Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Allein die Tatsache, dass ich auf dem Handy eine Blitzer-App installiert habe, soll als Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit mit 75€ Bußgeld rechtfertigen?
Jo, so will es das Gesetz (§ 23 Abs. 1b StVO). Es gibt zwar Kritiker, die das - natürlich völlig uneigennützig - in Frage stellen, zum Beispiel den systemkritsichen Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter. Dessen Argumente kann ja jeder mal selbst auf ihre Stichhaltigkeit prüfen; einfach mal nüchtern zurücklehnen und sich fragen, ob seine Gesetzesauslegung überzeugt...


Kann mir von den Juristen jemand erklären, wie ein Beamter vor Ort feststellen möchte, was ich auf meinem Handy installiert habe?
Es soll Leute geben die ihr Handy über eine Halterung im Auto installiert haben und es nicht schaffen, das abzuschalten bevor sie das Fenster runterkurblen.

Aber die Beweisbarkeit ist wie bei jeder Ordnungswidrigkeit oder Straftat eine ganz andere Frage. Du echauffierst dich ja auch nicht über die Strafbarkeit des Einbruchsdiebstahls mit dem Argument, dass in 95 % der Taten die Täter eh nicht erwischt werden, oder?

Ich bin ja wohl nicht verpflichtet, bei 'ner Verkehrskontrolle mein Telefon inkl. PIN abzugeben?
Nein, bist du nicht. Zumindest nicht, wenn gegen dich wegen einer Tat nach § 23 Abs. 1b StVO ein Owi-Verfahren läuft.
 
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16.12.2003
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Nun zu meinen Fragen:
- Habe ich rechtens gehandelt?
- Muss ich den Ersatztermin schriftlich einreichen (auch wenn der Vermieter nur 20 Meter weiter sein Büro hat)?
- Muss ich für die Rechnung aufkommen, falls der Handwerker wirklich am 19.11 kommt?
- Kann ich meinen Vermieter auf Hausfriedensbruch verklagen, wenn er sich am 19.11 unbefugt und ausdrücklich OHNE meine Erlaubnis Zutritt zu meiner Wohnung gewährt um die Wartung/Instandhaltung durchzuführen?
(- Gibt es wirklich einen Unterschied zw. Studentenwohnung und "normaler" Wohnung?)

Ich muss dazu sagen, dass mein Vermieter ein geldgeiler Raffgeier ist und wenn der Handwerker schon mehrmals vor meiner verschlossenen Tür stand, dass er da sicherlich schon ein paar Euro verloren hat. Aber das ist doch nicht meine Schuld? Ich hab keinen Terminwunsch vorher von der Firma bekommen.
Grundsätzlich gilt: Der Mieter muss das Betreten des Vermieters zum Zwecke der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen nur dulden, wenn der Vermieter dies vorher mit einer angemessenen Frist angezeigt hat. Die Angemessenheit der Frist hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. der Dringlichkeit der Maßnahme, der Vorhersehbarkeit, der persönlichen und zeitlichen Planung des Mieters.
Du sagst, du habest am 13.11. die Ankündigung von deinem Vermieter erhalten, dass er am 19.11. (also 6 Tage später) in die Wohnung will. Lassen wir mal dahingestellt, ob ihm im Fall der Fälle der Nachweis gelingt, dass die Anzeige schon vor längerer Zeit erfolgt ist...Es ließe sich durchaus die Ansicht vertreten, dass 6 Tage ausreichend lange Zeit sind. Oder eben nicht, weil der Vermieter das schon viel länger wusste (auch nach eigenen Angaben) und bis 6 Tage vorher gewartet hat. Je nachdem, wie man (im Zweifel eben ein Richter) entscheidet, besteht eine Duldungspflicht oder eben nicht.

Ob du für die Rechnung aufkommen musst hängt von zwei Faktoren ab: Ob eine Duldungspflicht besteht (die du schuldhaft verletzt hast) und ob die Kosten erforderlich waren und kausal auf deine Weigerung zurückzuführen sind. Wenn du nachweist, dass er die Handwerker auch rechtzeitig wieder abbestellen bzw. den Termin verlegen konnte, dann verletzt er seine Schadensminderungspflicht und kriegt gar nichts.

