Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Treppe ist natürlich nicht da. Gestern hieß es, die Monteure waren Mittwoch da und haben niemanden angetroffen + die Treppe kommt morgen. Heute angerufen, ja, ne, hm, den fehlt wohl noch was, Poststreik, hm, bla sülz...

Setze Montag mal ne Mängelbeseitigungsaufforderung auf (http://www.baurechtstipps.de/_subseite.php?content=512) und werde alles aufschreiben, was noch zu erledigen ist. Anschreiben werde ich die Baufirma, auch wenn die nichts mit dem Elektriker, den Treppenbauern oder den Badmonteuren zu tun hat, right?
 
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... danke für die auskunft. beendem wir das besser hier und jetzt.
 
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Muss man eigentlich bei Widerruf einer Online-Bestellung wegen defekt gelieferter Ware die Kosten für die Rücksendung als Kunde selbst tragen?

Hintergrund ist der folgende:

Ich habe mir am 25.6.2015 einen PC in Einzelteilen bei Mindfactory bestellt. Leider kam das Gehäuse (€ 58,23) massiv verbeult bei mir an. Habe es sofort per Rücksendeformular zurück geschickt mit Bitte um Austausch. Die hatten aber keins mehr auf Lager und wollten es vom Hersteller reparieren lassen. Da ich keine Lust auf die damit verbundene unabsehbare Verzögerung habe bin ich heute per Mail vom Kaufvertrag zurückgetreten um mir vor Ort ein Gehäuse kaufen zu können. Jetzt wollen sie mir die Portokosten für die Rücksendung (€ 4,90) in Rechnung stellen. Ist das rechtens oder kann ich dagegen vorgehen?
 
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Nach § 357 Abs. 6 BGB-RegE trägt dann der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, und zwar unabhängig vom Preis der zurückzusendenden Sache.

Dies gilt jedoch dann nicht, entweder wenn der Unternehmer angeboten hat, die Rücksendekosten selbst zu tragen oder wenn der Unternehmer es versäumt hat, den Verbraucher von dieser Kostentragungspflicht zu unterrichten.
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/neue-widerrufsbelehrung-2014.html#abschnitt_59
 
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Gilt das auch für defekt gelieferte Artikel?

Falls ja, hätte ich in dem Fall statt Widerruf eine andere Möglichkeit gehabt, aus dem Vertrag verlustfrei herauszukommen? Es ist doch nicht meine Schuld dass Mindfactory defekte Ware als neu verkauft. Findet der Gesetzgeber es etwa zumutbar, bei Neuware Wochenlang auf Nachbesserung zu warten?
 
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Laut eines Fokus artikels muss der Händler selbst zahlen, wenn er entweder das falsche oder ein defektes gerät geliefert hat. Aber es ist ein Fokus artikel, die qualität der einschätzung daher fraglich.
 
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Du hast den Vertrag widerufen und hast von deinem 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch gemacht und musst dem entsprechend das Porto zahlen.
Der Sachmangel an der Ware spielt dabei keine Rolle da du mit Ablehnung des Reparatur deine Gewährleistung garnicht in Anspruch genommen hast.

Und es liegt im Ermessen des Händler innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten zu entscheiden wie er den Sachmangel behebt.
Theoretisch kann der Käufer zwar wählen
-(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
aber letztlich kann der Verkäufer auch immer widersprechen
-(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
 
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Ok, den Fall betrachte ich auch als abgeschlossen, habe nicht vor wegen 4,90 zu klagen. Ich wüsste nur gerne grundsätzlich, welche Möglichkeiten ich bei sowas habe, da ich neulich schon einen ähnlichen Fall hatte. (Dringend benötigter Artikel defekt geliefert)

Angenommen ich hätte statt Widerruf meine Gewährleistung in Anspruch genommen, wäre der Verkäufer dann an irgendwelche Fristen zur Nacherfüllung gebunden? Das Gehäuse war das letzte in schwarz, in anthrazit waren aber noch welche auf Lager, das hätte ich als Ersatz auch genommen. Auf meine Nachfrage diesbezüglich wurde mir aber nur empfohlen, vom Kaufvertrag zurückzutreten und neu zu bestellen.
 
