Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Shihatsu

Administrator
Mitglied seit
26.09.2001
Beiträge
46.315
Reaktionen
8.808
Ajo, "ruhendes Arbeitsverhältnis" war hier der Knackpunkt. Hatte auf die Schnelle nach Sonderurlaub, Freistellung und Sabbaticcal gesucht, was aber alles nicht das war was ich brauchte - mit dem passenden Suchbegriff klappts dann auch mit der Suchmaschine meiner Wahl. Bedankt!
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
4.950
Reaktionen
1.244
Hab eine Frage zum Umgang mit dem Beitragsservice.

Und zwar ist es derzeit so, dass ich eingeschriebener Student bin und als studentische Hilfskraft arbeite. Mein Einkommen abzüglich Miete liegt unter dem Regelsatz. Das heißt, mein Gesamteinkommen liegt unter dem Existenzminimum und als eingeschriebener Student habe ich auch keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Bafög erhalte ich nicht wegen Überschreitung der Regelstudienzeit.

Ich habe daher einen Antrag gestellt, mich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass Personen keinen Anspruch auf eine Befreiung nach der Härtefall-Regelung haben, wenn sie grundsätzlich Anspruch auf eine der in §4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags genannten Sozialleistungen haben, diese aber aufgrund "einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen" nicht erhalten.
Eine Befreiung nach §4 Abs. 6 Satz 2 ebd. komme ebenfalls nicht in Betracht, da meine Bafög-Leistung nicht wegen einer Überschreitung des Einkommens verwehrt wurde.

Ich habe ja einen Monat Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Ich hatte in meinem ursprünglichen Antrag bereits gefragt, welche Nachweise sie gegebenenfalls benötigen, um über meinen Antrag zu entscheiden. Diese Frage haben sie nicht beantwortet, sondern meinen Antrag direkt abgelehnt.
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht allerdings drin, dass ich beim Widerspruch sämtliche Beweismittel und der Begründung dienenden Tatsachen angeben muss.

Meine Frage ist nun: Welche Beweismittel und der Begründung dienenden Tatsachen sind das? Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Soweit ich weiß, ist es geltende Rechtssprechung des BVerfG, dass man durch den Rundfunkbeitrag nicht unters Existenzminimum rutschen darf (siehe z.B. hier). Für den Fall, dass einem Sozialleistungen verwehrt wurden, weil man weniger als den Rundfunkbeitrag über der Bedarfsgrenze liegt, ist dies ja explizit im Rundfunkstaatsvertrag geregelt (§4 Abs. 6 Satz 2).
Nun ergibt sich für mich aus dieser Rechtslage logisch, dass das Existenzminimum auch durch den Rundfunkbeitrag verletzt wird, wenn das Einkommen von vornherein unter dem Existenzminimum liegt.
Oder begehe ich hier einen Denkfehler?

Welche Tatsachen und Beweismittel sollte ich anführen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Gelöscht

Guest
du streitest mit dem beitragsservice, da ist nicht die qualität der argumente entscheidend, sondern die hartnäckigkeit. widerspruch widersprechen und obige argumente anführen. das 10-15x machen, dann nimmt sich vielleicht statt einem nopainnogain-peon eine höhere person mit einem hauch von entscheidungsbefugnissen, nem halben hirn und edit-rechten bei kundendaten deinem problem an.
 
Mitglied seit
10.05.2001
Beiträge
12.743
Reaktionen
2.534
Gibt's was zu beachten beim erben im Ausland?
Meine Mutter (Französin) ist vor einigen Jahren nach Frankreich zurückgezogen und vor knapp einem Monat dort verstorben. Lebe selbst in Deutschland und habe sowohl die Deutsche als auch die Französische Staatsangehörigkeit. Gibt u.a. ein Haus in Frankreich das ich erbe und damit verbunden in Frankreich ziemlich heftige Erbschaftssteuern (während in Deutschland die ersten 400.000 als Kind steuerfrei sind, liegt der Betrag in Frankreich nur bei 100.000 und danach ist man meist bei 20% Erbschaftssteuer für das was darüber hinaus geht). Dass an den Erbschaftssteuern in Frankreich kein Weg dran vorbei führt (Erblasser & Immobilie in Frankreich) habe ich schon recherchiert. Wie läuft das dann mit dem deutschen Fiskus? Der will sicher irgendwelche Nachweise? Den (deutschen) Freibetrag würde ich sowieso bei weitem nicht ausschöpfen. Irgendwelche potentiellen Fallstricke?
 
