Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Gelöschtes Mitglied 683020

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Ja es haben 3 Ärzte 3 verschiedene Aussagen getätigt. (nicht aus medizinischer Sicht) sondern in wie weit es okay ist zu fahren nach einem Schlaganfall.

Aber es hat hier keiner ein klares Verbot oder eine klare Erlaubnis ausgesprochen. Deswegen bin ich mir auch unsicher.

Das ich nahezu (99,99%) genauso wie vorher fahren kann hilft mir halt evtl nicht wenn es Usus ist bei einem Schlaganfall erst mal 3 Monate nicht zu fahren.

Gibt es eine Aussage außer.. "Sicherer wär es nicht zu fahren.. weil wenn was passiert.."

Da ist mir selber klar.. hmm T_T

Das hängt total von deinem Krankheitsbild ab. Du kannst Poker spielen, auch wenn ich dir das nicht unbedingt raten würde. Poker würde bedeuten, dass du direkt einen Arzt* fragst und den auch festnagelst, damit er mit einer definitiven Aussage um die Ecke kommt. Wenn er dich kennt, kann das entlastend sein, wenn er dich nicht kennt, dann sitzt du halt ein paar Monate ohne Schein da.

An deiner Stelle würde ich auf längere Strecken (45+ Minuten, Autobahn egal wie lange) freiwillig verzichten, wenn es möglich ist. Je nach Krankheitsbild würde ich auch wetterabhängig fahren - kein Bodennebel, nicht nachts, etc. Den Test würde ich definitiv mitnehmen, sobald die nötige Zeit verstrichen ist. Gerade wenn dir erst in 2 Jahren was passiert und du nix gemacht hast, greift immer noch das "aber der Typ hatte einen Schlaganfall"**.

Den ersten Post von mir bitte auch so verstehen: Es ist lächerlich in den meisten Fällen bei kleinen Schlaganfällen und gut eingestellten Epileptikern zu verlangen, dass die mehr Tests zu machen haben als andere Gruppen. Ich hab persönlich noch NIE von Epileptikern gehört, die durch einen Anfall einen Unfall verursacht haben. Dagegen aber dutzende Beispiele von Leuten mit Herzerkrankungen.

Du musst schon für dich selbst entscheiden, ob du mögliche Nachwirkungen zeitlich vorgelagert merkst (bei Epileptikern etwa eine Aura, bei Schlaganfällen wohl Geruch?) und du so genug Zeit hast das Auto zu verlassen. Wenn du dir unsicher bist, dann eben wie ich sagte: die Dauer vom Fahren extrem einschränken, nur sichere, bekannte Strecken und den Test abwarten. Und auch das nur, wenn du sonst nix machen kannst, weil du am Arsch der Welt wohnst.

*natürlich einen zuständigen Facharzt, nicht den Hausarzt, denn der wird entweder nein sagen (wahrscheinlich) oder dich sowieso an einen Facharzt überstellen (genauso wahrscheinlich)

**die Folgen ohne Test sind weitaus geringer, je länger der Schlaganfall in der Vergangenheit liegt; aber bei größeren Sachen würde ich gegnerische und eigene Versicherungen nicht unterschätzen Dreck auszugraben um dir eine Schuld zuzuschieben. Hier gilt wohl weniger das Argument "fahrlässig gehandelt".
 
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Diesen Test macht man doch nicht beim Arzt. Dafür gibts eine bestimmte Stelle?

Ach ich weiß nicht. Das nervt alles..

hmm T_T
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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Diesen Test macht man doch nicht beim Arzt. Dafür gibts eine bestimmte Stelle?

Ach ich weiß nicht. Das nervt alles..

hmm T_T

Was? Wo hast du denn das her? Ich kenne die Version nur so, dass ein Arzt dir nahelegt, dass du mit dem Fahren aufzuhören hast. Abhängig von den Gründen hast du X-Monate das Fahren zu lassen. Danach kannst du wieder hin und dich prüfen lassen. Offiziell wird da normal nie was weitergeleitet. Dein Hausarzt ruft ja auch nicht irgendwo an und teilt den Leuten mit, dass du gerade Grippenmedizin oder sonstwas nimmst, mit denen du nicht fahren darfst. Ungefähr so kannst du dir das vorstellen.

