Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

ROOT

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hm? der kann doch nicht eigenmächtig nen bestehenden vertrag ändern?
kann man gekündigt werden, wenn man da nicht zustimmt? würde mich auch fast wundern, aber bin ja auch kein experte...
 
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Doch, dass kann er. Die Kappungsgrenze liegt hier bei 20% innerhalb von 3 Jahren von deiner kaltmiete ausgehend. http://www.mietrecht-neu.de/mieterhoehung/kappungsgrenze.html Weigerst du dich, kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich einklagen. Verurteilt das Gericht dich dann, musst du die erhöhte Miete zahlen und trägst obendrein die Prozesskosten.
 
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hm? der kann doch nicht eigenmächtig nen bestehenden vertrag ändern?
kann man gekündigt werden, wenn man da nicht zustimmt? würde mich auch fast wundern, aber bin ja auch kein experte...

wie stellst du dir das denn vor? einmal nen unbefristeten mietvertrag unterschrieben und du zahlst bis an dein lebensende die gleiche miete, ungeachtet der inflation etc?
 

ROOT

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hm okay, dann werd ichs wohl zahlen.
dachte schon, dass die miete eigentlich gleich bleiben muss, es sei denn er kündigt mich sonst wegen "eigenbedarf" oder whatever. na gut, wieder was gelernt. ;)
 
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http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/94.html

Gesetzlich normiert ist das "Schonvermögen" meines Wissens nach nicht. Der Sozialträger wird genau nachprüfen, ob Verbindlichkeiten anzurechnen sind oder nicht. Je näher dieser Zeitpunkt an dem Eintritt der Unterhaltspflichtigkeit liegt, desto kritischer wird die Prüfung sein. Wird offensichtlich, dass z.B. ein Hauskauf nur getätigt wurde, um sich der Verpflichtung zu entziehen, wird dies nicht mehr "angemessen" sein und auch nicht zur Anrechnung führen. Die bloße Weitergabe von Vermögen wird sicherlich nicht hilfreich sein, durch eine Schenkung kann man sich nicht ohne weiteres arm rechnen. Dann müsste wohl kein Mensch in Deutschland Elternunterhalt leisten, wenn es so einfach wäre. Und wenn die Schenkung verheimlicht wird, bewegt man sich womöglich bereits im Bereich des Leistungsbetruges.

Ich habe diesen Satz schon häufiger gehört: ich habe lieber noch Schulden auf dem Haus, falls meine Eltern ins Heim kommen muss ich dann nicht zahlen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich so einfach vor den Pflichten drücken kann. Klingt eher nach Stammtischtrickserei.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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aber gibt es keine sonderregeln bzgl verwürfnis oä? kann doch nicht sein, dass man im extremfall für einen misshandelnden schlägervater zahlen muss?
 
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Hi,
bei meinen Eltern ist kürzlich ein Wasserschaden durch eine ausgelaufene Waschmaschine entstanden. Die Maschine war für ca 3 Stunden unbeaufsichtigt, ein Aquastop war nicht an der Maschine.
Die Hausratsversicherung von meinen Eltern will nicht bezahlen, sie behauptet, dass meine Eltern grob fahrlässig gehandelt hätten.

Ich habe folgende Seite zu dem Thema gefunden:
http://www.test.de/Waschmaschinen-Welcher-koennen-Sie-trauen-1045912-1045915/
Laut einem Urteil von '99 wäre das Verhalten von meinen Eltern nicht grob fahrlässig gewesen, allerdings ist das auch schon 15 Jahre her..

Der Schaden beläuft sich auf etwa 1000 Euro. Was meint ihr, lohnt es sich da gegen die Versicherung in irgendeiner Weise vorzugehen?
 
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Versicherungen wollen prinzipiell nie bezahlen egal ob sie müssen oder nicht. Wenn deine eltern eine rechtschutzversicherung haben das ganze einfach dem anwalt übergeben oder ohne rechtschutz zumindest mal ne erstberatung einholen.
 
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Ich habe diesen Satz schon häufiger gehört: ich habe lieber noch Schulden auf dem Haus, falls meine Eltern ins Heim kommen muss ich dann nicht zahlen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich so einfach vor den Pflichten drücken kann. Klingt eher nach Stammtischtrickserei.

