Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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23.01.2005
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Also so wie ich das mit bekommen habe hat der taxifahrer direkt ausgesagt und mein bruder erst jetzt. Keiner von beiden hat anzeige gestellt. Verstehe auch nicht wo da das öfffentliche interesse sein soll, war einfach ein missverständniss.

Also hab gerade nochmal mit meinem bruder telephoniert. Der taxifahrer wurde wegen körperverletzung angezeigt (öffentliches interesse) und mein bruder wegen betrug.
 
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ggnore

Bei deinem Bruder isses aber sehr warscheinlich das es wegen nicht ausreichendem Tatverdacht eingestellt wird.
 
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23.01.2005
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ggnore?

Is mir auch klar dass das öffentliches interesse ist. Wenn die aussagen aber korrigiert werden können die doch n scheissdreck machen oder? Weil die einzigen zeugen (bis auf den kurier der später dazu kam) sind der taxifahrer und mein bruder.
 
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Mal blöd gefragt...hat dein Bruder die Taxifahrt defacto eigentlich auch irgendwann noch bezahlt? Sonst könnte ja ggf noch das Taxiunternehmen ein Interesse haben (wenn der Typ nicht selbstständig war)
 
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23.01.2005
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Er hatte noch keine möglichkeit zu bezahlen weil die werte polizei meinte sie gibt die telephonnummer des taxifahrers erst raus wenn er die aussage gemacht hat, welche heute war.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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dein fiktiver bruder kann also auch nicht beim unternehmen mal vorbeilatschen und seine schuld begleichen?

ansonsten das einzig logische: wenn der taxifahrer keinen bock auf juristerei hat, also sicher keine anzeige mehr stellen wird, sollte dein bruder auf jeden fall eine stellen. einfaches prisoners dilemma.
 
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Mein bruder kannte weder das unternehmen noch den namen. Wie gesagt, keiner von beiden hat lust auf die juristerei und keiner hat anzeige erstattet.
 

PWD

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02.08.2010
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Meine Freundin hat mich gerade angerufen sie hat versehentlich per E-Mail ein relativ wichtiges Anwaltsschreiben vom Anwalt der die Firma bei der sie Arbeitet betreut an die Konkurrenz geschickt und nicht an den dafür vorgesehen Empfänger.

Zurück rufen geht nicht da ihr super Firma irgendwas anderes benutzt und nicht Outlook wie jeder normal sterbliche (hier gibts ja die E-mail zurückrufen Funktion) ihr Provider kann auch nichts machen (bzw. darf glaube ich auch nicht).

Ich hab ihr vorgeschlagen sie soll morgen früh den Anwalt anrufen (eben den Anwalt von dem das Schreiben ist) der soll ein Schreiben aufsetzen und das per E-Mail an besagte Firma weiterschicken, irgendwas ein Schriftstück mit dem Inhalt "die im Anhang befindlichen Daten in E-Mail YXZ dürfen nicht weiterverwendet werden"!

Frage sinnvoll nicht sinnvoll!? Überhaupt machbar!? Alternativen!?

Ich sag schonmal danke und stelle mich darauf ein später ein häufchen Elend hier sitzen zu haben....
 
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21.08.2010
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Wenn eine Mail vom Server verschickt wurde holt sie auch kein "bitte bitte" in Outlook wieder zurück. Auch nicht wenn das Zielunternehmen auch einen Exchange-Server nutzt.

Mail hinterher schicken in der um Löschung gebeten wird. Ende. Mehr kann sie nicht machen.
 
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24.02.2003
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Hausreparatur

Angenommen bei den gutmütigen Eheleuten Bauer (beide Rentner) fahren 3 Männer vor und beginnen ohne Auftrag Reparaturen am Haus vorzunehmen.
Nach getaner Arbeit verlangen sie Bargeld für besagte Reparaturen.

Da die Reparatur eh anstünde, bezahlt Großmütterchen die Rechnung.
Womöglich zuviel.


Könnte man in so einem Fall das Geld wieder einklagen, da Arbeiten ohne Auftrag ausgeführt wurden. (FALLS man die Typen nochmal irgendwo erwischt)
Wenn ja, müsste Großmütterchen/väterchen die Kerle wohl im Zeugenstand benennen, oder?

Danke
 
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Angenommen bei den gutmütigen Eheleuten Bauer (beide Rentner) fahren 3 Männer vor und beginnen ohne Auftrag Reparaturen am Haus vorzunehmen.
Nach getaner Arbeit verlangen sie Bargeld für besagte Reparaturen.

