Coronavirus Sterben wir oder doch nicht?

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Soso, jetzt sind wir bei "na Gase und Aerosole und so, ist doch klar" angelangt. Schlagfertige Antwort auf meine Frage nach wissenschaftlicher Evidenz. :deliver:
 
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Studien und Metastudien in Epidemiologie reichen dir nicht, direkte "Ansteckungsversuche" sind ethisch fragwürdig, möglicher Wirkmechanismus bezüglich Aerosolen ist klar, was wär für dich denn deutliche Evidenz?

Auf ein knapp 19-mal höheres Risiko einer Indoor-Transmission verglichen mit dem Übertragungsrisiko im Freien kamen japanische Wissenschaftler. Sogenannte Superspreader-Ereignisse, bei denen eine Person mindestens drei weitere infiziert, waren im geschlossenen Umfeld sogar 33-mal wahrscheinlicher.

Französische Forscher nahmen insgesamt 201 Ausbrüche an 22 Orten weltweit unter die Lupe. Auch hier hatte sich die überwältigende Mehrheit – nämlich 197 – in Innenräumen ereignet. Die Ausnahmen betrafen mehrere Baustellen in Singapur, wobei nicht ganz klar war, unter welchen Umstände es zur Infektion gekommen war. Unter „Baustelle“, so das Team um Tommaso Celeste Bulfone, könne man allerdings auch bereits fertiggestellte und somit geschlossene Räumlichkeiten verstehen.

Im Sommer hatte der Ausbruch in einem Ferienlager im US-Bundesstaat Georgia international für Aufmerksamkeit gesorgt. Hier hatten sich 260 zuvor negativ getestete Teilnehmer offenkundig während des Aufenthalts mit SARS-CoV-2 infiziert. Die höchste Infektionsrate (56%) wurde bei den Mitarbeitern des Camps festgestellt, die sich am längsten im Lager aufgehalten hatten. In den Außenbereichen hatte – zumindest für die Erwachsenen – Maskenpflicht gegolten. Die Infektionen hatten sich allerdings zum Großteil in den Blockhütten ereignet, in denen jeweils bis zu 26 Personen auf engem Raum schliefen.


Ernsthaft, ab wann ist für dich deutliche Evidenz?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Find aber auch den Einwurf völlig sinnlos. Hat immer noch irgendwer nicht verstanden, dass alle Regeln im Aussenbereich nicht dem Infektionsschutz direkt dienen, sondern einfach dafür sorgen sollen, dass die Leute mit ihrem Arsch zuhause bleiben? In einen Innenraum zum Anstecken kommt man meistens indem man erstmal nach draußen geht. Weil es aber anscheinend im deutschen Verständnis von Demokratie verboten ist sinnvolle Maßnahmen zu treffen, muss man halt so nen Eiertanz machen, statt einfach fürs ganze Land 3 Wochen kategorische Ausgangssperre unter Androhung von Zwangshaft und horrenden Bußgeldern zu verhängen und das auch mit aller Macht durchzusetzen. Am besten wie in Wuhan mit Lebensmittellieferungen direkt vor die Tür, damit die Leute nicht wie 3 Jährige nach einem Schlupfloch suchen und 5 mal am Tag einkaufen gehen.
 
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drei Wochen "zu Hause eingesperrt", hält das deutsche Schneeflöckchen halt nicht aus 😫
 
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Find aber auch den Einwurf völlig sinnlos. Hat immer noch irgendwer nicht verstanden, dass alle Regeln im Aussenbereich nicht dem Infektionsschutz direkt dienen, sondern einfach dafür sorgen sollen, dass die Leute mit ihrem Arsch zuhause bleiben? In einen Innenraum zum Anstecken kommt man meistens indem man erstmal nach draußen geht. Weil es aber anscheinend im deutschen Verständnis von Demokratie verboten ist sinnvolle Maßnahmen zu treffen, muss man halt so nen Eiertanz machen, statt einfach fürs ganze Land 3 Wochen kategorische Ausgangssperre unter Androhung von Zwangshaft und horrenden Bußgeldern zu verhängen und das auch mit aller Macht durchzusetzen. Am besten wie in Wuhan mit Lebensmittellieferungen direkt vor die Tür, damit die Leute nicht wie 3 Jährige nach einem Schlupfloch suchen und 5 mal am Tag einkaufen gehen.
Leute besuchen sich dann halt privat, und das machen die zu Genüge, besonders wenn dann dauernd ändernde Regeln sind mit maximal 2 Haushalte, 5 Personen ohne Kinder etc. oder wie sie halt gerade lauten. Oder gehen immer noch in die Kirche und ähnlichen Müll.
Da gefühlt immer zuerst die Besucherregel gelockert wird, kommt leicht der Eindruck, dass das weniger gefährlich wäre.

Home Office, Schichtmodell etc. wird in vielen Betrieben verglichen mit letztem Jahr auch nicht mehr so konsequent umgesetzt.
Vllt sollt man da ansetzen statt weiter mehr Maßnahmen beschließen, die kaum Effekt haben.
 
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Deswegen ja Ausgangssperre, weil es die einzige Regel ist, die eine gewisse effektive Kontrolle über private Besuche erlaubt.


Studien und Metastudien in Epidemiologie reichen dir nicht, direkte "Ansteckungsversuche" sind ethisch fragwürdig, möglicher Wirkmechanismus bezüglich Aerosolen ist klar, was wär für dich denn deutliche Evidenz?




Ernsthaft, ab wann ist für dich deutliche Evidenz?
Was glaubst du denn, wofür ich gerne Evidenz sehen will?

Selbst die von dir zitierte Zahl (5%), wenn wir sie für bare Münze nehmen, gibt für mich nicht her, dass Ansteckungen draußen fast nie vorkommen. Und das sind erstmal nur relative Häufigkeiten (die auch noch vollständig dem Hellfeld entnommen sind). Zur Risikobewertung müssten wir aber auch wissen, wie das Verhältnis von Kontakten drinnen und draußen unter gegebenen Umständen ist.

Im Übrigen werden in der letzten Quelle mehrere Forscher zitiert, die explizit auf die Ansteckungsgefahr im Freien hinweisen und wie man sie kontrolliert.
Das ist eine andere Botschaft als dass draußen fast keine Ansteckungen vorkommen.




Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist jetzt durchs Kabinett.

Imo ist fraglich, ob das ausreichen wird, um Rt deutlich unter 1 zu drücken. Die Testpflicht für Unternehmen ist butterweich.
Warum gelten für Arbeitnehmer weiterhin viel schwächere Regeln (Maskenpflicht, Testpflicht) als für Grundschüler? Das ist imo krasses Versagen der Bundesregierung, die hier über die Arbeitsschutzregeln längst für pandemieadäquate Maßstäbe hätte setzen können.
 
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Die US-Bundesgesundheitsbehörden wollen nach einem Bericht der »New York Times« an diesem Dienstag eine sofortige Unterbrechung der Anwendung des Covid-19-Impfstoffs von Johnson & Johnson fordern. Dem Bericht zufolge haben sechs Empfängerinnen der Dosis in den USA Blutgerinnsel entwickelt, so die Zeitung unter Berufung auf Beamte, die über die Entscheidung informiert wurden.
 
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Wenn das der nächste "Impfstoff zweiter Klasse" wird, rennen wir in ein Problem. Man liest ja Berichte, dass viele ältere AZ nicht annehmen, sondern Biontech bevorzugen - was afaik hier in Berlin auch gestattet ist.

Wenn das ein kritisches Ausmaß erreicht, haben wir nachher Millionen Dosen, die von Älteren nicht gewünscht und für Jüngere nicht zugelassen sind. Was macht man dann?
Imo ist den Jüngeren schwer vermittelbar, dass sie dann noch länger warten müssen, weil die Älteren auf Premiumimpfstoff bestehen.

Ich bin der Meinung, dass wir in absehbarer Zeit von einer Priorisierung wegkommen sollten, die nach persönlichem Risiko selektiert. Stattdessen sollten wir anfangen die aktive Bevölkerung zu impfen: Arbeitnehmer, die nicht von zu Hause arbeiten können, Eltern von Schulkindern usw.
Voraussetzung ist ein niedrige Inzidenz. Aber sobald es genügend Impfstoff gibt, um alle Risikogruppen zu versorgen, könnte imo auch dieses Kriterium entfallen.
 
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Benrath

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Sehe auch nicht wieso irgendjemand jenseits medizinischer Gründe die Wahl beim Impfstoff hat. Wer ein Impfangebot ausschlägt kann sich erstmal hinten anstellen und das wars.
 

Gustavo

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Sehe auch nicht wieso irgendjemand jenseits medizinischer Gründe die Wahl beim Impfstoff hat. Wer ein Impfangebot ausschlägt kann sich erstmal hinten anstellen und das wars.

Ich wünschte echt manchmal, man könnte erkennen wer sich ansteckt, weil er/sie keine Maske trägt und die Leute dann selbst für ihre Behandlung zahlen lassen ...
 
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Sehe auch nicht wieso irgendjemand jenseits medizinischer Gründe die Wahl beim Impfstoff hat. Wer ein Impfangebot ausschlägt kann sich erstmal hinten anstellen und das wars.
Naja, aus deren Sicht ist das sicherlich ein "medizinischer Grund" (wirkt schlechter, Thrombosegefahr...).
Sehe es prinzipiell aber auch so: Aussuchen ist nicht, außer ein Arzt bescheinigt individuelle Gründe.
 
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Wenn das der nächste "Impfstoff zweiter Klasse" wird, rennen wir in ein Problem. Man liest ja Berichte, dass viele ältere AZ nicht annehmen, sondern Biontech bevorzugen - was afaik hier in Berlin auch gestattet ist.

Wenn das ein kritisches Ausmaß erreicht, haben wir nachher Millionen Dosen, die von Älteren nicht gewünscht und für Jüngere nicht zugelassen sind. Was macht man dann?
Imo ist den Jüngeren schwer vermittelbar, dass sie dann noch länger warten müssen, weil die Älteren auf Premiumimpfstoff bestehen.

Ich bin der Meinung, dass wir in absehbarer Zeit von einer Priorisierung wegkommen sollten, die nach persönlichem Risiko selektiert. Stattdessen sollten wir anfangen die aktive Bevölkerung zu impfen: Arbeitnehmer, die nicht von zu Hause arbeiten können, Eltern von Schulkindern usw.
Voraussetzung ist ein niedrige Inzidenz. Aber sobald es genügend Impfstoff gibt, um alle Risikogruppen zu versorgen, könnte imo auch dieses Kriterium entfallen.

Das fordert die KV Berlin bereits

Bei Menschen, die älter als 60 Jahre sind, gebe es laut STIKO-Empfehlung keinerlei Bedenken für den Einsatz von AstraZeneca, mahnt die KV. „Solange nicht ausreichend Impfstoffdosen von BioNTech vorhanden sind, darf es für die über 60-Jährigen keine Wahlmöglichkeit mehr in den Impfzentren geben“, appelliert der KV-Vorstand.

 

Benrath

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Naja, aus deren Sicht ist das sicherlich ein "medizinischer Grund" (wirkt schlechter, Thrombosegefahr...).
Sehe es prinzipiell aber auch so: Aussuchen ist nicht, außer ein Arzt bescheinigt individuelle Gründe.

Naja wenn sie jemanden finden müssen, der den medizinischen Grund attestiert ist es immerhin eine Hürde mehr als nur dummes Gelaber.
 
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Sehe auch nicht wieso irgendjemand jenseits medizinischer Gründe die Wahl beim Impfstoff hat. Wer ein Impfangebot ausschlägt kann sich erstmal hinten anstellen und das wars.
Das wäre fair, würde aber wohl an der Umsetzung scheitern. Man müsste klar definieren, was ein Impfangebot ist, das müsste irgendwo abrufbar sein und im Zweifel haben dann alle den Brief nicht gekriegt und hinterm Mond sowieso nichts vom Impfaufruf mitbekommen usw.
Pragmatisch wäre imo Biontech und Moderna einfach für Ü60 zu sperren, solange AZ vorrätig ist.
Angesichts der Balls, die unsere Politiker bisher demonstriert haben, scheint mir das eher unrealistisch.