Naja Tilgung & Co werden wohl vom Gehalt abgezogen und fürs "Vermögen" gelten wohl auch eher "Bares", Aktien etc...Haus/Wohnung (zur Eigennutzung) wurd wohl schon öfter in Urteilen als eigene Altersvorsorge als schützenswert definiert.

aber gibt es keine sonderregeln bzgl verwürfnis oä? kann doch nicht sein, dass man im extremfall für einen misshandelnden schlägervater zahlen muss?
ist halt die Frage ab wann man so was geltend machen, weiß zB auch das Kinder die sehr früh ins Heim kamen und entsprechend nie von ihren Eltern unterstützt wurde auch nicht zur Kasse gebeten werden ;)
 
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Versicherungen wollen prinzipiell nie bezahlen egal ob sie müssen oder nicht. Wenn deine eltern eine rechtschutzversicherung haben das ganze einfach dem anwalt übergeben oder ohne rechtschutz zumindest mal ne erstberatung einholen.


haben sie leider nicht, aber ich sehe das genauso wie du. Mal sehen was der Anwalt sagt..
 

FORYOUITERRA

TROLL
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mal genau in der police nachgeschaut, ob da was konkretes zum thema wasserschäden drinsteht?
 
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Der nichtvorhandene Aquastop könnte evtl. zum problem werden.

Hatte das nur von dem Küchenbauer gehört der unsere Küche montiert hat das wir den auf jeden fall mitanbringen sollten weil es sonst schwierig mit der Versicherung werden kann.
Kann selbst allerdings nichts zu sagen, ich hab ihm einfach geglaubt und mir das mit einbauen lassen für paar euro mehr
 
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Naja Tilgung & Co werden wohl vom Gehalt abgezogen und fürs "Vermögen" gelten wohl auch eher "Bares", Aktien etc...Haus/Wohnung (zur Eigennutzung) wurd wohl schon öfter in Urteilen als eigene Altersvorsorge als schützenswert definiert.

Mit anderen Worten, habe ich eine Hüte in der ich wohne, die nicht abgezahlt ist, dann muss ich nicht/weniger zahlen, als wenn ich das Geld für schlechte Zeiten auf ein Sparkonto/Tagesgeldkonto einzahle?

Oder wenn ich ein freistehendes Haus mit 400k mit 3% tilge zahle ich nix, wenn ich ein Reihenhaus für 250k mit 1% tilge, muss ich mich an der Pflege meiner Eltern finanziell beteiligen???

Macht doch keinen Sinn, da können sich dann doch gerade Leute mit finanziellem Spielraum schnell aus der Verantwortung stehlen. Ich meine, ich kenne mich da nicht aus, klärt mich bitte auf, aber imho sollte nur das vorhandene Vermögen und die finanzielle Leistungsfähigkeit zählen.
 
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Mit anderen Worten, habe ich eine Hüte in der ich wohne, die nicht abgezahlt ist, dann muss ich nicht/weniger zahlen, als wenn ich das Geld für schlechte Zeiten auf ein Sparkonto/Tagesgeldkonto einzahle?
Das wohl definitiv ^_^
Oder wenn ich ein freistehendes Haus mit 400k mit 3% tilge zahle ich nix, wenn ich ein Reihenhaus für 250k mit 1% tilge, muss ich mich an der Pflege meiner Eltern finanziell beteiligen???
Da wär ich mir jetzt nicht ganz sicher, aber denke eher ja :o
 
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Kann ein Arbeitgeber entscheiden, dass Erholungsurlaub unbezahlt ist? Und wenn er das tut, darf er die Mitarbeiter auch zwingen, den Urlaub zu nehmen?
 
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wat?
erholungsurlaub ist der gesetzliche urlaub und der ist bezahlt punkt

einschränken darf er die zeiten in denen urlaub genommen werden kann, sollte man einfach keinen urlaub nehmen darf er (vorsicht laienmeinung) dich sogar dazu zwingen ihn zu nehmen,bezahlt bleibt er aber

anders sieht es natürlich mit diversen arten des sonderurlaubs aus
 
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Oder wenn ich ein freistehendes Haus mit 400k mit 3% tilge zahle ich nix, wenn ich ein Reihenhaus für 250k mit 1% tilge, muss ich mich an der Pflege meiner Eltern finanziell beteiligen???

der stiefvater meiner frau hatt ein haus das er abbezahlt mit nem wohl recht günstigen kredit jetz ist man hingegangen hatt den mitspiegel der gegend genommen und die rate für den kredit war deutlich unter dem mietspiegel also wurde ihm der unterschiedsbetrag als einkommen angerechnet. aus diesem grund musste er für die pflege seiner mutter deutlich mehr bezahlen als üblich

also ja, aber ich denke es geht halt nach einkommen gutes einkommen musste zahlen
 
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wat?
erholungsurlaub ist der gesetzliche urlaub und der ist bezahlt punkt

einschränken darf er die zeiten in denen urlaub genommen werden kann, sollte man einfach keinen urlaub nehmen darf er (vorsicht laienmeinung) dich sogar dazu zwingen ihn zu nehmen,bezahlt bleibt er aber

anders sieht es natürlich mit diversen arten des sonderurlaubs aus
Ich kam drauf weil eine Freundin hat sich bei mir beschwert, dass sie gezwungen wird, Urlaub zu nehmen, aber sie das Geld braucht und das hat mich schon sehr verwundert, weil ich davon ausgegangen bin, dass Urlaub immer bezahlt werden muss zumindest der gesetzliche Mindesturlaub (der ja Erholungsurlaub ist).

