bossland gmbh?

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man mag die sache sehen wie man will, mvs ursprünglicher post der bossland zu einem kämpfer für digital rights stilisierte ist jedenfalls crap.

syzygys bsp. sind auch crap, denn sie tangieren dritte einfach nicht, im gegensatz zu bots/hacks die unmittelbaren einfluss auf die community haben, das ist für mich auch der grund, warum ich in diesem fall moralisch auf der seite von blizz stehe, ein geschäftsmodell, dass einzig und allein darauf basiert anderen parteien schaden zuzufügen ist mmn einfach behindert, auch wenn mir bewusst ist, dass es nicht die primärintention ist.
 
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ein geschäftsmodell, dass einzig und allein darauf basiert anderen parteien schaden zuzufügen ist mmn einfach behindert, auch wenn mir bewusst ist, dass es nicht die primärintention ist.

du widersprichst dir da doch selber, und den schaden, den es blizz zufügt, hätte ich auch gerne mal irgendwie aufgezeigt. vielleicht bewegt der bot ja auch ehemalige spieler, die keinen bock auf den riesen farmaufwand hatten, dazu, mal wieder nen monat reinzuschauen und dank dem bot ein leichteres wow-leben zu haben?
 
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und das siehst du einfach komplett FALSCH. der bot hat überhaupt nicht die absicht, blizzard zu schaden, wieso auch? hat bossland ne fehde mit blizzard am laufen? glaub ich kaum
das programm dient einzig und allein dazu, den spielern das spiel angenehmer/leichter zu machen. dass das über umwege schädigend für blizzard sein kann, mag ja sein. aber dafür können sie ja einfach die accounts der cheater bannen, das darf bossland aber nicht im geringsten tangieren.
Verstehst du den Unterschied zwischen notwendigen und möglichen Konsequenzen? Es gibt bei diesem Modell keine Alternative zu der Konsequenz, dass der Spielspaß aller regulären Mitspieler zerstört wird.
szygysýs dagegen konstruiert zwanghaft Beispiele, in denen eine Handlung unter den bestimmten Umständen schädlich wird. Jo, das kann man in der Tat mit allem machen. Darum gehts hier aber nicht.
 

Shihatsu

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Nur nochmal zur Verdeutlichung: Wir reden hier nicht mehr nur über Farmbots! Wir reden mitlerweile über Aim-Unterstützung und Wallhack bei einem Team-Ego-Shooter. Und das nimmt den fairen Spielern wirklich hart die Lust daran und das schadet dem Spielehersteller. Und das brauch auch garnicht diskutiert werden - wer das wirklich machen will soll mal ohne hack CS gegen ein hackendes Team spielen.
 
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du widersprichst dir da doch selber, und den schaden, den es blizz zufügt, hätte ich auch gerne mal irgendwie aufgezeigt. vielleicht bewegt der bot ja auch ehemalige spieler, die keinen bock auf den riesen farmaufwand hatten, dazu, mal wieder nen monat reinzuschauen und dank dem bot ein leichteres wow-leben zu haben?

wo siehst du den wiederspruch?
die primärintention ist es leute mit bots/hacks etc. zu versorgen und damit geld zu verdienen.
die folge dessen ist, dass "ehrliche spieler" v.a. in einem kompetitiven umfeld eingeschränkt werden, indem andere spieler sich unlautere vorteile verschaffen und ihren spielspaß mindern. das ist denke ich unstrittig.
und natürlich hat bossland kein unmittelbares interesse daran die spiele an sich zu zerstören, aber das ändert nichts daran, dass sie es mittelbar tun, indem user die von ihnen zu diesem zweck hergestellten bots/hacks zur anwendung bringen.

ich denke auch, dass die annahme dass mehr menschen negativ durch bots/hacks beinflusst werden, als positiv, eher nachvollziehbar ist als umgekehrt.
v.a. bedeutet es ja nicht, dass man unbedingt unmittelbar aufhöhrt zu spielen, sondern in fall von hs oder ow einfach weniger zeit in das spiel investiert und dadurch ggf auch weniger umsatz generiert.
 
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ah okay, ich nahm an, es ginge immer noch um so sachen wie honorbuddy und sonstige farmbots. klar, aimbots/wallhacks sind was ganz anderes, da greift meine argumentation natürlich nicht mehr.

@cica: der widerspruch war: seine programme sind darauf aus, dem käufer einen vorteil zu verschaffen, nicht dem spielehersteller zu schaden. das mag in einigen fällen ein nebeneffekt sein, aber wenn der nicht eintreten würde, würde bossland trotzdem seine bots verkaufen wollen. von der schädigung des spieleherstellers hat er ja nichts, im gegenteil, weniger spieler = weniger zielgruppe für ihn
 
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ja, das ist aber kein wiederspruch, das eine ist eine intention, das andere ist die folge seines handelns/geschäftsmodells.
 
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gut, da müsste man jetzt differenzieren: farmbots etc basieren nicht einzig und allein darauf, anderen schaden zuzufügen
aimbots etc natürlich schon, ich ging von farmbots aus, du wahrscheinlich nicht
 

Reary McFooface

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farmbots etc basieren nicht einzig und allein darauf, anderen schaden zuzufügen

Meine Erfahrung ist da eine komplett andere. Aimbots und Wallhacks in Shootern sind sehr offensichtlich und jeder der sowas auf nem etwas gehobenerem Niveau macht, ruiniert sich schnell den Namen, und wird gebannt. Man kann auch einfach den Server wechseln und der Schaden, den du hast, ist nicht groß. Je mehr Zeit du in das Spiel steckst, desto niedriger ist der Anreiz nen Aimbot zu benutzen, weil du nix lernst und das Gameplay von nem Bot übernommen wird.

Auf der anderen Seite gibts diverse Games wo die Farmbots die komplette Eco zersägt haben, und man sich auf ehrlichem Wege nen Ast abspielen kann, bevor man was erreicht. Teilweise lohnen sich die Accounts auch immer noch finanziell, selbst wenn sie irgendwann gebannt werden, weil die Ressourcen mehr echte Währung wert sind. Ist jetzt beinahe 10 Jahre her, dass ich WoW gespielt habe, aber die Leute, die in den Battlegrounds rumgestanden haben, waren frustrierender als jeder Aimbotuser, mit dem ich es je zu tun hatte. 80% der Dinger wurden dadurch entschieden, wer weniger Idler hatte und bei der Spielzeit und den Wartezeiten musste man mehr oder weniger damit handeln. Und je mehr Zeit du in die Spiele steckst, desto größer wird der Anreiz zu botten.

Aimbots und Farmbots sind genau der gleiche Scheiß, nur dass bei letzteren die Leine zum Schaden der anderen länger ist und langfristige Folgen hat.
 
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Yo, sind aber doch alles sehr subjektive Argumente. Alles aufgeführte endet doch damit: "mir gefällt das aber nicht wie es dann auf dem Server aussieht!". Objektiv ist es Blizzards "schuld", das Game so dämlich zu programmieren, dass dieses endlose farmen überhaupt möglich und lukrativ ist - oder schlimmer, sogar "nötig" ist um Spielspaß zu haben.

Ich sehe das so, dass die Erwartungen von Blizzards Kunden für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Handelns einer Dritten Partei keine Rolle spielen. Es liegt voll und ganz in Blizzards Verantwortung, die Vorgänge auf ihren Servern zu überwachen und die nötigen Schritte einzuleiten. Da helfen auch keine angeblichen "Gefühle der Community" (was bitte soll das denn sein?) irgendwie von den Bots verletzt werden - ja, mag schon sein, aber eben nicht durch den Botanbieter sondern durch den Botnutzer. Weshalb auch genau dieser belangt werden muss.

Über Hardwarelösungen regt sich doch auch niemand auf bzw. käme auf den Trichter, Logitech verklagen zu wollen, weil sie 'ne Maus mit 214523 Makrotasten auf den Markt werfen, mit vorprogrammierten Profilen für Spiel XYZ. Mit einem Klick fünf Aktionen ausführen oder Makros starten die andere Spieler manuell abarbeiten müssen... mimimi was für ein Vorteil. Der einzige Unterschied ist doch, dass ein Makro nicht so "tief" ins Spielgeschehen eingreift bzw. die Maus nicht nur für dieses eine Spiel benutzt werden kann. Diese Grenze ist aber sehr willkürlich, wo ziehst Du die? Keymakro ja, Aimbot nein? Sowas sollen Gerichte klären?

Nein Danke, da ist mir die ganz klare Situation der alleinigen Verantwortlichkeit des Spieleanbieters lieber.
 
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Ähm, nein? Berichtige mich, wenn ich falsch liege, aber der Server an sich wird doch weder physisch noch digital verändert.

Doch die Server werden digital verändert. Auf den Servern die Blizzard gehören liegen die Spieldaten, die ebenfalls Blizzard gehören. Durch die bots/hacks wird eine Veränderung herbeigeführt. Sei es dass sich die Position deines Charakters ändert, ein anderer Spieler getötet wird, der Kontostand steigt oder sonstwas.
Natürlich könnte man ähnliche Veränderungen auch ohne die hacks hervorrufen, aber das halte ich für irrelevant, sowohl juristisch als auch moralisch. Blizzard hat die Veränderung nämlich nur unter Benutzung seiner eigenen und unmodifizierten Orignialsoftware erlaubt, und das hat einen ziemlich guten Grund. Zusätzlich (vorallem juristisch relevant) existieren sogar relativ aufwändige technische Maßnahmen die die Veränderung durch andere Methoden verhindert sollen, die diese Hacks versuchen zu umgehen.
Dein Argument würde nur dann gelten wenn die Spiele nicht auf Blizzards Server gehostet werden und stattdessen über privat gehen.




Stell Dir einfach mal vor, in Deinem Mietvertrag steht, Du darfst an der Wohnung nichts verändern. Nun ist Dein Vermieter im Urlaub und Du bestellst Dir 'ne Firma die Dir z.B. 'ne Zwischendecke als Stauraum irgendwo einzieht. Das machst Du, weil Du dann einen Kellerraum nicht mehr mieten musst, wo Du den Krempel sonst lagern müsstest. Die Firma bestellst Du auch nur für diesen einen Zweck, um gegen die Klausel Deines Mietvertrages zu verstoßen. Kann die Firma dafür irgendwie haftbar gemacht werden, selbst wenn sie es wusste? Der Vermieter verliert ja immerhin die Mieteinnahmen für den Kellerraum dadurch? Oder wird es darauf hinauslaufen, dass der Vermieter Dir kündigen kann und sonst gar nichts?

Also letzteres schonmal nicht. Ohne das Mietrecht genau zu kennen bin ich überzeugt dass wenn du eine bauliche Veränderung gegen bekannten Willen des Eigentümers durchführst, er sowohl Schadenersatz als auch einen Rückbau verlangen kann.
Wenn der Firma bekannt ist dass sie gegen den Willen des Eigentümers handelt, dann gehe ich davon aus dass sie ebenfalls haftbar gemacht werden kann. Eine Firma deren Geschäft ausschließlich darauf basiert solche Dinge zu machen, kann wahrscheinlich ohne weiteres geschlossen werden.
 
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Ich hab kA, wie die gesetzliche Regelung ist, aber als bei uns Glasfaser gelegt wurde, musste jeder Mieter eine Erlaubnis vom Vermieter für die "Bauarbeiten" einreichen, sonst bekam man keinen Anschluss. Es scheint also so zu sein, dass man auch die ausführenden Firmen in Haftung nehmen kann, sonst würden die sich den Papierkram ja sparen.
 
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Syzygy argumentiert hier einfach nur richtig, #2!

Und noch etwas zum "Schaden" der Bots: Genau das Gegenteil ist der Fall!

