Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Wie die Zettel unter dem Gesichtspunkt aufeinmal Sinn machen :rofl2:
 
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Scheint nicht der hellste Stern am Himmel zu sein
 
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Die allermeisten Probleme entstehen durch nicht ausreichende Kommunikation. Gerade Beruflich / bei geschäftlichen Angelegenheiten. Schön dass das Problem der Zeitungen nun wohl geklärt ist.
 
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"Dunkle Linien stören - weiße nicht" :rofl2:
Könnte auch von nem Pegida Plakat stammen
 
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Die allermeisten Probleme entstehen durch nicht ausreichende Kommunikation. Gerade Beruflich / bei geschäftlichen Angelegenheiten. Schön dass das Problem der Zeitungen nun wohl geklärt ist.

Schön? Das ist schade, der Kampf von Morph gegen das Papier war pures Gold und hätte von Loriot nicht besser entworfen werden können :D
 

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Kampf gegen das Papier.
dq6slzl4gwpav.png
 
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was eine emotionale achterbahnfahrt. schade dass es vorbei ist!
 
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Macht hier jemand Banken? hab da kaum Durchblick und auch keine Lust mich in diese ganzen §§ 675c ff. einzuarbeiten. Vllt. hat jmd nen Tipp für folgenden Sachverhalt:
Freundin kündigt bei Deutscher Bank privates Girokonto, in der Kündigung bittet Sie ausdrücklich um Benachrichtigung und Nennung des Datums zur Kontoschliessung. Einige Zeit später kauft Sie im Supermarkt ein, nutzt EC Karte. Daraufhin kommt Brief vom Inkassodienst mit ~80€ Forderung, weil zum Moment des Einkaufs das Konto bereits seit einer Woche nicht mehr existierte.

Gibt es spezielle Regelungen in den §§ 675c die eine Haftung bei mangelnder Information des Dienstleisters o.ä. vorsehen? Zumindest vom wortlaut ist das imho keine unauthorisierte Zahlung, weil das Konto zu dem moment ja nicht mehr bestand.
 
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Kann da leider nix zu sagen, aber mich irritiert, dass da gleich Inkasso kommt. Man könnte ja auch erstmal mit der Person direkt sprechen. Ist das gängige Praxis, da gleich die Kosten zu boosten? Und muss man das akzeptieren?

Generell natürlich nicht so clever von Deiner Bekannten ein Konto zu kündigen und es dennoch zu nutzen, obwohl man schon ein Neues hat... aber ist ihr jetzt wohl auch klar.
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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Hausverkauf:

Irgendjemand eine Idee, wie viel man für einen Kaminofen verlangen kann? Das Teil ist recht neu (~7 Jahre), hat ~3.000€ gekostet, reduziert die Heizkosten extrem, und verursachte überhaupt keine Probleme (Ruß oder so was, kp), müsste nicht repariert werden und steht halt so rum, heizt aber gut eines von zwei Geschossen im Alleingang, zur Not auch auf Mordor-Temperatur, wenn gewollt. Die potentiellen Käufer zeigen sich recht interessiert, muss aber noch nix heißen, weil es noch nicht im Detail um den Preis von allem ging.

Das Internet sagt: Gar nix. Ich finde kaum seriöse Seiten, eher so Heizungsbauer, die darauf schwören, dass man Millionär wird, wenn man das Teil einbaute. Kundenrezenssionen des Ofens sind (so weit gelesen) alle positiv. Kleinanzeigen auf Ebay bewegen sich im Bereich 150 € (für Kaminöfen von 1450 dem Aussehen nach) bis 4,500€+ (etwas neuere Version, Ausstellungsstück, aber gebraucht).

Ratlosigkeit. Mehr Informationen. Hätte spontan gesagt einfach zum Einkaufspreis (2,5k - 3k), v.a. da man a) noch verhandeln kann, und b) die potentiellen Käufer "begeistert" waren, aber an anderen Ecken bei Details meckerten (50 Meter hohe Bronzestatue hat einen Rostfleck an der Nase).
 
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Hab eine Frage zum Arbeitsrecht.

