hm? der kann doch nicht eigenmächtig nen bestehenden vertrag ändern?
kann man gekündigt werden, wenn man da nicht zustimmt? würde mich auch fast wundern, aber bin ja auch kein experte...
http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/94.html
Gesetzlich normiert ist das "Schonvermögen" meines Wissens nach nicht. Der Sozialträger wird genau nachprüfen, ob Verbindlichkeiten anzurechnen sind oder nicht. Je näher dieser Zeitpunkt an dem Eintritt der Unterhaltspflichtigkeit liegt, desto kritischer wird die Prüfung sein. Wird offensichtlich, dass z.B. ein Hauskauf nur getätigt wurde, um sich der Verpflichtung zu entziehen, wird dies nicht mehr "angemessen" sein und auch nicht zur Anrechnung führen. Die bloße Weitergabe von Vermögen wird sicherlich nicht hilfreich sein, durch eine Schenkung kann man sich nicht ohne weiteres arm rechnen. Dann müsste wohl kein Mensch in Deutschland Elternunterhalt leisten, wenn es so einfach wäre. Und wenn die Schenkung verheimlicht wird, bewegt man sich womöglich bereits im Bereich des Leistungsbetruges.
Ich habe diesen Satz schon häufiger gehört: ich habe lieber noch Schulden auf dem Haus, falls meine Eltern ins Heim kommen muss ich dann nicht zahlen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich so einfach vor den Pflichten drücken kann. Klingt eher nach Stammtischtrickserei.
ist halt die Frage ab wann man so was geltend machen, weiß zB auch das Kinder die sehr früh ins Heim kamen und entsprechend nie von ihren Eltern unterstützt wurde auch nicht zur Kasse gebeten werdenaber gibt es keine sonderregeln bzgl verwürfnis oä? kann doch nicht sein, dass man im extremfall für einen misshandelnden schlägervater zahlen muss?
Versicherungen wollen prinzipiell nie bezahlen egal ob sie müssen oder nicht. Wenn deine eltern eine rechtschutzversicherung haben das ganze einfach dem anwalt übergeben oder ohne rechtschutz zumindest mal ne erstberatung einholen.
Naja Tilgung & Co werden wohl vom Gehalt abgezogen und fürs "Vermögen" gelten wohl auch eher "Bares", Aktien etc...Haus/Wohnung (zur Eigennutzung) wurd wohl schon öfter in Urteilen als eigene Altersvorsorge als schützenswert definiert.
Das wohl definitiv ^_^Mit anderen Worten, habe ich eine Hüte in der ich wohne, die nicht abgezahlt ist, dann muss ich nicht/weniger zahlen, als wenn ich das Geld für schlechte Zeiten auf ein Sparkonto/Tagesgeldkonto einzahle?
Da wär ich mir jetzt nicht ganz sicher, aber denke eher jaOder wenn ich ein freistehendes Haus mit 400k mit 3% tilge zahle ich nix, wenn ich ein Reihenhaus für 250k mit 1% tilge, muss ich mich an der Pflege meiner Eltern finanziell beteiligen???
Oder wenn ich ein freistehendes Haus mit 400k mit 3% tilge zahle ich nix, wenn ich ein Reihenhaus für 250k mit 1% tilge, muss ich mich an der Pflege meiner Eltern finanziell beteiligen???
Ich kam drauf weil eine Freundin hat sich bei mir beschwert, dass sie gezwungen wird, Urlaub zu nehmen, aber sie das Geld braucht und das hat mich schon sehr verwundert, weil ich davon ausgegangen bin, dass Urlaub immer bezahlt werden muss zumindest der gesetzliche Mindesturlaub (der ja Erholungsurlaub ist).wat?
erholungsurlaub ist der gesetzliche urlaub und der ist bezahlt punkt
einschränken darf er die zeiten in denen urlaub genommen werden kann, sollte man einfach keinen urlaub nehmen darf er (vorsicht laienmeinung) dich sogar dazu zwingen ihn zu nehmen,bezahlt bleibt er aber
anders sieht es natürlich mit diversen arten des sonderurlaubs aus
Folgende Situation: Student schreibt seine Bachelorarbeit und gibt seiner Betreuerin die Erlaubnis, seine Arbeit von Rektor lesen zu lassen. Kurze Zeit später kommt es über E-Mail zum Streit zwischen Student und Betreuerin über die Arbeit. Die Betreuerin gibt diese E-Mails kurze Zeit später ohne Rückfrage an den Studenten an den Rektor weiter. Begründung: "Sie haben mir erlaubt, die Arbeit weiterzugeben, also darf ich auch die E-Mails dazu weitergeben". Darf Sie das?
Warum eigentlich? Wenn ich dir nen Brief schicke darfst du den dann auch niemande ohne meine Zustimmung zeigen?