Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Bei den Einzeilern kannste dich ja an die eigene Nase fassen :p...nicht nur das der Link ein DHL enthält, es springt einem anfangs nur DHL ins Gesicht -> wenig Grund weiterzulesen :deliver:

Zu wenig Substanz um den Artikel zu Ende zu lesen aber genug Substanz um ihn hier zu kritisieren? Respekt, Du scheinst wirklich jemand zu sein der gerne den Dingen auf den Grund geht bevor er seine Meinung artikuliert. Das Dein lahmer "selber" Konter genau so wenig Substanz hat muss ich Dir wahrscheinlich nicht groß belegen.

Wirklich ein gut gemeinter Rat: lass' die Kritik mal auf Dich wirken. Könnte Dich weiterbringen.
 
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Hallo,

nach vielen vielen Jahren poste ich doch mal wieder auf BW.de ;)

Ich habe folgendes Problem.

Wir haben ein Grundstück in Hanglage und waren bis vor kurzem das hinterste Haus auf dem Hang. Ungefähr letztes Jahr wurde das Weideland hinter unserem Haus als Baugebiet ausgewiesen. Vor ca. einem halben Jahr wurde das direkt angrenzende Grundstück bebaut.

2009 haben wir unseren Garten von einer Gartenbaufirma und einem Landschaftsarchitekten neu planen bzw. umbauen lassen um gegen Starkregen und Schneeschmelzen gewappnet zu sein. Seit dem hatten wir keine Probleme mehr mit Wasser im Garten/Keller.

Unser neuer Nachbar lässt gerade seinen Garten von einer anderen Firma bauen. Leider hatten wir vor ca. 2 Wochen ein Starkregenereignis und ein beträchtlicher Teil unseres Nachbars Erde/Schlamm wurde dadurch in unseren Garten gespühlt, bildete eine Art "Damm" in unseren Ablaufrinnen. Das Rückgestaute Wasser lief deshalb durch unsere Kellerschächte in unseren Keller und verwüstete auch den Garten erheblich (Unterspühlungen von Fliesen, Verstopfte Drenaigen ect.)

Im Bebauungsplan wurde für diesen Fall ein "Abwassergraben" ausgewiesen, der das Oberflächenwasser aufnehmen und abzuleiten hat.

Leider wurde von unserem Nachbarn dieser Ablaufgraben nicht gebaut.

[Desweiteren muss loses Erdwerk gegen verrutschen in Hanglagen gesichtert werden da in unseren Breiten auch mit stärkerem Regen zu rechnen ist.]
(bin ich mir nicht mehr wirklich sicher ob das so stimmt)

Da wir nun mittlerweile schon seit zwei Wochen uns mit dem Problem auseinandersetzten und von Ihm kein entgegenkommen (Haftpflicht Versicherung melden) zu erkennen ist, werde ich wascheinlich einen Anwalt damit betrauen müssen. Ich habe jetzt seit zwei Wochen versucht ihn höflich zu überzeugen dass ein Haftungsschaden (kein Elementarschaden) seinerseits vorliegt, sodass er es seiner Versicherung melden möge. Den Weg zum Anwalt wollte ich nicht einschlagen, da ich keinen Nachbarschaftskrieg provozieren wollte.

Leider sehe ich mich mittlerweile dazu gezwungen da kein Entgegenkommen seinerseits zu erkennen ist.

Ich wollte nun mich grob vorab Informieren ob ich in meiner Ansicht richtig liege und welche ungefähren Erfolgsaussichten zu erwarten wären.

Zusammenfassung:
- kein Abwassergraben vorhanden
- Erdreich nicht gegen Abschwemmung gesichtet
- Wasser auf unser Grundstück bewusst/unbewusst auf unser Grundstück abgeleitet.

Der Streitwert liegt bei ungefähr von mir geschätzen 8k - 10k€

Vielen Dank schon mal im voraus!

