Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Mitglied seit
27.06.2008
Beiträge
1.572
Reaktionen
19
jo, ich brauche auch mal einen Rat

Kategorie: Handyverträge und Internet Roaming

Eltern haben festen Vertrag mit 1gb Internetflatrate in Deutschland.
Im Urlaub 5 minuten gesurft was mit !12euro pro MB! abgerechnet wird.
Dank EU-Verordnung werden die Kosten im Ausland auf 59,50 euro beschränkt.

Trotzdem frech bei so älteren Leuten die davon keine Ahnung haben.
Aufgrund der Kosten lohnt sich ein Rechtsstreit wohl kaum.
Wie gut stehen die Chancen mit Widerspruch/Wucher/Drohung Geld erstattet zu bekommen?

gruß



Hab mal eben ganz schnell die Sache überflogen. Chancen sehen sehr gut aus. Zum einen haben Mobilfunkanbieter Schutz- und Nebenpflichten in der Gestalt zu erfüllen, dass ihnen eine Hinweis- und Aufklärungspflicht obliegt und sie deshalb über die Kosten des Datenroaming durch Nachrichten auf dem Mobiltelefon informieren müssen. (st. Rspr. und Art. 15 EU-RoamingVO) Ob sie dieser Verpflichtung zunächst einmal grundsätzlich nachgekommen sind (und die Hinweis-Nachrichten den Anforderungen genügen), kannst du ja mal nachschauen. Zum anderen sind die Kosten - wie Btah - richtig sagte, auf einen Höchstbetrag gedeckelt, der seit dem 1. Juli 2014 höchstens 0,20 EUR pro MB betragen darf. (vgl. Art. 13 EU-RoamingVO)
 
Mitglied seit
30.08.2002
Beiträge
3.466
Reaktionen
0
Ort
Darmstadt
1. Also der anbieter hätte zum zeitpunkt der verwendung mit einer handy-nachricht auf die gebühren hinweisen müssen?
vermerk im vertrag wäre nicht ausreichend?

2. Gilt dieses recht auch für nicht-EU-Ausland? Betragen die Maximalkosten 0,20 EUR/MB zb auch in der Türkei?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.981
Reaktionen
521
Achso die 20 cent sind natürlich nur für EU (hatte ich irgendwie einfach angekommen, kA wieso).
 
Mitglied seit
27.06.2008
Beiträge
1.572
Reaktionen
19
Also Leute, allgemein gesagt gibt es hier echt ein großes Problem. Es wundert mich kaum, dass hier viele Rechtsfragen unbeantwortet bleiben. Denn vor allem hat keiner Bock den Informationen hinterher zu rennen. Oft werden Sachverhalte unvollständig, ungenau und schlimmer noch - in einem unverständlichen geschwurbel - wiedergegeben.
Das ist jetzt nicht konkret auf dich bezogen.

Die Information, WO deine Eltern auf Reisen waren, wäre hier aber schon angebracht gewesen.

zu 1.)
Ja dem Mobilfunkanbieter obliegen auch im Nicht-EU-Ausland Hinweispflichten. Dabei muss er konkret frühzeitig vor den zusätzlich anfallenden Kosten warnen. Das kann etwa per SMS oder POP-UP-Fenster o.ä. geschehen. Ein "Vermerk" in den AGBs ist nicht ausreichend.

zu 2.) Nein.

Du musst jetzt also feststellen, ob die schutzpflichten erfüllt worden sind. Wenn nicht, könnte dort durchaus ein Schadensersatzanspruch von eurer Seite bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
27.06.2006
Beiträge
1.635
Reaktionen
80
So, ich befrag dann auch mal die Experten.

Die Mutter einer Nachbarin hat kürzlich nen GdB 40 anerkannt bekommen und will nun einen Gleichstellungsantrag stellen. Dabei wird u.a. eine Begründung verlangt, warum ihre Behinderung sie bei der Arbeit (Einzelhandelskauffrau im Supermarkt) einschränkt. Nun wird bei so einem Antrag ja auch der Arbeitgeber befragt und sie hat Angst, dass er dann irgendwie an den Inhalt ihrer Begründung gelangt bzw er sie Aufgrund des Antrags und der Einschränkungen dann schnell kündigt - der Besitzer ihrer Firma ist ein ziemlich heftiges Arschloch und die Arbeitsbedingungen sind Kacke hoch 3, wie ich aus Zeiten eines Schülerjobs noch nur zu gut weiß... Schwerbehindertenvertretung oder nen Betriebsrat gibts da auch nicht.