Normal wird dann ein "Test" entweder beim gleichen Arzt oder einem Amtsarzt gemacht. Der Test kann alles sein, von einem Gespräch bis Blutbild. Gerade bei so Hirnsachen gibts sowieso nix verlässliches. Du solltest dir halt bewusst sein, dass du ab jetzt zu einer Gefahrengruppe gehörst. Wenn du damit umgehen kannst spricht ja nix gegen dich auf der Straße.
 
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Irgendwie hilft mir das nicht weiter.

Fakt ist: Ein Arzt gibt keine klare Aussage was ich darf und nicht.

Hausarzt meinte ich kann fahren. Ärzte hier in der Klinik meinen unterschiedliches. Das ist nicht auf meine Symptome bezogen. Sondern allgemein.

Ich will ja nur wissen ob es wirklich Probleme geben kann sollte ich einen Unfall bauen.

Ich meine in wie weit mir das dann so ausgelegt wird, dass der aufgrund meines Schlaganfalls passiert ist.. usw usw..

rechtliche folgen..
 

Gelöschtes Mitglied 683020

Guest
Wo rennst du eigentlich zur Zeit rum? Wenn du auf Kur bist frag da mal einen rechtlichen Berater. Hilft dir alles mehr als hier zu sagen "hilft mir nicht weiter". Eine klare Antwort kann dir keiner geben, weil er dich nicht persönlich kennt, oder das medizinische Verständnis hat.
 

parats'

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Der Fall war sogar relativ bekannt.

Und aus dem Umfeld weiß ich, dass nach einem epileptischen Krampfanfall explizit der Arzt gegen das fahren über mehrere Monate ausgesprochen hat.

Die Wahrscheinlichkeit wie im Artikel von Tisch ist sehr sehr gering, aber jo man kennt sowas ja.
 
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Ich habe keine Epilepsie. Naja.. vermutlich einfach die 2-3 Monate nicht fahren. Was solls..

;(
 

parats'

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Sagt ja auch keiner, aber kein Anwalt der Welt (nicht mal die bw.de Juristen) wird dir einen Rat geben können, wenn nicht mal deine Ärzte Einigkeit zeigen.
 
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Hio, ich hab da grad n kleines problem mit der agentur für arbeit.

ich war anfang des jahres noch bei firma beschäftigt die ich ende januar verlassen habe. war dann 1,5 monate arbeitslos und bin bei einer anderen firma angefangen. normalerweise müsste man sich ja, da man ein neues beschäftigungsverhältnis eingeht, von der arbeitssuche abmelden. da ich aber 6 monate probezeit hatte, habe ich mit der sachbearbeiterin ausgemacht, dass ich weiterhin als arbeitssuchend gemeldet sein möchte.

bei der firma hats wirtschaftlich auch nicht so geklappt und ich wurde ende august gekündigt. nun droht man mir mit na sperrfrist weil ich mich zu spät arbeitssuchend gemeldet habe (was durchaus stimmen kann, kündigung war am 25.8. - dann hab ich mich krank gemeldet und es vercheckt. die tusse vom amt sagte mir jetzt schon, ich wäre abgemeldet worden.

ich denke mal es läuft auf die beweislage hinaus oder? und da bin ich wohl am kürzeren hebel. mittlerweile muss man echt jeden scheiss schriftlich machen..
 
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Krank gemeldet bei Kündigung :(
Wie ich so etwas hasse
 
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Krank gemeldet bei Kündigung :(
Wie ich so etwas hasse

naja ich war dann immerhin noch bis ende oktober eingestellt und wir sind wirklich im guten auseinander gegangen. man hat mich und jemand anderen nur hinterhältig hintergangen :dead:

ich bin an sich auch nicht der typ von sowas, aber da war ich einfach stinkesauer auf die aktion von der firma.
 
