Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Weil Wildtiere die Trassen nur an Bahnübergängen überqueren? :deliver:

PS: Auf der Strecke Bremen-Oldenburg fahren Regionalzüge (hält alle 3-4km an jeder Milchkanne) und halt auch ICEs. Da gibts keinen Unterschied ob und wie die Strecke gesichert ist.
 
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Wenn da ICEs fahren findest du da auch keinen einzigen unbeschrankten Bahnübergang.
 
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Der ICE ballert das rind wildschwein whatever einfach weg und merkt das noch nicht mal, kommt ja auch bei menschen ab und an mal vor, was...
 
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hey,


folgendes, hypothetisches erbrechts-problem:


meine freundin hat noch 2 brüder, die beiden leben im 2-generationen-haus der eltern, sie musste ausziehen (weil der ältere bruder platz brauchte für sein kind :rolleyes: ), was sie ziemlich beschissen fand, da sie an ihrem elternhaus hängt. nun will ihr älterer bruder aber noch ein kind, der platz wird aber niemals reichen, also wollten er und seine frau bauen und somit ausziehen. klappte aber nicht, haben bei ca. 0 € eigenkapital überraschenderweise keinen kredit bekommen und wollen jetzt doch im elternhaus wohnen bleiben und anbauen.
nun ist das haus noch belastet, die eltern wollen es aber eigentlich loswerden, um eben auch die schulden loszusein, es soll an eines der kinder gehen und die eltern sollen lebenslanges wohnrecht bekommen. die beiden andern kinder sollen jeweils 50.000€ bekommen und wären damit ihren teil des hauses los, ein vorzeitiges erbe also. nun ist das haus nicht 150.000€ wert, sondern hat nen verkehrswert von >300.000€, und hier beginnt meine frage:
da meine freundin nie die möglichkeit hatte, zu entscheiden, ob sie das haus nehmen soll, würde ich sie gerne dafür "entschädigt" wissen, und zwar in monetärer form. die ganze sache steht und fällt mit dem älteren bruder, bleibt er da wohnen, bekommt er das haus, zieht er aus, bekommts entweder der jüngste oder meine freundin, aber das hängt eben vom wohl und wehe des ältesten ab, der ein ziemlicher spast ist.
ich will mich mit den 50k nicht zufrieden geben, sondern will mindestens 75k, eher 100k, auch als moralischen ausgleich für den erzwungenen auszug und dass sie eben überhaupt nicht mitentscheiden kann, was aus dem haus wird.
wie ich das sehe, müsste sie ja irgendwas unterschreiben, dass mit der einmalzahlung alle ansprüche ans erbe bzw haus erlischen, wo ich mich weigern würde und die summe anpassen würde auf o.g. summe.
so, jetzt endlich zur frage :ugly:
könnten die eltern/der bruder das durch irgendwelche winkelzüge etc umgehen, sprich auch gegen ihren willen die 50k durchboxen oder sie sogar am ende ganz leer ausgehen lassen? oder hätte meine freundin da die zügel mehr oder weniger in der hand, wenn sie sich weigern würde?
 

TheGreatEisen

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1. Der Verkehrswert des Hauses ist nicht zwingend ausschlaggebend. Die Frage ist zunächst, wie hoch die Belastungen sind. Angenommen, das Haus hätte laut Gutachten einen Verkehrswert von 450.000, ist aber mit einer Grundschuld von 300.000 belastet, beträgt das zu vererbende Vermögen bestenfalls 150.000. Sollte nun eines der Kinder das Haus übernehmen, wäre 50.000 als Ausgleich angemessen.

2. Deine Freundin wird "ausbezahlt" und muss im Gegenzug einen Erbverzichtsvertrag unterzeichnen. Damit wird auch die Geltendmachung eines Pflichtteils ausgeschlossen.

