Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Mitglied seit
14.06.2004
Beiträge
1.226
Reaktionen
0
Hallo, mal angenommen in einer Wohnung ensteht ein Wasserschaden durch auslaufende Waschmaschine.

Die Mieterin bemerkt es nach ca. 30 Minuten, schaltet die Maschine aus und beginnt das Wasser aufzuwischen.

Am nächsten Tag kommt der Hausmeister in die Wohnung, macht einen Testlauf mit der Maschine und kommt zu dem Ergebnis, dass die Ursache des Überlaufens nicht geklärt werden kann und protokolliert das.

Ein paar Monate später meldet sich die Hausratversicherung der Mieterin unter der Wohnung und macht einen Schaden von ~4000 Euro geltend, ohne die einzelnen Schadenspositionen aufzulisten.

Eine private Haftpflichtversicherung besteht nicht.

Warum kommt hier in dem Fall die Hausratversicherung an? Für solche Schäden ist sie doch eigentlich gar nicht zuständig.
Ich nehme an die Summe setzt sich aus der Trocknung der Decke zusammen und nicht aus beschädigten Gegenständen in der Wohnung.

Kann man die Hausratversicherung der Mieterin darunter in so einem Fall nicht auf die Gebäudeversicherung verweisen, über die alle Mietparteien mitversichert sind?
 
Mitglied seit
14.06.2004
Beiträge
1.226
Reaktionen
0
Jo, hab ich jetzt schön öfter gehört, gerade von ausländischen Studenten hier..

Ist blöd, aber mit Haftpflicht wärs halt mehr oder weniger unproblematisch.

Ich würde einfach mal raten erstmal zu widersprechen, von dem was ich bisher gelesen habe trägt auch die gegn. Versicherung die Beweislast und Gutachter hatte sie keine geschickt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Scorn4

Servitor
Mitglied seit
13.02.2003
Beiträge
5.418
Reaktionen
726
Ort
Münster
Warum kommt hier in dem Fall die Hausratversicherung an? Für solche Schäden ist sie doch eigentlich gar nicht zuständig.
Die Hausratversicherung schützt den Hausrat. Wegen deiner klapprigen Maschine hat die Mieterin unter dir einen Hausratschaden, den übernimmt dann ihre Versicherung. Irgendwie haben die rausbekommen, dass 1. Wasser nach unten tropft und 2. du über ihr wohnst. Das hat die Versicherung zusammengerechnet und dir die Rechnung geschickt.
Genau dafür solltest du dann eine Haftpflichtversicherung haben. Hst du Glück, dass wir hier nur hypothetisch reden, was?

Ich nehme an die Summe setzt sich aus der Trocknung der Decke zusammen und nicht aus beschädigten Gegenständen in der Wohnung.
Da würde deine Annahme dann falsch liegen. Gut möglich, dass ~2000€ Bargeld, die auf dem Tisch lagen, wegen dem Wasser verschimmelt sind. Oder dass Wasser hinter nen Schrank gelaufen ist. Oder auf den Teppich.

Kann man die Hausratversicherung der Mieterin darunter in so einem Fall nicht auf die Gebäudeversicherung verweisen, über die alle Mietparteien mitversichert sind?

Wenn wegen dir die Wohnungsdecke der Mieterin aufgekloppt werden muss, würde das über die Wohngebäudeversicherung laufen. Ist eiegtnlich uch naheliegend.
Hausrat beschädigt -> Hausratvesicherung
Gebäude beschädigt -> Wohngebäudeversicherung
Trotzdem kommen beide Versicherungsarten daher und sagen, warum sollen wir löhnen, wenn dieser Trottel da doch Schuld ist.

edith:
Jo, hab ich jetzt schön öfter gehört, gerade von ausländischen Studenten hier..

Ist blöd, aber mit Haftpflicht wärs halt mehr oder weniger unproblematisch.

Ich würde einfach mal raten erstmal zu widersprechen, von dem was ich bisher gelesen habe trägt auch die gegn. Versicherung die Beweislast und Gutachter hatte sie keine geschickt.