Da die Reparatur eh anstünde, bezahlt Großmütterchen die Rechnung.
Womöglich zuviel.


Könnte man in so einem Fall das Geld wieder einklagen, da Arbeiten ohne Auftrag ausgeführt wurden. (FALLS man die Typen nochmal irgendwo erwischt)
Wenn ja, müsste Großmütterchen/väterchen die Kerle wohl im Zeugenstand benennen, oder?

Danke
ich würde das so einschätzen:
die drei männer haben einen anspruch auf ersatz ihrer aufwendungen. falls sie die reparaturarbeiten üblicherweise gewerblich vornehmen, dann auch anspruch auf zahlung der vergütung. grundlage wäre § 683 BGB.
sollten sie zuviel verlangt haben, also mehr als üblicherweise dafür fällige, könnten sie das zuviel gezahlte wohl zurückverlangen.

da die kerle (bzw der, der die kohle erhalten hat) dann beklagte wären, wären sie auch keine zeugen. geladen würden sie aber natürlich trotzdem und sie müssten auch erscheinen, außer sie ließen sich vertreten.
 
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18.08.2008
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1. Lohnt sich das vermutlich nicht, da sie das meiste wohl über Geschäftsführung ohne Auftrag geltend machen können

2. Erwischt man die nie wieder, das ist ja gerade deren Masche
 
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28.03.2003
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Anzeige gegen deine Großeltern wegen Schwarzarbeit ist raus :deliver:

Schätze die drei Vagabunden wird man wahrscheinlich nie wiederfinden. Und selbst wenn sieht man das Geld sowieso nie wieder weil die direkt einen Freiflug in ihre Heimat kriegen oder in den Bau gehen.
 
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08.08.2002
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Wie kann ich das verstehen? Die sind einfach am Haus vorbeigefahren, haben dann angefangen da eine Leiter ans Dach zu bringen und das Dach zu reparieren oder den Zaun gestrichen und dann an der Tür geklingelt und dafür Geld verlangt?

Und denen entgegnet man kein höffliches "Was fällt Euch eigentlich ein? Verpisst Euch, ich habe gerade die Polizei gerufen?"

Das soll eine "Gaunermasche" sein? Das funktioniert oft??? Da kann ich ja gleich in der Fussgängerzone fragen ob mir einer mal jemand seinen Geldbeutel geben kann damit ich prüfen kann wie gut der verarbeitet ist.
Sorry, wie konnten Deine Grosseltern bis jetzt überleben?
 
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Auch wenn das nicht sehr schlau war aber alte leute sind alte leute, die sind in der regel eher nicht so auf konfrontation aus.
 
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23.11.2002
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Hab über die Masche irgendwann (vor 10 Jahren) mal ne Doku gesehen. Und ja, es funktioniert wirklich. :D
 
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Auch wenn das nicht sehr schlau war aber alte leute sind alte leute, die sind in der regel eher nicht so auf konfrontation aus.

Hat ja nichts mit Konfrontation zu tun.
Wenn Du eine Delle am Auto hast, jemand macht die ungefragt raus, klingelt dann an Deiner Tür und verlangt Geld fürs Reparieren zeigst Du dem auch den Vogel. Ich würde sogar als erstes Prüfen lassen ob die Arbeiten wirklich korrekt durchgeführt wurden und dem alles in Rechnung stellen, was da an Folgekosten draus erwächst.
Alleine die Tatsache, dass das offenbar funktioniert lässt mich nur noch den Kopf obgleich der Dumheit einiger Menschen schütteln.
 
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guten tag, folgende sachlage:

person A fährt bei Person B mit. Person A hat keinen Führerschein. in der stadt fährt Person A dann genialerweise ein paar hundert meter, wird hierbei angehalten. B wusste, dass A keinen führerschein hat, das wurde der polizei auch zu protokoll gegeben. was hat person B zu erwarten?
 

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http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
 
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08.10.2008
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Kurze Frage:
Am Ende des Jahres bekommen alle Mitarbeiter eine Prämie. Es gab eine Rundmail, dass diese Prämie 80% des Monatsgehalten beinhaltet. Bei einer Mitarbeiterin ist diese Prämie allerdings nur 75%. Nach einer Beschwerde argumentiert der Chef, dass er es halt so ungefähr abgeschätzt hat und es ja geschenkt ist und sie sich deswegen nicht so haben soll (bei allen anderen Mitarbeitern ist es exakt 80% auf den Cent genau).