3. Ja, die Eltern könnten deine Freundin testamentarisch oder im Rahmen eines Erbvertrages "enterben". Ohne einen Pflichtteilsverzichtvertrag stünde ihr aber in dieser Konstellation immer noch der Pflichtteil zu, in dieser Konstellation die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 1/3 * 1/2 = 1/6. Nach obigem Beispiel, d.h. bei Annahme einer Erbmasse im Wert von 150.000 Euro wären dies lediglich 25.000 Euro.

Einen pauschalen Rat kann man hier ohnehin nicht geben. Je nachdem, wie sich die Vermögenslage der Eltern im Einzelnen darstellt, können sich unterschiedliche Gestaltungs- und Handlungsspielräume ergeben.
 
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Ich will noch ergänzen, dass die Eltern mit ihrem Eigentum zu Lebzeiten erst mal machen können, was sie wollen. Selbst wenn die das Haus ohne Ausgleich für deine Freundin an den ältesten Bruder verschenken würden, könnte deine Freundin da nichts tun und auch nichts verlangen. Allenfalls beim Tod der Eltern kann sie dann (je nach Todeszeitpunkt) etwas verlangen.

ich will mich mit den 50k nicht zufrieden geben, sondern will mindestens 75k, eher 100k
Du? Oder deine Freundin?
 
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okay, ich höre grade, dass das haus mit 75k belastet ist, das wären dann ja nur noch 225k. meine freundin sagt grade, dass der gutachter das haus auf ca. 300k geschätzt hat, man aktuell aber wohl nur 250k kriegen würde, dann wären die 250k der verkehrswert? sähe dann nicht mehr ganz so optimal aus 8[


ansonsten reicht mir das vollkommen, vielen dank :)

edit:
@hai: ich will es für meine freundin, weil ich der meinung bin, dass es ihr zusteht, teils als erbe, teils als entschädigung ;)
wenn die eltern das haus verschenken würden und sie, soweit es ihnen möglich ist, enterben würden (eisen hats ja vorgerechnet), würden ihr beim tod der eltern dann trotzdem die 1/6 zustehen?
 
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edit:
@hai: ich will es für meine freundin, weil ich der meinung bin, dass es ihr zusteht, teils als erbe, teils als entschädigung ;)
wenn die eltern das haus verschenken würden und sie, soweit es ihnen möglich ist, enterben würden (eisen hats ja vorgerechnet), würden ihr beim tod der eltern dann trotzdem die 1/6 zustehen?

der pflichtteil wird auf schenkungen nur fällig, wenn innerhalb der ersten 10 jahre nach der schenkung der erblasser verstirbt.

es gibt aber nen haufen ausnahmen.
 
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Was Cicatriz meint ist § 2325 Abs. 3 BGB (analog): Jedes Jahr verringert sich der zu zahlende Ausgleich um 10%, nach 10 Jahren gibts gar nichts mehr.
 
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okay, das ist noch nicht in sicht, also macht es am ende wohl keinen sinn, da auch nur irgendwas zu versuchen -.- trotzdem vielen dank für die auskunft
 

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Hi,

ich bekomme seit einiger Zeit ungewünschte Werbezeitungen zugestellt. Seit meinem Einzug klebt ein "Keine Werbung! Keine kostenlosen Zeitungen, Handzettel, Wurfsendungen und Wochenblätter!" Aufkleber an meinem Briefkasten. Ich reklamiere die Zustellung jedes Mal über die dafür vorgesehene Funktion auf deren Homepage und bekomme auch immer schön die Bestätigung der "Zustellreklamation". Trotzdem werden die Zeitungen nach wie vor eingeworfen.

Laut Wiki habe ich Anrecht auf einen Unterlassungsanspruch.
Die Belästigung eines Verbrauchers mit unerwünschter Werbung stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Empfängers dar und begründet einen Unterlassungsanspruch, jedoch im Normalfall keinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Das Landgericht Flensburg hat entschieden, dass der Inhaber eines Briefkastens, der mit einem Hinweis wie Bitte keine Werbung versehen ist, bereits vor dem ersten Einwurf von nicht persönlich adressiertem Werbematerial einen Unterlassungsanspruch hat.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unerwünschte_Werbung#Rechtslage

Wie kann ich diesen formulieren? Kann ich diesen überaus selbst formulieren oder muss ich mir einen Anwalt dafür suchen?

