Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
Der Verlauf wird etwas unübersichtlich, aber stellen hier ernsthaft einige in Frage, dass man im Facebook-Chat, also per Internet, einen Vertrag schließen kann? oO
Also ich persönlich hatte schon den ein oder anderen Fall bei dem Rechtsgeschäfte per Internet geschlossen wurden. Auf der Ebay-Seite, per Mail und auch per Foreneintrag und ja, sogar per Whatsapp.

müsste sich der streitwert nicht am wert des autos bzw des kaufpreises bemessen?
Wenn er Schadensersatz geltend macht, z.B. 250,00 EUR, dann ist eben diese Geldsumme der Streitwert. Der Wert des Autos wäre maßgeblich, wenn er die Übereignung des Autos verlangt.

er sagt halt "100k für den kleinen ford fiesta? mach ich", was dann ein scherzgeschäft wäre, dann könnte man zumindest anfechten. beides ist nicht wirklich der fall
Naja, die Wirksamkeit von offensichtlichen Scherzerklärungen lassen wir mal dahingestellt, aber eine Anfechtung (z.B. wegen Erklärungsirrtums) müsste man schon erklären. Wer gar nichts tut, bleibt gebunden. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
Nö, es wird nicht in Frage gestellt das man im Internet Verträge abschliessen kann. Nur ob man den Vertrag anhand eines Facebook-Chats nachweisen kann, wenn eine Seite nicht mehr so funktioniert wie man sich das selbst vorstellt, das stelle ich in Frage. Der Ausgang der Geschichte ist doch höchst unsicher.

Im besten Fall wird ein Richter hier also vermitteln und einen Vergleich schliessen wollen. Nimmt man hier nun aber die Streitwertsumme... naja, da merkt man dann halt schnell das bei einem Vergleich beide zumindest finanziell aufgrund der Gerichtskosten verlieren werden. Beide Seiten werden also unbedingt gewinnen wollen, da sie sonst finanziell verlieren. Persönlich isses eh schon lange, das Ganze ist doch absurd.

Aber ist ok und wohl alles für und gegen gesagt, hat zumindest mir Spass gemacht mal wieder zu merken, wieviele Meinungen es zu einer Sache geben kann.
Nun liegt es an Nocki loszulegen und den Kampf zu beginnen. Geredet wurde genug, Zeit für Taten!!!

Hat er auf euren letzen Chat reagiert? Wenn Facebook anzeigt, dass "er" es gelesen hat sollte das ja genügen, um ihn in Zugzwang zu setzen. Wer braucht da noch Einschreiben mit Rückschein?
 
Mitglied seit
03.10.2005
Beiträge
2.138
Reaktionen
116
Mich würde ja der Kostenfaktor interessieren.

Wenn man annehmen würde, dass es tatsächlich zu einem Prozess kommt und nts macht das ohne Anwalt, welche Kosten kommen denn da zustande?

Vor allem wenn er den Prozess verliert muss er dann auch die Anwaltskosten von der Gegenseite tragen (sofern die Gegenseite einen Anwalt nimmt)?

Sollte er gewinnen und einen Anwalt genommen haben, kann er dann seine Anwaltskosten erstattet bekommen oder bleibt man bei sowas auf den eigenen Kosten sitzen?
 
Mitglied seit
01.01.1970
Beiträge
1.170
Reaktionen
0
oh, toll hier gibts ja viele juristen :D

was ich mich schon immer mal bezüglich mietrecht gefragt habe.

welchen rechtlichen wert hat ein wohnungsabnahmeprotokoll?
sagen wir mal man hätte in einer mietwohnung offensichtliche bauliche veränderungen vorgenommen wie zb. fliesenfugen gefärbt oder eine wand versetzt.
wenn diese offensichtlichen veränderungen bei der wohnungsabnahme nicht bemängelt werden und somit das abnahmeprotokoll mängelfrei ist, in wie weit kann der vermieter dann noch seine meinung ändern?
kann man als vermieter noch eine woche nach schlüsselabnahme sagen, man hätte das bei der abnahme nicht realisiert und möchte das nun auf kosten des mieters zurückgebaut haben?
im mietvertrag ist ja meist die allgemeinbräuchliche klausel enthalten, dass jegliche veränderungen auf wunsch zurückzubauen sind.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.619
Reaktionen
1.469
Ort
Hamburg
Es geht ja aber vor allem darum, dass der Vermieter mit einem einwandfreien Protokoll erstmal keine Handhabe gegen dich hat. Er müsste als darlegen können, dass diese baulichen Maßnahmen von dir und nicht von ihm nach der Schlüsselübergabe getätigt worden sind. Bei einer Wand wird es aber recht einfach sein.
 