Ich arbeite grad nebenbei für ne Leiharbeitsfirma. Es ist dort üblich, dass man nur für Dienste bezahlt wird, die man auch tatsächlich abgeleistet hat. Wird man z.B. krank und muss einen Dienst absagen, wird man auch nicht bezahlt.
Mich hat das bisher nicht gestört, weil man sich dafür die Arbeitszeit quasi aussuchen kann. Nun musste ich aber wegen Krankheit einen Dienst morgen absagen und plötzlich wollen die ein Attest, weil sie in der Zwischenzeit schlechte Erfahrungen mit Absagen gemacht hätten.
Die Verpflichtung zur Vorlage eines Attests ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, wo auf einen Tarifvertrag verwiesen wird, der wiederum auf das Entgeltfortzahlungsgesetz verweist. So wie ich das sehe, räumt einem genau dieses Gesetz aber auch das Recht ein, das man im Krankheitsfall trotzdem bezahlt wird. Da ich für den abgesagten Dienst definitiv kein Geld sehen werde und auch sonst niemals bezahlt würde, wenn ich wegen Krankheit gar nicht erst Dienste annehmen könnte, sehe ich eigentlich nicht ein, dass ich jetzt wegen ner Erkältung extra Aufwand betreiben soll, um denen ein Attest vorzulegen.

Meine Frage ist nun: Ist es rechtlich irgendwie haltbar, dass die ein Attest verlangen können, obwohl sie sich (soweit ich das richtig beurteile) nicht mal selbst an das Entgeltfortzahlungsgesetz halten und damit den Arbeits-/Tarifvertrag verletzen?
 
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Kann da leider nix zu sagen, aber mich irritiert, dass da gleich Inkasso kommt. Man könnte ja auch erstmal mit der Person direkt sprechen. Ist das gängige Praxis, da gleich die Kosten zu boosten? Und muss man das akzeptieren?

Für Inkasso braucht es nur nen (unbestrittenen) Zahlungsverzug. Bei den ganzen Supermarktketten ist das imho Standard (hatte vor ein paar Jahren ne aehnliche Situation) - die haben verständlicherweise kein Bock aufgeblasene Mahnabteilung zu führen.
 
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Für Inkasso braucht es nur nen (unbestrittenen) Zahlungsverzug. Bei den ganzen Supermarktketten ist das imho Standard (hatte vor ein paar Jahren ne aehnliche Situation) - die haben verständlicherweise kein Bock aufgeblasene Mahnabteilung zu führen.

Ok, aber so ein kundenunfreundliches Unternehmen sollte man sich merken. Man macht einen Fehler, würde das nach Kenntnis wohl sofort bereinigen, aber darf dann dank der Inkassogeschichte gleich mal mindestens einen Fuffy mehr durch den Club werfen? Wenn mir ein Unternehmen mit Einzugsermächtigung aufgrund eines Fehlers zu viel Geld abbucht rufe ich die doch auch erstmal an und kläre das, statt gleich die Inkassokanonen in Stellung zu bringen...
 
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Vor allem bin ich ja auch überrascht, dass das technisch überhaupt ging in dem Moment und der Bezahlvorgang nicht mit einer Fehlermeldung abgebrochen wurde.

Oder kann sowas dann eine Überschneidung sein, dass zum Zeitpunkt des Einkaufs das Konto noch so grade existierte und vielleicht direkt danach platt gemacht wurde zufällig?
 
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Nicht wenn es im POZ verfahren geschieht (d.h. unterschrift statt pin eingabe), dann ist es naemlcih nichts anderes als ein Lastschriftverfahren ohne Pruefung des Guthabens.
 
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Ok, aber so ein kundenunfreundliches Unternehmen sollte man sich merken. Man macht einen Fehler, würde das nach Kenntnis wohl sofort bereinigen, aber darf dann dank der Inkassogeschichte gleich mal mindestens einen Fuffy mehr durch den Club werfen? Wenn mir ein Unternehmen mit Einzugsermächtigung aufgrund eines Fehlers zu viel Geld abbucht rufe ich die doch auch erstmal an und kläre das, statt gleich die Inkassokanonen in Stellung zu bringen...

ja, deswegen ist auch für die erstattungsfähigkeit der inkassokosten verzug des schuldners nötig. das heißt, die dame dort oben die ihr konto gekündigt hat und dieses trotzdem fröhlich weiternutzte, dürfte bereits eine mahnung erhalten haben und dennoch nicht gezahlt haben.
 
