Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ersuche ich nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und
presserechtlich um die folgenden Auskünfte zu den Themenbereichen des
Studiengangs Gender Studies der HU und des GenderKompetenzZentrums (als
ehemaliges Drittmittelprojekt des Zentrums für transdisziplinäre
Geschlechterstudien):
1. Wieviele Studierende sind derzeit im Studiengang Gender Studies
immatrikuliert? Wieviele Doktoranden gibt es derzeit?
(Soweit darüber Informationen vorliegen, wenn möglich bitte nach
Geschlecht getrennt.)
2. Wieviele Studienabschlüsse wurden in Gender Studies bisher vergeben?
(Bitte getrennt nach Diplom, Bachelor, Master, Promotion,...)
3. Welche Abschlussarbeiten (Diplom, Master, Dissertation,...) der
Gender Studies wurden bisher veröffentlicht? Sind diese auch als
Download bzw. in elektronischer Form verfügbar? (ggf. wo?)
4. Wieviel Geld aus öffentlichen Mitteln wurden seit dessen Gründung
für den Studiengang Gender Studies und Geschlechterstudien
einschließlich des Zentrums insgesamt aufgewandt?
5. Welche konkreten und verifizierten Forschungsergebnisse wurden an
der HU in Geschlechterstudien bisher erbracht? Wo sind diese
veröffentlicht? Wie und mit welcher Methodik wurden sie verifiziert?
6. Was sind konkret die Lehrinhalte der Gender Studies?
Soweit sich die Lehrinhalte auf konkrete, frei verfügbare Literatur
stützen, bitte ich um Angabe der Literatur. Für andere Lehrinhalte
bitte ich um Inhalts-- oder andere Quellenangaben, die eine
inhaltliche Beurteilung erlauben.
Die Studienordnungen, Prüfungsordnungen und das kommentierte
Vorlesungsverzeichnis sind dazu nichtssagend und lassen völlig
offen, was die Inhalte sind. Sie erlauben es nicht nachzuvollziehen
und auf Richtigkeit zu prüfen, was gelehrt wird. Beispielsweise gibt
die Studienordnung für den Masterstudiengang für das Modul 1
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Anlage 1 von 8 zur Klage vom 3.11.2013
Anlage 1 von 8 zur Klage vom 3.11.2013
Von: Hadmut Danisch Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
"Grundlagen der Geschlechtertheorie" an, sagt aber nichts darüber,
was diese Grundlagen sein sollen und worauf sie beruhen. Weder
Inhalte noch Methodik sind erkennbar. Begriffe wie
"Transdisziplinäre Perspektiven" und "Ausgewählte theoretische
Ansätze" sind völlig nichtssagend und beliebig.
Gibt es Vorlesungsskripte bzw. Literaturlisten? Wenn nein, warum nicht?
7. Was sind die in den Einzel- und Abschlussprüfungen abgeprüften
Inhalte und Fähigkeiten? Wer legt wie und aufgrund welcher
Ermächtigung fest, was die Prüfungsanforderungen und
Bewertungsmaßstäbe sind, und wofür Leistungsnachweise erteilt
werden? Wo ist das niedergelegt? Welche konkreten Befähigungen
werden in den Prüfungen festgestellt?
8. In einer älteren Studienordnung für den damaligen
Magister-Studiengang wird ausgeführt, dass die Studieninhalte jedes
Semester wechseln und ohnehin zu weitläufig und variabel wären, um
sie überhaupt beschreiben zu können. Wie ist das mit den
Anforderungen an eine Berufsausbildung und Prüfungsrecht in Einklang
zu bringen? Worin liegt die verfassungsrechtliche Legitimation der
Durchführung einer Prüfung, wenn die Inhalte nicht greifbar sind und
ständig wechseln?
9. Wie sind solche unspezifizierten und ständig wechselnden Inhalte mit
§ 21 Abs. 1 BerlHG vereinbar, wonach die beruflich erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu vermitteln sind? Wechseln
die Erforderlichkeiten jährlich?
An welchem Berufsbild wird gemessen, welche Kenntnisse
"erforderlich" im Sinne des BerlHG sind?
10. In den Studien- und Prüfungsordnungen ist keinerlei Methodik des
Faches erkennbar. Die in Berlin universitätsübergreifend gegründete
Fachgesellschaft Geschlechterstudien sagt sogar ausdrücklich, dass
man keiner Methodik verbunden sei.