MFG
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Bin kein Rechtsverdreher aber kenne mich mich Dreck aus. Ich hoffe du hast das gut dokumentiert, wenigstens mit Fotos. Im besten Fall machste ein keines Gutachten, das sollte für einige hundert Euro drin sein. Da kann man eine Schuldfrage mit recht gut belegen.
 
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eigener Gutachter ist imho rausgeschmissenes Geld. Wenn es zum PRozess kommt wird den die Gegenseite eh nicht akzeptieren und das Gericht einen Gutachter bestellen. Hat man im Grund also nur Geld ausgegeben. Rechtsanwalt und Schritte einleiten, alles andere wird wohl nicht viel helfen. Nach einem Schreiben vom Anwalt merken die meisten dann aber doch das es ernster wird und denken ein wenig nach. Erstberatung müsste so ca. 200 Euro sein.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Wie gesagt die rechtliche Seite kenne ich nicht, ich weiß nur das wir zumindest bei Hangstürzen schon Gutachten gemacht haben wo es auch um die Schuldfrage ging. Und dabei ist natürlich die Aussage umso besser je früher man das macht. Und wenn man da nicht groß Bohren muss gehts eigentlich nur um ne Bestandsaufnahme und die ist eben günstig.
 
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DAs ist natürlich ein Punkt mit dem Hangsturz, der Anwalt wird da dann schon die richtige Empfehlung aussprechen. Die Reigenfolge muss imho auf jedenfall Anwalt vor Gutachter sein.
 
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Vielen Dank schon mal ;)

Fotos sind viele gemacht aus jedem erdenklichen Winkel und Einstellung. Leider habe ich keine Ahnung wie diese dann Bestand haben.

MFG
 
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Grundsätzlich brauchst du keine riesen angst vor dem Anwaltsgang zu haben.
Eine Erstberatung mit grober Abschätzung der Erfolgsaussichten ist meistens sehr günstig.
 
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Riesen Angst würde ich nicht sagen, eher das dadurch zerrüttete Nachbarschaftsverhältnis.

Das ist aber auch keine Angst sondern mehr bedauern
 
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Da wirste nicht viel machen können. Die Gegenseite ist anderer Auffassung und wenn Du nix tust spült es dir den nächsten Wolkenbruch wieder den Garten weg. Also haste ja gar keine Wahl als das klären zu lassen.
 
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vielleicht hilft euch ja ein mediationsverfahren
weis aber erlich gesagt nicht ob das hier angebracht/zu teuer/überhaupt machbar ist
 
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nochmals vielen Dank für die Antworten.

Ich habe mittlerweile meine Schlüsse gezogen und einen Fachmann eingeschaltet.


Grüße
 
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Mietwagen cardelmar mit vollkasko und Selbstbeteiligung von 550€
Steinschlag auf der Autobahn in der Windschutzscheibe fahrerseite klein und ohne Risse.

Kann ich erwarten dass da Kosten auf mich zukommen wenn ich es Mittwoch abgebe? Ist halt nicht meine schuld :(
 

Tisch

Frechdachs
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Zumindest der TÜV ist pinkelig wenn es um Schäden an der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite geht. Vermute, wenn sie es sehen, darfst Du die Reparatur mit Deiner Selbstbeteiligung zahlen. Gib den Wagen ab wenn es regnet und die Tropfen den Steinschlag verdecken. Mit Glück sieht der Übernahmeheini nix.
 
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Frage zum großen Leak und wie ist das jeweils in Deutschland und USA.
1) Wenn man sich die Bilder anguckt ist es legal oder illegal? Macht es einen Unterschied, ob man z.B. 4Chan die Bilder sieht, oder ein *.rar läd?
2) Jetzt wo die Gymnastin zugegeben hat, dass es doch 3 Bilder von ihr waren und sie bei Ihnen 17 war, ist es dann legal / illegal sie zu haben / gehabt zu haben?
 