In WotLK hatte Blizzard die unglaublich beschissene Idee, dass man für jedes Raid-Item erst mal ein Enchant drauf machen muss, mehrere Gems rein setzen muss und dann noch so einen Unfug wie belt buckle etc. bereithalten muss.
Wenn man, wie ich, einfach nur in Ruhe raiden will und sich absolut nicht für den Rest des bis auf die raids sehr mülligen Spiels interessiert (die raids sind aber genial und für sich alleine Grund genug, den restlichen Müll zu ertragen) dann war das einfach sehr, sehr scheiße.
Um so froher war ich, dass es bots gab, die die economy "ruiniert" haben. Ich selbst war immer viel zu feige zum botten, ich wollte meinen Account behalten und habe mich einfach nie getraut, einen zu installieren. Was letztendlich auch gut so war ;) Trotzdem bin ich den Märtyrern sehr dankbar, die ihren Account riskiert haben, um massenweise Sachen zu farmen und dann quasi kostenlos ins AH zu stellen.
Dank dieser netten Leute konnte ich nämlich ganz bequem im AH alle mats quasi kostenlos einkaufen und die ganze Farm-Scheiße umgehen, weil ein paar daily quests gereicht haben, um genug Gold zu bekommen, um eben den ganzen Farm-Scheiß nicht zu brauchen. Ohne bots wären mats viel teurer gewesen und man hat sogar gemerkt, dass Preise nach einer Ban-Welle deutlich angezogen haben. Das fand ich so richtig bescheuert, denn ich wollte hauptsächlich günstig einkaufen um nicht selbst farmen zu müssen.

Für mich als ehrlicher Spieler haben Bots und die dank ihnen niedrigen Preise im AH das Spiel _deutlich_ angenehmer gemacht und ich muss sagen, dass ich wahrscheinlich nicht ganz WotLK über gespielt hätte, wenn ich neben den raids noch mats hätte farmen müssen. Meine subscription hätte ich in diesem Fall ganz sicher beendet.

In WoW machen (Farm-)Bots das Spiel eher besser als schlechter. Was aber eigentlich gar nicht wirklich relevant ist, denn wie Syzygy ja vollkommen korrekt ausgeführt hat bricht ein Bot keinerlei Gesetze, er umgeht nur ToS und ToS zu umgehen ist nunmal legal. Auch ein Programm, dessen einziger Zweck es ist, ToS zu umgehen ist letztendlich ein Programm, dessen Zweck es ist, etwas vollkommen legales zu tun und das ist kein Grund (bzw. sollte kein Grund sein), es juristisch anzugreifen. Vor einem Geschäft zu demonstrieren hat auch nur den Sinn, dieses Geschäft zu schädigen, aber demonstrieren ist nunmal eine legale Handlung (genau wie ToS ignorieren) und dann gilt halt "deal with it", Bürger dürfen legale Handlungen durchführen und Firmen haben das gefälligst zu akzeptieren. Vom eigenen Server bannen ist Hausrecht (und ich freue mich sehr, wenn Blizzard davon vor allem in Overwatch regen Gebrauch macht) aber genau da muss Blizzards Verfügungsgewalt aufhören. Bis zu Bossland darf sie auf gar keinen Fall reichen.
 
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leute dürfen vor läden demonstrrieren, weil das demonstartionsrecht höher bewertet wird, dieses recht unterliegt aber auch einschränkungen, ferner bereichert sich niemand selbst indem er vor einem laden demonstriert, ich verstehe nicht mal ansatzweise wie du zu einem solchen vergleich kommst.

deine bot-argumentation lässt völlig außen vor, dass die ökonomie ohne bots auch anders strukturiert sein könnte, oder vmtl. so strukturiert ist, wie sie atm ist, weil bots darin eine rolle spielen... unabhängig davon machen auch farmbots bg btw. pvp interaktion einfach behinderter.
 
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Was aber eigentlich gar nicht wirklich relevant ist, denn wie Syzygy ja vollkommen korrekt ausgeführt hat bricht ein Bot keinerlei Gesetze, er umgeht nur ToS und ToS zu umgehen ist nunmal legal.

Ich verstehe dich richtig dass deine Argumentation 100% juristisch ist und keine moralische Komponente enthält, also wenn es ein Gesetz gäbe welches das umgehen von ToS verbietet, dann würdest du es auch für richtig halten den Verkauf der Bots zu verbieten?
Ich bezweifle ernsthaft dass so eine Diskussion hier Sinn macht, niemand, und erst recht nicht die ganzen nicht-Juristen hier, kann einen so komplexen Sachverhalt in einem Satz hinreichend klären.
Davon abgesehen widerspreche ich immernoch dass die bots nur ToS umgehen, da sie tatsächlich Schäden auf den Servern anrichten.

edit:
aber demonstrieren ist nunmal eine legale Handlung (genau wie ToS ignorieren)

Nein absolut nicht. Es gibt ein Grundrecht auf Demonstration welches sehr hoch wiegt, und im zweifellsfall höher als das Recht des Ladenbesitzers. Es gibt keinerlei Grundrecht auf ToS umgehen, der Vergleich passt überhaupt nicht. Es ist vielleicht nicht illegal, aber du hast kein Recht darauf was irgendwie höher wiegt als andere Rechte die du dadurch verletzt.
 
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Das Schaf

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Ich verstehe dich richtig dass deine Argumentation 100% juristisch ist und keine moralische Komponente enthält, also wenn es ein Gesetz gäbe welches das umgehen von ToS verbietet, dann würdest du es auch für richtig halten den Verkauf der Bots zu verbieten?
Ich bezweifle ernsthaft dass so eine Diskussion hier Sinn macht, niemand, und erst recht nicht die ganzen nicht-Juristen hier, kann einen so komplexen Sachverhalt in einem Satz hinreichend klären.
Davon abgesehen widerspreche ich immernoch dass die bots nur ToS umgehen, da sie tatsächlich Schäden auf den Servern anrichten.

edit:


Nein absolut nicht. Es gibt ein Grundrecht auf Demonstration welches sehr hoch wiegt, und im zweifellsfall höher als das Recht des Ladenbesitzers. Es gibt keinerlei Grundrecht auf ToS umgehen, der Vergleich passt überhaupt nicht. Es ist vielleicht nicht illegal, aber du hast kein Recht darauf was irgendwie höher wiegt als andere Rechte die du dadurch verletzt.

mal andersrum.
sind die TOS denn überhaupt annähernd gültig in Deutschland?
 
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Also in der Schweiz wärs wohl ca. so:
TOS sind ok so lange Sie nicht zum Nachteil des Kunden sind, alles andere könnt man wohl vor Gericht niederknüppeln.
 
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Es gibt keinerlei Grundrecht auf ToS umgehen, der Vergleich passt überhaupt nicht. Es ist vielleicht nicht illegal, aber du hast kein Recht darauf was irgendwie höher wiegt als andere Rechte die du dadurch verletzt.
Es gibt auch kein Grundrecht auf Pfurzen. Dennoch ist es straffrei. Du ziehst den Schuh verkehrt herum an. Es muss nirgendwo eine "Erlaubnis" oder ein "Grundrecht" definiert sein um ToS zu umgehen. Es ist alles erlaubt, was nicht durch Gesetze verboten oder eingeschränkt ist. ToS umgehen stellt maximal einen Vertragsbruch dar, aber eben auch nur für die am Vertrag beteiligten Parteien. Der Botanbieter muss sich herzlich wenig darum kümmern, was andere Leute für Verträge schließen und ob und wie sie vorhaben, die zu brechen. Wenn sie einen Service anbieten, der einer Partei dabei hilft, einen Vertrag mit einer dritten Partei zu brechen, bleibt der Vertragsbruch dennoch in der Verantwortung des Nutzers.

Der einzige Angriffspunkt wäre ein ethisch/moralischer: "Ist es in Ordnung, wenn eine Geschäftsidee darauf basiert, dass andere Personen ein Werkzeug erhalten, welches sie bei Verstößen gegen Verträge zum Nachteil von anderen Geschäftsleuten unterstützt?". Hier sollte man aber wirklich genau abwägen, welche Kreise eine solche Antwort ziehen kann. Apps mit denen man Handys rooten kann um Einstellungen des Anbieters zu umgehen? Verbieten? Adblocker verbieten? Programme um Werbung aus Videofiles herauszuschneiden verbieten? Usw... Man zieht irgendwo eine willkürliche Linie, die wirklich sehr gut durchdacht sein sollte. Und es bleibt schlicht die Frage, ob ein juristischer Eingriff überhaupt notwendig ist.

Starcraft/Broodwar -> gab Unmengen von Hacks, Plugins etc. die bestimmte Dinge verändert haben, dennoch ein riesen Erfolg
Diablo2 -> Hacks ohne Ende, dennoch ein riesen Erfolg
EvE Online -> Unmengen von Botfarmern, RealmoneyTrading etc., merkt man als normaler Spieler nix von was einem den Spielspaß groß beeinträchtigt
WoW -> voll mit Bots und Hacks, maybe, dennoch unbestritten ein riesen Erfolg

Gibts denn Beispiele, wo Spiele wirklich kaputt gegangen sind und der Anbieter massiv geschädigt wurde und man explizit Bots dafür verantwortlich machen konnte und nicht vielleicht einfach die Zeit für das Game rum war, Spieler zu Konkurrenzprodukten abgewandert sind, der Support des Anbieters nicht sitmmte etc...? Also mir fallen keine ein. Gerade die Spiele wo immer über Bots geklagt wird, sind doch alles finanzielle Goldgruben geworden. Was argumentieren die Anbieter also? "Noch mehr Gewinn der entgangen ist"? Müsste nachgewiesen werden und das wird wohl in Zahlen recht schwierig...
 
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Es gibt auch kein Grundrecht auf Pfurzen. Dennoch ist es straffrei. Du ziehst den Schuh verkehrt herum an. Es muss nirgendwo eine "Erlaubnis" oder ein "Grundrecht" definiert sein um ToS zu umgehen. Es ist alles erlaubt, was nicht durch Gesetze verboten oder eingeschränkt ist. ToS umgehen stellt maximal einen Vertragsbruch dar, aber eben auch nur für die am Vertrag beteiligten Parteien. Der Botanbieter muss sich herzlich wenig darum kümmern, was andere Leute für Verträge schließen und ob und wie sie vorhaben, die zu brechen. Wenn sie einen Service anbieten, der einer Partei dabei hilft, einen Vertrag mit einer dritten Partei zu brechen, bleibt der Vertragsbruch dennoch in der Verantwortung des Nutzers.

Da ist immernoch der gleiche Fehler drin.
Pfurzen ist generell Straffrei, trotzdem darfst du nicht auf der Straßer einer fremden Person deinen Arsch ins Gesicht schieben und Pfurzen.
Aus "A ist nicht verboten" folgt NICHT "Ich darf A immer und überall ausüben", sondern lediglich "Ich darf A ausüben außer ich verstoße dabei gegen andere Dinge". Darum funktioniert auch dein Mietbeispiel nicht, weil der Handwerker nicht nur einfach bei einem Verstoß gegen den Mietvertrag hilft, sondern weil er es macht indem er eine bauliche Veränderung gegen den Willen des Eigentümers vornimmt, und dadurch haftbar wird (ziemlich sicher).
Das ist der Unterschied zu Demonstrationen auf die es ein Recht gibt. Du darfst auch dann demonstrieren wenn es den Laden behindert, nicht weil Demonstrationen nicht verboten sind, sondern weil dein Demonstrationsrecht höher wiegt.
"Gegen ToS verstoßen ist nicht illegal" ist daher kein hinreichendes Argument für die Legalität von Bots, es fehlt die Begründung warum die Bots bzw. deren Verkauf auch sonst gegen nichts anderes verstößt.

