Flüchtlingsströme Richtung Europa #2

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 137386
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Und ja, ich hätte hier gern einen Totschlag mit Eventualvorsatz. Wer einen anderen Menschen mit der Faust ins Gesicht schlägt kann und muss wissen, dass dieser fallen und an den Folgen sterben kann. So ist die Rechtsprechung zB in Spanien.
Das scheint mir jeglicher Empirie zu widersprechen. Ich sehe überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass man bei einem Faustschlag ins Gesicht regelmäßig billigend in Kauf nimmt, das Opfer auch zu töten.
Wenn du dir wünschst, dass solche brutalen Schläger härter betstraft werden, lassen sich dafür bestimmt gute Argumente finden. Aber jemanden durch die Hintertür für etwas zu verurteilen, das wahrscheinlich nicht stimmt, man ihm aber zumindest nicht mal im Ansatz wird nachweisen können, ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Das erinnert mich an diese Raser-Urteile, wo man angeblich nachgewiesen haben will, dass sie irgend jemands Tod billigend in Kauf nehmen, weil sie völlig rücksichtslos durch die Gegend donnern. Ich empfinde das als anmaßend. Niemand kann einem Täter in den Kopf gucken. Damit Richter möglichst wenig in die Versuchung geraten das zu tun, sollte der Gesetzgeber Straftatbestände so festlegen, dass sie auch objektiv anhand der äußeren Umstände überprüfbar sind. Wenn der Gesetzgeber daran scheitert, ist das sein Versagen, aber es steht keinem Staatsanwalt oder Richter zu, dieses Versagen zu heilen, so bitter es ist.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Das scheint mir jeglicher Empirie zu widersprechen. Ich sehe überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass man bei einem Faustschlag ins Gesicht regelmäßig billigend in Kauf nimmt, das Opfer auch zu töten.
Wenn du dir wünschst, dass solche brutalen Schläger härter betstraft werden, lassen sich dafür bestimmt gute Argumente finden. Aber jemanden durch die Hintertür für etwas zu verurteilen, das wahrscheinlich nicht stimmt, man ihm aber zumindest nicht mal im Ansatz wird nachweisen können, ist eines Rechtsstaats unwürdig.
Naja ich sehe es schon so, dass wenn man jemandem einen starken Faustschlag gegen den Kopf verpasst (und das als ehemaliger Boxmeister wie der Täter!), man damit rechnen muss, dass er auf den Hinterkopf fällt und lebensgefährlich verletzt wird. Wenn man dafür für 10 Jahre in den Knast geht, ist damit der Gesellschaft gedient. Schläger gehören weggesperrt, meinetwegen auf für immer, ist mir wirklich scheissegal. Ich hab noch nie im Leben jemanden geschlagen komischerweise (Notwehr bleibt ja trotzdem bestehen) und glaube, dass die Gesellschaft besser werden, wenn solche aggressiven Elemente rigoros aus ihr entfernt werden. Jeder sollte wissen, dass wenn er einen anderen Menschen ohne Notwehr schlägt, er mit seinem Leben und seiner Freiheit spielt. Dieses lächerliche Neanderthalermäßige „ugha ugha Männer werden sich jawohl noch prügeln dürfen“ gehört mit Stumpf und Stiel ausgerottet.
 
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Der Täter soll BTW als 14-Jähriger deutscher Boxmeister geworden sein und allgemein erfolgreicher Jugendboxer gewesen sein.
Ein Faustschlag von einem Boxer sollte wohl nochmal eine andere Kategorie sein, oder?

Ich hoffe auf langen Knast und dann Abschiebung ohne die Möglichkeit legal wieder nach Deutschland zu kommen.
Achja und bitte bei der Überstellung nach Tschetschenien mit verbreiten, dass er ja auch auf dem CSD war.
 
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Naja ich sehe es schon so, dass wenn man jemandem einen starken Faustschlag gegen den Kopf verpasst (und das als ehemaliger Boxmeister wie der Täter!), man damit rechnen muss, dass er auf den Hinterkopf fällt und lebensgefährlich verletzt wird.
KA, ob der damit gerechnet hat. Vielleicht hat er es auch gerade nicht, weil er schon tausendmal jemandem ins Gesicht gehauen hat, ohne dass sowas passiert ist? Ich maße mir nicht an, in so jemands Kopf gucken zu können. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass ihm das Risiko bewusst gewesen sein muss, ergibt sich daraus kein bedingter Vorsatz.