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meine einschätzung:
1) strafrechtlich ist nichts ersichtlich. zivilrechtlich hätte die betroffene person jedoch einen anspruch gegen dich, die bilder von deinem computer zu löschen, was aber evident fernliegend ist.

2) allein in betracht kommt § 184c IV StGB. danach wird auch der besitz von bildern bestraft, die sexuelle handlungen eines jugendlichen zeigen. problematisch ist aber, dass auch vorsatz hinsichtlich des jugendlichen alters für eine strafbarkeit erforderlich ist. wenn man sich über das alter der person geirrt hat, unterlag man insoweit einem tatbestandsirrtum gem. § 16 I StGB. eine fahrlässige begehung des 184c stgb gibt es jedoch nicht. ist natürlich die frage, ob man das bei einem 18 jährigen promi abkaufen würde, dass man nicht zumindest billigend in kauf nahm, dass sie zur zeit des fotos 17 war..


würd ich jetzt so sagen

zu den USA: kp, ist aber auch scheiß egal weil eh irgendwelche müllpenner in der jury sitzen und entscheiden worauf sie grad bock haben, lol. also todesstrafe inc
 
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Ich habe diese Bilder zwar nicht gesehen, aber wenn es so wie bei den meisten anderen der geleakten Promibildern einfach Nacktfotos sind dürfte dieser Paragraph doch gar nicht greifen?
Oder zählt posieren schon als sexuelle Handlung?
 
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laut BGH umfasst der begriff "sexuelle handlungen" auch das "posieren in sexualbetonter haltung". zwar hat jeder junge mensch bei dem begriff "sexuelle handlungen" irgendwas mehr als tittenpics im sinn, aber vom wortlaut ist das titten zeigen ohne weiteres umfasst
 

Teegetraenk

Tippspielmeister WM 2006
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Kinderpornographie dürfte trotzdem weitere Merkmale besitzen als ein paar Tage vor oder nach dem 18. Geburtstag. Weiß nicht wie das in den USA ist aber hier in Deutschl wohl eher unproblematisch.
 
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Es geht bei dem Paragraph auch nicht um Kinderpornographie sondern um Jugendpornographie.
 
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Aufbewahrungsfristen Polizeiakte

Vielleicht kann mir jemand etwas zu den Aufbewahrungsfristen von Polizeiakten sagen:

vor 18 Jahren lief eine Anzeige gegen unbekannt wegen Stalking und Sachbeschädigung, ein Verdächtiger wurde nach einigen Jahren von der Polizei geladen, danach war Ruhe. Zu einem Gerichtsverfahren ist es nie gekommen.

Nun ist ein ähnlich gelagerter Fall aufgetreten, die Polizei hat die Akte aber nicht mehr "im Computer". Besteht die Chance, dass die Akte noch in einem Archiv lagert und die Beamtin nur keinen Bock hatte dem nachzugehen oder ist inzwischen alles geschreddert?
 
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Falls derjenige nicht mehr auffällig war und nach 10 Jahren seine Aktenbereinigung beantragt hatte gibt es dazu nichts mehr.
 
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Frage:
Entfalten Urteile des BVerfG, in denen ein Ermessensspielraum bei der Interpretation und Anwendung von Gesetzen beschränkt wird, Rechtswirkung für die zukünftige Interpretation und Anwendung dieses Gesetzes durch Behörden in ähnlichen/gleichen Fällen, oder gilt dieses Urteil nur für diesen einen Fall?

Konkretes, völlig fiktives Beispiel:
Eine Behörde X fordert einen Geldbetrag von Bürger Y und droht Kontopfändung bei Nichtzahlung an. Die Forderung ist rechtens und unstrittig. Im Gesetz Z steht, dem Bürger ist ein "angemessener Zeitraum zur Zahlung oder zum Widerspruch einzuräumen", dieser Rahmen sei aber nicht fest definiert. Nach 5 Tagen pfändet die Behörde das Konto. Der Bürger klagt mit der Begründung, die eingeräumte Frist von 5 Tagen sei nicht mehr im Rahmen dessen, was der Gesetzgeber mit "angemessen" gemeint habe. Klage durch alle Instanzen verliert der Bürger, erst das BVerfG stimmt ihm zu und hebt alle vorherigen Urteile auf mit der Begründung, dass die Behörde mit der Festsetzung von 5 Tagen ihren Ermessensspielraum tatsächlich verlassen habe.

