Guter Ratschlag. Ob er ihn wohl auch noch gut findet, wenn er dafür strafrechtlich wegen Unterschlagung verurteilt wird? Nicht alles, was kein Diebstahl ist, ist auch erlaubt.
§§ 383, 384 BGB
Guter Ratschlag. Ob er ihn wohl auch noch gut findet, wenn er dafür strafrechtlich wegen Unterschlagung verurteilt wird? Nicht alles, was kein Diebstahl ist, ist auch erlaubt.
Nein, denn der "freihändige Verkauf" ist im Rahmen der Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen ja gerade möglich (§ 385 BGB), der selbst durchgeführte eigenhändige Verkauf an Bekannte oder bei ebay hingegen eine Straftat.du meinst freihändigen Verkauf?
wow ... alles was ich jetzt gelesen habe stimmt mich nicht unbedingt positiver. dachte es gäbe da eine Möglichkeit von wegen "schriftlich ne frist setzen. abwarten. und wenn nichts passiert mit den dingern machen was ich will."
das scheint ja nicht so zu sein wenn ich die dinger jetzt in mein Gartenhaus verlagere und die da vielleicht was feucht werden oder die katze sie bespielt oder weiß der geier, kann sie mich dann belangen das ich die dinger unsachgemäß gelagert habe?
erkläre mir doch mal den Unterschied zwischen eigenhändigem und freihändigem Verkauf...
edit: Der klassische Gegenbegriff zur Zwangsversteigerung ist der freihändige Verkauf (der Terminus taucht an diversen Stellen im Zivilrecht auf, völlig unabhängig von § 385 BGB). "Eigenhändiger" Verkauf ist meines Wissens kein anerkannter juristischer Terminus.
Dann glaubst du also wirklich, dass da der Schuldner die Sache einfach selbst verkauft. Ich hätte es ja nicht für möglich gehaltenDeine Interpretation von § 385 BGB lässt mich daran zweifeln, dass du tatsächlich examinierter Jurist bist.
Jo, so wird es sein. Vor allem weil bereits die Voraussetzungen des § 384 BGB erfüllt sind und weil er die Sache ja nach § 385 BGB einfach bei ebay einstellen kann.Nach einer oberflächlichen Betrachtung der §§ zur Hinterlegung könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die §§ 383 - 385 hier einschlägig sind.
edit: Nach einer oberflächlichen Betrachtung der §§ zur Hinterlegung könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die §§ 383 - 385 hier einschlägig sind.
Doch genau das wurde ihm geraten. Das ist nicht "spitzfindig", sondern genau die Bedeutung des Satzes "verkaufen Sie es selbst". Würdest du das vielleicht einem Mandanten raten? Und nachdem ich meinte, so gehe es nicht, kamst du und hast mich dafür angegriffen.sagt doch niemand, dass er die Sache selbst bei Ebay einstellen muss.
Du hast noch nie ein Strafverfahren erlebt oder? In einer Strafrechtsklausur kann man vielleicht gerne ein paar Seiten über mutmaßliche Einwilligungen schreiben. In einem Gerichtssaal rollen bei dem Fall Staatsanwalt und Richter nur mit den Augen. Mutmaßliche Einwilligung, weil wir doch letztlich alle wollen, dass Dritte unser Eigentum (hoffentlich gewinnbringend) verkaufen, oder wie? Aus Erfahrung kann ich nur sagen: Man tut seinem Mandanten keinen Gefallen, wenn man ihn auf eine solche Verteidigung einstimmt.spaß bei seite; es wird hier einfach angenommen dass eine unterschlagung vorläge. ich jedenfalls finde es nicht fernliegend, dass eine mutmaßliche einwilligung angenommen werden könnte. schließlich meldet sich die olle ja einfach nicht - OP hingegen möchte ihr nur gutes, würde also nur einen fairen preis erzielen wollen.