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Da die Meldung zur Arbeitssuche am 26.8. hätte erfolgen müssen (+ 2 Wochen, imho) und du das offensichtlich nicht getan hast, sehe ich nicht, wie du aus der Nummer raus kommen solltest. Auf Kulanz argumentieren, oder dass du gedacht hast, du wärest noch arbeitssuchend, das ist vllt drin, grundsätzlich biste aber am Arsch. Ansonsten, was MoooN sagt. Da du ja nichtmal arbeiten warst, hattest du alle Zeit der Welt, dich arbeitssuchend zu melden.
 
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Mal eine kurze Frage:
Meine Frau hat glaube ich irgendetwas mit Paypal bezahlt vor einigen Tagen - bin mir da nicht 100%ig sicher.
Auf jeden Fall habe ich heute zwei Überweisungen von Paypal bekommen; über 3 und 19 Cent.

Ich habe natürlich schon etwas über diese 1 Cent-Überweisen Masche etwas gehört. Frage ist: ist das von Paypal jetzt normal oder steckt da ne Abzocke hinter?
 
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Hat Paypal das Bankkonto schon verifiziert? War zumindest früher so das Paypal random centbeträge + code im Verwendungszeck geschickt hat und so den Kontoinhaber festgestellt hat.
 
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Auf der Mailadresse die mit dem PayPal Account verknüpft ist, müsste eine E-Mail eingegangen sein, in der die Überweisung einer oder mehrerer Centbeträge auf der betreffende Konto angekündigt wird. PayPal stellt so fest, ob die angegebenen Kontodaten tatsächlich existieren.
 
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Danke für die Antworten!

Es sind mehrere Mails bei meinr Frau eingegangen - aber nur zur Verifizierung des Kontos - nicht wegen der Ankündigung der Beträge.
Meine Frau hat jetzt mit der Hotline telefoniert (immerhin kostenlose Nummer) - wie hier schon geschrieben wurde waren die Überweisungen nur zur Verifizierung des Kontos.
Warum es dann aber 2 Überweisungen waren blieb ungeklärt, bzw. meinte der Mann am Telefon nur: das ist ein Willkommensgeschenk! Wir wissen also immer noch nicht wirklich warum es 2 Überweisungen waren - aber das ganze ging wohl von Paypal aus und ist damit erstmal in Ordnung.
 
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Das es 2 Überweisungen sind, war schon vor Jahren so, als ich mich da angemeldet hatte. Wobei ich jetzt nimmer wüsste, ob ich wirklich von beiden den Code eingeben musste ;).
 

parats'

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Hallo, ich bräuchte mal eine kurze rechtliche Einschätzung.
Ich habe aktuell ein Problem mit der alten Wohnung. Die Übergabe war am 30.12, der Vermieter hat bei der Übergabe keine Beanstandung vemerkt und dies auch im Übergabe Protokoll festgehalten. Nun ist gestern ein Brief der alten Vermietung eingetrudelt mit einer Frist zur Mängelbeseitigung. Die würden Wände kein einheitliches Bild ergeben und die Türen/Türzargen wären vergilbt - Frist ist der 28.01 und der MV lief zum fristgerecht 31.12 aus.

Dazu folgendes:
Die Türen/Türzargen haben wir beim Einzug selbst abgeschliffen, grundiert und lackiert (Juni 2010). Vergilbt ist dort gar nichts. Die Wände sind in der Tat nicht einheitlich. Pro Raum hatte jeweils eine Wand eine kräftige Farbe. Beim Auszug haben wir die entsprechenden Wände neu tapeziert (spart erstens Geld/Zeit und macht es zweitens dem Nachmieter leichter). Die übrigen Wände haben einen ganz hellen gräulichen Ton (quasi untapezierte Raufaser).