Wenn man dafür für 10 Jahre in den Knast geht, ist damit der Gesellschaft gedient. Schläger gehören weggesperrt, meinetwegen auf für immer, ist mir wirklich scheissegal. Ich hab noch nie im Leben jemanden geschlagen komischerweise (Notwehr bleibt ja trotzdem bestehen) und glaube, dass die Gesellschaft besser werden, wenn solche aggressiven Elemente rigoros aus ihr entfernt werden. Jeder sollte wissen, dass wenn er einen anderen Menschen ohne Notwehr schlägt, er mit seinem Leben und seiner Freiheit spielt. Dieses lächerliche Neanderthalermäßige „ugha ugha Männer werden sich jawohl noch prügeln dürfen“ gehört mit Stumpf und Stiel ausgerottet.
Das mag alles sein, hat aber nichts mit der Frage Totschlag oder nicht zu tun. Ich würde sogar sagen, dass es am Kern gerade vorbeizielt: Für die Generalprävention macht es nämlich absolut keinen Unterschied, ob solchen Leuten bewusst ist, welchen Schaden sie anrichten (können). Ich persönlich fürchte mich auch keinen Deut mehr vor jemandem, der bereit ist mir eine reinzudonnern und dabei in Kauf zu nehmen, dass ich sterbe, als jemandem, der mir einfach eine reindonnert, ohne sich auch nur einen Dreck um die möglichen Folgen zu scheren.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Selbst wenn wir davon ausgehen, dass ihm das Risiko bewusst gewesen sein muss, ergibt sich daraus kein bedingter Vorsatz.
Doch, das ist ziemlich genau die Definition eines bedingten Vorsatzes: Mir ist bewusst, dass die schwere Tatfolge eintreffen kann, es ist mir aber egal und ich mache es trotzdem. Lehrbuchbeispiel: ich will die Versicherung für meine Scheune kassieren, weiß aber, dass dort meistens ein Landsteicher nächtigt. Ich zünde die Scheune trotzdem an, da haben wir einen Mord (Habgier) mit bedingtem Vorsatz. Obwohl es mir überhaupt nicht darum geht, den Landsreicher zu töten.

Und weiter gehts übrigens: Jugendlichr schlagen in Bremen eine Transfrau brutel zusammen, 15 Jugendliche feuern an:


In der Täterbeschreibung kein Wort über die Ethnie. Will jemand wetten, aus welcher Kultur die Horde kam? Ist halt peinlich wie aggressiv offensichtlich verschwiegen wird, um wen es sich handelt. Genau so wie schon bei dem Täter in Münster, kein Wort über die Ethnie.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Tschtschene, oder?
In Münster ja. In Bremen wirds auch sowas sein. Jedenfalls Jugendliche aus einer homophoben, sexistischen, patriarchalen Machokultur und zu 99% keine Stefans.

In Münster wurde über die Ethnie erst berichtet, als der Täter gefasst war. Zuvor wurde nur gesagt „schlank, sportlich, Anglerhut“. Dabei sieht der Typ offensichtlich aus wie der typische Dschihadist von nebenan, inklusive typischem Islamistenbart (Vollbart mit rasierter Oberlippe aber ist ja überhaaaaupt nicht auffällig). Aber klar, ohne jegliche Beschreibung des Aussehens, kann man den Täter viel schneller finden.
 
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In Münster ja. In Bremen wirds auch sowas sein. Jedenfalls Jugendliche aus einer homophoben, sexistischen, patriarchalen Machokultur und zu 99% keine Stefans.

In Münster wurde über die Ethnie erst berichtet, als der Täter gefasst war. Zuvor wurde nur gesagt „schlank, sportlich, Anglerhut“. Dabei sieht der Typ offensichtlich aus wie der typische Dschihadist von nebenan. Aber klar, ohne jegliche Beschreibung des Aussehens, kann man den Täter viel schneller finden.
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Scorn4

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In Münster ja. In Bremen wirds auch sowas sein. Jedenfalls Jugendliche aus einer homophoben, sexistischen, patriarchalen Machokultur und zu 99% keine Stefans.

In Münster wurde über die Ethnie erst berichtet, als der Täter gefasst war. Zuvor wurde nur gesagt „schlank, sportlich, Anglerhut“. Dabei sieht der Typ offensichtlich aus wie der typische Dschihadist von nebenan, inklusive typischem Islamistenbart (Vollbart mit rasierter Oberlippe aber ist ja überhaaaaupt nicht auffällig). Aber klar, ohne jegliche Beschreibung des Aussehens, kann man den Täter viel schneller finden.
Die Ethnie kennst du ja auch erst, wenn du weißt, wer der Täter ist, ne?
 
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Doch, das ist ziemlich genau die Definition eines bedingten Vorsatzes: Mir ist bewusst, dass die schwere Tatfolge eintreffen kann, es ist mir aber egal und ich mache es trotzdem. Lehrbuchbeispiel: ich will die Versicherung für meine Scheune kassieren, weiß aber, dass dort meistens ein Landsteicher nächtigt. Ich zünde die Scheune trotzdem an, da haben wir einen Mord (Habgier) mit bedingtem Vorsatz. Obwohl es mir überhaupt nicht darum geht, den Landsreicher zu töten.
Kenntnis des Risikos reicht aber nicht zum Eventualvorsatz, würde ich mal sagen - verlasse mich hier auf Wikipedia.