Mitglied seit
01.01.1970
Beiträge
1.170
Reaktionen
0
Du hast eine Wand abgerissen und gehofft, dass der Vermieter es nicht merkt? lel

http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html

ich hab gar nichts gemacht, eine wand zu versetzen war auch nur ein beispiel ;)

also zählt ein abgabeprotokoll im grunde nichts. wenn der vermieter vor mietbeginn und nach mietende von allen details fotos gemacht hat, kann er immer noch 6 monate alle mängel anzeigen? oder wo ist da die grenze?
bauliche veränderung kann er noch fordern, aber eine blau gestrichene wand zu weissen nicht mehr?

wo steht im bgb etwas zum abnahmeprotokoll?
ist das was auf der seite hier steht falsch? http://www.urteile-mietrecht.net/Miete27.html

Ein Abnahmeprotokoll, in dem keine Mängel oder bestimmte Mängel festgehalten werden, hat zur Folge, dass der Vermieter sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf weitere Mängel berufen kann, die bei der Abnahme vorhanden waren . AG Hamburg- Altona (AZ: 319 C 469/99)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
1.158
Reaktionen
0
Ich hätte mal eine Frage zum Thema Reiserecht. Ich hole etwas aus:

Wir (Freundin + ich) sind seit diesem Montag aus dem Urlaub zurück. Wir wollten am 11.10. nach Mallorca fliegen, am Airport Paderborn kam dann die Durchsage, dass unser Flug gestrichen wurde (ca. um 16.15 Uhr, Abflug wäre 18.05 Uhr gewesen). Angeboten wurde eine Übernachtung im Hotel und Flug am Folgetag auch um 18.05 Uhr. Übernachtung im Hotel haben wir nicht gemacht, sondern sind zurück nach Hause, weil "nur" knapp 60 km entfernt. Flug am nächsten Tag hat dann geklappt.

Jetzt gibt es ja so eine EU-Richtlinie, dass einem bei Verspätung über x Stunden oder Annullierung des Flugs eine Entschädigung von in unserem Fall 250 Euro zusteht (aufgrund Entfernung unter 1.500 km). Gilt das für beide Personen? Also insgesamt 500 Euro Entschädigung?

Außerdem kann man ja sowohl bei der Airline als auch beim Reiseveranstalter (war eine Pauschalreise) eine Reklamation einreichen, allerdings dann wohl mit unterschiedlichen Ergebnissen. Beim Reiseveranstalter greift wohl so eine Frankfurter Tabelle, was wahrscheinlich weniger Entschädigung ergibt, als die Entschädigung bei der Airline.

Nach unserem Verständnis hätten wir gern eine Entschädigung für den gestrichenen Flug, den komplett verlorenen Tag der Reise (Hotel + Abendessen + Frühstück), Spritkosten für nutzlose Hin- und Rückfahrt zum Airport und sogar den ebenfalls nutzlosen Vorabend-Checkin, der 8 Euro pro Nase gekostet hat. Aber alles in allem wollen wir natürlich einfach ein Maximum an Entschädigung für das Dilemma. ;)

Kennt sich da jemand aus, was man in diesem Fall machen sollte? Auf was man wirklich Anspruch hat? Ob besser bei der Airline oder beim Reiseveranstalter reklamiert werden sollte?

Oder wäre das Beste gleich einen Anwalt einzuschalten? Aber der würde ja wahrscheinlich jede Entschädigungszahlung wieder auffressen. Reisepreis war 1.301 Euro insgesamt, wenn das dann der Streitwert ist...
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.981
Reaktionen
521
Hab die ganzen Regularien zwar wieder vergessen, nachdem ich mir das letztes Jahr mal angeguckt hatte, aber
Oder wäre das Beste gleich einen Anwalt einzuschalten? Aber der würde ja wahrscheinlich jede Entschädigungszahlung wieder auffressen. Reisepreis war 1.301 Euro insgesamt, wenn das dann der Streitwert ist...
Da muss man keinen "normalen" Anwalt nehmen, da gibt es zig Agenturen, soweit ich mich entsinne, ist da immer die Regel "wir sacken uns 25% der Entschädigung ein". Diese Dienste machen halt nix anderes als bei solchen Fällen die Fluggesellschaften zu nerven ;).
 
Mitglied seit
16.08.2010
Beiträge
6.647
Reaktionen
1.282
weil du dann jedes mal beim bäcker deinen willie druntersetzen musst. oder wenn du schnell an der tanke kacken willst. oder wenn du dir am eiswagen ne kugel banane gönnst. kurzum: kannst du dir vorstellen, wie oft am tag du einen vertrag abschließt und wieviel papierkram das wäre. allein wie lange die schlangen im supermarkt dadurch würden, konsequenterweise müsstest du ja für jedes lebensmittel einmal unterschreiben, denn jedes davon ist ein separater kaufvertrag aus dem eigene rechte (zB beim mangel) erwachsen. :rofl2:

