Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Kann man Schadensersatz fordern, wenn ein Neubau nicht zeitgerecht fertig wird bzw. Nacharbeiten fällig sind? Wollte eigentlich schon am 20.06. in meine neue Wohnung ziehen, das wurde dann auf morgen verschoben. Allerdings fehlt noch die Treppe (Maisonettewohnung), das Waschbecken muss getauscht werden (Riss), ein Lüfter muss noch montiert werden, eine Fliese neu gefliest werden (inkl. Demontage der Handtuchheizung im Badezimmer) und und und. Nervt langsam ziemlich, vor allem weil ich ab morgen meine Sachen/Wertgegenstände in der Wohnung stehen habe und jedes Mal, wenn ein Monteur* meint die noch offenen Punkte ausbessern zu müssen, aus dem Büro zur Wohnung fahren muss. :o

*sind natürlich alles unterschiedliche Firmen... Fliesenleger, Badmonteur, Treppenmonteur, und und und
 
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Kann man Schadensersatz fordern, wenn ein Neubau nicht zeitgerecht fertig wird bzw. Nacharbeiten fällig sind? Wollte eigentlich schon am 20.06. in meine neue Wohnung ziehen, das wurde dann auf morgen verschoben. Allerdings fehlt noch die Treppe (Maisonettewohnung), das Waschbecken muss getauscht werden (Riss), ein Lüfter muss noch montiert werden, eine Fliese neu gefliest werden (inkl. Demontage der Handtuchheizung im Badezimmer) und und und. Nervt langsam ziemlich, vor allem weil ich ab morgen meine Sachen/Wertgegenstände in der Wohnung stehen habe und jedes Mal, wenn ein Monteur* meint die noch offenen Punkte ausbessern zu müssen, aus dem Büro zur Wohnung fahren muss. :o

*sind natürlich alles unterschiedliche Firmen... Fliesenleger, Badmonteur, Treppenmonteur, und und und

Also wegen kleinen Arbeiten sicher nicht. Die Wohnung ist wegen eines Riss im Waschbecken sicherlich dennoch bezugsfertig. Auch Nacharbeiten wirst Du definitiv dulden müssen und wegen einer Woche bei einem Bauprojekt einen Aufriss wegen Nachbesserungen zu machen, da wird Dich jeder zu Recht auslachen.

Hast Du eine Vertragsstrafe mit Deinem Bauträger vertraglich definiert? Dann sollte das ja greifen. Wenn nicht musst Du bei einer Verzögerung Deinen Schaden belegen. D. h. Du hast die Beweispflicht. Nun habe ich keine Ahnung was das für eine Treppe ist, die da noch fehlt, aber imho könnte das durchaus eine gewisse Bezugsfertigkeit verhindern. Da ich schon ein wenig von Deiner Kleingeistigkeit kosten durfte: Du meinst wirklich das da eine Treppe fehlt, da sind nicht eventuell nur die Baustufen noch drinnen oder noch nicht lackiert. Da ist ein Loch im Treppenhaus, wo die Treppe sein sollte? Du kommst nich ohne größeren Aufwand in Dein DG?

Wenn Du dadurch nicht einziehen kannst obwohl Dir der Einzugstermin verbindlich zugesagt wurde, Du dadurch ein Hotel nehmen musst, ja das könntest Du eventuell als Schadenersatz geltend machen.
Du merkst schon, könnte, eventuell, vielleicht, da entscheidet sich viel im speziellen Einzelfall. Wenn Du Kohle willst, wirst Du um den Gang zum Anwalt nicht herum kommen. Die solltest das also wirklich nur machen, wenn es um wirklich Kohle geht. Einfach mal versuchen 500 Euro abzugreifen weil es Dich gerade nervt regelmäßig zu Hause zu sein, das kannst Du vergessen.
 

deleted_24196

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Nein, die Treppe fehlt komplett. In die Wohnung an sich komme ich schon, oben befindet sich aber ein zusätzlicher Wohnraum (über die komplette Wohnung gestreckt) und im Moment muss ich da über ne Leiter hochklettern. Was mich eigentlich mehr aufregt, sind die unzähligen Stunden die ich von meinem Gleitzeitkonto nehmen musste (und muss), um den Handwerkern Zugang zur Wohnung zu gewähren.
Vertragsstrafe nur in dem Sinne, falls das Bauprojekt nicht rechtzeitig fertig wird bzw. bezugsbereit ist (für den genauen Begriff müsste ich nachgucken).