BGH hat 2020 offenbar gesagt:
Bedingter Tötungsvorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Ziels willen zumindest mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement). Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten.
Mal davon abgesehen, dass ich es schon abenteuerlich finde, eine gerichtsfeste Aussage über das Risikobewusstsein solch eines Individuums treffen zu wollen, steht hier ziemlich klar, dass eben noch etwas zum bloßen Bewusstsein (der Kenntnis) des Risiko hinzukommen muss.

Letztlich kann man über beides regelmäßig eher keine empirisch valide Aussage treffen, sondern sich das nur relativ holzschnittartig aus den Tatumständen zusammenreimen. Ich halte es weder für realistisch noch sinnvoll im Sinne unserer Rechtsordnung, wenn wir jedem, der einen anderen mit der Faust ins Gesicht schlägt, einen Tötungsvorsatz unterstellen. Das hätte die absurde Konsequenz, dass man sehr regelmäßig auch glimpflich verlaufende Faustschläge ins Gesicht wegen versuchten Totschlags verurteilen müsste. Das wird aber nicht passieren, genau so wie wir nicht anfangen werden Leute, die mit über stark überhöhter Geschwindigkeit eine rote Ampel überfahren, regelmäßig wegen versuchten Mordes zu verurteilen.

Die Unterstellung des Vorsatzes in solchen Fällen basiert quasi vollständig auf der Ex-Post-Erkenntnis, dass tatsächlich jemand gestorben ist, obwohl das außerhalb der Kontrolle des Täters liegt und in keinem kausalen Zusammenhang zu seinem Vorsatz steht.
 
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Das was du da von Wikipedia zitierst gibt doch Heator absolut recht? Wenn ihm das Risiko bewusst ist, ist es bedingter Vorsatz, Fahrlässigkeit nur wenn er ernsthaft darauf vertraut dass das nicht eintrit, also sich des Risikos gerade nicht bewusst ist.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Die Ethnie kennst du ja auch erst, wenn du weißt, wer der Täter ist, ne?
Naja eine möglichst genaue Beschreibung des Täters hilft vielleicht bei der Suche, meinst Du nicht. Oder wieviele Stefans mit Islamistenbart, schwarzen Haaren und schwarzen Augen kennst Du (die vermutlich auch noch nen Akzent haben?).

Ansonsten Raute an Myta. Das Risiko kennen und den Erfolgseintritt trotzdem in Kauf nehmen, ist bedingter Vorsatz. Im Einzelfall ist die Abwägung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz schwierig, aber wie gesagt, das ist völlig im zulässigen Rahmen. Analogie ist das Treten gegen den Kopf. mE hat sich die Rechtsprechung dort geändert, früher hat man idiotischerweise aber nicht mal dabei einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen. In anderen Ländern Europas ist das absoluter Standard.

Das hätte die absurde Konsequenz, dass man sehr regelmäßig auch glimpflich verlaufende Faustschläge ins Gesicht wegen versuchten Totschlags verurteilen müsste.
Oh nein, die armen Schläger. Ich hätte auch kein Problem damit jeden Raser ab einer bestimmten Überschreitung (natürlich nicht bei geringfügigen Überschreitungen) wegen versuchten Totschlags zu verfolgen. Schlag halt niemanden und Rase nicht, ist doch nicht so schwer.
 
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Wieso sollte bei der Type jetzt Jugendstrafrecht greifen? Der ist Boxer, erwachsen und vorbestraft...und da er Tschetschene ist, ich mein...Hassverbrechen gibts ja so nicht hier, aber was soll das sonst sein.
 

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Naja eine möglichst genaue Beschreibung des Täters hilft vielleicht bei der Suche, meinst Du nicht. Oder wieviele Stefans mit Islamistenbart, schwarzen Haaren und schwarzen Augen kennst Du (die vermutlich auch noch nen Akzent haben?).
Angenommen aber, der nicht-Stefan hätte halt keinen Islamistenbart hat, dann könnte mein ungeschultes Auge den Tschetschenen wohl auch mit einem Armenier oder Griechen verwechseln. Und wie gesagt, solange man den halt nicht eindeutig hat, hilft auch keine wilde Spekulation, schwarze Augen hin oder her.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Angenommen aber, der nicht-Stefan hätte halt keinen Islamistenbart hat, dann wäre könnte mein ungeschultes Auge den Tschetschenen wohl auch mit einem Armenier oder Griechen verwechseln. Und wie gesagt, solange man den halt nicht eindeutig hat, hilft auch keine wilde Spekulation, schwarze Augen hin oder her.
Naja jede Art der Beschreibung schränkt die Tätergruppe ein. Je genauer, desto mehr. Wenn Du weißt er hat schwarze Haare und schwarze Augen ist es schon mal besser, weil das eben auf weniger Personen zutrifft als ohne diese Beschreibung.
 