Und hier greift ein:
Der einzige Angriffspunkt wäre ein ethisch/moralischer: "Ist es in Ordnung, wenn eine Geschäftsidee darauf basiert, dass andere Personen ein Werkzeug erhalten, welches sie bei Verstößen gegen Verträge zum Nachteil von anderen Geschäftsleuten unterstützt?".

nicht. Nein das ist hier nicht der einzige, du reduzierst schon wieder alles auf "Verstoß gegen Vertrag" und ignorierst den angerichteten Schaden, die Gerichte haben meiner Sicht in diesem Fall schon zugestimmt (k.A. ob es noch Berufungsurteile dazu gibt, aber dass bereits einige Gerichte dieser Meinung sind zeigt zumindest schonmal dass dieser Einwand nicht mit einem Satz "gegen ToS verstoßen ist nicht illegal" beiseite Gewischt werden kann). Siehe hier: "Das Oberlandesgericht Hamburg hatte bereits mit Urteil vom 06.11.2014 (Az. 3 U 86/13) abermals entschieden, dass der Vertrieb von Bots eine unlautere gezielte Behinderung des Spielbetreibers (§ 4 Nr. 10 UWG) darstelle. " http://spielerecht.de/neue-urteile-bots-in-world-of-warcraft-verboten/ Zusätzlich hat das Gericht verstße gegen das Markenrecht und gegen das Urheberrrecht festgestellt.

Gibts denn Beispiele, wo Spiele wirklich kaputt gegangen sind und der Anbieter massiv geschädigt wurde und man explizit Bots dafür verantwortlich machen konnte

Ich zitiere mal aus dem Gerichtsurteil:
"Die Klägerin hat substantiiert dargelegt und belegt, dass die mit der Verwendung der Buddy-Bots einhergehende Verärgerung und Enttäuschung der ehrlichen Spieler erhebliche nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen auf den Vertrieb des Spiels World of Warcraft haben kann."

Ob ein Spiel komplett zerstört wurde kann ich nicht sagen, blade and soul hatte es kürzlich übel erwischt, aber eine komplette Zerstörung ist sicher nicht nötig um die Schädlichkeit darzulegen.
 
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Da ist immernoch der gleiche Fehler drin.
Pfurzen ist generell Straffrei, trotzdem darfst du nicht auf der Straßer einer fremden Person deinen Arsch ins Gesicht schieben und Pfurzen.
Genau das tut der Botbetreiber doch gar nicht. Er verkauft Bohnen und bewirbt die damit: "Mit den Bohnen können Sie problemlos jemandem den Arsch ins Gesicht schieben und Pfurzen!". Ich halte das für ein fragwürdiges Geschäftsgebaren, aber nicht für strafbar.

Aus "A ist nicht verboten" folgt NICHT "Ich darf A immer und überall ausüben", sondern lediglich "Ich darf A ausüben außer ich verstoße dabei gegen andere Dinge".
Eben nicht "andere Dinge" sondern gegen Gesetze oder Verordnungen die vom Gesetzgeber oder damit beauftragten Behörden legitimiert wurden. Ein Verstoß gegen einen Privatvertrag zieht möglicherweise eine zivilrechtliche Haftung nach sich, kann aber auch immer nur von einer der Vertragsparteien begangen werden. Ein Vertragsverstoß durch Dritte ist nicht möglich. Kann gar nicht möglich sein, weil die Dritte Partei den Vertrag weder jemals akzeptiert hat noch der Inhalt ihm überhaupt bekannt sein muss.

Darum funktioniert auch dein Mietbeispiel nicht, weil der Handwerker nicht nur einfach bei einem Verstoß gegen den Mietvertrag hilft, sondern weil er es macht indem er eine bauliche Veränderung gegen den Willen des Eigentümers vornimmt, und dadurch haftbar wird (ziemlich sicher).
Wie genau stellst Du Dir das in der Praxis denn vor? Wir haben erst vor ein paar Monaten ein Dachfenster einbauen lassen, meinst Du, uns hat irgendjemand nach 'nem Perso oder dem Grundbucheintrag gefragt? Das Jahr davor das Badezimmer, vorher die Küche. Das interessiert keine Firma solange die 'ne Rechnungsadresse bekommen und zum vereinbarten Termin jemand öffnet der augenscheinlich da wohnt. Ich weiss nicht, ob es branchenspezifische Regelungen gibt, ab wann man das prüfen muss, aber Normalität ist es definitiv, nicht, dafür hab ich zuviel mit Handwerkern zu tun. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Baufirma zumindest mal Nachfrage stellen muss, bevor sie ein Haus abreisst... aber bei kleineren Dingen so wie die im Mietvertrag geregelt sind fragt da kein Mensch (Malerarbeiten, kleinere Veränderungen etc...). Ich denke eher, dass das Ganze bei der Abfrage "Tatbestand? Rechtswidrigkeit? Schuld?" an der Schuldfrage scheitert, da der Handwerker zum Zeitpunkt der Arbeit davon ausgehen musste, rechtmäßig beauftragt worden zu sein. Haftbar ist meiner Meinung nach der Auftraggeber.

"Gegen ToS verstoßen ist nicht illegal" ist daher kein hinreichendes Argument für die Legalität von Bots, es fehlt die Begründung warum die Bots bzw. deren Verkauf auch sonst gegen nichts anderes verstößt.
Gegen welches Gesetz oder welche Verordnung die durch den Gesetzgeber oder eine entsprechend beliehene Behörde geschaffen wurden, verstößt der Verkauf von Bots denn? Die "guten Sitten" vielleicht. Ist aber imho ziemlich schwammig. Verträge mit Dritten sind hierbei meiner Meinung nach explizit irrelevant.


Siehe hier: "Das Oberlandesgericht Hamburg hatte bereits mit Urteil vom 06.11.2014 (Az. 3 U 86/13) abermals entschieden, dass der Vertrieb von Bots eine unlautere gezielte Behinderung des Spielbetreibers (§ 4 Nr. 10 UWG) darstelle. " http://spielerecht.de/neue-urteile-bots-in-world-of-warcraft-verboten/ Zusätzlich hat das Gericht verstße gegen das Markenrecht und gegen das Urheberrrecht festgestellt.
Genau, es ist unlauteres Geschäftsgebaren... das OLG bezieht sich hier aber auf einen Paragraphen, der lt. Gesetzestext explizit "Mitbewerber" betrifft. Das ist bei Botanbietern imho ziemlich fraglich, denn diese treten keinesfalls als Konkurrenten des Spieleanbieters auf noch wollen sie diesem explizit schaden. Im Gegenteil, ein Erfolg des Spiels und Spieleanbieters liegt doch im ureigensten Interesse des Botanbieters. Ich denke das Gericht hat diesen Weg genommen, weils sonst wirklich nicht viel anderes gibt auf was man sich berufen könnte. Die Begründung ist halt nicht ganz so weit an den Haaren herbeigezogen wie andere, die noch schwammiger wären.

Ich zitiere mal aus dem Gerichtsurteil:
"Die Klägerin hat substantiiert dargelegt und belegt, dass die mit der Verwendung der Buddy-Bots einhergehende Verärgerung und Enttäuschung der ehrlichen Spieler erhebliche nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen auf den Vertrieb des Spiels World of Warcraft haben kann."
Na dann lies mal genau was da steht. Ein konkreter Schaden ist eben NICHT nachgewiesen worden, es ist lediglich dargelegt worden, dass die Verwendung der Bots nachteilige Auswirkungen haben KANN. Sehr sehr schwache Begründung in meinen Augen.

Davon ab klagt man auch immer gern vor tendenziell wohlgesonnenen Gerichten (siehe Diskussion ums Urheberrecht, wo die Verfechter immer gern nach.. .wo war das, Hamburg - ups, welche ein Zufall?.. gegangen sind weil da sehr pro-Anbieter geurteilt wurde). Das von Dir zitierte Urteil ist also nur die Auffassung der involvierten Richter, so weit so gut. Ist dennoch nicht der Weisheit letzter Schluss und kann man gern auch anders sehen.

Nur um das klar zu stellen: Ich bin nicht Pro-Bots, sie sind mir ziemlich egal. Ginge es nach mir, wären alle Spiele botfrei. Ich sehe nur nicht, dass das Anbieten von Bots ein Fall für die Justiz ist sondern etwas, was der Spieleanbieter entweder aushalten muss oder seine Produkte entsprechend programmieren, dass Bots entweder nicht funktionieren, oder die anderen Spieler nicht stören oder schnell erkannt werden um die betreffenden Spieler zu verwarnen oder zu entfernen. Es geht schließlich, so argumentiert ja der Anbieter selbst, um die Zufriedenheit der legalen Spieler. Genau, und das ist Supportaufgabe des Anbieters.
 
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Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Das Argument dass erfolgreiche Spiele mit Bots erfolgreich waren zieht nicht. Es werden ja Bots eher für erfolgreiche Spiele geschrieben und sie guten Spiele halten das trotzdem aus. Die Qualität die man verliert ist schwierig zu zeigen aber definitiv da.

Ich spiele CS und da haben Hacks das Spiel so weit vergiftet dass nicht mal jemand tatsächlich hacken muss im jeweiligen Spiel für den negativen Effekt. Überall Misstrauen und deswegen negative Attitüde
 
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Das Argument dass erfolgreiche Spiele mit Bots erfolgreich waren zieht nicht. Es werden ja Bots eher für erfolgreiche Spiele geschrieben und sie guten Spiele halten das trotzdem aus. Die Qualität die man verliert ist schwierig zu zeigen aber definitiv da.

Ich spiele CS und da haben Hacks das Spiel so weit vergiftet dass nicht mal jemand tatsächlich hacken muss im jeweiligen Spiel für den negativen Effekt. Überall Misstrauen und deswegen negative Attitüde

nehmen wir das beispiel von MV, dem ich mich absolut anschließe, so ist wow durch farmbots und dumpingpreise für uns wieder wirklich interessant geworden, weil man nicht mehr 247294742728474 gold für jeden scheiß ausgeben muss, was das spielgefühl zumindest für uns verbessert hat. so über einen kamm scheren kann man das ganze einfach nicht, genau deswegen kann nicht einfach im zweifel pro spieleanbieter entschieden werden
 
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Genau das tut der Botbetreiber doch gar nicht. Er verkauft Bohnen und bewirbt die damit: "Mit den Bohnen können Sie problemlos jemandem den Arsch ins Gesicht schieben und Pfurzen!". Ich halte das für ein fragwürdiges Geschäftsgebaren, aber nicht für strafbar.

Und hier passt der Vergleich wieder nicht. Bohnen sind ein Lebensmittel. Und anderen Leuten ins Gesicht Furzen ist auch keine häufige Anwendung. Daher ist die Werbung fragwürdig aber wohl kaum Strafbar. Die Bots haben aber keinen anderen Zweck als einem ganz bestimmten Geschäft in die Verkaufsräume zu furzen.


Eben nicht "andere Dinge" sondern gegen Gesetze oder Verordnungen die vom Gesetzgeber oder damit beauftragten Behörden legitimiert wurden. Ein Verstoß gegen einen Privatvertrag zieht möglicherweise eine zivilrechtliche Haftung nach sich, kann aber auch immer nur von einer der Vertragsparteien begangen werden. Ein Vertragsverstoß durch Dritte ist nicht möglich. Kann gar nicht möglich sein, weil die Dritte Partei den Vertrag weder jemals akzeptiert hat noch der Inhalt ihm überhaupt bekannt sein muss.

Verstöße gegen anderer Gesetze (wie z.B. Copyright, Markenrecht, Unlauterer Wettbewerb) fallen unter andere Dinge. Natürlich habe ich mit "andere Dinge" nur relevantes gemeint, und nicht alles auf der Welt.

