Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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naja, es würde durch das parken ein mietvertrag zustande kommen, aus welchem du die 10€/std verlangen könntest. nur musst du deinem geld im zweifel natürlich wieder hinterherlaufen. da du auch nur das kennzeichen hast, wirst dich um eine halteranfrage kümmern müssen. alles ziemlich stressig.

zum themer abschleppdienst: es gibt doch auch abschleppunternehmen, die die forderung beim abholen des fahrzeugs geltend machen. dazu gibts auch BGH rechtsprechung etc, und soweit ich mich erinnere billigt der BGH dem parkplatzeigentümer diese kosten ohne weiteres zu, da dir ein unterlassungsanspruch gegen den halter sowie den fahrer zusteht..
 

TheGreatEisen

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Das ändert aber nichts daran, dass der Abschleppunternehmer vom Grundstücksberechtigten bestellt wird und diesen vorrangig in Anspruch nimmt. D.h. der Grundstücksberechtigte zahlt zunächst die Rechnung. Das ist ziemlich beschissen.

Der BGH hat lediglich über das Bestehen des Kostenerstattungsanspruchs entschieden und dem Grundstücksberechtigten ein Zurückbehaltungsrecht an dem PKW des Falschparkers eingeräumt (um an das Geld zu gelangen).
 
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nein, ich meine die möglichkeit dass der grundstückseigentümer überhaupt gar nicht mit der forderung behelligt wird, weil der abschleppunternehmer diese beim auslösen des fahrzeugs dem eigentümer/halter/fahrer wem auch immer in rechnung stellt. der abschleppunternehmer hat zwar gar keinen anspruch gegen den auslösenden, aber dein auto, welches du zurück haben willst. deshalb zahlst du erstmal, und versuchst dir dann die kosten wiederzuholen, scheiterst jedoch, wie hier geschehen: http://openjur.de/u/71967.html

keine ahnung wieviele abschleppunternehmer das machen, aber anscheinend gibt es welche, wo man dann eben nicht die kosten vorschießen muss. die haben ja schließlich ein auto und damit genug "sicherheit", dass die forderung auch bezahlt wird.
 

TheGreatEisen

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Klar kann der Abschleppunternehmer so kulant sein, ich würde mich darauf dennoch nicht einlassen. Der organisatorische Aufwand läge dann bei mir, genauso wie endlose Diskussionen mit den Falschparkern.
 
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ich bin mir ziemlich sicher, dass sl4tor garantie und gewährleistung verwechselt. oder er ist selbst unternehmer. anderenfalls wäre eine abbedingung der 2 jährigen gewährleistungsfrist kaum möglich, §475 I, II BGB.

daher ist es egal was in der garantie steht, du hast immernoch das ganz normale gewährleistungsrecht. ansonsten hat eisen zwar recht und flugscheibendude unrecht, mängelrechte sind lex specialis zur anfechtung und haben deswegen vorrang, aber du darfst dir die art der nacherfüllung aussuchen -> §439 I. wenn nacherfüllung unmöglich ist, kannst du auch zurücktreten, §326 V, da brauchst du keine anfechtung für.

ja meine Begründung war vll nicht sehr gut formuliert, dennoch sollte man auch je nach Sachlage (die wir nicht kennen) einen Verkauf wegen Irrtums anfechten können.

Folgendes Beispiel: Person A geht in ein Fachgeschäft und kauft Sonnenschirm + passende Gewichte für den Ständer.
Der Verkäufer beräht A und A nimmt die Sachen, die der Verkäufer empfohlen hat.
Jetzt passen die Gewichte aber garnicht auf den Sonnenschirm.

Kann A denn jetzt etwa nicht den Kauf der Gewichte wegen Irrtums anfechten?
Sie wurden ja nur gekauft weil A dachte, dass diese zum Schirm passen.

Gleiches könnte ja auch bei sl4tor sein, z.B. wenn er jemandem nen PC abkauft und fragt "kann ich da drauf Starcraft 2 problemlos zocken?"
und der andere sagt "klar das läuft ruckelfrei" und am ende ruckelt es hart auf niedrigsten Einstellungen, kann man dann etwa nicht wegen Irrtums anfechten?
 