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ja, deswegen ist auch für die erstattungsfähigkeit der inkassokosten verzug des schuldners nötig. das heißt, die dame dort oben die ihr konto gekündigt hat und dieses trotzdem fröhlich weiternutzte, dürfte bereits eine mahnung erhalten haben und dennoch nicht gezahlt haben.
Nein, um in verzug zu geraten, braucht es nicht immer ne mahnung, eine unbestrittene forderung mit fixem leistungsdatum genügt.
 
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äh, ja. ich glaube du bringst da was durcheinander. ob es sich um eine unbestrittene forderung handelt ist für den verzug vollkommen irrelevant. dass verzug auch anders als durch mahnung eintreten kann, habe ich nicht bestritten. im vorliegenden fall ist aber nur verzug durch mahnung denkbar, und nicht, wie du schreibst, durch fixes leistungsdatum. aber macht ihr mal
 
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nene, ich lasse mich in der sache gern eines bessere belehren. Wann soll denn deiner meinung nach mit ec kartenzahlung an einer supermarktkasse die fälligkeit vorliegen und wann geraet man in verzug?

die unbestrittenheit der forderung ist vorraussetzung zur erstattungsfähigkeit der inkassogebuehren.

edit: oh, hab irgendwie nicht mitgedacht, eigtl. hast du schon alles gesagt was ich gefragt hab und darum gings ja auch gar nicht, von wegen faelligkeit etc. Wie bereits gesagt, ist bei einem geschlossenen konto imho nur noch lastschriftverfahren moeglich. Daher wirds vermutlich zu einer holschuld und nicht wie man automatisch immer bei geld annimmt, qualifizierte schickschuld. Deswegen muss der schuldner das geld auf dem konto vorhalten und er kommt in verzug, wenn er diese leistung nicht erbringt.
Uebrigens gab es in der geschichte keine mahnungen. Es gab nur eine zahlung an der kasse und die darauf folgende Inkassorechnung.
 
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nene, ich lasse mich in der sache gern eines bessere belehren. Wann soll denn deiner meinung nach mit ec kartenzahlung an einer supermarktkasse die fälligkeit vorliegen und wann geraet man in verzug?

die unbestrittenheit der forderung ist vorraussetzung zur erstattungsfähigkeit der inkassogebuehren.

der betrag den die bank verauslagt hat wird sofort fällig, § 271 I BGB. wann jedoch verzug eintritt bestimmt sich nach § 286 BGB und unterscheidet sich vom zeitpunkt der fälligkeit in der regel:

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

[...]

nach absatz 1 ist somit grundsätzlich eine mahnung erforderlich. die ausnahmen, nach denen eine mahnung nicht erforderlich ist, greifen nach der hier geschilderten sachlage nicht ein. insbesondere ist eine vereinbarung zwischen bank und schuldner, dass der betrag zu einem bestimmten tag geschuldet ist, nicht getroffen worden (Nr. 1).

daraus folgt:
a) deine freundin hat bereits eine zahlungsaufforderung erhalten und diese ignoriert
b) die inkassokosten sind unberechtigt
 
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Im lastschriftverfahren ist § 286 II Nr.4 einschlaegig, weil der kunde an der kasse "verspricht" zeitnah zu leisten bzw. das geld aufm konto vorraetig zu halten (selbstmahnung)

daraus folgt:
1. es gab keine gesonderte zahlungsaufforderung, sonst haette ich das erwaehnt
2. die inkassokosten sind berechtigt
 
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Im lastschriftverfahren ist § 286 II Nr.4 einschlaegig, weil der kunde an der kasse "verspricht" zeitnah zu leisten bzw. das geld aufm konto vorraetig zu halten (selbstmahnung)

daraus folgt:
1. es gab keine gesonderte zahlungsaufforderung, sonst haette ich das erwaehnt
2. die inkassokosten sind berechtigt

