Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

TheGreatEisen

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Welche Argumente wären denn deiner Auffassung zufolge zielführend?

Die Vereinbarung ist doch unzweideutig...
 
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naja, zb dass die freizeit ausserhalb der arbeitszeit liegt? nach meinem verständnis ist es ein unterschied ob ich ausserhalb der arbeitszeit keine gutstunden für ein besuchtes seminar bekomme oder ob ich in der arbeitszeit gehe und es mir sogar abgezogen wird.

wir haben halt viele leute die ein berufsbegleitendes studium machen und am wochenende dann ihre präsenstermine haben, für die wurde das ursprünglich da rein geschrieben damit die sich das nicht als arbeitszeit mir anrechnen.
 
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Mich hat es jetzt auch mal mit eine Flugverspätung getroffen – 4,5 Std., nach Fluggastrechten (Verordnung 261/2004/EG) rein theoretisch 400€ Entschädigung pro Person. Ursache war laut Pilot ein defektes Bauteil, also keine außergewöhnlichen Umstände.

Ich habe die Entschädigungsforderung + Verzehrgutschein zu TuiFly geschickt und wurde bis jetzt erst mal ignoriert. Das empfinde ich schon fast als Frechheit. Nicht mal ne Ausrede?

Was soll ich jetzt als nächstes machen?
1. Mahnung schicken oder mich gleich an einen Anwalt wenden?

Hier mal kurzes Update zu dem Fall von mir. Nachdem ich die erste Mahnung geschickt habe, wurde ich weiter ignoriert. Bei der 2. Mahnung hab ich geschrieben, das wäre das letzte das sie von mir hören, danach alles über nen Anwalt.
Jetzt habe ich ne Antwort bekommen à la uneindeutige Rechtslage/hohe Prozesskosten/sie gehen recht zuversichtlich in Prozess. Gleichzeitig aber als Entschädigung unabhängig von Schuldeingeständnis 2 x 200€. (Die sind bereits auf unserem Konto)

Werde es wohl dabei beruhen lassen, da ich erstens grad keinen Nerv für sowas habe und der Aufwand nicht unerheblich ist. Zweitens ein Prozessrestrisiko vorhanden ist.
 

ROOT

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So, hier mal was vermutlich ungewöhlniches.
Wäre aber für schnelle & qualifizierte Antworten sehr dankbar.

Damit es nicht zu Verwechslungen kommt, hier die Liste der beteiligten Parteien:
Reisegruppe/wir | Vermieterin | Käufer | Maklerin von Vermieterin | Makler von Käufer


- Wir haben Anfang des Jahres eine Ferienvilla in Cape Coral, Florida gemietet mit 5 Leuten für 13 Übernachtungen. Die Vermieterin ist Deutsche und wohnt auch hier, gemietet hat ein Kollege von mir.

- Gestern, etwa 1 Woche vor Reiseantritt, erhält mein Kollege, der Mieter, eine Email von nem Makler aus Florida, der uns darüber informiert, dass besagte Villa verkauft wurde und er im Auftrag des Käufers agiert.
Man habe versucht eine gleichwertige oder bessere Ersatzvilla für uns zu finden, sei dabei aber erfolglos gewesen und werde uns daher den Mietpreis zurückerstatten.
Angehängt an die Email war mit den Worten "Special Note: I am attaching material related to a property that just came on the vacation rental market late yesterday which may be of interest to you." noch ein PDF mit Infos zu einer möglichen Alternativvilla, die jedoch ~50% teurer als die eigentlich geplante wäre.

- Das nützt uns natürlich nen Scheißdreck, da wir alle schon Flüge, Mietwagen etc. gebucht haben. Die Villamiete selber macht nur ~40% der bisher getätigten Ausgaben aus.