ich war ehrlich gesagt auch davon ausgegangen, dass der einkauf beim bäcker erst mit der geldübergabe rechtlich bindend wäre. ich kann also beim bäcker nicht sagen "2 brötchen bitte" und mich 2 sekunden später kurzfristig umentscheiden? (das beispiel ist jetzt natürlich ein bisschen weltfremd, geht mir jetzt nur um die theorie)

und wenn du glaubst deutschland wäre bürokratisch, dann hast du noch nie ein auto oder irgendwas in der richtung in süd- oder osteuropa gekauft. dieser vorwurf ist allgemein voll daneben. es gibt nämlich gute bürokratie, wie in deutschland, die idr nen guten grund hat und irgendwie (wenn auch langsam) funktioniert. und es gibt absolut hirnlose bürkoratie wie in russland oder portugal, die keinerlei nachvollziehbaren grund hat, außer den bürger komplett zu entnerven.

habe ich gesagt, dass ich die deutsche bürokratie schlecht finde? im gegenteil, ich habe doch im grunde vorgeschlagen noch mehr bürokratie einzuführen :deliver:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
wenn du sagst "2 brötchen bitte" und die verkäuferin sagt "ok", dann habt ihr einen vertrag, angebot und annahme. das bezahlen ist lediglich die erfüllung deiner vertraglichen pflicht, so wie die übereignung und übergabe der brötchen die pflicht der bäckerin ist. ein vertrag kommt eben durch das zusammenkommen zweier korrespondierender willenserklärungen zustande.
 
Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
1.158
Reaktionen
0
Da muss man keinen "normalen" Anwalt nehmen, da gibt es zig Agenturen, soweit ich mich entsinne, ist da immer die Regel "wir sacken uns 25% der Entschädigung ein". Diese Dienste machen halt nix anderes als bei solchen Fällen die Fluggesellschaften zu nerven ;).

Ja, das macht dann wahrscheinlich mehr Sinn, als wenn von der Entschädigung der Anwalt bezahlt werden muss.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.619
Reaktionen
1.469
Ort
Hamburg
ich hab gar nichts gemacht, eine wand zu versetzen war auch nur ein beispiel ;)

also zählt ein abgabeprotokoll im grunde nichts. wenn der vermieter vor mietbeginn und nach mietende von allen details fotos gemacht hat, kann er immer noch 6 monate alle mängel anzeigen? oder wo ist da die grenze?
bauliche veränderung kann er noch fordern, aber eine blau gestrichene wand zu weissen nicht mehr?

wo steht im bgb etwas zum abnahmeprotokoll?
ist das was auf der seite hier steht falsch? http://www.urteile-mietrecht.net/Miete27.html

Hast du mal ein Übergabeprotokoll gesehen?
Dort wird der allgemeine Zustand festgehalten und je nach bereich (bspw. Wände, böden, türen) festgehalten.
Wenn er blau abnimmt und 4 Wochen später kommt und gerne weiss hätte, kann er sich gehackt legen.
 

Das Schaf

Tippspielmeister WM 2018
Mitglied seit
27.06.2002
Beiträge
20.689
Reaktionen
4.623
Ort
Wo auf den Bergen Schlösser wachsen
Angenommen jemand arbeitet in einem Einzelhandelsbetrieb auf 450€ Basis; der Betrieb wird übernommen von neuen Pächtern.
Da jedoch vom Vorpächter kein Arbeitsvertrag schriftlich in irgendeiner Weise vorliegt wissen die neuen Pächter nicht was die Angestellten verdient haben.

Nun wird in dem Betrieb bereits seit ~3 Wochen ohne Arbeitspapiere und ohne mündliche Absprache bzgl Lohns gearbeitet.
Wenn den Arbeitnehmern nun ein Arbeitsvertrag vorgelegt wird und die Gehaltsvorstellungen zu weit auseinanderliegen, wie würden denn die bisherigen geleisteten Arbeitsstunden vergütet werden?

Also angenommen Arbeitgeber will nur Mindeslohn zahlen, Arbeitnehmer will aber ~15€/h weil vorher(ohne Vertrag) das gezahlt wurde?
Arbeitnehmer beendet aufgrund behindi Verhandlungen dann das Arbeitsverhältnis, wie kommt er dann an seinen Lohn, und vorallem welchen Lohn müsste ihm denn der AG dann zahlen? Den alten mündlichen Lohn vom vorherigen AG ( der nirgends schriftlich Festgehalten wurde) oder Mindestlohn?

Beim Übergabe Treffen von den Pächtern und Arbeitnehmern wurde nur nebenbei erwähnt dass sie "alles so beibehalten wie bisher".
 