Bei der Übergabe war dies alles ersichtlich und der Vermieter hat nichts beanstandet, inwieweit ist er hier nun im Recht?

Da der Brief erst gestern Abend eingetroffen ist, muss ich die Woche so schnell es geht einen Termin beim Mieterbund machen. Eine kurze Einschätzung wäre trotzdem super, so als mentale Vorbereitung. ;)

Das Verhältnis mit dem Vermieter (ist btw. nur Verwalter) ist generell angespannt und betrifft die ganzen Häuserblöcke. Insofern wird hier wenig Koorperation kommen.


p.s. Im Mietvertrag ist eine Übergabe in neutralen Farben festgehalten.
 

TheGreatEisen

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Hat der Vermieter das Übergabeprotokoll unterzeichnet? Dann würde ich sagen, der Vermieter hat die Arschkarte gezogen.

Unsichtbare Mängel könnte vermutlich noch geltend machen, aber dieser ohne weiteres erkennbare "Mangel" (ob es tats. ein Mangel ist, kann ich so nicht einschätzen, müsste man die Wände sehen) können nach meinem Rechtsempfinden nicht mehr geltend gemacht werden. Andernfalls würde der Sinne und Zweck des Übergabeprotokolls konterkariert. Es ist für den Mieter schlechterdings nicht hinnehmbar, mit weiteren Ansprüchen rechnen zu müssen :lol:
 

parats'

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Klar, hab es abgezeichnet vorliegen. Meine ersten 20 Minuten Google haben mich nun in ähnliche Richtung gelenkt. Mal sehen was beim Mieterbund noch rumkommt. Im Zweifel hab über den eh einen Rechtsschutz. Die Kaution würde ich nämlich schon gerne wieder haben.
 
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Hab mal ne kurze Frage zum Thema Kündigungsfristen. Wenn in einem Vertrag steht, dass dieser mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündbar ist,davon unabhängig aber auch mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, dann sollte es doch reichen,wenn ich in die Kündigung schreibe,dass ich zum nächst möglichen Zeitpunkt kundige,wenn ich zum Ende des nächsten Monats aus dem Vertrag will.

Darüber hinaus interessiert mich noch,ob auch bei Nicht-Mietverträgen die Frist gewahrt ist,wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats der Kündigung eingeht.

Jemand nen Plan davon?
 

parats'

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Soweit ich weiß, beziehen sich die drei Monate auf die Mindestvertragslaufzeit.
Wenn Dein Vertrag bis 30.06 läuft, muss spätestens am 31.03 die Kündigung eingegangen sein. Der eine Monat bezieht sich auf die Zeit nach der MVL, also Kündigung am 30.06 zum 31.07.

Zu Punkt zwei kann ich leider nichts sagen. :/

Angaben ohne Gewähr. :deliver:
 
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Meine Freundin verkauft schmuck bei DaWanda und benutzt dafür auch Reste von Spirituosen zb. Deckel auf denen zum Teil natürlich Marken etc. abgebildet sind und macht daraus Ketten.

Könnte es dabei zu Problemen kommen wenn sich einer der Hersteller angepisst fühlt?
 

Gelöscht

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yap. jack wolfskin hat ja gezeigt, wies laufen kann. ist halt nen graubereich, der normalerweise "wo kein kläger da kein richter" läuft. aber manchmal läuft ne rechtsabteilung gemäss "wir müssen unseren markenschutz verteidigen, sonst verlieren wir ihn" eben amok und dann gibts kollateralschäden wie strickende muttis, die ein paar euros mit ihrem handwerk verdienen.
 
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Soweit ich weiß, beziehen sich die drei Monate auf die Mindestvertragslaufzeit.
Wenn Dein Vertrag bis 30.06 läuft, muss spätestens am 31.03 die Kündigung eingegangen sein. Der eine Monat bezieht sich auf die Zeit nach der MVL, also Kündigung am 30.06 zum 31.07.

