shaoling
Guest
"Bundestag verzichtet auf Strafantrag gegen Guttenberg"
http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE73C01C20110413
Ich finds frech.
http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE73C01C20110413
Ich finds frech.
Man darf da gerne mal mit anfangen...aber es ausgerechnet bei Guttenberg zu tun, fänd ich falsch...wenn überhaupt hätte man genau nach Guttenberg damit anfangen können/sollen, dann dadurch wurd darauf nochmal ganz schön Fokus gelegt und es konnte niemand mehr mit "oops wußte ich ja gar nicht" kommenWann soll man denn anfangen, nie?
Natürlich ist das bisher auch rausgekommen...Lammert hatte in der Bundestagsanhörung auch ne Zahl genannt, wenn ich mich recht entsinne waren das jedes Jahr >50 Fälledas doch alles keinen AUsreden, bei den anderen ist bisher halt noch nie rausgekommen inwiefern sie den wissenschaftlichen Dienst ausnutzen.
Nein, die beiden Sachen gehören zusammen aus dem Grund, den du genannt hast: Der Bundestag hält die Urheberrechte an allen Arbeiten seines wissenschaftlichen Dienstes. Wenn er Strafantrag stellt, wird die Urheberrechtsverletzung verfolgt, sonst nur bei öffentlichem Interesse.Wieso muss der Bundestag Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung stellen, der hat damit nichts zutun. Du kannst auch selber Strafanzeige stellen, das haben bei Guttenberg auch schon genügend Leute so gemacht (was auch recht sinnlos ist, da diese für gewöhnlich vom verletzten Autor gestellt werden muss).
Die Sache mit dem Missbrauch wissenschaftlichen Dienst ist ausserdem eine ganz andere Sache, und mit großer Warscheihnlichkeit eh nicht strafrechtlich relevant.
Quelle?Die Verwendung des wissenschaftlichen Dienstes ist keine Verletzung des Urheberrechtes.
http://www.tagesschau.de/inland/guttenberg636.htmlFür die Verwendung solcher Ausarbeitungen gibt es klare Regeln der Wissenschaftlichen Dienste. Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte daran vor. Eine Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Abteilungsleitung erlaubt.
http://www.bundestag.de/dokumente/wissenschaftlichedienste/wissdi.pdfDie Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsc...Rechtsinhaber_des_Urheberrechtes:_Der_UrheberRechtsinhaber ist der Urheber. Nach § 7 UrhG ist dies der Schöpfer des Werkes, woraus sich ableiten lässt, dass es sich bei ihm nur um eine natürliche Person, also einen Menschen, handeln kann. Dies schließt sowohl juristische Personen als auch Tiere aus.
Aber unabhängig von Paragraphen steht doch wohl fest, dass es nicht in Ordnung ist, wenn ein MdB dem wissenschaftlichen Dienst einen Auftrag für private Zwecke erteilt und das Ergebnis verwendet
Er hat den Dienst (der von Steuergeldern bezahlt wird) für sein privates Interesse eingesetzt und dem Steuerzahler so Kosten verursacht. Das Gleiche wenn er privat den Fahrdienst oder die Luftbereitschaft vom BMVg in Anspruch nimmt.
man müsste ja erstmal die Frage klären, ob dies überhaupt der Fall ist...denn laut Guttenbergs Aussagen, hat er diese Ausarbeitungen, die er später zitiert hat, ja erst wirklich "ganz normal" für seine Arbeit als Politiker benutzt und erst als 2. Schritt in seine Doktorarbeit mit einfließen lassen ohne zu fragen...ob die Leute die den Kram dann auch privat nutzen wollen und auch wirklich nachfragen, ob sie dürfen, dann auch eine "Gebühr" oder sowas aufgedrückt kriegen hab ich nämlich bisher noch nirgends gelesenkann nicht auch der staat schadensersatz einklagen?
dann wäre es ja klar: der staat, dem durch guttenbergs missbrauch kosten entstanden sind, klagt diese wieder ein.
easy.
eine Information wird mit einem Verweis auf die Quelle aber normalerweise eher aufgewertet (zumindest wenn man sinnvoll zitiert und nicht guttenbergisch gleich mehrer Absätze c&p't)Anstatt jetzt hier auf ein dümmliches und schädliches Urheberrecht zu pochen wäre es doch viel sinnvoller, einzusehen, dass die freie Information hier sinnvoll war und wir dieses Urheberrecht einfach gar nicht brauchen.
Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass bzgl. dieses Teilaspekts kein Strafantrag gestellt wird, da das zugrundeliegende Gesetz Unrecht ist. Ein solches Unrecht sollte nicht unterstützt werden.
Anstatt jetzt hier auf ein dümmliches und schädliches Urheberrecht zu pochen wäre es doch viel sinnvoller, einzusehen, dass die freie Information hier sinnvoll war und wir dieses Urheberrecht einfach gar nicht brauchen.
Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass bzgl. dieses Teilaspekts kein Strafantrag gestellt wird, da das zugrundeliegende Gesetz Unrecht ist. Ein solches Unrecht sollte nicht unterstützt werden.