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Da davon auszugehen ist das der Schaden irreperabel ist kann die Frist entsprechend kurz von dir gesetzt werden. Am Ende entscheiden Gerichte ob die Frist angemessen war.
Es ist halt Mindfactory, billig aber kack support da musst schon einen längeren Atem haben bei Problemen.

Auch fraglich ist ob mit dem Angebot vom Kaufvertrag zurückzutreten durch den Händler im Zusammenhang mit deiner Forderung auf Nacherfüllung die Auflösung des Vertrags überhaupt über deinen Widerruf laufen würde.

Weil siehe Vorpost ein Rücktritt vom Kaufvertrag steht erst beim 3. Sachmangel zu.
Der Händler kann dir diesen Rücktritt auch vorher anbieten du musst ihn aber auch nicht annehmen und kannst auf Erfüllung des Vertrags pochen. Da der Händler aber schuldhaft für die Vertragsauflösung ist muss er dementsprechend auch die Kosten tragen.

§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Aber da es Zivilrecht ist müssten in letzter Instanz Gerichte drüber entscheiden.

Und was dringende Artikel angeht das ist dein Problem die Fristen müssen angemessen sein.
Garantierte Verfügbarkeit und Lieferung bzw sofortiger Ersatz bei Mängeln sind Service Angebote und nicht gesetzlich vorgeschrieben und kosten dementsprechend extra bei Händler die sowas anbieten.
Beispiele dafür sind Expresslieferungen oder 24h Support.
 
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Ok, dann hat man in so einem Fall wohl einfach Pech, danke für die Infos.
 
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[URL="http://starcraft2.ingame.de/forum/threads/225103-DHL-und-ihre-Inkompetenz"]diesem[/URL]
Thread wirklich nur mal ein Gedankenspiel:
Ich bestelle was, der DHL/Hermes/Whatever-Fahrer liefert es

a) vor der Haustür ab und hat keine Unterschrift aber einen Zettel eingeworfen.
b) der Fahrer hat es einem Nachbarn gegeben.

- Was passiert denn nun wenn die Ware nicht mehr da oder beschädigt ist? Ob beim Nachbar beschädigt oder beim Transport lässt sich ja meist nur schwer feststellen.
- Was für ein Risiko gehe ich eigentlich ein wenn ich Ware für meine Nachbarn entgegennehme?
- Wie steht es um solche Lieferbriefkästen, die man sich vor die Haustür stellen kann? Gilt das Paket quasi als zugestellt, sobald es da drinnen ist?
 

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Der DHL Fahrer braucht eine Unterschrift vom Empfänger oder eine Abstellgenehmigung (ebenfalls vom Empfänger unterschrieben). Ansonsten handelt der DHL Fahrer auf eigene Verantwortung (afaik).

PS: Meine Treppe ist gestern und heute eingebaut worden; fehlt nur noch das Geländer.
 

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Die Handwerker nerven trotzdem langsam. Gestern waren die Monteure für 9 Uhr angekündigt, um 9:30 Uhr bin ich dann zur Arbeit gefahren. Wann waren sie da? ~13 Uhr, natürlich noch diversestes Zeug vergessen, sodass die Treppe am Abend um 18 Uhr erst 4 Stufen hatte. Die Badfirma wollte gestern noch das Waschbecken austauschen, den Heizkörper anbringen und hie und da ein paar kleinere Makel beseitigen. Abgesprochen war "ab 17 Uhr". Als ich um 16:30 Uhr zu Hause war, war die Heizung angebracht und der Rest unerledigt. Ach ja, die Heizung tropft seitdem. Die Chefin heute am Telefon "Ja, da weiß ich auch nicht was die da gemacht haben." :doh:

WIE KANN MAN SO ARBEITEN?
 
