kam die bedingung nicht erst nach der aussage, er würde das auto "auf jeden fall" nehmen? seit wann kann man bedingungen nachschieben? wenn antrag und annahme vorher bereits korrespondiert sind, kann er nicht plötzlich noch sagen "achja, aber nur wenn..." der vertrag ist in dem zeitpunkt geschlossen, in dem die beiden WE zusammentrafen.
weiß auch nicht, was elbollo gegen facebook chats als beweismittel hat. da hab ich schon wesentlich merkwürdigere beweise gesehen.
es kommt aber nicht auf den subjektiven willen (allein) an, sondern auf den objektiven empfängerhorizont. d.h. darauf, wie ein neutraler dritter die erklärung verstehen würde. und wenn jemand sagt "ich nehme den wagen auf jeden fall", dann würde ein objektiver dritter mE darin durchaus eine annahme/antrag sehen (hab vergessen wie die reihenfolge bei euch war).
Merkwürdigere Beweise gesehen? Wieviele Fälle hattest Du denn mittlerweile vor Gericht? Also Zivilgericht, theoretische Fälle zählen nicht.
Wie gesagt, kann er ja gerne probieren. Ich erinnere mich noch an die Amtsrichterin bei unserer Mietsache, ich glaube der hätte man erstmal erklären müssen was Facebook, ein Chat, undundund ist... da wäre Freude aufgekommen.
- Ach wie, das ist wie ein Gespräch?
- Aber ich sehe den anderen ja nicht, also doch eher wie ein Brief? Aber da ist ja gar keine Anrede? Da sind ja überhaupt keine "Formen", von der Rechtschreibung mal ganz zu schweigen.
- Und was sind das für Zeichen da drinnen? Ein Zwinker-Smiley hinter dem "ich nehme es auf jeden Fall, haste ja hier schriftlich"? Hoppla, wurde da vielleicht Ironie eingesetzt?
- Probefahrtgeschichte, in die die Klägerin nachträglich einwilligt
... undundund.
Und das man bei einem Chat auch mal Dinge "daher" sagt ohne sich der Aussagenschwere, die der Gegenpart da reininterpretiert, bewusst zu sein, ja man vielleicht sogar betrunken oder schlaftrunken (gerade aus der Nachtschicht gekommen, kann man ja nicht ahnen das so ein Chat in der Unterhose mit geschlossenen Augen vorm eigenen PC plötzlich auf die Goldwaage gelegt wird) ist während man da was tippselt, sollte vielleicht auch nicht ausser acht gelassen werden. Gab ja schon einige interessante Meinungen dazu.
Und bei der ganzen Kiste geht man auch noch davon aus, dass unstrittig ist, wer hier mit wem gechattet hat.
Ich bitte Dich, ein Anwalt findet da doch genug Angriffsfläche. Gerade Du, der Meister des verbalen Leberhakens sollte da doch Unmengen an Potential sehen.
Ich würde abwarten bis Klageerhebung kommt (was Nocturn und seine Herzdame sicher aus Geldgründen ohne Anwalt machen werden, haben ja genug Leute die sie beraten und eigentlich kennt sich Nocturn ja schon gut genug aus), mir für die Klageerwiederung selbst dann einen holen, der das zerfickt. Alleine das Schriftsatzvorgeplänkel _vor_ der Verhandlung wird die Beiden schon so zeitlich einspannen und inhaltlich fordern, dass sie sich wünschten, sie hätten nie damit angefangen. Und ein Richter, der sich wegen 250 Euro und 'nem Facebook-Chat in die Scheisse einarbeiten darf, wird da auch _richtig_ Bock drauf haben. Hat unsere Amtsrichterin auch durchblicken lassen, warum wir Pimmelgesichter uns hier mit Anwalt battlen müssen, sie will einen Vergleich und ab ins Wochenende. Und da ging es um "etwas" mehr als 250 Tacken. Klar, müsste Ihr egal sein, aber das sind halt auch nur Menschen.
Ich freue mich drauf zu hören, wie es weitergeht, aber ich gebe mal eine gewagte Prognose ab, es wird weiter gar nichts passieren.