Oder kann der Arbeitgeber es so drehen, dass es Sonderurlaub ist?
 
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wahrscheinlich aber dann wird es nicht von ihrem gesetzlichen urlaub abgezogen
 
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Wahrscheinlich scheinselbstständigkeit/schwarzarbeit und überhaupt kein anständiger Vertrag. wenn sie einen hätte geht sowas nur sehr sehr eingeschränkt, d.h. wenn eben z.B. keiner zur Arbeit geht und das für alle gilt.
 
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Was ist wenn alle Mitarbeiter gezwungen werden in einem bestimmten Zeitbereich ihren (unbezahlten) Resturlaub zu nehmen?
 
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unbezahlter resturlaub... sorry sowas hab ich noch nie gehört
was soll das denn bitte sein

urlaub wird genommen oder abgegolten

das es unter der hand andere regelungen geben kann sei dahingestellt
rechtmäßig ist das dann aber fast sicher nicht
 
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Ich hab's mir auch schon gedacht, dass das nicht zulässig ist, hab ich ihr jetzt auch erklärt.
 

Quint

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Folgende Situation: Student schreibt seine Bachelorarbeit und gibt seiner Betreuerin die Erlaubnis, seine Arbeit vom Rektor lesen zu lassen. Kurze Zeit später kommt es über E-Mail zum Streit zwischen Student und Betreuerin über die Arbeit. Die Betreuerin gibt diese E-Mails kurze Zeit später ohne Rückfrage an den Studenten an den Rektor weiter. Begründung: "Sie haben mir erlaubt, die Arbeit weiterzugeben, also darf ich auch die E-Mails dazu weitergeben". Darf sie das?
 
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GeckoVOD

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Folgende Situation: Student schreibt seine Bachelorarbeit und gibt seiner Betreuerin die Erlaubnis, seine Arbeit von Rektor lesen zu lassen. Kurze Zeit später kommt es über E-Mail zum Streit zwischen Student und Betreuerin über die Arbeit. Die Betreuerin gibt diese E-Mails kurze Zeit später ohne Rückfrage an den Studenten an den Rektor weiter. Begründung: "Sie haben mir erlaubt, die Arbeit weiterzugeben, also darf ich auch die E-Mails dazu weitergeben". Darf Sie das?

Ihn nach seiner Meinung fragen? Wahrscheinlich.
Sie für dich zur Bewertung einreichen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Schonmal die Studienberatung gefragt? Die kennt sich doch normal ziemlich gut mit den Regelungen und Satzungen aus und ist meist auch auf deiner Seite.
 
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Den persönlichen Schriftverkehr mit jemand anderem (nix anderes ist eine E-Mail) darf die gute Frau Betreuerin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einfach so an Dritte weiter geben, selbst wenn da nur über das Wetter geredet wird o.O
 

Benrath

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Warum eigentlich? Wenn ich dir nen Brief schicke darfst du den dann auch niemande ohne meine Zustimmung zeigen?

Wenn sie ner persönliches Gespräch geführt hätten, wo sie sich gestritten hätten, hätte sie es dem Rektor nicht erzählen dürfen?

Ich frag mich bei sowas eher was die Konfrontation bringen soll? Also natürlich kenn ich die Sitatuation nicht, aber imho sitzt du da als Student am Ende am kürzeren Hebel. Es sei denn die Betreuerin war jetzt objektiv behindert oder so, wird sich da niemand für irgendeinen Studenten einsetzen.
 
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Ich meine, dass der Student bei seinem Schriftverkehr mit seiner Betreuerin erstmal davon ausgeht, dass der vertraulich behandelt wird, alles andere wäre ja auch arg unlogisch. Interessant wäre ja auch mal zu wissen, welche Intention bei der Betreuerin zugrunde lag, den Schriftverkehr einfach ungefragt weiterzureichen. Vor allem wenn der offensichtlich nicht positiver Natur war.
 