Mal im Ernst - kommentierst du wirklich deinen eignen Beitrag und führst öffentlich ein Selbstgespräch!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
14.06.2004
Beiträge
1.226
Reaktionen
0
Was bist du denn für ein notorischer Quängler?

Ich habe Haftpflicht und Rechtsschutz, es geht mir darum anderern zu helfen die aus welchen Gründen auch immer nicht versichert sind. (hypothetisch...)

Mein letzter Beitrag war auf das "wat" bezogen und was ich in der Zwischenzeit selbst gelesen habe.

Deine langweiligen Ausführungen zu Hausrat und Gebäudeversicherung kannst du dir sparen das hab ich auch alles verstanden, wenn du meinen Beitrag gelesen hättest.

Es geht darum dass der Schaden nur beziffert wurde und nicht dargestellt
wurde aus welchen einzelnen Positionen sich dieser zusammensetzt. (mein picasso etc)

Und hier kam eben nur die Hausratversicherung an, und wenn die Decke bezahlt hat dann sag ich pech gehabt, hättet zur Gebäudeversicherung müssen.

Zudem wären Ausführungen zu Verschuldensfragen bei so Wassergeschichten ganz interessant gewesen, vielleicht hätte ja jemand zufällig gewusst wie das in der Praxis meist läuft.

edit: arbeitest du in ner Versicherung und fühlst dich deswegen persönlich angegriffen? Jämmerlicher Wicht...
 
Zuletzt bearbeitet:

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.742
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Mal so nebenher, wie kriegt man in D eigentlich noch eine Wohnung ohne private Haftpflicht?

Scorn hat es ansich gut erklärt. Wobei die Bargeld-Sache nicht funktionieren wird. Das Geld müsste man bei der Bank in so einem "Fall" tauschen können. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Was bist du denn für ein notorischer Quängler?

Ich habe Haftpflicht und Rechtsschutz, es geht mir darum anderern zu helfen die aus welchen Gründen auch immer nicht versichert sind. (hypothetisch...)

Mein letzter Beitrag war auf das "wat" bezogen und was ich in der Zwischenzeit selbst gelesen habe.

Deine langweiligen Ausführungen zu Hausrat und Gebäudeversicherung kannst du dir sparen das hab ich auch alles verstanden, wenn du meinen Beitrag gelesen hättest.

Es geht darum dass der Schaden nur beziffert wurde und nicht dargestellt
wurde aus welchen einzelnen Positionen sich dieser zusammensetzt. (mein picasso etc)

Und hier kam eben nur die Hausratversicherung an, und wenn die Decke bezahlt hat dann sag ich pech gehabt, hättet zur Gebäudeversicherung müssen.

Zudem wären Ausführungen zu Verschuldensfragen bei so Wassergeschichten ganz interessant gewesen, vielleicht hätte ja jemand zufällig gewusst wie das in der Praxis meist läuft.

edit: arbeitest du in ner Versicherung und fühlst dich deswegen persönlich angegriffen? Jämmerlicher Wicht...

alter willst du hier echt tipps zum Versicherungsbetrug haben oder was? willst du, dass shi nen Herzinfarkt kriegt?
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
hä? wo gehen seine fragen denn annähernd in richtung versicherungsbetrug? der anspruchssteller muss natürlich deine haftung dem grunde und der höhe nach darlegen.

ansonsten setzt grundsätzlich jede haftung ein verschulden voraus. ob deiner kollegin ein verschulden vorzuwerfen ist, muss a) auch wieder die versicherung beweisen und kann b) von hier aus nicht beurteilt werden. google dürfte dir jedoch mit den stichworten "verschulden" und "waschmaschine" einige treffer liefern, an denen du dich orientieren kannst..

edit: zum verschulden kommt es auch drauf an, wer geschädigter ist. beweislast könnte auch bei deiner kollegin liegen, wenn hier ein schuldverhältnis zum geschädigten bestand (vermieter)
 
Zuletzt bearbeitet:

