Ja, es ist aber afaik rechtlich nicht hundert prozentig geklärt, inwieweit das rechtens ist. Es gab wohl auch schon einzelne Urteile, die dieser Praxis eine Absage erteilt haben, weil nicht verheiratete Partner damit auf einen Anspruch verwiesen werden, der rechtlich nicht durchsetzbar ist. Eigentlich müsste es also reichen, wenn man offiziell erklärt, dass man nicht gedenkt füreinander einzustehen. Ob man damit gegenüber dem Amt Erfolg hat, kA. Aber ich sehe rechtlich tatsächlich nicht, was das Amt tun wollte, wenn man das vor Gericht zieht: Es zählen afaik ja die tatsächlich verfügbaren Mittel, nicht fiktive. Wenn der Partner sagt: Du kriegst aber kein Geld von mir und man keinen Unterhalt einklagen kann, dürfte das Amt ja eigentlich keine Leistungen verwehren, oder?
Ich bin dafür, das Splitting komplett abzuschaffen, auch Kinderfreibeträge. Stattdessen sollte es imo einen Absolutbetrag geben, den man für den Partner und jedes Kind von der Steuerlast in Abzug bringen kann.
Mir erschließt sich nicht, warum Spitzenverdiener mit dem Argument, sie würden dem Staat ja die Versorgung des Ehepartners sparen, deutlich größere Steuervorteile haben sollten, als diese Versorgung kosten würde.
Wer auf großem Fuß leben will, soll das gern tun, aber warum sollte der Staat das überproportional zum Einkommen bezuschussten, was aufgrund der Steuerprogression de facto der Fall ist?