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nein, solange der irrtum darin besteht, dass die sache entgegen deiner vorstellung eine zugesicherte eigenschaft nicht hat, ist die anfechtung ausgeschlossen. grund ist, wie schon bereits gesagt, dass dem verkäufer ein recht zur zweiten andienung zugebilligt wird. der verkäufer soll die möglichkeit erhalten, seine schlechtleistung zu korrigieren und damit das vertrauen des käufers wiederherzustellen. wenn man den vertrag gleich vernichten könnte, würde man dem verkäufer diese möglichkeit nehmen, was vom gesetzgeber aber eindeutig nicht gewollt ist.
natürlich kannst du wegen anderer irrtümer weiterhin anfechten, aber nicht in bezug auf die mangelfreiheit der sache..
 
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nein, solange der irrtum darin besteht, dass die sache entgegen deiner vorstellung eine zugesicherte eigenschaft nicht hat, ist die anfechtung ausgeschlossen. grund ist, wie schon bereits gesagt, dass dem verkäufer ein recht zur zweiten andienung zugebilligt wird. der verkäufer soll die möglichkeit erhalten, seine schlechtleistung zu korrigieren und damit das vertrauen des käufers wiederherzustellen. wenn man den vertrag gleich vernichten könnte, würde man dem verkäufer diese möglichkeit nehmen, was vom gesetzgeber aber eindeutig nicht gewollt ist.
natürlich kannst du wegen anderer irrtümer weiterhin anfechten, aber nicht in bezug auf die mangelfreiheit der sache..

Was wäre denn so ein Irrtum?
 
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theoretisch: der sonnenschirm besteht aus einem anderen material, als du dir vorgestellt hast. du hast einen sonnenschirm gekauft, meintest aber eigentlich regenschirm.
 

TheGreatEisen

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Wobei Beispiel 1 schon wieder unter den § 434 fallen könnte, wenn die Materialeigenschaft z.B. ausdrücklich vereinbart wurde :deliver:
 
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Folgendes problem:

Mein bruder war vor nem monat auf ner geburtstagsparty und reichlich angesoffen. Er hatte seinen geldbeutel verloren und musste ein taxi nehmen. Er hat dem taxifahrer gesagt dass er keine kohle dabei hat er sie aber bei nem kumpel holt. Als sie dann bei dem kumpel waren wollte der taxifahrer ein pfand, mein bruder wollte ihm keins geben und hat n paar dumme sprüche gebracht. Ist dann ausgestiegen wollte die kohle holen der taxifahrer dachte aber dass er abhauen will und hat ihn festhalten wollen. N kurier oder was weiß ich der gerade in der nähe war wurde dann auch zur hilfe gebeten um ihn zu fixieren. Taxifahrer ruft bullen, bullen kommen. Taxifahrer schildert den vorgang bis auf die kleinigkeit dass mein bruder angeblich mit den fäusten nach ihm geschlagen haben soll was nicht stimmt.

Mein bruder musste vor ner stunde ne aussage bei den bullen machen, hat auch berichtet wie sie auf ihm herumgesessen sind etc. So jetzt das eigentliche problem:

Gegen beide wurde jetzt anzeige erstattet obwohl keiner von beiden also weder mein bruder noch der taxifahrer bock auf soetwas haben (mein bruder hat den taxifahrer vor 30min angerufen).

Was macht man da jetzt am besten? Mein bruder hat keine lust dass ihm ein lustiger brief vom staatsanwalt ins haus flattert wie bei seinem zwillingsbruder (hat ne tür von nem kumpel eingetreten, wurde hinterher alles geklärt nur die staatsanwaltschaft meinte wegen störung des öffentlichen friedens 400€ bußgeld zu verhängen).

Wird die scheisse eingestellt, kommt ein bußgeldbrief und falls ja wie kommt er da wieder raus (in absprache mit dem taxifahrer der darauf auch keine lust hat)?

Rein fiktiver fall nürlich.

Update:

Jetzt kam ein lustiger brief vom staatsanwalt in dem sie 1600€ (!!!) wegen versuchter(!!) körperverletzung fordern.

Mein bruder hätte angeblich mit den fäusten nach dem taxifahrer geschlagen aber nicht getroffen. Dafür wollen sie jetzt 1600€ .

Meine fragen:

1. Darf man bei versuchter (!) körperverletzung überhaupt öffentliches interesse bekunden.
2.Wie geht man hier weiter vor?