PS: Gerade im Briefkasten gefunden. Ich glaube der Zeitungszusteller will mir erklären warum ich die Zeitung trotzdem bekomme. Kann es leider nur nicht entziffern. :deliver:

img_20150418_17215960ohuq4.jpg

img_20150418_17221108j8uow.jpg
 
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"Guten Tag! Wenn Sie ihren Aufkleber: keine Zeitung bitte+ keine Wurfsendung entfernen würden! Dann liefere ich ihnen [sic!] wieder Zeitung!

P.S. wie letzte Male wenn trotzdem(?) Zeitungen xxx!"

My 2 Cents:
Für sowas schaltet man doch kein Anwalt ein lol (ok, es ist Fensteropa Morph).
Schreib dem Boten ebenfalls einen Zettel, vielleicht entwickelt sich daraus eine Brieffreundschaft :deliver:

edit: props an Onna!
 
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Transkription:

"Guten Tag! Wenn Sie ihren Aufkleber: keine Zeitung bitte+ keine Wurfsendung entfernen würden! Dann liefere ich ihnen [sic!] wieder Zeitung!

P.S. wie letzte Male wenn trotzdem(?) Zeitungen xxx!"

"Guten Tag! Wenn Sie ihren Aufkleber: keine Zeitung bitte+ keine Wurfsendung entfernen würden! Dann kriegen Sie wieder Zeitung!

P.S. Wie letzten Male wenn trotzdem Zeitunge drin!"
 

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Ich hab einfach keinen Bock auf diese unsäglichen Wochenend-Werbe-Zeitungen. Es müllt meine Papiertonne zu, ich lese sie nicht, ich muss sie entsorgen, sie nerven einfach.

Danke fürs "Übersetzen".
 
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Wie kann ich diesen formulieren? Kann ich diesen überaus selbst formulieren oder muss ich mir einen Anwalt dafür suchen?


"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie letztmalig auf, mir keine Werbung, keine kostenlosen Zeitungen, Handzettel, Wurfsendungen, Wochenblätter oder was auch sonst von Ihnen ständig an mich versandt wird, mehr zuzusenden. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich veranlasst, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In freudiger Erwartung,

Unterschrift." :troll:

Sorg nur dafür, dass das Ding deinem zukünftigen Prozessgegner auch nachweisbar zugestellt wird. Anwalt würde ich erfahrungsgemäß nicht empfehlen. Bringt rein gar nichts (die senden trotzdem weiter) und die Kosten werden in dem zukünftigen Prozess das größte Hindernis sein.
 
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Bist du sicher, dass die "Zustellreklamationsfunktion" der Seite nicht dafür ist, sich zu beschweren wenn die Zeitung NICHT kommt? Der Zettel klingt danach.

Ich habe auch ein Problem: Ich habe zu spät auf eine Mahnung reagiert (DB Card 25, dachte es wäre Werbung %-)), und einen Tag zu spät auf die Frist der ersten Mahnung hin den Betrag überwiesen (Überweisung am 7.4). Am 14.4 kriege ich einen Brief von einem Inkassobüro, dass ich die Forderung (ca 50 Euro, + 56 Euro Mahngebühr) an das Inkassobüro überweisen soll (datiert auf den 10.4).

4 Tage später kriege ich noch einen Brief vom Inkassobüro, dass sie gemerkt haben, dass ich die Zahlung bereits getätigt habe, und ich nur noch die 56 Euro Mahngebühr überweisen soll.
Ist die Forderung gerechtfertigt? Immerhin habe ich schon 3 Tage eher überwiesen, als das Inkassobüro überhaupt tätig geworden ist.
 

