Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

cReAtiVee

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Naja die meisten Leute streamen ja auch lizensierte Musik ohne GEMA Gebühren zu bezahlen und ich denke, dass die GEMA da viel aktiver sein sollte als die GEZ. Rein rechtlich ist man sicherlich besser dran mit einer Lizenz, aber ich glaube kaum, dass in näherer Zukunft GEZ und GEMA da viel Druck oder gar einstweilige Verfügungen raushauen wird. Aber das ist absolutes Laien-Rumraten.
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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kurzer rant, Erfahrungsberichte gewünscht und ja, hart Fensteropa im MV-Style!

Ich 'durfte' heute meine Oma zum Augenarzt in eine 'größere' Stadt mit schlechtem Verkehrssystem fahren. Oma kann nicht wirklich gut laufen (ohne Rollator vllt. 10 Meter), hat nur noch einen Lungenflügel und sieht nur noch 30%. Entsprechend dachte ich mir, ich setze die vor der Tür des Arztes ab. Der ist aber in der Innenstadt.

Laut Google, Omas Erfahrungsberichten von 1970 (Frau besitzt keinen Führerschein) und Handout des Arztes hab ich mich da langsam rannavigiert. Dummerweise war in den 'offiziellen' Beschreibungen eine Strecke, die in der Realität durch eine Baustelle umgeleitet wurde. Konsequenz DonGeckone kommt schon mit 10 Minuten Verspätung und aufgelöster Oma (omfg, wir sind zu spät, jetzt müssen wir ewig warten) bis in 50 Meter Entfernung des Ärztehauses; die Einfahrt zum Parkhaus verpasse ich aufgrund mangelnder Beschilderung und lande 2 Meter zu weit in der 'Fußgängerzone', wo schon die freundlichen Kollegen in Minzgrün warten. Und 20€ wollen, bar natürlich, oder sie müssen erstmal 10-15 Minuten (o-Ton) meine Personalien aufnehmen. Erklärungen und Argumente wurden ausgewertet, ignoriert und förmlich abgelehnt. Oma hinten kriegte Panik, weil sie dachte ich werde gleich hingerichtet. Ich zahle durch die Scheibe, weil keinen Nerv, schmeiß die Oma raus, bring sie hoch, gehe runter und will nochmal wegen den Personalien fragen.

Geht nicht mehr, weil Geld schon bezahlt, und woher sollen die sich auch noch an mich erinnern, waren ja schon 10 Minuten her und was ich mir denke da Beamte zu belästigen. Fand das kackdreist von den Ordnungsamtmännchen. Kann ich mich da noch irgendwo beschweren und die Leute wenigstens ex-post mit Formularen bewerfen? Geht mir jetzt nicht ums Geld, eher darum, dass man eine offensichtlich behinderte Frau so abzockt, v.a. _vor einem Arztbesuch_. Dieser Geschichtsfasching, dieser elende, jeder Papierkrieg wäre es mir im Moment wert.
 
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Weswegen willst Du sie denn belangen? Weil sie "kein Auge zugedrückt haben"? Also quasi bei einer Ordnungswidrigkeit nicht weggesehen haben? Im Übrigen haben Sie nicht Deine arme Oma abgezockt sondern Dich, weil Du als Fahrzeugführer nicht in der Lage warst, Dein Fahrzeug auf den Wegen zu bewegen wo Du es bewegen darfst, sondern in eine Fußgängerzone gefahren bist.
Da Du bar bezahlt hast (wozu Du nicht genötigt wurdest) hast Du Deine Schuld auch eingeräumt und der Vorgang ist abgeschlossen. Hättest Du nicht bar bezahlt, hättest Du vielleicht Widerspruch einlegen können und über die angeblich mangelnde Beschilderung was rausholen können, wenn es denn tatsächlich so war, wovon ich erstmal nicht ausgehe. Ich denke eher, Du warst im Stress und hast deshalb einen Fahrfehler gemacht oder absichtlich dort geparkt obwohl Du wusstest Du darfst es nicht, weil Du es eilig hattest. In allen Fällen haben die Ordnungshüter ihren Job richtig gemacht und Du bist selbst Schuld. Dafür willst Du sie nun mit einem Papierkrieg überziehen? Mach Dich nicht lächerlich.
 