Wie sieht denn so eine Arbeitgeberbefragung aus? Wird da konkret nach Punkten gefragt, die in der Begründung angegeben werden? Oder erfährt der Arbeitgeber quasi nur, dass sie nen Antrag gestellt hat und der Rest ist ein Standard-Formblatt?
Und welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, sie noch schnell zu kündigen, wenn der Befragungsprozess noch läuft?
Wie sieht das aus, wenn der AG bei der Befragung einfach lügt ala "Ne, alles super, die kann hier ewig weiterarbeiten", der Antrag dann abgelehnt wird und sie dann trotzdem ein paar Wochen oder Monate wegen irgendeinem vorgeschobenen Grund kündigt?
 
Zuletzt bearbeitet:

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.619
Reaktionen
1.469
Ort
Hamburg
Afaik gibt dir das versorgungsamt einen bogen mit, der ausgefüllt mit abgegeben werden muss. Meine, dass es damals so bei meinem vater war und für seinen AG war das kein Problem.
 
Mitglied seit
11.09.2002
Beiträge
4.919
Reaktionen
348
Ich bräuchte auch mal einen Rat.

Meine Frau und ich haben uns getrennt. Noch wohnen wir aber zusammen. An offizieller Stelle haben wir noch nichts gemacht, d.h. keine Meldung an irgendein Amt.

Ich habe gelesen, dass ich Trennungsunterhalt zahlen muss. Mache ich natürlich auch. Wenn ich die Regelungen aber verstehe, gilt dies für 1 Jahr, danach kann man meiner Frau zumuten auch wieder arbeiten zu gehen.

Meine Fragen sind wie folgt:
- Kann man die Trennung für das Trennungsunterhalt auf ein bestimmtes Datum beziehen, ab dem dann dieses 1 Jahr gilt (meine Frau würde dies natürlich mitmachen). Also quasi "Rückwirkend" ab dem wirklichen Datum 06/2015?
- Was passiert wenn meine Frau Hartz IV beantragen muss, weil sie keine Arbeit findet. Wäre dann nach Ablauf des Jahres (nach dem man meiner Frau zumuten kann selber Arbeiten zu gehen) trotzdem der Trennungsunterhalt vorbei (obwohl wir noch nicht offiziell geschieden sind)? Oder müsste ich über dieses Jahr hinaus weiter zahlen?
- müsste ich nach der Scheidung damit rechnen an meine Frau etwas zahlen zu müssen wenn Sie Hartz IV bekommt? Kind ist 4 - sie kein Einkommen gehabt weil zuhause die letzten Jahre, Sie gelernt Hotelfachfrau.

Ich blicke da aktuell nicht ganz durch. Mir wäre es natürlich am liebsten wenn ich ab Beginn der Trennung im Juni (glaub ich) + 1 Jahr dann kein Unterhalt mehr zahlen _muss_ für meine Frau.

Danke für Hilfe!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
1. Also der anbieter hätte zum zeitpunkt der verwendung mit einer handy-nachricht auf die gebühren hinweisen müssen?
vermerk im vertrag wäre nicht ausreichend?

2. Gilt dieses recht auch für nicht-EU-Ausland? Betragen die Maximalkosten 0,20 EUR/MB zb auch in der Türkei?

also bei o2 kostet roaming innerhalb der EU 1,99 pro tag. für 300mb glaub ich. gilt auch für europäisches überseegebiet, wie ich nun rausfand.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
Mitglied seit
29.08.2004
Beiträge
14.915
Reaktionen
160
Wenn ich etwas mit einem angegebenen Releasedatum vorbestelle und bezahlt habe, die Veröffentlichung dann aber mehrmals ohne Angabe von Gründen verschoben wird, habe ich dann Regressansprüche jenseits von Geld zurück?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
was meinst du mit regress jenseits von geld zurück? hast du nen schaden erlitten? also zB eine garage gebaut, für ein auto, was nun doch nicht geliefert wird, oder entgangene gewinne oÄ?
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
Mitglied seit
29.08.2004
Beiträge
14.915
Reaktionen
160
Ich hab ein Bücherregal freigeräumt für ein Buch. Ist es nicht unlauter mit Veröffentlichungsdaten zu werben die man offensichtlich nicht einhalten kann?
Und ich gehe fest davon aus dass die Lektüre meine Gewinne steigert, ergo habe ich auch entgangene Gewinne
 
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
Ich hab ein Bücherregal freigeräumt für ein Buch. Ist es nicht unlauter mit Veröffentlichungsdaten zu werben die man offensichtlich nicht einhalten kann?
Und ich gehe fest davon aus dass die Lektüre meine Gewinne steigert, ergo habe ich auch entgangene Gewinne