Wie genau stellst Du Dir das in der Praxis denn vor? (...) Ich denke eher, dass das Ganze bei der Abfrage "Tatbestand? Rechtswidrigkeit? Schuld?" an der Schuldfrage scheitert, da der Handwerker zum Zeitpunkt der Arbeit davon ausgehen musste, rechtmäßig beauftragt worden zu sein.

Du hast in deinem Beispiel explizit geschrieben dass der Handwerker weiß dass er gegen den Willen des Eigentümers handelt, insoweit existiert dieses Problem nicht. Die Schuldfrage steht per Definition fest.

Gegen welches Gesetz oder welche Verordnung die durch den Gesetzgeber oder eine entsprechend beliehene Behörde geschaffen wurden, verstößt der Verkauf von Bots denn? Die "guten Sitten" vielleicht. Ist aber imho ziemlich schwammig. Verträge mit Dritten sind hierbei meiner Meinung nach explizit irrelevant.

Wenn wir darüber reden und somit akzeptieren dass "gegen ToS verstoßen ist nicht verboten, also ist Bot verkaufen legal" KEIN hinreichendes Argument ist, dann sind wir schonmal einen Schritt weiter, das ist gut.
Welche Gesetze: Nun das Gericht hat zumindest schonmal unlauterer Wettbewerb, Copyright und Markenrecht festgestellt, also wenigstens schonmal diese drei.
Ich frage mich immernoch ob es ein Gesetz gibt unter denen man das auch irgendwie als Computersabotage oder ähnliches sehen kann. Fakt ist, es werden Daten verändert die so nicht verändert werden dürfen, und die auch mit wirksamen technischen Maßnahmen gegen diese Veränderung geschützt sind. Ich gehe davon aus dass der Computersabotage Paragraph nicht dafür gedacht ist, aber vielleicht gibt es etwas ähnliches. Zumindest moralisch sollte es dies meiner Meinung nach geben.

Genau, es ist unlauteres Geschäftsgebaren... das OLG bezieht sich hier aber auf einen Paragraphen, der lt. Gesetzestext explizit "Mitbewerber" betrifft. Das ist bei Botanbietern imho ziemlich fraglich, denn diese treten keinesfalls als Konkurrenten des Spieleanbieters auf noch wollen sie diesem explizit schaden. Im Gegenteil, ein Erfolg des Spiels und Spieleanbieters liegt doch im ureigensten Interesse des Botanbieters. Ich denke das Gericht hat diesen Weg genommen, weils sonst wirklich nicht viel anderes gibt auf was man sich berufen könnte. Die Begründung ist halt nicht ganz so weit an den Haaren herbeigezogen wie andere, die noch schwammiger wären.

Sie wollen ihm nicht explizit Schaden, aber sie wissen dass sie ihm Schaden und akzeptieren das. Weil das Geschäftsmodell nur durch diesen Schaden funktioniert. Das ganze Geschäftsmodell basiert nur darauf die Leistung zu nehmen die Blizzard erschaffen, und diese zu beschädigen. Ich halte dies für moralisch sehr fragwürdig, und stimme der Einschätzung des Gerichts zu.
Ich stimme dir natürlich zu das man über diesen Punkt durchaus diskutieren, also das ist ein Punkt über den sich eine Diskussion lohnt weil so eine Gesetzesinterpretation immer schwierig ist. Vielleicht kannst du dir ja mal die Begründung des Gerichts durchlesen und sagen an welchem Punkt sie deiner Meinung nach falsch ist?


Na dann lies mal genau was da steht. Ein konkreter Schaden ist eben NICHT nachgewiesen worden, es ist lediglich dargelegt worden, dass die Verwendung der Bots nachteilige Auswirkungen haben KANN. Sehr sehr schwache Begründung in meinen Augen.

Und wenn du noch weiter liest, dann siehst du auch warum dies nicht relevant ist.
Bestreitest du eigentlich ernsthaft den Schaden den Aimbots und Wallhacks anrichten oder ist das nur eine juristisches Argument dass dir der Schaden nicht ausreichend nachgewiesen ist?

Das von Dir zitierte Urteil ist also nur die Auffassung der involvierten Richter, so weit so gut. Ist dennoch nicht der Weisheit letzter Schluss und kann man gern auch anders sehen.

Ja richtig, das kann man durchaus anders sehen. Das war allerdings bereits einmal durch die Berufung, also es sind schon ein paar mehr Richter dieser Meinung - die können sich natürlich trotzdem irren, da stimme ich dir zu.
Die Konsequenz bleibt allerdings das man ernsthaft in Betracht ziehen muss dass der Verkauf der bots gegen diverse Gesetze verstößt, und dieses Argument "gegen ToS verstoßen ist nicht verboten, also ist bots verkaufen erlaubt" ein logischer Fehlschluss bleibt.

Nur um das klar zu stellen: Ich bin nicht Pro-Bots, sie sind mir ziemlich egal. Ginge es nach mir, wären alle Spiele botfrei. Ich sehe nur nicht, dass das Anbieten von Bots ein Fall für die Justiz ist sondern etwas, was der Spieleanbieter entweder aushalten muss oder seine Produkte entsprechend programmieren, dass Bots entweder nicht funktionieren, oder die anderen Spieler nicht stören oder schnell erkannt werden um die betreffenden Spieler zu verwarnen oder zu entfernen. Es geht schließlich, so argumentiert ja der Anbieter selbst, um die Zufriedenheit der legalen Spieler. Genau, und das ist Supportaufgabe des Anbieters.

Dieser Argumentation kann ich nicht zustimmen. Es ist unmöglich die Produkte entsprechend zu programmieren, ein ausreichend geschickter Angreifer wird immer Möglichkeiten finden den Schutz zu umgehen. Man kann nicht die Verantwortung einzig und allein auf den Verteidiger schieben, irgendwo muss auch der Angriff verboten sein, und das ist ja auch der Fall.
Du könntest mit der gleichen Logik Argumentieren warum das hacken von Datenservern legal ist, schließlich ist es ja die Aufgabe des Anbieters die Daten der Kunden zu schützen.
 
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Und hier passt der Vergleich wieder nicht. Bohnen sind ein Lebensmittel. Und anderen Leuten ins Gesicht Furzen ist auch keine häufige Anwendung. Daher ist die Werbung fragwürdig aber wohl kaum Strafbar. Die Bots haben aber keinen anderen Zweck als einem ganz bestimmten Geschäft in die Verkaufsräume zu furzen.
Ja, so wie etliche andere Produkte auf dem Markt auch bereits existierende andere Produkte verändern oder deren Art der Nutzung ändern, ohne dass man auf "was der Hersteller will" Rücksicht nehmen müsste. Mir geht es hier primär um die Argumentation, dass der Vertrag zwischen Blizzard und dem Gamer für den Botanbieter irgendeine Relevanz hätte. Hat er nicht und kann er nicht haben, völlig egal was da drin steht weil der Botanbieter keine Vertragspartei ist.

Verstöße gegen anderer Gesetze (wie z.B. Copyright, Markenrecht, Unlauterer Wettbewerb) fallen unter andere Dinge. Natürlich habe ich mit "andere Dinge" nur relevantes gemeint, und nicht alles auf der Welt.
Ja und natürlich kann ein bestimmter Bot bzw. Hersteller unter Umständen gegen diese aufgeführten Punkte verstoßen und dann auch zu Recht belangt werden. All das tangiert jedoch den Kern der Argumentation, also das Botprogramm und seine Funktion nicht im geringsten sondern sind erstmal nur Strohhalme an denen man sich hochzieht, um überhaupt einen Fuß in die Tür zu bekommen. Würde der Bothersteller alle Werbung mit dem Spielenamen oder Logos etc. entfernen bliebe nur der "unlautere Wettbewerb" und da scheitert es imho daran, dass der Botanbieter schlicht kein Wettbewerber ist und der Bot eine Schädigung des Spieleanbieters allerhöchstens als Nebeneffekt auslösen könnte (nicht zwangsläufig tut!).

Du hast in deinem Beispiel explizit geschrieben dass der Handwerker weiß dass er gegen den Willen des Eigentümers handelt, insoweit existiert dieses Problem nicht. Die Schuldfrage steht per Definition fest.
Das Beispiel diente nur der Verdeutlichung des Problems, in der Praxis geht der Handwerker davon aus, dass er nichts unrechtes tut und mir sind wirklich keine Fälle bekannt, wo ein Eigentümer eine Firma für den erteilten Auftrag eines Mieters haftbar machen konnte. Ich kann mir das auch nicht wirklich vorstellen, weil dies kleinere und mittelständische Firmen vor fast unlösbare Haftungsprobleme stellen würde. Meine Ansicht bleibt bestehen, dass Vereinbarungen zwischen zwei Parteien, egal ob durch Vertrag, AGB, ToS oder whatever für aussenstehende Dritte keine Rechtswirkung entfalten, da diese vom Inhalt der Vereinbarung keine Kenntnis haben müssen. Ausnahmen bei gravierenden Pflichtverletzungen mag es geben, kann sein dass es da für größere Arbeiten irgendwelche Vorschriften gibt.

Wenn wir darüber reden und somit akzeptieren dass "gegen ToS verstoßen ist nicht verboten, also ist Bot verkaufen legal" KEIN hinreichendes Argument ist, dann sind wir schonmal einen Schritt weiter, das ist gut.
Wir sind so weit, dass für Bots das selbe gilt wie für andere Produkte, sie dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen. Das ist aber auch nie bestritten worden sondern lediglich die Annahme, dass sie verboten werden könnten "weil sie etwas tun was in der ToS des Anbieters nicht erlaub ist". Gegen welches Gesetz das simulieren von Eingaben am Client auf dem Rechner des Kunden verstößt, muss aber noch jemand darlegen. Ich finde keins welches da regelt.

Welche Gesetze: Nun das Gericht hat zumindest schonmal unlauterer Wettbewerb, Copyright und Markenrecht festgestellt, also wenigstens schonmal diese drei.
Habe ich oben bereits erklärt, alle Drei tangieren die Hauptfunktion eines Bots (automatisiertes Spielen) gar nicht sondern sind Umwege um den Botanbieter wenigsten wegen "irgendwas" formal belangen zu können, meinetwegen weil er in seiner Vermarktung tatsächlich Gesetze gebrochen hat. Dass Wettbewerb meiner Ansicht nach rausfällt hatte ich auch bereits erklärt.

Ich frage mich immernoch ob es ein Gesetz gibt unter denen man das auch irgendwie als Computersabotage oder ähnliches sehen kann. Fakt ist, es werden Daten verändert die so nicht verändert werden dürfen, und die auch mit wirksamen technischen Maßnahmen gegen diese Veränderung geschützt sind. Ich gehe davon aus dass der Computersabotage Paragraph nicht dafür gedacht ist, aber vielleicht gibt es etwas ähnliches. Zumindest moralisch sollte es dies meiner Meinung nach geben.
Da vertust Du Dich imho. Die Daten die verändert werden sind ja explizit KEINE die nicht verändert werden dürfen, sondern gerade Daten, die durch Interaktion mit der auf dem Kundenrechner installierten Clientsoftware ständig verändert werden und sogar müssen, um das Spiel spielen zu können. Der Bot greift auch niemals direkt auf den Server zu und verändert dort Daten sondern er veranlasst den Client des Spielers, dies zu tun - und das kann er nur in dem Rahmen wie der Client Berechtigungen zu Veränderungen auf dem Server erhalten hat. Berichtige mich, aber imho kann ein Bot auf dem Server nichts tun, was ein "perfekter" Spieler nicht auch könnte. Der Bot ändert ja nicht unberechtigterweise den "Kontostand" des Spielers sondern er erwirtschaftet das Gold auf genau die selbe Weise, nur fehlerlos und ausdauernd während der Spieler gar nicht vor dem Monitor sitzt.
Ich weiß natürlich wie Du das meinst und kann Deine Argumentation auch komplett nachvollziehen, aber eben nur auf der moralischen Ebene. Juristisch fällt mir nichts ein wogegen der Botbetreiber allein mit dem Angebot des Bots verstoßen hätte.

