Hallo,
nach vielen vielen Jahren poste ich doch mal wieder auf BW.de
Ich habe folgendes Problem.
Wir haben ein Grundstück in Hanglage und waren bis vor kurzem das hinterste Haus auf dem Hang. Ungefähr letztes Jahr wurde das Weideland hinter unserem Haus als Baugebiet ausgewiesen. Vor ca. einem halben Jahr wurde das direkt angrenzende Grundstück bebaut.
2009 haben wir unseren Garten von einer Gartenbaufirma und einem Landschaftsarchitekten neu planen bzw. umbauen lassen um gegen Starkregen und Schneeschmelzen gewappnet zu sein. Seit dem hatten wir keine Probleme mehr mit Wasser im Garten/Keller.
Unser neuer Nachbar lässt gerade seinen Garten von einer anderen Firma bauen. Leider hatten wir vor ca. 2 Wochen ein Starkregenereignis und ein beträchtlicher Teil unseres Nachbars Erde/Schlamm wurde dadurch in unseren Garten gespühlt, bildete eine Art "Damm" in unseren Ablaufrinnen. Das Rückgestaute Wasser lief deshalb durch unsere Kellerschächte in unseren Keller und verwüstete auch den Garten erheblich (Unterspühlungen von Fliesen, Verstopfte Drenaigen ect.)
Im Bebauungsplan wurde für diesen Fall ein "Abwassergraben" ausgewiesen, der das Oberflächenwasser aufnehmen und abzuleiten hat.
Leider wurde von unserem Nachbarn dieser Ablaufgraben nicht gebaut.
[Desweiteren muss loses Erdwerk gegen verrutschen in Hanglagen gesichtert werden da in unseren Breiten auch mit stärkerem Regen zu rechnen ist.]
(bin ich mir nicht mehr wirklich sicher ob das so stimmt)
Da wir nun mittlerweile schon seit zwei Wochen uns mit dem Problem auseinandersetzten und von Ihm kein entgegenkommen (Haftpflicht Versicherung melden) zu erkennen ist, werde ich wascheinlich einen Anwalt damit betrauen müssen. Ich habe jetzt seit zwei Wochen versucht ihn höflich zu überzeugen dass ein Haftungsschaden (kein Elementarschaden) seinerseits vorliegt, sodass er es seiner Versicherung melden möge. Den Weg zum Anwalt wollte ich nicht einschlagen, da ich keinen Nachbarschaftskrieg provozieren wollte.
Leider sehe ich mich mittlerweile dazu gezwungen da kein Entgegenkommen seinerseits zu erkennen ist.
Ich wollte nun mich grob vorab Informieren ob ich in meiner Ansicht richtig liege und welche ungefähren Erfolgsaussichten zu erwarten wären.
Zusammenfassung:
- kein Abwassergraben vorhanden
- Erdreich nicht gegen Abschwemmung gesichtet
- Wasser auf unser Grundstück bewusst/unbewusst auf unser Grundstück abgeleitet.
Der Streitwert liegt bei ungefähr von mir geschätzen 8k - 10k€
Vielen Dank schon mal im voraus!
MFG