Du willst doch nicht etwa dem armen Clawg noch mehr Probleme machen, als er ohnehin schon hat? :D
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
unabhängig von der frage, ob § 5 I 1 UWG durch clemens erfüllt ist, weil er das veröffentlichungsdatum seines buchs ohne angabe von gründen des öfteren verschoben hat, musst du bedenken dass aktivlegitimiert grundsätzlich nur mitbewerber des marktes sind. du müsstest dich also zunächst selbst als verleger o.ä. versuchen, um ihn abmahnen zu können. alternativ kannst du dich an eine verbraucherzentrale wenden. die werden aber wohl kaum ein verfahren einleiten.

weitere ansprüche als verbraucher im sinne von schadensersatzansprüchen werden dir aller voraussicht nach nicht zustehen. zunächst müsstest du ihn ohnehin unter fristsetzung zur lieferung auffordern, da seine unspezifischen veröffentlichungsdaten unvoreingenommen betrachtet wohl einen gewissen spielraum einräumen wollen. erst nach ablauf einer angemessenen frist käme ein schadensersatzanspruch in betracht. was bei buchveröffentlichungen, die ein persönliches kreatives schaffen voraussetzen, wohl angemessen ist, ist eine interessante frage die ich keine lust habe nachzuschauen.

ein anspruch wegen des leerräumens des regals ist schwer denkbar, da dir keinerlei materieller schaden entstanden ist. die dafür aufgewandte zeit wird im deutschen zivilrecht grundsätzlich nicht ersetzt. im übrigen handelte es sich wohl auch um eine freiwillige disposition deinerseits, sodass es an der für schäden typischen unfreiwilligkeit fehlt, es käme stattdessen ein aufwendungsersatzanspruch nach § 284 BGB in betracht, der aber auch an oben gesagtem scheitert.

ein anspruch auf entgangenen gewinn ist da schon interessanter; auch enthält § 252 BGB eine beweiserleichterung dahingehend, dass das vorliegen eines entgangenen gewinns vermutet wird, sofern es wahrscheinlich ist. interessant wäre hier, ob "philosophie für helden" tatsächlich deinen erwerb erhöht hätte. ich denke diese gesetzliche vermutung wird bei erster sichtung des inhalts leicht zu widerlegen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ernsthaft? also mir ist ja schon manchmal langweilig, aber der arme schinko muss völlig verzweifelt sein :D
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
ach, das schreib ich doch in 5 minuten locker ausm handgelenk..

noch ein kleiner nachtrag zum entgangenen gewinn: nehmen wir an, dass der schadensersatzanspruch bis zu der frage des entgangenen gewinns durchgeht. tür legt also dar, dass er wahrscheinlich gewinne erzielt hätte.
dann obläge es clemens darzulegen und ggf. zu beweisen, dass es vollkommen unwahrscheinlich ist, dass tür durch sein buch gewinne erzielt hätte - ein ausgesprochen lustiges dilemma.
 
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
unabhängig von der frage, ob § 5 I 1 UWG durch clemens erfüllt ist, weil er das veröffentlichungsdatum seines buchs ohne angabe von gründen des öfteren verschoben hat, musst du bedenken dass aktivlegitimiert grundsätzlich nur mitbewerber des marktes sind. du müsstest dich also zunächst selbst als verleger o.ä. versuchen, um ihn abmahnen zu können. alternativ kannst du dich an eine verbraucherzentrale wenden. die werden aber wohl kaum ein verfahren einleiten.

weitere ansprüche als verbraucher im sinne von schadensersatzansprüchen werden dir aller voraussicht nach nicht zustehen. zunächst müsstest du ihn ohnehin unter fristsetzung zur lieferung auffordern, da seine unspezifischen veröffentlichungsdaten unvoreingenommen betrachtet wohl einen gewissen spielraum einräumen wollen. erst nach ablauf einer angemessenen frist käme ein schadensersatzanspruch in betracht. was bei buchveröffentlichungen, die ein persönliches kreatives schaffen voraussetzen, wohl angemessen ist, ist eine interessante frage die ich keine lust habe nachzuschauen.

ein anspruch wegen des leerräumens des regals ist schwer denkbar, da dir keinerlei materieller schaden entstanden ist. die dafür aufgewandte zeit wird im deutschen zivilrecht grundsätzlich nicht ersetzt. im übrigen handelte es sich wohl auch um eine freiwillige disposition deinerseits, sodass es an der für schäden typischen unfreiwilligkeit fehlt, es käme stattdessen ein aufwendungsersatzanspruch nach § 284 BGB in betracht, der aber auch an oben gesagtem scheitert.

ein anspruch auf entgangenen gewinn ist da schon interessanter; auch enthält § 252 BGB eine beweiserleichterung dahingehend, dass das vorliegen eines entgangenen gewinns vermutet wird, sofern es wahrscheinlich ist. interessant wäre hier, ob "philosophie für helden" tatsächlich deinen erwerb erhöht hätte. ich denke diese gesetzliche vermutung wird bei erster sichtung des inhalts leicht zu widerlegen sein.

