Klima Guerilla Aktionen

Gelöschtes Mitglied 160054

Guest
Geht essen nicht wegwerfen über Symbolpolitik hinaus? Was genau wird für Gruppe X besser wenn nun 40 kg statt 80 kg weggeworfen werden?
 
Mitglied seit
27.06.2014
Beiträge
3.465
Reaktionen
1.264
Ort
Hamburg
Geht essen nicht wegwerfen über Symbolpolitik hinaus? Was genau wird für Gruppe X besser wenn nun 40 kg statt 80 kg weggeworfen werden?
  • Es muss potentiell weniger produziert werden -> Weniger Energie-, Wasser- und Flächenverbrauch
  • Teil eines generellen Sinneswandels hin zu Recylcing, d.h. Halo-Effekte auf andere Bereiche
  • Bei Fleisch finde ich es auch ethisch fragwürdig, nicht vernünftig zu versuchen, Müll zu reduzieren
  • Potentiell sehr günstige / kostenlose Lebensmittel aus solchen B-Quellen. Ähnlich wie bei Too Good to Go.
Ob das nun gigantische Effekte sind, gute Frage.
Aber ich verstehe schon, warum sich Leute in die Richtung engagieren & Forderungen stellen.
 
Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
3.920
Reaktionen
306
Das wären, wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, ca. 230 Gramm pro Tag. Was werfen denn manche Leute bitte an Essen weg, damit man auf solche Werte kommt? :confused: Ich liege da definitiv weit drunter.

230 Gramm sind doch echt nix, also da liege ich aber locker drüber
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
827
Ort
Köln
Oh Wunder! Unser Nazi-Grüner (ja genau, jetzt hab ich's gesagt!) ist an der Stelle genauso wenig Grün wie in den allermeisten seiner Positionen. :troll:

Ich war früher auch so, hab mich aber in den letzten Jahren ganz gut umgestellt. D.h. wirklich was unbenutztes/angebrochenes wegschmeißen mach ich höchstens einmal im Monat und auch wenn zu viel gekocht ist, wird es aufbewahrt und am nächsten Tag gegessen. Ich geh aber auch quasi jeden Tag (bis jeden zweiten) einkaufen und kaufe eigentlich immer nur für ganz konkrete Essen ein, die ich schon geplant habe. So familienmäßig mit Wocheneinkäufen könnte ich das glaub ich nicht.
 
Mitglied seit
27.06.2014
Beiträge
3.465
Reaktionen
1.264
Ort
Hamburg
Man kann auch gut auf Vorrat einkaufen und Müll vermeiden, wenn man bereit ist, dann halt opportunistisch zu kochen.
Wenn wir bspw "zuviel" Stangensellerie und Gurken haben, dann lege ich sie halt ein, bevor sie lätschert werden.
Eine gewisse Disziplin, aufbewahrte Reste dann auch rechtzeitig zu essen, gehört auch dazu.

Wer viel wegschmeißt, kauft meist gleichzeitig sehr falsch ein UND kann nicht kochen.
 
Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
3.920
Reaktionen
306
Oh Wunder! Unser Nazi-Grüner (ja genau, jetzt hab ich's gesagt!) ist an der Stelle genauso wenig Grün wie in den allermeisten seiner Positionen. :troll:

Ich war früher auch so, hab mich aber in den letzten Jahren ganz gut umgestellt. D.h. wirklich was unbenutztes/angebrochenes wegschmeißen mach ich höchstens einmal im Monat und auch wenn zu viel gekocht ist, wird es aufbewahrt und am nächsten Tag gegessen. Ich geh aber auch quasi jeden Tag (bis jeden zweiten) einkaufen und kaufe eigentlich immer nur für ganz konkrete Essen ein, die ich schon geplant habe. So familienmäßig mit Wocheneinkäufen könnte ich das glaub ich nicht.