Man könnte Biontech und Moderna für alle freigeben, aber Termine nur im Internet buchbar machen, das liefe fast aufs selbe hinaus. :troll:
 

Benrath

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Das wäre fair, würde aber wohl an der Umsetzung scheitern. Man müsste klar definieren, was ein Impfangebot ist, das müsste irgendwo abrufbar sein und im Zweifel haben dann alle den Brief nicht gekriegt und hinterm Mond sowieso nichts vom Impfaufruf mitbekommen usw.
Pragmatisch wäre imo Biontech und Moderna einfach für Ü60 zu sperren, solange AZ vorrätig ist.
Angesichts der Balls, die unsere Politiker bisher demonstriert haben, scheint mir das eher unrealistisch.

Man könnte Biontech und Moderna für alle freigeben, aber Termine nur im Internet buchbar machen, das liefe fast aufs selbe hinaus. :troll:

Die einfache Lösung ist vorher nicht zu sagen mit was man geimpft wird und erst vor Ort und dann wäre es klar dokumentiert, ob man das Angebot ausgeschlagen hat .
 
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Die einfache Lösung ist vorher nicht zu sagen mit was man geimpft wird und erst vor Ort und dann wäre es klar dokumentiert, ob man das Angebot ausgeschlagen hat .
wenn du das wirklich ernst meinst... einfach wow, geniale Idee 🤯
 
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Benrath

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wenn du das wirklich ernst meinst... einfach wow geniale Idee

Fürs Impfzentrum mehr oder weniger schon, warum muss ich für den Impftermin vorab wissen, was ich bekomme?

Warum immer die hyper duper komplizierte Lösung, die es am Ende schwerer macht? Wenn ich im Impfzentrum den Supply so manage, dass ich im Fall des Falles nach Abhängigkeit der Person noch den Impfstoff anpassen kann, sehe ich kein großes Problem.
 
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Imo ist das ganze Einladungssystem größtenteils überflüssig. Man könnte auch einfach öffentlich bekanntmachen, dass sich ab jetzt alle Leute über x Jahre einen Termin besorgen können. Wer das dann nicht macht, selbst schuld. Wenn Hausärzte sich beflissen fühlen ihren Patienten hinterherzutelefonieren, sollen sie das machen. Aber Aufgabe des Staates ist es imo den Impfstoff zur Verfügung zu stellen, nicht bei jedem Bürger an die Tür zu klopfen. Das ist paternalistische Überfürsorglichkeit.
 
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Drosten: Schnelltests wohl weniger zuverlässig als gedacht


In der neuen Folge des Podcasts "Coronavirus-Update" von NDR Info weist der Virologe Christian Drosten darauf hin, dass Antigen-Schnelltests die ersten Tage einer Infektion wohl noch weniger zuverlässig erkennen können als gedacht. Deshalb bieten sie nur eine trügerische Sicherheit - etwa bei Einlasskontrollen im Theater. Sie können - anders als PCR-Tests - eine Infektion auch in der hochansteckenden Phase zu Anfang offenbar oft nicht nachweisen. Dies hätten die praktischen Erfahrungen in den Diagnose-Laboren gezeigt. "Die Schnelltests schlagen erst am Tag eins nach Symptom-Beginn an, da ist man aber schon drei Tage lang infektiös", sagt Drosten. "Wenn man davon ausgeht, dass eine infizierte Person in der Regel acht Tage lang ansteckend ist, heißt das: An fünf von acht Tagen entdecke ich mit dem Antigentest eine Infektion, an drei Tagen werde ich sie übersehen." Der Virologe erwartet in den kommenden Monaten auch Studiendaten zu diesem Effekt.

Wer postete dies schon vor Wochen? le me :angel:
 
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Wer postete dies schon vor Wochen? le me :angel:
Ist jetzt auch nicht gerade hot news... Wir haben an unserer Schule die Testkits von Siemens und Roche. Beide haben natürlich ne weitaus höhere Fehleranfälligkeit wie ein "richtiger" PCR-Test.

Allgemein zum Tehmer Schule:
Mir fällt atm auf, wie fertig viele Schüler sind. Die Hibbeligen sind noch hibbeliger als sonst, die Ruhigen hängen praktisch durchgehend mit dem Kopf über der Tischplatte. Das ist deutlich extremer als normal. Das ist alles nicht gut für die. Die Älteren verstehen natürlich schon recht gut, was das alles zu bedeuten hat, wirklich Sorgen mache ich mir um die Jüngeren. Wobei mir die älteren Schüler auch erzählen, dass sie z.B. unter Schlafstörungen leiden. Man kann jetzt natürlich noch überhaupt nicht abschätzen, was die langfristigen Folgen sein werden, aber ich denke, es ist sicher, dass die Pandemie Spuren in den Köpfen der heranwachsenden Generation hinterlassen wird.
 

Gustavo

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Ein weiteres Glanzlicht der deutschen Rechtsprechung: Schon das zweite Familiengericht, erst in Weimar, jetzt in Weilheim, sieht sich dafür zuständig, das Kindeswohl zu schützen, indem es Maskenpflicht (im ersten Fall für alle Schüler, in diesem Fall lediglich für das Kind der Antragssteller) für nichtig erklärt. Offensichtlich haben die Richter in Weimar irgendwelche titelführenden Querulanten gefunden, die bereit waren Expertisen abzugeben, dass Masken ganz schlimm für Kinder seien und die Richter in Weilheim haben sich einfach auf dieselben Gutachten gestützt. Das alles anhand folgender Norm

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

Zweifellos werden die Entscheidungen in Kürze kassiert, aber man sollte wohl doch nochmal darüber nachdenken, ob es im Zweifelsfall wirklich nur ein paar Querschläger braucht, die zufällig Professoren und Richter sind, um so prinzipiell weitreichende Entscheidungen zu treffen.
 