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@Haifisch
Danke! Mit nachweisbar meinst du ein Einschreiben mit Rückschein? Kein Ding, die paar € dafür kann ich opfern. Nur wie weise ich nach, was in dem Einschreiben steht?

@FH
Ne, da kann man sich auch über die Missachtung von Werbeverboten beschweren.

http://www.die-sonntagszeitungen.de/front_content.php?idart=4725

Wie verschickst Du denn z.B. eine Kündigung? Du machst ein Einschreiben mit Rückschein und (jetzt aufpassen) lässt Dir den Erhalt des Schreibens + Inhalt bestätigen. Das ist ein ganz normaler geschäftlicher Vorgang.
 

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Kündigungen habe ich bisher entweder über das Onlineportal des jeweiligen Betreibers getätigt (wenn verfügbar) oder ansonsten per Fax inkl. Sendebericht. Einschreiben mit Rückschein musste ich bisher noch nicht verschicken.
 
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@wutvolva:
Gute Idee, setzt aber voraus, dass der Empfänger sich a) das Schreiben durchliest und b) Lust hat zu antworten. Ich erwarte, dass die Werbeabteilungen der betroffenen Unternehmen beides nicht tun werden.

Also, wie weist man das nach? Man besorgt sich einen Zeugen, der die Absendung des Schreibens per Einschreiben mit Rückschein bestätigen kann und zuvor den Inhalt gesehen hat. Um die Sache abzurunden, macht der noch schnell einen unterschriebenen Vermerk auf die eigene Kopie des Schreibens (handschriftlich: "abgesendet per Einschreiben mit Rückschein am .... Unterschrift."). Und dann tackert man den Beleg der Post noch da dran. Sollte erstmal reichen.
 
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Ich habe auch ein Problem: Ich habe zu spät auf eine Mahnung reagiert (DB Card 25, dachte es wäre Werbung %-)), und einen Tag zu spät auf die Frist der ersten Mahnung hin den Betrag überwiesen (Überweisung am 7.4). Am 14.4 kriege ich einen Brief von einem Inkassobüro, dass ich die Forderung (ca 50 Euro, + 56 Euro Mahngebühr) an das Inkassobüro überweisen soll (datiert auf den 10.4).

4 Tage später kriege ich noch einen Brief vom Inkassobüro, dass sie gemerkt haben, dass ich die Zahlung bereits getätigt habe, und ich nur noch die 56 Euro Mahngebühr überweisen soll.
Ist die Forderung gerechtfertigt? Immerhin habe ich schon 3 Tage eher überwiesen, als das Inkassobüro überhaupt tätig geworden ist.
Da hast du wahrscheinlich Pecht gehabt. Du wirst wahrscheinlich zahlen müssen, allerdings halte ich die Forderung für rund 15 EUR zu hoch:

Dem Grunde nach dürfte wohl ein Anspruch da sein. Maßgeblich sind nicht der Zeitpunkt der Überweisung und das Datum des Mahnschreibens, sondern der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Empfänger und die Beauftragung des Inkassobüros. Wenn der Gläubiger (DB) nach Ablauf der Frist keinen Zahlungseingang feststellen kann und dann ein Inkassounternehmen beauftragt (z.B. am Tag nach Fristende), sind die Kosten entstanden, gleichgültig ob dann das Geld noch eingeht oder nicht. Diese Kosten sind dann grundsätzlich erstattungsfähig.
Zur Höhe der Kosten: Bei mir gibt es für einfache automatisierte Mahnschreiben eines Inkassobüros eine 0,65-Gebühr nach dem RVG. Das wären bei einer Forderung von 50,00 EUR erstattungsfähige Inkassokosten von 29,25 EUR. Hinzu kommen noch eine Kostenpauschale (5,85 EUR) und Mehrwertsteuer (6,67 EUR). Macht insgesamt erstattungsfähige 41,77 EUR.