:rofl:
Da will ich einfach nur Danke für sagen.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
Mitglied seit
29.08.2004
Beiträge
14.915
Reaktionen
160
Danke für die Rechtsberatung! Jetzt muss ich nur noch überlegen ob es mir wert ist Aufwand zu betreiben um Herrn Lode zu trollen.
Kann ich einen Verlag einfach als Gewerbe anmelden und muss ich das meinem Arbeitgeber mitteilen?
 
Mitglied seit
07.03.2005
Beiträge
2.032
Reaktionen
228
viel zu kompliziert. Du machst nen ebay shop (einfache gewerbeanmeldung reicht) und bietest das buch, mit einer saftigen marge, zum weiterverkauf an. Sabel kaufts, du kannst nicht liefern und hast nen konkreten schaden in höhe der marge.
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
das mit der marge bei büchern wird wohl angesichts der buchpreisbindung schwierig, sofern du nicht mit clemens ein besonderes angebot aushandelst..

ansonsten dürftest du mit einem ebay shop, welcher u.a. bücher vertreibt, möglicherweise schon mitbewerber sein. die voraussetzungen wurden da vom BGH in letzter zeit afaik ziemlich gelockert
 
Mitglied seit
07.03.2005
Beiträge
2.032
Reaktionen
228
ach stimmt, da war ja was. Gilt die auch bei verkauf ins ausland? Vllt. sollte man es auch nicht als Buch, sondern als Kunst verkaufen
Buchpreisbindung koennte man auch umgehen, wenn man es privat verkauft. Waere sogar im prozess glaubwuerdiger, wenn der preis durch wettbieten nach oben schiesst.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
Mitglied seit
29.08.2004
Beiträge
14.915
Reaktionen
160
Reicht vieleicht sogar ne Privatauktion die gut nach Veröffentlichungszeitpunkt endet?
 
Mitglied seit
28.03.2003
Beiträge
8.534
Reaktionen
417
Ich bezweifel irgendwie dass man auf Ebay Privatauktionen mit Sachen starten darf die man noch garnicht physisch besitzt.
 
Mitglied seit
10.10.2001
Beiträge
3.998
Reaktionen
0
Ich bräuchte auch mal einen Rat.

Meine Frau und ich haben uns getrennt. Noch wohnen wir aber zusammen. An offizieller Stelle haben wir noch nichts gemacht, d.h. keine Meldung an irgendein Amt.

Ich habe gelesen, dass ich Trennungsunterhalt zahlen muss. Mache ich natürlich auch. Wenn ich die Regelungen aber verstehe, gilt dies für 1 Jahr, danach kann man meiner Frau zumuten auch wieder arbeiten zu gehen.

Meine Fragen sind wie folgt:
- Kann man die Trennung für das Trennungsunterhalt auf ein bestimmtes Datum beziehen, ab dem dann dieses 1 Jahr gilt (meine Frau würde dies natürlich mitmachen). Also quasi "Rückwirkend" ab dem wirklichen Datum 06/2015?
- Was passiert wenn meine Frau Hartz IV beantragen muss, weil sie keine Arbeit findet. Wäre dann nach Ablauf des Jahres (nach dem man meiner Frau zumuten kann selber Arbeiten zu gehen) trotzdem der Trennungsunterhalt vorbei (obwohl wir noch nicht offiziell geschieden sind)? Oder müsste ich über dieses Jahr hinaus weiter zahlen?
- müsste ich nach der Scheidung damit rechnen an meine Frau etwas zahlen zu müssen wenn Sie Hartz IV bekommt? Kind ist 4 - sie kein Einkommen gehabt weil zuhause die letzten Jahre, Sie gelernt Hotelfachfrau.

Ich blicke da aktuell nicht ganz durch. Mir wäre es natürlich am liebsten wenn ich ab Beginn der Trennung im Juni (glaub ich) + 1 Jahr dann kein Unterhalt mehr zahlen _muss_ für meine Frau.

Danke für Hilfe!

Also erstmal müsste für das Trennungsjahr ihr auch getrennt leben sonst wird euch kein Richter scheiden es sei denn du verprügelst dein Frau gegen ihren willen.
Und es heißt Trennungsjahr weil das die Mindestdauer ist die ihr getrennt leben müsst bevor die zerrüttete Ehe anerkannt wird und ihr geschieden werden könnt. Solange ihr nicht geschieden seid und getrennt lebt und kein gleichwertiges Einkommen habt muss der mehr Verdienende das ganze mit dem Trennungsgeld ausgleichen und ist natürlich auch bei Hartz IV der erste bei dem das Amt anklopft.

Wenn ihr wirklich Geld sparen wollt dann tut folgendes.