Davon losgelöst gilt: Egal, ob der Vermieter einen Anspruch auf Duldung hat oder nicht, wenn der Mieter ihn nicht reinlässt, darf er sich nicht einfach Zugang verschaffen. Er muss den Mieter gerichtlich auf Duldung in Anspruch nehmen und notfalls seinen Duldungsanspruch titulieren lassen. Geht er eigenmächtig in die Wohnung, verhält er sich rechtswidrig und dem Mieter stehen seinerseits Abwehransprüche zu, die er notfalls per einstweiliger Verfügung durchsetzen kann. Außerdem macht sich der Vermieter wohl wegen Hausfriedensbruch strafbar. "Auf Hausfriedensbruch verklagen" kannst du ihn nicht, das ist eine Straftat, die in einem Strafverfahren verfolgt wird. "Verklagen" tut man jemanden zivilrechtlich, weil man einen Titel haben will.


Zum Unterschied zwischen Studentenwohnung und "normaler Wohnung: Es gibt bestimmte Vorschriften, die für Wohnungen in Studentenwohnheimen nicht gelten (§ 549 Abs. 3 BGB). Dabei geht es aber nicht um die Frage, welche Ausbildung bzw. welchen Beruf der Mieter auswählt, sondern sozusagen welchem Zweck das Gebäude gewidmet ist. Wenn ein Student einen ganz normalen Mietvertrag abschließt und irgendwo eine Wohnung anmietet, dann gelten für ihn die allgemeinen Vorschriften.
 
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Grundsätzlich finde ich es schonmal heikel wenn der Vermieter überhaupt einen Schlüssel für die Wohnung besitzt. Das geht eigentlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung und wieso -wenn man nicht zb vergesslich ist oder ähnliches- sollte man sowas geben? Mein letzter Rechtskurs zu diesem Thema liegt schon 2 Jahre zurück aber ich meine mich zu erinnern dass sowas im günstigsten Fall problematisch für den Vermieter ist. Du kannst ja auch als Mieter dein Schloss austauschen zB. Der Vermieter kann nur mit Einverständnis bzw Ankündigung für gewisse Wartungsmaßnahmen, Vertrag, Nachfolger etc. in deine Wohnung (und selbst das bitte vertraglich festgehalten!) und das kann für den Vermieter zum Teil sehr eklig werden ("Ich bin heute krank"). Merke: Wir haben ein Mietrecht, kein Vermieterrecht, dh der Mieter ist im besonderen geschützt. Finde ich zwar persönlich nicht gut da Vermieter, aber klar, muss man mit Leben. Zum Glück tut sich da langsam von Gesetztesseite was für wegen den ganzen Mietnomaden.
 
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Ich wollte mal fragen ob es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt (Beihilfe zu einer Straftat/ Schleusen)
K7Qzw6u.jpg


Would instant anzeigen :troll:
 
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Warum genau Reddy?
Ein Junger Mann aus Afrika =/= ein Asylbewerber?! Innerdeutsch ein Ticket zu kaufen soll also Beihilfe zum schleusen sein?
Komm langsam mal wieder klar und laber etwas wenige rechte scheisse, nimmt echt überhand bei dir.
 
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ist diese Form von Rassismus strafbar? Ich denke, ihm wurde nur geholfen weil er offensichtlich kein Europäer ist :troll:
 
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Thema Mietrecht:

Heute komme ich nach Hause und mein Vermieter sitzt (mit dem Zusammenbau eines Tisches beschäftigt) im Zimmer meines vor kurzem (~1 Woche) ausgezogenem ehemaligen Mitbewohners.
Ich wies ihn darauf hin, dass er sich nicht angemeldet hätte, worauf er erwiderte das müsse er nicht, da er jetzt ebenso in der Wohnung wohnen würde, d.h. er legte dar, dass er nun in der WG wohnen würde und eben im frei gewordenen Zimmer einziehte.

Googlerecherche ergab, dass das scheinbar rechtens sei, sofern, wie es bei uns der Fall ist, die Zimmer der WG einzelvermietet werden, d.h. gemeinsamer Wohnraum zur Mitbenutzung frei gegeben ist.

Ferner lies er mich wissen, dass ich demnächst ein Kündigungsschreiben erhalten würde und ab Erhalt 3 Monate zum Ausziehen hätte. Seine Begründung ist, dass ich das erste (von fünf) WG-Zimmer zumüllen würde. Ich selbst wohne nicht in besagtem Raum.