hast du dafür irgendeine quelle? verglichen mit der tankstellen entscheidung des BGH unterscheidet sich der fall hier vor allem dadurch, dass es sich nicht um ein anonymes massengeschäft handelt und der nutzer des lastschriftverfahrens in solchen fällen evtl. nicht weiß, dass sein konto nicht mehr besteht. eine abwägung der beiderseitigen interessen führt meiner meinung nach sogar gerade dazu, dass ein sofortiger verzugseintritt nicht gerechtfertigt wäre, weil sich der bankkunde im moment der autorisierung der lastschrift im unklaren darüber befindet, dass das konto nicht mehr besteht. wir sprechen hier übrigens vom verhältnis zwischen bank zu bankkunde und nicht von supermarkt zu einkaufskunde. in letzterem verhältnis kann man über einen sofortigen verzugseintritt ohne weiteres nachdenken. vergleiche einfach mal o.g. BGH urteil unter II 1 c) bb)
im übrigen verspricht jeder schuldner bei vertragsschluss, zeitnah zu leisten, sofern kein besonderer leistungszeitpunkt bestimmt wird. dass der bankkunde das geld auf dem konto vorrätig halten muss ist auch nicht wahr, da die meisten konto über einen dispokredit verfügen.
 
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Das valutaverhaeltnis ist supermarkt -> kunde (deshalb die forderung der inkasso im auftrag des supermarktes), das gehoert auch wie bei einer tankstelle zum anonymen massengeschäft, weil allein aus der zahlung mit der ec karte für den gläubiger die personalien des schuldners nicht ersichtlich sind.
 
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-..--.-.-.-.-.-.-..- dann sag doch einfach mal dass hier der inkassodienst vom supermarkt beauftragt wurde weil die lastschrift von der bank nicht eingelöst wurde :rofl:
ich ging die ganze zeit davon aus dass die bank die lastschrift trotz nicht existentem konto eingelöst hätte und sich nun an deine freundin hält.. :top2:

im verhältnis supermarkt - kunde kann man eher von einem sofortigem verzugseintritt ausgehen, da gebe ich dir recht.
 
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im verhältnis supermarkt - kunde kann man eher von einem sofortigem verzugseintritt ausgehen, da gebe ich dir recht.
Zwingend finde ich das aber auch nicht. Nahe liegender ist es m.E. auch hier ganz normal eine Mahnung zu fordern; mir erschließen sich jedenfalls keine überwiegenden Interessen des Supermarktes, die eine Mahnung entbehrlich machen würden und die nicht bei jedem anderen Zahlungsverzug ebenfalls vorliegen würden. Oder würdet ihr auch Mahnung bei ebay-Käufen für entbehrlich halten? Und falls nein - wo ist da der die Argumentation tragende Unterschied?
 
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Zwingend finde ich das aber auch nicht. Nahe liegender ist es m.E. auch hier ganz normal eine Mahnung zu fordern; mir erschließen sich jedenfalls keine überwiegenden Interessen des Supermarktes, die eine Mahnung entbehrlich machen würden und die nicht bei jedem anderen Zahlungsverzug ebenfalls vorliegen würden. Oder würdet ihr auch Mahnung bei ebay-Käufen für entbehrlich halten? Und falls nein - wo ist da der die Argumentation tragende Unterschied?

bei ebay hast du zumindest eine kontaktmöglichkeit nach vertragsschluss, sei es durch kontaktformular oder mitgeteilter adresse. in einem supermarkt lässt sich der vom BGH genannte punkt eigentlich übertragen:
Beim Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle handelt es sich um ein anonymes Massengeschäft. Deshalb ist dem Tankstellenbetreiber eine Mahnung des Kunden, sobald dieser das Tankstellengelände verlassen hat, ohne erheblichen Aufwand nicht mehr möglich, da die Personalien des Kunden und dessen Anschrift dem Tankstellenbetreiber in aller Regel unbekannt sind. Damit ist auf Seiten des Tankstellenbetreibers ein gewichtiges Interesse gegeben, dass der Verzug ohne Mahnung eintritt (ebenso LG München II, Urteil vom 14. November 2006 - 2 S 3176/06, ADAJUR 88081; AG Dachau, Urteil vom 18. März 2010 - 2 C 93/09, ADAJUR 88609; AG Augsburg, Urteil vom 15. Januar 2010 - 14 C 3145/09, ADAJUR 88642; AG Starnberg, Urteil vom 16. März 2009 - 6 C 116/09, ADAJUR 88626; AG Fürstenfeldbruck, Urteil vom 4. Mai 2007 - 4 C 378/07, ADAJUR 88610; AG Landsberg am Lech, Urteil vom 30. November 2006 - 1 C 821/06, ADAJUR 88588).
 
