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Aha - und jetzt? Ich verweise auf mich selbst.
Aber Du scheinst Dich ja völkerrechtlich auszukennen. Und wenn ich Deinen Hohn (" ") richtig deute, scheinst Du ja an der völkerrechtlichen Legitimation des Einsatzes zu zweifeln. Dann erklär mir doch mal, weshalb ISAF und OEF völkerrechtswidrig sind. Ich plappere ja nur nach und bin für Erklärungen daher dankbar.
I. Folgendes Völkerrecht sei Grundlage der Aussage
Die UN-Charta statuiert das Gewaltverbot in internationalen Angelegenheiten in Art. 2 Nr. 4 UN-Charta. In Ausnahme dazu stehen zwei Regelungen:
1.) Die Regelungen des Kapitels VII der UN-Charta erlauben den bewaffneten Einsatz unter UN-Mandat. Maßgeblich für einen bewaffneten Einsatz ist Art. 42 UN-Charta, der den Einsatz von Land,- Luft- und Seestreitkräften erlaubt.
2.) Die zweite Ausnahme ist das Recht auf Selbstverteidigung, Art. 51 UN-Charta.
II. ISAF
Soweit ich weiß, basiert ISAF auf der Resolution 1386 (2001). Diese besagt unter anderem:
ISAF ist damit de lege lata UN-mandatiert. Die Erwägungen des Sicherheitsrates basieren auf den Art. 39 ff UN-Charta. Das Mandat wurde verlängert, die letztmalige Verlängerung möge sich jeder selbst googeln.
Ferner trifft die Resolution Aussagen zu der Art und Weise des Einsatzes:
"[A]ll necessary measures" beinhaltet den Einsatz militärischer Gewalt.
III. OEF
Operation Enduring Freedom hat kein ausdrückliches Mandat, sondern basiert auf dem oben angesprochenen Art. 51 UN-Charta, dem Recht auf Selbstverteidigung. Dieses Recht wird ausdrücklich in der Resolution 1368(2001) erwähnt:
Ferner wird OEF in anderen Resolution anerkannt und durch den Sicherheitsrat begrüßt, Resolution 1623 (2005).
Ich will nicht verschweigen, dass namhafte Wissenschaftlicher wie Prof. Paech die Legitimität von OEF bezweifeln. Die Argumente sind wohlüberlegt und durchaus stichhaltig. Die Gegenargumente in der einschlägigen Fachliteratur sind allerdings auch nicht von der Hand zu weisen. Die Recherche überlasse ich Dir, soll sich jeder sein eigenes Bild machen. Ich bin der Ansicht, OEF lässt sich vor der UN-Charta gut rechtfertigen
IV.
Deswegen - und übrigens nur deswegen - bin ich der Ansicht, dass man die Einsätze in Afghanistan durchaus für völkerrechtmäßig halten kann. ISAF als direkter Einsatz unter UN-Mandat, OEF als Maßnahmen im Rahmen des Art. 51 UN-Charta.
Daher bin ich der Überzeugung, es ist zu einfach, der Bundesregierung pauschal Opportunismus und Völkerrechtsbruch zu unterstellen.
Übrigens habe ich mit keiner Silbe erwähnt, die Nichtauslieferung Osama bin Ladens sei Kriegsgrund gewesen, sondern bin der Behauptung entgegengetreten, "die Taliban" (übrigens eine Wendung, die Du bei Heator nicht kritisierst - bemerkenswert!) wollten bin Laden ausliefern.
Aber Du scheinst Dich ja völkerrechtlich auszukennen. Und wenn ich Deinen Hohn (" ") richtig deute, scheinst Du ja an der völkerrechtlichen Legitimation des Einsatzes zu zweifeln. Dann erklär mir doch mal, weshalb ISAF und OEF völkerrechtswidrig sind. Ich plappere ja nur nach und bin für Erklärungen daher dankbar.
I. Folgendes Völkerrecht sei Grundlage der Aussage
Die UN-Charta statuiert das Gewaltverbot in internationalen Angelegenheiten in Art. 2 Nr. 4 UN-Charta. In Ausnahme dazu stehen zwei Regelungen:
1.) Die Regelungen des Kapitels VII der UN-Charta erlauben den bewaffneten Einsatz unter UN-Mandat. Maßgeblich für einen bewaffneten Einsatz ist Art. 42 UN-Charta, der den Einsatz von Land,- Luft- und Seestreitkräften erlaubt.
2.) Die zweite Ausnahme ist das Recht auf Selbstverteidigung, Art. 51 UN-Charta.
II. ISAF
Soweit ich weiß, basiert ISAF auf der Resolution 1386 (2001). Diese besagt unter anderem:
Authorizes, as envisaged in Annex 1 to the Bonn Agreement, the establishment for 6 months of an International Security Assistance Force to assist the Afghan Interim Authority in the maintenance of security in Kabul and its surrounding areas, so that the Afghan Interim Authority as well as the personnel of the United Nations can operate in a secure environment
ISAF ist damit de lege lata UN-mandatiert. Die Erwägungen des Sicherheitsrates basieren auf den Art. 39 ff UN-Charta. Das Mandat wurde verlängert, die letztmalige Verlängerung möge sich jeder selbst googeln.
Ferner trifft die Resolution Aussagen zu der Art und Weise des Einsatzes:
Authorizes the Member States participating in the International Security Assistance Force to take all necessary measures to fulfil its mandate
"[A]ll necessary measures" beinhaltet den Einsatz militärischer Gewalt.
III. OEF
Operation Enduring Freedom hat kein ausdrückliches Mandat, sondern basiert auf dem oben angesprochenen Art. 51 UN-Charta, dem Recht auf Selbstverteidigung. Dieses Recht wird ausdrücklich in der Resolution 1368(2001) erwähnt:
Recognizing the inherent right of individual or collective self-defence in accordance with the Charter,
Ferner wird OEF in anderen Resolution anerkannt und durch den Sicherheitsrat begrüßt, Resolution 1623 (2005).
Further welcoming the role played by the International Security Assistance Force and the Operation Enduring Freedom Coalition in assisting in securing the conduct of national elections,
Ich will nicht verschweigen, dass namhafte Wissenschaftlicher wie Prof. Paech die Legitimität von OEF bezweifeln. Die Argumente sind wohlüberlegt und durchaus stichhaltig. Die Gegenargumente in der einschlägigen Fachliteratur sind allerdings auch nicht von der Hand zu weisen. Die Recherche überlasse ich Dir, soll sich jeder sein eigenes Bild machen. Ich bin der Ansicht, OEF lässt sich vor der UN-Charta gut rechtfertigen
IV.
Deswegen - und übrigens nur deswegen - bin ich der Ansicht, dass man die Einsätze in Afghanistan durchaus für völkerrechtmäßig halten kann. ISAF als direkter Einsatz unter UN-Mandat, OEF als Maßnahmen im Rahmen des Art. 51 UN-Charta.
Daher bin ich der Überzeugung, es ist zu einfach, der Bundesregierung pauschal Opportunismus und Völkerrechtsbruch zu unterstellen.