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Das was du da von Wikipedia zitierst gibt doch Heator absolut recht? Wenn ihm das Risiko bewusst ist, ist es bedingter Vorsatz, Fahrlässigkeit nur wenn er ernsthaft darauf vertraut dass das nicht eintrit, also sich des Risikos gerade nicht bewusst ist.
Sorry, aber was habt ihr für Probleme mit dem Textverständnis? Da steht doch wortwörtlich
Bedingter Tötungsvorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Ziels willen zumindest mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet [usw. blabla]
Sich des Risikos bewusst sein heißt das Risiko kennen, reicht aber laut BGH gerade nicht aus. Sonst wäre Inkaufnahme bereits dasselbe wie billigende Inkaufnahme und jeder, der seine Zigarette auf den Waldweg wirft, wäre ein versuchter Brandstifter, was offensichtlich falsch bzw. absurd ist.

Es steht auch hier nochmal quasi genau so:
Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr, er vertraut aber (ernsthaft) darauf, dass nichts passieren wird. Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter die Verwirklichung der Gefahr in Kauf.


Oh nein, die armen Schläger. Ich hätte auch kein Problem damit jeden Raser ab einer bestimmten Überschreitung (natürlich nicht bei geringfügigen Überschreitungen) wegen versuchten Totschlags zu verfolgen. Schlag halt niemanden und Rase nicht, ist doch nicht so schwer.
Ich habe kein Mitleid mit diesen Leuten. Dennoch obliegt es nun mal nicht unseren Gerichten Leute "wegen" etwas zu verurteilen, das sie nicht getan haben. Wenn Schläger und Raser grundsätzlich ins Gefängnis sollen, dann muss der Gesetzgeber Schlagen und Rasen unter Gefängnisstrafe stellen, nicht Richter Gnadenlos sie ins Gefängnis stecken, weil er findet, dass xy eigentlich auch abc bedeutet, obwohl das klarerweise nicht der Fall ist.
 

Scorn4

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Naja jede Art der Beschreibung schränkt die Tätergruppe ein. Je genauer, desto mehr. Wenn Du weißt er hat schwarze Haare und schwarze Augen ist es schon mal besser, weil das eben auf weniger Personen zutrifft als ohne diese Beschreibung.
Als würde DIR das irgendwas nützen, zu wissen, dass der Täter schwarze Augen hat, während die Polizei in irgendeinem Provinzkaff wie Münster fahndet.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Als würde DIR das irgendwas nützen, zu wissen, dass der Täter schwarze Augen hat, während die Polizei in irgendeinem Provinzkaff wie Münster fahndet.
Klar, wieso sollte man nicht so viele Informationen haben, wie es irgendwie geht? Bist Du nicht gerne informiert? Mich stört aber nicht, dass ich die Infos nicht habe, sondern, dass der größte Teil der Presse unglaublich laut dazu schweigt.

Ich habe kein Mitleid mit diesen Leuten. Dennoch obliegt es nun mal nicht unseren Gerichten Leute "wegen" etwas zu verurteilen, das sie nicht getan haben.
Naja ein Gericht muss ja beurteilen, ob der Täter etwas billigend in Kauf genommen hat. Das tut es immer einigermaßen „willkürlich“ bzw nach richterlichem Ermessen, denn niemand kann dem Täter in den Kopf schauen und wirklich wissen, was er gedacht hat. Wie gesagt, in anderen Ländern wird da problemlos dolus eventualis angenommen, bei uns nicht. Man muss dafür nicht das Gesetz ändern, sondern die Rechtsprechung. Gerne aber auch beides.
 

Scorn4

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Klar, wieso sollte man nicht so viele Informationen haben, wie es irgendwie geht? Bist Du nicht gerne informiert? Mich stört aber nicht, dass ich die Infos nicht habe, sondern, dass der größte Teil der Presse unglaublich laut dazu schweigt.
Solange der Täter nicht klar ist, was genau ist denn die nachrichtenwerte Info, dass der Täter schwarze Augen haben könnte!?
 
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Naja ein Gericht muss ja beurteilen, ob der Täter etwas billigend in Kauf genommen hat. Das tut es immer einigermaßen „willkürlich“ bzw nach richterlichem Ermessen, denn niemand kann dem Täter in den Kopf schauen und wirklich wissen, was er gedacht hat. Wie gesagt, in anderen Ländern wird da problemlos dolus eventualis angenommen, bei uns nicht. Man muss dafür nicht das Gesetz ändern, sondern die Rechtsprechung. Gerne aber auch beides.
KA, wie es in anderen Ländern ist, aber ich hab keinen Bock auf Willkürstaat. Der Zweifelsgrundsatz wird ad absurdum geführt, wenn jeder Richter sich anmaßt, doch irgendwie die Psyche des Täters ergründen zu können. Kann er nicht und darum muss er im Zweifel halt freisprechen, außer es ist durch die äußeren Umstände absolut klar, dass ein Tötungsvorsatz naheliegt - bspw. Angriff mit einer tödlichen Waffe o.ä. Ein einfacher Faustschlag ins Gesicht ist von dieser Schwelle meilenweit entfernt. Und wie gesagt, durch die Rechtspraxis (niemand würde bei ähnlich gelagerten Fällen wegen versuchten Totschlags angeklagt, falls es glimpflich ausgeht) ist sehr offensichtlich, dass man hier Schlüsse nicht aus dem eigentlichen Tathergang, sondern allein vom Ergebnis her zieht, obwohl dieses Ergebnis völlig unabhängig vom möglichen Vorsatz des Täters eintreten kann. Damit wird der Straftatbestand zur Lotterie.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Solange der Täter nicht klar ist, was genau ist denn die nachrichtenwerte Info, dass der Täter schwarze Augen haben könnte!?
Aber es ist doch klar, wer der Täter war, es gab mehr als genug Zeugen.