Die Situation ist bezüglich des vermeintlich zugemüllten Zimmers die folgende:

Der Bewohner des Zimmers ist niemals (sic!) in der Wohnung, d.h. in ca. 4 Jahren hat ihn niemand aus unserer WG gesehen, er zahlt jedoch Miete und scheint wohl mit seiner Freundin ein anderes Haus zu bewohnen. Zu meinem Einzug in die WG wurde bereits das erste Zimmer etwa für Wäscheständer verwendet oder als Gästezimmer. Tatsächlich stehen mittlerweile einige Sachen von mir im ersten Zimmer. Nach meiner Einschätzung beschädigt keine davon den Wohnraum (es handelt sich um drei Kartons und ein paar Plastiktüten).
Er hat sich zwar schon einmal über das erste Zimmer beschwert, dies aber nicht schriftlich und ich bin mir nicht sicher, inwiefern er überhaupt Ansagen bezüglich des Zimmers machen darf. Absprachen zwischen ihm und dem offiziellen Bewohner des Zimmers sind mir unbekannt, was aber nicht bedeutet, dass es definitiv keine gibt. Er hat mir jedoch niemals von irgendeiner Absprache berichtet.

Ich hatte die Polizei angerufen und mich erkundigt, ob sie ihn rausschmeißen dürfte, jedoch war sich der Beamte unsicher ob der Sachlage (verständlich).


Nun bw.de Juristen: What do? Ich mag meine Wohnung und mein Zimmer und hab immer turnusgemäß überwiesen. Der Vermieter neigt dazu, sich zu sehr einzumischen. Ich habe ihn das einige male wissen lassen, was bei ihm auf Unverständnis traf. Ist seine Kündigung rechtens?

Bezüglich der Nutzung des erstens Zimmers steht natürlich nichts im Mietvertrag. Es gibt eine Hausordnung, aber auf diese sagt nichts darüber aus. Ebensowenig die Wohngemeinschaftsordnung. Ich halte diese übrigens ohnehin für nichtig. Aber ich bin kein Jurist, vielleicht auch nicht.

Vielen Dank für jede Hilfe!
 
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Also einfach so kündigen kann er dir natürlich nicht siehe hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Kniffelig ist die Sache mit Zimmer 1. Im Prinzip geht das den Vermieter natürlich nichts an sondern es ist Sache des Mieters des Zimmers was er mit seinem Wohnraum geschehen lässt aber wie sicher seid ihr das da überhaupt noch ein Mietverhältnis besteht und ihr nicht ein Zimmer was möglicherweise neu vermietet werden sollte als Keller/Trockenraum missbraucht habt? Würde auf jedenfall sofort alles von dir da rausräumen und dann mal die Kündigung abwarten und gucken wie er das begründet. Und gleichzeitig nach einem neuen Zimmer suchen weil er wird als Vermieter sicher nicht angenehmer werden.

€dit: Hast du dich eigentlich extra dafür hier angemeldet? :ugly:
 
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was für ein geiler vermieter :top2:

eine kündigung ist, wie sich aus dem gesetz eben ergibt, bei einer erheblichen pflichtverletzung deinerseits möglich. darunter fällt auch, wenn man die eigene wohnung dermaßen verwahrlosen lässt, dass die mietsache selbst in mitleidenschaft gezogen wird. das dürfte nach der von dir geschilderten lage (paar kartons) wohl kaum der fall sein.

du solltest dir aber ernsthaft überlegen, ob du mit deinem vermieter wirklich zusammen wohnen willst :D

PS: ist die kompetenz dieses threads hier über die grenzen des forums bekannt, sodass man sich extra anmeldet?
 
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Lol beeetches pls, typ der in verwahrloster 5er wg haust und vermutlich unschuldige ott besucher mit glasflaschen bewirft, das ist obv. Cica der alte jugobetrugo.
 
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Nein ich bin ein Smurf eines gepermten Users.

wie sicher seid ihr das da überhaupt noch ein Mietverhältnis besteht
Absolut. Der Typ kriegt auch noch Briefe hier her. Zahlt wohl 3 Monate im Vorraus meinte ein anderer Exmitbewohner.

das dürfte nach der von dir geschilderten lage (paar kartons) wohl kaum der fall sein.
Ich gebe zu, dass es unordentlich aussieht, aber nichts davon bewirkt in irgendeiner Art einen Schaden. Ist auch gar nicht meine Intention (auch nicht fahrlässig oder so).

du solltest dir aber ernsthaft überlegen, ob du mit deinem vermieter wirklich zusammen wohnen willst

Naja, die Sache ist die, dass er natürlich tatsächlich bei sich zu Hause schlafen wird, aber ab nun scheinbar die Funktion eines Mitbewohners einnimmt.
 