Mitglied seit
07.08.2003
Beiträge
5.692
Reaktionen
12
erstmal ist ein minijob (ich gehe davon aus das meinst du bei 450 € basis) im rahmen des kündigungsschutzgesetzes und bgb ein normales arbeitsverhältnis - dh es kann nicht einfach so gekündigt werden, sondern es gelten die normalen kündigungsfristen nach bgb und ggf. kannst du bei einer betriebsbedingten kündigung auf widereinstellung klagen oder eine abfindung erstreiten. ob es das bei einem minijob wert ist liegt in deinem ermessen.

generell gilt ein mündlicher arbeitsvertrag ebenso wie ein schriftlicher. das problem ist der nachweis. darum würde ich als ersten schritt den alten inhaber kontaktieren und mir schriftlich die konditionen der arbeit bestätigen lassen. parallel kann man ggf. anhand alter dienstpläne o.ä. nachvollziehen wie viele stunden pro monat gearbeitet wurde und dadurch einen durchschnittlichen stundenlohn errechnen.

damit dann mit dem neuen arbeitgeber das gespräch suchen. sollte er nicht bereit sein dich zu den konditionen weiter zu beschäftigen könnt ihr euch natürlich entweder auf einen neuen arbeitsvertrag einigen und den alten aufheben, oder er muss dir eben kündigen. dazu dann s.o. - du kannst klagen oder es lassen.
 
Mitglied seit
10.10.2001
Beiträge
3.998
Reaktionen
0
wenn du sagst "2 brötchen bitte" und die verkäuferin sagt "ok", dann habt ihr einen vertrag, angebot und annahme. das bezahlen ist lediglich die erfüllung deiner vertraglichen pflicht, so wie die übereignung und übergabe der brötchen die pflicht der bäckerin ist. ein vertrag kommt eben durch das zusammenkommen zweier korrespondierender willenserklärungen zustande.

In einem Geschäfft kommt der Vertrag bei einem "einfachen" Einkauf erst mit Bezahlung zustande.
Einfach aus dem Grund das erst mit unterbreiten der Kosten für den Einkauf der Verkäufer das finale Angebot für den Vertrag macht und die Kosten für den Einkauf werden erst an der Kassebzw beim kassieren festgelegt die Preise an Artikeln sind nicht verbindlich und dementsprechend gilt kein Vertragsabschluss bis bezahlt wurde (bitte das "einfacher" Einkauf beachten).
 
Mitglied seit
05.01.2008
Beiträge
1.325
Reaktionen
153
Ich hätte mal eine Frage zum Thema Reiserecht. Ich hole etwas aus:

Wir hatten die letzten Jahre auch das gleiche "Vergnügen".

Wir haben von der Reisegesellschaft den Tag zurückbekommen, anteilig vom Gesamtreisepreis.

Von der Fluggesellschaft die Entschädigung laut EU-Richtlinie. Natürlich für beide. Vordrucke dafür gibt's im Netz zuhauf.

Allerdings musste ich bisher immer mehrmals die Fluggesellschaften anschreiben. Bei Lufthansa klappt's gut, bei TuiFly eher zäh.
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Bei unserem Neubau funktioniert seit ein paar Wochen die Treppenhausbeleuchtung nicht mehr. Der verantwortliche Elektriker war schon einmal da, hat es sich angesehen und ist wieder verschwunden.
Angenommen ein Gast oder ein Bewohner fällt in der Nacht die Treppe runter, eben weil das Licht nicht funktioniert, wer kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
die instandhaltung, insbesondere der gemeinschaftlich genutzten räume des mietshauses, obliegt dem vermieter. allerdings muss er auch nicht zaubern können, mehr als den elektriker vorbeischicken kann er auch nicht tun. solange er dasjenige tut, was vernünftigerweise von einer verantwortungsvollen eigentümer erwartet werden kann, vernachlässigt er seine pflicht auch nicht. wenn der zustand aus irgend einem grund anhält (auch aus gründen außerhalb seiner direkten verantwortung), kann man über eine mietminderung nachdenken.
 
Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
wenn der zustand aus irgend einem grund anhält (auch aus gründen außerhalb seiner direkten verantwortung), kann man über eine mietminderung nachdenken.
Die Minderung tritt in dem Moment ein, indem der Mangel auftritt; nach der Mängelanzeige kann der Mieter einen Teil der Miete einbehalten, ganz gleich, ob der Vermieter alles ihm mögliche tut oder nicht.

Peeping Tom schrieb:
Angenommen ein Gast oder ein Bewohner fällt in der Nacht die Treppe runter, eben weil das Licht nicht funktioniert, wer kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden?
Primär der Eigentümer/Vermieter. Den Gast oder Bewohner dürfte aber ein Mitverschulden treffen, wenn er im Dunkel durch ein Treppenhaus tappst, in dem er nichts sehen kann. Vor allem in Zeiten, in denen jeder ein Handy mit einer Taschenlampenfunktion hat.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Die Minderung tritt in dem Moment ein, indem der Mangel auftritt; nach der Mängelanzeige kann der Mieter einen Teil der Miete einbehalten, ganz gleich, ob der Vermieter alles ihm mögliche tut oder nicht.

vorher scheitert es mE an der erheblichkeit. wir reden hier von einem kaputten licht im hausflur, da muss die störung schon eine gewisse dauer haben, würde ich sagen.

