht wurde denn bezüglich des wissenschaftlichen Dienst verletzt? Gar keins, wie schon mehrfach gesagt. Ergo gibts auf dem Weg nichtmal ne Anspruchsgrundlage. Das ist ein falscher Ansatz.

Die andere Möglichkeit wäre wohl über eine Verletzung des UrhG zu gehen und per 252 BGB auf der "entgangener Gewinn" Schiene Ansprüche zu stellen. Die Frage wäre hier jedoch, hat der wissenschaftliche Dienst überhaupt kommerzielle Verwertungsrechte? (weil wenn nicht kann er natürlich auch keine Ansprüche stellen) Ist ihm überhaupt ein Gewinn entgangen bei Ausarbeitungen die nie dafür bestimmt waren?

Käme also letztendlich noch 812 BGB "ungerechtfertigte Bereicherung" in Betracht. Es geht also um die Mehreinnahmen die Guttenberg durch den Verkauf dieser Inhalte erzielte. Allerdings muss man berücksichtigen, das wir hier von Textfragmenten in einem 400-Seitenwerk was vllt. 100x verkauft worden ist reden, da würden vllt. ein paar Euro dabeirumkommen.

Zusätzlich müsste man ihm dann natürlich auch Schuld, Vorsatz, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und wasweißich noch nicht alles nachweißen um hier zu gewinnen.

Natürlich das Verhalten von G. scheisse, _rechtlich_ ist da jedoch nicht viel zu holen. Es gibt kein Gesetz was die Verschwendung von Steuergeldung durch die Benutzung des wissenschaftlichen Dienstes für die eigene Doktorarbeit verbietet. Untreue stand mal im Raum, würde aber laut Rechtsexperten (siehe verlinkte Artikel) ins Leere laufen.
 
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kann nicht auch der staat schadensersatz einklagen?
dann wäre es ja klar: der staat, dem durch guttenbergs missbrauch kosten entstanden sind, klagt diese wieder ein.
easy.

wenn das nicht geht is das halt ne dicke gesetzeslücke die scheinbar in 50 jahren niemandem auffallen wollte, immerhin wäre es dann ja möglich missbrauch von steuergeldern von den verantwortlichen wieder einzutreiben, aber persönliche verantwortung ist in der politik ja nicht drin, immerhin müsste man dann ja irgendwelche kompetenzen haben :|
 
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kann nicht auch der staat schadensersatz einklagen?
dann wäre es ja klar: der staat, dem durch guttenbergs missbrauch kosten entstanden sind, klagt diese wieder ein.
easy.
man müsste ja erstmal die Frage klären, ob dies überhaupt der Fall ist...denn laut Guttenbergs Aussagen, hat er diese Ausarbeitungen, die er später zitiert hat, ja erst wirklich "ganz normal" für seine Arbeit als Politiker benutzt und erst als 2. Schritt in seine Doktorarbeit mit einfließen lassen ohne zu fragen...ob die Leute die den Kram dann auch privat nutzen wollen und auch wirklich nachfragen, ob sie dürfen, dann auch eine "Gebühr" oder sowas aufgedrückt kriegen hab ich nämlich bisher noch nirgends gelesen

ich mein ich fand die ganze Geschicht von Gutti ja auch ziemlich erbärmlich, aber man sollte trotzdem sachlich bleiben und jetzt nicht einen auf Hetzjagd machen
 

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Ich bin ganz klar gegen eine Hetzjagd - von Anfang an schon. Aber ich hasse Politiker, die sich auf Kosten des Steuerzahlers bereichern. Sei es durch den Fahr- und Flugdienst oder halt durch solche Geschichten!
 
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Dann hasst du 99% der Politiker. Wie selbst jetzt die Mehrheit der Leute nicht erkennt was für ein schleimiger Lügner Gutti ist. Aber so ist das Volk und so wird es immer bleiben
 
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zum glück wird die uni bayreuth bald das prüfungsergebnis veröffentlichen.
und heidelberg ist hoffentlich auch bald soweit.
 
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Anstatt jetzt hier auf ein dümmliches und schädliches Urheberrecht zu pochen wäre es doch viel sinnvoller, einzusehen, dass die freie Information hier sinnvoll war und wir dieses Urheberrecht einfach gar nicht brauchen.
Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass bzgl. dieses Teilaspekts kein Strafantrag gestellt wird, da das zugrundeliegende Gesetz Unrecht ist. Ein solches Unrecht sollte nicht unterstützt werden.
 
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kA wie das urheberrecht genau ausschaut, aber zu verlangen dass man die quelle angibt wenn man wo abschreibt, ist doch nun wirklich nicht "unrecht". nachdem man sowieso gerade am abschreiben ist, sollte es doch nicht einmal mit aufwand verbunden sein.

der aufwand ist also eher klein, man gewinnt aber etwas: leute können sich nicht mit fremden federn schmücken, und die original autoren bekommen anerkennung
 
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Anstatt jetzt hier auf ein dümmliches und schädliches Urheberrecht zu pochen wäre es doch viel sinnvoller, einzusehen, dass die freie Information hier sinnvoll war und wir dieses Urheberrecht einfach gar nicht brauchen.
Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass bzgl. dieses Teilaspekts kein Strafantrag gestellt wird, da das zugrundeliegende Gesetz Unrecht ist. Ein solches Unrecht sollte nicht unterstützt werden.
eine Information wird mit einem Verweis auf die Quelle aber normalerweise eher aufgewertet (zumindest wenn man sinnvoll zitiert und nicht guttenbergisch gleich mehrer Absätze c&p't)

aber du liebst wahrscheinlich die chinesische Kopierwichtelindustrie :hammer:
 

Clawg

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Anstatt jetzt hier auf ein dümmliches und schädliches Urheberrecht zu pochen wäre es doch viel sinnvoller, einzusehen, dass die freie Information hier sinnvoll war und wir dieses Urheberrecht einfach gar nicht brauchen.
Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass bzgl. dieses Teilaspekts kein Strafantrag gestellt wird, da das zugrundeliegende Gesetz Unrecht ist. Ein solches Unrecht sollte nicht unterstützt werden.

Eine solche Arbeit soll aber ein Gebiet vollständig abdecken, willst du die halbe Weltliteratur in eine Arbeit stecken? Ohne Verweise kommt man da doch gar nicht mehr aus, da die Literatur, auf die man verweist, ja wiederum Verweise enthält. Eine Doktorarbeit ist meist nur die Spitze einer riesigen Pyramide.
Und wer die Arbeit liest, der möchte eben gerne einzelne Punkte nachprüfen bzw. verstehen können, dazu ist es notwendig, den gesamten Gedankengang nachzuvollziehen.
Und nicht zuletzt gibt es in der Wissenschaft auch immer wieder Revidierungen. Ohne Quellenangaben ist es nur sehr schwierig möglich, überholte Erkenntnisse zu korrigieren.
 

Flopgun

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