Mein bruder hat niemals nach dem taxifahrer geschlagen und selbst wenn ging die aggression zuerst von ihm aus. Die polizei wurde ausserdem nur wegen der nicht bezahlten taxifahrt gerufen.D.h. der taxifahrer hatte ein motiv meinen bruder festzuhalten (aka. im zweifel wäre das ein anhaltspunkt dass die aggression zuerst von ihm ausging).

3.Bekommt man auch ohne anwalt akteneinsicht?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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1. was meinst du mit öffentlichem interesse? warum denkst du, dass nur delikte von "öffentlichem interesse" verfolgt würden?
2. anwalt suchen?
3. § 147 VII StPO, ja, aber nur unter den dort genannten voraussetzungen.
 
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23.01.2005
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Das war ein strafbefehl, war auch nicht vom staatsanwalt sondern vom richter als ich ihn nochmal nachgefragt habe. Es wurde auch öffentliches interesse bekundet bzw. die strafverfolgung damit begründet. Privatanzeige wurde ja nicht gestellt.

"Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung liegt beispielsweise vor, wenn die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört wird oder dem Verletzten wegen persönlicher Beziehungen zum Täter eine Privatklage nicht zugemutet werden kann.[3] Die Wirkung einer Straftat muss also über den unmittelbaren Lebenskreis des Geschädigten hinausgehen, damit öffentliches Interesse angenommen werden kann."

Anwalt ist teuer, ich sehe das eher realistisch und gerichten traue ich sowieso nicht. Wenn der zeuge und der taxifahrer das gleiche aussagen (sind zwei landsmänner) dann wird der richter meinem bruder keinen glauben schenken. Oder wie siehst du da die chancen auf erfolg wenn man einen anwalt hinzuzieht? Rentiert sich das?
 
Zuletzt bearbeitet:

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ähm ich weiß jetzt nicht so richtig was du meinst. was er da bekommen hat wird ein strafbefehl sein. das heisst es gibt keine verhandlung mit einem richter. es sei denn er erhebt einspruch gegen den strafbefehl, dafür hat er aber nur 2 wochen zeit. dann würde ich auf jeden fall einen anwalt hinzuziehen, oder will er sich im prozess selbst verteidigen? hf dabei.
 
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Jo issn strafbefehl, das mit der akteneinsicht soll ja nur n groben überblick verschaffen ob es sich überhaupt rentiert einspruch einzulegen. Was würdest du vom bauchgefühl her sagen? Der unabhängige zeuge hat vermutlich für seinen landsmann bei der polizei ausgesagt, aber wie gesagt das sind eben alles nur behauptungen. Der könnte auch leicht kippen.
 
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Echt unfassbar, wie man bei einen Strafbefehl von 1600 € noch darüber nachdenkt, einen ra zu beauftragen mit der Begründung "Der ist ja teuer".
 
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Echt unfassbar, wie man bei einen Strafbefehl von 1600 € noch darüber nachdenkt, einen ra zu beauftragen mit der Begründung "Der ist ja teuer".

1.Nicht mein bier, ich frag für meinen bruder.
2.Mein anderer bruder hat mal n strafbefehl über 500€ erhalten (kaputte wohnungstür bei nem freund, wieder "öffentliches interesse"), hat sich geweigert, kam zur verhandlung => musste anschließend mehr bezahlen.

Deswegen ist die frage mehr als angemessen.
 

Benrath

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dein Bruder hat aber schon verdammt viel Pech :airquote:
 
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:rofl2:
 
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Ich habe aktuell einen kleinen Streit mit Fluege.de (Unister Holding). Leider hab ich mich nicht vorher über die Firma informiert.

Dazu folgende Geschichte:

16.05.2014
Ich wollte einen Flug für meine Freundin und mich nach Paris buchen. Während des Buchungsvorganges bei Fluege.de, waren die Preise rechts unten im Browser ersichtlich.
Auf der letzten Seite des Buchungsvorganges war dann irgendwo eine kleine Anmerkung, dass eine Servicegebühr i.H.v. ca. 80€ anfällt. Nun klickt man auf "jetzt kaufen", bekommt jedoch keine richtige Auflistung oder Endansicht der Kosten aufgestellt.