Das Urteil wird rechtskräftig, die Kontopfändung muss aufgehoben werden und eine neue Frist wird festgesetzt.

Ist die Behörde fortan verpflichtet, auf Ermessensentscheidungen von "5 Tagen oder kürzer" zu verzichten, weil das BVerfG festgestellt hat, dass dies nicht zulässig war, oder kann sie in allen zukünftigen Fällen wieder bei 5 Tagen pfänden und jeder einzelne Beschuldigte müsste sich die Fristverlängerung wiederum durch alle Instanzen einklagen?
 
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§ 31 I BVerfGG

wurde also vom BVerfG festgestellt, dass die interpration der streitentscheidenden norm mit "5 tage als angemessen" verfassungswidrig ist, kann keine andere staatliche stelle 5 tage als angemessen betrachten. es kommt daher besonders auf die urteilsgründe an, ob 5 tage in dem konkreten fall unangemessen waren oder generell.
 
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laut BGH umfasst der begriff "sexuelle handlungen" auch das "posieren in sexualbetonter haltung". zwar hat jeder junge mensch bei dem begriff "sexuelle handlungen" irgendwas mehr als tittenpics im sinn, aber vom wortlaut ist das titten zeigen ohne weiteres umfasst

sicher? die bravo hat doch jahrelang titties und sogar mumus von 15 jährigen gezeigt
is schon über ne woche her der post aber ich sehs erst jetzt :deliver:
 
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Aber anscheinend nicht in sexualbetonter Haltung. Was auch immer das sein soll. Es ist sicherlich das Gegenteil der Haltung in Biologiebuchabbildungen gemeint. ;)
 

parats'

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Ich bräuchte mal eine kurze Auskunft bzgl. möglicher Schlupflöcher.

Ich bin seit Juli 2010 Kunde bei o2 und nun vor kurzem Umgezogen mitsamt meines Anschlusses. Laut o2 hat der Umzug zur Folge, dass ich einem Technologiewechsel unterliege, was mich dazu zwingt deren o2 Homebox zu verwenden, wenn ich Telefonieren möchte. Hintergrund ist die IP-Telefonie, die es zum Vertragsabschluss so nicht gab und nun Zwang ist. Ich möchte aber die HomeBox nicht nutzen, sondern wie bisher auch meine Fritzbox und meine DECT-Telefone von AVM. Jetzige Situation ist, dass ich zwar ins Internet komme, aber eben nicht mehr telefonieren kann. Will ich telefonieren muss die HomeBox ran, die ich partout ablehne.

Mein Plan ist den Vertrag zu kündigen, die Laufzeit ist allerdings noch bis zum 08.07.2015. Komme ich irgendwie an ein Sonderkündigungsrecht unter den Gegebenheiten? Immerhin nötigt mich o2 zum Einsatz von Hardware die ich erstens nicht will und zweitens zum Vertragsabschluss nicht zwingend Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf war.

p.s. Drecksladen :8[:
 

Scorn4

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Ein entfernter Bekannter wollte mich am Wochenende anstiften, bei einer Troll-SMS-Aktion mitzumachen. Der Plan war im Prinzip, dass ein Abriteskollege von ihm, dem er einen Streich spielen wollte, SMS von unbekannten Absendern bekommt wie "nT§2014B Der Große vogel isT aUs dem ei gesCHluepft h1512" oder "u$b0111K Die Grosse üBErraschUNG komMt in 8 taGen eBf2014m"
Spontan fand ich die idee lustig, mache mir aber Sorgen. Ich kenne den Empfänger nicht und dieser Entfernte Bekannte scheint ein Typ zu sein, der sich schnell Ärger einhandelt. Ich hab nicht wirklich Bock, mir damit juristischen Äreger zu machen und wollte mal wissen, ob man wg sowas belangt werden kann.
 