oh nein, habe es schon wieder getan, hab ne riesigroße Avocado, ne Zitrone und den großzügigen Verschnitt einer matschigen Banane weggeworfen 😱😢

edit: gerade wer viel kocht hat viel Verschnitt und nicht jeder hat ständig eine frische Gemüsebrühe in der Mache um den Gemüse Verschnitt zweitzuverwerten.
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
827
Ort
Köln
Das sind ja jetzt auch nochmal 2 paar Schuhe: Wer viel (frisch) kocht hat Schalen und weiteren Verschnitt, den man erzeugt wenn man frisches Gemüse verarbeitet (Letztens noch Rosenkohl geputzt, da kommt gut was rum.) Das ist aber nicht essbar, kommt in den Biomüll und wird somit im Kreislauf wiederverwendet. Ansonsten hat Xantos 100% Recht:
Wer viel wegschmeißt, kauft meist gleichzeitig sehr falsch ein UND kann nicht kochen.
Bevor ne Banane so matschig wird, dass ich davon die Hälfte wegschneiden muss, sehe ich der das 1-2 Tage vorher schon an. Dann wird die halt zwischendurch gefuttert und nicht das frischere Obst. Ist halt eine Frage der Einstellung.
 
Mitglied seit
27.06.2014
Beiträge
3.465
Reaktionen
1.264
Ort
Hamburg
Bananen sind ein gutes Beispiel, weil man gerade aus überreifen Bananen perfekte Banana-Pancakes ohne extra Zucker machen kann!
Könnte man fast einen "Preventing Food Waste Best Practices" Thread draus machen :elefant:
 
Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
3.920
Reaktionen
306
überreife Bananen schmecken einfach scheisse und zwar überall. Fakt!
 

USS Endrox 2.6

TM Snooker 2017, SCBW-Turniersieger 2018
Mitglied seit
08.02.2009
Beiträge
7.493
Reaktionen
1.109
Ort
Daheiim
Wie gefährlich sind Guerillabananen eigentlich, gibts da ne Studie zu? Sind die dann links oder rechts oder vertreten die dann die radikale Mitte?
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.299
Reaktionen
1.329
Ort
Hamburg
Mal sehen wie viel da wirklich hinter steckt. Kann mir kaum vorstellen das vorsätzliche Sachbeschädigung in der Größenordnung lange gut gehen wird.


Einer der Mitgründer der Braunkohlegegner von „Ende Gelände““, Tadzio Müller, hält die Bildung einer „grünen RAF“ für möglich. Er selbst sprach sich gegenüber der Zeitung für das Zerstören von Industrieanlagen aus.
 

Deleted_228929

Guest
Wtf. :eagle:

Die gehören doch alle ins Strafbattalion und an die Ostfront geschickt.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Dass politischer Aktivismus und psychische Störungen Hand in Hand gehen, weiß man ja nun spätestens seit den 68ern. Gabs nicht auch ne Studie aus den USA mit einer sehr interessanten Korrelation von Depressionen und co. zu "Wokeness"? Aber ist doch schön, je mehr sie sich radikalisieren, desto mehr wird ihnen der Hass der Bevölkerung entgegeneschlagen und zu umso härteren Mitteln kann der Staat dann mit der Mehrheitsmeinung im Rücken greifen. Demnächst Luisa in Stammheim? Wer weiß, lustig wärs.

Besonders freue ich mich darauf, wenn Kapitalismus und Patriarchat auch diesen Modetrend assimilieren und 2040 die Jugend in coolen Retro "Klimaschutz" Shirts mit Thunberg Aufdruck für 29,99 rumlaufen - produziert in Myanmar oder wasimmer dann die Werkbank des Westens sein wird.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.299
Reaktionen
1.329
Ort
Hamburg
Markiert euch den morgigen Tag, wenn Miriam mit ihrem Ballon den ganzen BER (und evtl . FRA / MUC) lahmlegen will. :ugly:
 
Mitglied seit
27.06.2014
Beiträge
3.465
Reaktionen
1.264
Ort
Hamburg
Hoffentlich geht die in den Knast und alle involvierten bekommen 6 digits Schadenersatz.