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Die Handwerker nerven trotzdem langsam. Gestern waren die Monteure für 9 Uhr angekündigt, um 9:30 Uhr bin ich dann zur Arbeit gefahren. Wann waren sie da? ~13 Uhr, natürlich noch diversestes Zeug vergessen, sodass die Treppe am Abend um 18 Uhr erst 4 Stufen hatte. Die Badfirma wollte gestern noch das Waschbecken austauschen, den Heizkörper anbringen und hie und da ein paar kleinere Makel beseitigen. Abgesprochen war "ab 17 Uhr". Als ich um 16:30 Uhr zu Hause war, war die Heizung angebracht und der Rest unerledigt. Ach ja, die Heizung tropft seitdem. Die Chefin heute am Telefon "Ja, da weiß ich auch nicht was die da gemacht haben." :doh:

WIE KANN MAN SO ARBEITEN?

Ist halt eine Mischung aus "Ali nix schuld", schlecht passender Teile, schlecht bezahlter, unmotivierter Arbeiter, zum Teil echter Vollhonks, schlechter Vorarbeiten, die nun Durchschlagen, undundund...

Wenn Du das nicht haben willst musst Du halt Geld in die Hand nehmen und direkt etwas fertiges kaufen. Oder man zieht eben noch nicht ein, wenn die Arbeiter noch nicht fertig sind. Dann kündigt man halt erst seine Wohnung wenn der eigene Gutachter den Daumen hoch alles tutti gibt, undundund. Aber wenn Du glaubst genau DU sitzt beim Haus-/Wohnungsbau auf einer Insel und kannst Dich komplett optimieren und Geld sparen und ALLE anderen Beteiligen spielen proböemlos mit dann bist Du halt schief gewickelt.
Ist aber eine wichtige Erfahrung sobald Du mal eine größeres Projekt leitest, da wirst Du das alles wieder erleben.
 

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Aber wenn Du glaubst genau DU sitzt beim Haus-/Wohnungsbau auf einer Insel und kannst Dich komplett optimieren und Geld sparen und ALLE anderen Beteiligen spielen proböemlos mit dann bist Du halt schief gewickelt.

Mich optimieren und Geld sparen? Ich habe ziemlich viel Geld für die Wohnung ausgegeben und erwarte dass die Termine, die abgesprochen wurden, eingehalten werden. Einfach nicht auftauchen und scheiß Arbeit abzuliefern (Hallo, die Heizung tropft. Das hätte jeder Azubi im ersten Lehrjahr erkannt!!) ist einfach ein Nogo. Das Problem mit "dem Handwerk" ist einfach, dass die nicht an (Privat)Kundenbindung interessiert sind. Die haben ihr Geld und auf zum nächsten Bau. Dass ich denen jetzt Scherereien verursache ist mir klar. Würde ich in meinem Job so arbeiten...
 

Shihatsu

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Wirst du in deinem Job denn so bezahlt? Und so behandelt? Und denkst du die können da wirklich ursächlich was für? Kerl, wach auf :no:
 
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Die Löhne für Handwerker in diesem Bereich sind meines Wissens ziemlich gut im Moment.
Ziemlich hohe Nachfrage. Deswegen können sie es sich auch leisten schlechte Arbeit abzuliefern... sind nicht auf den einzelnen Kunden angewiesen.
 

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Sag ich dir auch das nächste Mal wenn deine Heizung im Winter ausfällt, du dir 3x Urlaub nimmst um den Handwerker ins Haus zu lassen, dieser erst am dritten Termin gegen Nachmittag auftaucht (wobei 9 Uhr Vormittags abgesprochen war und er die Termine vorher natürlich nicht abgesagt hat), dann noch einmal verschwindet "weil es das falsche Teil eingepackt hat" und am Ende die Heizung immer noch nicht funktioniert und er "am nächsten Tag wenns zeitlich gerade bei ihm passt" wieder vor der Tür steht.

Die (und damit meine ich nicht nur die Monteure die durch die Gegend fahren, sondern auch die Chefs) scheißen einfach auf den kleinen Privatmann. Das große Geld ist woanders zu holen, deswegen startet man immer vom letzten Platz aus zum Sprint. Viel Aufträge annehmen, alles irgendwie hinklatschen und ab zum nächsten Bau. Noch offene Baustellen werden, je nachdem wie voll der Terminkalender gerade ist, entweder heute, morgen oder erst in drei Wochen erledigt.