Mitglied seit
28.11.2005
Beiträge
9.291
Reaktionen
78
Ort
BALLERN
Weiß nicht ob das wirklich was "rechtliches" ist - aber folgender Fall:

Auto steht regelkonform geparkt da, anderes Auto setzt zurück und fährt rein. Fahrzeughalter zu dem Zeitpunkt nicht anwesend, Unfallverursacher meldet sich bei Polizei usw usf, Daten bekannt.
Unfallverursacher meint am Telefon ich soll zur Werkstatt, sagen was es kostet und die Rechnung wird auf Verursacher ausgestellt.

Geht das? Ist das als Geschädigter soweit "richtig" ? Ich hab keinen Bock auf unkompliziert viel Ärger und Co. - würde also einfach in die nächste Vertragswerkstatt fahren und das so machen - kann ich das überhaupt? o.O
 
Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
Weiß nicht ob das wirklich was "rechtliches" ist - aber folgender Fall:

Auto steht regelkonform geparkt da, anderes Auto setzt zurück und fährt rein. Fahrzeughalter zu dem Zeitpunkt nicht anwesend, Unfallverursacher meldet sich bei Polizei usw usf, Daten bekannt.
Unfallverursacher meint am Telefon ich soll zur Werkstatt, sagen was es kostet und die Rechnung wird auf Verursacher ausgestellt.

Geht das? Ist das als Geschädigter soweit "richtig" ? Ich hab keinen Bock auf unkompliziert viel Ärger und Co. - würde also einfach in die nächste Vertragswerkstatt fahren und das so machen - kann ich das überhaupt? o.O
Alle drei Fragen: Ja.

Allerdings bietet er nach meinem Verständnis nur die Reparaturkosten an. Weitere Kosten (Privatgutachter, Nutzungsausfall, Wertminderung (?) etc.) sind da noch nicht drin. Sofern es nicht ein absoluter Bagatellschaden ist, würde ich lieber zu einem Anwalt gehen, der die Einholung eines Privatgutachtens organisiert und dir dann genau sagt, welche Schäden du ersetzt kriegst. Da können im Einzelfall ganz erhebliche Unterschiede auftreten. Mehr dazu erklären dir gleich die Anwälte hier... ;)
 
Mitglied seit
28.11.2005
Beiträge
9.291
Reaktionen
78
Ort
BALLERN
Kleines Update:
War mal in ner Vertragswerkstatt - morgen kommt ein Gutachter und schaut sich das ganze an. Werkstatt übernimmt die komplette Abwicklung und Co. Wenn es nur die Tür ist wird es wohl 1500-1700€ Schaden - mein Auto wird noch nen Restwert von (von mir geschätzten) ~2.300/500 Euro haben wenn ich mal so auf mobile suche. Könnte also eng werden.
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Wenn es nur die Tür ist wird es wohl 1500-1700€ Schaden - mein Auto wird noch nen Restwert von (von mir geschätzten) ~2.300/500 Euro haben wenn ich mal so auf mobile suche. Könnte also eng werden.

Du hast Anspruch auf Reparatur des Fahrzeuges, solange die Werkstattkosten nicht 110% (oder 130%?) des Fahrzeugwertes übersteigen. Gibt da nen Urteil zu.
 
Mitglied seit
28.11.2005
Beiträge
9.291
Reaktionen
78
Ort
BALLERN
War > 130%.

So, ich hab mich dann dazu entschieden, mir den Restwert auszahlen zu lassen. 2.600€ Wert - 650€ (Restwertgebot) hätten mir 1950€ gebracht.

Nun flattert gestern n Brief ein, dass die gegnerische Versicherung irgendwo nen Käufer für 1250€ gefunden hat. D.h ich würde 600€ weniger bekommen.

Kann das sein? Dass einfach mal jmd fast das doppelte bezahlt? Oder fällt das schon unter Mondpreis?

