#Aufschrei

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 137386
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Seingalt

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@Hafish

1. Du hast offenbar nichts gelernt, sondern lehnst Dich mal wieder mit Deiner äußerst arroganten Ausdrucksweise weit aus dem Fenster - ohne dass Du, nach eigener Ausage, auch nur weißt, wovon ich überhaupt Rede.

2. Du drehst mir das Wort im Mund herum, weil Du mehrfach behauptest, dass ich verlange, Richter sollen für ihre Fehler gerade stehen. Gerade das verlange ich aber nicht, sondern nur in solchen Fällen, wo die Fahrlässigkeit ein unerträgliches Ausmaß erreicht.

3.
Er muss in der Lage sein, sich ab einem gewissen Punkt auf einen Standpunkt festzulegen und ihn dann überzeugt zu vertreten.
Ja, und der richtige Zeitpunkt dafür ist zwischen Beweisaufnahme und Urteilsverkündung, niemals aber vorher.

4.
Bei dem Rechtssystem was du dir vorstellst, entscheiden sich nur noch geisteskranke Adrenalinjunkies für den Richterdienst
Sorry, aber Bullshit!
Jeder Arbeitnehmer haftet für Schäden, die er durch grobe Fahrlässigkeit verursacht - haben wir deswegen nur noch Adrenalinjunkies in Berufen, wo durch Fehler enormer Schaden entstehen kann?
Davon ist mir nichts bekannt. Offensichtlich gibt es genug Menschen, die darauf vertrauen, dass sie am Arbeitsplatz eben niemals grob fahrlässig handeln würden.
Warum sollten gerade Richter, von deren Sorgfalt so viel abhängt, hier eine Ausnahme bilden?

5. Ich habe mich auf einen konkreten Fall bezogen (natürlich unter der Prämisse, dass die Quelle zuverlässig ist).
Dein Richter am Landgericht mit "weit, weit überdurchschnittlicher Urteilsfähigkeit" war zweimal zweifelsfrei davon überzeugt, dass ein Angeklagter ein Mädchen vergewaltigt hatte.
a) Das Mädchen war noch Jungfrau, nachdem sie angeblich mehr als zehnmal vergewaltigt wurde und einer der Täter ihr mit einem Kleiderbügel im Unterleib herumgestochert hat.
b) Einer der Angeklagten war laut Aussage einer Zeugin impotent und gar nicht zum Geschlechtsverkehr fähig. Das Gericht hielt es nicht mal für nötig, diese Information durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
c) Es wurde in einer Demonstration gezeigt, dass sich die Vergewaltigung in einem Kleinwagen schwerlich so wie beschrieben abgespielt haben könne. Statt nun ins Grübeln zu kommen und doch noch mal genauer nachzuforschen, unterbreitet der Richter das Angebot, der Angeklagte solle sich schuldig bekennen, dann bekomme er nur zwei Jahre auf Bewährung und sei sofort frei.
d) Das Opfer macht Angaben, die nicht stimmen können, weil der Täter ein stichhaltiges Alibi hat. Damit konfrontiert, ändert sie einfach den Zeitpunkt der Tat:
Sie gibt zu, gelogen zu haben, und begründet dies damit, dass sie im Mai 18 Jahre alt geworden, also bei der Vergewaltigung volljährig gewesen sei. Sie habe aber geglaubt, die Vergewaltigung einer Erwachsenen sei nicht strafbar und deswegen das Verbrechen in den April vordatiert, damit der Onkel seine Strafe kriege.
Immernoch nicht der geringste Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin.
e)
Und der Einwand eines zurate gezogenen Rechtsmediziners, der die fotografierten Hämatome an Brüsten und Beinen für Selbstbeibringungen hält, wird als "eher unwahrscheinlich" abgetan.
usw.


Mir ist übrigens bewusst, dass das alles menschliche Fehler sind. Ich hab sogar eine relativ konkrete Vorstellung davon, wie sie zustande kommen und empfinde Empathie mit den Beteiligten.
Ich weiß aber auch, dass man bei entsprechender Kenntnis und besonderer Vorsicht solche Fehler vermeiden kann. Man kann das jetzt als doppeltes Systemversagen bezeichnen, weil offenbar unsere Juristen nicht ausreichend dafür geschult werden, und weil unser Strafverfolgungssystem keine Netze bereithält, um solche individuellen Fehler aufzufangen.
Das ist sicher richtig und vielleicht kann und sollte man am System was ändern.
Trotzdem bin ich nicht bereit, den Einzelnen an dieser Stelle aus der Verantwortung zu entlassen. Ich sage nicht: hängt ihn am nächsten Baum. Aber wer grob fahrlässig handelt und dabei Schaden anrichtet, der sollte dafür gerade stehen. Und mir fällt kein Grund ein, weshalb ausgerechnet ein Richter davon ausgenommen sein sollte.