Benrath

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Also wenn mir ein Student irgendwas schicken würde wegen seiner Bachlor Arbeit, würde ich 0 darüber nachdecken, ob ich das meinem Prof weiterleiten darf (ok nicht Rektor). Mein Prof ist es der seine Arbeit offiziell betreut und die Note gibt, in der Hinsicht ist er mein Vorgesetzter. Aber in der Tat ist es ohne mehr Infos schwer. Ich seh nicht warum der Schriftverkehr zwischen dem Betreuer und einem Studenten besonders vertraulich ist betreff Personen in der selben Institution. Dass ich das nicht an meine Mama weiterleite, die das nichts angeht ist was anderes.
 

Quint

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Meine Betreuerin hat ab einem gewissen Zeitpunkt meine E-Mails alle paar Tage mit zwei- drei Sätze beantwortet und meine Fragen ignoriert. Irgendwann habe ich ihr dann geschrieben, dass ich mir die Arbeit mit ihr so nicht vorgestellt habe (ich war schon leicht irritiert, blieb aber die ganze Zeit über sachlich). Beim persönlichen Gespräch mit dem Rektor über das Thema tauchten dann diese E-Mails plötzlich in Papierform auf, aus denen er zitierte. Hat mich "leicht" überrascht.
 
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trotzdem schön das du in deinem ersten post vorerst in der dritten person geschrieben hast :D
 
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Warum eigentlich? Wenn ich dir nen Brief schicke darfst du den dann auch niemande ohne meine Zustimmung zeigen?

ich würde fast behaupten nein, denn

"Bestraft wird eine Verletzung des Briefgeheimnisses gem. § 202 StGB. Das Briefgeheimnis umfasst hierbei jedes Schriftstück, das verschlossen bzw. durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist."

und

"Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt. Wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf, entscheidet in der Regel derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, also beispielsweise der Absender eines Briefes."

würde ich als laie auch auf emails zwischen zwei personen übertragen, welcher natur diese mails auch immer sein mögen. bei einem offenen brief bzw einer offenen mail ( :ugly: ) , wo im verteiler beispielsweise mehrere personen stehen, würde das natürlich nicht mehr gelten. solange du nicht ausdrücklich in der mail/dem brief geschrieben hast, dass sie auch anderen leuten gezeigt werden darf, dürfte das nicht erlaubt sein
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Moin Leute :)

Nun brauch Ich auch mal kurze rechtliche Auskunft. Es geht um Arbeitsrecht und die Geschichte ist auch etwas kompliziert. Ich arbeite Als Führungskraft in einer Hotelgruppe mit 2 verschiedenen Hotels in der selben Stadt. Nun habe ich meinen Vertrag in Hotel 1 gekündigt und fange am 01.02 in Hotel 2 an. Selbe Gruppe. Seit meiner Kündigung werde ich von meiner noch Direktorin "gemobbt" am Anfang waren das nur kleine Schikanen wie scheißarbeiten (Aussenaschenbecher von innen polieren, dämliche Schichten und freie Tage etc pp) Alles Sachen über die ich als Erwachsener Mensch drüber stehe und lachend ausführe. Aber nun hat Sie den Vogel abgeschoßen. Sie hat mich bei neuen Kollegen und der neuen Chefin schlecht geredet bzw mich schlecht reden lassen (Was ich leider nicht beweisen kann) Gestern dann wurde Ich per Brief des 2fachen schweren Diebstahl bezichtigt (einmal Ware geklaut zu haben, 1,5KG Schweinefilet das ich Zitat "gegessen habe" und einmal des Diebstahl von Geld 21€) Sie hat keine Beweise dafür und am Tag des Fleischskandals war ein Kollege die ganze Zeit bei mir und am Tage des Geldes lag der Fehler an der Schicht vor mir. Ich habe eine Schriftliche Stellungnahme zu beiden Vorfällen geschrieben und Ihr gestern gegeben. Nun aber habe ich Erfahren das Sie mit diesen Vorfällen im alten und neuen Hotel hausieren gegangen ist(Meine alten Arbeitskollegen haben den Brief von Ihr teilweise zum lesen bekommen) und es so darstellt als ob es bewiesen wäre das ich der Schuldige bin. Wie gesagt nicht ein Beweismittel in meine Richtung, eher das Gegenteil. Ich will das ganze nicht auf mir sitzen lassen und sie am Freitag (mein letzter Arbeitstag) zur Rede stellen. Nun wäre es ganz cool nen paar Paragraphen zum Zitieren zu haben ;)
Soweit ich das Recherchieren konnte könnte Ich sie Zivil und Arbeitsrechtlich belangen hätte aber gerne nochmal Rat diesbezüglich.

PS: Ich werde den Schritt Richtung Gericht nicht gehen, sondern will von Ihr eine öffentliche Entschuldigung.