Ich erhielt dann eine Bestätigungsmail die besagte, dass der Flug eben 80€ über dem von mir erwarteten Preis lag. Ich prüfte das ganze und sah, dass es verschiedensten Personen so erging und diese Servicegebühr regelmäßig als wirksam durchging. ( wenn auch grenzwertig )

Ich widersprach also der Buchung mit der Begründung, dass keine Willenserklärung vorlag und ich mich lediglich preislich informieren wollte. Ich wies ebenfalls darauf hin, dass mir ein Reisevertrag nachgewiesen werden müsste und ich diese Reise in keinster Weise buchen wollte. Ich setzte daher eine Frist bis zum 26.05 um die Buchung zu stornieren. Diese Mail schickte ich kurz nach der Buchung an deren Mail service@fluege.de
Daraufhin bekam ich eine Auto-Reply Mail in der es auch hieß: Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sie wird nicht weiter bearbeitet.

Telefonisch konnte ich die Hotline leider auch nicht erreichen, da jedesmal alle Leitungen belegt waren. Nach 5 vergeblichen Versuchen an 2 Tagen hatte ich keine Lust mehr.

Zwischendurch buchte man mir den berechneten Flugpreis ab.

27.05.2014
Ich buchte das Geld zurück und schickte abermals eine Mail an Service@fluege.de in der ich Bezug auf die erste Mail nahm. -> Wieder keine Antwort

30.05.2014
Ich bekam eine Zahlungsaufforderung der Buchung von Unister der ich natürlich in Bezugnahme auf meine Mails widersprach. Eine Zahlungsfrist bis zum 06.06.2014 wurde gesetzt.

03.06.2014
Die Buchhaltung schrieb, die besagte Mail würde nicht vorliegen. Daraufhin schickte ich die Mails vom 16. und 26.5.

05.06.2014
Die Buchhaltung schreibt:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

am 16.05.2014 12:33:49 Uhr buchten Sie verbindlich über www.fluege.de einen Flug von Berlin (TXL) - Paris (ORY) und zurück (Reisedatum xxxxxxxx).

Als Kontaktmailadresse gaben Sie an xxxxxxxxx. An diese Adresse wurden Ihnen unmittelbar nach erfolgreicher Buchung die Bestätigung, die Rechnung sowie die Tickets gesendet.

Ihrer Ausführung "... sich nur informiert zu haben.. " widersprechen wir. Sie haben nach Eingabe all Ihrer Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung) aktiv den Buchungsbutton "Jetzt kaufen" (Beim Bestätigen des Buttons führen Sie eine verbindliche Buchung aus!) gedrückt und damit eine verbindliche Buchung ausgelösst.

Des Weiteren haben Sie ihre Nachricht an service@fluege-service.de geschickt. Dies ist eine Autoreply-adresse, von dieser haben Sie unmittelbar nach Absenden Ihrer Mail eine Antwort erhalten. In dieser Antwort steht, dass Ihre Mail nicht bearbeitet wird und Ihnen wurden div. FAQ zur Auswahl gestellt. ( In der Auto-Reply Mail die ich bekam stand, dass ich nicht auf die Reply Mail selbst antworten soll, nicht jedoch, dass meine eigene nicht bearbeitet wird )

Nach Ticketausstellung ist eine Stornierung ausschliesslich zu den tariflichen Bedingungen der Airline und unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.


Nun meine Fragen:
Macht es Sinn an dieser Stelle zu widersprechen?
Wie gut sind die Beweismöglichkeiten von Unister?
Die Zahlungsfrist hat immernoch zum 06.06.2014 hat immernoch Bestand, richtig?
 
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werde vater im oktober von ner frau mit der ich drei jahre zusammen bin.
jetzt läufts aber so scheiße, dass wohl bald aus ist zwischen uns.

habe ne eigentumswohnung die ich monatlich mit 300€ abbezahle + 270€ hausgeld.

ändert sich was bei meinem selbstbehalt von 1000€ durch die eigentumswohnung?

sie studiert und bekommt bafög von 600€
 
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Da ihr nicht verheiratet seid musst du nur Unterhalt fürs Kind zahlen auf Basis deines Einkommens.
Ausserdem ist dein Selbstbehalt bei nicht ehelichen Kindern 1100.
Eine größeren Selbstbehalt könntest du dann geltend machen wenn du vorrausgesetzt unüblich hohe Lebenskosten hast und nachweisen kannst das dies Alternativlos ist.

Zb 2000€ Miete für 30m² in der Londoner Innenstadt weil du da arbeitest.
 