Trittst du so auch gegenüber deinen/euren Kunden auf? Komm ich heut' nicht, komm ich morgen. Systemmigration durchgeführt, SAP/Outlook funzen nicht wie geplant, "joar, mach ich in drei Wochen, hab gerade die nächste Migration von nem anderen Kunden am laufen..." :rofl2:
 
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Genau so arbeiten manche IT-Firmen die Einzelaufträge von privat kriegen.
Kenn da auch Fälle, wo der Rechner ne Woche wegen Kleinigkeiten abgegeben wurde und am Ende nix gefixt war.
Solltest halt nicht Äpfel und Birnen vergleichen.
 

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Okay, dritten Absatz ignorieren, hast Recht. Ändert aber nichts am ersten Absatz.
 
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Mich optimieren und Geld sparen? Ich habe ziemlich viel Geld für die Wohnung ausgegeben und erwarte dass die Termine, die abgesprochen wurden, eingehalten werden. Einfach nicht auftauchen und scheiß Arbeit abzuliefern (Hallo, die Heizung tropft. Das hätte jeder Azubi im ersten Lehrjahr erkannt!!) ist einfach ein Nogo. Das Problem mit "dem Handwerk" ist einfach, dass die nicht an (Privat)Kundenbindung interessiert sind. Die haben ihr Geld und auf zum nächsten Bau. Dass ich denen jetzt Scherereien verursache ist mir klar. Würde ich in meinem Job so arbeiten...

Natürlich hast Du Dich optimiert, lüg Dir doch nicht in die Tasche. Viel GEld ausgegeben ist erstmal absolut relativ.

Du hast die billligste Form des Bauens, Auftragsbau schlüsselfertig, gewählt und Deine Wohnung so früh gekündigt, dass Du zum visierten Termin umziehen musstest. Der Bauträger will das ja sogar, damit er Dich in genau die Situation bringt in der Du gerade steckst. Du hast schon gezahlt, bist schon eingezogen trotz klar unfertiger Gewerke und damit bisste nun ein Stück weit Bittsteller. Das ist auch soweit in Ordnung, jeder muss sparen gerade beim Hausbau, aber dann quengel nicht rum wie ein verzogenes Kind an der Supermarktkasse mit Süssigkeiten oder polter nicht wie am Stammtisch.

Das hättest Du verhindern können indem Du z. B. nicht Deine Wohnung so gekündigt hättest das Du umziehen musstest. Dann hättest einfach sagen können: "ja wie? Keine Treppe? Bad nicht fertig? Ja dann mach mal fix fertig, ich zieh' dann ein wenn das erledigt ist. Abnahme machen wir dann, Geld gibts dann natürlich auch erst. Tschö, wir sehen uns am Nachtermin."
Haste aber nicht. Weil Du Dich finanziell optimiert hast was auf dem Papier gut aussieht und schlau ist, die Realität mit vielen externen Faktoren aber selten übersteht. Also heul' nicht rum. Das ist alles.
 

Benrath

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Natürlich hast Du Dich optimiert, lüg Dir doch nicht in die Tasche. Viel GEld ausgegeben ist erstmal absolut relativ.

Du hast die billligste Form des Bauens, Auftragsbau schlüsselfertig, gewählt und Deine Wohnung so früh gekündigt, dass Du zum visierten Termin umziehen musstest. Der Bauträger will das ja sogar, damit er Dich in genau die Situation bringt in der Du gerade steckst. Du hast schon gezahlt, bist schon eingezogen trotz klar unfertiger Gewerke und damit bisste nun ein Stück weit Bittsteller. Das ist auch soweit in Ordnung, jeder muss sparen gerade beim Hausbau, aber dann quengel nicht rum wie ein verzogenes Kind an der Supermarktkasse mit Süssigkeiten oder polter nicht wie am Stammtisch.