Primär der Eigentümer/Vermieter.

aber eben nur, wenn ihm fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. darauf bezog sich mein post. die wird zwar bei einer vertraglichen haftung vermutet, aber eben auch nur widerleglich. was soll er mehr tun, als den elektriker zu rufen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Das Haus wird nur von Eigentümern bewohnt. Es geht auch nicht um eine Minderung, es geht darum ob man dem Elektriker Feuer unter dem Arsch machen kann (im Sinne von "fällt jemand die Treppe runter, werden sie haftbar gemacht").
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
lol und dann wird er sein magisches werkzeug herausholen und das problem, das er vorher nicht lösen konnte, plötzlich lösen? du solltest in die usa ziehen, da löst man alle probleme mit klagedrohungen :rofl2:

protip: einfach anderen elektriker anrufen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
protip: einfach anderen elektriker anrufen?

Und du zahlst den dann oder wie?

Das Licht hat bei der Bauübernahme funktioniert, bis auf einen Schalter. An diesem Schalter hat der Elektriker dann gebastelt - mit dem Ergebnis, dass das Licht jetzt gar nicht mehr mehr geht. Neubau, daher Garantie, deswegen will ich den dafür heranziehen.

PS: Habe jetzt mal mit seinem Chef gesprochen, er kümmert sich...
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
PS: Heute Morgen um 9 Uhr mit dem Chef telefoniert, um 15 Uhr stand der Elektriker aufm Hof und hat den defekten Schalter ausgebaut. Noch ist kein neuer drin, aber wenigstens lässt sich das Licht im Treppenhaus wieder anschalten.
 
Mitglied seit
30.08.2002
Beiträge
3.466
Reaktionen
0
Ort
Darmstadt
Anzeige bei Polizei wegen Autoschaden:

Mir ist beim parken am Abend eine Delle in der Stoßstange aufgefallen. Sah erstmal recht übel aus und war bei der Polizei, aber keiner hat sich bekannt/gemeldet.
Ein Freund hat mir dann die Beule recht gut rausbekommen. War also halb so schlimm und Versicherung werde ich auch nicht einschalten.
Jetzt meldet sich die Polizei bei mir und will dass ich anzeige erstatte.
Hab aber ehrlich gesagt keinen Bock halben vormittag zur station zu tingeln, wenns nicht sein muss.

Ist das jetzt wirklich pflicht oder verarschen die mich? ich dachte man muss keine anzeige erstatten, weil man sie ja auch zurückziehen kann. Polizist meinte das geht nicht, weil sie angefangen haben zu ermitteln.

€:laut wikipedia bin ich dazu nicht verpflichtet. jetzt frage ich mich erst recht warum er darauf beharrt. was hat er davon?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
16.12.2003
Beiträge
1.078
Reaktionen
0
Wenn du da mal nichts falsch verstanden hast, wollen die dich verarschen. Der Sinn einer Strafanzeige ist es, einer Strafverfolungsbehörde ein strafwürdiges Verhalten anzuzeigen, also sie darauf aufmerksam zu machen. Offenbar hat die Polizei längst Kenntnis von dem Sachverhalt, sonst würde sie sich ja nicht melden. Wenn die etwas verfolgen wollen, brauchen die deine Mithilfe nicht. Eine förmliche Mitwirkung wäre erforderlich, wenn du einen Strafantrag stellen müsstest. Ob du einen Strafantrag stellst, ist aber deine freie Entscheidung, das geht die Polizei nichts an.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
verzeihung, dass ich die hungrige meute hab warten lassen :D

sinngemäß hat er sich nach wie vor nicht einsichtig gezeigt und wollte meiner freundin auch weiterhin den schwarzen peter zuschieben: "das war mein erstes freies wochenende seit 3 monaten, ich wollte einfach nur ausspannen und mich im kino beriseln lassen...kann ich ja nicht ahnen, dass du wegen einem termin dich so aufregst.
ich war eh in der stadt und bin einfach mal zur verbraucherberatung gegangen und hab die gefragt, was die meinen. ich finds wirklich scheiße von dir, dass du jetzt geld von mir willst, obwohl ich das auto nicht mehr kriegen soll, aber die meinten, dann wäre ich wenigstens sicher aus dem vertrag raus. hab gedacht, wir könnten das anders lösen weil wir uns kennen, aber das ist dir wohl egal...achja, bin gespannt was meine schwester dazu sagt!! gib mir einfach deine kontodaten, dann bist du hoffentlich glücklich"

was. für. ein. spast. ich kann es leider nicht oft genug sagen, tut mir leid. bin nur gespannt, ob er auch wirklich überweist oder es nur hinhalte-taktik ist...
 