€:-Dann kann der Geschädigte davon ausgehen, dass der hier ermittelte Restwert korrekt ist und den Wagen zum ermittelten Restwert verkaufen, ohne sich den etwa höheren Restwert eines von der gegnerischen Versicherung eingeholten Angebots abziehen lassen zu müssen oder sich zuvor mit der gegnerischen Versicherung abzustimmen.

€€: Versicherungen versuchen oft trotzdem Restwerte einzuholen und somit den Kunden zu verunsichern.
Dies geschieht meist über Restwertbörsen und Deutschlandweit. Dies ist aber nicht zulässig, da dies ein Sondermarkt ist und nur regional zulässig. Die Rechtssprechung besagt, es ist der Wert zu ermitteln, den der Geschädigte ohne große Anstrengungen ermitteln kann.



In meinem unabhängigen Gutachten wurde 3 Angebote eingeholt (höchstes eben 650€) -> d.h eigentlich sollte die 650€ gelten oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
haste das fahrzeug etwa schon verkauft? wenn nicht isses doch kackegal ob du nun 650 € von A oder 1250 € von B bekommst, im ergebnis bleibt der betrag gleich (2.600 €).

ansonsten geh zum anwalt, da du anscheinend nicht schuld bist sind das kosten die die gegnerische versicherung tragen muss.
 
Mitglied seit
28.11.2005
Beiträge
9.291
Reaktionen
78
Ort
BALLERN
Anwalt hab ich schon am Start, aber eben erst morgen erreichbar.

Ich hab nix verkauft. Und ich will es auch nicht verkaufen (ist ja nur ne Delle in der Tür eines 10 Jahre alten Autos das sonst noch top in Schuss ist). Deswegen macht es nen Unterschied von 400€ aus.
 
Mitglied seit
09.09.2006
Beiträge
244
Reaktionen
0
Folgender Fall:
Person A nimmt versehentlich einen falschen Koffer mit nach Hause (ist mit ihrem identisch). Zu Hause wird der Irrtum festgestellt. Person B, der dieser Koffer hat einen Schadenersatzanspruch von der Fluggesellschaft. Folgende Fragen:
- wem den Koffer zurückbringen: Fluggesellschaft oder Besitzer? (angenommen Besitzer-Lösung ist viel teurer)
- Kann die Fluggesellschaft der Person A irgendwas in Rechnung stellen? (Schadenersatzansprüche der Person B, z.B. erneute Anreise zum Flughafen u.ä.)
- Darf die Fluggesellschaft sich weigern den falschen Koffer zurückzunehmen? Ist sie eigentlich immer noch verpflichtet das Gepäck weiterzuleiten?
- Hat die Fluggesellschaft eigentlich dafür zu sorgen, dass die Passagiere nur das richtige Gepäck mitnehmen? Sie müssen doch dafür sorgen, dass das Gepäck nicht von falschen Menschen mitgenommen werden kann, oder nicht?

Finde im deutschsprachigen Internet irgendwie nichts...
 

ROOT

Technik/Software Forum, Casino Port Zion
Mitglied seit
17.11.2002
Beiträge
7.037
Reaktionen
37
Ort
MS
ruf doch ggf. erstmal die fluggesellschaft an und versuch das unkompliziert zu klären.
als bei mir mal ein koffer gefehlt hat, wurde mir der noch am gleichen tag per kurier zur wohnung gebracht. genauso könnte ich mir vorstellen dass die einfach den falschen koffer bei "Person A" wieder abholen und ihn "Person B" bringen.
übrigens müsste doch "Person A" dann auch ein koffer fehlen, nämlich der richtige? den bekommt man dann ggf. auch gleich wieder.
 
Mitglied seit
09.09.2006
Beiträge
244
Reaktionen
0
Ja der Person A fehlt der richtige. Deswegen muss sie eh zum Flughafen. Die Fluggesellschaft will halt mit dem falschen nichts mehr zu tun haben (ist ja nicht ihr Problem, dass er nicht bei der Person B ist, sondern das Problem der Person A). Ist das berechtigt?
 