Ist das zulässig oder kann die Mitarbeiterin dagegen was machen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Chef das nur so abgeschätzt hat, vielmehr ist es wohl eher ein Fehler in der Buchhaltung, den er nicht zugeben will (oder er mag sie nicht).
 
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07.03.2005
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Ist die Praemie zum ersten mal ausgezahlt worden oder gabs das in den vorjahren auch schon? Falls es das schon gab, dann google nach dem stichwort "betriebliche übung weihnachtsgeld" o.ä... kurz gesagt, in dem fall haette sie einen anspruch auf die restlichen 5%
 
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11.09.2002
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Hallo bw.de, ich habe auch eine kurze Frage:
Ich habe meine Stelle gekündigt, 3 Monate Kündigungsfrist, so dass ich also Ende Mai weg bin.
Jetzt habe ich noch ca. 15 Tage Resturlaub, den ich auf Ende Mai legen wollte, so dass mein letzter Arbeitstag der 08.05.14 wäre.
Mein Abteilungsleiter will mich aber so lange wie möglich in der Firma behalten damit ich meinen Nachfolger ins Projekt einarbeiten kann. Er will mir nur 2 Wochen Resturlaub geben, d.h. letzter Arbeitstag ca. 15.05.14.
Meine 40 Überstunden habe ich schon abgeschrieben (also werden ausbezahlt statt abgefeiert) - auf die 3 Wochen Urlaub möchte ich nicht verzichten, da am 09.05.14 der Umzug stattfindet. Da ich 440km Umziehe kann man die Strecke auch nicht "mal eben" abfahren.
Vertraglich ist m.E. nichts genaues geregelt, es gilt IG-Metall Bayern als Rahmen, ansonsten gesetzliche Bestimmungen.

Kann mein Chef mir auferlegen, dass ich nur 2 Wochen am Ende meiner Dienstzeit bekomme (und ggf. die "3. Woche" irgendwann im März oder April nehmen soll)?

Danke im Voraus für Eure Hilfe!
 
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07.03.2005
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Imho musst du ran. Grundsaetzlich hat man zwar als arbeitnehmer ein recht den urlaub zu nehmen wann man will. Aber das kann ausgeschlossen sein, wenn der arbeitgeber einen dringenden betrieblich grund "einwenden" kann. D.h. es darf nicht ausgeschlossen sein, dass mit deinem fehlen sich stoerungen ergeben. Dazu gehoert, dass man seine arbeit beenden muss und den nachfolger einarbeiten muss (um den uebergang ohne stoerung zu sichern). Vielleicht hast du eine chance, wenn du ihm sagst, dass du weniger zeit fuer eine einarbeitung brauchst, als er das annimmt. Das ist, zumindest soweit ich mich erinnere, die allgemeine rechtliche lage, vielleicht sieht ja der tarifvertrag was anderes vor.
 
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11.09.2002
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Meine Frau sieht das auch so - ich kann das nicht.
Mit Ankündigung und Anlauf krank feiern, das mache ich nicht. Ich will im Guten dort Abschied nehmen, weil es auch 5 gute Jahre waren. Das will ich mir nicht mit so einer Kack-Aktion kaputtmachen.
 
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08.10.2008
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Ist die Praemie zum ersten mal ausgezahlt worden oder gabs das in den vorjahren auch schon? Falls es das schon gab, dann google nach dem stichwort "betriebliche übung weihnachtsgeld" o.ä... kurz gesagt, in dem fall haette sie einen anspruch auf die restlichen 5%
Die Prämie ist nicht regelmäßig, sondern wird immer nach Leistung der Firma insgesamt gezahlt.

Es geht auch nicht um die Prämie an sich, sondern um die Tatsache, dass alle anderen 80% bekommen.

Also aus meiner Sicht kann es ja nur entweder ein Rechenfehler vom Chef sein, den er jetzt nicht zugeben will, oder er mag die Mitarbeiterin nicht und will sie so rausekeln?
 
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09.08.2008
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Okay, habe dann auch mal eine kleine Frage:

Mein Vater hat letztes Jahr eine Eigentumswohnung auf meinen Namen gekauft. Die Mieteinnahmen gehen auch auf mein Konto ein. Ich selbst bin Student und habe keine Einkünfte außer Zinsen (exakt der Freibetrag) im letzten Jahr gehabt.

Soweit ich weiß werden Mieteinnahmen pauschal mit 25% besteuert, gibt es da aber auch einen (seperaten) Freibetrag? Bei Zinsen und Gehalt gibts ja auch getrennte.