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Ein weiteres Glanzlicht der deutschen Rechtsprechung: Schon das zweite Familiengericht, erst in Weimar, jetzt in Weilheim, sieht sich dafür zuständig, das Kindeswohl zu schützen, indem es Maskenpflicht (im ersten Fall für alle Schüler, in diesem Fall lediglich für das Kind der Antragssteller) für nichtig erklärt. Offensichtlich haben die Richter in Weimar irgendwelche titelführenden Querulanten gefunden, die bereit waren Expertisen abzugeben, dass Masken ganz schlimm für Kinder seien und die Richter in Weilheim haben sich einfach auf dieselben Gutachten gestützt. Das alles anhand folgender Norm



Zweifellos werden die Entscheidungen in Kürze kassiert, aber man sollte wohl doch nochmal darüber nachdenken, ob es im Zweifelsfall wirklich nur ein paar Querschläger braucht, die zufällig Professoren und Richter sind, um so prinzipiell weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Also ich finde das Urteil ja auch nicht toll, aber hast du darüber nachgedacht, was du vorschlägst? Wenn du Gerichten die Kompetenz zur Bewertung und eben auch der Abwehr staatlicher Entscheidungen absprechen willst, wie soll sich ein Bürger dann noch gegen rechtswidrige staatliche Entscheidungen wehren können?

Ich hätte Sympathien dafür, dass man für solche Fälle, die Auswirkung auf eine Vielzahl von Menschen haben und beispielsweise den Infektionsschutz betreffen, in erster Insatnz schon von höheren Gerichten verhandeln lässt. So wie ja auch im Strafrecht ab einer gewissen Schwere der Delikte nicht mehr der Einzelrichter am AG entscheidet. Aber grundsätzlich sollten wir die Prüfungskompetenz der Judikative mal besser nicht antasten.
 

Gustavo

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Also ich finde das Urteil ja auch nicht toll, aber hast du darüber nachgedacht, was du vorschlägst? Wenn du Gerichten die Kompetenz zur Bewertung und eben auch der Abwehr staatlicher Entscheidungen absprechen willst, wie soll sich ein Bürger dann noch gegen rechtswidrige staatliche Entscheidungen wehren können?

Ich hätte Sympathien dafür, dass man für solche Fälle, die Auswirkung auf eine Vielzahl von Menschen haben und beispielsweise den Infektionsschutz betreffen, in erster Insatnz schon von höheren Gerichten verhandeln lässt. So wie ja auch im Strafrecht ab einer gewissen Schwere der Delikte nicht mehr der Einzelrichter am AG entscheidet. Aber grundsätzlich sollten wir die Prüfungskompetenz der Judikative mal besser nicht antasten.

Klar habe ich darüber nachgedacht, was ich sage. Ich fordere ja auch gar nicht, dass man die Prüfungskompetenz gänzlich abschaffen sollte. Nur ist es auch einfach nicht praktikabel, alle diese Maßnahmen immer in Gesetze zu gießen, damit sich nicht jeder Hansel am Verwaltungsgericht oder gar am Familiengericht (!) bemüßigt fühlen kann, grundlegende Entscheidungen wie die bzgl des Infektionsschutzes zu revidieren, weil sie da mal irgendwas bei YouTube gesehen haben. Solche Entscheidungen sollten im Minimum einer Instanz vorbehalten sein, bei der die Landespolitik (möglichst paritätisch) über das Justizministerium einen genaueren Blick geworfen hat, wer eigentlich dorthin befördert wurde.
Minderheitenschutz ist gut und richtig, aber es sollte nicht dazu führen, dass Minderheiten in gewissen Bereichen die Regelungskompetenz bekommen. Ich glaube wir sind da eigentlich nicht weit auseinander. Ich glaube ich bin nur skeptischer als du, dass sich das alles durch verinnerlichte Normen qua Berufsethos lösen lässt.


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Von der Leyen kündigte zudem Verhandlungen mit Biontech/Pfizer über die Lieferung von weiteren 1,8 Milliarden Impfdosen für die Zeit von 2021 bis 2023 an. Diese sollen für Auffrischungen sowie für die Impfungen von Kindern verwendet werden. Teil der Vereinbarungen soll eine vollständige Herstellung in der EU sein, nicht nur des Impfstoffs, sondern auch aller wesentlicher Bestandteile, wie von der Leyen sagte. Sie hoffe auf einen schnellen Abschluss der Verhandlungen.

Immerhin ein bisschen lernen sie dann doch dazu.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Nur ist es auch einfach nicht praktikabel, alle diese Maßnahmen immer in Gesetze zu gießen, damit sich nicht jeder Hansel am Verwaltungsgericht oder gar am Familiengericht (!) bemüßigt fühlen kann, grundlegende Entscheidungen wie die bzgl des Infektionsschutzes zu revidieren, weil sie da mal irgendwas bei YouTube gesehen haben.

Dir ist aber klar, dass das Recht auf rechtliches Gehör ein verbrieftes Grundrecht ist? Quatschklagen scheitern in der Regel darüber hinaus schon an der Zulässigkeit, es gibt also keinen Grund den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung deswegen abzuschaffen (was das Ergebnis deiner Forderung ist, s.u.).

Solche Entscheidungen sollten im Minimum einer Instanz vorbehalten sein, bei der die Landespolitik (möglichst paritätisch) über das Justizministerium einen genaueren Blick geworfen hat, wer eigentlich dorthin befördert wurde.

Die Exekutive (Justizminsterium) hat nicht in die Besetzung der Judikative einzugreifen, vielleicht verwechselst du das gerade mit der politischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts, das aber ganz anders funktioniert als die ordentliche Gerichtsbarkeit? Was du da suggerierst ist, dass quasi die Verwaltung, deren Entscheidung ja gerade kontrolliert werden sollen und deren Macht durch Gerichte definiert und begrenzt werden muss, über eben diese Gerichte Sanktionsmöglichkeiten offenstehen soll? Also nach dem Motto "Richter die gegen unsere tollen Behördenverfügungen entscheiden könnten befördern wir lieber nicht mehr". Das ist ein massiver Verstoß gegen alles, was einen Rechtsstaat ausmacht und das kennt man eigentlich nur aus Diktaturen, sorry.