Habe heute einen Tag Urlaub genommen weil die Treppe kommen sollte. Um 9 Uhr wurde ich dann informiert, dass die doch nicht kommt - sondern erst nächste Woche Dienstag bis Donnerstag.
 
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TheGreatEisen

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Da kannst du nichts machen. Alternativ kann ich mich für 300 €/h gerne der Sache annehmen und etwaige Ansprüche umfassend wie abschließend prüfen :troll:
 

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Da kannst du nichts machen.

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Dann will ich mich mal auf meinen Umzug vorbereiten.
 

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So, endlich wieder Internet... Kann ich da eigentlich auch nichts machen, selbst wenn das noch 1-x Wochen dauert? Kann ja nicht sein dass ich hier über die Leiter ins Obergeschoss klettern muss.
 
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So, endlich wieder Internet... Kann ich da eigentlich auch nichts machen, selbst wenn das noch 1-x Wochen dauert? Kann ja nicht sein dass ich hier über die Leiter ins Obergeschoss klettern muss.

Mal umgekehrt gefragt, was würdest Du denn gerne machen?
 

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Meine bezahlte Treppe nutzen. Und den bezahlten Lüfter im Badezimmer. Und ein (ebenfalls bezahltes) Waschbecken ohne Riss haben.
Und wenn das nicht in geeigneter Frist geliefert (wie bestellt und bezahlt) werden kann, entsprechend dafür entschädigt werden.
 
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Meine bezahlte Treppe nutzen. Und den bezahlten Lüfter im Badezimmer. Und ein (ebenfalls bezahltes) Waschbecken ohne Riss haben.
Und wenn das nicht in geeigneter Frist geliefert (wie bestellt und bezahlt) werden kann, entsprechend dafür entschädigt werden.

So wie es scheint sind die doch dabei das zu beheben? Erst demletzt haste Dich beschwert das Du ständig frei nehmen musst, weil bei Dir ständig Handwerker wegen Nachbesserungen in der Wohnung sind. Was willste denn nun?

Oder wurde Dir schon x-mal versprochen das die Treppe kommt und dann war da nix? 2-3 verschobene Termine sind jetzt nun wirklich gar nix bei einem Bauprojekt. Kannst ja zum Anwalt gehen und eine Frist setzen lassen. Oder mach es selbst, denn dafür biste wahrscheinlich zu geizig. Aber das sind imho echt Peanuts was Du hier beschreibst.
 

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- Der Elektriker (Lüfter im Badezimmer) vertröstet mich seit zwei Wochen. Ohne diesen Lüfter kann ich die Lüftungsanlage (KfW 70) nicht nutzen.
- Der Termin für die Treppe wurde auch schon 3x verschoben, nächster Zeitraum ist jetzt "Dienstag bis Donnerstag". Dass es ohne Treppe nicht wirklich Spaß macht und den Umzug schwieriger gestaltet hat muss ich wohl nicht erklären.
- Das Waschbecken ist im Gegensatz dazu ziemlich unwichtig. Nerviger ist nur dass die Handtuchheizung im Badezimmer ebenfalls noch nicht montiert ist. Beides die Aufgabe der Badmonteure. Aber die lassen auch auf sich warten.
 
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- 2 Wochen bei dem Lüfter musst Du mit einem Lächeln hinnehmen.
- Handtuchhaltemontage ist wohl auch nicht so dramatisch, Waschbecken räumst Du nun ja selbst ein.

Einzig bei der Treppe würde ich sagen, dass das nicht nur anstrengend, sondern eventuell sogar ein Sicherheitsrisiko sein könnte. Nach dem nächsten geplatzten Termin könnte man da schon mal Ursachenforschung betreiben. Eigentlich werden die Treppen nach Auftrag gefertigt und dann eingebaut. Ein Terminverzug bedeutet also das die Treppe noch nicht fertig ist oder aber die Treppeneinbauer andersweitig beschäftigt sind. Aber vielleicht bist Du schon als Stinkstiefel verschrien und deswegen auf der Prioritätenliste stetig nach hintengerutscht? ;)

Du wohnst da schon? Hast Du das Ding ohne die Treppe abgenommen?
 