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Ich hab anfang der Woche meinen Anzug (Neupreis ~250 Euro) in die Reinigung gegeben. Heute hab ich den dann abgeholt und zuhause gesehen, dass ein Hosenbein insgesamt 8 kleine Löcher hat. Außerdem ist noch ein seltsamer schwarzer Fleck zwischen den Beinen. Vorher war alles in Ordnung, hatte den Anzug bisher auch höchstens 5 mal an.
Nun behauptet die Reinigung, das wären Mottenlöcher und der schwarze Fleck wäre einfach ne abgenutzte Stelle, weil der Anzug ja Uralt wäre usw. Ich könnte jetzt verlangen, dass die Hose untersucht(?) wird, aber das kostet 150 Euro. Nachdem ich fragte, wer die Untersuchung denn macht, kam nach längerem rumdrucksen raus, dass die Reinigung das selbst untersuchen würde (lol)...

Gekauft hab ich den irgendwann Mitte 2013, leider ist die Quittung nicht mehr auffindbar.
Jetzt ist die Frage, ob es sich lohnt dafür zum Anwalt zu gehen oder ob ich sonst erstmal selbst irgendwas unternehmen kann.
 
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da du beweisen musst, dass die die schäden verursacht haben, der anzug nicht neu ist und du ohnehin das kaufdatum nicht nachweisen kannst, würde ich deine chancen als ziemlich gering einschätzen - außer du kannst einen zeugen ausm ärmel zaubern, der aussagen kann, dass der anzug vor abgabe bei der reinigung in einem makellosen zustand war. möglicherweise würde das zu einem anscheinsbeweis führen, dass die reinigung die schäden verursacht hat.
 

Benrath

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Naja Kaufdatum nachweisen, sollte wohl drin sein, es sei denn er hat ihn Cash bezahlt....
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Ich hab anfang der Woche meinen Anzug (Neupreis ~250 Euro)

hast du den aus küchentüchern selbst zusammengenäht? :deliver:

ansonsten sehe ich wie schinko nicht wirklich chancen, wenn du etwas haben willst, musst du dir günstigen umstände nachweisen. das wird dir wahrscheinlich eher weniger gelingen. kannst natürlich bissl pokern und nen bösen brief schreiben in dem du behauptest, dass mehrere zeugen (gut wäre zB die freundin, der kauft man ab, dass sie dir etwas genauer in den schritt guckt ;) ), dass der anzug zu 100% perfekt war, bevor du ihn in die reinigung gabst. die muss es nicht wirklich geben, aber wenn du mit klage drohst und mit ein paar §§ um dich wirfst, knicken sie vielleicht ein. funktioniert bei mir ziemlich oft :top2:

ansonsten vergiss den ollen fetzen und leg dir was vernünftiges zu. für das doppelte bekommst du maßangepasste ware in spitzenqualität.
 
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Also Zeugen hab ich sogar 2 - meine Freundin hat den Anzug nach dem letzten mal Tragen vor 2 Wochen durchgeguckt und aufgehangen und meine Mutter hat ihn im Endeffekt diese Woche zur Reinigung hingebracht. Beide haben den nochmal recht genau angesehen und keine Löcher bemerkt. Ich hab allerdings tatsächlich in Cash gezahlt, von daher geht da nichts...

Jetzt hab ich heute mit einem befreundeten Versicherungskaufmann gesprochen, der ne ganz andere Idee hatte:
Normalerweise wäre das ein klassischer Fall für die Haftpflicht der Reinigung, die sich dann um die Prüfung kümmern würde - da die Reinigung sich scheinbar unbedingt darum drücken will (Stichwort Prüfung für 150 Euro, was wohl vollkommen unrealistisch ist), soll ich einen Versicherungsombudsmann(?) informieren bzw der Reinigung damit drohen. Die Androhung alleine würde in 90% der Fälle schon reichen, um bei solchen Summen den Neupreis komplett ersetzt zu bekommen, weil sich die Reiningung den Versicherungsfall sparen will und die Versicherung alles andere als begeistert ist, wenn sich der Ombudsmann da wegen solchem Quatsch melden muss.
 
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Also Zeugen hab ich sogar 2 - meine Freundin hat den Anzug nach dem letzten mal Tragen vor 2 Wochen durchgeguckt und aufgehangen und meine Mutter hat ihn im Endeffekt diese Woche zur Reinigung hingebracht. Beide haben den nochmal recht genau angesehen und keine Löcher bemerkt. Ich hab allerdings tatsächlich in Cash gezahlt, von daher geht da nichts...