Und wie kommst du auf die verrückte Idee, dass es mich auch nur einen Dreck schert, was einige hier im Forum von mir oder von meinen rechtlichen Ansichten halten? Hattest du vielleicht auf der letzten Seite an irgendeiner Stelle den Eindruck, ich würde den Inhalt meiner Postings danach ausrichten, dass alberne Kinder mich sympathisch finden? Anders als z.B. der "coole" TMCEisen, der sich offenbar so viel auf seine Fähigkeiten einbildet, dass er gleich verbal um sich schlägt, wenn einer anderer Meinung ist, habe ich mich schon lange damit abgefunden, dass es zu jeder rechtlichen Angelegenheit, zu der ich mich äußere, mindestens einen gibt, der es anders sieht. Da beeindruckt es mich wenig, wenn der andere ausrastet, und noch weniger, wenn er wütend mit den Füßen aufstampft und auf seine Promotion hinweist in dem drolligen Glauben, dadurch würde der eigene Standpunkt richtiger.PS: wieso kommt es eigentlich jedem so vor, dass eisen ein cooler typ und hafish einfach ein spasti ist? schonmal über dein erscheinungsbild hier im forum nachgedacht, hafish?
ich glaube eher TMCEisen. Afaik promoviert der nämlich mal in Jura so nebenbei und ist im nächsten jahr fertig. Bei Hafisch hingegen könnte es sich auch um eine Hausfrau handeln, die mal zufällig was aufgeschnappt hat.
lol es ist echt so geil wie sich leute von promotionen beeindrucken lassen. siehst du eisen, genau deswegen lohnt es sich, weil es immernoch genug menschen gibt, die ernsthaft glauben, "der promoviert, der wird schon was können"
ob das dann eine trollpromotion in einem jahr hingerotzt ist oder eine echte arbeit juckt auch keinen. (außer natürlich jemand blättert da mal rein^^)
folgendes szenario:
ein freund meines bruders absolviert grade eine kaufmännische ausbildung und hatte im grunde nie vor nach abschluss seiner ausbildung im unternehmen zu verbleiben, ihm ging es nur darum eine ausbildung zu absolvieren und diese nachweisen zu können, er wollte dann wieder bei dem unternehmen arbeiten, bei dem er zuvor tätig war, das ihm aber keinen ausbildungsplatz anbieten konnte.
das hat er natürlich nicht so kommuniziert.
jetzt hat er vor 3-4 wochen das angebot eines anschlussvertrages abgelehnt und seinen ag informiert, dass er das unternehmen nach seiner abschlussprüfung verlassen würde.
ihm wurde sofort jeglicher kundenkontakt untersagt und seine berechtigungen im system auf quasi null runter gefahren. seitdem kocht er im grunde nur noch kaffee.
ihm ist das scheissegal, da er die schriftliche prüfung hinter sich hat und nur noch mündlich geprüft werden muss, womit er nur noch 4-5 wochen abzusitzen hat, die krux ist, dass sein ag ihm seinen verbleibenden urlaub weder gewähren, noch auszahlen will - obwohl er anteilig anspruch drauf hat.
er hat mit dem betriebsrat gesprochen, die haben ihn aber abblitzen lassen, was kann er abgesehen vom arbeitsgericht noch machen, sich an die ihk wenden..?
Jein. Man kann sicherlich das Fahrzeug wiederbekommen. Dazu muss man vielleicht nicht mal zum Gericht, sondern kann sich auch an die Polizei wenden. Denn sowohl bei Gericht, als auch bei der Polizei muss man ja nachweisen, dass das Fahrzeug entgegen dem äußeren Schein nicht gefährlich (getunt) ist. Also irgendeine Art von Beleg vorlegen o.ä.. Gibt es dergleichen nicht, muss man auf den Sachverständigen warten. Auch im Gerichtsverfahren. Einem Eilrechtsverfahren bescheide ich eher geringe Erfolgsaussichten. Bevor man direkt zum Gericht läuft, sollte man daher erst mal bei der Polizei vorsprechen, denn die Sache ist nach den einschlägigen Landespolizeigesetzen wieder herauszugeben, wenn die Voraussetzungen der Sicherstellung wegfallen, in unserem Fall also, sobald die Ungefährlichkeit erwiesen ist.2. Kann man die unverzügliche Herausgabe des Fahrzeugs beim zuständigen Gericht einfordern (maybe über einen Anwalt)?