Seid euch einig und macht eine klare Gütertrennung.
Es reicht ein Anwalt der kann die notwendigen Dokumente auch für beide bereitstellen.
Und das einer auszieht darum werdet ihr nicht herumkommen zumindest muss sich einer das Trennungsjahr lang woanders "offiziell" anmelden zb. deine Frau zieht bei ihren Eltern ein. (Was aber auch wieder Probleme für die Eltern bei Hartz IV bringen kann wenn die nach der Scheidung dann immer noch da wohnt).

Aber davon ab das ihr so oder so einen Anwalt braucht fürs scheiden kannst dir eigentlich auch weiteres Grübeln sparen und einfach mal nen richtigen Anwalt fragen.
 
Mitglied seit
11.09.2002
Beiträge
4.919
Reaktionen
348
Also erstmal müsste für das Trennungsjahr ihr auch getrennt leben sonst wird euch kein Richter scheiden es sei denn du verprügelst dein Frau gegen ihren willen.
Und es heißt Trennungsjahr weil das die Mindestdauer ist die ihr getrennt leben müsst bevor die zerrüttete Ehe anerkannt wird und ihr geschieden werden könnt. Solange ihr nicht geschieden seid und getrennt lebt und kein gleichwertiges Einkommen habt muss der mehr Verdienende das ganze mit dem Trennungsgeld ausgleichen und ist natürlich auch bei Hartz IV der erste bei dem das Amt anklopft.

Wenn ihr wirklich Geld sparen wollt dann tut folgendes.

Seid euch einig und macht eine klare Gütertrennung.
Es reicht ein Anwalt der kann die notwendigen Dokumente auch für beide bereitstellen.
Und das einer auszieht darum werdet ihr nicht herumkommen zumindest muss sich einer das Trennungsjahr lang woanders "offiziell" anmelden zb. deine Frau zieht bei ihren Eltern ein. (Was aber auch wieder Probleme für die Eltern bei Hartz IV bringen kann wenn die nach der Scheidung dann immer noch da wohnt).

Aber davon ab das ihr so oder so einen Anwalt braucht fürs scheiden kannst dir eigentlich auch weiteres Grübeln sparen und einfach mal nen richtigen Anwalt fragen.

Danke für die Antwort!
Also zur Trennung: man muss wohl nicht getrennt leben aber "von Tisch und Bett" getrennt sein damit das anerkannt wird. Meine Frau und ich sind uns da grundsätzlich einig dass wir beide sagen: seit Juni getrennt von Tisch und Bett. Was das Gericht anerkennt ist natürlich eine andere Sache.

Was für mich noch unklar ist: wenn ich von meinr Frau geschieden bin und Sie bekommt Hartz IV - muss ich dann weiter für meine Frau zahlen oder macht das dann "das Amt" und ich bin aus dem Unterhalt für meine Frau raus?

Alles andere "läuft" - meine Frau hat ab Januar eigene Wohnung, ich bin noch auf der Suche aber habe am Dienstag ein Besichtigungstermin. Spätestens ab 01.01.16 dann also getrennt lebend auch ganz offiziell.
 
Mitglied seit
10.10.2001
Beiträge
3.998
Reaktionen
0
Sollte sie ohne eigenes Einkommen aus der Scheidung gehen und direkt HartzIV beantragen bzw. schon wärend des Trennungsjahr auf Leistungen der Agentur für Arbeit angewiesen sein werden sie dich zur Kasse bitten solange bis sie selber sich einen Anspruch auf ALG 1 erarbeitet hat.

Oder anders herum gesagt wenn sie nach eurer Scheidung keinen Anspruch auf ALG 1 hat musst du zahlen bis sie sich selber den Anspruch erarbeitet (1Jahr arbeiten)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
11.09.2002
Beiträge
4.919
Reaktionen
348
Sollte sie ohne eigenes Einkommen aus der Scheidung gehen und direkt HartzIV beantragen bzw. schon wärend des Trennungsjahr auf Leistungen der Agentur für Arbeit angewiesen sein werden sie dich zur Kasse bitten solange bis sie selber sich einen Anspruch auf ALG 1 erarbeitet hat.

Oder anders herum gesagt wenn sie nach eurer Scheidung keinen Anspruch auf ALG 1 hat musst du zahlen bis sie sich selber den Anspruch erarbeitet (1Jahr arbeiten)

Na super, genau das hatte ich befürchtet...
Sie wird während der Scheidung kein Hartz IV bekommen da sie ja genug von mir bekommt.
Danach - so sie denn keine Arbeit findet, was durchaus sein kann - dann Hartz IV. Also muss ich zahlen bis... wie lange denn? Bis zur Rente doch wohl nicht, oder? Selbst wenn Sie und ich einen Vertrag schließen der Geschiedenenunterhalt ausschließt wird das vor dem Amt nicht anerkannt, nicht wahr?
Gibt es irgendeine Möglichkeit das zu begrenzen? Habe mal irgendwo gelesen, dass wenn jemand Arbeiten könnte aber trotzdem nicht geht eine Art "imaginäres Gehalt" auf den Unterhalt gerechnet bekommt, so dass die tatsächlich zu zahlende Summe dann kleiner ausfällt. Ist da was dran?