Ist halt blöd, dass die Forderung so niedrig ist. Zum Vergleich: Bei 999,99 EUR würden die Inkassokosten danach "nur" 85,68 EUR betragen.
 
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Da hast du wahrscheinlich Pecht gehabt. Du wirst wahrscheinlich zahlen müssen, allerdings halte ich die Forderung für rund 15 EUR zu hoch:

Dem Grunde nach dürfte wohl ein Anspruch da sein. Maßgeblich sind nicht der Zeitpunkt der Überweisung und das Datum des Mahnschreibens, sondern der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Empfänger und die Beauftragung des Inkassobüros. Wenn der Gläubiger (DB) nach Ablauf der Frist keinen Zahlungseingang feststellen kann und dann ein Inkassounternehmen beauftragt (z.B. am Tag nach Fristende), sind die Kosten entstanden, gleichgültig ob dann das Geld noch eingeht oder nicht. Diese Kosten sind dann grundsätzlich erstattungsfähig.
Zur Höhe der Kosten: Bei mir gibt es für einfache automatisierte Mahnschreiben eines Inkassobüros eine 0,65-Gebühr nach dem RVG. Das wären bei einer Forderung von 50,00 EUR erstattungsfähige Inkassokosten von 29,25 EUR. Hinzu kommen noch eine Kostenpauschale (5,85 EUR) und Mehrwertsteuer (6,67 EUR). Macht insgesamt erstattungsfähige 41,77 EUR.

Ist halt blöd, dass die Forderung so niedrig ist. Zum Vergleich: Bei 999,99 EUR würden die Inkassokosten danach "nur" 85,68 EUR betragen.

Vielen Dank! Dann habe ich wohl Pech gehabt / bin selbst schuld
 
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Reicht nicht auch ein Fax inkl. Sendebericht? Das weist nach wann und an welche Nummer das Fax verschickt und auch angenommen wurde, und man hat direkt den gefaxten Text sichtbar.

nach BGH und einer neueren entscheidung ist der OK-vermerk ein indiz für den ordnungsgemäßen zugang. die gegnerische partei müsste substantiiert bestreiten, dass alle in ordnung ablief. in den meisten fällen dürfte daher ein solcher sendebericht der darlegungslast genüge tun. gleiches gilt übrigens auch für normale einschreiben. ein bloßes bestreiten mit "im einschreiben war nichts drin" dürfte wohl kaum genügen, wenn man eine kopie des schreibens vorlegen kann.

wer trotzdem ganz ganz sicher gehen will kann eine gerichtliche zustellung veranlassen. die kostet glaub ich 13 euro und weist sowohl zugang als auch inhalt nach. außerdem macht es bei einigen personen sicher eindruck wenn da auf einmal der gerichtsvollzieher vor der tür steht.

zu den mahngebühren: ich würde doch fragen wann eine beauftragung des inkassebüros stattfand. sofern zum zeitpunkt der beauftragung die forderung schon erfüllt war, könnte man evtl. über die mahngebühren streiten. wenn das inkassobüro die forderungen z.b. zum einzug abgetreten bekommt, wäre eine abtretung mangels bestehender forderung nicht möglich gewesen. aber ist den stress wohl nicht wert
 
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gleiches gilt übrigens auch für normale einschreiben. ein bloßes bestreiten mit "im einschreiben war nichts drin" dürfte wohl kaum genügen, wenn man eine kopie des schreibens vorlegen kann.
Seh ich anders. Wenn es wirklich leer war - was soll denn der Empfänger anderes sagen? Und dass das Einschreiben nicht leer war, sondern dass tatsächlich ein bestimmtes Schreiben drin stand, muss im Zweifelsfall der Versender beweisen. Klar, machen wir uns nichts vor. In etwa 97 % aller Fälle, in denen der Empfänger den Zugang eines Schreibens bestreitet ist das gelogen. Nur wie willst du denn zu der vollen Überzeugung gelangen, dass gerade DER Fall nicht zu den 3% gehört?
 