Mitglied seit
30.08.2002
Beiträge
3.466
Reaktionen
0
Ort
Darmstadt
Wenn du da mal nichts falsch verstanden hast, wollen die dich verarschen. Der Sinn einer Strafanzeige ist es, einer Strafverfolungsbehörde ein strafwürdiges Verhalten anzuzeigen, also sie darauf aufmerksam zu machen. Offenbar hat die Polizei längst Kenntnis von dem Sachverhalt, sonst würde sie sich ja nicht melden. Wenn die etwas verfolgen wollen, brauchen die deine Mithilfe nicht. Eine förmliche Mitwirkung wäre erforderlich, wenn du einen Strafantrag stellen müsstest. Ob du einen Strafantrag stellst, ist aber deine freie Entscheidung, das geht die Polizei nichts an.

danke für die antwort. also angeblich muss mans machen wenn sie schon angefangen haben. ist auch egal. lief ohne probleme
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.681
Reaktionen
1.004
Ort
Köln
was. für. ein. spast. ich kann es leider nicht oft genug sagen, tut mir leid. bin nur gespannt, ob er auch wirklich überweist oder es nur hinhalte-taktik ist...
Also für den neutralen Beobachter haben sich hier beide Seiten nicht mit Ruhm bekleckert. Aber gratz, kauft euch was nettes von dem Geld (wenns denn ankommt).
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
Also für den neutralen Beobachter haben sich hier beide Seiten nicht mit Ruhm bekleckert. Aber gratz, kauft euch was nettes von dem Geld (wenns denn ankommt).

joa, war von meiner freundin auch reichlich knapp kalkuliert, aber das neue auto wäre wohl sehr schnell weg gewesen, deswegen der zeitdruck (wie gesagt, keine wirkliche abstellmöglichkeit für 2 autos)
geld btw noch nicht aufm konto :top2: herrlich
 

cReAtiVee

SC2-Turniersieger 2019
Mitglied seit
26.02.2008
Beiträge
1.924
Reaktionen
14
Hallo liebe Leute,

ich hab heute mal ein interessantes Gespräch mit meinem Vermieter geführt und dazu bräucht ich eure Beratung.

Und zwar geht es um die alljährliche Wartung des Durchlauferhitzers, die jetzt gegen meinen Willen für den 19.11. in der Zeit von 9:00 bis 11:00 angesetzt wurde. Da ich ab nächster Woche ein volltägiges 4-wöchiges Praktikum bestreite, hab ich meinem Vermieter eben gesagt, dass ich an diesem Termin nicht kann und bedingt dadurch, dass ich erst spät abends nach Hause komme, ich nicht möchte, dass er mit dem Handwerker alleine in die Wohnung geht (das hab ich klipp und klar gesagt). Es gab durchaus manche Situationen, wo ich dem Vermieter mit dem Zweitschlüssel die Erlaubnis gegeben habe, in die Wohnung zu gehen. Aber da gab es immer eine mündliche Erlaubnis meinerseits und war halt okay, weil ich früher nach Hause gekommen bin. Nun denn, mein Vermieter meinte, dann dass die Firma mir bereits mehrmals geschrieben haben soll, dass sie die Wartung durchführen wollen, was aber einfach nicht der Fall ist. Ich habe keinen Wisch von denen bekommen, kein einziges Mal. Jetzt hat mir der Vermieter gedroht, dass ich die Rechnung am 19.11 tragen werden soll, auch wenn die Wartung NICHT durchgeführt wird.

Da ich weiß, dass der Vermieter unter gewissen Umständen (dazu gehört auch die Wartung des Durchlauferhitzers) in die Wohnung darf, hab ich mich im Internet erkundigt und auf der Seite: http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/193-wenn-der-vermieter-klingelt.html den folgenden Abschnitt gefunden:

Der Vermieter muss Besichtigungstermine mit dem Mieter absprechen. Ist der Mieter zu den vorgeschlagenen Terminen verhindert, so kann er die Termine ablehnen, muss jedoch Ersatztermine vorschlagen.

Da mir dies als eine geeignete Lösung erscheint, bin ich dann nochmal zum Vermieter gegangen und hab ihm die Termin 15. bzw. 16.12 als Ersatztermin klar und deutlich formuliert. Daraufhin meinte mein Vermieter, dass im Haus ja 14 Studenten wohnen würden und dass der Handwerker nicht für jeden Einzelnen ankommen könnte. Daraufhin hab ich ihm nochmal klar gesagt, dass ich ein Recht habe den Termin abzulehnen unter dem Vorbehalt, dass ich ihm einen Ersatztermin nenne, was ich ja getan habe. Woraufhin er erwiderte, dass Studentenwohnung und "normale" Wohnungen ja was ganz anderes wären und das diese Klausel hier keine Anwendung finden würde. Was ich lächerlich finde, denn was soll an einer Studentenwohnung anders als an einer "normalen" Wohnung sein? Er meinte, dann nur noch, dass er mir ein Schreiben zukommen lassen würde.