Sie wollen ihm nicht explizit Schaden, aber sie wissen dass sie ihm Schaden und akzeptieren das. Weil das Geschäftsmodell nur durch diesen Schaden funktioniert. Das ganze Geschäftsmodell basiert nur darauf die Leistung zu nehmen die Blizzard erschaffen, und diese zu beschädigen. Ich halte dies für moralisch sehr fragwürdig, und stimme der Einschätzung des Gerichts zu.
Der Botanbieter wird abstreiten, dass solch ein Schaden überhaupt existiert, der Spielebetreiber kann ihn nur annehmen aber nicht beweisen und damit ist die Argumentation hinfällig. Im Extremfall sucht sich der Botbetreiber X Spieler die Aussagen, dass sie nur noch spielen weil sie durch den Bot einfacher an Währung kommen und sich das farmen sparen, sonst hätten sie den Account längst gekündigt. Spätestens dann ist der Beweis erbracht, dass Bots dem Anbieter auch Einnahmen generieren können und er könnte nur noch argumentieren, dass aber MEHR Spieler gehen als durch Bots kommen. Und das dürfte belastbar vor Gericht nicht gelingen.

Bestreitest du eigentlich ernsthaft den Schaden den Aimbots und Wallhacks anrichten oder ist das nur eine juristisches Argument dass dir der Schaden nicht ausreichend nachgewiesen ist?
Ich sehe natürlich die negativen Auswirkungen von Bots/Hacks auf Spiele, dies ist jedoch getrennt von einem finanziellen Schaden für den Anbieter zu betrachten. Mir wäre eine Onlinewelt ohne Bots und Hacks auch lieber, aber ich halte den Ansatz, bereits vermutete und nicht bezifferbare Schäden juristisch verfolgen zu lassen, für den gefährlicheren Weg. Das Beispiel der Adblocker hatten wir in der Diskussion schon, Webseitenbetreiber könnten auf die Idee kommen, Adblocker verbieten zu lassen, weil diese ihnen angeblich ihr Geschäftsmodell zerstören, indem sie es Besuchern ermöglichen die Webseite anzusehen ohne die Werbung zu "konsumieren". Und da habe ich 'ne ganz klare Position zu: Adblocker sind ein Segen und die Onlinewelt in der ich lebe ist durch Adblocker eine deutlich bessere als ohne. Da gibt es sicher noch mehr Beispiele und deren möchte ich ungern Tür und Tor für juristische Verfolgung geöffnet sehen. Der Schaden für alle Nutzer im Netz könnte weitaus größer ausfallen als der nicht nachweisbare den ein paar Spielebots anrichten.

Ja richtig, das kann man durchaus anders sehen. Das war allerdings bereits einmal durch die Berufung, also es sind schon ein paar mehr Richter dieser Meinung - die können sich natürlich trotzdem irren, da stimme ich dir zu.
Die Konsequenz bleibt allerdings das man ernsthaft in Betracht ziehen muss dass der Verkauf der bots gegen diverse Gesetze verstößt, und dieses Argument "gegen ToS verstoßen ist nicht verboten, also ist bots verkaufen erlaubt" ein logischer Fehlschluss bleibt.
Siehe oben. Bot und ToS haben nichts aber auch gar nichts miteinander zu tun.

Dieser Argumentation kann ich nicht zustimmen. Es ist unmöglich die Produkte entsprechend zu programmieren, ein ausreichend geschickter Angreifer wird immer Möglichkeiten finden den Schutz zu umgehen. Man kann nicht die Verantwortung einzig und allein auf den Verteidiger schieben, irgendwo muss auch der Angriff verboten sein, und das ist ja auch der Fall.
Du könntest mit der gleichen Logik Argumentieren warum das hacken von Datenservern legal ist, schließlich ist es ja die Aufgabe des Anbieters die Daten der Kunden zu schützen.
Das mag durchaus richtig sein, Du verklagst aber auch nicht Microsoft, weil der Hacker ein Windows-System benutzt hat sondern Du belangst die Person, die sich illegal Zugriff verschafft hat. Im Übrigen halte ich einen Bot bzw. einen Maphack/Wallhack nicht mit einem Hack (und Zugriff) auf einen Datenserver vergleichbar, denn ein Bot interagiert grundsätzlich nur mit Ressourcen, die er vom Client bekommt und dieser wiederum agiert mit dem Server nur auf Grundlage der Daten, die für die Interaktion von Server und Client vorgesehen sind. Der Hacker eines Datenservers tut dies nicht, er interagiert mit Daten, die er niemals hätte sehen oder downloaden dürfen oder verändert Daten, auf die er keinen Zugriff haben dürfte. Auch ein Maphack oder Wallhack nutzt ja nur Positionsdaten, die der Server dem Client völlig ohne Nachhelfen geschickt hat, er zeigt sie lediglich an obwohl der Client dies (noch) nicht tun würde sondern erst wenn man mit einer Einheit die Map scouted oder sich der Gegner hinter einer Wand vortraut. Auf dem Server wurde weder was verändert noch der Server irgendwie dazu gebracht, Daten herauszugeben, die er nicht herausgeben sollte.

Wie gesagt, interessantes Thema, ich bin ehrlich gespannt ob es dazu mal eine höchstrichterliche Entscheidung gibt und wie die Begründung dann aussieht.
 
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Ja, so wie etliche andere Produkte auf dem Markt auch bereits existierende andere Produkte verändern oder deren Art der Nutzung ändern, ohne dass man auf "was der Hersteller will" Rücksicht nehmen müsste. Mir geht es hier primär um die Argumentation, dass der Vertrag zwischen Blizzard und dem Gamer für den Botanbieter irgendeine Relevanz hätte. Hat er nicht und kann er nicht haben, völlig egal was da drin steht weil der Botanbieter keine Vertragspartei ist.

So wie ich das sehe hat er zwei Auswirkungen:
1. Das Copyright Argument bezieht sich darauf. Der Bothersteller benötigt nämlich die clientsoftware um die bots herzustellen und damit ist er Vertragspartner. Der Vertrag erlaubt lediglich die nicht kommerzielle Nutzung, also darf die Software nicht verfielfältigt werden (also auch nicht in den Arbeitsspeicher oder auf die Festplatte geladen) um damit Bots herzustellen.
2. Es erfüllt den Zweck dass der Botanbieter sich eben nicht damit herausreden kann dass er nicht weiß dass Blizzard keine bots und hacks auf den Servern haben möchte. Oder um bei deinem Beispiel zu bleiben: Der Handwerker weiß dass der Vermieter die Wand nicht haben möchte. Der Botanbieter muss diesen Vertrag kennen, wiel er Blizzards software braucht um den Bot zu schreiben, aber ich denke auch wenn er dies nicht bräuchte, könnte man davon ausgehen dass er dadurch davon Kenntniss haben muss, diese Regelung ist einfach zu erwarten.


All das tangiert jedoch den Kern der Argumentation, also das Botprogramm und seine Funktion nicht im geringsten sondern sind erstmal nur Strohhalme an denen man sich hochzieht, um überhaupt einen Fuß in die Tür zu bekommen. Würde der Bothersteller alle Werbung mit dem Spielenamen oder Logos etc. entfernen bliebe nur der "unlautere Wettbewerb" und da scheitert es imho daran, dass der Botanbieter schlicht kein Wettbewerber ist und der Bot eine Schädigung des Spieleanbieters allerhöchstens als Nebeneffekt auslösen könnte (nicht zwangsläufig tut!).

Der unlautere Wettbewerb trifft den Kern der Argumentation, also die Funktion der Bots genau. Wie gesagt, ich sehe nicht woran das scheitert, und die Richter auch nicht.
Und das Copyright Problem würde immernoch bleiben, selbst wenn alle Werbung mit Spielenamen und Logo entfernt wird.


Wir sind so weit, dass für Bots das selbe gilt wie für andere Produkte, sie dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen. Das ist aber auch nie bestritten worden sondern lediglich die Annahme, dass sie verboten werden könnten "weil sie etwas tun was in der ToS des Anbieters nicht erlaub ist". Gegen welches Gesetz das simulieren von Eingaben am Client auf dem Rechner des Kunden verstößt, muss aber noch jemand darlegen. Ich finde keins welches da regelt.

Das Argument für ein Verbot war nie (zumindest nicht von meiner Seite) "weil sie etwas tun was in der ToS des Anbieters nicht erlaubt ist", sondern weil sie Schaden anrichten auf eine Art die in der ToS nicht erlaubt ist.


Da vertust Du Dich imho. Die Daten die verändert werden sind ja explizit KEINE die nicht verändert werden dürfen, sondern gerade Daten, die durch Interaktion mit der auf dem Kundenrechner installierten Clientsoftware ständig verändert werden und sogar müssen, um das Spiel spielen zu können. Der Bot greift auch niemals direkt auf den Server zu und verändert dort Daten sondern er veranlasst den Client des Spielers, dies zu tun - und das kann er nur in dem Rahmen wie der Client Berechtigungen zu Veränderungen auf dem Server erhalten hat. Berichtige mich, aber imho kann ein Bot auf dem Server nichts tun, was ein "perfekter" Spieler nicht auch könnte.

Ich halte es für irrelevant ob es ein Spieler auch könnte. Fakt ist, der Spieler ohne Bot hat die Erlaubnis, der mit Bot hat die Erlaubnis nicht. Wer eine Zugangsberechtigung zur Datenbank hat könnte die Daten ja auch löschen. Trotzdem darfst du keinen Hack verwenden um Datenbanken zu löschen.

Der Botanbieter wird abstreiten, dass solch ein Schaden überhaupt existiert (...) Und das dürfte belastbar vor Gericht nicht gelingen.

Ist bereits gelungen ;)


Ich sehe natürlich die negativen Auswirkungen von Bots/Hacks auf Spiele, dies ist jedoch getrennt von einem finanziellen Schaden für den Anbieter zu betrachten. Mir wäre eine Onlinewelt ohne Bots und Hacks auch lieber, aber ich halte den Ansatz, bereits vermutete und nicht bezifferbare Schäden juristisch verfolgen zu lassen, für den gefährlicheren Weg. Das Beispiel der Adblocker hatten wir in der Diskussion schon, Webseitenbetreiber könnten auf die Idee kommen, Adblocker verbieten zu lassen, weil diese ihnen angeblich ihr Geschäftsmodell zerstören, indem sie es Besuchern ermöglichen die Webseite anzusehen ohne die Werbung zu "konsumieren". Und da habe ich 'ne ganz klare Position zu: Adblocker sind ein Segen und die Onlinewelt in der ich lebe ist durch Adblocker eine deutlich bessere als ohne. Da gibt es sicher noch mehr Beispiele und deren möchte ich ungern Tür und Tor für juristische Verfolgung geöffnet sehen. Der Schaden für alle Nutzer im Netz könnte weitaus größer ausfallen als der nicht nachweisbare den ein paar Spielebots anrichten.

Adblocker werden von der Argumentation aber nicht betroffen. Das Gerichtsurteil gegen Bossland existiert ja auch schon und Adblocker sind nicht betroffen.


Das mag durchaus richtig sein, Du verklagst aber auch nicht Microsoft, weil der Hacker ein Windows-System benutzt hat sondern Du belangst die Person, die sich illegal Zugriff verschafft hat.

Der Vergleich passt wieder nicht weil windows ein Betriebssystem ist und kein hackingtool. Die bots können aber nichts anderes und sind auch für nichts anderes gedacht. Wenn jemand ein hackingtool vertreibt um die Datenbanken der Deutschen Bahn zu hacken, und AUSSCHLIESSLICH diese Datenbanken, bin ich mir ziemlich sicher das dies auch illegal ist.
 