Mitglied seit
11.09.2002
Beiträge
4.919
Reaktionen
348
Das ist von der Fluggesellschaft natürlich Arschig - so doer so sollten die ein Interesse haben den richtigen Koffer wieder zur richtigen Person zu bringen.
Was passiert denn wohl, wenn du den Koffer einfach auf ein Band draufpackst irgendwo. Dort bleibt er dann, komm irgendwann in irgendeine Fundgrube und die andere Person kann sich melden und bekommt den. Könnte das klappen?
 
Mitglied seit
03.10.2005
Beiträge
2.138
Reaktionen
116
Ich bin mir nicht sicher, ob es soeine gute Idee ist einen Koffer am Flughafen einfach hinzustellen und stehen zu lassen. Ich weiss nicht, ob die nicht auch beim Transportband allergisch auf soetwas reagieren.
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
zumal man doch gar nicht zu den transportbändern kommt, wenn man nicht gerade ausm flieger kommt..
 
Mitglied seit
09.07.2012
Beiträge
1.503
Reaktionen
0
bräuchte dann auch mal eine auskunft hier.

folgender fall:

meinen bruder haben sie mit 1.96 promille nachts vor ca 3 monaten auf dem fahrrad aus dem verkehr gezogen. das fahrrad war schon ziemlich alt und klapprig so dass er im grunde gar nicht hätte fahren können. sie (kumpel hinten auf dem gepäckträger) sind also eher drauf gesessen und haben halt "probiert" ob sich das teil überhaupt bewegt. desweiteren sind sie nur auf dem gehsteig bzw fahrradweg neben der straße gefahren. so viel zu seinen eigenen aussagen. inwieweit selbiges im polizeilichen bericht steht kann ich nicht beurteilen.

vor etwa einem monat hat er dann post von der staatsanwaltschaft bekommen. darin wurde vereinbart, dass er eine geldstrafe in höhe von 150 € und keine punkte in flensburg bekommt. außerdem steht noch drin, dass das verfahren endgültig eingestellt wurde.

nun zu meiner frage: das strafmaß viel bei ihm im vergleich zu anderen tätern ziemlich mild aus. ist es nun möglich, dass er um eine mpu herum kommt? oder kann man das aufgrund der 1.96 promille grundsätzlich ausschließen?
 

TheGreatEisen

SC2-Turniersieger 2019
Mitglied seit
18.07.2012
Beiträge
3.791
Reaktionen
0
Das Strafverfahren und das verwaltungsrechtliche Verfahren sind voneinander getrennt. Die MPU kommt noch, keine Sorge.
 
Mitglied seit
27.06.2006
Beiträge
1.635
Reaktionen
80
Bei uns ist demnächst Bürgermeisterwahl und irgendein Spaßvogel hat sich wohl darauf eingeschossen, auf unserem Grundstück Wahlplakate anbringen zu müssen, ohne vorher zu fragen... Geht um einen kleinen Laternenpfahl in der Einfahrt zum Haus (Liegt definitiv auf dem Grundstück, knapp einen Meter weit in der Einfahrt). Da hingen vor knapp einer Woche zum ersten mal 2 Wahlplakate dran. Die verengen die Einfahrt und schränken die Sicht beim rausfahren minimal ein... Wir haben die Plakate dann entfernt und an die Hauswand gestellt, mit einem Hinweiszettel, der Besitzer möge die Dinger doch bitte wieder mitnehmen.
Gestern hingen die Plakate wieder an der selben Stelle. Ein Anruf beim Ordnungsamt erbrachte, dass die Anbringung zwar unzulässig ist, das Ordnungsamt sich aber grundsätzlich nicht um Wahlplakate kümmert. (WTF?) Kann ich die Dinger jetzt einfach vernichten und evtl folgende Plakate auch einfach abreißen? Entfernt sind sie schon wieder... Oder droht mir da irgendeine Strafe?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
du würdest dich der sachbeschädigung strafbar machen. daher besser abnehmen und den eigentümer der plakate kontaktieren
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.981
Reaktionen
521
Meld dich doch einfach bei dem Bürgermeisterkandidaten für den da geworben wird, wenn das kein kompletter Vollidiot ist, hast du dann vermutlich schon ne Chance das sich da was tut ;).
 