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ag ludwigsburg wm 07, 2198
Hab's aber selber noch nicht gelesen.
 
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Die Mülltonne steht nicht direkt neben dem Briefkasten sondern hinterm Fahrradschuppen. Weiterhin kotzt es mich einfach an. Ich muss die Zeitungen entsorgen, es erhöht meinen Papierabfall und letzten Endes kostet eine ungelesene/ungewollte Zeitung einfach Ressourcen.
Wenn du damit leben kannst, hmkay, mir egal, ich habe mich für einen entsprechenden Aufkleber entschieden und meine Entscheidung wird hier nicht beachtet.

Habs leider erst jetzt gelesen, hab auch mal kurz als Schüler Zeitungen verteilt. Hinsichtlich der Druckzahlen sind die Afkleber vollkommen irrelevant. Die Zusteller bekommen Zahl X geliefert. Die können das maximal um 25er Pakete anpassen, aber generell wandert da bereits schon einiges in dem Müll. Selbst wenn der Zusteller die Menge reduzieren wollen würde aus eigenen Stücken (er wird nach Stückzahl bezahlt) so dauert es oft Wochen, bis die Menge auch tatsächlich reduziert wird, weshalb es viele einfach gar nicht erst veranlassen. Und ob der Zusteller jetzt 20 Zeitungen oder 40 Zeitungen in den Müll feuert oder verteilt ist im Grunde egal, gedruckt sind sie trotzdem und die Ressourcen ohnehin verbraten.

Er schont also nur "deinen Müll" vorhanden ist er trotzdem.

PS: Und zählen können die Verteiler an die Zusteller oder Druckereien sowieso nicht. Man bekommt jede Woche eine andere Anzahl geliefert. So hat man auf einmal 10 mehr als in der vorherigen Woche oder 5 weniger..
 
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Habe 2 Privatparkplätze auf dem Grundstück, die direkt an der Grundstücksgrenze liegen. Waren mal angelegt für den Kleinwagen meiner Frau (Ford Fiesta) und meinen Sportflitzer, beide recht klein und sie gingen gerade so rein. Jetzt haben wir Familie und es stehen halt regelmässig auch größere Autos drauf (5er BMW u. Ford S-Max). Diese ragen nun auf Grund ihrer Größe ca. 10-15cm aus dem Grundstück heraus auf den Fußgängerweg, welcher aber ziemlich breit ist.. Weiter rein fahren kann man nicht, da kommt die Hauswand. Eine (subjektiv von mir empfundene) Behinderung irgendwelcher Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer die da vorbei müssen besteht nicht, dafür ist noch genug Platz. Wir haben sogar auf eigene Kosten den der Stadt gehörenden Fußweg komplett hochwertig pflastern lassen.

Kann uns das Ordnungsamt für die leicht überstehenden Fahrzeuge anpissen? Wir haben leider einen Nachbarn der als Hobby für jede nicht parallel zum Straßenrand stehende Mülltonne bei der Stadt anruft.

Natürlich wäre es nicht im Interesse der Stadt wenn wir da die Autos nicht mehr hinstellen, denn dann parken wir einfach gegenüber auf der Straße, was 2 weitere öffentliche Parkplätze blockieren würde - und die sind hier sau knapp. Das ist oft aber bei solchen Themen nicht die Frage sondern es geht 'ums Prinzip'...
 
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Was Cicatriz meint ist § 2325 Abs. 3 BGB (analog): Jedes Jahr verringert sich der zu zahlende Ausgleich um 10%, nach 10 Jahren gibts gar nichts mehr.

habe eben mal was gefunden und wollte nochmal auf den fall eingehen:
https://www.raklinger.de/pflichtteilsrecht.html#1332945955 sagt:
Welche Frist gilt für Schenkungen unter Nutzungsvorbehalt?

Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit die Zehnjahresfrist bei Schenkungen des Erblassers dahingehend erweitert, dass auch Zuwendungen, die nicht endgültig aus dem wirtschaftlichen Verfügungsbereich des Erblassers ausgegliedert wurden und bei denen kein so genannter „Genussverzicht“ vorliegt, dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegen.
Dies ist nach der Rechtsprechung z.B. bei einem Vorbehaltsnießbrauch der Fall, da der Erblasser den verschenkten Gegenstand aufgrund des Nießbrauchsrechts weiter nutzen kann. Demnach führt z.B. die Schenkung einer Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt 25 Jahre vor Eintritt des Erbfalls noch zur Pflichtteilsergänzungshaftung.



so, die eltern wollen lebenslanges wohnrecht haben, dann würde die regelung aus dem quote doch greifen und die frist sich auf 25 Jahre verlängern, richtig?
 