Ich glaube nicht, dass wenn ich ihr jeden Monat 1500€ überweise - also so ziemlich 50% von dem was ich Netto habe - Sie sehr aktiv nach Arbeit suchen wird... Für ein Jahr bis zur Scheidung komme ich damit klar, auf lange Sicht macht mich diese Aussicht fertig muss ich sagen.

Danke auf jeden Fall für deine Antworten hier!
 
Mitglied seit
15.08.2000
Beiträge
9.984
Reaktionen
811
Bei den Gehältern für Hotelfachfrauen glaube ich das auch nicht. Viel mehr als 1500 € wird sie da ohnehin nicht raushaben und dafür das sie am Ende keinen Cent mehr in der Tasche hat soll sie jeden Tag 8 Stunden schuften gehen?
Der einzige der was davon hätte bist ja du und ich halte es für zweifelhaft, dass sie nach einer Scheidung nur dem Ex-Mann zuliebe arbeiten gehen wird. Auf der anderen Seite gibt es ja genug offene Stellen in dem Bereich und es wäre nicht zumutbar für dich, wenn sie auf längere Sicht keine davon annimmt.
Das hat auf jeden Fall Potential für eine ordentliche Schlammschlacht.
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
schau doch einfach mal in die §§ 1570 ff. BGB, insbesondere in § 1573 BGB. das gibt doch schonmal einen groben überlick. natürlich kann deine exfrau dann nicht ihr ganzes leben auf der faulen haut rumliegen -> "solange keine angemessene erwerbstätigkeit zu finden vermag". dabei obliegt es deiner frau darzulegen, dass sie angemessene bemühungen vorgenommen hat, einen ihr zumutbaren arbeitsplatz (also nicht als prostituierte vielleicht) zu finden.. die arbeitsmarktverhältnisse spielen dabei auch eine rolle natürlich

€: das gilt übrigens nur soweit deine frau keinen anspruch auf kindesunterhalt hat. ich glaube aber ihr hattet ein gemeinsames kind, nicht wahr?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
10.10.2001
Beiträge
3.998
Reaktionen
0
Das mit dem Kind hätte erwähnt werden müssen da bist ja quasi wirklich richtig gefickt.
Ehegattenunterhalt bis zum 3. Geburtstag des Kindes es sei denn sie hat ein vergleichbares einkommen wie zur Ehe (hälfte des gemeinsamen einkommens).
Und weiter ausgleich wenn das Einkommen nicht ausreichend hoch ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
23.07.2014
Beiträge
4.973
Reaktionen
419
grad in der tagesschau aufgeschnappt: wahlbeteiligung in köln bei 40%.
lol.

edit: ups, falscher thread
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
11.09.2002
Beiträge
4.919
Reaktionen
348
Meine Tochter ist 4 und geht in den Kindergarten dann auch wieder. Also mindestens 35h, so dass meine Frau 30h arbeiten könnte. Meine Frau hat vor der Ehe, in der Ehe und jetzt nur sporadisch auf 400€ Basis gearbeitet, aber eigentlich fast nie.

Na klar zahle ich Unterhalt für meine Tochter - aber bisher konnte mir noch nie jemand sagen wie lange ich für meine Frau zahlen muss.
Als Beispiel: ich habe nach Abzug aller abziehbarer Sachen (Farhtkosten zur Arbeit, Kindesunterhalt, 1/7 Selbstbehalt) im Pool noch 2000€.

Fall 1: meine Frau geht nicht arbeiten. Ich nehme dann ein fiktives Gehalt an von 1500€ Brutto * 3/4 (weil nur 30h Stelle) = ca. 800 Netto, 5% Abzug Fahrtkosten, 1/7 Selbstbehalt --> 650€.
Macht dann (2000€ - 650€) / 2 = 675€ die ich meiner Frau an Unterhalt zahlen muss Monatlich + ca. 300€ für meine Tochter.
Frage 1: wie lange muss ich diese 650€ zahlen? Bis zu meinem Lebensende??
Frage 2: kann ich meiner Frau sagen wenn meine Tochter in die Schule geht --> mach Betreuung bis Nachmittag, dann kannst du 40h arbeiten?

