Ich hab übrigens an sich kein Problem damit, Demos zu verbieten, die erkennbar darauf ausgelegt sind, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Naja, wenn das der Zweck der Versammlung wäre, wäre sie auch verboten geblieben. Aber so ist und war es ja natürlich nicht.
Die Auflösung ist in diesem Fall überhaupt nicht geeignet den Rechtsverstoß zu unterbinden, weil du eine Demo faktisch nicht so auflösen kannst, dass die Leute den Mindestabstand wahren.
Der Schaden ist in dem Moment größtenteils schon eingetreten, eventuell macht die Auflösung die Situation sogar noch schlimmer, weil sie zur weiteren Durchmischung der Menschen beiträgt.
Das ist doch immer der Fall. Wir wissen genau, dass bei jeder G20 Demo mit Steinen geschmissen und die Stadt beschädigt werden wird. Trotzdem verbieten wir deshalb nicht präventiv G20 Demos, noch lösen wir sie auf, BEVOR die Autos brennen und die Fensterscheiben einstürzen. Der Schaden muss halt eben erstmal eintreten, damit man das Grundrecht so schwerwiegend beschränken kann.
Im Vergleich zu vielen weitaus gravierenderen Einschränkungen der letzten Monate (von denen ich btw. viele bis heute ablehne) erfüllt das Demonstrationsrecht weder für die Demonstranten noch für den Rest der Gesellschaft eine wichtige Funktion.
Oh doch, in unserem Grundrechtekanon kann die Bedeutung des Demonstrationsrechts kaum überschätzt werden. Natürlich erfüllt es seinen Zweck, nämlich seine politische Meinung öffentlich kundzutun. Wie gesagt, ein wichtigeres Recht gibt es in einem freiheitlichen Rechtsstaat bis auf die allgemeinen Grundbedürfnisse (Leben etc) kaum.
Es hat viel mehr ideellen Charakter.
Der ganze Rechtsstaat hat einen ideellen Charakter. Ich habe z.B. konkret noch nie von meinem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht. Trotzdem ist allein die Möglichkeit natürlich immanent wichtig, sonst würde man eben nicht mehr in einem freiheitlichen Rechtsstaat leben.
Dem tut es überhaupt nichts, wenn man zeitweise auf Menschenansammlungen verzichtet. Es gibt hundert andere Möglichkeiten der kollektiven Meinungsäußerung.
Kann man argumentieren, aber dann müsste das eben konsequent für alle Ansammlungen gelten und nicht bei BLM Demos ja und bei Corona Spinnern nein. Der Staat hat das politische Anliegen nicht zu werten, solange es sich nicht außerhalb des verfassungsmäßigen Rahmens bewegt.