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tzz. sag deinem freund er soll seine kriege selbst fechten, wenn er nich die eier dazu hat soll ers lassen. was für ne scheiße... wie alt seid ihr? 12?
 
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Ich war gestern auf der A5 unbeschränkt unterwegs.

Nach einiger Zeit ist mir ein Rettungswagen aufgefallen, mittlere Spur, mit Signallicht. Ich bin dann zügig dran vorbei (mehr als 150 fuhr der wohl nicht). Danach stellt sich mir die Frage ob man das überhaupt darf? Rettungsfahrzeuge auf Signalfahrt überholen? Offenbar gelten für die ja dann Sonderregel. So fuhr das Fahrzeug zum Beispiel in der Mitte obwohl rechts Platz war, kann mir aber vorstellen, dass man mit einem Patienten drinnen vielleicht nicht ständig die Spur wechseln will.

Weiß da jemand was genaueres? Wie steht es mit einem schnelleren Polizeiwagen? Darf man den überholen wenn man obviously schneller unterwegs ist?
 
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grundsätzlich hat sich auch ein kw an die verkehrsregeln zu halten (rechtsfahrgebot), darf aber unter bestimmten voraussetzungen davon abweichen, sofern er das signalisiert (martinshorn, blinklicht). du wiederum darfst ihn nur dann überholen, wenn du ihn dabei nicht gefährdest.

hast also alles richtig gemacht.
 

Tisch

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grundsätzlich hat sich auch ein kw an die verkehrsregeln zu halten (rechtsfahrgebot), darf aber unter bestimmten voraussetzungen davon abweichen, sofern er das signalisiert (martinshorn, blinklicht). du wiederum darfst ihn nur dann überholen, wenn du ihn dabei nicht gefährdest.

hast also alles richtig gemacht.

Ja, so weit ich mich erinnere darfst Du Rettungs als auch Polizei (mit Blaulicht) auf der Autobahn überholen, solange Du beide nicht behinderst und Dich an die Verkehrsregeln hälst.
 
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Frage: Ich hatte am 29.9. einen Schlaganfall. Ich habe von Ärtzen (!) nicht Juristen jetzt verschiedene Aussagen gehört.

Kann ich Auto fahren ohne mir Gedanken machen zu müssen?

Was ist denn nun Sache?

Ich kann nur sagen: Ich habe keine merklichen körperlichen Probleme und Einschränkungen mehr und bin auch schon paar mal gefahren.

Allerdings: Kann ich Probleme bekommen wenn ich unverschuldet in einen Unfall gerate? Oder vor allem wenn ich Schuld trage?

Ich glaube ich könnte so einen test machen aber der kostet wieder Geld. Also mal meine Frage an Experten die mehr wissen. (mein stand ist, dass es nichts genaues gibt außer, dass man evtl 3 Monate nicht fahren sollte.. aber was für eine Rolle spielt der Zustand usw..?)

Dankö
 

parats'

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Du solltest von deinem behandelnden Arzt eine Bescheinigung über die Verkehrstauglichkeit haben. Allgemein gilt doch aber gerade in den ersten Monate eine besondere Vorsicht (wie beispielsweise bei einem Krampfanfall durch eine unentdeckte Epilepsie o.ä.).
 
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Ich hatte den Eindruck, dass der Arzt das nicht ausstellt auch um sich abzusichern, falls doch was passiert.

Wie gesagt mir wurde nur von einem test (?) erzählt den man für Geld wo machen kann um das testen zu lassen. Was aber kostet..

