Gustavo
Doppelspitze 2019
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Ja und trotzdem gab es in der Vergangenheit mehrere Fälle, wo dabei nicht auf Tötungsabsicht entschieden wurde, was für viel Empörung und letztlich einen Wechsel in der Rechtsprechung des BGH geführt hat. Du bist auch witzig, behauptest immer, dass Jura so eine Laberwissenschaft sei und nun meinst Du es würde streng nach Empirie entschieden. So ist es aber nicht, die freie richterliche Beweiswürdigung ist nicht an Empirie gebunden.
Nur dass das halt weder dem widerspricht was ich gesagt habe noch in irgendeiner Weise deinen Punkt stützt. Wenn wir uns dumm stellen müsste man wohl konstatieren, dass es unklar ist, was der Wille des Gesetzgebers bzgl. "Tritte gegen den Kopf" genau wäre, weil er sich dazu im Einzelnen nicht einlässt. Wenn wir das nicht tun können wir wohl mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass der durchschnittliche Politiker in einem Parlament NICHT dafür plädieren würde, dass man das ausschließlich als KV behandeln darf, nicht als versuchten Totschlag*. Was du forderst wäre aber das KOMPLETTTE Umkrempeln der deutschen Strafgerichtsbarkeit alleine aufgrund von richterlicher Neubewertung. Da kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass der deutsche Gesetzgeber das explizit NICHT will, denn sonst hätte er das längst geändert. Dass eine solche Änderung der Betrachtungsweise alleine aufgrund geänderter Rechtsprechung nicht legitim sein kann sollte eigentlich ohne große Diskussion offensichtlich sein und wie bereits erwähnt wäre es dir das wohl auch, wenn das Resultat nicht zufällig deinen Wunschvorstetllungen entspräche.
Und natürlich ist die "richterliche Beweiswürdigung" nicht formell an Empirie gebunden. Trotzdem ist Empirie genau das, was letztendlich bei der Subsumption solcher Fragen zum Tragen kommt, weil man die subjektive Komponente ja nun mal schlecht erfragen kann und trotzdem irgendeinen Maßstab braucht, um über das Vorliegen zu entscheiden. Was glaubst du warum sonst ein Staatsanwalt für seine Promotion erfragen würde, ob es im Erwartungshorizont des Bürgers regelmäßig vorkommt, dass jemand an Fußtritten gegen den Kopf sterben könnte?
Du wirfst einfach völlig über Bord, dass bei der Betrachtung eine gewisse Regelmäßigkeit der Eintrittswahrscheinlichkeit, die man eben nur empirisch bestimmen kann, gegeben sein muss; wenn die bloße Vorstellung genügt, dass unter IRGENDWELCHEN Umständen irgendwas tödlich endet, dann könntest du auch direkt anfangen Leute wegen dem anderen ein Bein stellen oder Stuhl wegziehen wegen Totschlag anzuklagen, könnte ja sein dass der andere mit dem Kopf aufschlägt und sich eine Hirnblutung holt? Schon mal die Autotür aufgemacht ohne vorher zu schauen ob nicht ein Radfahrer auf dich zuradelt? Klarer Fall für den Kadi.
*wenn du Hinweise darauf möchtest, dass es so ist: Hier z.B. Bayern