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Ist das dein Ernst? Du schreibst, dass die Beamten alles richtig gemacht haben und du alles falsch und willst jetzt wissen, ob du was dagegen tun kann, aber das Geld willst du schon mal nicht zurück? Schlaf mal ne Nacht drüber...
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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@Haifish

War natürlich Stress, keine Frage, bin immer noch recht pissig über die Begegnung. Erklärung etwas weiter unten.

Weswegen willst Du sie denn belangen? Weil sie "kein Auge zugedrückt haben"? Also quasi bei einer Ordnungswidrigkeit nicht weggesehen haben? Im Übrigen haben Sie nicht Deine arme Oma abgezockt sondern Dich, weil Du als Fahrzeugführer nicht in der Lage warst, Dein Fahrzeug auf den Wegen zu bewegen wo Du es bewegen darfst, sondern in eine Fußgängerzone gefahren bist.
Da Du bar bezahlt hast (wozu Du nicht genötigt wurdest) hast Du Deine Schuld auch eingeräumt und der Vorgang ist abgeschlossen. Hättest Du nicht bar bezahlt, hättest Du vielleicht Widerspruch einlegen können und über die angeblich mangelnde Beschilderung was rausholen können, wenn es denn tatsächlich so war, wovon ich erstmal nicht ausgehe. Ich denke eher, Du warst im Stress und hast deshalb einen Fahrfehler gemacht oder absichtlich dort geparkt obwohl Du wusstest Du darfst es nicht, weil Du es eilig hattest. In allen Fällen haben die Ordnungshüter ihren Job richtig gemacht und Du bist selbst Schuld. Dafür willst Du sie nun mit einem Papierkrieg überziehen? Mach Dich nicht lächerlich.

Erstens mal mag es so klingen, als ob ich das in Kauf genommen habe - habe ich nicht, wollte nie dort landen, wo ich letztendlich rauskam. Kurz vor der Fußgängerzone und ~50 Meter Luftlinie vom Ärztehaus weg ist ein Parkhaus, das ich auch suchte. Die Strecke an sich war recht einfach, man kam offiziell hin (warum sonst ein öffentliches Parkhaus?), nur halt nicht im Moment, weil da eine Baustelle vor der Zufahrtsstraße war. Vor der normalen Abzweigung fing die Umleitung an, auf der auch explizit das Parkhaus mit Namen angeschrieben war. Dieser Umleitung folgte ich, die Umleitung war auch eine Einbahnstraße ohne Option zu wenden oder abzubiegen. Man kam _am Rande_ der Fußgängerzone raus und musste 'durch' den Busbahnhof fahren, wenn man da rein wollte. Anders gings nicht, wenn man der Umleitung weiter gefolgt wäre, wäre man so oder so 'durch' den Busbahnhof gefahren und noch weiter wo anders hingefahren. Btw, die Ärzte selbst weisen darauf hin, dass man dort trotz Baustelle einfahren kann, was gerade im Vorfeld schon angesprochen wurde.