Wie ist das mit § 23 Abs. 1 BerlHG zu vereinbaren, wonach eine
wissenschaftliche Methodenkompetenz zu vermitteln ist?
11. Wie ist mit § 30 Abs. 1 BerlHG zu vereinbaren, dass die die Studienund
Prüfungsordnungen keine greifbare zu erlangenden Kompetenzen
festlegen?
Was soll etwa "Das Modul befähigt Studierende, Normen und
Normierungsprozesse in Bezug auf Gender und die Rolle von Gender für
Normen und in Normierungsprozessen kritisch zu hinterfragen." für
eine wissenschaftliche Kompetenz sein, worin besteht sie und wie
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Anlage 1 von 8 zur Klage vom 3.11.2013
Anlage 1 von 8 zur Klage vom 3.11.2013
Von: Hadmut Danisch Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
wird sie abgeprüft?
Oder was soll "Studierende vertiefen Einsichten in die historische
Kontingenz der Geschlechterordnungen. Darüber hinaus erarbeiten
sie sich weitergehende Kompetenzen zur Analyse kultureller Artefakte
in ihrer ästhetisch-medialen Spezifik." sein?
Worin bestehen die Lehr- und Prüfungsinhalte?
Woran kann ein Prüfer, der die Vorlesung nicht gehört hat, erkennen,
was abzuprüfen ist? Woher erkennt der Empfänger eines
Leistungsnachweises (z. B. Arbeitgeber), welche Befähigung hier
abgeprüft wurde?
12. Wer hat die Inhalte der Prüfungs- und Studienordnungen bzw. des KVVZ
zu Geschlechterstudien festgelegt?
13. Wer überprüft bei der HU, ob ein Studiengang die wissenschaftlichen
und gesetzlichen Anforderungen erfüllt? Wer ist für deren Einhaltung
verantwortlich?
14. Wie definiert die HU Berlin den Begriff "Wissenschaft"? Setzt die
HU bei Wissenschaft voraus, dass Aussagen nachvollziehbar und
überprüfbar sind?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Forschung eine
Tätigkeit mit dem Ziel ist, in methodischer, systematischer und
nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen. Wie steht die HU
zu dieser Definition?
Wie ist es damit zu vereinbaren, dass die Gender Studies gewusst,
gewollt und explizit erklärt weder methodisch, noch systematisch
oder nachprüfbar sind?
15. Welche qualitativen Wissenschaftsanforderungen stellt die HU an
sich, ihre Studiengänge und Fachrichtungen?
Teilt die HU die in den Gender Studies vertretene und gelehrte
Auffassung, dass es Qualität in den Wissenschaften nicht gibt, dass
Qualität nur ein Mythos und ein am Mann ausgerichteter Vorwand zur
Ausgrenzung von Frauen sei, und deshalb aufgrund der
"Gleichstellung" von Frauen keine wissenschaftliche Qualität
erwartet und verlangt werden dürfe, um sie nicht zu benachteiligen?
Wie steht die HU zu bewusst und gezielt qualitätslosem
"wissenschaftlichem Arbeiten" ?
16. Worin sieht die HU Berlin den Ursprung des Menschen? Sieht die HU
den Menschen als evolutionär entstanden, als göttlich geschaffen
oder als in anderer Weise erzeugt an?
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Anlage 1 von 8 zur Klage vom 3.11.2013
Anlage 1 von 8 zur Klage vom 3.11.2013
Von: Hadmut Danisch Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Sieht sich die Humboldt-Universität der naturwissenschaftlichen
Vorgehensweise Alexander von Humboldts verpflichtet?
Gehört der Mensch nach Sicht der HU zu den Säugetieren?
17. Zentraler Dreh- und Angelpunkt der Gender Studies und des
Genderismus ist, dass Menschen als neutrale, geschlechtslose,
gleichartige Wesen geboren und erst durch Erziehung und kulturellen
Druck in ein binäres Modell zweier willkürlicher Geschlechterrollen
gezwungen werden, und dass die Geschlechterrolle "Frau" eine
Erfindung des 18. Jahrhunderts ist um einen Teil der Menschheit zu
unterdrücken, und dass "Frau" nur die Bezeichnung für diese als
benachteiligt konstruierte Rolle sei. Vergleichbar etwa mit dem
indischen Kastenwesen. Geschlechter- und Sexualverhalten habe
keinerlei angeborene oder biologische Grundlage. Alle biologischen
Argumente werden als "biologistisch" abgelehnt.