Jetzt hab ich heute mit einem befreundeten Versicherungskaufmann gesprochen, der ne ganz andere Idee hatte:
Normalerweise wäre das ein klassischer Fall für die Haftpflicht der Reinigung, die sich dann um die Prüfung kümmern würde - da die Reinigung sich scheinbar unbedingt darum drücken will (Stichwort Prüfung für 150 Euro, was wohl vollkommen unrealistisch ist), soll ich einen Versicherungsombudsmann(?) informieren bzw der Reinigung damit drohen. Die Androhung alleine würde in 90% der Fälle schon reichen, um bei solchen Summen den Neupreis komplett ersetzt zu bekommen, weil sich die Reiningung den Versicherungsfall sparen will und die Versicherung alles andere als begeistert ist, wenn sich der Ombudsmann da wegen solchem Quatsch melden muss.

Die Versicherung müsste doch nur zahlen wenn die Reinigung auch wirklich schuld ist.
Solange die das abstreiten kannst du nichts machen.
Mach mal bitte ein Foto von den Schäden am Anzug.
 

Das Schaf

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Hi
mein Arbeitgeber hat nach 2 monaten es weder geschafft mir einen Arbeitsvertrag auszuhändigen, noch mir meinen Lohn vollständig zu überweisen.
Ich habe nur die Aussage dass alles wie zuvor beim alten Arbeitgeber ist, da die Lohnabrechnung allerdings früher anders war hab ich jetzt keine Ahnung.
Von November habe ich noch 0€ bekommen und werde bisher nur vertröstet mit so Aussagen wie "Sollte morgen da sein".
Was für Rechte habe ich hier denn?
Wann muss mein Geld da sein? ( Im Arbeitsvertrag von den Kollegen steht der 15. / wie gesagt ich habe keinen )
 
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Lt. unserer Personalabteilung muss das (Grund-)Gehalt spätestens am letzten Werktag des laufenden Monats auf dem Konto des Arbeitnehmers sein. Eventuelle Zulagen, Überstundenauszahlungen etc. können allerdings aus abrechnungstechnischen Gründen auf den nächsten Monat verschoben werden.

Also spätestens am 31. November musst Du das Gehalt für November auf Deinem Konto haben. Eher, falls der 31. auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.

Es sei denn, es ist in Deinem Arbeitsvertrag (den Du noch nicht hast ^^) anders geregelt. :)
 
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Was für Rechte habe ich hier denn?
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Falls du eine Rechtschutzversicherung hast solltest du einen Anwalt konsultieren und ihm die genauen Details schildern.
Ohne Anwalt sind die Chancen irgendwas durchzusetzen sehr gering, auch wenn du im Recht bist...
 
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Ich wunder mich ja warum mir für meine Dezember Gehaltsabrechnung von Oktober/November iwie in Dezember rein was abgezogen wurde..

o_O
 
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Ich habe nur die Aussage dass alles wie zuvor beim alten Arbeitgeber ist, da die Lohnabrechnung allerdings früher anders war hab ich jetzt keine Ahnung.
Von November habe ich noch 0€ bekommen und werde bisher nur vertröstet mit so Aussagen wie "Sollte morgen da sein".
Was für Rechte habe ich hier denn?
Wann muss mein Geld da sein? ( Im Arbeitsvertrag von den Kollegen steht der 15. / wie gesagt ich habe keinen )

Les dir das mal durch:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nachweisgesetz

Das z.B. muss er schon gemacht haben, haste da wenigstens was bekommen ? Ansonsten würd ich dir auch mal anraten zum Anwalt zu gehen. Normal ist das auf jeden Fall net, sieht so aus das er dich hinhhält, was für mich schon mal nicht für deinen Arbeitgeber spricht.
 

Das Schaf

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Nö nichts dergleichen bekommen.
Sind schon einige Dinge die sich da aufsummieren bei den Kerlen.
Dann muss ich wohl mal zum Anwalt marschieren....

blöderweise ist mein Cousin deren Anwalt -.-
 
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Nö nichts dergleichen bekommen.
Sind schon einige Dinge die sich da aufsummieren bei den Kerlen.
Dann muss ich wohl mal zum Anwalt marschieren....

blöderweise ist mein Cousin deren Anwalt -.-

Wenn du einen guten draht zum ihm hast, schwer rauszulesen ob es so ist, dann würd ich eben ihn ma drauf ansprechen was das soll. Zumindest rechtlich gesehen passt da ja gar nix
 
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Hallo Leute,

kurze Frage die meine (noch) Frau betrifft.