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So wie ich das sehe hat er zwei Auswirkungen:
1. Das Copyright Argument bezieht sich darauf. Der Bothersteller benötigt nämlich die clientsoftware um die bots herzustellen und damit ist er Vertragspartner. Der Vertrag erlaubt lediglich die nicht kommerzielle Nutzung, also darf die Software nicht verfielfältigt werden (also auch nicht in den Arbeitsspeicher oder auf die Festplatte geladen) um damit Bots herzustellen.
man kann sich das spiel kaufen, ohne die agbs zu akzeptieren und ist somit nicht vertragspartner, aber wenn wirs ganz genau nehmen wollen: er könnte auch einem freund beim spielen zugucken und sich positionen und timings merken und diese dann einfach simulieren lassen
 
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man kann sich das spiel kaufen, ohne die agbs zu akzeptieren und ist somit nicht vertragspartner, aber wenn wirs ganz genau nehmen wollen: er könnte auch einem freund beim spielen zugucken und sich positionen und timings merken und diese dann einfach simulieren lassen

Den Punkt haben die Gerichte bereits widerlegt, dass man die AGB erst nach dem kaufen sieht ist nicht relevant. Es ist einfach üblich dass man beim Kauf von Spielen keine kommerziellen Nutzungsrechte erwirbt.
Ich bezweifle sehr stark dass das mit dem zugucken funktionieren würde, ich glaube diese Argumentation hat noch nichtmal Bossland versucht, das wäre völlig unglaubwürdig.
 
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So wie ich das sehe hat er zwei Auswirkungen:
1. Das Copyright Argument bezieht sich darauf. Der Bothersteller benötigt nämlich die clientsoftware um die bots herzustellen und damit ist er Vertragspartner. Der Vertrag erlaubt lediglich die nicht kommerzielle Nutzung, also darf die Software nicht verfielfältigt werden (also auch nicht in den Arbeitsspeicher oder auf die Festplatte geladen) um damit Bots herzustellen.
Ist denn das bewiesen worden? Ich hab jetzt selbst noch keinen Bot programmiert, aber dass die Clientsoftware während ihres Betriebs Arbeitsspeicher/Festplatte meines Rechners nutzt, ist eine Funktion die notwendig ist und ihr vom Spieleanbieter selbst mitgegeben wurde. Dass ich mir die Daten die auf meinem Rechner gerade verarbeitet werden jedoch ansehen kann (z.B. über andere Programme, die Dateien öffnen und anzeigen oder Teile des Arbeitsspeichers oder des Netzwerktraffics anzeigen) wird mir wohl kaum jemand verbieten können. Dann wäre es ja illegal und würde gegen das Copyright verstoßen, wenn ich bei irgendeiner Spieledatei Rechtsklick->Open in Editor mache, oder wenn mein Betriebssystem eine Vorschau von Bilddateien generiert.
Dass im Bot selbst Teilcode des Spieleclients steckt, daran glaube ich eher weniger. Das wäre natürlich ein klarer Verstoß, sofern es denn bewiesen werden könnte.

Last but not least ist es üblich, dass z.B. Konkurrenten Produkte eines Anbieters kaufen, auseinandernehmen und analysieren was dort wie funktioniert. Das ist bei physischen Produkten völlig Gang und Gäbe, wieso sollte es ausgerechnet bei Software verboten sein, sich den ausgeführten Code anzusehen und daraus seine Schlüsse zu ziehen?
http://www.auto-service.de/news/for...kauft-tesla-model-x-deutlich-listenpreis.html

Wie gesagt, ich halte diese Copyright-Sache für einen sehr dünnen Strohhalm, weil man sonst nichts hat.

2. Es erfüllt den Zweck dass der Botanbieter sich eben nicht damit herausreden kann dass er nicht weiß dass Blizzard keine bots und hacks auf den Servern haben möchte. Oder um bei deinem Beispiel zu bleiben: Der Handwerker weiß dass der Vermieter die Wand nicht haben möchte. Der Botanbieter muss diesen Vertrag kennen, wiel er Blizzards software braucht um den Bot zu schreiben, aber ich denke auch wenn er dies nicht bräuchte, könnte man davon ausgehen dass er dadurch davon Kenntniss haben muss, diese Regelung ist einfach zu erwarten.
Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass der Botanbieter die ToS genau kennt, niemand wird einen Bot für ein Game schreiben, von dem er keine Ahnung hat und sicherlich hat man sich allein in Vorbereitung auf gerichtliche Auseinandersetzungen die ToS Punkt für Punkt angesehen. Ebenso ist mir natürlich auch klar, dass selbst ohne dieses Wissen dem Bothersteller durchaus klar ist, dass der Spieleanbieter das nicht möchte. Darum geht es aber überhaupt nicht sondern um die schlichte Tatsache, dass das Vertreiben der Bots vom Inhalt der ToS überhaupt nicht tangiert wird. Der Vertrieb kann lange nach dem Ende des Vertragsverhältnisses entstanden sein, falls ein solches überhaupt jemals existierte. Schließlich kann man die benötigten Daten auch auf dem Rechner einer anderen Person loggen (die dann erstmal zu ermitteln wäre) und dennoch seinen Bot schreiben. Die Aussage "Botanbieter ist automatisch Vertragspartei weil der musste ja die Clientsoftware haben" ist also erstmal zu beweisen. Und anschließend wäre zu klären, ob man auch nach dem Ende des Vertrages noch an dessen Bedingungen gebunden ist, woran ich nicht glaube. Wenn ich während des Zockens Screenshots mache und irgendwann mein Abo kündige, muss ich die Screenshots ja auch nicht löschen, obwohl sie vom Spiel generierte Daten enthalten, nämlich den Inhalt des Bildschirms zu einem bestimmten Frame. Selbiges gilt für Savegames oder Konfigurationsdateien, deren Existenz erst durch das Zutun des Spielers möglich wurde, diese unterliegen imho nicht der vollen Verfügungsgewalt des Spieleanbieters. Ähnliches würde ich für ein Programm annehmen, welches auf meinem eigenen Rechner Interaktionen mit der Clientsoftware vornimmt und von mir selbst geschrieben wurde.

Der unlautere Wettbewerb trifft den Kern der Argumentation, also die Funktion der Bots genau. Wie gesagt, ich sehe nicht woran das scheitert, und die Richter auch nicht.
Lies den Gesetzestext dazu. Der Botanbieter ist kein Konkurrent für den Spieleanbieter noch hat er die primäre (!) Intention mit seinem Handeln, diesen zu schädigen. Zumindest bei diesen beiden Punkten wirst Du mir doch wohl zustimmen, die liegen sonnenklar auf der Hand.
Dass die Richter dem folgen halte ich für ziemlich traurig.

Und das Copyright Problem würde immernoch bleiben, selbst wenn alle Werbung mit Spielenamen und Logo entfernt wird.
Siehe oben, der Argumentation folge ich nicht.

Das Argument für ein Verbot war nie (zumindest nicht von meiner Seite) "weil sie etwas tun was in der ToS des Anbieters nicht erlaubt ist", sondern weil sie Schaden anrichten auf eine Art die in der ToS nicht erlaubt ist.
Wir drehen uns im Kreis. Der "Schaden" wird vom Spieleanbieter vermutet, kann aber nicht beziffert werden. Die ToS spielen dabei imho überhaupt keine Rolle, da imho der Botanbieter eben nicht Vertragspartei ist, wie von Dir angenommen.

Ich halte es für irrelevant ob es ein Spieler auch könnte. Fakt ist, der Spieler ohne Bot hat die Erlaubnis, der mit Bot hat die Erlaubnis nicht. Wer eine Zugangsberechtigung zur Datenbank hat könnte die Daten ja auch löschen. Trotzdem darfst du keinen Hack verwenden um Datenbanken zu löschen.
Schön, dass wir uns einig sind. Genau darum sind hackende Spieler zu belangen. Was das mit dem Botanbieter zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Ist bereits gelungen ;)
Nicht laut dem was hier im Topic zitiert wurde. Da stand nur, dass Blizz darlegen konnte, dass ein solcher Schaden entstehen KANN. Das ist ein signifikanter Unterschied. Berichtige mich, falls ich das falsch gelesen habe.

Adblocker werden von der Argumentation aber nicht betroffen. Das Gerichtsurteil gegen Bossland existiert ja auch schon und Adblocker sind nicht betroffen.
Wegen mir können sie Bossland 100 Jahre wegsperren und ihm bis auf Brot und Wasser alles pfänden, ist mir Jacke. Es geht um die Signalwirkung die solch ein Urteil haben könnte. Könnte! Da ist er wieder, der eventuell auftretende Schaden, den ich nur vermute aber gar nicht belegen kann... bist du jetzt auch auf meiner Seite, dass meine Vermutung eines Nachteils den ich erleide, aber nicht beziffern kann, ausreichend ist um eine Entscheidung darauf zu stützen?

Der Vergleich passt wieder nicht weil windows ein Betriebssystem ist und kein hackingtool. Die bots können aber nichts anderes und sind auch für nichts anderes gedacht. Wenn jemand ein hackingtool vertreibt um die Datenbanken der Deutschen Bahn zu hacken, und AUSSCHLIESSLICH diese Datenbanken, bin ich mir ziemlich sicher das dies auch illegal ist.
Kann schon sein, unberechtigter Zugriff auf nichtöffentliche, geschützte Daten eines fremden Servers ist ja auch per Gesetz verboten und man könnte dem Hackingtoolanbieter mit Sicherheit eine Art Beteiligung, Beihilfe, Mitwirkung wie auch immer die Juristen das nennen, anlasten.
Das Nichtbeachten von ToS und Betreiben eines Bots um eine Clientsoftware zu steuern, auch wenn diese naturgemäß mit einem Server interagiert, ist jedoch von keinem Gesetz verboten. Ginge auch schlecht, weil ein Haufen Programme auf Deinem Rechner Einfluss auf die Clientsoftware nehmen, und sei es nur der Maustreiber. Da müsstest Du jetzt schon ein relativ komplexes Gesetzeswerk schaffen, welches regelt was wann wie warum "Serversabotage" ist und was legal ist. Ein Maustreiber mit Makrofunktion die 10 Aktionen mit 1 Klick ausführt - legal oder verboten? Was ist, wenn das Makro ganze komplexe Klickfolgen perfekt abspielt? Ein Grafiktreiber der Kontraste, Konturen oder Erkennbarkeit von Bewegungen verbessert - legal oder verboten? Und da gibts sicher noch ein Haufen anderer Dinge die uns jetzt gar nicht einfallen. Das schafft doch mehr Probleme als es löst. Meiner Meinung nach zumindest.
 

Das Schaf

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Das Nichtbeachten von ToS und Betreiben eines Bots um eine Clientsoftware zu steuern, auch wenn diese naturgemäß mit einem Server interagiert, ist jedoch von keinem Gesetz verboten. Ginge auch schlecht, weil ein Haufen Programme auf Deinem Rechner Einfluss auf die Clientsoftware nehmen, und sei es nur der Maustreiber. Da müsstest Du jetzt schon ein relativ komplexes Gesetzeswerk schaffen, welches regelt was wann wie warum "Serversabotage" ist und was legal ist. Ein Maustreiber mit Makrofunktion die 10 Aktionen mit 1 Klick ausführt - legal oder verboten? Was ist, wenn das Makro ganze komplexe Klickfolgen perfekt abspielt? Ein Grafiktreiber der Kontraste, Konturen oder Erkennbarkeit von Bewegungen verbessert - legal oder verboten? Und da gibts sicher noch ein Haufen anderer Dinge die uns jetzt gar nicht einfallen. Das schafft doch mehr Probleme als es löst. Meiner Meinung nach zumindest.

genau das war auch immer mein Problem mit den Makros etc die in WoW "verboten" waren. Während Maus-/tastaturtreiber genau solche Funktionen bereitstellten.
Wo ist denn da der Unterschied? Es gibt einfach keinen.
Und genau bei solchen Sachen öffnet so ein Urteil Türen und Tore.