Nun zu meinen Fragen:
- Habe ich rechtens gehandelt?
- Muss ich den Ersatztermin schriftlich einreichen (auch wenn der Vermieter nur 20 Meter weiter sein Büro hat)?
- Muss ich für die Rechnung aufkommen, falls der Handwerker wirklich am 19.11 kommt?
- Kann ich meinen Vermieter auf Hausfriedensbruch verklagen, wenn er sich am 19.11 unbefugt und ausdrücklich OHNE meine Erlaubnis Zutritt zu meiner Wohnung gewährt um die Wartung/Instandhaltung durchzuführen?
(- Gibt es wirklich einen Unterschied zw. Studentenwohnung und "normaler" Wohnung?)

Ich muss dazu sagen, dass mein Vermieter ein geldgeiler Raffgeier ist und wenn der Handwerker schon mehrmals vor meiner verschlossenen Tür stand, dass er da sicherlich schon ein paar Euro verloren hat. Aber das ist doch nicht meine Schuld? Ich hab keinen Terminwunsch vorher von der Firma bekommen.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.669
Reaktionen
724
was machst du denn so ne Welle deswegen? Frag halt ob ein Freund in der Zeit dabei sein kann, wenn du irgendwie angst hat dass er schummelt, aber den Termin fast grundlos um nen Monat zu verschieben.. k.a. Klingt irgendwie mega nach Prinzipienreiterei.
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Klingt irgendwie mega nach Prinzipienreiterei.

Wenn ich keine Zeit habe, habe ich halt keine Zeit. Finde das auch ziemlich dreist von Vermietern bzw. von irgendwelchen Firmen, einem einfach Termine im Zeitraum "9 bis 14 Uhr" aufzuhalsen. Welcher normale Arbeitnehmer kann das schon abdecken?

@Creative
Wieso hat dein Vermieter überhaupt einen (Zweit)Schlüssel?
 
Mitglied seit
10.05.2001
Beiträge
12.745
Reaktionen
2.534
Es ist für die Firmen vollkommen normal an mehreren Terminen zu kommen, lass dir einfach den Kontakt geben und vereinbare direkt mit dem Handwerker den Termin? Habe ich immer so gemacht und war nie ein Problem.
 
Mitglied seit
27.06.2008
Beiträge
1.572
Reaktionen
19
cReAtiVee schrieb:
Und zwar geht es um die alljährliche Wartung des Durchlauferhitzers, die jetzt gegen meinen Willen für den 19.11. in der Zeit von 9:00 bis 11:00 angesetzt wurde. Da ich ab nächster Woche ein volltägiges 4-wöchiges Praktikum bestreite, hab ich meinem Vermieter eben gesagt, dass ich an diesem Termin nicht kann und bedingt dadurch, dass ich erst spät abends nach Hause komme, ich nicht möchte, dass er mit dem Handwerker alleine in die Wohnung geht (das hab ich klipp und klar gesagt). Es gab durchaus manche Situationen, wo ich dem Vermieter mit dem Zweitschlüssel die Erlaubnis gegeben habe, in die Wohnung zu gehen. Aber da gab es immer eine mündliche Erlaubnis meinerseits und war halt okay, weil ich früher nach Hause gekommen bin. Nun denn, mein Vermieter meinte, dann dass die Firma mir bereits mehrmals geschrieben haben soll, dass sie die Wartung durchführen wollen, was aber einfach nicht der Fall ist. Ich habe keinen Wisch von denen bekommen, kein einziges Mal. Jetzt hat mir der Vermieter gedroht, dass ich die Rechnung am 19.11 tragen werden soll, auch wenn die Wartung NICHT durchgeführt wird.

Da ich weiß, dass der Vermieter unter gewissen Umständen (dazu gehört auch die Wartung des Durchlauferhitzers) in die Wohnung darf, hab ich mich im Internet erkundigt und auf der Seite: http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/193-wenn-der-vermieter-klingelt.html den folgenden Abschnitt gefunden:



Da mir dies als eine geeignete Lösung erscheint, bin ich dann nochmal zum Vermieter gegangen und hab ihm die Termin 15. bzw. 16.12 als Ersatztermin klar und deutlich formuliert. Daraufhin meinte mein Vermieter, dass im Haus ja 14 Studenten wohnen würden und dass der Handwerker nicht für jeden Einzelnen ankommen könnte. Daraufhin hab ich ihm nochmal klar gesagt, dass ich ein Recht habe den Termin abzulehnen unter dem Vorbehalt, dass ich ihm einen Ersatztermin nenne, was ich ja getan habe. Woraufhin er erwiderte, dass Studentenwohnung und "normale" Wohnungen ja was ganz anderes wären und das diese Klausel hier keine Anwendung finden würde. Was ich lächerlich finde, denn was soll an einer Studentenwohnung anders als an einer "normalen" Wohnung sein? Er meinte, dann nur noch, dass er mir ein Schreiben zukommen lassen würde.