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Ich habe Haftpflicht und Rechtsschutz, es geht mir darum anderern zu helfen die aus welchen Gründen auch immer nicht versichert sind. (hypothetisch...)

hörte sich für mich so an.

ansonsten setzt grundsätzlich jede haftung ein verschulden voraus

ditte stimmt ja nun auch nicht so wirklich nech...
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
ich gehe stark davon aus dass sich diese mitteilung auf scorns
Genau dafür solltest du dann eine Haftpflichtversicherung haben. Hst du Glück, dass wir hier nur hypothetisch reden, was?
bezog, weil dieser augenscheinlich nicht gecheckt hat, dass es hier nicht um ave2 sondern um eine freundin von ihm geht

edit: was stimmt daran nicht? die aussage "grundsätzlich verschulden" ist vollkommen korrekt, da verschuldensunabhängige haftung im zivilrecht die ausnahme bildet
 
Zuletzt bearbeitet:

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ich hätte dir das "jede" angestrichen, entweder jede Haftung, oder eben nicht jede, sondern nur grundsätzlich :P
 
Mitglied seit
14.06.2004
Beiträge
1.226
Reaktionen
0
hä? wo gehen seine fragen denn annähernd in richtung versicherungsbetrug? der anspruchssteller muss natürlich deine haftung dem grunde und der höhe nach darlegen.

ansonsten setzt grundsätzlich jede haftung ein verschulden voraus. ob deiner kollegin ein verschulden vorzuwerfen ist, muss a) auch wieder die versicherung beweisen und kann b) von hier aus nicht beurteilt werden. google dürfte dir jedoch mit den stichworten "verschulden" und "waschmaschine" einige treffer liefern, an denen du dich orientieren kannst..

edit: zum verschulden kommt es auch drauf an, wer geschädigter ist. beweislast könnte auch bei deiner kollegin liegen, wenn hier ein schuldverhältnis zum geschädigten bestand (vermieter)

Danke, endlich jemand der bei Verstand ist.

Es geht natürlich nicht um Versicherungsbetrug, keine Ahnung wie der Eindruck enstanden sein soll, sondern nur wie auf eine Forderung einer Versicherung ohne genaue Auflistung des Schadens am besten reagiert werden kann und wie Erfolgschancen dabei stehen.

Aber die Verschuldensfrage ist aus der Ferne wirklich schwer zu beurteilen das stimmt.

Ich habe mittlerweile auch ein paar Bücher gefunden die zur der Problematik was sagen, es hat sich also erledigt.
 
Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
Aber die Verschuldensfrage ist aus der Ferne wirklich schwer zu beurteilen das stimmt.
Und da haben wir doch schon fast die Lösung: Wenn es hier im Forum aus der Ferne schwer ist, ein Verschulden zu beurteilen - wie soll es dann die Versicherung erst machen?

Also der letzte Waschmaschinenfall der mir vorlag endete damit, dass die Versicherung nach der Klageerwiderung auf einmal anfing, wie bekloppt der Vermieterin und dem Handwerker und dem Waschmaschinenverkäufer (!) den Streit zu verkünden. Gleich mal terminiert. :top2:
 

TheGreatEisen

SC2-Turniersieger 2019
Mitglied seit
18.07.2012
Beiträge
3.791
Reaktionen
0
Du hast dir ernsthaft den Amtsrichter angetan?

Ich bin R1 ich bleib R1 ich geh um 1? :troll:
 

Scorn4

Servitor
Mitglied seit
13.02.2003
Beiträge
5.418
Reaktionen
726
Ort
Münster
Zudem wären Ausführungen zu Verschuldensfragen bei so Wassergeschichten ganz interessant gewesen, vielleicht hätte ja jemand zufällig gewusst wie das in der Praxis meist läuft.
Wenn du (hypothetisch) ein leckendes gerät irgendwo hinstellst und dadurch ein Schden entsteht, kannst du dafür haftbar gemacht werden. Ist ja immerhin dein Gerät.

edit: arbeitest du in ner Versicherung und fühlst dich deswegen persönlich angegriffen? Jämmerlicher Wicht...
Ich nehme mir hier die Zeit und gebe ausführlich Antworten auf deine Fragen und du zickst rum?
 