Dasselbe jetzt wieder:
Der Jugendliche, der die Frau schlug, soll Augenzeugen zufolge zwischen 14 und 16 Jahre alt sein. Weitere Details zum Verdächtigen sind bislang nicht bekannt.
Du kannst mir doch nicht erzählen, dass das alle Informationen über die Täter sind. Je spezifischer die Beschreibung, je eher kann es Hinweise aus der Bevölkerung geben, die zur Ergreifung der Täter führen, desto schneller sind sie von der Straße.
 

Gustavo

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Man muss dafür nicht das Gesetz ändern, sondern die Rechtsprechung. Gerne aber auch beides.

Lol, das ist GENAU die Denkweise die ich dir auf der letzten Seite unterstellt habe und die du bestritten hast und hier gibst du sie auch noch zu.

Und nein, einfach nur die Rechtsprechung zu ändern ist halt demokratisch einfach absolut illegitim: Wie saistaed gesagt hat, beträfe eine solche Regelung unzählige Fälle jeden Tag, angefangen beim Faustschlag ins Gesicht (versuchter Totschlag) über den Zigarettenwegwerfer (versuchte Brandstiftung) bis hin zum Geschwindigkeitsübertreter (versuchter Totschlag oder versucher Mord). Konsequenterweise hieße das, dass seit Jahrzehnten jeden Tag Tausende von Strafverfahren nicht im Sinne des Gesetzgebers ausgehen. Man kann aber getrost davon ausgehen, dass der Gesetzgeber längst die Rechtslage eindeutig geklärt hätte, wäre die Handhabe wie du sie dir vorstellst in seinem Sinn. Da er es nicht getan hat kann man problemlos davon ausgehen, dass es nicht in seinem Sinn ist. Und dem kann sich der Strafrichter in einer Demokratie nicht einfach widersetzen, denn die Legitimation das Strafmaß abstrakt festzusetzen hat nun mal der Gesetzgeber und nicht der Richter. Du wärst der Erste der hier Zeter und Mordio schreien würde, wenn Verwaltungsrichter willkürlich und gegen den Willen des Gesetzgebers Asyl zusprechen würden, weil sie finden dass das vom Ende her gedacht irgendwie abstrakt fairer oder besser für die Gesellschaft ist und du hättest sogar Recht damit.
 
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Also wenn in Münster die Zeugen benennen konnten, dass der Täter ein Bart hatte, dann hätte das bei der Zeugenbeschreibung schon geholfen. Auch ein "kaukasischer Typ" oder "südländischer Typ" könnte helfen. Aber ja, ich sehe natürlich auch wie die Rechtsradikalen sich da dann jedes mal drauf stürzen - auch wenn noch gar nichts klar ist.

Bzgl. Faustschlag ins Gesicht: das ist schon richtig so, dass es nicht als Totschlag gewertet wird. Im Affekt gibt man jemandem schon mal ne Schelle (mir so noch nie passiert, aber nur weil ich gute Freunde habe die mich dann zurückgehalten haben) - sowas ist kein Totschlag.

Aber auch bei einem "Verletzung mit Todesfolge" kann man ja von - bis als Strafe geben. Und jemand vorbestraftes, der zudem noch Boxer ist (= er weiß was er kann und wohin er schlagen muss um den Gegenüber KO zu schlagen, und KO = geht zu Boden), sollte m.E. schon an der oberen Schwelle der Gesetzesmöglichkeiten bestraft werden.
 

Celetuiw

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Als würde DIR das irgendwas nützen, zu wissen, dass der Täter schwarze Augen hat, während die Polizei in irgendeinem Provinzkaff wie Münster fahndet.
Es nutzt ihm doch, es passt super in sein Weltbild. Newsfetzen von irgendwelchen Neonazis, die auch gerne mal auf Schwule, Lesben, Transsexuelle einschlagen hab ich heator noch nicht posten sehn. Hmhmhmhnhn

Oder mal wieder Fred Polizeigewalt. Wann hat man nix dagegen, wenn die Polizei einen messerschwingenden Aggressor erschießt? Eben, wenns ein Asylbewerber ist.