- Mein Kollege hat dann natürlich gleich die Vermieterin angerufen, die den Verkauf bestätigt hat und uns gesagt hat, dass beim Kauf vertraglich festgelegt wurde, dass wir vom Käufer gleichwertigen oder besseren Ersatz bekommen.
Wir haben uns natürlich beschwert, dass uns der Refund nichts bringt und haben uns bereiterklärt, die Ersatzvilla aus dem Emailanhang zu nehmen, dafür aber keinen Aufpreis zu bezahlen. Alternativ haben wir angeboten, die 2 Wochen aufzuteilen und z.B. jeweils eine WOche in einer unterschiedlichen Villa zu wohnen, oder sogar die fünfköpfige Gruppe auf zwei unterschiedliche Villen aufzuteilen, um die Suche zu erleichtern.
Das wurde dann über die Vermieterin (bzw. ihre Maklerin) auch an den Käufer (bzw. seinen Makler) weitergegeben.

- Der Käufer hat über seinen Makler angeboten, uns eine Summe von WXYZ$ zurückzuzahlen (etwa 10% mehr als die ursprünglich gezahlte Miete für die alte Villa) oder der Miete der Ersatzvilla beizusteuern. Damit würden aber nur 2/3 der Miete für die Ersatzvilla gedeckt sein.

Mein Kollege hat dann der Vermieterin nahegelegt, dass sie den Mehrbetrag für die Ersatzvilla zunächst bezahlt und sich das anschließend vom Käufer wiederholt bzw. einigt, wer das bezahlt - damit der Streit nicht auf unserem Rücken ausgetragen wird. Auch mit dem Argument, dass es im Vergleich zur Verkaufssumme der Villa ja vermutlich Peanuts sind.

Soweit der aktuelle Stand. Ich bin, gelinge gesagt, nicht sonderlich optimistisch, dass sich die Vermieterin darauf einlässt, in dem Fall würde sich das ganze natürlich für uns quasi erledigt haben.

Jetzt mal als konkrete Fragen:
- Sehe ich das nicht richtig, dass wir mit dem Verkauf und dem Käufer überhaupt nichts zu tun haben, sondern dass uns gegenüber lediglich die Vermieterin in der Pflicht steht?
- Wie kann das überhaupt sein, dass man ein vermietetes Haus verkauft? Der Käufer hat scheinbar direkt in Cash bezahlt und es muss wohl ein gutes Angebot gewesen sein, aber ist das überhaupt irgendwie sauber von der Vermieterin? Selbst wenn für uns problemlos Ersatz gefunden worden wäre, hätte doch niemand wissen können, ob wir damit einverstanden sind.
Klingt schon fast eher nach einer Scammasche, wir haben da aber vorher einigermaßen sorgfältig recherchiert (Telefonate, Internetbewertungen auf verschiedenen Portalen, Google Maps anch der Hütte gesucht) und auch die Makler scheinen seriös zu sein.
- Darüber hinaus ist es doch wohl eine Sauerei, dass wir das erst 1 Woche vor Abflug erfahren. (Okay, das ist jetzt keine Frage)
- Mein Kollege hat erzählt, sollte es zum Rechtsstreit kommen, wäre der Gerichtsstandort Florida - kann das sein? Wegen dem Mietvertrag/Standort des Objekts? Wie gesagt, beide Parteien sind Deutsche und ansässig in Deutschland.

und am wichtigsten, womöglich auch für die Nichtjuristen:
- wie würdet ihr euch jetzt verhalten, wenn das Ziel ist, mit möglichst wenig Ärger trotzdem noch den Urlaub, wie wir ihn uns vorgestellt hatten, machen zu können, ohne dass man noch dick draufzahlt?

Ich bin ehrlich gesagt schon am erwägen, ob ich dafür "vote", dass wir in den sauren Apfel beißen und den Aufpreis für die Ersatzvilla selbst bezahlen - bevor wir da monatelang Rechtsstreit haben, am Ende im besten Fall(!) unsere Kosten wieder rausbekommen, und dann mit viel Terminglück (nicht so einfach bei 5 Leuten) denselben Urlaub nächstes oder übernächstes Jahr um den AUfpreis (~300€) billiger machen zu können.

Schonmal danke für Hilfe und Zuspruch. :8[:
 
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Ich glaub, ich persönlich würd mich informieren, wieviel das stornieren der Flüge/Mietwagen kostet...die Chance, dass das eine der Parteien übernimmt, sollte halbwegs hoch sein, schätz ich.