Mitglied seit
14.06.2004
Beiträge
1.226
Reaktionen
0
Wenn du (hypothetisch) ein leckendes gerät irgendwo hinstellst und dadurch ein Schden entsteht, kannst du dafür haftbar gemacht werden. Ist ja immerhin dein Gerät.

"Kannst", danke. So schlau ist hier jeder, es ging um die Voraussetzungen dieses "kannst".

Ich nehme mir hier die Zeit und gebe ausführlich Antworten auf deine Fragen und du zickst rum?

Ausführlich Dampf abgelassen aus Sicht eines Versicherungsvertreters und implizit Beleidigungen rausgehauen ("Trottel"), das war wirklich sehr hilfreich.
 

Scorn4

Servitor
Mitglied seit
13.02.2003
Beiträge
5.418
Reaktionen
726
Ort
Münster
Ich verstehe gerade nicht, ws ein Versicherungsvertreter mit deinem Schaden zu tun hat (Trottel!).
Zu den Voraussetzungungen des Haftbar-machens hast du eigentlich alle wichtigen Infos in deinem Quote.
 
Mitglied seit
14.06.2004
Beiträge
1.226
Reaktionen
0
Ach dann halt Herr Schadensmanager, obwohl mir sind die Titel aus deiner popeligen Bude eigentlich egal, ich nenne dich einfach Idiot.

Es ging, wie ich schon im Eingangspost beschrieben habe, nicht um nen Gerät das kurz vor dem Explodieren stand (das Bild hast du dir in deiner Stromberg Birne selbst gemalt), sondern um eine ganz normale Maschine.

Du hast offensichtlich keine Ahnung und auch wenn du es gerne hättest: im deutschen Recht gibt es (wie hier schon geschrieben wurde) bis auf seltene Ausnahmen keine verschuldensunabhängige Haftung, sondern es kommt auf bestimmte Sorgfaltspflichten an und wenn man die eingehalten hat, dann haftet man nicht.
 

Scorn4

Servitor
Mitglied seit
13.02.2003
Beiträge
5.418
Reaktionen
726
Ort
Münster
Trottel

wenn dir die Hilfe im bw.de-Forum nicht passt, nimm die Googlesuche
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserschaden.htm

für dich Trottel zitiere ich sogar
Der Mieter ist mietrechtlich im Rahmen seiner Obhutpflicht zu einer regelmäßigen akustischen und optischen Überwachung der Hausgeräte verpflichtet. Wenn der Mieter beim Fernsehen einschläft, während andere Hausgeräte in Betrieb sind und kommt es zum Beispiel zu einem Wasserschaden, so liegt Fahrlässigkeit vor, er ist für den gesamten Schaden haftbar. (LG München I NJW RR 95, 860). Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind außerordentlich streng, da schon bei geringer Nachlässigkeit sehr hohe Schäden entstehen können.
Laufende Geräte sind akustisch und optisch in kurzen Zeitabschnitten zu überwachen, die Wohnung darf während des Betriebes nicht verlassen werden, die Wasserzufuhr ist grundsätzlich zu unterbrechen, wenn das Gerät nicht in Betrieb ist.
 

Shihatsu

Administrator
Mitglied seit
26.09.2001
Beiträge
46.710
Reaktionen
8.992
Der nächste der hier flamed kassiert nen Ban :)
 
Mitglied seit
12.12.2001
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
digga ave gehts um deine schwester mit den dicken hupen? sie soll sich bei mir melden wenn sie geld braucht um die rechnung zu bezahlen, ich wüsste da ein,zwei möglichkeiten.