Als die mich dann am Eingang des Parkhauses anhielten (ich war noch nichtmal gestanden ging die Kelle raus), war ich leicht verdutzt. Das Gespräch war auch alles andere als normal, im Sinne von üblich für 0815 Verkehrskontrollen. In etwa war das Opening "welchen Grund könnten sie denn haben hier rumzufahren?". Als ich dann erklärte, wie ich dahin kam, wurde behauptet ich hätte durch die gesperrte Baustelle fahren können, die leider vom Parkhauseingang nicht direkt sichtbar war, die fing nämlich gut 200 Meter um die Ecke an. Da ging wirklich nix, weil da einfach keine Straße mehr war (Decke aufgerissen und wohl Rohre verlegt). Hab ich auch versucht zu kommunizieren. Wurde immer abgewinkt, v.a. mit Sätzen wie "erzählen sie doch keine Märchen". Nach 5 Minuten wurde meine Oma auf dem Beifahrersitz nervös, wegen Termindruck, was die Beamten auch mitkriegten. Worauf sie dann anfingen, dass sie "ja gerne meine Personalien aufnehmen können, aber das dauert halt mindestens 15 Minuten". War ich auch mit einverstanden, beschweren kann ich mich auch nachher; als ich dann höflich fragte, ob die Frau nicht schonmal aussteigen kann, während wir das notieren ging's los von wegen: "So lange wir nichts schriftlich fixieren verlässt keiner das Auto! Schließlich sind sie selbst an der Lage Schuld!". Die haben das dann tatsächlich auch angefangen und schon allein für das Nummernschild gut 2-3 Minuten gebraucht: Einer diktierte, der andere hat _jeden_ Buchstaben falsch verstanden, wiederholt und dann aufgeschrieben. Und das zogen sie halt durch, bis meine Oma den 20er rumschwänkte und ich den entnervt weiterreichte.

In der Arztpraxis später meinte eine Sprechstundenhilfe sie hört das heute zum zweiten Mal, obwohl das seit einer Woche eigentlich ist-Zustand mit der Baustelle ist, und die Umleitung wirklich dahin führt, wo sie eben hinführt. Das kam mir eben sehr, sehr seltsam vor. V.a. als die Beamten auch noch rummotzten, sie wären nicht die Auskunft, bei zweiter Nachfrage wie ich sonst nahe an das Ärztehaus komme... ach. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das normal sein soll.
 
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Da wär ich wohl auch angepisst gewesen. Aber in 2 Tagen ist die Wut auch wieder verraucht. Dem 20er noch Zeit hinterherwerfen wäre es mir auch nicht wert.

Wenn es Dir dann besser geht, packe die Gedanken Deines letzten Posts noch einmal in einen Brief und schicke den ans zuständige Präsidium. Oder als offenen Brief an eine Lokalzeitung.
Rechtlich ist da wohl nichts zu machen.
 
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Hallo zusammen,

ich hatte heute einen Flyer der AfD im Briefkasten, obwohl da klar und deutlich "KEINE WERBUNG" draufsteht.
Was kann ich tun, kann ich den Saftladen bluten lassen?

Vielen Dank im Vorraus!
 
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du hast einen unterlassungsanspruch wegen verletzung deines rechts in ruhe gelassen zu werden als ausprügung des allgemeinen persönlichkeitsrechts aus §§ 1004 I BGB analog i.V.m. 823 I BGB, Art. 2 I, Art. 1 I GG oder wegen verletzung deines eigentums/besitzrechts an deiner wohnung. normalerweise indiziert die erstbegehung eine wiederholungsgefahr. das könnte man bei parteiwerbung möglicherweise anders sehen, da sie ja üblicherweise nur vereinzelt zu wahlzeiten eingeworfen wird..
 
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D.h. ein Schreiben aufsetzen und bei Wiederholung mit Geldstrafe drohen? Kann ich das ohne Anwalt? Bringt ja eigentlich nix... am Sonntag ist hier Wahl, eigentlich ist das echt ne Sauerei.
 

TheGreatEisen

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Du kannst alles ohne Anwalt, tob dich ruhig aus, solange du die nicht beleidigst ist alles okay.
 
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Nachbarrecht (Hammerschlagsrecht)

Was muss man beim Hammerschlagsrecht erdulden?
[Originaltext habe ich entfernt]
Streitfrage ist ob Arbeiten an einer Garage und Einfriedungen das Hammerschlagsrecht triggern und wie man sich vor unberechtigten Forderungen schützen kann und wie man Sachschäden im Vorfeld vermeiden kann.
 
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(1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte müssen dulden, dass ihr Grundstück zwecks Errichtung, Veränderung, Reinigung, Unterhaltung oder Beseitigung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten wird und dass auf oder über dem Grundstück Leitern oder Gerüste aufgestellt sowie die zu den Bauarbeiten erforderlichen Gegenstände über das Grundstück gebracht werden, wenn und soweit

  • 1.
    das Vorhaben anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden kann und
  • 2.
    die mit der Duldung verbundenen Nachteile und Belästigungen nicht außer Verhältnis zu dem von dem Berechtigten erstrebten Vorteil stehen.