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TheGreatEisen

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Volle Überzeugung ist doch gar nicht erforderlich... :troll:
 
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Hi, kurze Frage:

Eine (etwas blauäugige) Freundin hat den Restbetrag einer ausstehenden Rechnung von vor ca. einem Jahr nicht bezahlt (ca. 60€), da sie damals knapp bei Kasse war. Sie dachte sich sie wartet bis zur ersten Mahnung und bezahlt dann.

Nun kam heute eine Zahlungsaufforderung (ohne vorherige Mahnung oder sonst ein Schreiben) von ca 180€ per Anwaltsschreiben. Sie befindet sich höchstwahrscheinlich schon im Verzug (sie kann mir die Rechnung erst morgen schicken, aber ich gehe davon aus, dass das Rechnungsdatum dort irgendwie kalendarisch erwähnt wird, sodass Mahngebühren und alle weiteren damit im Zusammenhang stehenden Kosten wohl gerechtfertigt sind.)

Meine Frage ist nun, ob die höhe der Zahlungsaufforderung rechtmäßig ist:
180€ -60€ ausstehender Betrag -2,50€ Mahnungsgebühren - 5-6€ Verzugszinsen = 110€ Anwaltsgebühren?

Google spuckt nur Antworten zur Frage des Verzugs aus von dem ich jetzt einfach schon ausgehe.

Gibt es da irgendwie eine Regelung? Ist ja quasi das Zweifache des ausstehenden Betrags und mein innerer Cpt. Justice sagt mir, dass das doch irgendwie nicht sein kann 8).

Ist das Einschalten eines Anwalts überhaupt gerechtfertigt in diesem Fall?

Ist jetzt keine dramatische Sache und ich habe ihr gesagt, dass sie sich wahrscheinlich darauf einstellen muss das zu zahlen, allerdings bin ich mir nicht 100% sicher.
 
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Hi, kurze Frage:

Eine (etwas blauäugige) Freundin hat den Restbetrag einer ausstehenden Rechnung von vor ca. einem Jahr nicht bezahlt (ca. 60€), da sie damals knapp bei Kasse war. Sie dachte sich sie wartet bis zur ersten Mahnung und bezahlt dann.

Nun kam heute eine Zahlungsaufforderung (ohne vorherige Mahnung oder sonst ein Schreiben) von ca 180€ per Anwaltsschreiben. Sie befindet sich höchstwahrscheinlich schon im Verzug (sie kann mir die Rechnung erst morgen schicken, aber ich gehe davon aus, dass das Rechnungsdatum dort irgendwie kalendarisch erwähnt wird, sodass Mahngebühren und alle weiteren damit im Zusammenhang stehenden Kosten wohl gerechtfertigt sind.)

Meine Frage ist nun, ob die höhe der Zahlungsaufforderung rechtmäßig ist:
180€ -60€ ausstehender Betrag -2,50€ Mahnungsgebühren - 5-6€ Verzugszinsen = 110€ Anwaltsgebühren?

Google spuckt nur Antworten zur Frage des Verzugs aus von dem ich jetzt einfach schon ausgehe.

Gibt es da irgendwie eine Regelung? Ist ja quasi das Zweifache des ausstehenden Betrags und mein innerer Cpt. Justice sagt mir, dass das doch irgendwie nicht sein kann 8).

Ist das Einschalten eines Anwalts überhaupt gerechtfertigt in diesem Fall?

