Kleines Update,
da wir mit Blizzard ja beste Freunde sind, und uns in Hamburg, Köln, München und Leipzig (jeweils Landgericht) bekriegen, haben sich die einen oder anderen interessanten Wendungen ergeben.
Am 28.August war die Sache Bossland vs Blizzard vor dem LG München I, da ging es darum, dass ich an die 500 gebannte Accounts wieder zurück haben wollte, weil diese unrechtmäßig gesperrt wurden, d.h. ohne dass ich je eine AGB akzeptiert habe. Gegenstandswert 50.000 EUR
Daraufhin hatte Blizzard eine Widerklage dort gemacht über einen Gegenstandswert von über 600.000 EUR und wegen Vertragsbruch.
Soweit ich den Richter verstanden habe, wurde aber kein Vertragsbruch begangen, da nie ein Vertrag zw. Bossland und Blizzard bestand, denn Blizzard schreibt in seinen AGB ausdrücklich dass Gewerbetreibende keine Vertragspartner sein können. ich bekomme meine geliebten Accounts auch nicht zurück, Verkündungstermin war gestern, 26.11.2013 und ich hoffe ich habe nächste Woche das Urteil im Namen des Volkes.
Erschrocken von dem Termin und der Wendung, hat Blizzard dann einen Tag später die Sicherheitsleistung in Höhe von 670.000 EUR an die Gerichtskasse in Hamburg überwiesen, damit dann der verkauf von Honorbuddy vorläufig in Deutschland gestoppt wird. Das Urteil dafür war aber bereits im Mai verkündet, d.h. Blizzard hat sich vom Mai bis August Zeit gelassen und dann einfach so aus dem Nichts bezahlt. Ich sehe hier ganz starke Tendenzen von Erschrokenheit. Glücklich sah Blizzard nach dem Termin nicht aus.
Gestern am 26.11.2013 war ich noch als Privatperson vor dem LG Leipzig, dort versucht Blizzard ein Konstrukt aufzubauen, dass ich als Privatperson 3 Accounts erworben habe, diese dann der GmbH zu Verfügung gestellt habe und deswegen privat einen Vertragsbruch begangen habe, Gegenstandswert 650.000 EUR. In wie weit dies nachvollziehbar ist, konnte das Gericht nicht sagen, es war sich auch nicht sicher was der Fachanwalt für Urheberrechtssachen genau wollte, es war alles sehr schwammig formuliert.
Es sollte sich auch aus der privaten Haftung im Falle eines Sieges für Blizzard auch eine Auskunftspflicht meinerseits über Verkäufe von Honorbuddy und Demonbuddy ergeben. Hier erwarten wir die Verkündung des Urteils zum 28. Januar 2014
Demonbuddy ist in der Berufung vor dem Hanseatischen OLG, da wird wohl erst Mitte 2014 was neues kommen.
Honorbuddy ist in der der Berufung vor dem Hanseatischen OLG, da wird wohl erst Mitte/ Ende 2014 was neues kommen.
Hamburg hat uns auch eine EV aufgedrückt, wir dürfen kein Diablo 3 Gold traden.