Du musst mal damit Zurecht kommen, dass Rechtsstaaten nunmal systematische Schwächen haben, die nicht komplett korrigierbar sind aber einfach hingenommen werden müssen, weil die Nachteile deutlich von den Vorteilen eines Rechtsstaates aufgewogen werden. Wir sind im Ergebnis nicht weit auseinander, ja, aber du gibst mir unveräußerliche Grundrechte und Staatsprinzipien viel zu freimütig und mit viel zu viel Gutglauben an die Kompetenz staatlicher Entscheidungen auf. Wir haben aus sehr sehr sehr sehr (hoch Million) Gründen Gewaltenteilung - der Bürger ist eben nicht Objekt des Staates, über das dieser verfügen kann und for the greater good nach Belieben Indivdualrechte verletzen kann, ohne dass sich die Bürger wehren können sollen. Der Staat ist eine ständige Gefahr für die Freiheit seiner Bürger und genau dafür sind Gerichte da - sie sollen nicht "Parnter" des Staates und seiner Machtgier sein, sondern seine strengen Kontrolleure.
 

Gustavo

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Dir ist aber klar, dass das Recht auf rechtliches Gehör ein verbrieftes Grundrecht ist? Quatschklagen scheitern in der Regel darüber hinaus schon an der Zulässigkeit, es gibt also keinen Grund den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung deswegen abzuschaffen (was das Ergebnis deiner Forderung ist, s.u.).


Das Recht auf rechtliches Gehör ist nicht dadurch tangiert, dass nur bestimmte Instanzen dafür zuständig wären, bestimmte Entscheidungen zu kippen. Es ist auch nicht rechtsstaatswidrig, wenn die Politik bestimmt, was die Voraussetzungen sind und tatsächlich ist es ja auch so, dass sie das in Deutschland tut. Das BVerfGG macht bspw. auch nicht das BVerfG, sondern die Legislative. Das gehört zu deiner Gewaltenteilung durchaus dazu. Schon die Entscheidung, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit eigenständig geregelt ist und es nicht wie in der Weimarer Republik jedem Gericht selbst überlassen war, Gesetze für verfassungswidrig zu erklären, ist so eine Voraussetzung und die ist nach ganz herrschender Meinung nicht zum Schaden der BRD.


Die Exekutive (Justizminsterium) hat nicht in die Besetzung der Judikative einzugreifen, vielleicht verwechselst du das gerade mit der politischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts, das aber ganz anders funktioniert als die ordentliche Gerichtsbarkeit? Was du da suggerierst ist, dass quasi die Verwaltung, deren Entscheidung ja gerade kontrolliert werden sollen und deren Macht durch Gerichte definiert und begrenzt werden muss, über eben diese Gerichte Sanktionsmöglichkeiten offenstehen soll? Also nach dem Motto "Richter die gegen unsere tollen Behördenverfügungen entscheiden könnten befördern wir lieber nicht mehr". Das ist ein massiver Verstoß gegen alles, was einen Rechtsstaat ausmacht und das kennt man eigentlich nur aus Diktaturen, sorry.

Bitte? Beförderungsentscheidungen ab R3 stehen bspw. in NRW in alleiniger Verantwortung des Justizministeriums (bis vor 20 Jahren kamen sogar die Überbeurteilungen direkt aus dem Ministerium). Du scheinst nicht so recht zu verstehen dass der Auswahlprozess nicht das entscheidende Kriterium bzgl. Korrumption des Rechtsstaates ist, sondern die institutionelle Einbettung, in der er stattfindet. Niemand sagt, dass die Justizministerien nach politischer Coleur entscheiden sollen. Aber es kann natürlich auch nicht sein, dass, wenn beispielsweise der Bewerberpool hauptsächlich aus Leuten bestünde, die stark einer politischen Seite zuneigen, das dann hieße die Richterschaft würde dieselbe Schlagseite teilen. Im Gegenteil ist es so, dass ich sogar mal für eine Forschungsarbeit mit Beamten aus einem Justizministerium gesprochen habe und die hinter vorgehaltener Hand ALLE bestätigt haben, dass sie natürlich darauf achten, nicht irgendwelche politischen Querulanten in höhere Positionen zu befördern. Nur damit wir uns verstehen: Damit meine ich nicht "wenn die SPD den Justizminister stellt werden keine CDU-Leute mehr befördert", aber die SPD-Leute schauen schon darauf, dass bspw. keine latenten Rechtsausleger in den Richterdienst aufgenommen werden. Umgekehrt sicher genauso: Es ist wohl kaum Zufall, dass in den letzten Jahren Richter und Staatsanwälte mit sagen wir mal eher rechtslastiger Einstellung häufig im Osten auffällig geworden sind.


Du musst mal damit Zurecht kommen, dass Rechtsstaaten nunmal systematische Schwächen haben, die nicht komplett korrigierbar sind aber einfach hingenommen werden müssen, weil die Nachteile deutlich von den Vorteilen eines Rechtsstaates aufgewogen werden. Wir sind im Ergebnis nicht weit auseinander, ja, aber du gibst mir unveräußerliche Grundrechte und Staatsprinzipien viel zu freimütig und mit viel zu viel Gutglauben an die Kompetenz staatlicher Entscheidungen auf. Wir haben aus sehr sehr sehr sehr (hoch Million) Gründen Gewaltenteilung - der Bürger ist eben nicht Objekt des Staates, über das dieser verfügen kann und for the greater good nach Belieben Indivdualrechte verletzen kann, ohne dass sich die Bürger wehren können sollen. Der Staat ist eine ständige Gefahr für die Freiheit seiner Bürger und genau dafür sind Gerichte da - sie sollen nicht "Parnter" des Staates und seiner Machtgier sein, sondern seine strengen Kontrolleure.