Wie bucht man sowas eigentlich? Wenn ich das richtig interpretiere, lief das ja ohne Reiseveranstalter o.ä.!?
 

ROOT

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Momentan gehe ich davon aus, dass wir bei Stornierung der Flüge/Mietwagen überhaupt nichts zurückbekommen, alles andere wäre natürlich Bonus. Priorität ist aber auf jeden Fall, die Reise anzutreten.

Wie man das bucht, direkt beim Vermieter bzw. Suche über Seiten wie fewo-direkt.

In den Mietbedingungen, die mir jetzt vorliegen, steht u.a., dass der Gerichtsstand Florida sei (ich weiß allerdings nicht ob das zulässig ist, man kann ja in nen Vertrag allen möglichen Unsinn reinschreiben der keinen Bestand hat) und folgender Text
"Der Mieter kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder Mängel
nur verlangen, wenn der Vermieter diese infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Darüber hinausgehende Ansprüche wegen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Unruhe, Streik, Seuchen,
Naturereignisse oder Ungezieferplage sind ausgeschlossen. Ebenso bei Eintritt unvorhersehbarer
oder unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle, Lärm durch
Nachbarn oder gelegentlichem Ausfall der Strom- und Wasserversorgung. Die Vermieter sind Privatpersonen
und keine Reiseveranstalter, so dass in keinem Fall das Reiserecht Anwendung findet."

Ich würde das hier laienhaft zumindest eher Vorsatz/grober Fahrlässigkeit zuordnen als höherer Gewalt oder unvorhersehbaren/unvermeidbaren Umständen.

Würde mich interessieren, wie das von etwas fundierterer Seite gesehen wird.
 
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der sachverhalt hat durch das in florida stehende haus einen bezug zum ausland. fraglich ist daher zunächst, ob überhaupt deutsches recht anwendung findet. welches recht zur anwendung gelangt, bestimmt für deutschland als mitglied der EU in diesem fall die Rom-I-VO. da eine rechtswahl US amerikanischen rechts offensichtlich nicht getroffen wurde (?), bestimmt sich das anzuwendende recht nach Art. 4 Abs. 1 d Rom-I-VO. weil beide parteien ihren wohnsitz in deutschland haben und es sich um eine kurzmiete handelt, ist deutsches recht anzuwenden. eine gerichtsstandvereinbarung mit einem privaten vor vertragsschluss ist hierzulande unwirksam, vgl. § 38 I ZPO. zu klagen wäre daher am wohnsitz der beklagten (§ 13 ZPO).

vertragspartnerin und euch gegenüber pflichtige ist eure vermieterin, richtig. diese muss ihre leistungspflicht erfüllen. ist sie dazu nicht im stande, schuldet sie grds. schadensersatz. ob wirksam durch AGB ihre ersatzpflicht ausgeschlossen wurde, hängt von vielen umständen ab (ob AGB, wann AGB, etc). ich würde aber auch dazu tendieren zu sagen, dass sie die nichterfüllung grob fahrlässig verursachen wird. schließlich hat sie vertraglich lediglich festlegen lassen, dass ihr gleich- oder höherwertigen ersatz bekommt. das vertragsverhältnis bezieht sich aber nicht auf "irgendeine villa in florida", sondern auf genau diese villa. sie hätte somit ihre verpflichtung imo im kaufvertrag berücksichtigen müssen.
ob es überhaupt möglich oder erlaubt ist, vermietete räume zu verkaufen lässt sich ganz klar mit ja beantworten. jedoch ist zu beachten, dass der kauf die miete nicht bricht (§ 566 BGB), der käufer somit in die rechtstellung des vermieters tritt (hier nicht der fall, da euch der wohnraum noch nicht überlassen wurde).

ich würde auf überlassung der villa bestehen. da dies höchstwahrscheinlich nicht möglich sein wird und eure vermieterin dies verweigern wird, die ersatzvilla anmieten und den mehrbetrag in rechnung stellen. natürlich alles nur, wenn mein anwalt mir vorher dazu grünes licht gibt.
 