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Ja, ich wohne hier schon (seit Samstag). Muss meine alte Wohnung morgen geräumt haben. Die fehlenden Dinge sind natürlich auf dem Wohnungsübergabezettel vermerkt. Übrigens habe ich nicht alleine das Problem, mein Nachbar gegenüber hat auch noch keine Treppe.
Erst hat der Monteur wohl Probleme gehabt die Treppe zu fertigen, letzte Woche Freitag haben irgendwelche Bolzen gefehlt. Das Balkongeländer (Sicherheitsglas) hatte auch schon zwei Wochen Verspätung (gleiche Firma).
 
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Haste für die Mängel noch was einbehalten vom Kaufpreis?
 

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Nein, da laut Kaufvertrag die volle Summe gezahlt werden muss um die Schlüssel ausgehändigt zu bekommen.
 
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Nein, da laut Kaufvertrag die volle Summe gezahlt werden muss um die Schlüssel ausgehändigt zu bekommen.

Damn, der Klassiker und da die meisten die Miete sparen wollen haben die natürlich schon die Wohnung gekündigt (so wie Du und spielen da mit). Und der Bauträger weiss das natürlich genau und hat Dich damit in der Hand.
Wohnung besser erst kündigen wenn man den Schlüssel in der Hand hält und auch alles fertig ist, auch wenn das evtl. 3 Monatsmieten mehr kostet. Dann kann man in solch einem Fall wie von Dir dennoch nicht die volle Summe zahlen. Wenn Du dann den Schlüssel nicht bekommst, kannst Du immerhin auf Verzug pochen (Wohnung ist ohne _KOMPLETTE_ Treppe definitiv nicht bezugsfertig) und die Vertragsstrafe ziehen.

Hätte, wäre, wenn, so hast Du leider ein Druckmittel weniger, warum der Mangel mit Hochdruck fertig gemacht werden sollte.
Da wird Dir echt nur zähneknirschendes Warten bleiben.
 
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Sein Minderungsrecht kann man auch nachträglich, d.h. nachdem die volle Summe gezahlt wurde, geltend machen über § 812 I BGB. Für diese Information schuldest du mir 50€.
 
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Sein Minderungsrecht kann man auch nachträglich, d.h. nachdem die volle Summe gezahlt wurde, geltend machen über § 812 I BGB.

Das ist aber wieder so eine klassische Sache Recht haben gegen Aufwand dieses Recht durchzusetzen. Du musst das Geld ja jetzt von Ihm fordern und nicht er von Dir und alleine diese Forderungsumkehr macht es müßig hier irgendwas zu versuchen.
Du schickst ihm einen Brief mit einer Frist. Er wird diesen Brief ignorieren. Du schickst einen Brief vom Anwalt. Auch dieser wird mit Frist ignoriert werden. Bevor da nix vom Gericht kommt haben die Bauträger alle ein dickes Fell. Und das dauert locker mit allen Fristen 2 Monate. Und wenn die Treppe eben in der Zwischenzeit eingebaut wird, wovon faktisch auszugehen ist (ausser man hat da andere Infos), ist das nur verschwendetes Geld.
 
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Wenn sich die situation so eindeutig dargestellt hat, wie er es schildert, dann ist das kein verschwendetes geld. Wegen einer wendeltreppe wird der bauträger auch kaum insolvenz anmelden. Nach dem ersten eigenen Brief mit Fristsetzung muss man auch keinen Anwalt engagieren, sondern kann selbstständig das Mahnverfahren online in gang setzen, alles kein hexenwerk. Wenn auf den mahnbescheid ein widerspruch folgt, sollte vermutlich ein anwalt ran. Die kohle wird der gegenseite in rechnung gestellt.
 
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Aber zahlen muss doch er erstmal den Anwalt selbst. Und wenn dann die Treppe drinnen ist, bevor der Widerspruch des Widerspruchs in Gang ist, bzw. der Bauträger Tatsachen geschaffen hat, kannst Du ihm die Anwaltskosten dann immer noch aufladen, auch wenn der Streitgrund erledigt ist?
 
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gibt verschiedene konstellationen wann außergerichtliche anwaltskosten erstattungsfähig sind. In diesem fall wäre durch den mahnbescheid zumindest sichergestellt, dass die andere seite in verzug gerät und die anwaltskosten als verzugsschaden geltend gemacht werden dürfen.
Baut der bauträger bis dahin die treppe ein, ändert das nichts an seiner schlechtleistung und dem minderungsanspruch.
 