Meine Frau hat sich in dem Haus in dem auch eine Freundin von ihr lebt eine Wohnung gemietet. Sie selber hat die Wohnung vor Vertragsunterzeichnung nicht gesehen - jedoch waren Schnitt, Ausstattung etc. klar da 1:1 so wie bei Ihrer Freundin eine Etage darunter. Zustand der Wohnung der Freundin ist gut, d.h. alles sauber etc.
Meine Frau konnte nicht eher in die Wohnung, da der Vormieter erst nicht die Schlüssel herausgegeben hat (hat sich im Streit mit dem Vermieter getrennt).
Als meine Frau die Wohnung dann gesehen hat kam die unschöne Überraschung: in einigen Ecken Schimmel, Fensterrahmen bei den Dichtungen schwarz und schimmelig, Klo und Bad-Armaturen heruntergekommen, gestank in der Wohnung etc. Ob der Schimmel nur Oberflächlich ist oder auch in der Wand können wir im Moment nicht sagen. Es ist aber z.B. in Fensternähe an der Fußleiste bzw. in einem anderen Raum in den Ecken der Wände, was für mich Kältebrücken sein könnten.

Der Vermieter hat die Wohnung einmal von einer Putzfrau säubern lassen und damit ist für ihn alles OK. Rest sei Sache meiner Frau.

Meine Frau will nun nicht in diese Wohnung einziehen - sie hat Probleme mit Asthma früher mal gehabt + wir haben ja ein Kind (ich möchte auch nicht, dass mein Kind da Schimmelsporen abbgekommt über mehrere Jahre).

Mietbegin ist 01.01.16. Vertrag ist unterschrieben. Kann meine Frau aus o.g. Gründen wie Schimmel etc. von dem Vertrag zurücktreten? Oder muss erfüllt und ab Januar gezahlt werden?
 
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Hallo Leute,

kurze Frage die meine (noch) Frau betrifft.

Meine Frau hat sich in dem Haus in dem auch eine Freundin von ihr lebt eine Wohnung gemietet. Sie selber hat die Wohnung vor Vertragsunterzeichnung nicht gesehen - jedoch waren Schnitt, Ausstattung etc. klar da 1:1 so wie bei Ihrer Freundin eine Etage darunter. Zustand der Wohnung der Freundin ist gut, d.h. alles sauber etc.
Meine Frau konnte nicht eher in die Wohnung, da der Vormieter erst nicht die Schlüssel herausgegeben hat (hat sich im Streit mit dem Vermieter getrennt).
Als meine Frau die Wohnung dann gesehen hat kam die unschöne Überraschung: in einigen Ecken Schimmel, Fensterrahmen bei den Dichtungen schwarz und schimmelig, Klo und Bad-Armaturen heruntergekommen, gestank in der Wohnung etc. Ob der Schimmel nur Oberflächlich ist oder auch in der Wand können wir im Moment nicht sagen. Es ist aber z.B. in Fensternähe an der Fußleiste bzw. in einem anderen Raum in den Ecken der Wände, was für mich Kältebrücken sein könnten.

Der Vermieter hat die Wohnung einmal von einer Putzfrau säubern lassen und damit ist für ihn alles OK. Rest sei Sache meiner Frau.

Meine Frau will nun nicht in diese Wohnung einziehen - sie hat Probleme mit Asthma früher mal gehabt + wir haben ja ein Kind (ich möchte auch nicht, dass mein Kind da Schimmelsporen abbgekommt über mehrere Jahre).

Mietbegin ist 01.01.16. Vertrag ist unterschrieben. Kann meine Frau aus o.g. Gründen wie Schimmel etc. von dem Vertrag zurücktreten? Oder muss erfüllt und ab Januar gezahlt werden?

Also mal abgesehen von der rechtlichen Situation kommt ein Einzug da ohnehin nicht mehr in Frage, oder? Bei einem Vermieter der bei Schimmel in der Wohnung mit: "nicht mein Scheissproblem" reagiert, da sollte klar sein wohin die Reise bei Streitigkeiten geht.

Dann würde ich den Vertrag wiederrufen (bei Vertragsunterschrift waren einige Bedingungen anders angenommen, etc.), dass scheint aber rechtlich nicht so klar möglich zu sein und ist wie so oft Einzelfallbetrachtung, wobei ich schon denke, dass man bei Schimmel gute Karten hat ( http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-ruecktritt-vor-einzug/ ). Vielleicht hilft da auch ein Vor-Ort-Termin mit dem Vermieter um mehr Einsicht zu erzeugen.