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es sieht danach aus, dass sich das ganze für uns im guten klärt: die vermieterin bezahlt uns jetzt tatsächlich erstmal die ersatzvilla und streitet sich anschließend mit dem käufer um die kohle. wir warten nur noch auf die buchungsbestätigung.

danke für die informationen @schniko.
 
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Mein Vater hat letztes Jahr eine Eigentumswohnung auf meinen Namen gekauft. Die Mieteinnahmen gehen auch auf mein Konto ein. Ich selbst bin Student und habe keine Einkünfte außer Zinsen (exakt der Freibetrag) im letzten Jahr gehabt.

Soweit ich weiß werden Mieteinnahmen pauschal mit 25% besteuert, gibt es da aber auch einen (seperaten) Freibetrag? Bei Zinsen und Gehalt gibts ja auch getrennte.

Die Gewinne aus der Vermietung unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Man darf also nicht mit dem relativ geringen Steuersatz von 25 Prozent versteuern, sondern muss für die Mieteinnahmen seinen persönlichen Steuersatz als Grundlage nehmen.

Sorry für die späte Nachfrage, aber was genau bedeutet das jetzt? Da ich ja kein Einkommen habe und damit unter diesen 8XXX€ Freibetrag liege, habe ich ja auch keinen Steuersatz.
Muss ich dann einfach ne Stuererklärung machen und die sagen "Okay, liegt unter 8XXX€, musst nichts abdrücken" oder brauche ich gar keine zu machen?
 
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Bist du denn "Steuererklärungs"-pflichtig? Wenn nicht, und du noch auf nix (also, Einkünfte jetzt) Steuern zahlst: wozu genau 'ne Steuererklärung machen?
 
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Bist du denn "Steuererklärungs"-pflichtig? Wenn nicht, und du noch auf nix (also, Einkünfte jetzt) Steuern zahlst: wozu genau 'ne Steuererklärung machen?

Ich hab ja jetzt Einkünfte in Form von Miete (knapp 2000€, Wohnung erst im Juli gekauft).

Hab früher bereits Steuererklärungen gemacht, weil ich oft 4-8 Wochen im Jahr auf dem Bau war, da ich aber unter den 8XXX€ im Jahr blieb musste ich da immer eine machen um die gezahlten Steuern wiederzubekommen. Hab aber halt keine Ahnung wie Miete gehandhabt wird.
 
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Moin.
Vereinsrecht. Kurze Einschätzung/Fragen.

MÜSSEN Vorstandsmitglieder zwangsläufig im Handelsregister aufgeführt und angemeldet sein bzw. werden?

Was ist, wenn ich seit Jahren offiziell als Vorstandsmitglied eines Vereins geführt war, de Facto aber nie im Handelsregister als Vorstandsmitglied angemeldet war?

Kann ich nun - beispielsweise im Falle einer Liquidation des Vereins oder Androhung rechtlicher Konsequenzen für den Vorstand - sagen "leckt mich, bin weg bin offiziell kein Vorstandsmitglie!?"

Situation: Bin seit Jahren Vorstandsmitglied in einem Verein (Alumni-Netzwerk vom Bachelor Studium). Dieser Verein ist quasi seit Jahren tot. Ich habe oft versucht Mitglieder und den restlichen Vorstand zu animieren etwas zu tun, leider ohne Erfolg. Da ich kein Vorsitzender etc. bin habe ich keinen bzw. hatte nie Zugriff auf allgemeine oder finanzielle Unterlagen des Vereins.
Jedenfalls soll der Verein nun aufgelöst werden; ich hab rel viel Stress damit und evtl. gibts rechtliche Konsequenzen (was ich nicht glaube) und nun ist rausgekommen, dass ich nie im HR eingetragen war :deliver:
 
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also teal

da du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst, bist du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Da du Kapitalerträge in Höhe des Sparerfreibetrages hast, und jetzt zusätzlich Vermietungseinkünfte, wirst du wohl nächstes Jahr auch Steuern zahlen müssen, kommt natürlich auf die Höhe an. Allerdings kannst du bei Vermietung allerlei Kosten geltend machen (Abschreibung , Fahrtkosten und vieles mehr)

Du bist Student? (keine Einkünfte) kannst die Studienkosten als Sonderausgaben absetzten. Da kommt evtl. sowiso keine Steuer mehr raus bei dir.