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Kurze Frage weil ich weder in der Bank noch beim Notar jemanden erreiche:

Nächste Woche steht die Abnahme meiner Wohnung an. Heute sprach ich kurz mit der Bank ob die noch irgendwas vorbereiten müssen oder so. Dabei kam rum, dass denen noch eine Unterlage "Vorverkaufsrecht" (oder so ähnlich) fehlt. Kurz überlegt, jupp, kommt mir jemand vor, deswegen war ich am 03.02.15 beim Notar. Also beim Notar angerufen, jupp, Termin wurde bestätigt, die haben mir zum 05.02.2015 was geschickt. Jetzt gucke ich in meiner Unterlagen und finde ein Schreiben "Kaufpreisfälligkeitsmitteilung" vom Notar mit Datum 05.02.2015 vor. Anbei noch eine "Eintragungsbekanntmachung" sowie ein Schreiben einer Volksbank, beginnend mit "wir überlassen Ihnen zu treuen Händen die Pfandentlassung (..) blabla".

Ist das Vorverkaufsrecht jetzt diese Kaufpreisfälligkeitsmitteilung oder muss ich noch einmal tiefer in meinen Unterlagen wühlen?
 

zoiX

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Ich mal wieder. Story:

Anfang Mai (3.5.) hat die Untermieterin meiner Freundin uns im Urlaub angerufen und meinte "Ich würde gerne zum 1.6. ausziehen". Kündigungsfrist (3 Monate, also bis 31.8.) konnte sie damit natürlich nicht einhalten, hat dann angeboten, Nachmieter zu suchen, um den Untermietvertrag aufzulösen. Darauf meinten meine Freundin und ich "Ne, zoiX zieht ASAP ein, je nachdem wie er aus seiner Wohnung rauskommt, schauen wir dann, wie wir das mit der Miete machen".
Ich musste ja auch noch nen Nachmieter suchen und so. Das hab ich dann geschafft, zum 15.6.. Daraufhin haben wir besagter Untermieterin dann mitgeteilt, dass meine Freundin gerne noch eine halbe Miete + Nebenkosten (abzüglich Gas, Wasser, Strom, Telefon, weil sie derer ja nichts mehr verbraucht) hätte und dann sei die Sache gegessen.
Ihre Antwort: "Trololo, ihr habt gesagt zoiX zieht ein, lasst mich in Ruhe."

Waren wir einfach dumm und ungeschickt und haben jetzt keine Chance mehr an Geld zu kommen, oder ist da noch was zu machen?
 

EasyRider

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Wurd davon irgendwas schriftlich festgehalten? Kündigung per Telefon sollte kaum ausreichen hierzulande
 
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die beweislast liegt bei der untermieterin. sie muss darlegen und beweisen, dass ein aufhebungsvertrag in der form geschlossen wurde, dass das mietverhältnis unabhängig von deinem einzug zum 01.06. beendet wird.
 
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Frage zum Arbeitsrecht.
Laut Vertriebsvereinbarung dürfen wir 30 Überstunden aufbauen, erst danach bekommt der Betriebsrat (?) eine Meldung um einen "geregelten" Abbau einzuleiten.
Obwohl ich "erst" 28 Überstunden habe wurde ich heute von meinem Vorgesetzen gezwungen, diese in den kommenden 2 Monaten, auf unter 10 Stunden zu reduzieren.

Darauf hab ich natürlich keinen Bock, da bei uns in den Sommermonaten fast nichts zu tun ist und im Büro nur Quatsch gemacht wird :ugly:
 
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Frage zum Arbeitsrecht.
Laut Vertriebsvereinbarung dürfen wir 30 Überstunden aufbauen, erst danach bekommt der Betriebsrat (?) eine Meldung um einen "geregelten" Abbau einzuleiten.
Obwohl ich "erst" 28 Überstunden habe wurde ich heute von meinem Vorgesetzen gezwungen, diese in den kommenden 2 Monaten, auf unter 10 Stunden zu reduzieren.