Ich bezweifle ernsthaft, dass es hier überhaupt ernsthaft um diesen schlimmen Fall geht, mein Eindruck ist hier wird mit solchen News nur Stimmung gemacht für das eigene Narrativ.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Es nutzt ihm doch, es passt super in sein Weltbild.
Es ist kein Weltbild, es ist Realität, die ihr krampfhaft zu Leugnen versucht. Die Gefahr körperlicher Angriffe auf Transpersonen geht nicht von Emma Abonnenten aus, sondern von Menschen aus muslimischen Kulturen, ob es euch passt oder nicht. Die 15 Barbaren werden genau dieselben sein.

Oder mal wieder Fred Polizeigewalt. Wann hat man nix dagegen, wenn die Polizei einen messerschwingenden Aggressor erschießt? Eben, wenns ein Asylbewerber ist.
Schwachsinn. Absoluter Superschwachsinn. Messerschwingende Irre sind eine Gefahr und ich finde es gut, wenn sie neutralisiert wird, völlig egal welche Ethnie die Gefahr hat.

Schuld am Übergriff seien die sogenannten „TERFs“ (steht für: Trans-Exclusionary Radical Feminism; Trans-ausschließender radikaler Feminismus) – ein pauschaler und abfälliger Begriff für Feministinnen, die einige Forderungen von Trans-Aktivisten nicht mitgehen wollen. Das Etikett verdient sich nicht nur, wer tatsächlich Hass verbreitet (diese Menschen gibt es natürlich), sondern bereits jeder, der auch nur einen Millimeter von vorgegebenen Sprachregeln und Denkmustern abweicht.

Weil der Staatsanwalt nach der Festnahme zunächst keine Details nennen wollte, fiel es den Ideologen leicht, bei ihrer kruden Theorie zu bleiben.

Nuradi A., 20 Jahre alt, Tschetschene, Muslim, Kampfsportler. Das ist der Täter.

Klingt nicht nach dem klassischen EMMA-Abonnenten. Ob er jemals von Marie-Luise-Vollbrecht gehört hat? Von der Sorge um weibliche Schutzräume? Unwahrscheinlich.

Seitdem herrscht viel Schweigen bei denen, die sich zuvor so weit aus dem Fenster lehnten. Wird jetzt über die Homophobie und Gewaltbereitschaft junger muslimischer Männer diskutiert? Über angeblich integrative Boxclubs, in denen es wenig um Integration und vor allem ums Zuschlagen geht? Natürlich nicht.

Trans-Mann Malte, der drei lesbische Frauen verteidigte, scheint plötzlich ziemlich egal zu sein; der Täter ist nicht der richtige, passt nicht ins Weltbild.
DAS ist das kaputte Weltbild. Nicht die Realität, die von der Brutalität und Gewalttätigkeit muslimisch geprägter Sexisten, Homophober und Antisemiten geprägt ist. Und jeder, der das nicht anprangert und dafür eintritt, dass genau DIESE Volksgruppe endlich thematisiert wird, ist aus meiner Sicht mitschuldig.

Und nein, einfach nur die Rechtsprechung zu ändern ist halt demokratisch einfach absolut illegitim:
Ein bisschen mehr Ahnung und weniger Gelaber würde Dir gut tun. Genau DAS ist bei Tritten gegen den Kopf geschehen. Früher hat die Rechtsprechung dabei regelmäßig keine Tötungsabsicht angenommen, jetzt schon. Was ist dein Problem damit?
 
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Celetuiw

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Es ist kein Weltbild, es ist Realität, die ihr krampfhaft zu Leugnen versucht. Die Gefahr körperlicher Angriffe auf Transpersonen geht nicht von Emma Abonnenten aus, sondern von Menschen aus muslimischen Kulturen, ob es euch passt oder nicht. Die 15 Barbaren werden genau dieselben sein.
Gewaltverbrechen nur selektiv wahrzunehmen wenn sie Ausländer verüben ist selektive Wahrnehnung, nicht die Realität. Schärfere Strafen nur dann zu fordern, wenn Ausländer involviert sind ist nicht Verteidigung des Rechtsstaates, sondern Ideologie.
 

Scorn4

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Es ist kein Weltbild, es ist Realität, die ihr krampfhaft zu Leugnen versucht. Die Gefahr körperlicher Angriffe auf Transpersonen geht nicht von Emma Abonnenten aus, sondern von Menschen aus muslimischen Kulturen, ob es euch passt oder nicht. Die 15 Barbaren werden genau dieselben sein.
Dass dir das als großer Feminist und Freund der Transsexualität nicht gefällt, macht dich gerade sehr sympatisch, aber ich muss doch darauf hinweisen, dass die Medien trotzdem nicht SCHWARZÄUGIG als Code für MOSLEM odert AUSLÄNDER schreiben sollte, und gut daran tut, damit zu warten, bis eindeutig klar ist, wer der Täter ist und wie sein Profil.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Gewaltverbrechen nur selektiv wahrzunehmen wenn sie Ausländer verüben ist selektive Wahrnehnung, kein Weltbild. Schärfere Strafen nur dann zu fordern, wenn Ausländer involviert sind ist nicht Verteidigung des Rechtsstaates, sondern Ideologie.
Schwachsinn. Zeig mir einen Fall, bei dem ein Deutscher eine Transperson totgeschlagen hat.