Wenn die Maßnahme rechtswidrig war, vielleicht.3. Kann man Schadenersatz geltend machen, da man evtl. mehrere Tage kein Fahrzeug verfügbar hatte (Mietwagen), bereits bezahlte Termine an diesem Abend verpasst hat (Eintrittskarten) und ein Taxi nach Hause nehmen musste?
Realistisch betrachtet: Nein, gegen den kann man nichts tun. Dienstaufsichtsbeschwerde kann man natürlich einreichen. Wie heißt es so schön? Formlos, fristlos, fruchtlos.4. Kann man den durchführenden Beamten rechtlich wegen Willkür oder ähnlichem belangen / Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen etc. wenn man die Maßnahme für drastisch überzogen hält?
Weil er mit Deiner Argumentation (Achtung überspitzt) auch einen Golf aus dem Verkehr ziehen könnte, mit der Begründung "Ich kenne das Fahrzeug nicht und das sieht mir getuned aus!". Und als Halter/Fahrer kann man natürlich nicht nachweisen, dass man nichts modifiziert hat. Wie sollte man auch? Es gibt keine Papiere für "nichts". Am Ende steht man mit dem Schaden da, obwohl man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.Aber: Warum willst du - natürlich rein fiktiv - gegen den Beamten vorgehen, der wahrscheinlich nach bestem Wissen und Gewissen versucht hat, andere Straßenverkehrsteilnehmer vor einem getunten Fahrzeug zu schützen? Stammtischbonus: Wenn deine Tochter von einem getunten Wagen überfahren wird, bist du sicher der erste, der gegen die Polizisten wettert, die diese bekloppten Adrenalinjunkies nicht eher aus dem Verkehr ziehen!!!
Der Beamte zieht die Dinger nicht aufgrund seiner eigenen Unkenntnis aus dem Verkehr, sondern weil er verpflichtet ist, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - oder das, was er nach seinen Erkenntnissen dafür hält - abzuwehren. Man ist auch nicht der Willkür der Beamten ausgeliefert, weil sie nicht willkürlich handeln, sondern vielmehr alles, was gefährlich und illegal aussieht, aus dem Verkehr ziehen. "Gefährlich" im Polizeirecht setzt keine konkrete Lebensgefahr voraus, sondern umfasst letztlich alles, was gegen geltendes Recht verstößt.
Für die Beurteilung der Gefährlichkeit kann man nun mal aus der Natur der Sache nur auf die Informationen abstellen, die der Beamte zum Zeitpunkt des Einschreitens hat und darauf, wie er diese Informationen nach seiner professionellen Polizeimeinung auswertet. Wie stellst du dir das denn vor? Dass ein Polizist nie mehr einschreiten kann, weil es ja rein abstrakt theoretisch irgendwie denkbar wäre, dass es ein legales Sondermodell ist, das er nicht kennt, oder was?
Dein Argument "dann könnte er ja auch nen Golf aus dem Verkehr ziehen, wenn er den nicht kennt" zieht nicht, weil jeder Beamte einen Golf kennt oder ihn zumindest (mit durchschnittlichen Kenntnissen) kennen müsste. Es mag misslich sein, wenn man als Fahrer eines solch schönen Autos Unannehmlichkeiten begegnet, aber es ist nicht zu ändern. Dieselben Probleme hast du auch in anderen Bereichen. Was meinst du passiert, wenn du eine Wasserflasche in Handgranatenform oder einen Laptop in Kofferbombenoptik mit dir rumträgst? Sieht gefährlich und verboten aus, also wird es bis zum Beweis des Gegenteils erstmal so behandelt. Sagst du da auch, man sei der Willkür von Polizisten ausgeliefert, die einen erstmal festnehmen und auf die Spezialisten warten, anstatt da selbst dran rum zu hantieren?