nachdem ich vor ca nem jahr in meine neue wohnung eingezog hatte nach 2 monaten die boutique unter mir einen wasserschaden hervorgerufen durch ein defektes ablusssieb in meiner dusche. hausmeister hat es sich angeguckt, sieb repariert und seitdem hab ich nichts mehr gehört. easy going.
und warum hat man bitte keine haftpflicht? 8[
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
Also der letzte Waschmaschinenfall der mir vorlag endete damit, dass die Versicherung nach der Klageerwiderung auf einmal anfing, wie bekloppt der Vermieterin und dem Handwerker und dem Waschmaschinenverkäufer (!) den Streit zu verkünden. Gleich mal terminiert. :top2:

kannst du kurz noch erläutern, wieso es so bekloppt ist die rechtskraft der tatsachenfeststellungen für etwaige folgeprozesse auf diese personen erstrecken zu wollen? ich finde es auf anhieb nicht ausgeschlossen, dass sich herausstellt dass genau diese personen haften (außer die vermieterin vielleicht)

http://www.focus.de/finanzen/karrie...rbungen-firmen-geprellt-haben_id_4448614.html

kann mir das mal jemand erklären? ich ging bislang davon aus, dass man grundsätzlich erstmal jeden verklagen kann und darf, den man will. ob das erfolg hat, ist natürlich ne andere geschichte.
die firmen hätten ja auf die klage eingehen können und es zum prozess kommen lassen können, oder nicht?

ja, das ist auch richtig. trotzdem kann das stellen von offensichtlich unberechtigter forderungen einen (versuchten) betrug darstellen. das wurde auch hier schonmal in anderem zusammenhang diskutiert: http://starcraft2.ingame.de/forum/showthread.php?p=5844009#post5844009

(so jedenfalls die h.M., a.A. hafish)
 
Mitglied seit
14.06.2004
Beiträge
1.226
Reaktionen
0
Trottel

wenn dir die Hilfe im bw.de-Forum nicht passt, nimm die Googlesuche
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserschaden.htm

für dich Trottel zitiere ich sogar


Sehr gut, du hast endlich erfasst, dass es für Fahrlässigkeit bestimmte Kriterien braucht. Bravo.

Überwachung der Hausgeräte verpflichtet. Wenn der Mieter beim Fernsehen einschläft, während andere Hausgeräte in Betrieb sind und kommt es zum Beispiel zu einem Wasserschaden, so liegt Fahrlässigkeit vor, er ist für den gesamten Schaden haftbar. (LG München I NJW RR 95, 860). Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind außerordentlich streng, da schon bei geringer Nachlässigkeit sehr hohe Schäden entstehen können.
die Wohnung darf während des Betriebes nicht verlassen werden, die Wasserzufuhr ist grundsätzlich zu unterbrechen, wenn das Gerät nicht in Betrieb ist.

Genau so hab ich den Fall dargestellt, schlafend die Wohnung verlassen und nicht auf den Wasseraustritt reagiert.

@Suko
Bekannte aus EU-Ausland von mir, warum keine Haftpflicht, ka wahrscheinlich weil Untermensch.
 
Zuletzt bearbeitet:

TheGreatEisen

SC2-Turniersieger 2019
Mitglied seit
18.07.2012
Beiträge
3.791
Reaktionen
0
:8[:

Mein Vorsitzender wedelt die ganze Zeit mit der R2-Möglichkeit in ferner Zukunft vor meiner Nase rum wie mit so ner Karotte, was soll man machen...

Solange sie dich nicht mit Arbeit erdrücken ist die Justiz doch eine recht interessante Angelegenheit. Wegen des großen Geldes hast du dich doch eh nicht für diesen Job entschieden, R1 ist ja keine Tragödie. Mich hat während des Refs mal einer vom OLG angerufen und mich gefragt ob ich mir das vorstellen könne. Hätte dann Wahlstation beim OLG machen sollen, um mal die "Bundesliga" zu sehen. Auf meine Antwort, ich hätte bereits Einblicke am AG und bei der StA erhalten meinte er: "Ach, StA, Anklageschriften, das können doch auch Affen machen". Diese Wertschätzung der Kollegen hat mich dann dazu gebracht, nicht weiter über die Justiz nachzudenken.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
:8[:

Mein Vorsitzender wedelt die ganze Zeit mit der R2-Möglichkeit in ferner Zukunft vor meiner Nase rum wie mit so ner Karotte, was soll man machen...

ihm den Vogel zeigen und in eine anständige wirtschaftskanzlei gehen natürlich. wenn ich nur an diese piefigen amtszimmer denke wird mir ganz anders.
 

