Hi, ich war auf dem Weg zu meiner Mutter, wie jeden Tag seit sie so krank ist, um sie zu besuchen. Unterwegs muss ich über einen unbeschränkten Bahnübergang. Heute bin ich auch wieder drüber gefahren, aber diesmal meinte der Lokführer wohl es wäre knapp. Zumindest hat er gebremst und 'gehupt'. Habe angehalten und gesehen, dass die Bahn stand und der Lokführer hatte sein Fenster auf, konnte ihn aber nicht sehen, also er hat nicht gewunken oder dergleichen. Da nichts passiert ist bin ich also weiter gefahren. War dann mit Mutter drei Stunden unterwegs. Auf dem Rückweg bin ich erneut über den Bahnübergang. Es kam wieder ein Zug, der war aber näher, also habe ich ganz normal gewartet.
Nun habe ich aber mal geschaut. Laut Bußgeldkatalog ist das Überfahren von einem Andreaskreuz bei Gefährdung mit 100€ und 1 Punkt belegt. Die Frage ist, ob das nun zutrifft. Also einfach Überfahren habe ich den Bahnübergang nicht, aber da sonst niemand in der Nähe war hat der Zug wegen mir zumindest gebremst, was glaube ich schon als Gefährdung gilt?
Ich habe nicht wirklich erkennen können, ob jemand mitgefahren ist. IdR. ist Samstag-Mittag kaum jemand im Zug. Wenn sich da aber jemand hingelegt hat durch das Bremsen, bin ich dann Schuld bzw. mit was muss ich da rechnen? Hatte bei einem Auffahrunfall vor 2 Jahren die Info bekommen, dass gegen mich wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt würde, was dann eingestellt wurde, weil niemandem etwas passiert war.
Grundsätzlich noch die Frage: Hätte ich da die Polizei rufen müssen? Habe echt nicht gedacht, dass das was Besonderes ist, weil ja nichts weiter passiert ist.
Kann jemand juristisch die Situation bewerten?