Hab eine Frage zum Umgang mit dem
Beitragsservice.
Und zwar ist es derzeit so, dass ich eingeschriebener Student bin und als studentische Hilfskraft arbeite. Mein Einkommen abzüglich Miete liegt unter dem Regelsatz. Das heißt, mein Gesamteinkommen liegt unter dem Existenzminimum und als eingeschriebener Student habe ich auch keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Bafög erhalte ich nicht wegen Überschreitung der Regelstudienzeit.
Ich habe daher einen Antrag gestellt, mich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass Personen keinen Anspruch auf eine Befreiung nach der Härtefall-Regelung haben, wenn sie grundsätzlich Anspruch auf eine der in §4 Abs. 1 des
Rundfunkbeitragsstaatsvertrags genannten Sozialleistungen haben, diese aber aufgrund "einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen" nicht erhalten.
Eine Befreiung nach §4 Abs. 6 Satz 2 ebd. komme ebenfalls nicht in Betracht, da meine Bafög-Leistung nicht wegen einer Überschreitung des Einkommens verwehrt wurde.
Ich habe ja einen Monat Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Ich hatte in meinem ursprünglichen Antrag bereits gefragt, welche Nachweise sie gegebenenfalls benötigen, um über meinen Antrag zu entscheiden. Diese Frage haben sie nicht beantwortet, sondern meinen Antrag direkt abgelehnt.
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht allerdings drin, dass ich beim Widerspruch sämtliche Beweismittel und der Begründung dienenden Tatsachen angeben muss.
Meine Frage ist nun: Welche Beweismittel und der Begründung dienenden Tatsachen sind das? Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
Soweit ich weiß, ist es geltende Rechtssprechung des BVerfG, dass man durch den Rundfunkbeitrag nicht unters Existenzminimum rutschen darf (siehe z.B.
hier). Für den Fall, dass einem Sozialleistungen verwehrt wurden, weil man weniger als den Rundfunkbeitrag über der Bedarfsgrenze liegt, ist dies ja explizit im Rundfunkstaatsvertrag geregelt (§4 Abs. 6 Satz 2).
Nun ergibt sich für mich aus dieser Rechtslage logisch, dass das Existenzminimum auch durch den Rundfunkbeitrag verletzt wird, wenn das Einkommen von vornherein unter dem Existenzminimum liegt.
Oder begehe ich hier einen Denkfehler?
Welche Tatsachen und Beweismittel sollte ich anführen?