Zu Punkt zwei kann ich leider nichts sagen. :/

Angaben ohne Gewähr. :deliver:

Nee, hab vergessen zu schreiben, dass dort auch steht, dass man vor Ende der MVLZ kündigen kann mit Frist von einem Monat. Nur ist meine Frage, ob ich dann explizit das Kündigungsdatum im Schreiben nennen muss oder ob es ausreicht zu sagen, dass ich zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen möchte!?
 
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Nee, hab vergessen zu schreiben, dass dort auch steht, dass man vor Ende der MVLZ kündigen kann mit Frist von einem Monat. Nur ist meine Frage, ob ich dann explizit das Kündigungsdatum im Schreiben nennen muss oder ob es ausreicht zu sagen, dass ich zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen möchte!?

ja dürfte ausreichen, da der erklärung "zum nächstmöglichen zeitpunkt" keine andere bedeutung zugemessen werden kann als eben zum nächstmöglichen zeitpunkt, in deinem fall also zum nächsten monat.

zum thema drei tage: für das mietrecht gibt es eine spezielle regelung in § 573c I BGB, die es sonst nicht gibt. maßgeblich ist bei euch also die parteivereinbarung. wenn dort steht "mit einer frist von einem monat zum monatsende" muss eben auch ein monat dazwischenliegen und nicht ein monat -3 tage..
 
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http://www.heise.de/newsticker/meld...t-4-GByte-RAM-schnell-angebunden-2528588.html

+

http://www.heise.de/newsticker/meld...tufen-und-L2-Cache-als-behauptet-2529302.html

Yo Juristen, wie sieht es aus:
1. kann man eine vor dem Bekanntwerden der falschen Angaben gekaufte GTX 970 wieder zurückgeben - auch wenn sie logischerweise bereits ein paar Monate gebraucht ist?

2. Da die Täuschung vom Hersteller ausging, kann man den vollen Kaufpreis zurück verlangen oder bekommt man maximal 'nen Zeitwert?

Nicht dass ichs vorhabe, aber es würde mich interessieren ob der Kaufvertrag nichtig ist, wenn der Verkäufer über die Produkteigenschaften falsche Angaben macht.
 

TheGreatEisen

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Den Literaturstreit bzgl. der Konkurrenz der Anfechtung wg. arglistiger Täuschung und dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht lassen wir mal außen vor.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung scheitert voraussichtlich am Merkmal "Arglist", da dem Verkäufer/Hersteller nur schwerlich Vorsatz nachzuweisen sein wird.

Du kannst aber vom Kaufvertrag zurücktreten, da die unrichtigen Spezifikationen in jedem Fall einen Sachmangel begründen, wobei die Nacherfüllung unmöglich ist (es sei denn man erlaubt die Nachlieferung es "aliud", welches die Spezifikationen erfüllt) und dich dementsprechend zum Rücktritt berechtigt.

Rechtsfolge des Rücktritts ist die Umwandlung des ursprünglichen Schuldverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis, innerhalb dessen die jeweils gewährten Leistungen zurück zu geben sind => Kaufpreis gegen Kaufgegenstand.

Das ist natürlich keine Rechtsberatung, ich gehe lediglich auf einen ähnlich gelagerten, fiktiven Fall ein. Bereite mich gerade auf einen Vortrag zu § 50d Abs. 3 EStG vor, heute gibt es Tote :rofl2:
 
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Den Literaturstreit bzgl. der Konkurrenz der Anfechtung wg. arglistiger Täuschung und dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht lassen wir mal außen vor.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung scheitert voraussichtlich am Merkmal "Arglist", da dem Verkäufer/Hersteller nur schwerlich Vorsatz nachzuweisen sein wird.

Du kannst aber vom Kaufvertrag zurücktreten, da die unrichtigen Spezifikationen in jedem Fall einen Sachmangel begründen, wobei die Nacherfüllung unmöglich ist (es sei denn man erlaubt die Nachlieferung es "aliud", welches die Spezifikationen erfüllt) und dich dementsprechend zum Rücktritt berechtigt.