Fall 2: meine Frau geht arbeiten und verdient dabei nur 600€. Darf ich dann trotzdem oben ausgerechnetes fiktives Gehalt annehmen, da sie ja mehr verdienen könnte? Oder muss ich dann mit diesen 600€ rechnen?

Der Witz ist: geht meine Frau Arbeiten und verdient 800€ Netto, dann bekommt sie trotzdem meine 675€ + 300€ + 188€ Kindergeld und hat damit mehr Kohle als ich...

Wenn mir irgendwer sagen kann wie lange ich da zahlen muss, das wäre mal was...
Achja: wenn Sie mit Ihrem neuen Zusammenzieht dann muss ich doch nicht mehr für meine Frau zahlen, oder?
 
Mitglied seit
03.08.2002
Beiträge
6.194
Reaktionen
0
Der Witz ist: geht meine Frau Arbeiten und verdient 800€ Netto, dann bekommt sie trotzdem meine 675€ + 300€ + 188€ Kindergeld und hat damit mehr Kohle als ich...
Nein. Die 300€ und die 188€ sind für Deine Tochter. Deine Frau darf nur darüber verfügen, aber anders geht es nun mal nicht, einer muss es tun, das Kind kann es ja nicht selbst.

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, Unterhalt in Form von Sachleistungen zu zahlen, dafür musst Du aber konkrete Belege nachweisen können, dass das von Dir überwiesene Geld nicht für das Kindeswohl eingesetzt wird. Und das ist eher schwierig, der Unterhaltsberechtigte hat da einfach einen ziemlichen Spielraum.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unt...statt-Bargeld-leisten-moeglich---f179256.html
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
hey,

folgende sache, es geht um einen auto-verkauf über facebook, in meinen augen ist die sache eigentlich klar (beidseitige übereinstimmende willenserklärung), aber ich will trotzdem noch eine zweite meinung hören. ich zitiere einfach mal die unterhaltung, F = meine freundin, T = typ:

T: "Das Problem ist, ich kaufe ihn ohne gespart zu haben. das macht es unflexibel. 2350€ sonst schaffe ich das ende oktober nicht...:( "

F: "alles klar :) dann lass uns dabei treffen :) wann könntest du ihn abholen und du nimmst ihn auf jeden fall ja? "

T: "ja ich nehme ihn auf jeden fall...hast es ja schriftlich...;) ende des monats könnte ich ihn holen...serviceheft und ölwechselintervalle sind vorhanden? "

F: "super das freut mich. ich habe nicht so ein heft, weil die frau (=vorbesitzerin) das vor mir verloren hat...hab aber rechnungen was ich immer alles gemacht hab. die kann ich dir geben. schreibst du mir dann ein datum wann du kannst? damit ich den vorher abmelden kann? kommst ja dann sicher mit dem roten kennzeichen "

T: "Probefahren wollte ich noch mal...aber da kann man sich ja zwischendurch mal treffen...ich gehe ja davon aus das alles bestens ist...der sieht top aus...rote kennzeichen haben nur händler, brauche ein überführ-kennzeichen"

F: " achso okay :) ja das kannst du machen...tüv ist ja neu und ich hab nochma 850€ reingesteckt. also muss erstmal alles top sein"

T: "davon gehe ich auch aus...:) "

F: "super dann meld dich wenn du probefahren möchtest und dann machen wir einen termin zum abholen"

T: "super, so machen wir es"


T: "ist das der 1.1...? wegen der versicherung... "

F: " was meinst du? von mir aus kannst du den so schnell wie möglich haben"

T: " :) ich wollte den für anfang november bei der versicherung anvisieren, dass das hand in hand geht mit der ummeldung. kia picanto ex 1.1 oder 1.0 ? "

F: "achso moment. <bild vom fahrzeugschein> "

T: "oh super...perfekt...das macht es leichter! danke"



so, man ist sich über die sache und den preis einig, beide geben ihre zustimmung, eigentlich wasserdicht, oder nicht? denn er meldet sich auf einmal nicht mehr...
 
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
Facebook-Chat als Beweismittel? Das ist nun Dein Ernst, oder was?
 