Scorn4

Servitor
Mitglied seit
13.02.2003
Beiträge
5.418
Reaktionen
726
Ort
Münster
Sehr gut, du hast endlich erfasst, dass es für Fahrlässigkeit bestimmte Kriterien braucht. Bravo.



Genau so hab ich den Fall dargestellt, schlafend die Wohnung verlassen und nicht auf den Wasseraustritt reagiert.

@Suko
Bekannte aus EU-Ausland von mir, warum keine Haftpflicht, ka wahrscheinlich weil Untermensch.

Ach bitte
Du trollst mich um einen Flame, weil Shihatsu Konsequenzen ankündigt.
Du bist für deine Geräte verantwortlich und haftest für den Schaden, den diese anrichten. Das steht in meinem Zitat deutlich drin. Konsequente Hervorhebung genau der falschen Passagen ändert das nicht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Du bist für deine Geräte verantwortlich und haftest für den Schaden, den diese anrichten.

ist das sowas wie die tierhalterhaftung für Geräte? §833 analog oder wie? :D
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
gerätehalterhaftung :D finde ich eine gute idee, der gesetzgeber von 1900 hatte gefährliche haushaltsgeräte halt einfach nicht im blick
 
Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
ihm den Vogel zeigen und in eine anständige wirtschaftskanzlei gehen natürlich. wenn ich nur an diese piefigen amtszimmer denke wird mir ganz anders.
Warum als Anwalt die Fälle bearbeiten, wenn man sie selbst entscheiden kann? ^^
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
wenns auch nur annähernd gleich viel geld für beides gäbe, könnte das ein argument sein :D
aber ist natürlich Geschmacksache. ich krieg bei "lebenslanger Einstellung" und "Verbeamtung" bereits fluchtreflexe. für andere ist das wohl der Traum.
 

Scorn4

Servitor
Mitglied seit
13.02.2003
Beiträge
5.418
Reaktionen
726
Ort
Münster
Wenn du dein Auto an nem See abstellst und da läuft Öl aus, musst du auch die Grundwasserreinigung bezahlen. Dein Auto, dein Öl, deine Schuld. Egal, ob das Auto gerade frisch vom TÜV kommt oder nicht.

Wenn aus deiner Waschmaschine Wasser ausläuft und den Hausrat der Nachbarn beschädigt, musst du für den Schaden aufkommen. Deine Maschine, dein Auto, deine Schuld.

Anders rum gefragt: wer bitte schön sonst sollte denn für den Schaden aufkommen?
Wenn ich nach Hause komme und mein Wohnzimmer steht unter Wasser, weil der Mieter über mir eine leckende (haha) Waschmaschine hat, soll das etwa an MIR hängen bleiben?!
Ave argumentiert ja hier, das hätte ja schon die Versicherung gelöst. Aber das wäre dann ja MEINE Versicherung. Die ICH bezahle (und die dann teurer wird, jede Wette).
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Wenn du dein Auto an nem See abstellst und da läuft Öl aus, musst du auch die Grundwasserreinigung bezahlen. Dein Auto, dein Öl, deine Schuld. Egal, ob das Auto gerade frisch vom TÜV kommt oder nicht.

weil der Kfz halter nach dem StVG einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung unterliegt und der Waschmaschinenhalter nunmal nicht. steht dir natürlich frei dich für eine Änderung der Gesetzeslage einzusetzen und ein WaschmG zu fordern :troll:
der Gesetzgeber hält aber autos wohl für gefährlicher als waschmaschinen. sonst sind Gefährdungshaftungen bei solchen dingen wie Atomkraftwerken, chemiefabriken und Flugzeugen vorgesehen.

Anders rum gefragt: wer bitte schön sonst sollte denn für den Schaden aufkommen?

derjenige, dem ein verschulden nachzuweisen ist.
 
Oben