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Gestern hieß es "bis Donnerstag ist die drin". Wobei diese Aussage auch nur vom Monteur kommt, nicht vom Bauträger. Der wird ja auch mehr oder weniger hingehalten... Naja, ich warte morgen mal an und gucke dann weiter. Ggfs. schließe ich mich mit meinem Nachbarn kurz, der hat ja das gleiche Problem.
 
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Jetzt hab ich doch auch mal ne Frage, Verkehrsrecht:

Ich hab beim Rückwärtseinparken einen Bagatellschaden bekommen, also Lackschaden in der Stoßstange und eine ganz kleine Stelle am Kotflügel vorne Rechts. Die Schuld seh ich aber nicht wirklich bei mir. Aber eins nach dem anderen.

Ich fuhr in einer Straße, wo links von mir Schrägparker-Parkplätze waren. Schließlich war einer frei. Ich setz zum links einparken an (rückwärts rein) stand vorher wohl recht mittig auf der straße (es gibt keine striche in der mitte), hab glaube ich sogar geblinkt. Auf einmal schau ich nach vorne und seh nur noch, wie meine linke front gegen ein Auto klatscht, das sich vorbeidrücken wollte.
Was die Schuldfrage angeht, waren wir uns uneinig. (Ka ob ich das verfolgen soll, was während des einparkens rund um mein auto passiert?! ich hab gelernt, man soll dahin sehen, wo man hinfährt) Ein alter Fensteropa, der auf der Gegenspur ankam sprang aus dem Auto und meinte ich sei schuld. Ich sah das aber anders, weil wenn ich rückwärtsfahre, ich eigentlich nicht nach vorne schaue und auch nicht kontinuierlich zur Seite, ob da ein Drängler kommt, sondern nach hinten, wo ich schließlich auch hinfahre.
Normalerweise wartet man einfach, bis der andere eingeparkt hat.
Die andere (in meinen augen die verursacherin) meinte sie hatte kurz gewartet und sei dann langsam angefahren und dachte sie kommt noch vorher an mir vorbei. behauptet die weißen rückfahrscheinwerfer erst gesehen zu haben, als sie schon angefahren hatte(Kontakt war btw bei mir vorne rechts das eck und bei ihr _hinten_rechts das eck)
Schaden sieht man bei ihr, bis auf drei angedeutete Kratzer in der schwarzen plastikstoßstange (unlackiert) nicht. Bei mir sieht das Eck aber da silber lackiert ziemlich übel aus.
Keine Polizei, aber auch keine Zeugen. Der Fensteropi aus wieder abgehauen und ein andere hat sich nur wild aufgeregt, was wir die Straße blockieren, wir sollen gefälligst auf die Seite fahren und das dann klären. (Fotos von der Konstellation gibts also auch nicht)
Gestritten habe ich mit der anderen auch nicht. Ist aber wohl bei ihr ein Firmenwagen.
Ich hab das natürlich bei ihrer Versicherung gemeldet. Morgen meldet sich bei mir ein Gutachter, dann sehen wir weiter meinte die Hotline.
Wie stehts um die Schuldfrage? Teilschuld? Alleinschuld bei mir? oder schuldlos?
 
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du parkst in schräge parklücken rückwärts ein? also hast du die parklücke auf gegenüberliegender straßenseite genommen? das dürfte wohl schonmal verkehrswidrig sein.
der anstoß ist an deiner front und an ihrem heck? das heißt dass du den anstoß verursacht hast, weil sich dein fahrzeug in ihre richtung bewegt hat obwohl sie schon fast an dir vorbei war.

mit einer quote von 50% bei unaufklärbarkeit solltest du dich freuen denk ich
 
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Da parken viele Rückwärts ein... Das ist ne 30er Zone in einer Wohngegend. Schrägparker auf der einen seite und normale in fahrtrichtung parkplätze auf der anderen. Hätte ich erst gewendet, wäre der parkplatz weggewesen... Und hätte sie gewartet, bis ich eingeparkt hätte, so wie man es in der fahrschule lernt, wäre nichts passiert. So war sie ungeduldig wollte vorbeifahren und es provoziert
 

FORYOUITERRA

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das es viele machen heißt nicht, dass es rechtens ist. ich weiß nicht, wie menschen ernsthaft ein solches argument bringen können.
 