Mitglied seit
11.09.2002
Beiträge
4.919
Reaktionen
348
Wie willst Du sicherstellen, dass am anderen ende auch die Person saß die es laut Facebook vorgegeben hat?
Kannst du nicht? Dürfte die Beweislast schwierig machen...
Nicht juristisch ins reine formuliert aber so sagt mir mein gesunder Menschenverstand das. Deswegen macht man Geschäfte auch meist nicht per Facebook.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
gut, additional info: sie kennt den typen von früher, sprich persönlich. als er sich nicht mehr gemeldet hat, hat sie seine schwester über whatsapp angeschrieben (jaja aluhut-boys, wer sagt, dass das seine schwester ist?! gehen wir einfach mal davon aus, sie haben über früher geredet und treffen sich bald mal aufn kaffee, falls wir nicht an das kia-picanto-syndikat geraten sind, sollte das so stimmen), ob ihm was passiert wäre oder was. sie meinte, dass er sich deswegen melden wird, hat er bisher aber nicht...

tl;dr:
man kann STARK davon ausgehen, dass er es wirklich ist, also bitte anhand dessen beurteilen
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
28.03.2003
Beiträge
8.534
Reaktionen
417
Selbst wenn juristisch aus dem Facebookgebrabbel ein Kaufvertrag entstanden sein soll der Typ der offensichtlich sowieso Geldprobleme hat hat sich anscheinend anders entschieden oder das Geld nicht mehr oder ihm ist irgendwas passiert whatever. Meinst du es macht da jetzt wirklich Sinn per Anwalt durchzusetzen das er das Auto kauft anstatt es einfach wieder einzustellen? Gibt doch nur wieder Folgeärger.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
naja, zumindest schadensersatz statt leistung wäre mehr als angemessen, denn: meine freundin hat sich schon ein neues auto gekauft, übermorgen müsste dann das alte abgemeldet werden zwecks nummernschildübernahme. abgemeldet darf es nicht mehr einfach so am straßenrand stehen, gemietete parkplätze haben wir aber nur einen und die parkplatzsituation ist hier relativ beschissen, zudem sehen wirs halt aufgrund seines behinderten verhaltens auch überhaupt nicht ein, irgendwelche folgekosten zu übernehmen, beispielsweise einen weiteren gemieteten parkplatz. der schriftverkehr ist vom 4.10., vorgestern sollte er dann zum probefahren vorbeikommen und kam wortlos nicht...maximalst behindert, grade wenn man sich kennt.
ob man ihn jetzt zwingt, das auto zu kaufen, sei mal dahingestellt, mir gehts eher darum, rechtliche klarheit zu haben um a) druck auszuüben, b) zumindest folgekosten von ihm erstattet zu kriegen oder c) ihn mit ner netten summe wieder aus dem vertrag zu lassen. mag alles nicht besonders nett klingen, aber so asoziales verhalten sollte nicht ungestraft bleiben
 
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
naja, zumindest schadensersatz statt leistung wäre mehr als angemessen, denn: meine freundin hat sich schon ein neues auto gekauft, übermorgen müsste dann das alte abgemeldet werden zwecks nummernschildübernahme. abgemeldet darf es nicht mehr einfach so am straßenrand stehen, gemietete parkplätze haben wir aber nur einen und die parkplatzsituation ist hier relativ beschissen, zudem sehen wirs halt aufgrund seines behinderten verhaltens auch überhaupt nicht ein, irgendwelche folgekosten zu übernehmen, beispielsweise einen weiteren gemieteten parkplatz. der schriftverkehr ist vom 4.10., vorgestern sollte er dann zum probefahren vorbeikommen und kam wortlos nicht...maximalst behindert, grade wenn man sich kennt.
ob man ihn jetzt zwingt, das auto zu kaufen, sei mal dahingestellt, mir gehts eher darum, rechtliche klarheit zu haben um a) druck auszuüben, b) zumindest folgekosten von ihm erstattet zu kriegen oder c) ihn mit ner netten summe wieder aus dem vertrag zu lassen. mag alles nicht besonders nett klingen, aber so asoziales verhalten sollte nicht ungestraft bleiben

Ich kann verstehen, dass man da nun etwas pissed ist und gerne ein wenig Revanche nehmen will, aber seriously:

"Das kannst Du vergessen".

Einfach mal gesetzt den Fall deine wirklich schwache Argumentation würde dazu führen einen Schadenersatzanspruch durchsetzen zu können? Wie hoch sollte der sein? Abmeldung vom Auto, hättest Du eh. Den Zeitaufwand kannst Du Dir ohnehin nicht ersetzen lassen. Bleibt noch zweiter Parkplatz mieten, weil Dir Euer gemieteter Parkplatz nun von einem abgemeldeten Auto blockiert wird?
Wegen 50 Euro im Monat hier einen Aufriss machen?

Hakt es ab und versucht das Auto schnell loszuwerden. Und mach bei künftigen Geschäften einen Bogen um den Herrn.
Wie man sich wegen so einer Kleinigkeit ernsthaft Gedanken machen kann juristisch vorzugehen ist mir schleierhaft... so ist halt das "Geschäftsleben".

Hättest ihm halt direkt einen Vorkaufvertrag oder Absichtserklärung mit definierter Vertragsstrafe :ugly: hinknallen müssen um sowas eventuell zu verhindern. Und auch dann wäre es imho alles andere als klar.
 
Oben