Die Leute meinen ziemlich sicher den Impfstoff, aber die von dir vorgenommene Differenzierung ergibt sich auch in der Realität ist, weil es für einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit keine Verletzung des physischen Körpers im Sinne einer Wunde braucht.
Das ist mir auch bewusst. Du redest jetzt aber vom strafrechtlichen Prüfungsschema, ob der objektive Tatbestand erfüllt ist. Daran gibt es ja alleine wegen dem Setzen der Injektion keinen Zweifel. Mein Punkt war eher, dass das als Argument alleine eben nicht sehr weit trägt, weil gerade im medizinischen Bereich alle möglichen, völlig alltäglichen Eingriffe den Tatbestand erfüllen und niemand die als "schwere Eingriffe" wertet. Wenn bspw. bei deinem greisen, zuckerkranken Vater die Pflegekraft das Insulin spritzt statt er selbst, denkt auch niemand "oh, das ist ein schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit".
Wenn das Argument also wirklich nur sein soll "das erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung" (woher das Werturteil der "Schwere" kommt bleibt dahingestellt) würde ich fragen warum das eine entscheidende Kategorie sein soll, schließlich ist die Definition von Körperverletzung ja arbiträr gesetzt. Es gibt nicht von ungefähr Juristen, die dafür argumentieren Heileingriffe aus dem Tatbestand rauszunehmen. Die Schweregrade der Verletzung von (physischer) körperlicher Unversehrheit reichen ja von "Haarschnitt wider meinen Willen" zu "jemand hackt mit einem Katana auf mich ein".
Jetzt kann man das natürlich alles zu einem Entweder/Oder zusammenfassen, wonach entweder in die Unversehrtheit eingegriffen wurde oder nicht. Und ich stimme durchaus zu: Wenn man das tut dann ist die Impfung ein "ja, es wird". Aber wenn man es nach Schwere auffächert ist es halt am absolut unteren Ende, quasi minimalinvasiv. Dass selbst Leute die eigentlich sonst nicht für blöde Argumentationen die ganze Zeit damit argumentieren, das sei ein so krasser staatlicher Eingriff in die Autonomie, nur weil die Definition technisch gesehen erfüllt ist, erschließt sich mir einfach überhaupt nicht.
Körperverletzung umfasst zB sowohl körperliche Misshandlung (Stich mit der Nadel) als auch Gesundheitsschädigung (Ansteckung mit HIV, Impfung mit "bösem" Impfstoff).
Dh die Leute beziehen sich vermutlich durchaus auf den Impfstoff, das ist juristisch aber völlig unerheblich.
Wenn wir über die (angeblich) gesundheitsschädigende Wirkung des Impfstoffs reden hat die Argumentation* bzgl. der körperlichen Unversehrtheit imho noch größere Probleme. Der Primäreffekt (Schutz gegen COVID) ist ja nach ganz herrschender Meinung positiv und hat im Vergleich zu Impfungen mit Totimpstoffen deutliche Vorteile und soweit ich weiß überhaupt keine negativen Effekte. Wenn man aber auf die (unintendierten) Sekundäreffekte der Impfnebenwirkung als mögliche Körpverletzung verweist, wirft das ziemlich zwangsläufig die Frage auf, warum diese eine Körperverletzung sein sollen, wenn die ebenso unbeabsichtigte zwischenmenschliche Übertragung als solche (natürlich offensichtlich zurecht) nicht verfolgt wird.
Meine Vermutung ist die wenigsten Impfgegner würden es für einen wünschenswerten Zustand halten, wenn unbeabsichtigte Übertragungen von Infektionskrankheiten als Körperverletzungen vom Infizierten am Erkrankten gewertet und verfolgt würden; zumal die Impfnebenwirkungen meist nur sehr gering sind im Vergleich zu bspw. einer tatsächlich durchgemachten Grippe, die dementsprechend einen viel besseren Grund liefern würde, jemanden strafrechtlich zu verfolgen.
*nur zur Klarheit: Ich weiß, dass du das nicht vertrittst