Deine Kapitalerträge werden in der Steuererklärung im Rahmen der Günstigerprüfung mit deinem persönlichen Steuersatz (bisher 0) veranlagt. So umgehst du die Abgeltungssteuer die in deinem Fall viel zu teuer wäre. Bisher nutzt du wohl einen Freistellungsauftrag.

Ich würde dir empfehlen das erste Jahr mit den Vermietungseinkünften einen Steuerberater (Lohnsteuerhilfeverein darf das nicht) ran zu lassen. Bei so einer Minierklärung kommt das nicht zu teuer, du kannst aber sicher gehen alles richtig zu machen.

Im Jahr darauf kannst du dir dann ein Steuerprogramm kaufen und dich an den Vorjahreszahlen des Steuerberaters orientieren.

Achja und in Steuerfragen solltest du nur auf ganz wenige hier hören. Gibt nur ne Handvoll die sich auskennen.
 
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Moin.
Vereinsrecht. Kurze Einschätzung/Fragen.

MÜSSEN Vorstandsmitglieder zwangsläufig im Handelsregister aufgeführt und angemeldet sein bzw. werden?

Was ist, wenn ich seit Jahren offiziell als Vorstandsmitglied eines Vereins geführt war, de Facto aber nie im Handelsregister als Vorstandsmitglied angemeldet war?

Kann ich nun - beispielsweise im Falle einer Liquidation des Vereins oder Androhung rechtlicher Konsequenzen für den Vorstand - sagen "leckt mich, bin weg bin offiziell kein Vorstandsmitglie!?"

Situation: Bin seit Jahren Vorstandsmitglied in einem Verein (Alumni-Netzwerk vom Bachelor Studium). Dieser Verein ist quasi seit Jahren tot. Ich habe oft versucht Mitglieder und den restlichen Vorstand zu animieren etwas zu tun, leider ohne Erfolg. Da ich kein Vorsitzender etc. bin habe ich keinen bzw. hatte nie Zugriff auf allgemeine oder finanzielle Unterlagen des Vereins.
Jedenfalls soll der Verein nun aufgelöst werden; ich hab rel viel Stress damit und evtl. gibts rechtliche Konsequenzen (was ich nicht glaube) und nun ist rausgekommen, dass ich nie im HR eingetragen war :deliver:

es würde mich wundern, wenn euer verein auch nur im handelsregister erwähnt ist :ugly: du meinst wohl vereinsregister.

ja, vorstandsmitglieder müssen im vereinsregister aufgeführt sein. konsequenz der fehlenden eintragung ist jedoch nicht, dass du kein vorstandsmitglied bist, da die eintragung nicht konstitutiv wirkt. konstitutiv für die stellung als vorstandsmitglied ist der beschluss der mitgliederversammlung, in welcher der vorstand gewählt wird. sollte es hingegen nichtmal einen beschluss geben, kannst du auch kein vorstandsmitglied sein. das vereinregister dient als öffentliches register natürlich als nachweis darüber, wer vorstandsmitglied ist. wenn sich auch nie um die eintragung gekümmert wurde, wirst du schätze ich auch nicht behelligt.

PS: da du, wenn du überhaupt zum vorstand gehörst, jedenfalls nicht alleine bist, habt ihr, sofern nichts anderes bestimmt ist, die ganze chose auch gemeinschaftlich durchzuziehen. das gilt natürlich auch für die liquidation des vereins.
 
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Naja :-) Ich denek echt nicht, dass das ein Flirtversuch war. Im Einzelhandel muss man zu der Kundschaft freundlich sein....
 

zoiX

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Ist er....also....ich mein....meint er...ist das...sein Ernst?
 