Danke schön.
 
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Die Gewinne aus der Vermietung unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Man darf also nicht mit dem relativ geringen Steuersatz von 25 Prozent versteuern, sondern muss für die Mieteinnahmen seinen persönlichen Steuersatz als Grundlage nehmen.
 

Telmata

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Hi,
bei uns in der Stadt haben vor kurzem 2 junge Kerle (20 und 21 Jahre alt) gewaltig randaliert und ca. 40 autos beschädigt - unter anderem auch meins.
laut vertragswerkstatt beläuft sich der schaden auf 800 bis 1000 euro.
laut aussage der polizei werde ich von denen allerdings kein geld sehen da beide arbeitslos sind.
mit welchen mitteln kann ich an mein geld kommen?
 
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07.03.2005
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Wenn es zweifelfrei ist, dass sie es waren, dann wuerde ich so vorgehen: Gerichtliche mahnung an die beiden schicken, die werden widersprechen. Es kommt zu einem prozess, dort solltest du mit aller wahrscheinlichkeit nach gewinnen (wenn die situation so simpel ist, wie du sie darstellst). Mit dem urteil kriegst du deinen titel und kannst denn gerichtsvollzieher losschicken. Bis hierhin gehst du nur in vorkasse und musst daher abschaetzen, ob die beiden jungs in den naechsten jahren zu geld kommen und du die ausdauer hast, das im auge zu behalten. Der vollstreckungstitel verjaehrt in... eh, kA, kannst du nachgooglen. Die verjaehrung muesstest du also mit jedem neuen vollstreckungsversuch hemmen, wenn die vollstreckung kein geld einbringt (d.h. du nicht komplett befriedigt bist), faengt die verjaehrungsfrist des titels von neuem an zu laufen. Wenn die beiden aber die naechsten jahre nur rumharzen, dann wirds schwer. Pfaendbares vermoegen bis zu 1000€ + die bei dir aufgelaufenen verfahrenskosten bis zu dem punkt (also locker nochmal 500-600€) sind aber keine summe, fuer die es sich lohnen wuerde ein leben lang rumzuharzen... ausser man hat noch 40 andere glaeubiger im nacken vllt...
 

Telmata

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genau deswegen frag ich ob es geht und wenn ja wie....
*edit*
danke yentoh
naja bei mir ist es noch der kleinste sachschaden, hab mich mit vielen anderen beteiligten unterhalten und da gibts summen zwischen 5k und 10k
mit was für einer priorität würde denn sowas ablaufen? derjenige der zuerst die gerichtliche mahnung schickt?
strafantrag ist btw schon gestellt und die beiden haben es auch zugegeben.
hab bisher übrigends kein gutachten sondern nur einen kostenvoranschlag einer vertragswerkstatt
 
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07.03.2005
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Sowas wie priorität kommt eigentlich nur in frage, wenn es zu einem insolvenzverfahren bei den beiden kommt. Solange jeder fuer sich ueber einen vollstreckungstitel versucht an geld zu kommen, wird derjenige mit dem fruehest ausgestellten vollstreckungsantrag auch die hoechste chance haben an geld zu kommen. In dem alter und bei solchen summen geh ich aber mal davon aus, dass denen jemand zur privatinsolvenz raten wird. Und dann kaeme es zu dem verteilungsverfahren blabla, so dass du letztlich kaum die verfahrenskosten decken kannst

edit: wenn man wirklich an dem geld interessiert ist und es sich leisten kann bzw. versichert ist, dann sollte man das von einem anwalt pruefen lassen. Ohne erfahrung und information ueber den finanziellen background der schuldner, kann man keine vernuenftige aussage ueber erfolgschancen machen
 
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Telmata

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15.10.2004
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hab leider keine rechtsschutzversicherung aber werde wohl mal mit einem anwalt drüber reden.
soweit ich von dem einem weiß scheint die ganze familie arbeitslos zu sein und das dauerhaft

aber vielen dank für die infos :)
 
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Wenn das so ist kannste das Geld im Grunde abschreiben.

Die haben wohl nix und werden wohl nie was haben. Schon gar nicht wenn die gerade 40 Autos demoliert haben und Du mit knapp 800-1000 Euro noch relativ geringe Schäden davon getragen hast. dann hat von denen beiden jeder schon mal mindestens knapp 25k Euro Schulden. Mit Gericht und Zinsen eher noch mehr. Da bräuchte auch ein normaler Arbeitnehmer einige Zeit um das auszugleichen.

