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Menschen sind Müll? :surprisedpikachu:
Geht essen nicht wegwerfen über Symbolpolitik hinaus? Was genau wird für Gruppe X besser wenn nun 40 kg statt 80 kg weggeworfen werden?
Das wären, wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, ca. 230 Gramm pro Tag. Was werfen denn manche Leute bitte an Essen weg, damit man auf solche Werte kommt? Ich liege da definitiv weit drunter.
Oh Wunder! Unser Nazi-Grüner (ja genau, jetzt hab ich's gesagt!) ist an der Stelle genauso wenig Grün wie in den allermeisten seiner Positionen.
Ich war früher auch so, hab mich aber in den letzten Jahren ganz gut umgestellt. D.h. wirklich was unbenutztes/angebrochenes wegschmeißen mach ich höchstens einmal im Monat und auch wenn zu viel gekocht ist, wird es aufbewahrt und am nächsten Tag gegessen. Ich geh aber auch quasi jeden Tag (bis jeden zweiten) einkaufen und kaufe eigentlich immer nur für ganz konkrete Essen ein, die ich schon geplant habe. So familienmäßig mit Wocheneinkäufen könnte ich das glaub ich nicht.
Bevor ne Banane so matschig wird, dass ich davon die Hälfte wegschneiden muss, sehe ich der das 1-2 Tage vorher schon an. Dann wird die halt zwischendurch gefuttert und nicht das frischere Obst. Ist halt eine Frage der Einstellung.Wer viel wegschmeißt, kauft meist gleichzeitig sehr falsch ein UND kann nicht kochen.
Einer der Mitgründer der Braunkohlegegner von „Ende Gelände““, Tadzio Müller, hält die Bildung einer „grünen RAF“ für möglich. Er selbst sprach sich gegenüber der Zeitung für das Zerstören von Industrieanlagen aus.
Verstöße gegen das BtMG offen auf Twitter zu posten ist auf jeden Fall auch klukWas für ein Freak
Ich möchte dringend aus dem Umlagesystem raus.
Gibt jetzt ein Urteil, auch wenn etwas älter:Naja, mich würde tatsächlich interessieren, wie es ist. Denn sich vor ein Auto stellen und jemanden samt Fahrzeug damit mittelbar festzuhalten sollte ja nicht legal sein und gegen sowas müsste man sich in irgendeiner verhältnismäßigen Weise wehren dürfen. Welches mildere Mittel bleibt da noch, als eben langsam auf die zuzurollen?
Dass vernünftige Menschen hier nen Podcast anmachen und das Eintreffen der Polizei abwarten, ist klar. Es geht mir mehr um das Prinzip, dass man sich gegen Angriffe grundsätzlich wehren darf und eine Nötigung durchaus als Angriff zu betrachten ist.
Nach einer kurzen Diskussion stieg der Mann wieder in sein Auto, fuhr langsam auf den am Boden sitzenden Aktivisten mit dem Schild zu und stieß diesen leicht mit der Stoßstange seines Wagens, sodass der junge Mann einige Zentimeter nach hinten geschoben wurde. [...]
Der Richter glaubte dem Angeklagten jedoch, dass er nicht die Absicht hatte den Demonstranten zu verletzen und ist von der Reue und der Einsicht des Mannes überzeugt. 6300 Euro Strafe (bzw. 90 Tage Haft) und nur sechs Monate Führerscheinsperre wegen versuchter Nötigung lautete am Ende das Urteil.
Ein weiterer Grund dafür das Wahlrecht nicht auf 16 zu senken (lol) sondern eher auf 30 zu erhöhen. Mit 19/20 ist man geistig näher an einer Amöbe als an einem vollwertigen Menschen. "Abitur abgebrochen wegen Klimawandel"Richtiger Jakob.
Wird auch noch vernünftig. Mit 23 ist er mein Gorillasdriver und bringt mir Klopapier nachts um 2.
Nach einer kurzen Diskussion stieg der Mann wieder in sein Auto, fuhr langsam auf den am Boden sitzenden Aktivisten mit dem Schild zu und stieß diesen leicht mit der Stoßstange seines Wagens, sodass der junge Mann einige Zentimeter nach hinten geschoben wurde. [...]
Der Richter glaubte dem Angeklagten jedoch, dass er nicht die Absicht hatte den Demonstranten zu verletzen und ist von der Reue und der Einsicht des Mannes überzeugt. 6300 Euro Strafe (bzw. 90 Tage Haft) und nur sechs Monate Führerscheinsperre wegen versuchter Nötigung lautete am Ende das Urteil.
[...] leicht mit der Stoßstange seines Wagens, sodass der junge Mann einige Zentimeter nach hinten geschoben wurde [...]