(2) Das Recht ist mit möglichster Schonung des Nachbargrundstücks auszuüben; es darf nicht zur Unzeit geltend gemacht werden.


10€ auf "es kommt auf den einzelfall an"

 
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Instandhaltungsmaßmahmen im Rahmen des Hammerschlagsrecht

vielen Dank dir
Ich hatte heute ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Nachbarrecht. Leider nur telefonisch (Drückeberger Rechtsschutzversicherung, aber es ist ja noch kein Sachschaden entstanden), aber ich weiß nicht ob die Anwälte vor Ort sich damit nur entfernt auskennen. Ein befreundeter Anwalt konnte auch nichts dazu sagen.

Der Vermieter des Nachbargrundstückes muss die Instandhaltungsmaßnahmen (Tätigkeit, Zeit/Datum, Art der Beeinträchtigung, Baumaßnahmen etc) detailliert schriftlich darlegen, wieso er das Nachbargrundstück benutzen muss, wenn er sein Vorhaben anders nicht zweckmäßig durchführen kann. Sollte dies wirklich der Fall sein, so wird die tätige Baufirma in Haftpflicht genommen um evtl auftretene Schäden aufzukommen.
Die Leitsatzentscheidung ist V ZR 49/12 vom 14.12.2012.

Plan ist nun zu warten bis Vermieterin kommt und uns schildert was sie vorhaben, wir werden nicht direkt zustimmen oder ablehnen, sondern das Gesuch dann wieder von einem Anwalt prüfen lassen. Wir wollten eine schriftliche Aufstellung. Was passiert, wenn die "gegnerische Seite" zum Anwalt geht und eine Auflistung aufstellt und uns die Rechnung präsentiert. Sollte ja keine Chance haben?
Mündlich zu hoffen, dass es dann alles reibungslos läuft hat mit fremden Baufirmen noch nie funktioniert, gerade bei der Vorgeschichte mit diesen Nachbarn. Wir erhoffen uns dadurch, dass dann erst gar keine Schäden aufkommen bzw evtl uns dann gar nicht brauchen. Es ist nur eine Garage, mir fällt da nicht viel ein wieso sie uns brauchen. Modernisierungsarbeiten (Streichen) haben wir sowieso schon angeboten, dass wir es streichen wenn sie uns Materialien stellen. Zwar wird das die Beziehungen nicht verbessern, aber wenn man alles duldet, wird man sowieso nicht ernst genommen. Sollten die dann zu einem Anwalt selbst gehen, wird das wohl 100% die Rechtschutzversicherung triggern?

Was ist deine /eure Meinungen dazu?
Weder habe ich Lust auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, noch will ich kleinlich wirken, aber am Ende sitzt man dann auf Schäden und das sehe ich auch nicht ein.
Mit allen anderen Nachbarn kann man ja auch vernünftig reden und jedem ist egal ob man mal für nen Baum schneiden rüber muss oder am Ende paar Äste rumfliegen. Aber jeder verfährt so, dass man das eigtl nie braucht.

Ansonsten werde ich den Text oben kürzen, man weiß nie wer mitgoogelt
 
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Eine Arbeitsrechtliche Frage:
Ich weiß, dass angeordnete Überstunden bezahlt werden müssen. Aber muss mir der Arbeitgeber explizit Cash geben, oder kann er die Überstunden auch gutschreiben, damit ich sie später abfeiern kann (also mit Freizeit bezahlen)?
 
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und wenn Überstunden nur bis zu einer bestimmten Grenze aufgeschrieben werden und alles darüber einfach wegfällt?
 
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Wenn sie betrieblich angeordnet sind müssen sie auch bezahlt werden. Wenn sie sich gehäuft haben dürfen sie auch nicht "irgendwann" genommen werden, sondern "zeitnah". Hier darf jetzt aber gerne ein Anwalt übernehmen.
Das hier liest sich ganz gut dazu: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite114.htm
 
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Kleine Frage zum Mietrecht.