Asel

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Ok. Ich mache derzeit den Fernklausurenkurs bei AS. Wollte heute nichtsahnend eine Klausur schreiben und sehe das:

2khra3c4.jpg


Srsly, wer war das? :D
 
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Finde ich auch schade, dass der Kommentar raus ist. FREIE MEINUNGSÄUßERUNG WO BIST DU??
 

FORYOUITERRA

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jungs, nochmal ne kleine frage aus dem leben:
wenn ein gekaufter artikel defekt ist und gegen eine neuere version des artikels (neuware) ausgetauscht wurde, verlängert sich dann gewährleistung bzw. die garantie wieder?
 
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jungs, nochmal ne kleine frage aus dem leben:
wenn ein gekaufter artikel defekt ist und gegen eine neuere version des artikels (neuware) ausgetauscht wurde, verlängert sich dann gewährleistung bzw. die garantie wieder?

Ist etwas umstritten, aber Nach der Rechtsprechung grundsätzlich ja. Einzelfall kann davon aber abweichen.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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was zum geier machen juristen denn dann den ganzen tag, wenn sowas alltägliches keine klare antwort hat? heator und co. sollte sich schämen!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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wat? was hab ich denn damit zu tun? also abgesehen davon, dass ich mich mit so langweiligem kram nicht gerne beschäftige ist die vorschrift imho relativ eindeutig:

http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html

frist beginnt bei übergabe der sache. wenn die sache ersetzt wird sollte die frist neu beginnen. aber es gibt immer behinderte mindermeinungen zu jedem unsinn.
garantie ist ne andere sache, da freiwilliger vertrag. da kann der garantiegeber selbst die modalitäten festmachen.
 
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TheGreatEisen

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Rechtsprechung sowie die überwiegende Literatur sprechen sich derzeit wohl tendenziell eher für einen umfassenden Neubeginn der Verjährung im Falle der Ersatzlieferung aus.

=> Neubeginn der Verjährungsfristen im Hinblick auf die Mängelrechte (+), umstritten ist aber, ob man über § 203 oder § 212 BGB geht (für den Laien aber wayne)
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nur mal so aus interesse, weil ich dieses semester wieder schuldrecht at unterrichte, wie kommen die da auf 203? wo sollen da schwebende verhandlungen sein? ich hätte jetzt recht deutlich für 212 plädiert. und beides analog oder 212 direkt? ausübung des gewährleistungsrechts ist ja jetzt nicht so richtig eine vollstreckungshandlung isd. 212...
 

TheGreatEisen

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Habe gerade noch schön noch was reinbekommen, daher leider keine Zeit mehr, ich gebe dir mal die Fundstelle (hoffe du hast Beck-Online oder Juris Zugang)

Dr. Michael Reiling, maître en droit, RA, und Tilmann Walz, RA, Der Neubeginn der Verjährung bei Nacherfüllung durch den Verkäufer, in: BB 2012, S. 982
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
klaro. das kann sich die uni grad noch leisten, sogar fürs home office bei mitarbeitern :P
merci.
 
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um die vorschrift einmal zu lesen und zu bemerken dass es neben nummer 2, der die vollstreckungshandlung umfasst, auch die nummer 1 gibt, welche viele weitere varianten inkl. einem auffangtatbestand bietet, braucht man aber keinen juris oder beck zugang :ugly:
 
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mahlzeit,

thema arbeitsrecht: freundin will nebenbei ein wenig in nem modeladen arbeiten, wurde jetzt 2 mal zum "probearbeiten" eingeladen. probearbeit deshalb in anführungsstrichen, weil es ja die unterscheidung zwischen probearbeit und einfühlungsverhältnis gibt. mir erscheint die grenze dazwischen sehr schwammig, deswegen wäre ich sehr dankbar, wenn mir einer unserer juristen hier das ganze etwas näher bringen könnte. hintergrund ist, dass falls sie nicht genommen wird, sie die stunden, die sie dann da wirklich arbeitet, bezahlt haben möchte (verständlicherweise). sie musste das übliche "keine vergütung bla" unterschreiben, was aber afaik völlig irrelevant ist, da es nur auf die art der beschäftigung ankommt

zweite sache: sie wurde zur "Probearbeit" zu einem hno-zentrum geladen, 2 mal, stundenzahl >10, musste GAR NICHTS unterschreiben (nicht mal schweigepflicht lol), sollte aber schon einige aufgaben erfüllen. gleiche frage wie oben, als was gilt das nun? und wie wird das beeinflusst?
 