Statt dessen bekommt sie vermutlich Lob und noch mehr Sendezeit...
 

zimms

StarCraft 2
Mitglied seit
20.06.2007
Beiträge
2.426
Reaktionen
230
Luftballons um die Umwelt zu schützen. :stupid3:
 

GeckoVOD

Moderator
Mitglied seit
18.03.2019
Beiträge
3.779
Reaktionen
2.127
Naja, mich würde tatsächlich interessieren, wie es ist. Denn sich vor ein Auto stellen und jemanden samt Fahrzeug damit mittelbar festzuhalten sollte ja nicht legal sein und gegen sowas müsste man sich in irgendeiner verhältnismäßigen Weise wehren dürfen. Welches mildere Mittel bleibt da noch, als eben langsam auf die zuzurollen?

Dass vernünftige Menschen hier nen Podcast anmachen und das Eintreffen der Polizei abwarten, ist klar. Es geht mir mehr um das Prinzip, dass man sich gegen Angriffe grundsätzlich wehren darf und eine Nötigung durchaus als Angriff zu betrachten ist.
Gibt jetzt ein Urteil, auch wenn etwas älter:


Nach einer kurzen Diskussion stieg der Mann wieder in sein Auto, fuhr langsam auf den am Boden sitzenden Aktivisten mit dem Schild zu und stieß diesen leicht mit der Stoßstange seines Wagens, sodass der junge Mann einige Zentimeter nach hinten geschoben wurde. [...]

Der Richter glaubte dem Angeklagten jedoch, dass er nicht die Absicht hatte den Demonstranten zu verletzen und ist von der Reue und der Einsicht des Mannes überzeugt. 6300 Euro Strafe (bzw. 90 Tage Haft) und nur sechs Monate Führerscheinsperre wegen versuchter Nötigung lautete am Ende das Urteil.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Richtiger Jakob.
Wird auch noch vernünftig. Mit 23 ist er mein Gorillasdriver und bringt mir Klopapier nachts um 2.
Ein weiterer Grund dafür das Wahlrecht nicht auf 16 zu senken (lol) sondern eher auf 30 zu erhöhen. Mit 19/20 ist man geistig näher an einer Amöbe als an einem vollwertigen Menschen. "Abitur abgebrochen wegen Klimawandel" :rofl:

Nach einer kurzen Diskussion stieg der Mann wieder in sein Auto, fuhr langsam auf den am Boden sitzenden Aktivisten mit dem Schild zu und stieß diesen leicht mit der Stoßstange seines Wagens, sodass der junge Mann einige Zentimeter nach hinten geschoben wurde. [...]

Der Richter glaubte dem Angeklagten jedoch, dass er nicht die Absicht hatte den Demonstranten zu verletzen und ist von der Reue und der Einsicht des Mannes überzeugt. 6300 Euro Strafe (bzw. 90 Tage Haft) und nur sechs Monate Führerscheinsperre wegen versuchter Nötigung lautete am Ende das Urteil.

Was ein Schwachsinn. Gibt Sexualstraftäter und Gewalttäter, die glimpflicher davonkommen. Deutsche Justiz einfach mit haufenweise Vollidioten besetzt, siehe "Pornoseiten sperren" Urteil lul.
 

zimms

StarCraft 2
Mitglied seit
20.06.2007
Beiträge
2.426
Reaktionen
230
[...] leicht mit der Stoßstange seines Wagens, sodass der junge Mann einige Zentimeter nach hinten geschoben wurde [...]

Lol, 6k € Strafe und 6 Monate Führerschein weg für im Prinzip nicht viel außer mimimi.

Bei der Messlatte kann ich nur hoffen, dass dieser "Aktivist" auch wegen Geiselnahme eine ordentliche Strafe bekommt.
 
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.131
Reaktionen
363
Verstehe das Urteil absolut nicht. Das ist doch total Täter-Opfer umkehr. War das etwas eine genehmigte Demo? Wenn nicht begeht doch ganz klar der Demonstrant Nötigung, nicht der Autofahrer. Wie kann es Nötigung sein wenn man sich gegen Nötigung verteidigt und dabei keinen Schaden anrichtet.
 