Mieter zieht zum 30.06. aus, nach dem Auszug werden allgemeine Reparaturen im/am Haus (Fahrstuhl, Fernsehempfang, ...) durchgeführt, diese Kosten werden in der Nebenkostenabrechnung anteilig angesetzt.

Ist das richtig?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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wenn das so vereinbart war? das ist nicht wirkloch eine gesetzliche frage, sondern eine vertragliche und die kannst nur du beantworten. möglich wäre vieles. ich habe zB im mietvertrag eine vereinbarung, dass ich keinerlei reparaturen durchführen muss. dafür zahl ich ein bisschen mehr im monat drauf.
 

Asel

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Zwar keine rechtliche Auskunft, aber Frage an BW.de-Juristen. Kennt sich jemand mit der Beck-Online Suchfunktion aus? Würde gerne wissen, wie ich nach Veröffentlichungen suchen kann, die einen bestimmten Aufsatz zitieren, der nicht bei Beck-Online abrufbar ist.

Soweit es den Aufsatz gibt, kann ja man ganz easy danach suchen und dann rechts "zitiert in" klicken.
 

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Frage zum Urlaubsrecht.

Meine Freundin hat einen befristeten Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Mit ihrer Promotion Mitte des Jahres endet dieser und sie tritt im gleichen Institut eine neue (unbefristete) Stelle an. Wir wollen jetzt Skiurlaub buchen (Januar 2017). Ihr jetziger (und zukünftiger) Chef sagt allerdings, er kann ihr den neuen Urlaub nicht genehmigen, weil noch kein Arbeitsvertrag vorliegt.

Angenommen wir buchen jetzt, und der Urlaubsantrag für Januar wird mit dem neuen Arbeitsvertrag abgelehnt, hat sie dann Anspruch auf Erstattung? Muss der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitnehmer bei so etwas einen Nachteil hat. Irgendwie muss es ja geregelt sein, dass man auch bei Arbeitgeberwechsel, schon 9 Monate im Voraus Urlaub buchen kann.
 
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Wir haben bei uns einige Studenten für ein Duales Studium. Sobald die ihr Studium beenden werden sie (vorerst) befristet übernommen. In dem Fall besteht dann allerdings ein Arbeitsvertrag, zuvor gab es nur einen Studienvertrag.
Teil des AV ist auch eine sechsmonatige Probezeit, obwohl die/der Studenten/in bereits schon gute 3 Jahre im Betrieb ist.
Kenn mich jetzt nicht direkt mit den AV eines wissenschaftlichen Mitarbeiters aus, aber kann durchaus sein, dass dort auch erst mal eine Probezeit vereinbart wird auch wenn der AV unbefristet ist.
Wüsste auch nicht warum er einen Urlaub genehmigen sollte, wenn deine Freundin (wie schon vom Chef gesagt) noch gar keinen "richtigen" AV hat. Zumal sie ja anschließend bestimmt eine richtige Stelle annimmt und dann was anderes machen wird, als in ihrer funktion davor.

Wenn deine Freundin allerdings mit dem jetzigen und zukünftigen Chef klar kommt, sollte das ja eigentlich kein Problem sein. Urlaub buchen und dann eben mitte des Jahres Urlaub einreichen wenn keine Probzeit vorliegt.

Anspruch auf Erstattung hat sie nur wenn zwingende dienstliche Gründe vorliegen und der Urlaub nicht genommen werden kann, da gehört dann allerdings schon bisschen was dazu (nicht nur einfach weil grad 5 % mehr zu tun ist)

Wie schon gesagt, ich beweifle sehr stark das ein Chef jetzt schon einen Urlaub für den januar genehmigen muss. Bei uns ist das meist nicht so einfach, weil im Dezember/Januar erst die Urlausplanung für das Jahr gemacht wird. Das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich
 

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Das halbe Jahr "Probezeit" ist im Januar um, d.h. da dürfte es eigentlich keine Schwierigkeiten geben. Ich frage mich einfach nur wie das geregelt ist (wenn es denn geregelt ist).