Zivilrechtlich wird da nix gehen, keine Ahnung was man strafrechtlich machen kann, aber das wird wahrscheinlich eh' schon seinen Gang gehen. Spar' Dir den Stress und weitere Kosten und Haken dran.

Ist beschissen, keine Frage. Aber Du würdest dem Ärger und Schaden nur noch mehr Geld und Nerven hinterherwerfen.
 
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26.04.2009
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Laut §22 KunstUrhG gilt:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."

Bedeutet das, dass das schlichte Fotografieren von Leuten erlaubt, und nur die Veröffentlichung der Bilder strafbar ist?
Wenn ich also jemanden ohne explizite Erlaubnis fotografiere, ist das noch keine Straftat?
 
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17.01.2007
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korrekt. es sei denn, die aufnahmen finden in den durch §201a StGB geschützten bereichen statt.

PS: ein bildniss im sinne des § 22 erfordert, dass die abgebildete person durch betrachten des bildes individualisierbar ist. bei normalen menschen ist dafür erforderlich, dass ihr gesicht erkennbar ist. deshalb auch immer die schönen schwarzen balken oder verpixelten gesichter in den medien, da in diesen fällen keine einwilligung durch die abgebildeten personen vorliegt. ist das gesicht nicht erkennbar, liegt schon gar kein bildnis vor womit § 22 keine anwendung findet
 
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26.04.2009
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korrekt. es sei denn, die aufnahmen finden in den durch §201a StGB geschützten bereichen statt.

PS: ein bildniss im sinne des § 22 erfordert, dass die abgebildete person durch betrachten des bildes individualisierbar ist. bei normalen menschen ist dafür erforderlich, dass ihr gesicht erkennbar ist. deshalb auch immer die schönen schwarzen balken oder verpixelten gesichter in den medien, da in diesen fällen keine einwilligung durch die abgebildeten personen vorliegt. ist das gesicht nicht erkennbar, liegt schon gar kein bildnis vor womit § 22 keine anwendung findet

Vielen Dank schon mal! Und jetzt noch ein kleines Szenario:
Ich filme jemanden dabei, wie er eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht (natürlich filme ich dabei ohne seine Erlaubnis). Die Person ist individualisierbar und ich möchte Anzeige erstatten. Ist ein solcher Film gültiges Beweismaterial oder gilt der Film dann als "veröffentlicht", wenn ich ihn der zuständigen Stelle zugänglich mache? Muss ich da Konsequenzen aufgrund des "Rechts am eigenen Bild" fürchten?
 
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folgende sachlage: ich habe ab februar ein neues arbeitsverhältnis aufgenommen, in dem betrieb in dem ich bis dezember letzten jahres gelernt habe.

im februar war ich 6 tage auf einer vom arbeitgeber bezahlten weiterbildung. heute habe ich die arbeitszeitabrechnung für februar bekommen und dort wurde mir diese mit 48 fehlstunden berechnet. argument: in der betriebsvereinbarung ist geregelt, dass der AG die weiterbildung bezahlt, der AN diese aber dafür in seiner freizeit durchführt.

a) wir haben keinen betriebsrat, eine betriebsvereinbarung wird idr zwischen arbeitgeber und betriebsrat geschlossen. bei uns hat aber jeder AN sie unterschrieben, ist sie dann gültig oder trotzdem ungültig da sie nur mit einem betriebsrat geschlossen werden kann?

b) ich habe die unterschrift unter die betriebsvereinbarung als azubi geleistet, wurde auch nicht direkt übernommen sondern war dazwischen offiziell einen monat arbeitslos. gilt die unterschrift dann trotzdem? ich denke nein.

c) da die weiterbildung werktags von 9-17 uhr stattfand, also wärend meiner regulären arbeitszeit, hatte ich garkeine möglichkeit sie in meiner freizeit durchzuführen. mir das als negative stunden anzurechnen erscheint mir nicht rechtens. meinungen?

prinzipiell tu ich mir grad schwer, ich arbeite gern dort und hab an sich auch relativ gute arbeitsbedingungen. sowas lasse ich aber aus prinzip nicht auf mir sitzen und ich werd jetzt nicht anfangen 48h minusstunden abzuarbeiten.
jetzt mit rechtlichen schritten drohen würde mein arbeitsklima beträchtlich stören, da ich mit unserer personalerin tür an tür arbeite. sprich ich bin auf eine friedliche lösung aus, dafür brauch ich brauchbare argumente.
 
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