Ist jetzt keine dramatische Sache und ich habe ihr gesagt, dass sie sich wahrscheinlich darauf einstellen muss das zu zahlen, allerdings bin ich mir nicht 100% sicher.
Also: Anwaltskosten fallen hier nur an, wenn die Freundin sich im Verzug befunden hat, als der Anwalt beauftragt wurde. Eine Rechnung löst grundsätzlich keinen Verzug aus, da sie keine Mahnung im Sinne von § 286 Abs. 1 BGB darstellt - auch nicht, wenn auf der Rechnung solche Dinge stehen wie "Zahlungsziel: xx.xx.xxxx" oder "wir erwarten die Zahlung innerhalb von drei Wochen" etc. Die Rechnung führt nur dann zum Verzug des Schuldners, wenn sie einen Hinweis nach § 286 Abs. 3 S. 2 BGB enthält.
Befand sich deine Freundin nicht in Verzug, als der Anwalt beauftragt wurde, dann gibts keine Anwaltskosten. Dasselbe gilt für Verzugszinsen.

Mahnkosten eines Rechtsanwalts in Höhe von 2,50 EUR sind nicht erstattungsfähig, weil dessen Gebühren die Mahnung abdecken.

Anwaltskosten betragen bei einem Gegenstandswert von 60 EUR, sofern ich mich nicht verrechnet habe 64,26 EUR.

Zusammenfassung:
Wenn sie sich im Verzug befand, dann kostet der Spaß nun 124,26 EUR + Zinsen aus 60 EUR.
Andernfalls schuldet sie 60,00 EUR.
Daher würde ich die 60 EUR nun mal unverzüglich bezahlen, sonst wird es nämlich direkt noch teurer.

PS: Was die "ungerechte" Höhe der Anwaltskosten angeht: Bei Beträgen unter 500 EUR hat man halt immer Pech. Der Anwalt muss auch von etwas leben und es gibt einen bestimmten Mindestaufwand. Der Stundenlohn bei deiner 60 EUR Forderung ist für den Anwalt nach Abzug seiner Kosten (Sekretärin, Bücher, Kanzleimiete etc.) immer noch ein Hungerlohn, der etwa der hälfte des gesetzlichen Mindestlohns entspricht; ihm noch weniger zu geben würde dazu führen, dass sich für 60 EUR Forderungen keiner mehr einen Rechtsanwalt nehmen kann. Dann gibts in Zukunft nur noch Vorkasse, frag mal deine Freundin, wie sie das fände. Und frag mal Eisen was er so von der gesetzlichen Höhe der Rechtsanwaltsgebührentabelle hält. ;)
 
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Anwalt würde ich erfahrungsgemäß nicht empfehlen. Bringt rein gar nichts (die senden trotzdem weiter) und die Kosten werden in dem zukünftigen Prozess das größte Hindernis sein.

Mal angenommen die halten sich nicht an meine Unterlassungserklärung, wie gehts dann weiter? Geh ich einfach ins Gericht? :dead:
 
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Mal angenommen die halten sich nicht an meine Unterlassungserklärung, wie gehts dann weiter? Geh ich einfach ins Gericht? :dead:
Am besten holst du dir vorher einen Termin. Den kann man bei uns schriftlich beantragen. ;)

Das heißt natürlich nur, wenn du wegen so was vor Gericht willst. Um mich hier nicht direkt befangen zu machen sage ich lieber nicht, was ich von solchen Klagen halte...
 

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Ich halte da auch nicht viel von, will auch jede überflüssige Zeitverschwendung vermeiden. Ich will aber auch keine fucking Werbezeitungen in meinem Postkasten haben.
 
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Schick denen doch einfach ne Abmahnung mit Unterlassungserklärung falls das ohne Anwalt geht. Nur so aus Spass und zu gucken ob sie dann ihrem Lieferboy mal sagen das er auf die Schilder zu achten hat. :top2:
 
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Abmahnung = geldliche Entschädigung? Geht laut Wiki nicht, ich kann höchstens auf "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" klagen (laut Wiki).
 
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Dashcam-Videos im Zivilprozess nicht als Beweismittel zulässig

Rall ich nicht.
Kann das mal einer der Juristen hier beleuchten? Vor allem warum wie in den Comments jemand meinte private Kameraaufnahmen im Strafprozess durchaus als Beweismittel benutzt werden können im Zivilprozess aber nicht. Dafuq.