Wenn ich meinen Arbeitgeber wechseln würde, und noch nicht wüsste wo ich im Januar arbeite, dann kann man es mir doch nicht negativ auslegen, wenn ich im Januar ne Woche Urlaub machen möchte - egal wo ich dann angestellt bin.
 
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Das halbe Jahr "Probezeit" ist im Januar um, d.h. da dürfte es eigentlich keine Schwierigkeiten geben. Ich frage mich einfach nur wie das geregelt ist (wenn es denn geregelt ist).

Wenn ich meinen Arbeitgeber wechseln würde, und noch nicht wüsste wo ich im Januar arbeite, dann kann man es mir doch nicht negativ auslegen, wenn ich im Januar ne Woche Urlaub machen möchte - egal wo ich dann angestellt bin.

Da ja jetzt scheinbar noch kein AV besteht, macht der Chef an sich nichts falsch, da die Stelle dann ja auch erst ab mitte des jahres (01.07./01.08.) besetzt ist und auch erst dann ein AV besteht.
So würde ich das jetzt jedenfalls allein von der Logik verstehen und ich seh da durchaus auch parallelen zu unseren dualen studenten. Erst wenn das Studium abgeschlossen ist, wird ein AV erstellt, denke das es bei deiner freundin genauso ist.
Aber vielleicht bin ich da auch komplett auf dem Holzweg, dann lass ich mich natürlich gerne berichtigen

Naja ich denke die meisten Arbeitgeber würde es nicht so toll finden, wenn ein AV ab dem 01.01. (respektive den ersten Arbeitstag) beginnt und man 5 Tage später gleich erst ma ne woche im Urlaub is.
Mit Sicherheit gibt es da auch AG die es verstehen können weil man ja irgendwann mal Urlaub machen will, denke aber der Großteil denkt da eher an die betrieblichen Interessen und gerade zur Anfangszeit mit Einarbeitung oder sogar notwenigen Schulungen, steht da eher der Betrieb im Vordergrund, die Stelle soll ja nicht umsonst zu einer gewissen Zeit besetzt werden.
Aber wie schon gesagt, ich denke das is von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf den AG an, ich hab eher die Erfahrung gemacht (nicht nur persönlich), dass es z.B. nicht ohne weiteres möglich ist in seiner Probezeit Urlaub zu nehmen. Für mich auch eher ein veraltetes Relikt, aber erstautnlich viele AG halten sich noch daran.
 

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Hab jetzt noch ein bisschen recherchiert.

"Auch im ersten halben Jahr haben Sie einen Teilurlaubsanspruch", erläutert Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das bedeutet, pro Monat steht Job-Neulingen ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. "Für 20 gesetzliche Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 1,67 Tage pro Monat. Nach drei Monaten haben Sie damit Anspruch auf fünf freie Tage", rechnet Hensche vor. "Urlaubssperren nur mit der Begründung, dass die Wartezeit noch nicht herum ist, sind nicht zulässig", sagt der Anwalt.
D.h. man darf auch im ersten halben Jahr Urlaub nehmen. Sollte die Firma/der Arbeitgeber in der Urlaubszeit nicht kurz vorm Bankrott oder sonstigen Betriebskritischen Ereignissen stehen, darf Urlaub nicht abgelehnt werden. So ist jedenfalls meine Auffassung.
 
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Hab jetzt noch ein bisschen recherchiert.


D.h. man darf auch im ersten halben Jahr Urlaub nehmen. Sollte die Firma/der Arbeitgeber in der Urlaubszeit nicht kurz vorm Bankrott oder sonstigen Betriebskritischen Ereignissen stehen, darf Urlaub nicht abgelehnt werden. So ist jedenfalls meine Auffassung.

Natürlich darf man das rein rechtlich. Wie gesagt ich halte da auch nix davon, einem Arbeitnehmer während seiner Probezeit keinen Urlaub zu genehmigen. Es ist aber ein Relikt aus alter Zeit, das eben viele Firmen noch so "leben".
Freunde macht man sich dann eben auch nicht wirklich dadurch wenn man das "rechtlich durchdrücken" will, ich denke du weißt was ich meine.