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Hab auch mal was. Geht ums Erbrecht.

Mein Opa hat heute morgen den Arsch zugekniffen (kein bock den HSV absteigen zu sehen hat er sich lieber Nachts nen Schlaganfall gegönnt :deliver: ) und es geht ans Erben. Knackpunkt daran ist das es da nichts ausser Schulden zu erben gibt die aber Recht diffus sind und großflächig über Jahrzehnte hinweg angehäuft wurden. Ausgangspunkt war ne Pleite als Unternehmer bei voller Durchgriffshaftung weil mein Opa zwar ein ziemlich guter Konstrukteur aber ein sehr schlechter Wirtschafter war.

Es ist also allen Verwandten klar das alle dringend so schnell wie möglich das Erbe ausschlagen müssen. Mein Opa war Einzelkind, hat ne Frau und zwei Kinder, meinen Onkel und meine Mutter die jeweils 2 bzw. 3 Kinder haben. Mehr Verwandte gibts nicht.

Jetzt hab ich bei meiner ausführlichen Wikipedia-Recherche mitgekriegt das es zwei Wege gibt das Erbe auszuschliessen: Einmal beim Nachlassgericht mit Sterbeurkunde und eigener Geburtsurkunde/Ausweis vorbeistrunzen und da den Erbauschlagungsschein zusammenklöppeln lassen oder das Ganze bei einem Notar vorzunehmen. Dafür hat man eine 6-Wochen Frist die anfängt zu laufen sobald man weiß das man Erbe ist.

Jetzt mein Problem: Noch bin ich ja garnicht Erbe sondern seine Frau, mein Onkel und meine Mutter. Sobald die ausschlagen werd ich das dann. Aber wann fängt da die Frist für mich an zu laufen? Heute? Sobald ich vom Nachlassgericht erfahre das meine Mutter das Erbe ausgeschlagen hat? Oder sobald meine Mutter mir das sagt? Und kann ich schon einmal präventiv ausschlagen oder wird das kassiert wenn ich das Erbe schon aussgeschlagen habe obwohl ich noch garkein Erbe war und irgendein findiger Jurist mich in den Arsch ficken will. Und wie sieht das mit den Kosten bei Nachlassgericht vs. Notar bei mir vor Ort aus. Hab nämlich gerade wenig Bock durch halb Deutschland zu tingeln nur um so einer Amtfotze dann die gleichen Gebühren zu blechen die ich auch bei einem Notar hier um die Ecke gezahlt hätte.




€dit: Fällt mir gerade noch ein. Testament ist nicht vorhanden weil mein Opa nichts davon gehalten hat mehr als zwei drei Tage in die Zukunft zu blicken. Nach mir die Sintflut war stets sein Motto :ugly2:
 
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protip: amtsgericht anrufen, fragen. notar anrufen, fragen. PS: kosten haben sich letztes jahr geändert, falls du googlen solltest

PPS: ein gewissenhafter notar wird deine muddi fragen, ob sie mit dir zusammen ausschlagen möchte, da du danach an der reihe bist. ich meine dass dann auch nur eine gebühr anfällt, bin mir aber nicht sicher. wie gesagt, nachfragen wins
 
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Kleine hypothetische Frage: Gerade auf spiegel.tv gesehen - Geht um die US Stadt Williston. Boomtown was Fracking angeht, bla bla, auf jeden Fall stehen auf dem Land eines Farmers mehrere Bohrtürme. Geld bekommt er dafür nicht, da ihm zwar das Land gehört, nicht aber die Schürfrechte. Da die Firmen die Schürfrechte haben, muss er denen ungehinderten Zugang gewähren.

Wäre das in D auch möglich?
 