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Kurze Frage:

Ich kaufe einen Gegenstand mit ausdrücklich 12 Monaten Gewährleistung. Nach ein paar Tagen fällt mir ein Makel auf, den ich beim Kauf nicht gesehen habe. Hätte ich ihn gesehen, hätte ich den Gegenstand nicht gekauft!

Kann ich jetzt wieder an mein Geld kommen? Wenn der Verkäufer nicht verpflichtet ist, mir mein Geld zurückzugeben, wie stelle ich es am besten an, um das Geld zu bekommen?

Es kommt drauf an, wenn der Gegenstand mehrfach vorhanden ist kann der verkäufer darauf pochen ihn zu reparieren oder auszutauschen.
Wenn es ein Einzelstück ist kannst du z.B. wegen Irrtums den Kauf anzufechten.

Alles natürlich vorausgesetzt, dass es nicht einfach durch gesunden Menschenverstand zu klären ist.

Ich lege "Makel" jetzt mal mit "Mangel" aus, dann wäre der Verkäufer grundsätzlich zur Nacherfüllung verpflichtet (Das sog. "Recht zur zweiten Andiendung" ist im Kaufrecht vorrangig, bei Sachmängeln werden die Regelungen zur Anfechtung dadurch verdrängt).

Wenn die Sache bei Gefahrübergang bereits diesen Makel hatte, benötigst du keine 12 monatige Gewährleistung, die §§ 437 ff. BGB sind in diesem Fall bereits einschlägig. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder weigert sich der Verkäufer, kannst du vom Vertrag zurücktreten, dann wären die ausgetauschten Leistungen zurück zu gewähren.

ich bin mir ziemlich sicher, dass sl4tor garantie und gewährleistung verwechselt. oder er ist selbst unternehmer. anderenfalls wäre eine abbedingung der 2 jährigen gewährleistungsfrist kaum möglich, §475 I, II BGB.

daher ist es egal was in der garantie steht, du hast immernoch das ganz normale gewährleistungsrecht. ansonsten hat eisen zwar recht und flugscheibendude unrecht, mängelrechte sind lex specialis zur anfechtung und haben deswegen vorrang, aber du darfst dir die art der nacherfüllung aussuchen -> §439 I. wenn nacherfüllung unmöglich ist, kannst du auch zurücktreten, §326 V, da brauchst du keine anfechtung für.

update:

Ich erzähle mal kurz worum es hier eigentlich geht: Ich habe mir einen Roller gekauft. Der Roller stinkt aber total nach Benzin und ich sitze da schlecht drauf, wodurch ich Rückenschmerzen bekommen. Beides habe ich beim Kauf nicht gewusst. Wie auch.

So, der Verkäufer meinte jetzt, dass der Geruch ganz normal sei und ich wegen den Rückenschmerzen Pech habe. Ich könne jetzt den Chef anrufen oder mich verpissen. Er meinte, dass ich den Roller in Zahlung geben könne und mir einen anderen aussuchen könnte (die stinken angeblich aber alle gleich), aber meiner sei jetzt nach 20km schon mindestens 20% weniger wert. Ich habe mir die Nummer vom Chef geholt und bin gegangen.

Was kann ich tun? Ich will eigentlich nur noch mein Geld zurück.
 

TheGreatEisen

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Sieht sehr sehr schlecht für dich aus... sollte man aber selbst drauf kommen.
 

Benrath

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Du kaufst dir nen neuen Roller ohne den Probezufahren? Seriously?
 
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Sieht sehr sehr schlecht für dich aus... sollte man aber selbst drauf kommen.

Joa, im Nachhinein ist man immer schlauer :-/

Du kaufst dir nen neuen Roller ohne den Probezufahren? Seriously?

Ich bin probegefahren. Da ist mir nichts aufgefallen.

Update: Der Roller verliert definitiv Benzin. Ich bin eine kleine Tour gefahren und habe ihn dann 20min stehen lassen. Als ich wieder kam, war ein kleiner Tropfen dunkle Flüssigkeit unter ihm. Damit ist die Sache wohl durch und der Verkäufer muss nachbessern, oder? Und wenn er es nicht kann, bekomme ich mein Geld wieder. Umtausch geht nicht, da es dieses Modell nicht noch einmal gibt.
 
