Die allermeisten Probleme entstehen durch nicht ausreichende Kommunikation. Gerade Beruflich / bei geschäftlichen Angelegenheiten. Schön dass das Problem der Zeitungen nun wohl geklärt ist.
Kann da leider nix zu sagen, aber mich irritiert, dass da gleich Inkasso kommt. Man könnte ja auch erstmal mit der Person direkt sprechen. Ist das gängige Praxis, da gleich die Kosten zu boosten? Und muss man das akzeptieren?
Für Inkasso braucht es nur nen (unbestrittenen) Zahlungsverzug. Bei den ganzen Supermarktketten ist das imho Standard (hatte vor ein paar Jahren ne aehnliche Situation) - die haben verständlicherweise kein Bock aufgeblasene Mahnabteilung zu führen.
Ok, aber so ein kundenunfreundliches Unternehmen sollte man sich merken. Man macht einen Fehler, würde das nach Kenntnis wohl sofort bereinigen, aber darf dann dank der Inkassogeschichte gleich mal mindestens einen Fuffy mehr durch den Club werfen? Wenn mir ein Unternehmen mit Einzugsermächtigung aufgrund eines Fehlers zu viel Geld abbucht rufe ich die doch auch erstmal an und kläre das, statt gleich die Inkassokanonen in Stellung zu bringen...
Nein, um in verzug zu geraten, braucht es nicht immer ne mahnung, eine unbestrittene forderung mit fixem leistungsdatum genügt.ja, deswegen ist auch für die erstattungsfähigkeit der inkassokosten verzug des schuldners nötig. das heißt, die dame dort oben die ihr konto gekündigt hat und dieses trotzdem fröhlich weiternutzte, dürfte bereits eine mahnung erhalten haben und dennoch nicht gezahlt haben.
nene, ich lasse mich in der sache gern eines bessere belehren. Wann soll denn deiner meinung nach mit ec kartenzahlung an einer supermarktkasse die fälligkeit vorliegen und wann geraet man in verzug?
die unbestrittenheit der forderung ist vorraussetzung zur erstattungsfähigkeit der inkassogebuehren.
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
[...]
Im lastschriftverfahren ist § 286 II Nr.4 einschlaegig, weil der kunde an der kasse "verspricht" zeitnah zu leisten bzw. das geld aufm konto vorraetig zu halten (selbstmahnung)
daraus folgt:
1. es gab keine gesonderte zahlungsaufforderung, sonst haette ich das erwaehnt
2. die inkassokosten sind berechtigt
Die allermeisten Probleme entstehen durch nicht ausreichende Kommunikation. Gerade Beruflich / bei geschäftlichen Angelegenheiten.
Zwingend finde ich das aber auch nicht. Nahe liegender ist es m.E. auch hier ganz normal eine Mahnung zu fordern; mir erschließen sich jedenfalls keine überwiegenden Interessen des Supermarktes, die eine Mahnung entbehrlich machen würden und die nicht bei jedem anderen Zahlungsverzug ebenfalls vorliegen würden. Oder würdet ihr auch Mahnung bei ebay-Käufen für entbehrlich halten? Und falls nein - wo ist da der die Argumentation tragende Unterschied?im verhältnis supermarkt - kunde kann man eher von einem sofortigem verzugseintritt ausgehen, da gebe ich dir recht.
Zwingend finde ich das aber auch nicht. Nahe liegender ist es m.E. auch hier ganz normal eine Mahnung zu fordern; mir erschließen sich jedenfalls keine überwiegenden Interessen des Supermarktes, die eine Mahnung entbehrlich machen würden und die nicht bei jedem anderen Zahlungsverzug ebenfalls vorliegen würden. Oder würdet ihr auch Mahnung bei ebay-Käufen für entbehrlich halten? Und falls nein - wo ist da der die Argumentation tragende Unterschied?
Beim Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle handelt es sich um ein anonymes Massengeschäft. Deshalb ist dem Tankstellenbetreiber eine Mahnung des Kunden, sobald dieser das Tankstellengelände verlassen hat, ohne erheblichen Aufwand nicht mehr möglich, da die Personalien des Kunden und dessen Anschrift dem Tankstellenbetreiber in aller Regel unbekannt sind. Damit ist auf Seiten des Tankstellenbetreibers ein gewichtiges Interesse gegeben, dass der Verzug ohne Mahnung eintritt (ebenso LG München II, Urteil vom 14. November 2006 - 2 S 3176/06, ADAJUR 88081; AG Dachau, Urteil vom 18. März 2010 - 2 C 93/09, ADAJUR 88609; AG Augsburg, Urteil vom 15. Januar 2010 - 14 C 3145/09, ADAJUR 88642; AG Starnberg, Urteil vom 16. März 2009 - 6 C 116/09, ADAJUR 88626; AG Fürstenfeldbruck, Urteil vom 4. Mai 2007 - 4 C 378/07, ADAJUR 88610; AG Landsberg am Lech, Urteil vom 30. November 2006 - 1 C 821/06, ADAJUR 88588).