Mitglied seit
09.06.2012
Beiträge
1.431
Reaktionen
1
Sonderkündigungsrecht Sportverein bei Beitragserhöhung

Mein Sportverein wird wohl zum 01.01.2016 die Mitgliedsbeiträge erhöhen (für mich von 40 auf 43 EUR wohl). Kann ich dann ähnlich wie bei einer Versicherung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen? Wenn ja, wo ist das geregelt (BGB, Präzedenzfälle) und welche Formalitäten muss ich einhalten?

Der Verein hat die Mitglieder über die Erhöhung der Beiträge in einer Rundmail informiert, die ich nicht bekommen habe, weil ich seltsamerweise seit geraumer Zeit nicht mehr im Verteiler bin. Ich weiß davon nur, von anderen Mitgliedern. Obwohl ich mal Stress mit dem Cheftrainer habe, denke ich nicht, dass er mich vorsätzlich aus dem Verteiler entfernt hat, um mir zu schaden.

Danke schon mal im Voraus :wave:
 
Mitglied seit
07.08.2003
Beiträge
5.692
Reaktionen
12
Betriebszugehörigkeit

auf grund eines inhaberwechsels in meinem unternehmen beschäftige ich mich momentan mit dem thema betriebszugehörigkeit.

1.) ich habe im dezember 2013 ausgelernt, mein neues arbeitsverhältnis im unternehmen hat am 01. februar 2014 begonnen. ich habe also eine (rechtliche) tätigkeitsunterbrechung von knapp 6 wochen. der arbeitsvertrag war allerdings schon unterschrieben bevor ich ausgelernt habe, die weiterbeschäftigung war also gegeben und stand nicht in frage.

habe ich chancen vor gericht, dass mir die ausbildungszeit als betriebszugehörigkeit angerechnet wird?

2.) vor meiner ausbildung habe ich als minijobber im gleichen unternehmen gearbeitet. gegeben die ausbildungszeit wird mit anerkannt. zählt der minijob dann auch gleich noch mit rein?
 

Shihatsu

Administrator
Mitglied seit
26.09.2001
Beiträge
46.315
Reaktionen
8.808
Das lässt sich nicht so ganz genau beantworten. Das Thema ist hochkomplex. BAG, Doktorarbeiten und andereres schlaues Krams beschäftigt sich damit. Es fliessen so viele Dinge darein. BVen, betriebliche Übungen, Tarifverträge, MantelTV, FlächenTV, Aufbau des Unternehmens, Stärke des Betriebsrats, der JAV, etc pp. - dazu kommt das es die jeweiligen Gesetze verschieden interpretieren. Das KSchG z.B. macht eine eideutig AN-freundliche Formulierung und hochaktuell folgen die BAGs dem auch gerne. Auf der anderen Seite kann man da auch durchaus mal auf die Fresse fallen wenn es um die Themen Betriebszugehörigkeit, sozialverträgliche Auswahl, Minderheitenregelungen und co bei nem "Gesundschrumpfen" geht.
Und ganz am Ende, wenns hart auf hart kommt, landet das Thema eh vor nem BAG - und das ist dann Münze werfen. Da verlierst du SAchen die wasserdicht waren, und gewinnst Geschichten die du nicht gewinnen kannst.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.619
Reaktionen
1.469
Ort
Hamburg
Folgende Situation:
Der Arbeitgeber beschäftigt x Aushilfen auf 450€ Basis und verteilt alle Überstunden auf andere Aushilfen, die sich untereinander das Geld auszahlen müssen.
Beispiel: Aushilfe A brauch 50 Stunden für 450€ und arbeitet nun aber 70 Stunden. Die 20 Stunden Differenz werden Aushilfe B mit nur 30 Stunden vor der Abrechnung übertragen. Am Ende haben beide 50 Stunden und das Entgelt über die 20 Stunden muss Aushilfe B an Aushilfe A überweisen.