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Wenn man für einen Videoblog beispielsweise Musik, Ausschnitte von Filmen/Serien oder Bilder verwendet, muss für jedes Medium beim Besitzer der Rechte nachgefragt werden, ob man das verwenden darf, oder gibt es einen bestimmten Rahmen, bei dem man es verwenden darf, ohne Ärger/Mahnungen/wasauchimmer dafür zu bekommen?
Ich hoffe, die Frage ist nicht zu Vage formuliert.
 
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Es hängt davon ab, unter was für Lizenzen das Material läuft und wofür du es verwenden willst. Prinzipiell musst du aber erstmal die Erlaubnis des Urhebers einholen bzw. Rechteverwerters einholen.
 
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Joa, im Nachhinein ist man immer schlauer :-/



Ich bin probegefahren. Da ist mir nichts aufgefallen.

Update: Der Roller verliert definitiv Benzin. Ich bin eine kleine Tour gefahren und habe ihn dann 20min stehen lassen. Als ich wieder kam, war ein kleiner Tropfen dunkle Flüssigkeit unter ihm. Damit ist die Sache wohl durch und der Verkäufer muss nachbessern, oder? Und wenn er es nicht kann, bekomme ich mein Geld wieder. Umtausch geht nicht, da es dieses Modell nicht noch einmal gibt.

Würdem ich damit dann gleich an den chef weden, alternativ halt nen mechaniker/anwalt einschalten - viel aufwand.
Aber dass so ein 2 takt motor stinkt ist normal, der verbrennt den sprit nicht so sauber wie z.B. ein Auto.

@ClaytonJazz: Was für eine dumme idee von dir irgendwas mit "wollte mich über Preise informieren" zu behaupten.
Solche webseiten sind extra so ausgelegt, dass man da nix aus versehen buchen kann.
Das mit den 80€ ist aber natürlich ziemlich strange, aber ich hab keine ahnung wie es auf der seite aussieht, ich hätte einfach die wahrheit gesagt - dass du von einem anderen Preis ausgegangen bist.
 
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Hät da auch mal paar Fragen.

Wir wollen demnächst ein Fotoshooting organisieren. Es soll uns als Gangster in den 20er Jahren zeigen. Nun brauchen wir dafür auch bestimmte Requisiten u.a. haben wir uns da eine Tommy Gun vorgestellt. Nach kurzer Suche sind wir auf dieses Angebot gestoßen:

http://www.maskworld.com/german/pro...affen--380/tommy-gun-maschinenpistole--103735

Kurz: Dekowaffe, nicht schussfähig

Nun sind mir natürlich einige Fragen durch den Kopf geschossen:

1. Das Teil ist nicht schussfähig und somit darf es legal verkauft werden, ok, doch wie sieht es damit aus, dass ich ja für das Shooting von A nach B fahren und die Waffe mitführen muss. Was ist, wenn mich die Polizei aufhält? Wenn ich jetzt z.B. einwandfrei belegen kann, dass die Waffe nicht schussfähig ist, darf ich sie überhaupt mitführen, selbst wenn es eine Dekowaffe ist? Mir ist natürlich klar, dass die Polizei idR nicht so blauäugig ist und mir mein Gestammel von wegen Dekowaffe an Ort und Stelle abkauft, selbst wenn ich ein Zertifikat o.ä. hätte, dann könnte ich das ja auch mit einer schussfähigen Waffe herzeigen. Also meiner Ansicht nach gibt es so oder so Probleme.

2. Wie sieht es dann eigentlich mit den Fotos aus? Darf ich Fotos veröffentlichen, auf denen wir dann mit einer Schusswaffe zu sehen sind? Nicht das der (Hobby)Fotograf, der die Fotos dann veröffentlicht noch Probleme bekommt.

Auf unnötige Probleme hab ich nicht wirklich bock.
 

Tisch

Frechdachs
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hm, ich würde mir da nicht so einen Kopf machen. immerhin gibt es ja auch Spielzeug und Gaspistolen die "frei mitgeführt" werden dürfen. Der Polizei unterstelle ich einfach mal die Fähigkeit eine Deko-Waffe von einer echten Waffe zu unterscheiden, wenn sie in der Hand gehalten wird.

Wenn es nicht erlaubt wäre Fotos von nem Typen mit der Waffe zu machen, dann müssten recht viele Tatort- Kamera Leute im Gefängnis sitzen.

Trag die Waffe halt nicht in den Händen durch die Innenstadt, sondern in einer Tüte.
 