In deinem Fall geht es aber vermutlich trotzdem um etwas anderes. Denn deine Freundin hat in meinen Augen derzeit noch keinen gültigen AV für die Stelle auf der sie mal sitzen wird, da sie eben derzeit "nur" eine wissenschaftliche Mitarbeiterin ist.
Dieser AV wird dann erst im Juli/August geschlossen. Auch Urlaub wird sie in dieser Zeit schon bekommen haben, wenn der bis zum Ende diesen Vertrags nicht genommen wird, kann und wird in der Regel (so kenn ich das) der Urlaub ausgezahlt.
 

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Du tust ja so als würde sie da gerade neu anfangen und dann ist es sowieso an der Uni
 

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Es ist nicht an der Uni. Und wieso tue ich so als würde sie da neu anfangen? Ihr Chef sagt dass er ihr keinen Urlaub für Januar genehmigen kann, weil kein AV besteht. Und wir wollen halt auf Nummer sicher gehen, dass der Urlaub im Januar stattfinden kann.
 

Benrath

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das bezog sich natürlich auf Cubusin, ok nicht Uni sondern Institut.

Am Ende versteh ich das Problem nicht so ganz oder kenne solche Arbeitsklimas nicht. Wieso will ihr der Chef überhaupt den Urlaub Anfang Januar, wo wahrscheinlich eh nichts passiert nicht zumindest inoffiziell absegnen. Mir war an der Uni/Institut auch immer klar, dass mein Urlaub nicht 1000% fix ist, aber wenn du ein halbwegs normales Verhältnis hast und man das in etwa einschätzen kann, verstehe ich das Problem nicht und sie arbeitet da wohl auch nicht seit gestern. Zumindest aus deinem Anfangspost entnehmend.
 
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Du tust ja so als würde sie da gerade neu anfangen und dann ist es sowieso an der Uni

Naja so wie sich ihr Chef (jetziger und späterer) ausdrückt, scheint er das ja auch so zu sehen.
Und wenn sich der Vertrag für die wissenschaftliche Mitarbeit und eines Studienvertrags ähnelt, fängt sie zumindest von der Form her "neu" an.
Wie es sich an einem Institut verhält kann ich nicht beurteilen, rede von der freien Marktwirtschaft aber auch vom öffentlichen Dienst (Behörde)
 
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Als ob ihr superharten Hunde hier großartig anders handeln würdet, wenn ihr betroffen wärt.
Ich würde das schon aus Prinzip machen, egal ob selbstverschuldet oder nicht; ob da jetzt n Schreiben vom Gericht kommt oder nicht ist solchen Leuten ziemlich lax, wenns aber darum geht ein paar Hundert Euro abzudrücken und damit auf den täglichen Gang auf den Ghettotoaster oder die neuesten Under Armour Camouflage Tanktops verzichten zu müssen, tut's den Asis schon ziemlich weh.

kleines update causa sucker punsh - strafakt liegt beim gericht, bisher wurden lustigerweise nur von der freundin & den freunden vom boxer aussagen aufgenommen, die sich schonmal als ziemlich widersprüchlich erweisen
scheinbar habens die nichtmal geschafft sich untereinander abzusprechen, er sagt nämlich aus, er hätte mich lediglich mit der flachen hand geschlagen und ich wär gar nicht über die bank zu boden gestürzt, während sein befreundetes pärchen ausgesagt hat, sie hätten mir aufgeholfen als ich am boden lag :deliver:

fun fact - er ist vorbestraft wegen wiederbetätigung :ugly:

fun fact 2 - er ist fertiger Mag.Jur. :rofl2:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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ist das sowas wie das erste staatsexamen oder das zweite? also ist der typ anwalt, oder wie? ^^
 

TheGreatEisen

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Ist anscheinend ein universitärer Abschluss, den manche Unis nach dem ersten Staatsexamen verleihen.

Vorstrafen sind natürlich ungut, sowohl für den Staatsdienst als auch für die Zulassung zur Anwaltschaft.
 
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