Gelöschtes Mitglied 137386
Guest
notwehr ist die verteidigungsmaßnahme, die geboten ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen angriff sofort zu beenden. es soll zwar das mildeste mittel gewählt werden, das bedeutet aber nicht, dass man erstmal reden muss. im gegenteil. mildestes mittel bedeutet das mildeste mittel unter allen mitteln, mit denen der angriff sofort beendet werden kann, ohne, dass man sich auf einen unsicheren kampf einlassen muss. recht muss dem unrecht auch nicht weichen, d.h. es muss niemand vor einem rechtswidrigen angriff weglaufen, wenn er den täter auch einfach verprügeln/abstechen/erschiessen kann. trutzwehr vor schutzwehr, es sei denn der täter ist offensichtlich unzurechnungsfähig, ein kind o.Ä. wir haben also insg. ein sehr schneidiges notwehrrecht, das sehr viele möglichkeiten bietet, inkl. tödlicher gewalt, auch zur verteidigung von eigentum!
soweit die theorie. der rest ist einzelfallrechtsprechung, die von unserem linksversifften richterapparat leider allzu oft zulasten des theoretisch rechtmäßig handelnden bürger ausgelegt wird.
praktisch hab ich aber tatsächlich schon 2 mal notwehr bzw. nothilfesituationen erlebt, die ohne strafverfolgung, dafür mit nem gebrochenen kiefer und einer gebrochenen nase für den täter geendet sind (nicht durch mich). einmal sogar von einem juristen, der lehrbuchmäßig abgewartet hat, bis der täter zum ersten schlag ansetzte, damit die notwehrsituation begründet wurde (wobei man nicht den ersten schlag abwarten muss, wenn der agriff offensichtlich unmittelbar bevorsteht) und dem täter anschließend fachmännisch das gesicht zerdeppert hat. ich habe sehr gelacht
soweit die theorie. der rest ist einzelfallrechtsprechung, die von unserem linksversifften richterapparat leider allzu oft zulasten des theoretisch rechtmäßig handelnden bürger ausgelegt wird.
praktisch hab ich aber tatsächlich schon 2 mal notwehr bzw. nothilfesituationen erlebt, die ohne strafverfolgung, dafür mit nem gebrochenen kiefer und einer gebrochenen nase für den täter geendet sind (nicht durch mich). einmal sogar von einem juristen, der lehrbuchmäßig abgewartet hat, bis der täter zum ersten schlag ansetzte, damit die notwehrsituation begründet wurde (wobei man nicht den ersten schlag abwarten muss, wenn der agriff offensichtlich unmittelbar bevorsteht) und dem täter anschließend fachmännisch das gesicht zerdeppert hat. ich habe sehr gelacht
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