Das hättest Du verhindern können indem Du z. B. nicht Deine Wohnung so gekündigt hättest das Du umziehen musstest. Dann hättest einfach sagen können: "ja wie? Keine Treppe? Bad nicht fertig? Ja dann mach mal fix fertig, ich zieh' dann ein wenn das erledigt ist. Abnahme machen wir dann, Geld gibts dann natürlich auch erst. Tschö, wir sehen uns am Nachtermin."
Haste aber nicht. Weil Du Dich finanziell optimiert hast was auf dem Papier gut aussieht und schlau ist, die Realität mit vielen externen Faktoren aber selten übersteht. Also heul' nicht rum. Das ist alles.

Ich fin deine Arugmentationslinie jetzt nicht wirklcih überzeugend. Fristen gelten also nix? Vertärge who cares? Ist halt gang und gäbe. In der Linie könnte man drölf behinderte Beispiele konstruieren, wo man sich doch bitte nicht so anstellen sollte.
 
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@elbollo:
schreib dann vielleicht noch ein 6. mal dass man besser erst auszieht wenn das haus fertig ist, das kam in deinen bisherigen posts nicht 100% rüber. ohnehin äußerst konstruktiv wenn man eben schon ausgezogen ist.
hauptsache mal wieder ein wenig rumbashen können :lol:
 

deleted_24196

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~~

Wenn auf Verträge pochen "sich optimieren" bedeutet, dann habe ich mich wohl optimiert... Für mich war "bezugsfertig im 2. Quartal" halt bezugsfertig, d.h. es sind nur noch kleinere Makel bzw. Schönheitsfehler zu beseitigen. Weiterhin war ich der Annahme, dass wenn etwas nicht rechtzeitig fertig wird, sich schnellstmöglich darum gekümmert wird. Aber egal. Noch mehr kotzt mich die Unzuverlässigkeit an.
 
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Ich fin deine Arugmentationslinie jetzt nicht wirklcih überzeugend. Fristen gelten also nix? Vertärge who cares? Ist halt gang und gäbe. In der Linie könnte man drölf behinderte Beispiele konstruieren, wo man sich doch bitte nicht so anstellen sollte.

Ja dann poch' halt auf die Frist. So eine Frist bringt eh nur was wenn sie klar mit Strafen definiert ist und das hat Morph ja offenbar auch versäumt (zumindest für den Fall das er trotz unfertiger Gewerke einzieht). Hab schon viel früher geschrieben, dass nur ein Anwalt wirklich weiterhelfen kann, wenn man wirklich was machen will. Und der wird wegen solchen Dingen, die Morph beschreibt wahrscheinlich nur lächeln, Optionen aufzeigen, erklären das die Durchsetzung aber eh' nicht einfach ist und auch problematisch, da man mit dem Bauträger ja noch zu tun hat, gerade bei eventueller Gewährleistung und die Erstberatung einstreichen.

Und die meisten Bauträger/Handwerker sind extrem dickfellig und da erreichst Du nun mal mit auf Fristen klopfen gar nix. Bei vielen nicht mal was mit Anwalt. Hab ich auch schon alles geschrieben. Aber interessiert Morph nicht, von daher "muss" ich mich auch ständig wiederholen. ;)

Das Problem ist das man nunmal seine Position unheimlich schnell bereit ist zu Gunsten einer Monatsmiete aufzugeben und dann hat man den Salat. Ist nichts anderes als eine Portion Realität, die Morph hier gerade verpasst bekommt, das passt ihm nicht. Aber er ist selbst schuld. Wenn er nur motzen will soll er einen Nölthread aufmachen aber nicht im Juristenthread.

@Ducki: Komm', geh spielen Kleiner, ist so schönes Wetter. Deine Zeit wird vielleicht auch noch kommen, wo Du mal was nicht IT-lastiges an Erfahrung wiedergeben kannst. Irgendwann.
 

Benrath

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DAs ist aber kein Argument sondern der Status quo.
 
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Euch ist aber schon klar, dass ihr euch gerade über zwei verschiedene Punkte streitet, oder?

Natürlich geht das Gepfusche nicht, das unpünktlich Sein, die Unverlässlichkeit etc.