Vorsorglich noch ordnungsgemäß kündigen und schauen was passiert (also max. 3 Monatsmieten, die man später vielleicht noch zurückfordern kann). Und vor allem erst gar nicht einziehen, damit der später nicht Euch aus dem Schimmel einen Strick dreht (heizen/lüften werdet ihr die 3 Monate dann aber unbedingt müssen).
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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@ volta
schimmel, undichte fenster, heruntergekommene badamaturen sind eindeutige mängel einer mietsache. undichte fenster können, gerade im winter, sogar im einzelfall eine mietminderung von 100% begründen. der vermieter hat die pflicht die mietsache frei von sach- und rechtsmängeln zu übergeben, soweit im mietvertrag nicht etwas abweichendes vereinbart wurde. primär wäre da an die mietminderung zu denken. ebenso kann sie den vermieter auffordern die mängel zu beseitigen, angezeigt hat sie die mängel ja bereits. sollte er der aufforderung nicht nachkommen, kann die möglichkeit zur selbstvornahme (auch durch einen dienstleister) bestehen, wobei der vermieter die kosten zu tragen hat. außerdem hat sie ein leistungsverweigerungsrecht bezüglich ihrer vertragspflicht (also mietzahlung), solange die mängel nicht beseitigt sind.

rücktritt ist so ohne weiteres nicht möglich, außer der vermieter unterlässt eine vereinbarte vorleistung. schließlich kommt aber noch eine (außerordentliche) kündigung in betracht. wichtig ist dabei, dass sie nicht einfach erstmal einziehen sollte, denn wenn der mieter die mitsache mit mängeln annimmt, kann er einen teil seiner mängelrechte verlieren, soweit er sich seine rechte bei der annahme nicht vorbehält.
 
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@Heator: aber leider ist der Schimmelmist doch im schlimmten Fall einfach ein endloser Streit zwischen: Möbel zu nahe an der Wand, zu wenig geheizt, zu wenig gelüftet kontra schlechte bausubstanz.

Da kann man endlosen Streit haben bis da jemand recht erstreitet. Wir hatten sowas auch mal, Empfehlung eines Anwalts an meine Frau (die in einer großen Kanzlei als Sekretärin lange gearbeitet hat) als wir umgezogen sind und in der alten Wohnung ein bisschen Schimmel entdeckt haben:
"Also das haben sie nicht von mir. Aber behandeln, überstreichen und hoffen das ein halbes Jahr Ruhe ist!"

Ich finde, dass sagt so einiges über die Eindeutigkeit von Schimmel in Mietwohnungen aus.
 
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wenn sie nicht einzieht, kann sie nicht dran schuld sein, außerdem: möbel zu nah an der wand gibt es nicht, es würde deine nutzfläche verringern, das zu fordern ist ohne weiteres eh nicht zulässig
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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@Heator: aber leider ist der Schimmelmist doch im schlimmten Fall einfach ein endloser Streit zwischen: Möbel zu nahe an der Wand, zu wenig geheizt, zu wenig gelüftet kontra schlechte bausubstanz.

wenn er im laufe der mietzeit auftritt, möglich. aber sie zieht dort ein, also hat sie damit nichts zu tun und schimmel in der wohnung ist grds. durchaus ein mangel. warum es den gibt ist also egal, sie kann eine schimmelfreie wohnung verlangen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. außerdem ist es ja nicht nur der schimmel, sondern ein haufen anderer sachen, von denen jedes für sich schon mägelrecht eröffnet.
 
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Jo, da habt Ihr wohl recht. Das mit dem zu Nahe an die Wand stellen kann aber schon greifen, z. B. wenn man Fussleisten oder Sockel entfernt/nicht anbringt und dann seine Möbel stellt. ISt wie wir ja schon so oft bemerkt haben selten eindeutig zu klären.
@Knocki: Was macht Dein Feldzug gegen das Vertragsrecht? Hat er gezahlt? Thema gegessen?
 