Du bist durch deine Arbeit mir Flüchtlingen einfach blind dafür, dass aus diesen Volksgruppen wesentlich mehr Gewalt, Rassismus, Sexismus und Homophobie ausgeht als von Einheimischen. Google einfach selbst „Antisemitismus Muslime“, „Homophobie Muslime“ und sieh dir die Fakten an.

Dass dir das als großer Feminist und Freund der Transsexualität nicht gefällt, macht dich gerade sehr sympatisch, aber ich muss doch darauf hinweisen, dass die Medien trotzdem nicht SCHWARZÄUGIG als Code für MOSLEM odert AUSLÄNDER schreiben sollte, und gut daran tut, damit zu warten, bis eindeutig klar ist, wer der Täter ist und wie sein Profil.
Hä? Wofür braucht man eine Personenbeschreibung, wenn der Täter feststellt? Es geht darum, dass er gefunden wird.

Und ja, auch wenns Dir nicht passt, ich bin Feminist in dem Sinne, dass ich absolut für Gleichbehandlung von Männern und Frauen und allen sexuellen Minderheiten bin. Dafür muss man nicht daran glauben, dass man sein biologisches Geschlecht ändern kann oder an Blödsinn wie Gender Pay Gap glauben oder für Quoten sein. Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun.
 
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Gewaltverbrechen nur selektiv wahrzunehmen wenn sie Ausländer verüben ist selektive Wahrnehnung, nicht die Realität. Schärfere Strafen nur dann zu fordern, wenn Ausländer involviert sind ist nicht Verteidigung des Rechtsstaates, sondern Ideologie.
putzig wie du über genau das rumgeheult hast, wenn man dich als ACAB-Schreier bezeichnet...geht halt nur klar wenn man Leute als rechts bezeichnen kann :raul:
 

Gustavo

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Ein bisschen mehr Ahnung und weniger Gelaber würde Dir gut tun. Genau DAS ist bei Tritten gegen den Kopf geschehen. Früher hat die Rechtsprechung dabei regelmäßig keine Tötungsabsicht angenommen, jetzt schon. Diskussion beendet, ich habe Recht.

Deppenargument. Ich habe explizit geschrieben warum die empirischen Voraussetzungen (Zahl der Fälle, Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts) deine Meinung demokratisch illegitim machen (den Teil hast du natürlich einfach weggelassen) und du kommst mit einem Fall, in dem von ganz anderen Voraussetzungen auszugehen ist. Gleiches mit Gleichem usw. usf. Dass bei Tritten gegen den Kopf durchaus häufiger mit dem Eintritt des Todes gerechnet wird ist im Übrigen sogar empirisch belegt: https://www.uni-bremen.de/universit...getreten-ist-von-toetungsvorsatz-auszugehen-1


Im Übrigen wissen wir wohl beide, dass du nicht Recht hast, denn in der Realität werden die Fälle ja so gehandhabt wie ich es für richtig halte, nicht wie du es für richtig hältst.
 

Celetuiw

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Zeig mir einen Fall, bei dem ein Deutscher eine Transperson totgeschlagen hat
Reaaaally?
putzig wie du über genau das rumgeheult hast, wenn man dich als ACAB-Schreier
Das lustige wahr echt zu sehen, wie du dich auf diese Wahrnehmung eingeschossen hast bei mir in besagtem Fred. Wobei du glatt komplett falsch liegst. Klar ich hab einige linke Ansichten, np. Aber beim Thema Polizei kommt in mir der Staatsdiener durch, oder auch gesagt: in meinem Freundeskreis gibt es weniger Leute mit nem Antifaaufnäher als mit ner Urkunde auf der “Beamter auf Lebenszeit“ steht. Das prägt schon den Blick. Wirst du mir jetzt nicht glauben, is mir aber auch scheissegal.
Das ist dein Resümee von dem Thread? :rofl2:
Ja leider. Zu welchem Schluss soll ich auch kommen, wenn Fogel erst kontextlos die Ethnie mit rein bringt, Admin ihm eine Stoppansage macht und es dann auf drei Seiten nur um Schädelvermessungen in bester Sozialdarwinistischer Tradition geht. Was hat das damit zu tun, warum wird das da reingebracht bitte?
 

Celetuiw

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Ich schließe auf die, die die entsprechenden energischen Einwürfe zur Verteidigung seines Argumentes gebracht haben Benrath, nicht auf alle die da gepostet haben oder auch nur alle, die nicht meiner Meinung sind.
 