Ich glaube, auch mein Grund warum ich es hier poste, eher um die Art der Gegenwehr.Verstehe das Urteil absolut nicht. Das ist doch total Täter-Opfer umkehr. War das etwas eine genehmigte Demo? Wenn nicht begeht doch ganz klar der Demonstrant Nötigung, nicht der Autofahrer. Wie kann es Nötigung sein wenn man sich gegen Nötigung verteidigt und dabei keinen Schaden anrichtet.
Natürlich war der Fahrer in Gefahr. Notwehr ist nicht nur bei Gefahr gegen Körper oder Leben erlaubt, sondern bei Gefährdung sämtlicher Rechtsgüter, einschließlich Bewegungsfreiheit, Eigentum usw. Als Opfer einer Nötigung war sein Rechtsgut der Bewegungsfreiheit/allgemeinen Handlungsfreiheit rechtsgrundlos in Gefahr.Es ist offensichtlich keine Notwehr, weil der Fahrer selber nicht in Gefahr war.
Ich denke, dass das durchaus diskutabel ist. Ihn hält ja keiner direkt fest, da ist nur der Weg für das Auto versperrt. Wenn in einer Ausfahrt ein Unfall ist und diese dadurch blockiert ist, dann darf ich ja auch nicht mit dem Argument der Bewegungsfreiheit in die Fahrzeuge reinfahren und diese wegschieben.Natürlich war der Fahrer in Gefahr. Notwehr ist nicht nur bei Gefahr gegen Körper oder Leben erlaubt, sondern bei Gefährdung sämtlicher Rechtsgüter, einschließlich Bewegungsfreiheit, Eigentum usw. Als Opfer einer Nötigung war sein Rechtsgut der Bewegungsfreiheit/allgemeinen Handlungsfreiheit rechtsgrundlos in Gefahr.
Wie erklärst du dann das Urteil?Natürlich war der Fahrer in Gefahr. Notwehr ist nicht nur bei Gefahr gegen Körper oder Leben erlaubt, sondern bei Gefährdung sämtlicher Rechtsgüter, einschließlich Bewegungsfreiheit, Eigentum usw. Als Opfer einer Nötigung war sein Rechtsgut der Bewegungsfreiheit/allgemeinen Handlungsfreiheit rechtsgrundlos in Gefahr.
Doch, den Weg zu blockieren ist eine Nötigung nach aller Rechtsprechung deutscher Gerichte:Ich denke, dass das durchaus diskutabel ist. Ihn hält ja keiner direkt fest, da ist nur der Weg für das Auto versperrt.
Eine Sitzblockade, verbunden mit Anketten, Einhaken oder aktivem Widerstand gegen das Wegtragen, wird auch vom Bundesverfassungsgericht im Regelfalle als Nötigung nach § 240 StGB angesehen, vor allem wenn das darin enthaltene Tatbestandsmerkmal der Gewalt auf Blockadeaktionen angewandt werden kann, „bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten“,[6] wenn die Blockade also tatsächlich unüberwindbar ist
Wie erklärst du dann das Urteil?
Das meine Damen und Herren ist der Grund, warum wir wieder zu einem Exekutionsplatz kommen sollten.Schwierig ohne es zu lesen. Gibt mehrere Punkte, an denen man aussteigen kann aus der Notwehr, zB bei einem eklatanten Missverhältnis zwischen Rechtsgutsbedrohung und Notwehrmittel (Kind aus dem Kirschbaum schiessen), dann würde es an der Gebotenheit der Notwehrhandlung fehlen. Oder das Gericht hielt die Handlung nicht für erforderlich, weil das mit dem Auto anfahren nicht das mildeste Mittel war, um den Angriff zuverlässig zu beenden.
Ja diese sog. Zweite-Reihe-Rechtsprechung ist auch totaler Murks und wird von vielen Strafrechtlichern scharf angegriffen, sie ist aber für diesen Fall nicht wirklich relevant. Denn auch nach dieser Rechtsprechung wird ja mindestens der zweite Wagen nach dem ersten durch die Sitzblockade genötigt und befindet sich damit zunächst in einer Notwehrsituation. Dann darf man diesem Wagen bzw. dem Fahrer aber eben auch Nothilfe leisten, das Notwehrrecht ist ja auch nicht auf einen selbst beschränkt.Laut diesem Link hier: https://www.berliner-zeitung.de/men...egen-strassenblockierer-ist-erlaubt-li.210910 ist es erst Nötigung, wenn ein zweiter Verkehrsteilnehmer hinter dem ersten betroffen ist. @HeatoR stimmt das so, oder ist das falsch dargestellt? Wenn es stimmt: Warum ist das so? Weil erst die Blockade durch ein Auto eine tatsächliche Blockade ist? Erschließt sich mir irgendwie nicht.
Die entscheidende Hürde stellt bei der Blockade allerdings der Absatz 2 des § 240 StGB dar. Demnach ist die Nötigung nicht "verwerflich", wenn die Versammlungsfreiheit durchgreift. Sie ist also nicht positiv rechtswidrig.