Aber genau das machen doch Kaufhäuser, Bahnhöfe usw. ständig. Die filmen alle ständig und speichern das ganze wahrscheinlich auch noch einige Zeit und berufen sich dabei auf Hausrecht. Hab ich in meinem Auto kein Hausrecht und sind die Personen/Autos die ich filme nicht "nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit;" zu sehen wie es in §23 KunstUrhG heisst?

ist in der rechtsprechung nicht unumstritten. ich hab noch ein urteil eines amtsgerichts im kopf in welchem die filmaufnahmen verwertet werden durften mit der begründung, dass sich die interessenlage durch den unfall maßgeblich geändert haben soll.

zu der beweisverwertung im strafprozess: im strafprozess spielt noch ein erhebliches anderes, nicht privates interesse eine rolle, welches oftmals überwiegt: das interesse der öffentlichkeit an der strafverfolgung
Beweiserhebungs- und Verwertungsverbote werden im Zivil- und Strafrecht mitunter unterschiedlich gehandhabt. Bei privaten Filmaufnahmen muss im Strafprozess im Einzelfall geprüft werden, ob die Aufnahmen verwertbar sind. Je schwerer die dem Beschuldigten vorgeworfene Straftat wiegt, desto eher wird man eine Verwertbarkeit annehmen können.

Zivilrechtlich ist eine Rechtsverletzung durch private Aufnahmen idR nicht haltbar und eine Verwertung ausgeschlossen.

Allerdings können Schadensersatzansprüche in den o.g. Diebstahlfällen in Kaufhäusern/Bahnhöfen auch im Rahmen des Strafprozesses "wieder gut gemacht" werden, so dass es auf eine Unverwertbarkeit im Rahmen eines Zivilprozesses in solchen Fällen nicht ankommt.

Naja, in deinem Auto darfst du natürlich filmen so viel du willst, so wie eine Warenhauskette in ihrem jeweiligen Kaufhaus filmen darf. Aber die Dashcam dient ja nicht dazu, in deinem Auto zu filmen, sondern nach draußen. Und genau das ist nicht mehr dein heiliger Privatbereich, in den man nur mit deiner Erlaubnis und nach deinen Regeln rein darf, sondern der öffentliche Verkehrsraum, in dem jedermann ein schutzwürdiges Interesse daran hat, selbst bestimmen zu dürfen, ob er von anderen gefilmt wird. Dieses schutzwürdige Interesse muss die Belange des Einzelnen überwiegen, wenn wir nicht - wie Gerichte wiederholt ausgeführt haben - eine vollkommene Aushöhlung der Grundrechte unter Berufung auf höchst unwahrscheinliche Vorfälle in der Zukunft haben wollen. Die Begründung eines Amtsgerichts, das Schniko noch im Kopf hat, hat diesen Aspekt offenbar ungeachtet gelassen und sich allein auf den Einzelfall konzentriert - noch dazu im Wege einer Rückschau.


und es bleibt spannend rund um das thema dashcam. wie schon hier im forum vorausgesehen sind dashcams im strafprozess eher verwertbar, so jedenfalls das AG Nienburg in einer brandaktuellen entscheidung.
interessant an dem urteil auch, dass es sich gegen die rechtsprechung des AG münchen in bezug auf das BDSG stellt, was m.E. im ergebnis absolut richtig ist.
http://www.rechtsprechung.niedersac...ml?doc.id=KORE210042015&st=null&showdoccase=1
 
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Jo heute auch den Spiegel-Artikel dazu gelesen. Das Video wurde als Beweismittel zugelassen weil der die erst angemacht hat als er schon vom anderen Fahrer genötigt wurde. Müsste doch eigentlich möglich sein Dashcams zu entwickeln die ähnlich wie Airbags erst angehen wenn der krasse Bremsvorgang kommt. Oder die zwar die ganze Zeit laufen aber erst anfangen zu speichern wenn ein kleiner Knopfdruck vom Lenkrad kommt oder so.
 
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