Aber natürlich ist es auch so, dass all das nichts neues ist und man ein Stück weit selbst schuld ist, wenn man es nicht einkalkuliert.

;)
 

Gelöscht

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okay, eine typische meine-freund-geschichte, ist aber tatsächlich so:

kumpel hat sich im april einen gebrauchtwagen für 13.000€ gekauft, 4 jahre alt, 80.000km, scheckheft gepflegt, verkäufer ist ein kleines mittelständisches autohaus, chef ist kfz-meister bayrischer herkunft. bereits nach 2 wochen ist ihm massiver kühlwasserverlust aufgefallen. da der verkäufer 500km entfernt ist, ist er auf anraten des verkäufers zu einer honda-fachwerkstatt. nach abpressen kühlsystem und co2-messung mit abgas-nachweis im kühlsystem ist eigentlich klar, dass es entweder der zylinderkopf ist oder die zylinderkopfdichtung mit verdampfung kühlwasser nach innen.

soweit so klar. der verkäufer will nur wandeln (abzüglich nutzungspauschale von 1500€). das will nun aber mein kumpel nicht. der wagen ist recht selten und in dieser exotischen farb- und austattungskombination ohnehin schwer bis unmöglich ein zweites mal zu beschaffen.

reparaturkosten laut hondawerkstatt: ca. 1000€ für einen kopf (falls er es denn ist, ansonsten 250€ für die dichtung), aber der halbe motor muss dafür zerlegt werden: ca. weitere 1500€ bis 2000€. da der verkäufer ein kfz-meisterbetrieb ist, kann er ja diese kosten nicht komplett angeben, laut seiner ansicht ist eine reparatur des fahrzeuges für ihn nämlich unzumutbar, da die kosten (bis 3000€) in keinem gegenwert zum fahrzeugwert (13.000€) stehen.
 
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EuGH rechtsprechung: ein verkäufer der unternehmer ist kann die wahl der nacherfüllungsmöglichkeit nicht wegen unzumutbarkeit verweigern. jedoch kann der verkäufer den käufer verpflichten, den betrag zuzuzahlen, der die grenze des zumutbaren übersteigt.

PS: den begriff "wandelung" gibt es im deutschen recht schon seit 2002 nicht mehr. das heißt nun rücktritt
 
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Der Verkäufer kann doch wohl nicht ernsthaft zurücktreten und gleichzeitig eine Nutzungspauschale von 1500€ fordern oder? Das wäre doch wohl ein Witz. (lol 1500€ für 2 Wochen bei einem 13000€ Auto)

Er müsste doch wohl eher dem Käufer eventuell entstandene Kosten erstatten, zb das Benzin um den Wagen 500km abzuholen etc.

Oder verstehe ich da irgendwas völlig falsch?
 
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Die 1500€ kannst anfechten das sind dann mehr oder weniger Einzelfall entscheidungen vor gericht.
Und die Transportkosten musst zwar vorschießen aber kannst aber auch vom Händler erstatten lassen wenn wenn ein Sachmangel ursächlich ist.
 

Gelöscht

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rätst du eigentlich einfach in der hoffnung, "einzelfallentscheidung" wird schon irgendwie passen? ist halt einfach bullshit. auch diese frage wurde vom EuGH schon vor etlichen jahren geklärt und verneint, siehe die quelle entscheidung.

PS: wieviele tolle sachen die EU doch für die bürger in europa macht. aber die leute regen sich über die "nutzlose europa-gesetzgebung" auf, während sie schön bei zalando ihre xte bestellung widerrufen..

ist das dann quasi hinfällig?
 
