Das Urteil ist doch so gut wie irrelevant. Irgendein amerikanisches Gericht verklagt eine deutsche Firma wegen Copyright. Völlig davon ab das das die Erstinstanz ist und das ggfls. noch dramatisch gedrückt wird: Bossi hat da nichtmal Anwälte hingeschickt. So sehr ich den Kerl in jede mögliche Gamerhölle wünsche: He does NOT give a fuck, and he IS right.
Anders siehts mit dem jüngsten BGH-Urteil aus. Und je nachdem wie lange der Brexit dauert, wird auch die Klage in UK Relevanz bekommen. Aber mehr als "verbannen" aus dem jeweiligen Land können sie nicht.
@Firefield, alles gut.
@Shihatsu
Du hast es fast auf den Punkt gebracht, nur weil ein ausländisches Gericht, sagen wir jetzt mal aus Jucks Zimbabwe, nach seiner Gesetzgebung feststellt, dass ich in seinem Land was falsches gemacht habe, heißt das noch lange nicht, dass es nach deutscher Gesetzgebung falsch war. Man kann daraus nicht einfach einen Anspruch von 8.6 Mio. in DE konkludieren. Zum einen gibt es hier die ZPO, die punitive Damages nicht kennt und zum Anderen sind in DE keine urheberrechtlich relevanten Vergehen begangen worden. Die Klage ist gelinde gesagt ein Witz, und soll einfach die Promo anheben, da man in DE bis dato wenig bis gar nichts erreicht hat.
Mit der BGH Entscheidung gebe ich dir recht, diese ist aber eher positiv als negativ für uns, halbherzig positiv. Denn der BGH hat sich zum EuGH Urteil bekannt, nach dem Dekompilierung für Software erlaubt ist. Hat sich dann aber den Spass gegönnt zu sagen, ach halt ... Spiele, das sind Software + audio-visuelle Bestandteile. Du kannst also die EXE analysieren, aber du kannst den WOW Client nicht ausführen, denn das wäre ein Verstoß, damit kannst du die Internetkompatibilität nicht gewährleisten.
Gegen dieses Urteil sind wir mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG vorgegangen.
http://www.lto.de/recht/hintergruen...werb-verfassungsbeschwerde-blizzard-bossland/
Eine zweite Verfassungsbeschwerde ist gerade in der Mache.