Angenommen Ihr seid Aushilfe B, welche Konsequenzen kann das haben. Es sei gesagt, die Aushilfen wussten davon nichts.
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
Folgende Situation:
Der Arbeitgeber beschäftigt x Aushilfen auf 450€ Basis und verteilt alle Überstunden auf andere Aushilfen, die sich untereinander das Geld auszahlen müssen.
Beispiel: Aushilfe A brauch 50 Stunden für 450€ und arbeitet nun aber 70 Stunden. Die 20 Stunden Differenz werden Aushilfe B mit nur 30 Stunden vor der Abrechnung übertragen. Am Ende haben beide 50 Stunden und das Entgelt über die 20 Stunden muss Aushilfe B an Aushilfe A überweisen.

Angenommen Ihr seid Aushilfe B, welche Konsequenzen kann das haben. Es sei gesagt, die Aushilfen wussten davon nichts.

was für ein geiler arbeitgeber :D soviel vertrauen in die eigenen mitarbeiter zu haben gebührt ja eigentlich respekt. ziemlich klar ist ja aber, dass dieses modell darauf abzielt die steuerschuld zu verkürzen. im endeffekt dürfte sich der arbeitnehmer, der an diesem system wissentlich beteiligt ist sich wenigstens der beihilfe zur steuerhinterzierhung strafbar machen. würd ich jetzt mal tippen.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.619
Reaktionen
1.469
Ort
Hamburg
Wäre auch mein Gedanke gewesen, ist das erste mal passiert und die Mitarbeiter sind gerade alle etwas verdutzt.

Die Frage ist eher, sollte sowas aufgezeigt werden?
 
Mitglied seit
09.06.2012
Beiträge
1.431
Reaktionen
1
Sonderkündigungsrecht Sportverein bei Beitragserhöhung

Mein Sportverein wird wohl zum 01.01.2016 die Mitgliedsbeiträge erhöhen (für mich von 40 auf 43 EUR wohl). Kann ich dann ähnlich wie bei einer Versicherung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen? Wenn ja, wo ist das geregelt (BGB, Präzedenzfälle) und welche Formalitäten muss ich einhalten?

Der Verein hat die Mitglieder über die Erhöhung der Beiträge in einer Rundmail informiert, die ich nicht bekommen habe, weil ich seltsamerweise seit geraumer Zeit nicht mehr im Verteiler bin. Ich weiß davon nur, von anderen Mitgliedern. Obwohl ich mal Stress mit dem Cheftrainer habe, denke ich nicht, dass er mich vorsätzlich aus dem Verteiler entfernt hat, um mir zu schaden.

Danke schon mal im Voraus :wave:

bump. Das weiß doch sicher einer!
 
Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
Sonderkündigungsrecht Sportverein bei Beitragserhöhung

Mein Sportverein wird wohl zum 01.01.2016 die Mitgliedsbeiträge erhöhen (für mich von 40 auf 43 EUR wohl). Kann ich dann ähnlich wie bei einer Versicherung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen? Wenn ja, wo ist das geregelt (BGB, Präzedenzfälle) und welche Formalitäten muss ich einhalten?

Der Verein hat die Mitglieder über die Erhöhung der Beiträge in einer Rundmail informiert, die ich nicht bekommen habe, weil ich seltsamerweise seit geraumer Zeit nicht mehr im Verteiler bin. Ich weiß davon nur, von anderen Mitgliedern. Obwohl ich mal Stress mit dem Cheftrainer habe, denke ich nicht, dass er mich vorsätzlich aus dem Verteiler entfernt hat, um mir zu schaden.

Danke schon mal im Voraus :wave:
Vorbehaltlich besonderer Regelungen in der Satzung:
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Beitragserhöhung stellt nicht generell einen wichtigen Grund dar. Maßgeblich sind (wie so oft ;) ) alle Umstände des Einzelfalls. Wenn der Verbleib in dem Verein für das betroffene Mitglied eine unzumutbare Belastung darstellt, kann ein solcher wichtiger Grund bestehen. Bei einer einfachen Beitragserhöhung wird man davon in der Regel nicht ausgehen können (so Landgericht Aurich, Urteil vom 22.10.1986, Az. 1 S 279/86).
 