Jedes System hat seine Schwächen, das ist nicht das Problem. Das Problem beginnt dort, wo du glaubst, du könntest die Schwächen alleine dadurch übertünchen, dass du an den Berufsethos appellierst. Das deutsche Staatssystem ist EXTREM von Rechten durchzogen und du musst nicht mal wahnsinnig kreativ sein, um bei so ziemlich jedem staatlichen Handeln den Grundrechtsbezug auszumachen. Deinen Glauben an den Subsumptionsautomaten-Richter in allen Ehren, aber so einfach ist die Sache halt nicht: Was, wenn solche Leute wie die angesprochenen Richter aus Weimar und Weilheim nicht am Familiengericht sitzen, sondern am Oberverwaltungsgericht? Sollte man ihnen dann die Letztentscheidung lassen? Sehe ich nicht so und sieht glaube ich auch sonst kaum jemand so. Aber weil man halt nicht will, dass der Glaube an den Rechtsstaat, der ja durchaus extrem wichtig ist, beschädigt wird, schaut man halt darauf, dass solche Leute eben gar nicht erst am Oberverwaltungsgericht landen.
Gewaltenteilung heißt nun mal, dass sich die Gewalten gegenseitig kontrollieren. Das Bild "das braucht die Justiz doch gar nicht, weil sie nur rechtliche Fragen entscheidet" ist einfach arg naiv und wird durch Entscheidungen gerade wie die oben zitierten auch direkt ad absurdum geführt. Das hochtrabende Geschwafel von Rechtsstaat und Gewaltenteilung zieht hier einfach überhaupt nicht: Die Justiz ist auch ein Teil des Staates und eine gewisse Kontrolle braucht sie auch, weil "absolute power corrupts absolutely", das gilt für Richter nicht weniger als für den Rest der Staatsgewalt.
Die Judikative ist nicht der "Kontrolleur" des Staates, sondern ein Teil des Staates, der Kontrolleur der Rechte der Bürger, welche sich der Staat selbst auferlegt. Sollte "der Staat" (was letztendlich wir alle sind) entscheiden, sich an diese Rechte konsequent nicht mehr halten zu wollen, wird die Justiz ihn natürlich nicht aufhalten, genau wie sie ihn als die "hoch Millionen Gründe" zustande kamen ebenfalls nicht aufgehalten hat. Der Staat ist erst mal ein Garant der Freiheit der Bürger, weil die meisten Freiheiten sich ohne konsequente Kontrolle nicht aufrecht erhalten ließen. Die Pandemie ist das perfekte Beispiel: Die Rechte, die jetzt gerade eingeschränkt wurden, wurden eingeschänkt, weil sie momentan anderen Rechten gegenüber hintenan stehen müssen, die als gewichtiger gesehen wurden. Diese gewichtigeren Rechte könnte niemand ohne Staat haben, weil du einfach keine Selbstorganisation hinbekommst, die die Rechte aller anderen ausreichend würdigen, sobald man in Trittbrettfahrersituationen kommt (Tragik der Allmende und so). Dein Staat muss schon VERDAMMT schlecht gemacht sein, bevor er effektiv einen Verlust an Rechten bedeutet. Spiegelbildlich kann auch ein sehr liberaler Staat wie der deutsche noch eine zusätzliche Sicherung einbauen, indem er eine Judikative über die Rechte wachen lässt. Aber dadurch, dass sich auch diese nicht absolut jeder Kontrolle entziehen kann, wird der Staat noch nicht weniger Rechtsstaat.
 
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Wie kann man eigentlich so ein großes Ding aus einem familiengerichtlichen Beschluss von einem vermutlich querdenkenden und rechtsbeugenden Richter machen ?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Das Recht auf rechtliches Gehör ist nicht dadurch tangiert, dass nur bestimmte Instanzen dafür zuständig wären, bestimmte Entscheidungen zu kippen

Naja das habe ich doch vorgeschlagen, oder?

Aber es kann natürlich auch nicht sein, dass, wenn beispielsweise der Bewerberpool hauptsächlich aus Leuten bestünde, die stark einer politischen Seite zuneigen, das dann hieße die Richterschaft würde dieselbe Schlagseite teilen. Im Gegenteil ist es so, dass ich sogar mal für eine Forschungsarbeit mit Beamten aus einem Justizministerium gesprochen habe und die hinter vorgehaltener Hand ALLE bestätigt haben, dass sie natürlich darauf achten, nicht irgendwelche politischen Querulanten in höhere Positionen zu befördern. Nur damit wir uns verstehen: Damit meine ich nicht "wenn die SPD den Justizminister stellt werden keine CDU-Leute mehr befördert", aber die SPD-Leute schauen schon darauf, dass bspw. keine latenten Rechtsausleger in den Richterdienst aufgenommen werden.

Naja was meinst du denn dann? Ums Parteibuch solls nicht gehen, aber bei irgendwelchen Entscheidungen zu Corona die Dir nicht passen solls auch mal gut sein mit der richterlichen Unabhängigkeit, weil der Richter ja auch an seine Karriere denken muss? Das ist genau das diametrale Gegenteil einer unabhängigen Justiz.

Das deutsche Staatssystem ist EXTREM von Rechten durchzogen und du musst nicht mal wahnsinnig kreativ sein, um bei so ziemlich jedem staatlichen Handeln den Grundrechtsbezug auszumachen.

Und weiter? Das ist doch auch ziemlich klar, wenn wir ein Grundrecht Namens allgemeine Handlungsfreiheit haben in Art. 2 GG. Alles, was dir verboten wird ist ein Eingriff in die Grundrechte, auch das Verbot andere zu ermorden beschränkt deine Freiheit aus Art. 2 GG. Aber das macht das Verbot nicht rechtswidrig, daher verstehe ich dein Problem hier nicht ganz.

Deinen Glauben an den Subsumptionsautomaten-Richter in allen Ehren, aber so einfach ist die Sache halt nicht: Was, wenn solche Leute wie die angesprochenen Richter aus Weimar und Weilheim nicht am Familiengericht sitzen, sondern am Oberverwaltungsgericht? Sollte man ihnen dann die Letztentscheidung lassen?

Wo gibt es denn am OVG Einzelrichter? Wenn ein Gremium aus fünf Richtern (wie es am OVG der Fall wäre) eine Entscheidung trifft, dann ist es eben nicht eine abweichende Einzelmeinung.

Die Judikative ist nicht der "Kontrolleur" des Staates, sondern ein Teil des Staates, der Kontrolleur der Rechte der Bürger, welche sich der Staat selbst auferlegt.

Wortklauberei. Natürlich ist die Justiz Teil des Staates, das ändert nichts daran, dass ihre Rolle in diesem Staat die Kontrolle staatlicher Gewalt ist.

Der Staat ist erst mal ein Garant der Freiheit der Bürger, weil die meisten Freiheiten sich ohne konsequente Kontrolle nicht aufrecht erhalten ließen.

Der Staat ist aber gleichzeitig eine konstante Bedrohung für die Freiheit der Bürger, die aus diesem Grund streng eingehegt und kontrolliert werden muss. Das eine schließt das andere überhaupt nicht aus.

