Und Blizzards Terms of Service sind wie schon mehrfach gesagt in Deutschland in gültig.
Dann ist das seperate Verfahren der Bossland Gmbh gegen Blizzard, das sich um genau diesen Punkt dreht also schon abgeschlossen und somit völlig irrelevant? Wäre mir neu.
http://www.behrmannhaertel.de/2012/01/09/halten-die-agb-von-blizzardworld-of-warcraft-deutschen-gesetzen-stand-klage-eingereicht/
Was genau soll denn die Botprogrammierung zu unlauterem Wettbewerb machen? Es findet doch keinerlei Irreführung statt
Keine Ahnung wie du meinst, das Irreführung relevant wäre.
irreführung ist nur ein von vielen Beispielen für eine unlautere geschäftliche Handlung.
Voraussetzungen des § 3 UWG sind:
- Geschäftliche Handlung: Verkaufen der WoW Bots (Blizzard = sonstiger Marktteilnehmer)
- Unlauterkeit: "Unlauter sind alle Handlungen, die den anständigen Gepflogenheiten in Handel, Gewerbe, Handwerk oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit zuwiderlaufen
Beispiele findest du in § 4 UWG, letztlich hat der Richter bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ziemlich große Freiheiten, es kommt immer auf den Einzelfall an.
Die Bots sollen ja empflindlich und negativ in den Spielverlauf eingreifen (Beeinträchtigung der Wirtschafts des Spiels), deren Verkauf also die Interessen von Blizzard berühren ( durch kürzere Abozeit, Verlust von Kunden blabla)
- Eignung zur spürbaren Interessenbeeinträchtigung von Markteilnehmern
Hier gilt dann wieder das zu Unlauterkeit Gesagte: anhand diverser Kritieren (Art, Schwere, Dauer etc des Verstoßes) wird dann von Bagatellfällen abgegrenzt. Wird also geschaut, wie stark die (schädlichen ) Auswirkungen von Bots denn sind, wenn es welche geben sollte.
Ich habe nie WoW gespielt, will (und kann) auch gar nicht sagen, wer Recht hat oder nicht, sondern nur mal darauf aufmerksam machen, das die Klage nicht einfach so aus der Luft gegriffen ist.
Es gibt durchaus Paragraphen, die zumindest einschlägig sein KÖNNEN.
Zum Supermarkt/Tante Emma Laden Sache:
ein Unternehmen darf eben nicht machen was es will, nix shit happens, es gibt sowas wie Wettbewerbsrecht.
Macht der Supermarkt durch niedrige Preise dem Laden Druck, ist das absolut legitim, ein völlig normales Instrument des Marktes, keiner würde da vor Gericht ziehen.
Bei den Bots ist das eben nicht so eindeutig, deswegen geht die Sache ja vor Gericht.
Ob die Bots "legal" sind oder nicht ist egal, sie sind ja ausschließlich in WoW nutzbar und deshalb stellt sich konkret die Frage ob ihr Verkauf das Spiel schädigt.