Nun zu meinen Fragen:
- Habe ich rechtens gehandelt?
- Muss ich den Ersatztermin schriftlich einreichen (auch wenn der Vermieter nur 20 Meter weiter sein Büro hat)?
- Muss ich für die Rechnung aufkommen, falls der Handwerker wirklich am 19.11 kommt?
- Kann ich meinen Vermieter auf Hausfriedensbruch verklagen, wenn er sich am 19.11 unbefugt und ausdrücklich OHNE meine Erlaubnis Zutritt zu meiner Wohnung gewährt um die Wartung/Instandhaltung durchzuführen?
(- Gibt es wirklich einen Unterschied zw. Studentenwohnung und "normaler" Wohnung?)

Wohnst du denn in einem (Studenten-)wohnheim ? Es gibt durchaus Vorschriften, die für Wohnheime keine Anwendung finden.
Spielt hier aber keine Rolle. Es geht hier um 555a BGB. Der zitierte Abschnitt aus dem Internet hat damit nur bedingt etwas zu tun, denn dort ist die rede von Besichtigung. Hier geht es aber um Instandsetzungsmaßnahmen.
Grundsätzlich hast du solche Maßnahmen zu dulden. Denn der Vermieter hat die Pflicht solche Aufgaben zu erledigen. Wie soll er seiner Pflicht also nachkommen, wenn er keinen Zutritt zur Wohnung kann? Du hast dagegen ein berechtigtes Interesse "in Ruhe gelassen" zu werden und in deiner privatsspähre der Wohnung nicht gestört zu werden. Der Vermieter muss dir jedoch mit angemessenen zeitvorsprung solche Maßnahmen ankündigen (es sei denn, es ist überaus dringend), was er hier wohl gemacht hat, damit der Mieter ausreichend planungssicherheit hat und in die Wege leiten kann, den Termin wahrzunehmen. Bei berechtigtem Interesse von dir kannst du auch darlegen, dass es dir nicht möglich und zumutbar ist, den Termin einzuhalten und dich mit den Vermieter auf einen neuen Termin einigen (typische Beispiele wären da etwa Urlaub oder Krankheit). Entgegen von Behauptungen in diesem Thread ist es für den Vermieter nicht machbar Termine zu finden, in denen normalerweise keine Arbeitszeiten des Mieters sind. Handwerker arbeiten nämlich ebenfalls im Normalfall am Tage und nicht am Abend und in der Nacht. Dementsprechend könnte der Vermieter ja nie seiner Pflicht nachkommen, wenn er diese nur außerhalb der normalen arbeitszeit von Arbeitnehmern erfüllen könne.

Alles in allem ist das eine abwägungsgeschichte im Einzelfall (Art der Maßnahme, Umfang der Maßnahme, Dringlichkeit zb.) und es kommt auf die beiderseitigen Interessen an. Pauschale Aussagen können hier nicht getroffen werden.

Ich schlage dir vor, dass du dich nochmal bemühst, dich mit ihm auf einen ausweichtermin zu einigen. Organisationstechnisch ist das sein Bier sprich: er muss das zwecks Termin mit den Handwerkern klären und nicht du. Ansonsten würde ich nochmal versuchen, einen Freund zu bitten, zum Termin in deine Wohnung zu kommen oder anderweitig etwas zu organisieren. Das spart zeit, ärger und Mühe.

Zu deinen fragen:
Ja du kannst ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen, wenn er deine Wohnung ohne Erlaubnis betritt.

Es ist keine Form vorgeschrieben. Was das mit der örtlichen Distanz zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz. Schriftlich ist aber immer besser und empfehlenswert für Beweise.

Ansonsten habe ich jetzt nicht nochmal nachgeschaut, vielleicht kennt sih ja von den anderen jemand noch genauer im Mietrecht aus.
 
Mitglied seit
03.08.2002
Beiträge
6.194
Reaktionen
0
http://www.derwesten.de/panorama/ob...aert-blitzer-app-fuer-illegal-id11282381.html

Allein die Tatsache, dass ich auf dem Handy eine Blitzer-App installiert habe, soll als Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit mit 75€ Bußgeld rechtfertigen?

Kann mir von den Juristen jemand erklären, wie ein Beamter vor Ort feststellen möchte, was ich auf meinem Handy installiert habe? Ich bin ja wohl nicht verpflichtet, bei 'ner Verkehrskontrolle mein Telefon inkl. PIN abzugeben?
 
Oben