Darauf hab ich natürlich keinen Bock, da bei uns in den Sommermonaten fast nichts zu tun ist und im Büro nur Quatsch gemacht wird :ugly:

Imho ist das sogar absolut vertretbar von Deinem Boss von Dir eine Reduktion Deines GL-Kontos innerhalb von 2 (!) Monaten zu planen. Ist nicht genau dafür dieses Konto da?
 
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Frage zum Arbeitsrecht.
Laut Vertriebsvereinbarung dürfen wir 30 Überstunden aufbauen, erst danach bekommt der Betriebsrat (?) eine Meldung um einen "geregelten" Abbau einzuleiten.

Die richtigere Formulierung wäre doch sicherlich "Laut Vertriebsvereinbarung darf unser Chef uns dazu zwingen, 30 Überstunden aufzubauen, bevor eine Schutzmaßnahme (=Meldung an den Betriebsrat) greift".

Diese Mechanik gibt es, damit ein Mitarbeiter nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes übermäßig Überstunden anhäuft. Wenn dein Chef von dir möchte, dass du deine Überstunden abbummelst, ist das sein gutes Recht. Er könnte es cleverer lösen und dir einfach noch irgendwo 2 Überstunden rein drücken, dann musst du es sowieso machen. Für Phasen, in denen irgendwann mal mehr Arbeit ansteht, will er halt die Planungssicherheit haben, dass bei dir noch 20 Überstunden sind, die er schröpfen kann.

Bisher hast du halt 28 Stunden gearbeitet, die dir niemand entlohnt hat. Wenn du damit kein Problem hast, deine Sache, aber jedes Arbeitsgericht wird dir den Vogel zeigen, wenn du dagegen vorgehen willst. Aus gutem Grund.

€: Wenn man mal kurz bedenkt, dass es sicherlich nicht wenig Leute gibt, die für eine faire Überstundenregelung gekämpft haben und noch viel mehr Leute, die gern eine faire Überstundenregelung hätten, liest sich das wirklich witzig.
 
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moin digga, ewig nix gehört :D. folgendes: wurde gestern ggn 13.30 in xx von zivis rausgezogen. hab den braten schon gerochen,
langsam gefahren, was solls. üblichen suff/drogen fragen, verneint. polizist will die fniger vor augen tests machen. machter ewigkeiten nochma von vorne.
ok, will nun auch meine pisse. ich bejae, wollte einfach nur weiter, war schon bisschen zu spät zur arbeit. sage, ich muss noch was trinken, weil ich zuhause gerade
für kleine jungs war. trinke was, dann gehen wir in busch. er direkt neben mir. ich versuchs, aber es geht einfach nicht. sag ich ihm. er will, dass ichs nochmal probiere
geht immernoch nicht. ich biete den jungs an, nach xx ins krankenhaus zu fahren, bluttest, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das noch probiert. wollen sie nicht,
weil dafür die ärztin auch noch zeit haben muss, würde alles ewig dauern, dann würde ich erst recht nicht pünktlich zur arbeit fahren. und dann bieten die mir an,
ich dürfe mit ihnen zur arbeit fahren und sagen, dass ich in ner kontrolle bin und sie würden das bezeugen. ich dann in mein auto rein, die in ihrem auto hinterher.
auf dem parkplatz an der xx angekommen, frag ich sie, ob das sein müsse, dass sie mitkmmen, wie sieht das aus, alle sähen dann, wie ich mit polizisten da langgehe.
haben sie erlaubt. dann bin ich richtung gegangen, hab panik bekommen und bin abgehaun. hab halt vor längerem gekifft, aber du weißt, was bei mir ohne führerschein los ist.
ich hatte glaub ich unterbewusst davor, meinen führerschein zu verlieren. jetzt meine frage, wie sieht das rechtlich aus? die telefonieren jetzt überall rum, was ja
auch sicherlich deren recht ist. wenn ich jetzt aber zur polizei zu fuß gehe, dürfen die mich dann noch zu irgendwas zwingen? sollte ich lieber bis montag warten,
spätestens da wird dann da(oder eben dienstag) ja eh post von der führerscheinstelle ankommen? danke ;)

danke!
 
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