Rechtsfolge des Rücktritts ist die Umwandlung des ursprünglichen Schuldverhältnisses in ein Rückgewährschuldverhältnis, innerhalb dessen die jeweils gewährten Leistungen zurück zu geben sind => Kaufpreis gegen Kaufgegenstand.

Das ist natürlich keine Rechtsberatung, ich gehe lediglich auf einen ähnlich gelagerten, fiktiven Fall ein. Bereite mich gerade auf einen Vortrag zu § 50d Abs. 3 EStG vor, heute gibt es Tote :rofl2:

dazu ne frage: wieso wäre es schwer, arglist nachzuweisen? wer etwas produziert und verkauft, und das auf so einer hochkomplexen ebene, der MUSS schon ziemlich genau wissen, was er da tut bzw tun lässt, sonst käme ja nur scheiße dabei heraus und man hätte >90% ausschuss, oder sehe ich das falsch?
 
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dazu ne frage: wieso wäre es schwer, arglist nachzuweisen? wer etwas produziert und verkauft, und das auf so einer hochkomplexen ebene, der MUSS schon ziemlich genau wissen, was er da tut bzw tun lässt, sonst käme ja nur scheiße dabei heraus und man hätte >90% ausschuss, oder sehe ich das falsch?

ich schalte mich mal ein, eisen kann ja ggf. korrigieren/ergänzen:

dein vertragspartner ist (so nehme ich an) ein händler und nicht der hersteller nvidia selbst. die täuschung wurde hier seitens nvidia begangen, welcher die grafikkarte mit 4 gb anstatt 3,5 gb auswies. anfechtungsgegenstand ist jedoch der kaufvertrag zwischen dir und deinem verkäufer. es müsste also grds. der verkäufer dich über die eigenschaft der 4 gb getäuscht haben. eine zurechnung der täuschung seitens nvidia würde deinem VK nur zugerechnet, wenn nvidia entweder "im lager" des verkäufers stünde (was vorliegend wohl nicht der fall ist) oder dein verkäufer die abweichende eigenschaft der grafikkarte selbst kannte oder zumindest kennen musste (also fahrlässig nicht kannte), vgl. § 123 II BGB.

dies zu beweisen, dass also der verkäufer genauso gut wie nvidia wusste, dass die graka eigentlich viel schwächer ist, dürfte dir unmöglich sein zu beweisen. vielmehr wurde der verkäufer selbst durch nvidia getäuscht und hat die angaben einfach nur, wie üblich, ohne eigene prüfung übernommen

ich gebe dir aber recht, dass die beweisbarkeit des vorsatzes beim hersteller (also im verhältnis händler zu nvidia) wahrscheinlich kein großes problem sein dürfte. dies nützt dem OP jedoch freilich wenig
 
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TheGreatEisen

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Ich stimme weitestgehend zu, bis auf die Frage der Nachweisbarkeit des Vorsatzes bei nvidia.

nvidia scheint sich auf den Standpunkt zu stellen, es handele sich um einen Fehler der Marketingabteilung, die die falschen Spezifikationen ausgewiesen habe. Dass irgendwer bei nvidia wusste, welche Leistung die graka erbringt, ist nicht entscheidend. Das volunative Element muss auch nachgewiesen werden. Wollte nvidia bewusst über die Leistungsfähigkeit der Karte täuschen?
 
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Dass irgendwer bei nvidia wusste, welche Leistung die graka erbringt, ist nicht entscheidend. Das volunative Element muss auch nachgewiesen werden.