Dein Staat muss schon VERDAMMT schlecht gemacht sein, bevor er effektiv einen Verlust an Rechten bedeutet

Again: so gut wie jedes Gebot oder Verbot des Staates ist ein Grundrechtseingriff, alles was der Staat tut bedeutet irgendwo einen Rechtsverlust. Aufgabe der Gerichte ist es genau deshalb die Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe zu kontrollieren, weil der Staat als machtigieriger Leviathan der er nunmal immer ist sich immer mehr und mehr Macht aneignen würde. Das hat die Geschichte tausende male gezeigt und ich weiß echt nicht woher dein fast schon religiöses Staatsvertrauen kommt.
 
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Positiv: Es gibt bislang wohl nur milde Symptome. Das die Impfung keinen 100 % Schutz bietet ist klar, aber das sich so viele infiziert haben, macht mich schon stutzig.
 
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Positiv: Es gibt bislang wohl nur milde Symptome. Das die Impfung keinen 100 % Schutz bietet ist klar, aber das sich so viele infiziert haben, macht mich schon stutzig.
besorgt mich erst einmal noch nicht, dass das Virus auch nach ner Impfung in den oberen Atemwegen replizieren kann war ja schon absehbar.
Gerade bei alten Menschen mit schwachen Immunsystem bietet die Impfung nun mal keinen 100% und/oder sterilen Schutz.

Dass so viele Schnelltest bei geimpften anschlagen, finde ich allerdings auch ungewöhnlich.
Vielleicht gab es hier ein klassisches Superspreading Ereignis mit sehr hohen Viruslasten.
 

parats'

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besorgt mich erst einmal noch nicht, dass das Virus auch nach ner Impfung in den oberen Atemwegen replizieren kann war ja schon absehbar.
Gerade bei alten Menschen mit schwachen Immunsystem bietet die Impfung nun mal keinen 100% und/oder sterilen Schutz.
Genau. Interessant wäre jetzt wieviele Fälle davon in schweren Verläufen oder gar tödlich enden. Im Idealfall keiner, dann würde mich der Ausbruch als solches auch nicht "kümmern".
 

Shihatsu

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ISt das nicht an der Stelle auch (emdlich wieder) vergleichbar mit einem Grippeausbruch trotz Impfung? Sowas gibt es doch auch, oder?
 

parats'

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Es gibt saisonale Grippestämme gegen die immer abwechselnd geimpft wird, das schließt eben nicht alle Arten mit ein.
 

Gustavo

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Naja was meinst du denn dann? Ums Parteibuch solls nicht gehen, aber bei irgendwelchen Entscheidungen zu Corona die Dir nicht passen solls auch mal gut sein mit der richterlichen Unabhängigkeit, weil der Richter ja auch an seine Karriere denken muss? Das ist genau das diametrale Gegenteil einer unabhängigen Justiz.


Nein, ist es nicht. Das "diametrale Gegenteil" ist, wenn die Politik sich die Richter nach Parteibuch aussucht, wie in den USA. Was ich beschreibe ist ein leichter Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Das kannst du gut finden oder nicht, aber nicht nur wird es praktiziert, es ist imho auch geboten, weil es keine gute Idee ist, irgendwelche Prinzipien zu verabsolutieren. Jede Instanz braucht irgendeine Form von Kontrolle, da ist auch die Justiz keine Ausnahme. Dein konstanter Schwarz-Weiß-Blick (entweder die Justiz ist absolut unabhängig oder es gibt keinen Rechtsstaat mehr) ist unempirisch.
Zugegebenermaßen unterliegt die Justiz schon der impliziten Kontrolle, dass sie keine eigene Durchsetzungmacht hat, aber weil der Rechtsstaat nun mal eine wichtige Errungenschaft ist, die unser Leben im Schnitt sehr positiv beeinträchtigt, lässt man es in der Regel zurecht gar nicht erst so weit kommen, dass man Urteile der Justiz nicht mehr umsetzt. Das funktioniert eben nur darüber, wenn die Justiz sich genauso aus der Gesellschaft rekrutiert wie die Politik auch.

Das Argument bzgl. "was ist rechtlich geschützt?" ist übrigens ein Argument bzgl. stakes: Wenn alles rechtlich geschützt ist, steht prinzipiell alles zur Disposition. Es erscheint dir demokratietheoretisch überhaupt nicht bedenklich, dass Gerichte sowohl die Grenzen ihrer Kompetenz selbst bestimmen können als auch in keiner Weise kontrolliert werden können, außer durch höhere justizielle Instanzen? Das macht Jurisprudenz doch quasi religiös.


Wo gibt es denn am OVG Einzelrichter? Wenn ein Gremium aus fünf Richtern (wie es am OVG der Fall wäre) eine Entscheidung trifft, dann ist es eben nicht eine abweichende Einzelmeinung.

Was hat das damit zu tun? Wenn du denkst dass es jenseits der Prädikatsnoten illegitim ist, darauf zu achten wer überhaupt an einem OVG sitzt, kannst du doch in einem Gremium ebenso ein Quorum aus Spinnern haben wie im Fall eines Einzelrichters?

Der Staat ist aber gleichzeitig eine konstante Bedrohung für die Freiheit der Bürger, die aus diesem Grund streng eingehegt und kontrolliert werden muss. Das eine schließt das andere überhaupt nicht aus.

Again: so gut wie jedes Gebot oder Verbot des Staates ist ein Grundrechtseingriff, alles was der Staat tut bedeutet irgendwo einen Rechtsverlust. Aufgabe der Gerichte ist es genau deshalb die Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe zu kontrollieren, weil der Staat als machtigieriger Leviathan der er nunmal immer ist sich immer mehr und mehr Macht aneignen würde. Das hat die Geschichte tausende male gezeigt und ich weiß echt nicht woher dein fast schon religiöses Staatsvertrauen kommt.

