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Das scheint mir jeglicher Empirie zu widersprechen. Ich sehe überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass man bei einem Faustschlag ins Gesicht regelmäßig billigend in Kauf nimmt, das Opfer auch zu töten.Und ja, ich hätte hier gern einen Totschlag mit Eventualvorsatz. Wer einen anderen Menschen mit der Faust ins Gesicht schlägt kann und muss wissen, dass dieser fallen und an den Folgen sterben kann. So ist die Rechtsprechung zB in Spanien.
Wenn du dir wünschst, dass solche brutalen Schläger härter betstraft werden, lassen sich dafür bestimmt gute Argumente finden. Aber jemanden durch die Hintertür für etwas zu verurteilen, das wahrscheinlich nicht stimmt, man ihm aber zumindest nicht mal im Ansatz wird nachweisen können, ist eines Rechtsstaats unwürdig.
Das erinnert mich an diese Raser-Urteile, wo man angeblich nachgewiesen haben will, dass sie irgend jemands Tod billigend in Kauf nehmen, weil sie völlig rücksichtslos durch die Gegend donnern. Ich empfinde das als anmaßend. Niemand kann einem Täter in den Kopf gucken. Damit Richter möglichst wenig in die Versuchung geraten das zu tun, sollte der Gesetzgeber Straftatbestände so festlegen, dass sie auch objektiv anhand der äußeren Umstände überprüfbar sind. Wenn der Gesetzgeber daran scheitert, ist das sein Versagen, aber es steht keinem Staatsanwalt oder Richter zu, dieses Versagen zu heilen, so bitter es ist.