Ich glaube nicht dass diese Begründung vor Gericht standhalten würde (wenn man gegenüber nvidia anfechten könnte, weil man den Kaufvertrag mit ihr geschlossen hätte):
Es ist sehr wohl entscheidend, dass irgendwer bei nvidia wusste, dass das Ding nicht die nachher beworbenen technischen Spezifikationen hatte. Innerhalb des Unternehmens wird das Wissen der einzelnen Arbeitnehmer zugerechnet (§ 166 Abs. 1 BGB), damit der Vertragspartner durch die Aufteilung des Wissens auf verschiedene Personen nicht schlechter gestellt wird, als wenn er nur mit einer natürlichen Person kontrahieren würde. Der BGH hat vor ein paar Jahren mal eine entsprechende Begründung des OLG Schleswig gehalten.

Daher geht es wohl bezüglich des Vorsatzes so: Wenn feststeht, dass "nvidia" (das Unternehmen als Ganzes) Kenntnis von den technischen Spezifikationen hatte und wenn feststeht, dass trotzdem eine bessere Technik angepriesen wurde, dürfte man daraus wohl den naheliegende Schluss ziehen können, dass "nvidia" (das Unternehmen als Ganzes) absichtlich (!) falsch beworben hat, um das Produkt zu verkaufen. Also ich würde verurteilen. ;)
 
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TheGreatEisen

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Das ist meines Erachtens keine Zurechnungsfrage.

Die entscheidende Frage ist, ob nvidia den Irrtum in der Person des Käufers vorsätzlich herbeigeführt hat. Und dafür reicht die bloße Kenntnis (zurechenbar oder nicht) einfach nicht aus. Im Falle einer arglistigen Täuschung liegt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen beim Käufer/Kläger. Es ist zudem bei lebensnaher Auslegung durchaus denkbar, dass die Marketingabteilung sich geirrt hat (reicht ja bereits aus, wenn die eine veraltete Version der Spezifikationsangaben benutzt haben).

Das Urteil des OLG Schleswig ist doch etwas fragwürdig. Das geht ja in den Bereich des Anscheinsbeweises bzw. Beweislastumkehr. Ohne eine entsprechende, höchstrichterliche Rechtsprechung würde ich mich darauf nicht ohne weiteres stützen.
 
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Das ist keine Beweislastumkehr. Der Käufer beweist nach wie vor die objektiven Tatsachen, aus denen dann auf den Vorsatz geschlossen wird. Was die komische Rechtsprechung des OLG Schleswig angeht; reicht dir die Revisionsentscheidung über besagtes Urteil (vgl. BGH NJW 2006, 2839) aus?

PS: Was heißt du würdest dich da nicht drauf stützen? Ihr Anwälte stützt euch doch auf alles. ;)
 
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TheGreatEisen

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Das ist ein Urteil zum Spezialfall der arglistigen Täuschung durch "Behauptungen ins Blaue hinein" beim Gebrauchtwagenkauf? Und das hälst du für 1:1 übertragbar?

Natürlich ist in diesem Fall der Schluss auf - bedingten - Vorsatz ohne weiteres möglich, da ein "Versehen" ja in jedem Fall ausscheidet. Der Verkäufer hat sich bei Behauptungen ins Blaue hinein überhaupt keine Vorstellung davon gemacht, ob der Wagen unfallfrei ist. Zu Recht lässt der BGH hier den Rückschluss zu. M.E. nicht ohne weiteres auf den "nvidia-Fall" übertragbar, aber das ist alles im vertretbaren Bereich.

Und klar, als Vertreter der Klägerseite würde ich mich natürlich auf jedes noch so schäbige AG-Urteil stützen, wenn ich sonst nichts hätte. Zum Glück habe ich mit Litigation nichts am Hut :deliver:
 
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Wenn du es in Verbindung mit dem Urteil des OLG Schleswig liest, das die Revision zugelassen hat, damit über die hier streitige Frage entschieden werden kann...jo, übertragbar genug. Hätte der BGH an der von mir wiedergegebenen Begründung irgendwas auszusetzen gehabt, dann wäre dazu sicherlich in dem Urteil ein Hinweis darauf zu finden. ;)
 
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