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Guest
Dass bei Tritten gegen den Kopf durchaus häufiger mit dem Eintritt des Todes gerechnet wird ist im Übrigen sogar empirisch belegt: https://www.uni-bremen.de/universit...getreten-ist-von-toetungsvorsatz-auszugehen-1
Ja und trotzdem gab es in der Vergangenheit mehrere Fälle, wo dabei nicht auf Tötungsabsicht entschieden wurde, was für viel Empörung und letztlich einen Wechsel in der Rechtsprechung des BGH geführt hat. Du bist auch witzig, behauptest immer, dass Jura so eine Laberwissenschaft sei und nun meinst Du es würde streng nach Empirie entschieden. So ist es aber nicht, die freie richterliche Beweiswürdigung ist nicht an Empirie gebunden.

@Celetuiw

Das Ergebnis der repräsentativen Studie unter 1000 Menschen muslimischen Glaubens: 52 Prozent widersprechen der Aussage, dass Homosexualität in Großbritannien legal sein sollte. 18 Prozent stimmen zu, der Rest sagt nichts. In der gesamten britischen Bevölkerung denken lediglich fünf Prozent so.
Leb weiter in deiner Scheinwelt, in der Deutsche bzw Westeuropäer genau so homophob wären wie Muslime.
 
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Celetuiw

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Ja und trotzdem gab es in der Vergangenheit mehrere Fälle, wo dabei nicht auf Tötungsabsicht entschieden wurde, was für viel Empörung und letztlich einen Wechsel in der Rechtsprechung des BGH geführt hat. Du bist auch witzig, behauptest immer, dass Jura so eine Laberwissenschaft sei und nun meinst Du es würde streng nach Empirie entschieden. So ist es aber nicht, die freie richterliche Beweiswürdigung ist nicht an Empirie gebunden.

@Celetuiw


Leb weiter in deiner Scheinwelt, in der Deutsche bzw Westeuropäer genau so homophob wären wie Muslime.
Das sagte ich nicht. Ich hab die Frage gestellt, warum ich dich dazu nur posten sehe mit entsprechender These, wenn der Täter Ausländer ist.
Wo doch der größte Teil der Gewalt gegen LGBTQ rechte Gewalt ist.



5. Wer sind die Täter*innen?​

Politisch-motivierte Straftaten werden einzelnen Phänomenbereichen zugeordnet. Das gilt auch für Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. dem Themenfeld "Geschlecht/ sexuelle Identität". Diese Phänomenbereiche sind:

  • PMK -rechts-
  • PMK -links-
  • PMK -ausländische Ideologie-
  • PMK -religiöse Ideologie-
  • PMK -nicht zuzuordnen-
2020 wurden insgesamt 782 homo- und transphob motivierte Straftaten, darunter 154 Gewalttaten, registriert. Der tödliche islamistische Terroranschlag auf ein schwules Paar in Dresden im November 2020 ist in der Statistik noch nicht registriert. Ebenso ist der Mord an einen schwulen Mann durch zwei rechtsextreme Männer im thüringischen Altenburg nicht in diese Statistik eingegangen. Diese Taten wurden folgendermaßen aufgeschlüsselt:

Unterthemenfeld "Geschlecht/ sexuelle Identität" (gemeint sind transphob motivierte Straftaten) (insgesamt: 204 Straftaten)

  • PMK rechts: 98 (davon 7 Gewalttaten)
  • PMK links: 4 (keine Gewalttaten)
  • PMK ausländische Ideologie: 4 (davon 2 Gewalttaten)
  • PMK religiöse Ideologie: 4 (davon 1 Gewalttat)
  • PMK nicht zuzuordnen: 94 (30 Gewalttaten)
Unterthemenfeld "Sexuelle Orientierung" (gemeint sind homophob motivierte Straftaten) (578 Straftaten)

  • PMK rechts: 175 (davon 24 Gewalttaten)
  • PMK links: 12 (keine Gewalttaten)
  • PMK ausländische Ideologie: 10 (davon 3 Gewalttaten)
  • PMK religiöse Ideologie: 17 (davon 4 Gewalttaten)
  • PMK nicht zuzuordnen: 364 (83 Gewalttaten)
Quelle: Bundesinnenministerium: Straf- und Gewalttaten im Bereich Hasskriminalität 2019 und 2020 (04.05.2021)“

Warum interessiert dich das Thema nur, wenns im Kontext um Ausländer geht? Habe ich deine zahlreichen entrüsteten Wortbeiträge zum Thema rechte Gewalt gegen LGBT Gruppen nur vergessen?

Man sollte doch meinen, wenn dir das so ein Anliegen ist, isses egal ob der Täter Nouradin oder Sascha heißt.
 

Benrath

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Ich schließe auf die, die die entsprechenden energischen Einwürfe zur Verteidigung seines Argumentes gebracht haben Benrath, nicht auf alle die da gepostet haben oder auch nur alle, die nicht meiner Meinung sind.
Ich kann mich nur an gashawk und son nyron erinnern.
 
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