Klar dass bossi's Hacks für Overwatch oder was auch immer doof sind sind wir uns alle einig.
ich denke wir sind uns auch alle einig dass die Botuser gebanned werden sollten.
Dass der Bothersteller aber für die Nutzung verklagt wird finde ich daneben.
 
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Der Adblockervergleich ist eigentlich interessant. In dem Fall könnte man den entstandenen Schaden ja sogar ziemlich exakt in Euro beziffern. Und da folgen die Gerichte Syzygys Argumentation und das auch schon mehrfach: http://www.golem.de/news/adblock-pl...ng-verliert-klage-gegen-eyeo-1603-120031.html

Gut, in dem Urteil sind auch Fehler drin, denn Adblock ändert nicht nur die Anzeige der Webseiten, sondern verhindert das Laden von Inhalten des Servers. Würden sie die Werbung nur unsichtbar machen, läge der Druck endlich mal bei der Werbebranche statt bei den Seitenbetreibern.
 
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Ist denn das bewiesen worden? (...)

Was meinst du mit bewiesen? Lies am besten mal das Urteil, ich glaube das beantwortet deine Frage, und die begründungen sind viel ausführlicher und sauberer als alles was ich mal schnell ins Forum schreiben könnte. https://www.telemedicus.info/urteil...er-Client-Software-fuer-ein-MMORPG-Spiel.html ab 3. ist der interessante Teil.



Last but not least ist es üblich, dass z.B. Konkurrenten Produkte eines Anbieters kaufen, auseinandernehmen und analysieren was dort wie funktioniert. Das ist bei physischen Produkten völlig Gang und Gäbe, wieso sollte es ausgerechnet bei Software verboten sein, sich den ausgeführten Code anzusehen und daraus seine Schlüsse zu ziehen?

vermutlich weil dies bei Software Vervielfältigung voraussetzt, bei physischen Produkten nicht.



Der Vertrieb kann lange nach dem Ende des Vertragsverhältnisses entstanden sein, falls ein solches überhaupt jemals existierte. (...) Selbiges gilt für Savegames oder Konfigurationsdateien, deren Existenz erst durch das Zutun des Spielers möglich wurde, diese unterliegen imho nicht der vollen Verfügungsgewalt des Spieleanbieters.

Der Vertrieb schon, aber die Herstellung nicht. Die geht nur unter Nutzung der Spieldaten, und die unterliegen zwar nicht der vollen Verfügungsgewalt, aber ein Verbot der Vervielfältigung zu kommerziellem Nutzen ist ohne weiteres möglich. Ich verweise nochmal auf das verlinkte Urteil, die Begründung ist wirklich sehr ausführlich.


Lies den Gesetzestext dazu. Der Botanbieter ist kein Konkurrent für den Spieleanbieter noch hat er die primäre (!) Intention mit seinem Handeln, diesen zu schädigen. Zumindest bei diesen beiden Punkten wirst Du mir doch wohl zustimmen, die liegen sonnenklar auf der Hand.
Dass die Richter dem folgen halte ich für ziemlich traurig.

Von primärer Intention steht nichts im Gesetz.
Nach der Definition die ich auf Wikipedia finde ist er Mittbewerber. "Demnach ist Mitbewerber jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Das konkrete Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann."

Die "gleichartigen Waren oder gewerblichen Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises" sind anscheinend ziemlich weit gefasst, siehe dazu auch folgendes Urteil: https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1972-01-12/I-ZR-60_70


Wir drehen uns im Kreis. Der "Schaden" wird vom Spieleanbieter vermutet, kann aber nicht beziffert werden. Die ToS spielen dabei imho überhaupt keine Rolle, da imho der Botanbieter eben nicht Vertragspartei ist, wie von Dir angenommen.

Beziffern ist nicht nötig solange dargelegt werden kann das diese signfikanten Schaden verursachen können. Siehe das Urteil. Die ToS spielen insoweit eine Rolle, als das sie klarstellen was erlaubt ist und was nicht, also welche Schäden Blizzard als selbstverschuldet hinnehmen muss. Wenn in den ToS bzw. im allgemeinen Gebrauch von Spielen Bots und hacks erlaubt wären, dann könnte sich Blizzard kaum auf den Schaden berufen.

Schön, dass wir uns einig sind. Genau darum sind hackende Spieler zu belangen. Was das mit dem Botanbieter zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Weil er das Werkzeug ganz speziell dafür herstellt und verkauft. Glaubst du denn du könntest du hacking software aus meinem Beispiel verkaufen? "hacken sie die deutsche bahn und machen sie ihre Tickets kostenlos mit unserer tollen software".


Nicht laut dem was hier im Topic zitiert wurde. Da stand nur, dass Blizz darlegen konnte, dass ein solcher Schaden entstehen KANN. Das ist ein signifikanter Unterschied. Berichtige mich, falls ich das falsch gelesen habe.

Dein Argument war dass die Argumentation mit dem Schaden hinfällig ist weil der Botanbieter das einfach abstreitet und der Spielhersteller das nicht ausreichend beweisen kann.
Und das ist mit dem Gerichtsurteil widerlegt, der Schaden wurde bereits ausreichend nachgewiesen. Auch wenn es sich nur um Schaden handelt der entstehen kann, hat das Gericht explizit darauf hingewiesen dass dies reicht.


Wegen mir können sie Bossland 100 Jahre wegsperren und ihm bis auf Brot und Wasser alles pfänden, ist mir Jacke. Es geht um die Signalwirkung die solch ein Urteil haben könnte. Könnte! Da ist er wieder, der eventuell auftretende Schaden, den ich nur vermute aber gar nicht belegen kann... bist du jetzt auch auf meiner Seite, dass meine Vermutung eines Nachteils den ich erleide, aber nicht beziffern kann, ausreichend ist um eine Entscheidung darauf zu stützen?

Nein, meiner Ansicht nach konntest du deinen potentiellen Schaden nicht ausreichend substantiiert darlegen.


Kann schon sein, unberechtigter Zugriff auf nichtöffentliche, geschützte Daten eines fremden Servers ist ja auch per Gesetz verboten und man könnte dem Hackingtoolanbieter mit Sicherheit eine Art Beteiligung, Beihilfe, Mitwirkung wie auch immer die Juristen das nennen, anlasten.
Das Nichtbeachten von ToS und Betreiben eines Bots um eine Clientsoftware zu steuern, auch wenn diese naturgemäß mit einem Server interagiert, ist jedoch von keinem Gesetz verboten. Ginge auch schlecht, weil ein Haufen Programme auf Deinem Rechner Einfluss auf die Clientsoftware nehmen, und sei es nur der Maustreiber. Da müsstest Du jetzt schon ein relativ komplexes Gesetzeswerk schaffen, welches regelt was wann wie warum "Serversabotage" ist und was legal ist. Ein Maustreiber mit Makrofunktion die 10 Aktionen mit 1 Klick ausführt - legal oder verboten? Was ist, wenn das Makro ganze komplexe Klickfolgen perfekt abspielt? Ein Grafiktreiber der Kontraste, Konturen oder Erkennbarkeit von Bewegungen verbessert - legal oder verboten? Und da gibts sicher noch ein Haufen anderer Dinge die uns jetzt gar nicht einfallen. Das schafft doch mehr Probleme als es löst. Meiner Meinung nach zumindest.

Nein, ist ziemlich einfach zu lösen:
Alles was versucht einen wirksamen Schutz zu umgehen ist verboten, so ähnlich funktioniert auch schon ein Gesetz zum Copyright.
Solange ich keine Funktion einbaue die spezielle Maustreiber blockt sind Maustreiber ok. Wenn diese Funktion aber drin ist darf ich keine hacks verwenden um diesen Schutz zu umgehen.
 
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Was meinst du mit bewiesen? Lies am besten mal das Urteil, ich glaube das beantwortet deine Frage, und die begründungen sind viel ausführlicher und sauberer als alles was ich mal schnell ins Forum schreiben könnte. https://www.telemedicus.info/urteil...er-Client-Software-fuer-ein-MMORPG-Spiel.html ab 3. ist der interessante Teil.
+
vermutlich weil dies bei Software Vervielfältigung voraussetzt, bei physischen Produkten nicht.
+
Der Vertrieb schon, aber die Herstellung nicht. Die geht nur unter Nutzung der Spieldaten, und die unterliegen zwar nicht der vollen Verfügungsgewalt, aber ein Verbot der Vervielfältigung zu kommerziellem Nutzen ist ohne weiteres möglich. Ich verweise nochmal auf das verlinkte Urteil, die Begründung ist wirklich sehr ausführlich.
Nachdem ich im Urteil gelesen habe, dass er die Clientsoftware sowohl auf seinen privaten als auch auf den Firmenrechnern installiert hatte, die Mitarbeiter die nutzten und das Urteil gar keine Codevervielfältigung sondern die Nutzung der Software ohne gewerbliche Lizenz betrifft, kann ich mich dem sogar anschließen. In diesem konkreten Einzelfall hat er also nicht durch den Vertrieb des Bots, sondern durch die Nutzung der Clients zu gewerblichen Zwecken (Entwicklung, Test und Verbesserung seines Produkts) gegen geltendes Recht verstoßen, da ihm die Software nur zum privaten Zweck des Spielens überlassen wurde. Daran gibts nichts auszusetzen, schränkt aber die Beweisführung dahingehend ein, dass also de-facto nicht "Bots an sich" verboten wurden, sondern nur die Nutzung der Clientsoftware für ihre Entwicklung. Sollte ich also einen Bot schreiben können, ohne die Clientsoftware während dieser Entwicklung zu benötigen (z.B. weil ich nur eine Folge von Tastaturkommandos simuliere und die Hotkeys mir auch ohne Software bekannt sein können), wäre diese Entwicklung nicht mehr übers Urheberrecht angreifbar (imho).

Ich stimme aber zu, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass eine Firma im großen Stil einen leistungsfähigen Bot der über einfache Makros hinausgeht, erstellen kann, ohne die Clientsoftware zu benutzen.

Von primärer Intention steht nichts im Gesetz.
Nach der Definition die ich auf Wikipedia finde ist er Mittbewerber. "Demnach ist Mitbewerber jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Das konkrete Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann."

Die "gleichartigen Waren oder gewerblichen Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises" sind anscheinend ziemlich weit gefasst, siehe dazu auch folgendes Urteil: https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1972-01-12/I-ZR-60_70
Habe mir auch dieses Urteil durchgelesen und halte das nicht für vergleichbar. Dort geht es um "kaufen sie mein Produkt X an Stelle von Produkt Y!", was ganz klar einen Wettbewerb (entweder-oder-Entscheidung des Kunden zum Nachteil des jeweils anderen Gewerbetreibenden) auslösen soll. Dies passiert beim Vertrieb von Bots jedoch nicht.

Beziffern ist nicht nötig solange dargelegt werden kann das diese signfikanten Schaden verursachen können. Siehe das Urteil. Die ToS spielen insoweit eine Rolle, als das sie klarstellen was erlaubt ist und was nicht, also welche Schäden Blizzard als selbstverschuldet hinnehmen muss. Wenn in den ToS bzw. im allgemeinen Gebrauch von Spielen Bots und hacks erlaubt wären, dann könnte sich Blizzard kaum auf den Schaden berufen.
Davon finde ich im Urteil nichts. Entweder ich hab was übersehen, oder man beschreibt lediglich das was der Bot tut, verurteilt es aber ausschließlich wegen der gewerblichen Nutzung der Software. Ob Blizzard in den Games Bots erlaubt oder verbietet wird dort gar nicht betrachtet oder bewertet.