GeckoVOD

Moderator
Mitglied seit
18.03.2019
Beiträge
3.779
Reaktionen
2.127
Verstehe das Urteil absolut nicht. Das ist doch total Täter-Opfer umkehr. War das etwas eine genehmigte Demo? Wenn nicht begeht doch ganz klar der Demonstrant Nötigung, nicht der Autofahrer. Wie kann es Nötigung sein wenn man sich gegen Nötigung verteidigt und dabei keinen Schaden anrichtet.
Ich glaube, auch mein Grund warum ich es hier poste, eher um die Art der Gegenwehr.
Den z.B. von der Straße ziehen ist ein anderes Kaliber als mit dem PKW auf eine am Boden sitzende Person zu fahren. Würgt er das Auto unfreiwillig ab, ob dem Schock, dass der Typ nicht weg geht, und du hast es schon, weil das Auto noch einen halben Meter hüpft. Zumindest das Fahrverbot empfinde ich als gerechtfertigt, so verhält man sich hinter dem Steuer nicht. Die Geldstrafe ist imo etwas zu krass.

Ansonsten gibt es auch Urteile gegen die Kleber, die imo schon deutlich zu mild sind.
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
827
Ort
Köln
Es ist offensichtlich keine Notwehr, weil der Fahrer selber nicht in Gefahr war. Und seine Wahl des Mittels, gegen die Nötigung vorzugehen, war definitiv nicht verhältnismäßig. Sehe das wie Gecko, Strafe muss da sein. Über die Höhe der Geldstrafe kann man sicherlich streiten. Welche Strafe der Protestierer kriegt ist davon ja unabhängig; kann gut sein, dass die wiederrum zu milde sind, keine Ahnung. Was waren denn da bislang die Strafen?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Es ist offensichtlich keine Notwehr, weil der Fahrer selber nicht in Gefahr war.
Natürlich war der Fahrer in Gefahr. Notwehr ist nicht nur bei Gefahr gegen Körper oder Leben erlaubt, sondern bei Gefährdung sämtlicher Rechtsgüter, einschließlich Bewegungsfreiheit, Eigentum usw. Als Opfer einer Nötigung war sein Rechtsgut der Bewegungsfreiheit/allgemeinen Handlungsfreiheit rechtsgrundlos in Gefahr.
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.504
Reaktionen
827
Ort
Köln
Natürlich war der Fahrer in Gefahr. Notwehr ist nicht nur bei Gefahr gegen Körper oder Leben erlaubt, sondern bei Gefährdung sämtlicher Rechtsgüter, einschließlich Bewegungsfreiheit, Eigentum usw. Als Opfer einer Nötigung war sein Rechtsgut der Bewegungsfreiheit/allgemeinen Handlungsfreiheit rechtsgrundlos in Gefahr.
Ich denke, dass das durchaus diskutabel ist. Ihn hält ja keiner direkt fest, da ist nur der Weg für das Auto versperrt. Wenn in einer Ausfahrt ein Unfall ist und diese dadurch blockiert ist, dann darf ich ja auch nicht mit dem Argument der Bewegungsfreiheit in die Fahrzeuge reinfahren und diese wegschieben.
Aber selbst wenn, dann bleibt der Punkt der Verhältnismäßigkeit. Da sitzt jemand im Weg und du fährst auf ihn zu bis du ihn berührst? 2t Bolide gegen 80kg Person. Ich bleibe dabei, Strafe muss da sein. Natürlich auch für den Sitzblockierer, das steht außer Frage. Aber ansonsten wird da gewartet, bis die Polizei kommt. Eventuell Straffreiheit für Leute, die die mit angemessenem körperlichen Einsatz von der Straße ziehen wollen. Alles andere empfinde ich als unverhältnismäßig.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.484
Reaktionen
661
Natürlich war der Fahrer in Gefahr. Notwehr ist nicht nur bei Gefahr gegen Körper oder Leben erlaubt, sondern bei Gefährdung sämtlicher Rechtsgüter, einschließlich Bewegungsfreiheit, Eigentum usw. Als Opfer einer Nötigung war sein Rechtsgut der Bewegungsfreiheit/allgemeinen Handlungsfreiheit rechtsgrundlos in Gefahr.
Wie erklärst du dann das Urteil?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Ich denke, dass das durchaus diskutabel ist. Ihn hält ja keiner direkt fest, da ist nur der Weg für das Auto versperrt.
Doch, den Weg zu blockieren ist eine Nötigung nach aller Rechtsprechung deutscher Gerichte:

Eine Sitzblockade, verbunden mit Anketten, Einhaken oder aktivem Widerstand gegen das Wegtragen, wird auch vom Bundesverfassungsgericht im Regelfalle als Nötigung nach § 240 StGB angesehen, vor allem wenn das darin enthaltene Tatbestandsmerkmal der Gewalt auf Blockadeaktionen angewandt werden kann, „bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten“,[6] wenn die Blockade also tatsächlich unüberwindbar ist

Wie erklärst du dann das Urteil?

Schwierig ohne es zu lesen. Gibt mehrere Punkte, an denen man aussteigen kann aus der Notwehr, zB bei einem eklatanten Missverhältnis zwischen Rechtsgutsbedrohung und Notwehrmittel (Kind aus dem Kirschbaum schiessen), dann würde es an der Gebotenheit der Notwehrhandlung fehlen. Oder das Gericht hielt die Handlung nicht für erforderlich, weil das mit dem Auto anfahren nicht das mildeste Mittel war, um den Angriff zuverlässig zu beenden.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.299
Reaktionen
1.329
Ort
Hamburg
Schwierig ohne es zu lesen. Gibt mehrere Punkte, an denen man aussteigen kann aus der Notwehr, zB bei einem eklatanten Missverhältnis zwischen Rechtsgutsbedrohung und Notwehrmittel (Kind aus dem Kirschbaum schiessen), dann würde es an der Gebotenheit der Notwehrhandlung fehlen. Oder das Gericht hielt die Handlung nicht für erforderlich, weil das mit dem Auto anfahren nicht das mildeste Mittel war, um den Angriff zuverlässig zu beenden.
Das meine Damen und Herren ist der Grund, warum wir wieder zu einem Exekutionsplatz kommen sollten.
Das Gerichte sich mit so einem Schwachsinn überhaupt beschäftigen ist absolut fragwürdig. Führen wir die beiden Trottel doch einfach auf einen Platz und hacken wahlweise Gliedmaßen zur Strafe ab. Dann könne sich Gerichte wieder um wichtige Sachen in diesem Land kümmern.

Es ist vollkommen offensichtlich, dass hier beide Seiten totale Mongos darstellen. Sich vor ein Auto setzen ist behindert und Stück für Stück an einen Menschen heranfahren um sich zu befreien ebenfalls.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Laut diesem Link hier: https://www.berliner-zeitung.de/men...egen-strassenblockierer-ist-erlaubt-li.210910 ist es erst Nötigung, wenn ein zweiter Verkehrsteilnehmer hinter dem ersten betroffen ist. @HeatoR stimmt das so, oder ist das falsch dargestellt? Wenn es stimmt: Warum ist das so? Weil erst die Blockade durch ein Auto eine tatsächliche Blockade ist? Erschließt sich mir irgendwie nicht.
Ja diese sog. Zweite-Reihe-Rechtsprechung ist auch totaler Murks und wird von vielen Strafrechtlichern scharf angegriffen, sie ist aber für diesen Fall nicht wirklich relevant. Denn auch nach dieser Rechtsprechung wird ja mindestens der zweite Wagen nach dem ersten durch die Sitzblockade genötigt und befindet sich damit zunächst in einer Notwehrsituation. Dann darf man diesem Wagen bzw. dem Fahrer aber eben auch Nothilfe leisten, das Notwehrrecht ist ja auch nicht auf einen selbst beschränkt.

Viel entscheidender dürfte sein, ob es sich hier wirklich um eine Nötigung gehandelt hat, ob die Sitzblockade als Straftat war oder ob sie in diesem Fall vom Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war. Das ist aber nicht pauschal zu entscheiden, sondern Einzelfallrechtsprechung.

Die entscheidende Hürde stellt bei der Blockade allerdings der Absatz 2 des § 240 StGB dar. Demnach ist die Nötigung nicht "verwerflich", wenn die Versammlungsfreiheit durchgreift. Sie ist also nicht positiv rechtswidrig.
 
Oben