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ich muss meinen beitrag nochmal korrigieren, weil es hier wohl ein missverständnis auf meiner seite gab: der verkäufer kann keine nutzungsentschädigung verlangen, wenn er eine neue sache im austausch gegen die alte liefert, das wurde in der quelle entscheidung festgestellt. sollte dein kumpel zurücktreten, besteht jedoch grundsätzlich ein anspruch des verkäufers auf entschädigung. das wurde vom bgh im jahre 2010 entschieden.
dieses problem ergibt sich jedoch nur, und deswegen ist die frage dennoch "hinfällig", wenn dein kumpel zurücktritt. denn der verkäufer kann nicht einfach so selbst vom kaufvertrag zurücktreten kann. der rücktritt setzt nämlich eine pflichtverletzung der anderen partei voraus. hat dein kumpel irgendeine pflichtverletzung begangen? wohl nicht.
 

Shihatsu

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Sag ich dir auch das nächste Mal wenn deine Heizung im Winter ausfällt, du dir 3x Urlaub nimmst um den Handwerker ins Haus zu lassen, dieser erst am dritten Termin gegen Nachmittag auftaucht (wobei 9 Uhr Vormittags abgesprochen war und er die Termine vorher natürlich nicht abgesagt hat), dann noch einmal verschwindet "weil es das falsche Teil eingepackt hat" und am Ende die Heizung immer noch nicht funktioniert und er "am nächsten Tag wenns zeitlich gerade bei ihm passt" wieder vor der Tür steht.
:zzz:
Du hast dir ne Wohnung gekauft. Und dabei voll verkackt. Gratulation. Den Rest kannste knicken, ich besitze 2 Häuser und habe ein drittes eine Zeit lang mit vermietet. Die 3 Tage Urlaub bringen mich zum schmunzeln.

Worauf ich aber hinauswollte: Bauunternhemerschaft ist Mafiatum. Es gibt viele Bauunternehmer die jederzeit mit ner Klage rechnen und die wegschlucken bis zur Insolvenz - die wird dann verschleppt bzw so gut es geht in die Länge gezogen während 2 neue Firmen von der Ehefrau aufgebaut werden und sobald es durch ist übertragen werden. Ist ganz typisch für die Branche.

Für das Geld was bei den Sklaven ankommt würd ich auch nicht springen.
Und die Löhne sollen gut sein? Vielleicht für Spezialisten, aber die wurden hier bestimmt nicht eignesetzt. Der Rest darf mit schwarz arbeitenden Polen konkurrieren - die Löhne sind BESCHISSEN. Jeder zweite fragt hoffnungsvoll nach "Gehts vielleicht auch ohne Rechnung am Wochenende?" - das ist die unschöne Realität.


Sodele, zum Thema: 3 Jahre Auslandsaufenthalt eines Kollegen geplant, er würde quasi seiner Frau folgen, die verdient gut genug für beide und er würde es sich gut gehen lassen, will aber wenn wieder da seinen Job wieder. Gibts da irgendeine Möglichkeit der Freistellung, unbezahlten Urlaub osder sonstewas die gesetzlich geregelt ist? Der Arbeitgeber ist im allgemeinen recht kooperativ, aber das ist natürlich ne lange Zeit. Der Kollege würde auch bei Wiedereintritt erstmal ne Halbtagsstelle akzeptieren. Im Tarifvertrag steht dazu nichts...
 
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Sodele, zum Thema: 3 Jahre Auslandsaufenthalt eines Kollegen geplant, er würde quasi seiner Frau folgen, die verdient gut genug für beide und er würde es sich gut gehen lassen, will aber wenn wieder da seinen Job wieder. Gibts da irgendeine Möglichkeit der Freistellung, unbezahlten Urlaub osder sonstewas die gesetzlich geregelt ist? Der Arbeitgeber ist im allgemeinen recht kooperativ, aber das ist natürlich ne lange Zeit. Der Kollege würde auch bei Wiedereintritt erstmal ne Halbtagsstelle akzeptieren. Im Tarifvertrag steht dazu nichts...
Ohne die Details des Arbeitsvertrages zu kennen: grds. kannst du das Arbeitsverhältnis auch "ruhen" lassen. Der Kollege muss mit dem AG dafür nen zusätzlichen Vertrag aufsetzen. Gibt online genügend Infos dazu.
Ich würd mir allerdings überlegen, ob er nicht im begrenzten Rahmen für den AG vom Ausland aus arbeiten kann, Homeoffice quasi..
 
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