Ich weiß nicht wo du das mit dem Staatsvertrauen hernimmst. Für mich ist der Staat nur ein Mittel zum Zweck, entscheidend ist die dahinterstehende Gesellschaft: Selbst mit den besten Regeln kannst du keinen freiheitssichernden Staat machen, wenn die Gesellschaft das nicht will*. Das Gegenteil gilt genauso: Wenn die Gesellschaft hinter Freiheitsrechten steht, dann kann man sie mit fast jeder Art von Regelsystem behalten. Der UK ist in Europa historisch DER Garant für die Freiheitsrechte seiner Bürger, ohne dass die groß abgesichert waren. Das ist ja nun auch kein Geheimnis, auf den Trichter ist Böckenförde schon vor Jahrzehnten gekommen (und er war beileibe nicht der Erste).
Innerhalb der Grauzonen sind weitgehend unabhängige Gerichte richtig und wichtig. Aber mein Twitter-Feed ist halt auch gerade voll mit Con Law Leuten, die die beiden Urteile für einen "Angriff auf den Rechtsstaat" halten. Das passt nicht mit der Idee zusammen, dass es absolute richterliche Unabhängigkeit gibt, denn irgendwo endet der Instanzenzug nun mal. Dass das bei so offensichtlichen Fehlentscheidungen nicht weiter ins Gewicht fällt: Geschenkt. Aber was ist, wenn es um weniger eindeutige Maßnahmen wie bspw. Ausgangssperren geht. Muss das wirklich alles in ein Gesetz gepackt werden, damit den Verwaltungsgerichten die Kompetenz entzogen ist? Das erscheint mir staatspolitisch nicht sehr vernünftig. Da erscheinen mir checks and balances dann doch sinnvoller.



*zumindest fällt mir kein Beispiel dafür ein, ich wäre aber gespannt wenn du eins kennst


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Mittlerweile bin ich dann doch der Meinung, man sollte AZ und J&J für diejenigen freigeben, die in die Risiken einwilligen. Imho entfällt ein großer Teil der moralischen Erwägung, Ältere aufgrund ihres höheren Risikos prioritär zu impfen, wenn jemand einen Impfstoff ablehnt. Bis Ende Juli könnte immer noch Herdenimmunität erreicht werden. Hier schießen sich die Eurupäer mit ihrer extrem vorsichtigen "Der Produzent übernimmt die Verantwortung für Folgeschäden"-Regel eindeutig in den Fuß: Natürlich will J&J nicht liefern, wenn sie auf den Kosten sitzen bleiben. Gleichzeitig sind für Deutschland bis Ende Q2 zehn Millionen Dosen J&J avisiert, das wären 10 Millionen Vollimmunisierte.
 
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Wenn absehbar ist, dass J&J mit Beschränkung auf Ältere zugelassen wird, sollte man imo die Verimpfung von mRNA an die Älteren stoppen und bei den Jüngeren beginnen. Sonst bleiben wir auf Millionen Dosen sitzen.
Das hieße ab jetzt: Ü60 nur noch AZ und Üxx J&J, sobald da eine Entscheidung gefallen ist. mRNA dann erstmal für Ü50 oder nach anderen Kriterien (bspw. Ansteckungsrisiko).

Wer von den Jüngeren natürlich trotzdem AZ und J&J will, sollte die bekommen - geht bei AZ afaik auch schon. Dazu wäre es vielleicht hilfreich, wenn man genauere Infos zum Risiko nach Alterskohorte und Geschlecht kriegen würde. Man hört ja immer wieder, dass hauptsächlich Frauen betroffen seien, aber in der offiziellen Impfempfehlung scheint sich das nicht niederzuschlagen. Dabei müsste man doch inzwischen genug Daten haben, um auch für Männer untere einem gewissen Alter das Risiko wenigstens grob abzuschätzen.

Inakzeptabel ist imo, dass Ü60-Jährige weiterhin prioritär Termine für mRNA-Impfstoff machen und damit die Jüngeren nach hinten schieben.



Btw, Glanzstunden des Journalismus:
Ohne Shutdown würde die Konjunktur sicher brummen. :rolleyes:


Inzidenz jetzt bei 160. In dem Tempo knacken wir die 200 locker, bevor die Notbremse in Kraft tritt.
 
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Gustavo

Doppelspitze 2019
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Wenn absehbar ist, dass J&J mit Beschränkung auf Ältere zugelassen wird, sollte man imo die Verimpfung von mRNA an die Älteren stoppen und bei den Jüngeren beginnen. Sonst bleiben wir auf Millionen Dosen sitzen.
Das hieße ab jetzt: Ü60 nur noch AZ und Üxx J&J, sobald da eine Entscheidung gefallen ist. mRNA dann erstmal für Ü50 oder nach anderen Kriterien (bspw. Ansteckungsrisiko).


Das wäre natürlich ideal. Aber sechs Monate vor einer Bundestagswahl glaube ich daran, wenn ich es sehe.


Wer von den Jüngeren natürlich trotzdem AZ und J&J will, sollte die bekommen - geht bei AZ afaik auch schon. Dazu wäre es vielleicht hilfreich, wenn man genauere Infos zum Risiko nach Alterskohorte und Geschlecht kriegen würde. Man hört ja immer wieder, dass hauptsächlich Frauen betroffen seien, aber in der offiziellen Impfempfehlung scheint sich das nicht niederzuschlagen. Dabei müsste man doch inzwischen genug Daten haben, um auch für Männer untere einem gewissen Alter das Risiko wenigstens grob abzuschätzen.

Na ja, meine Vermutung ist, dass es genug Abnähmer gäbe, um zumindest eine lange Zeit den Ü60-jährigen mRNA zu verimpfen, bevor wir anfangen müssen Impfstoff wegzuwerfen weil wir keine Jüngeren mehr finden. Das ist zwar auch nicht wirklich gerecht den Jüngeren gegenüber, aber wäre wohl immer noch schneller als der Pfad, auf dem wir jetzt sind.
 
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Man muss es ja nicht so in your face machen. Die Wahlfreiheit z.B. gilt afaik nicht mal in allen Bundesländern. Zudem könnte man früher anfangen mRNA-Impfstoff in Kanäle zu pumpen, zu denen die meisten Ü60er keinen Zugang haben (Betriebsärzte). Im Zweifel erfindet man noch schnell ein paar neue Prioritätsgruppen, die bei mRNA Vorrang kriegen: systemrelevante Arbeitskräfte oder so.
Dann können die Älteren zwar immer noch warten, aber es wird unattraktiver.
 
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