Trotz intensiven und umfangreichen Studiums der deutsch- und
englischsprachigen Gender-Fachliteratur konnte ich bisher nicht den
geringsten Beleg für diese These finden, es wird auch nicht
motiviert oder nachvollziehbar dargelegt, wie man darauf kommt. Man
zitiert sich gegenseitig, und letztlich läuft es darauf hinaus, dass
Simone de Beauvoir das behauptet hätte, aber es findet sich
keinerlei Gedankengang, der irgendwie zu dieser Behauptung führt.
Die gesamte Gender-Theorie beruht zirkulär auf dieser einen
Behauptung, deren Zustandekommen nicht erkennbar ist.
Im Gegenteil finden sich in der Literatur bisweilen sehr versteckte
Hinweise und Äußerungen der Art, dass es nur ein Vorschlag, nur eine
"Annahme" oder Prämisse und damit völlig willkürlich (bzw. sogar
wider besseres Wissen) erhoben wurde. Einfach aus der Strategie
heraus, dass man sich davon Vorteile erhofft.
Wie ist die Haltung der HU zu dieser These?
Gibt es zu der Behauptung, dass Geschlechterrollen jeder
natürlichen, evolutionären und biologischen Grundlage entbehren und
ausschließlich kulturell anerzogen sind, irgendeine nachvollziehbare
oder gar überprüfbare Entwicklung? Ist diese These irgendwie
naturwissenschaftlich zustandegekommen und nachprüfbar?
Oder handelt es sich allein um eine willkürliche, strategische und
spekulative, gar politische Behauptung?
Kann man auf einer einzelnen, willkürlichen und fraglichen Prämisse
einen ganzen Studiengang samt Promotionen aufbauen?
18. Was sind die wissenschaftlichen und qualitativen Anforderungen der
HU an neue Studiengänge und Promotionsverfahren?
Welche wissenschaftlichen Grundanforderungen müssen erfüllt sein?
Kann jeder Professor als Studiengang anbieten, was er möchte?
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Anlage 1 von 8 zur Klage vom 3.11.2013
Anlage 1 von 8 zur Klage vom 3.11.2013
Von: Hadmut Danisch Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Wie kam der Studiengang Gender Studies / Geschlechterforschung
zustande und durch wen wurde er genehmigt?
19. Wie schützt sich die HU vor Esoterik, Pseudowissenschaft und
Wissenschaftsschwindel?
20. Wie steht die HU zu frei erfundenen Labor- und Messwerten in den
Naturwissenschaften?
21. Wie steht die HU zu frei erfundenen Behauptungen in den
Geisteswissenschaften?
22. Nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums wurde das
GenderKompetenzZentrum von 2003 bis 2010 in erheblichem Umfang
finanziert, insgesamt über 3 Millionen Euro. Aufgabe des Zentrums
sei es gewesen, verschiedene öffentliche Stellen (Ministerien,
Behörden usw.) zu beraten und nach Gender-Kriterien umzugestalten.
Welche öffentlichen Stellen wurden durch das GenderKompetenzZentrum
oder dessen Leiterin beraten, umgestaltet oder in sonst irgendeiner
Weise zum Gegenstand der Arbeit gemacht?
Was wurde gemacht? In welcher Weise und mit welchen Inhalten
erfolgte die Beratung?
23. Politische Arbeit ist nach bestehender Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts nicht mehr Teil von Forschung und Lehre,
und damit nicht mehr Dienstaufgabe eines Professors. Politische
Beratung ist -- soweit sie überhaupt mit der dienstrechtlichen
Stellung vereinbar sein kann -- allenfalls eine Nebentätigkeit.
Auf welcher Rechtsgrundlage hat die sich Leiterin des
GenderKompetenzZentrums, Frau Prof. Dr. Susanne Baer, von 2003 bis
2010 in ihrer Dienstzeit wesentlich, dem Anschein nach sogar weit
überwiegend, wenn nicht gar fast ausschließlich, um das
GenderKompetenzZentrum und dessen Themen, und damit der politischen
Betätigung gewidmet?
Mit den besten Grüßen
Hadmut Danisch
Hofäckerallee 13c
85774 Unterföhring