Weil er das Werkzeug ganz speziell dafür herstellt und verkauft. Glaubst du denn du könntest du hacking software aus meinem Beispiel verkaufen? "hacken sie die deutsche bahn und machen sie ihre Tickets kostenlos mit unserer tollen software".
Wahrscheinlich nicht, da die Deutsche Bahn ja nicht nur subjektiv, sondern ganz objektiv einen Schaden von jedem "Umsonst-Ticket" hat. Ergo kann ein Schaden definitiv nicht nur unterstellt sondern ganz klar nachgewiesen werden. Zudem verschafft sich das Programm ohne Berechtigung Zugriff auf Daten oder verändert diese, an die man sonst gar nicht kommt. Ergo überhaupt nicht vergleichbar.

Dein Argument war dass die Argumentation mit dem Schaden hinfällig ist weil der Botanbieter das einfach abstreitet und der Spielhersteller das nicht ausreichend beweisen kann.
Und das ist mit dem Gerichtsurteil widerlegt, der Schaden wurde bereits ausreichend nachgewiesen. Auch wenn es sich nur um Schaden handelt der entstehen kann, hat das Gericht explizit darauf hingewiesen dass dies reicht.
Kannst Du mir das zitieren, die Stelle finde ich im Urteil nicht. Da steht nur: "Für die Berechnung des Schadensersatzes kommt es auf die konkrete Verletzungshandlung an. Diese liegt hier aber allein in der Vervielfältigung der Client-Software seitens des Beklagten." - was für mich so aussieht, als wäre ein "Schaden durch Bots!" eben nicht nachgewiesen worden.

Nein, meiner Ansicht nach konntest du deinen potentiellen Schaden nicht ausreichend substantiiert darlegen.
Kann eine Spielefirma was die Nutzung oder Verbreitung (!) von Bots angeht, imho auch nicht.

Nein, ist ziemlich einfach zu lösen:
Alles was versucht einen wirksamen Schutz zu umgehen ist verboten, so ähnlich funktioniert auch schon ein Gesetz zum Copyright.
Solange ich keine Funktion einbaue die spezielle Maustreiber blockt sind Maustreiber ok. Wenn diese Funktion aber drin ist darf ich keine hacks verwenden um diesen Schutz zu umgehen.
Ja, da sind wir wieder bei dem Ursprungsproblem: Den User der diesen Schutz umgeht, den kannst Du sicherlich belangen wenn es so ein Gesetz gibt, da er derjenige ist, der dagegen verstößt. Aber denjenigen der so ein Programm nur schreibt und verbreitet, aber selbst gar nicht einsetzt? Das kann man schlecht generalisieren und es käme imho sehr darauf an, wie speziell dieses Programm zum Überwinden eines ganz spezifischen Schutzes eines ganz spezifischen Anbieters wäre. Im Bossland-Fall vielleicht sogar vorstellbar.

Danke übrigens für die sachliche Diskussion!
 
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(...) Daran gibts nichts auszusetzen, schränkt aber die Beweisführung dahingehend ein, dass also de-facto nicht "Bots an sich" verboten wurden, sondern nur die Nutzung der Clientsoftware für ihre Entwicklung. Sollte ich also einen Bot schreiben können, ohne die Clientsoftware während dieser Entwicklung zu benötigen (z.B. weil ich nur eine Folge von Tastaturkommandos simuliere und die Hotkeys mir auch ohne Software bekannt sein können), wäre diese Entwicklung nicht mehr übers Urheberrecht angreifbar (imho).

Ich stimme aber zu, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass eine Firma im großen Stil einen leistungsfähigen Bot der über einfache Makros hinausgeht, erstellen kann, ohne die Clientsoftware zu benutzen.

Richtig, sehe ich ganz genauso.


Habe mir auch dieses Urteil durchgelesen und halte das nicht für vergleichbar. Dort geht es um "kaufen sie mein Produkt X an Stelle von Produkt Y!", was ganz klar einen Wettbewerb (entweder-oder-Entscheidung des Kunden zum Nachteil des jeweils anderen Gewerbetreibenden) auslösen soll. Dies passiert beim Vertrieb von Bots jedoch nicht.

Mitbewerber setzt aber keine entweder-oder-Entscheidung voraus, sondern lediglich (zitat von wikipedia): "Das konkrete Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann."
Das ist bei Bossland vs Blizzard alles erfüllt, das einzige was ich etwas kritisch sehe ist das "gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen", aber offensichtlich ist dem Gericht auch Kaffee und Blumen als Geschenk gleichartig genug, also sollte das bei Blizzard und Bossland auch zutreffen.
Diese entweder-oder-Entscheidung ist in dem Beispiel der Punkt der die Beeinträchtigung darstellt (Kaffee statt Blumen), das ist im Blizzard vs Bossland Fall aber ein ganz anderer Punkt, nämlich die Beeinträchtigung durch die bots.



Davon finde ich im Urteil nichts. Entweder ich hab was übersehen, oder man beschreibt lediglich das was der Bot tut, verurteilt es aber ausschließlich wegen der gewerblichen Nutzung der Software. Ob Blizzard in den Games Bots erlaubt oder verbietet wird dort gar nicht betrachtet oder bewertet.

Hier:
http://openjur.de/u/755781.html

Zum einen liege eine Behinderung durch Verleiten zum Vertragsbruch vor, weil die Spieler mit der Verwendung der Buddy-Bots gegen Ziffer 2. (2.1.) der Battle.net-Nutzungsbedingungen (Anlagen K 26, S. 3 f., K 55 und B 20), die WoW-Endbenutzerlizenzvereinbarung (Anlage K 26, S. 5 f.) und Ziffer III. 2. (2) der WoW-Nutzungsbestimmungen (Anlagen K 26, S. 7 und K 4) verstießen.

Diese Regelungen würden mit jedem Nutzer vor Spielbeginn vereinbart. Jeder Änderung dieser Regelwerke müssten die Spieler zustimmen, um weiterspielen zu können (Anlagen K 26 und K 55). Nach diesen Regelungen sei die Verwendung von Bots verboten. Es handele sich bei den Bots unzweifelhaft um "Automatisierungssoftware (Bots)" im Sinne der Battle.net-Nutzungsbedingungen und der WoW-Endbenutzerlizenzvereinbarung (Anlage K 26), aber auch um "Cheats" bzw. "von Dritten hergestellte Software, die das Spielerlebnis von World of Warcraft verändert", im Sinne von Ziffer III. 2. (2) der WoW-Nutzungsbestimmungen (Anlagen K 4 und K 26, S. 7).

Diese Regelungen seien rechtlich wirksam, insbesondere AGB-rechtskonform. Sie seien hinreichend klar und verständlich im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Dem stehe auch die Verwendung englisch-sprachiger Begriffe nicht entgegen (Anlage K 57). Sie stellten auch keine überraschenden Klauseln im Sinne von § 305 c BGB dar. Entsprechende Klauseln seien vielmehr üblich (Anlagen K 30 bis K 32). Eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer im Sinne von § 307 BGB liege nicht vor. Vielmehr würden durch das Verbot der Verwendung von "Automatisierungssoftware (Bots)" bzw. "Cheats" die Interessen der ehrlichen Spieler gewahrt. Dadurch, dass die Beklagten die Bots für das Computerspiel World of Warcraft anböten und verbreiteten, verleiteten sie die Spieler zum Vertragsbruch und behinderten die Klägerin gezielt beim Vertrieb ihres Computerspiels.


Wahrscheinlich nicht, da die Deutsche Bahn ja nicht nur subjektiv, sondern ganz objektiv einen Schaden von jedem "Umsonst-Ticket" hat. Ergo kann ein Schaden definitiv nicht nur unterstellt sondern ganz klar nachgewiesen werden. Zudem verschafft sich das Programm ohne Berechtigung Zugriff auf Daten oder verändert diese, an die man sonst gar nicht kommt. Ergo überhaupt nicht vergleichbar.

Der Schaden ist dem Gericht objektiv genug, insoweit macht es keinen Sinn den Vergleich an dieser Stelle anzugreifen, das muss man für den Vergleich mal als gegeben Voraussetzen.
Das verändern von Daten ohne Berechtigung ist aber auch das was der Bot macht. Ich stimme dir zu dass der Vergleich nicht perfekt ist, es ist schon ein anderes Niveau, aber ich sehe keinen so großen prinzipiellen Unterschied.

Kannst Du mir das zitieren, die Stelle finde ich im Urteil nicht. Da steht nur: "Für die Berechnung des Schadensersatzes kommt es auf die konkrete Verletzungshandlung an. Diese liegt hier aber allein in der Vervielfältigung der Client-Software seitens des Beklagten." - was für mich so aussieht, als wäre ein "Schaden durch Bots!" eben nicht nachgewiesen worden.

http://openjur.de/u/755781.html

Zwar hat die Klägerin keine hinreichend konkreten Angaben dazu gemacht, inwieweit gerade die Verwendung der hier streitgegenständlichen Buddy-Bots bereits zu konkreten Einnahmeverlusten oder Mehrkosten geführt hat. Die dazu vorgelegten Parteigutachten (Anlagen K 44 und K 70) vermögen dies nicht zu belegen. Ein solcher Beleg ist jedoch zur Begründung des hier geltend gemachten Unterlassungsanspruchs auch nicht erforderlich.

Insoweit genügt der Umstand, dass die Verwendung der streitgegenständlichen Bots zu einer massiven Verärgerung und Enttäuschung der ehrlichen Spieler führen kann.


Kann eine Spielefirma was die Nutzung oder Verbreitung (!) von Bots angeht, imho auch nicht.

Gut, dagegen kann ich wenig sagen.
Ich sehe das halt anders und die Gerichte stimmen mir zu, aber letzlich ist beides eine Meinung der es an Beweis fehlt. Das ist wohl einfach Interpretationsspielraum.

Ja, da sind wir wieder bei dem Ursprungsproblem: Den User der diesen Schutz umgeht, den kannst Du sicherlich belangen wenn es so ein Gesetz gibt, da er derjenige ist, der dagegen verstößt. Aber denjenigen der so ein Programm nur schreibt und verbreitet, aber selbst gar nicht einsetzt? Das kann man schlecht generalisieren und es käme imho sehr darauf an, wie speziell dieses Programm zum Überwinden eines ganz spezifischen Schutzes eines ganz spezifischen Anbieters wäre. Im Bossland-Fall vielleicht sogar vorstellbar.

Ja, da stimme ich dir völlig zu. Ein generelles Program was zufällig so einen Schutz aushebeln kann darf nicht verboten sein, und irgendwann hat man immer das Problem der Beweislage.
Nur bei Bossland ist es eben ganz spezifisch und ausschließlich dafür gedacht und beworben diesen speziellen Schutz dieses einen Anbieters zu stören, und damit absolut eindeutig.

Danke übrigens für die sachliche Diskussion!

Ebenfalls danke :)
 

Benrath

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Wie lange wollt ihr diese behinderte Diskussion denn noch führen? Beide Standpunkte sind recht klar und imho jeweils vertretbar. Das hat hier nun wirklich nichts mit Recht haben können zu tun.
 
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Da wird hier einmal in hundert Jahren eine sachliche Diskussion geführt und dann ist das auch wieder nicht recht :rofl:
 

Benrath

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Ich find die Diskussion dreht sich schon drölf posts um die selben zwei Positionen ohne jegliche Bewegung, wenn das kein Circle Jerk ist weiss ich auch nicht. Klar ist der Ton ok, aber sonst ist das Thema schon lange durch.
 

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dann können wir ja echt froh sein, dass du das für uns aufgedeckt hast, jetzt geht's in dem thread endlich wieder richtig produktiv voran!
 
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