Die Mülltonne steht nicht direkt neben dem Briefkasten sondern hinterm Fahrradschuppen. Weiterhin kotzt es mich einfach an. Ich muss die Zeitungen entsorgen, es erhöht meinen Papierabfall und letzten Endes kostet eine ungelesene/ungewollte Zeitung einfach Ressourcen.
Wenn du damit leben kannst, hmkay, mir egal, ich habe mich für einen entsprechenden Aufkleber entschieden und meine Entscheidung wird hier nicht beachtet.
Was Cicatriz meint ist § 2325 Abs. 3 BGB (analog): Jedes Jahr verringert sich der zu zahlende Ausgleich um 10%, nach 10 Jahren gibts gar nichts mehr.
Welche Frist gilt für Schenkungen unter Nutzungsvorbehalt?
Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit die Zehnjahresfrist bei Schenkungen des Erblassers dahingehend erweitert, dass auch Zuwendungen, die nicht endgültig aus dem wirtschaftlichen Verfügungsbereich des Erblassers ausgegliedert wurden und bei denen kein so genannter „Genussverzicht“ vorliegt, dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegen.
Dies ist nach der Rechtsprechung z.B. bei einem Vorbehaltsnießbrauch der Fall, da der Erblasser den verschenkten Gegenstand aufgrund des Nießbrauchsrechts weiter nutzen kann. Demnach führt z.B. die Schenkung einer Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt 25 Jahre vor Eintritt des Erbfalls noch zur Pflichtteilsergänzungshaftung.
Frage zum Arbeitsrecht.
Laut Vertriebsvereinbarung dürfen wir 30 Überstunden aufbauen, erst danach bekommt der Betriebsrat (?) eine Meldung um einen "geregelten" Abbau einzuleiten.
Obwohl ich "erst" 28 Überstunden habe wurde ich heute von meinem Vorgesetzen gezwungen, diese in den kommenden 2 Monaten, auf unter 10 Stunden zu reduzieren.
Darauf hab ich natürlich keinen Bock, da bei uns in den Sommermonaten fast nichts zu tun ist und im Büro nur Quatsch gemacht wird
Frage zum Arbeitsrecht.
Laut Vertriebsvereinbarung dürfen wir 30 Überstunden aufbauen, erst danach bekommt der Betriebsrat (?) eine Meldung um einen "geregelten" Abbau einzuleiten.
moin digga, ewig nix gehört . folgendes: wurde gestern ggn 13.30 in xx von zivis rausgezogen. hab den braten schon gerochen,
langsam gefahren, was solls. üblichen suff/drogen fragen, verneint. polizist will die fniger vor augen tests machen. machter ewigkeiten nochma von vorne.
ok, will nun auch meine pisse. ich bejae, wollte einfach nur weiter, war schon bisschen zu spät zur arbeit. sage, ich muss noch was trinken, weil ich zuhause gerade
für kleine jungs war. trinke was, dann gehen wir in busch. er direkt neben mir. ich versuchs, aber es geht einfach nicht. sag ich ihm. er will, dass ichs nochmal probiere
geht immernoch nicht. ich biete den jungs an, nach xx ins krankenhaus zu fahren, bluttest, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das noch probiert. wollen sie nicht,
weil dafür die ärztin auch noch zeit haben muss, würde alles ewig dauern, dann würde ich erst recht nicht pünktlich zur arbeit fahren. und dann bieten die mir an,
ich dürfe mit ihnen zur arbeit fahren und sagen, dass ich in ner kontrolle bin und sie würden das bezeugen. ich dann in mein auto rein, die in ihrem auto hinterher.
auf dem parkplatz an der xx angekommen, frag ich sie, ob das sein müsse, dass sie mitkmmen, wie sieht das aus, alle sähen dann, wie ich mit polizisten da langgehe.
haben sie erlaubt. dann bin ich richtung gegangen, hab panik bekommen und bin abgehaun. hab halt vor längerem gekifft, aber du weißt, was bei mir ohne führerschein los ist.
ich hatte glaub ich unterbewusst davor, meinen führerschein zu verlieren. jetzt meine frage, wie sieht das rechtlich aus? die telefonieren jetzt überall rum, was ja
auch sicherlich deren recht ist. wenn ich jetzt aber zur polizei zu fuß gehe, dürfen die mich dann noch zu irgendwas zwingen? sollte ich lieber bis montag warten,
spätestens da wird dann da(oder eben dienstag) ja eh post von der führerscheinstelle ankommen? danke