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das es viele machen heißt nicht, dass es rechtens ist. ich weiß nicht, wie menschen ernsthaft ein solches argument bringen können.
Das ist zwar kein Argument, aber ich sehe auch nicht, warum das rechtswidrig sein sollte.
Kann das mal jemand verkehrsrechtlich begründen?
Wenn das ein abgegrenzter Parkplatz ist und nicht direkt auf der Straße geparkt ist (wäre dann parken gegen die Fahrtrichtung), darf man doch so einparken?!

Davon abgesehen TE musst du natürlich rundum schauen, wenn du einparkst. Gerade wenn du rückwärts einparkst, hast du eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Sie darf sich aber auch nicht einfach vorbeidrängeln, ohne deinen Weg beim Einparken mitzuberechnen und dann einfach dagegen zu donnern.

Meiner bescheidenen Meinung nach habt ihr beide einen Fehler gemacht und somit hat jeder Teilschuld. Wie das aufgeteilt wird, kommt auf die Beweislage an und müsste rechtlich geklärt werden.
 
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Das ist zwar kein Argument, aber ich sehe auch nicht, warum das rechtswidrig sein sollte.
Kann das mal jemand verkehrsrechtlich begründen?
Wenn das ein abgegrenzter Parkplatz ist und nicht direkt auf der Straße geparkt ist (wäre dann parken gegen die Fahrtrichtung), darf man doch so einparken?!

Davon abgesehen TE musst du natürlich rundum schauen, wenn du einparkst. Gerade wenn du rückwärts einparkst, hast du eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Sie darf sich aber auch nicht einfach vorbeidrängeln, ohne deinen Weg beim Einparken mitzuberechnen und dann einfach dagegen zu donnern.

Meiner bescheidenen Meinung nach habt ihr beide einen Fehler gemacht und somit hat jeder Teilschuld. Wie das aufgeteilt wird, kommt auf die Beweislage an und müsste rechtlich geklärt werden.

12 IV StVO
 
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Dies gilt auch, wenn es rechts nicht möglich ist?
D.h. er hätte erst irgendwo wenden müssen, dann die Fahrbahn auf der anderen Seite zurückfahren und damit aus seiner jetzt rechten Seite einparken müssen?

Wtf?

Rückwärts dann erlaubt, auch bei solchen Schrägparkplätzen?
 
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wtf. da ist jedes 2. auto rückwärts geparkt. ihr solltet nicht vergessen, dass das ne zone 30 ist mit engen straßen, wo gerade 2 autos aneinander vorbeikommen ohne parkende autos zu berühren. ich hätte also bis zur nächsten einfahrt fahren sollen, dort wenden und dann feststellen, dass mein parkplatz schon weg ist. Wenn das so ist, dann lackier ich den schaden, werds aber in zukunft wieder machen. schon mal in ner großstadt den parkplatz gesucht und dann wenn man endlich einen gefunden hat vorbeigefahren, nur damit man irgendwo später wenden kann?! - Sprich an freiem Parkplatz vorbeifahren, obwohl Parkplatzknappheit herrscht und man froh ist relativ nah einen gefunden zu haben?
 
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Du beschwerst dich halt, dass die andere zu ungeduldig war und sich verhalten soll "wie man es in der Fahrschule gezeigt kriegt", während du selbst ein Parkmanöver machst, welches du offiziell nicht darfst...
 
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parkt ihr im parhaus auch immer nur auf der rechten seite ein?
 
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Ne öffentliche straße ist kein parkhaus. Ob das alle so machen ist vollkommen wurst. Solange dabei kein unfall passiert interessiert das auch keine sau. Wenn kein polizei da war und sie quasi keinen schaden hat hast du sowieso pech gehabt und bleibst im zweifelsfall auf deinem schaden sitzen wenn die sich quer stellt.
 
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Und wenn ich da beim rückwärts schräg gegenüber einparken jemanden anecke muss ich vermutlich auch zahlen.
 
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Ich war ungeduldig und hab deshalb ein verbotenes Parkmanöver gemacht aber die waren auch ungeduldig deshalb hab ich Recht. Srsly.
 
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