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Dürfen Gaspistolen einfach so frei mitgeführt werden? Das hätte ich jetzt z.B. nicht gedacht. Spielzeug ist klar und das realistisches Spielzeug gibt auch.
Und ob die Polizei das sofort erkennt sei jetzt mal dahin gestellt, hab da so meine Zweifel.

Aber bzgl. Gesetzeslage hab ich folgendes gefunden:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

also scheint es so kein Problem zu sein.

Danke erstmal für die Antwort
 
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Hi Jurafreunde, bräuchte auch mal einen kurzen Rad.
Situation: Wurde vor ~2-3 Wochen mit 1,92 Promille auf dem Fahrrad angehalten. Bluttest im Krankenhaus gemacht und so weiter. Der Staatsanwalt erhebt jetzt Anklage. Jetzt habe ich bis Dienstag Zeit mich zu entscheiden ob ich
a) eine Aussage machen will
b) einen Anwalt einschalte (bin nicht rechtschutzversichert)
c) keine Aussage dazu mache.

Ich denke mal intuitiv, dass es gut wäre eine zu machen, einfach um zu zeigen, dass man darum bemüht ist und einem das nicht scheißegal ist. Oder gibts Gründe weshalb man keine Aussage machen sollte? Geld für einen Anwalt würde ich mir natürlich lieber sparen, viel ändern könnte er vermutlich auch nicht bei einem klaren Sachverhalt oder?
 

TheGreatEisen

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1. Keine Aussage machen (kannst du in einer Hauptverhandlung immer noch)
2. Verteidiger kann sich durchaus lohnen. Oftmals greifen Beweisverwertungsverbote

1,92 Promille bedeutet bei Radfahrern absolute (unwiderlegliche) Fahruntüchtigkeit. Der einzige Ansatzpunkt einer Verteidigung kann ein Beweisverwertungsverbot sein. Ein Verteidiger kann womöglich auf der Ebene der Strafzumessung noch positiv einwirken. Es droht dir eine saftige Geldstrafe. Noch schmerzhafter ist aber idR eine Maßnahme, die auf den Entzug der Fahrerlaubnis abzielt!
 
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wirklich rein hypothetische Frage, betrifft mich nicht im allgergeringsten:
wie bindend sind eigentlich diese Rabattversprechen von der WM? 10% pro Tor und so.

"Muss" ein Geschäft wirklich Pleite gehen weil es sich bei sowas verschätzt hat, oder können die einfach sagen "das können wir leider nicht einlösen". Oder sonstige Tricks machen wie zb die Preise generell anheben und dann erst den Rabatt geben, oder Waren zurückhalten so dass sie an dem Tag schnell ausverkauft sind...
 
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Ich bräuchte mal bitte kurz juristischen Rat:

Habe mir kürzlich einen Neuwagen gekauft und mit dem Fahrzeug nun das Problem, dass das Navi zeitweise ein hochfrequentes Spulenfiepen von sich gibt, dass sogar während der Fahrt gut hörbar ist.

Habe davon jetzt "zum Beweis" auch mehrere Videos gemacht, auf denen das Fiepen klar und deutlich hörbar ist:

https://www.youtube.com/watch?v=3o5Iua1mOQ8&feature=youtu.be
https://www.youtube.com/watch?v=7x3KTvvIfrc&feature=youtu.be

Mein Problem: Ich war damit beim Händler und konnte es nicht live vorführen, weil das Geräusch nicht immer auftritt (der typische Vorführeffekt). Auf den Videos hört er angeblich nichts.

Was kann man jetzt machen?

Meiner Ansicht nach liegt hier nach § 434 Abs. 1 BGB doch ganz klar ein Sachmangel vor der innerhalb der Gewährleistung zu beheben ist, denn dass ein Navi ein hochfrequentes Fiepen von sich gibt, ist mit Sicherheit keine Beschaffenheit, die für Navis typisch ist und die ich erwarten kann. Oder sehe ich das falsch?

Und dann noch eine zweite Frage: Muss ich ihm den Fehler wirklich live demonstrieren oder reichen auch Beweisvideos wie oben verlinkt aus, um den Mangel zu dokumentieren?

Wäre total lieb, wenn mich hier einer unserer Rechtsexperten mal ein bisschen mit Munition für das nächste Gespräch mit dem Händler versorgen könnte. Danke!
 
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Ich höre bei beiden Videos absolut nichts ungewöhnliches.
 
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