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ich merk schon, dich lässt dein versagen einfach nicht los :rofl2: nach nochmaliger aufforderung hat er überwiesen, natürlich konnte er es sich nicht nehmen lassen, in den überweisungsgrund irgendne kacke zu schreiben, sinngemäß "viel spaß damit, du scheinst es echt nötig zu haben"
 
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"viel spaß damit, du scheinst es echt nötig zu haben"

Hat er ja nicht wirklich unrecht mit ;)
Aber ist doch schön für Euch, dass er Euch da so entgegengekommen ist. Aber warum schreibst Du so einen epochalen Sieg Deinerseits erst nach Aufforderung, das passt irgendwie gar nicht so zu Dir!
 
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Bevor die Diskussion hier weitergeht: Danke für Eure Antworten zu dem Thema, habe sie meiner Frau gezeigt und ich denke das war auch sehr hilfreich.
Meine Frau will jetzt so vorgehen:
1. vom Vertrag zurücktreten mit Verweis auf die Gesundheitsrisiken. Darauf muss der Vermieter natürlich nicht eingehen, aber da er Arzt ist und einige Wohnungen hat hofft meine Frau, dass er es einfach dabei belässt.
2. Wohnung wird natürlich mit dem zurücktreten vom Vertrag trotzdem auf jeden Fall fristgerecht gekündigt.
3. Falls der Vermieter stress macht wird meine Frau wohl die Miete kürzen.
4. Sie wird keinesfalls dort einziehen
5. Sie will das dem Gesundheitsamt melden (?? bringt m.E. rein gar nichts, aber sie will dem Arzt damit drohen - könnte für einen Arzt ja negativ aufgenommen werden, dass er eine Frau mit Kind in eine Schimmelige Bude einziehen lassen will).
Tja ich bin gespannt wie es weitergeht.

Danke nochmal!
 
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Hat er ja nicht wirklich unrecht mit ;)
Aber ist doch schön für Euch, dass er Euch da so entgegengekommen ist. Aber warum schreibst Du so einen epochalen Sieg Deinerseits erst nach Aufforderung, das passt irgendwie gar nicht so zu Dir!

tja, das internet steckt auch für dich voller überraschungen, lieber elbollo!
 
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Ich glaube ja eher das Du uns verscheisserst ;)
Ich hätte sonst genau eine Sekunde nach Zahlungseingang hier eine triumphierende Nachricht von Dir bekommen und nicht erst nach Nachfrage, aber sei es drum. Nachprüfen kann man es eh nicht und ist ja Weihnachten, nech? :D
 
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sorry, aber nicht jeder hat es so nötig wie du, bei diskussionen im internet groß aufzutrumpfen :ugly: ich war und bin einfach nur froh, dass ich keinen gedanken mehr an den mongo und das theater verschwenden muss. du hast aber durchaus meinen respekt dafür, dass du um die weihnachtszeit nichts anderes im kopf hast als sowas ;) frohe weihnachten wünsch ich dir und ein mindestens genauso erfülltes leben im neuen jahr!
 
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Aus aktuellem Anlass, Frage aus Neugierde:
Nehmen wir mal an, so etwas wie an Neujahr am Kölner Hbf passiert direkt neben mir. Ein haufen offensichtlich aggressiver Männer mit mangelhaften Deutschkenntnissen (reden ist also nicht drin) ist dabei, Frauen zu bedrängen und auszurauben.
Ich bemerke dies, bin (in jeweils unterschiedlichen Szenarien) Weltmeister in allen Kampfsportarten bzw. Vollnerd ohne irgendwelche Muskular oder Bewegungsfähigkeit, habe ein Messer, ein Schwert, eine Pistole oder ein Sturmgewehr dabei.
Wie würde ich nun unter dem Stichwort Notwehr/Nothilfe vorgehen dürfen/müssen?
Muss ich erst mal versuchen nett mit den Leuten reden, notfalls mit Zeichensprache? Darf ich direkt mit dem Messer auf einen der Täter zuspringen, da das Messer "nur" zeigen gegen die Übermacht von 30 Leuten ja eine Gefährdung für mich selbst darstellen würde und deshalb der direkte Angriff mit Überraschungsmoment für mich viel sicherer ist? Muss ich mein Sturmgewehr aus der Tasche holen und vorzeigen um die Situation zu entschärfen? Oder muss ich einfach daneben stehen bzw. weglaufen, weil jede Aktion, die ich realistisch unternehmen könnte um die Mädels zu retten, mich selbst höchstwahrscheinlich der juristischen Verfolgung aussetzt?
Mal von "unrealistischen" Dingen wie dem Gewehr abgesehen: Wie würde ich als Bürger bei so etwas tatsächlich vorgehen müssen, je nach eigener persönlicher Fitness und Verfügbarkeit von Waffen?
 
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