Danke an alle die es gelesen haben und mir Helfen wollen :)

mfg
DL
 
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also so wie sich das für mich anhört solltest du definitiv dagegen vorgehen, alleine um das nicht so auf die sitzten zu lassen und ihr sowas nicht durchgehen zu lassen
 
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@Darklord, eine Klage wäre auch der falsche Weg. Strategisch schlauer ist es ihr bei einem Vieraugengespräch mit ner Strafanzeige wegen Verleumdnung und einer Beschwerde beim Managment zu drohen. Dann in einem Nebensatz durchklingen lassen, dass man das auch untereinander regeln koennte. Sobald sie anbeisst, nennst du nen Wunschbetrag als Schmerzengeld und eine oeffentliche Entschuldigung.
0% Kostenrisiko, 100% Spass.

PS: Je nach Aussehen den bj nicht vergessen.
 
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dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Danke für die Antworten, hab das Gespräch geführt und nen öffentliches Entschuldigungsschreiben gefordert, das bekomme ich am Montag gefaxt und damit ist die Sache für mich gelaufen.

Auf die Idee mit dem BJ hätt ich auch selber kommen müssen, verdammt ich glaub nun ist es zu spät :D
 
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Folgendes problem:

Mein bruder war vor nem monat auf ner geburtstagsparty und reichlich angesoffen. Er hatte seinen geldbeutel verloren und musste ein taxi nehmen. Er hat dem taxifahrer gesagt dass er keine kohle dabei hat er sie aber bei nem kumpel holt. Als sie dann bei dem kumpel waren wollte der taxifahrer ein pfand, mein bruder wollte ihm keins geben und hat n paar dumme sprüche gebracht. Ist dann ausgestiegen wollte die kohle holen der taxifahrer dachte aber dass er abhauen will und hat ihn festhalten wollen. N kurier oder was weiß ich der gerade in der nähe war wurde dann auch zur hilfe gebeten um ihn zu fixieren. Taxifahrer ruft bullen, bullen kommen. Taxifahrer schildert den vorgang bis auf die kleinigkeit dass mein bruder angeblich mit den fäusten nach ihm geschlagen haben soll was nicht stimmt.

Mein bruder musste vor ner stunde ne aussage bei den bullen machen, hat auch berichtet wie sie auf ihm herumgesessen sind etc. So jetzt das eigentliche problem:

Gegen beide wurde jetzt anzeige erstattet obwohl keiner von beiden also weder mein bruder noch der taxifahrer bock auf soetwas haben (mein bruder hat den taxifahrer vor 30min angerufen).

Was macht man da jetzt am besten? Mein bruder hat keine lust dass ihm ein lustiger brief vom staatsanwalt ins haus flattert wie bei seinem zwillingsbruder (hat ne tür von nem kumpel eingetreten, wurde hinterher alles geklärt nur die staatsanwaltschaft meinte wegen störung des öffentlichen friedens 400€ bußgeld zu verhängen).

Wird die scheisse eingestellt, kommt ein bußgeldbrief und falls ja wie kommt er da wieder raus (in absprache mit dem taxifahrer der darauf auch keine lust hat)?

Rein fiktiver fall nürlich.
 
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bei antragsdelikten, wie zb der einfachen körperverletzung, kann man den strafantrag zurückziehen (§ 77d StGB). aber eben nur bei solchen delikten.. warum wird denn gegen den taxifahrer ermittelt? falsche verdächtigung?

ansonsten natürlich beide selber schuld und beide gehören bestraft
 
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Es wurde niemand verletzt, die faustschläge sind nie passiert und auf meinen bruder wurde sich nur draufgesetzt. Gegen den taxifahrer wird ermittelt weil er sich auf die oberarme von meine bruder gesetzt hat. Genau kann ich das auch nicht sagen.

Es wird nur aus ner kindergartenkacke n drama gemacht, passiert ist niemandem etwas, keiner wurde verletzt und keiner hat bock auf den staatsanwalt scheiss.

Es muss doch ne möglichkeit geben wie man ssich da absprechhen kann dass beide verfahren im nichts enden. War im endeffekt nur ein missverständnis und weiter nichts.
 
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Wenn ihr keine Strafanzeigen stellt aber die Staatsanwaltschafft von sich aus ermittlungen anstellt wegen öffentlichem interesse habt ihr erstmal pech gehabt. Aber ansich sollten erstmal termine für zeugenaussagen kommen und dort werdet ihr gefragt ob ihr strafanzeige stellen wollt.

PS. Weniger saufen, mehr plan im Leben und vorher nachdenken könnte helfen.
 
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