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Der Verlauf wird etwas unübersichtlich, aber stellen hier ernsthaft einige in Frage, dass man im Facebook-Chat, also per Internet, einen Vertrag schließen kann? oO
Also ich persönlich hatte schon den ein oder anderen Fall bei dem Rechtsgeschäfte per Internet geschlossen wurden. Auf der Ebay-Seite, per Mail und auch per Foreneintrag und ja, sogar per Whatsapp.
Also ich persönlich hatte schon den ein oder anderen Fall bei dem Rechtsgeschäfte per Internet geschlossen wurden. Auf der Ebay-Seite, per Mail und auch per Foreneintrag und ja, sogar per Whatsapp.
Wenn er Schadensersatz geltend macht, z.B. 250,00 EUR, dann ist eben diese Geldsumme der Streitwert. Der Wert des Autos wäre maßgeblich, wenn er die Übereignung des Autos verlangt.müsste sich der streitwert nicht am wert des autos bzw des kaufpreises bemessen?
Naja, die Wirksamkeit von offensichtlichen Scherzerklärungen lassen wir mal dahingestellt, aber eine Anfechtung (z.B. wegen Erklärungsirrtums) müsste man schon erklären. Wer gar nichts tut, bleibt gebunden.er sagt halt "100k für den kleinen ford fiesta? mach ich", was dann ein scherzgeschäft wäre, dann könnte man zumindest anfechten. beides ist nicht wirklich der fall
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