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jein. auf jeden fall wäre eine entschädigung für die einschränkungen drin.
 
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ohne mich mit dem fracking näher auszukennen richtet es sich wohl nach dem Bundesberggesetz, welches die gewinnung von bodenschätzen und insbesondere auch gasen regelt. rechtsgrundlage wäre wohl in §§ 77 - 79 BBerG zu sehen. voraussetzungen sind jedoch eng.
 
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mal ne kurze Sache ...

meine ex-Freundin hat noch eine relativ teure Lounge Sitzgruppe in meinem haus stehen. wir sind schon einige monate getrennt, ich habe sie mehrmals freundlich gebeten die Sachen abzuholen, was sie immer wortlos ignoriert hat.
ich möchte mich nicht an den teilen bereichern, ich will ihr nichts schlechtes. nur wie werde ich die teile möglichst zügig los ohne mich da rechtlich in die Bredouille zu bringen?
 
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Wenn Sie Dich ignoriert, behalt' die Dinger doch einfach für den Keller :deliver:
 
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mal ne kurze Sache ...

meine ex-Freundin hat noch eine relativ teure Lounge Sitzgruppe in meinem haus stehen. wir sind schon einige monate getrennt, ich habe sie mehrmals freundlich gebeten die Sachen abzuholen, was sie immer wortlos ignoriert hat.
ich möchte mich nicht an den teilen bereichern, ich will ihr nichts schlechtes. nur wie werde ich die teile möglichst zügig los ohne mich da rechtlich in die Bredouille zu bringen?

meines erachtens bleiben dir nicht viele möglichkeiten. zwar hast du ansprüche aus besitz- und eigentumsstörung darauf gerichtet, dass sie dir die couch entfernt. diese bringen dir ja jedoch gar nichts, wenn sie deinen ansprüchen, wie du schon zu spüren bekommst, nicht nachkommt. auf ein gerichtsverfahren hast du wahrscheinlich auch keine lust.

durch deine bitten, die sache abzuholen, befindet sie sich jedoch in annahmeverzug. dadurch haftest du bei verschlechterung oder untergang der sache nur für vorsatz oder grobe fahrlässigkeit. weiterhin könntest du kosten für eine lagerung geltend machen. ein recht, die couch einfach vor ihre haustür zu stellen, hast du jedoch wohl nicht (vgl. gegenschluss zu § 303 BGB). sollte die couch dann kaputt gehen (durch regen z.b.) oder gestohlen werden, wäre dies, denke ich, auch grob fahrlässig.

du könntest die couch auch einfach verkaufen, wärest dann aber natürlich zur erlösherausgabe verpflichtet.

das ist so das was mir dazu einfällt
 
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weiterhin könntest du kosten für eine lagerung geltend machen.
Das kann er nur, wenn ihm wirklich Kosten entstehen. Diese Lagerkosten müsste er erstmal vorschießen, bevor er sie zurückverlangen kann. Nur: Der Anspruch ist ja schön und gut, aber er will ja offenbar nichts gerichtlich durchsetzen, also bringt ihm der neue Anspruch genauso wenig wie die bereits bestehenden.

du könntest die couch auch einfach verkaufen, wärest dann aber natürlich zur erlösherausgabe verpflichtet.
Guter Ratschlag. Ob er ihn wohl auch noch gut findet, wenn er dafür strafrechtlich wegen Unterschlagung verurteilt wird? Nicht alles, was kein Diebstahl ist, ist auch erlaubt. ;)

Edit: Mir fällt erst jetzt auf, dass, hätte ich das hier nicht geschrieben und er den Ratschlag befolgt, du dich strafbar gemacht hättest wegen, hm, Unterschlagung in mittelbarer Täterschaft oder Anstiftung zur Unterschlagung, je nachdem... Danke mir nicht. :troll:
 
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FORYOUITERRA

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nachdem nun schon festgestellt wurde, dass er nichts wirklich machen kann, wenn sie ihn mit einer couch zu müllt. kann sie wenigstens dann noch schadensersatz geltend machen, wenn er die couch benutzen würde?
 
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