Mitglied seit
09.06.2012
Beiträge
1.431
Reaktionen
1
Vorbehaltlich besonderer Regelungen in der Satzung:
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Beitragserhöhung stellt nicht generell einen wichtigen Grund dar. Maßgeblich sind (wie so oft ;) ) alle Umstände des Einzelfalls. Wenn der Verbleib in dem Verein für das betroffene Mitglied eine unzumutbare Belastung darstellt, kann ein solcher wichtiger Grund bestehen. Bei einer einfachen Beitragserhöhung wird man davon in der Regel nicht ausgehen können (so Landgericht Aurich, Urteil vom 22.10.1986, Az. 1 S 279/86).

3 EUR mehr ist natürlich keine unzumutbare Belastung. Warum gilt das allgemeine Vertragsrecht nicht? Warum darf er den Vertrag einfach zu seinen Gunsten ändern? :(
 
Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
Weil du nicht einfach einen normalen Dienstleistungsvertrag mit dem Verein geschlossen hast, sondern Mitglied geworden bist.
 
Mitglied seit
09.06.2012
Beiträge
1.431
Reaktionen
1
Weil du nicht einfach einen normalen Dienstleistungsvertrag mit dem Verein geschlossen hast, sondern Mitglied geworden bist.

Ok, aber ich mit Mitglied im Dachverband. Da bleibt der Beitrag ja konstant. Das sind 45 EUR im Jahr oder so. Erhöht wird jetzt der Beitrag für das Training in der Schule, den ich jeden Monat zahle. Ändert das etwas an der Lage? Ich will da nämlich raus :P
 

ROOT

Technik/Software Forum, Casino Port Zion
Mitglied seit
17.11.2002
Beiträge
7.037
Reaktionen
37
Ort
MS
dann kündige doch einfach deine mitgliedschaft auf ganz normalen wege.
3 euro.
im jahr.
alter. :8[:
 
Mitglied seit
09.06.2012
Beiträge
1.431
Reaktionen
1
dann kündige doch einfach deine mitgliedschaft auf ganz normalen wege.
3 euro.
im jahr.
alter. :8[:

Auf normalem Wege kann ich erst zum 30.06.16 kündigen. Ich möchte auch nicht wegen den 3 EUR PRO MONAT extra kündigen, sondern weil ich kein Bock auf den Laden habe und jetzt eine Chance wittere, da ein halbes Jahr früher auszusteigen.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
dann solltest du evtl ein topic im lsz aufmachen und da erklären, warum du überhaupt in einen verein eintrittst, der dich so dermaßen ankotzt...
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
dann solltest du evtl ein topic im lsz aufmachen und da erklären, warum du überhaupt in einen verein eintrittst, der dich so dermaßen ankotzt...

Gibt viele Möglichkeiten... Im Verein meiner Freundin hat z.B. der Vorstand gewechselt und gefühlt 50% der Mitglieder sind im nächsten Jahr ausgetreten. Kann da jeden verstehen der auf Biegen und Brechen versucht noch ein paar € zu sparen.
 
Mitglied seit
30.08.2002
Beiträge
3.466
Reaktionen
0
Ort
Darmstadt
jo, ich brauche auch mal einen Rat

Kategorie: Handyverträge und Internet Roaming

Eltern haben festen Vertrag mit 1gb Internetflatrate in Deutschland.
Im Urlaub 5 minuten gesurft was mit !12euro pro MB! abgerechnet wird.
Dank EU-Verordnung werden die Kosten im Ausland auf 59,50 euro beschränkt.

Trotzdem frech bei so älteren Leuten die davon keine Ahnung haben.
Aufgrund der Kosten lohnt sich ein Rechtsstreit wohl kaum.
Wie gut stehen die Chancen mit Widerspruch/Wucher/Drohung Geld erstattet zu bekommen?

gruß
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.981
Reaktionen
521
hmm...die Roaming-Gebühren dürfen doch max 20 cent (+Mwst) pro MB sein!? Da kommt natürlich noch ggf die Gebühren von "daheim" drauf, aber das werden dann ja wohl kaum 11,7x € sein :deliver:

Zumindest sagen das alle Roaming-Listen die man beim googlen sofort findet, selbst 2010 (als das eingeführt wurde) waren es noch 95cent/MB und wurd dann ja noch munter gesenkt.
12€/MB klingt irgendwie nach derber Verarsche :ugly:
 
Oben