Naja keine Ahnung. Ist nicht mehr so lange aber nervt gerade jetzt wo Streik ist. Wenn das weiter geht nachdem ich aus Reha bin wirds.. doof.
 
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Also kein juristischer Background bei mir, aber ich sehe das so:
- niemand hat dir bescheinigt dass du nicht mehr fahren darfst
- du hast weiterhin deinen Führerschein
- du kannst aus deiner Sicht sagen, dass du keinerlei Einschränkungen mehr hast die dich am Autofahren hindern

Bevor sich nicht einer bei dir meldet und deinen Führerschein kassieren will oder dich zu einr MPU auffordert oder ähnlichem, würde ich fahren.

Gute Besserung + viel Glück dass sowas nicht nochmal passiert.
 

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Also kein juristischer Background bei mir, aber ich sehe das so:
- niemand hat dir bescheinigt dass du nicht mehr fahren darfst
- du hast weiterhin deinen Führerschein
- du kannst aus deiner Sicht sagen, dass du keinerlei Einschränkungen mehr hast die dich am Autofahren hindern

Bevor sich nicht einer bei dir meldet und deinen Führerschein kassieren will oder dich zu einr MPU auffordert oder ähnlichem, würde ich fahren.

Gute Besserung + viel Glück dass sowas nicht nochmal passiert.

Wenn es ihm explizit gesagt worden ist kann er in Schwierigkeiten kommen. Einen Schein hat er deswegen trotzdem noch. Ich kenne das von Epilepsie & Fahrverbot vor Test aus der Familie. Wie der Fall bei ihm liegt - kp. Den Test wird er dann machen müssen, wenn etwas in seiner Krankenakte vermerkt wurde.

Fahren kann er natürlich (was bei Schlaganfall / Epilepsie im Regelfall geht wenn der Patient "normal" tickt), angehalten wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nie, noch wird da nachgefragt. Wenn es aber auffällt, dann wird es was Größeres und kann bitter werden.
 
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Fahren kann er natürlich (was bei Schlaganfall / Epilepsie im Regelfall geht wenn der Patient "normal" tickt), angehalten wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nie, noch wird da nachgefragt. Wenn es aber auffällt, dann wird es was Größeres und kann bitter werden.
So siehts aus. Es ist nicht verboten. Es wird auch keiner merken.

Außer halt, es kommt zu einem Unfall. Wenn dann rauskommt, dass er kurz vorher einen Schlaganfall gehabt hat, steht ganz schnell die Frage im Raum, ob es fahrlässig war, sich direkt wieder ans Steuer zu setzen. Wenn dann noch rauskommt, dass er den Arzt gefragt hat und der meinte "öhm, klar, warum nicht, aber ich kann hier nichts definitives sagen weil man ja nie wissen kann...", ja, dann liegt der Verdacht nahe, dass er mit weiteren Ausfällen rechnen musste.

Ich muss gestehen, ich weiß jetzt nicht wie hoch die Gefahren sind. Und es ist jetzt schon 6 Wochen her ohne dass irgendwas passiert ist. Aber ohne ärztlichen Rat (also mehr als dieses blabla) würde ich weder mein eigenes Leben, noch das von Fremden darauf verwetten.
 
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Ja es haben 3 Ärzte 3 verschiedene Aussagen getätigt. (nicht aus medizinischer Sicht) sondern in wie weit es okay ist zu fahren nach einem Schlaganfall.

Aber es hat hier keiner ein klares Verbot oder eine klare Erlaubnis ausgesprochen. Deswegen bin ich mir auch unsicher.

Das ich nahezu (99,99%) genauso wie vorher fahren kann hilft mir halt evtl nicht wenn es Usus ist bei einem Schlaganfall erst mal 3 Monate nicht zu fahren.

Gibt es eine Aussage außer.. "Sicherer wär es nicht zu fahren.. weil wenn was passiert.."

Da ist mir selber klar.. hmm T_T
 
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