Das Gleiche gilt, wie schon gesagt, auch für die beteiligten Ärzte. Ich weiß auch, wie Eisen richtig erwähnt hat, dass viele Gutachten eine eher zweifelhafte Angelegenheit sind. Aber das ist erstmal gar nicht der Punkt. Es geht nur darum: Wenn ein Gutachter mit der Inbrunst der Überzeugung einer Zeugin totale Glaubwürdigkeit unterstellt und sich dann herausstellt, dass sie in Wahrheit Borderlinerin ist, dann hat der Gutachter entweder versagt oder gelogen. Beides sollte Konsequenzen haben.
Und wenn das Ergebnis ist, dass ab jetzt alle Gutachter nur noch sagen: "Es könnte so oder so sein", dann ist das doch auch ein Fortschritt und mir wesentlich lieber, als wenn überall Pseudo-Experten aus dem Boden sprießen, die mit ihrer Pseudo-Expertise Leben zerstören und dafür nicht mal belangt werden.




Sag mal gehts noch? Du schwadronierst seitenweise Unsinn und drehst mir jetzt auch noch die Worte im Mund herum? Ich schrieb bereits, dass die Erwähnung des Wissens sich auf meinen Versuch bezog, dich über VOratz aufzuklären, nicht mehr. Und der Vorsatz bezieht sich auf die Tat, sprich die objektiven Tatbestandsmerkmale nicht auf irgendwas anderes. Verbotsirrtum, den du vollkommen blödsinnig in die Diskussion eingeführt hast, hat damit REIN GAR NICHTS zu tun. Und nun troll dich.
Du hast geschrieben:
Es ist also in deinem [meinem] Beispiel unwichtig ob er glaubt, dass Frauen vergewaltigt werden wollen, wichtig ist, dass er weiß, dass er vergewaltigt und dass darauf Strafe steht.
Letzteres (Wissen um die Strafbarkeit) ist doch gerade das, was beim Verbotsirrtum fehlt, was die Tat aber nicht weniger strafbar macht.
Mehr wollte ich gar nicht sagen.

Mag sein, dass ich Dich hier missverstanden habe, aber das Wort im Mund umdrehen? Kann ich nicht nachvollziehen.

Überhaupt, vielleicht hörst Du mal auf so zu tun, als seist Du der Oberlehrer, der mir noch was beibringen muss, was man auch in 2min Google rausfindet - das weiß ich nämlich alles.
Ich bin ja dankbar für Beiträge von Experten (hier also Juristen), die einem tiefere Einblicke bieten. Aber Deinen bisherigen Beiträgen nach zu urteilen gehe ich mal stark davon aus, dass Du kein Jurist oder noch ganz am Anfang Deines Studiums bist.
Das ist auch nicht weiter schlimm, ich bin auch Laie. Aber dann spiel Dich bitte mir gegenüber nicht so auf.

Und wenn Du mir vorwirfst "seitenweise Unsinn" zu "schwadronieren", dann zeig mir bitte eine konkrete Stelle, auf die Du Dich beziehst. Dann kann ich entweder richtigstellen, was ich da meinte, oder Du kannst darlegen, was daran falsch ist und ich kann es einsehen.

Die Ebene, auf der wir hier gerade streiten, ist destruktiv.
 
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da muss ich seingalt allerdings zustimmen, bei (grober) fahrlässigkeit sollten auch richter zur verantwortung gezogen werden können, zb in dem geschilderten fall. eine narrenfreiheit darf es grade in dem beruf überhaupt nicht geben
 
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Ist gegen solche Katastrophenverfahren nicht Berufung da? (oder Revision, ka :deliver: )
 

TheGreatEisen

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Das ist gerade das Problem. Die schwersten Verbrechen (auch die Vergewaltigung) landen grundsätzlich vor dem Landgericht und dort vor dem Spruchkörper mit der Bezeichnung "Schwurgericht" (http://dejure.org/gesetze/GVG/74.html)

Gegen ein Urteil des Schwurgerichts gibt es keine Berufung, sondern nur die Revision direkt zum BGH. Die Revisionsinstanz überprüft das Urteil aber nur auf Rechtsfehler, darf also keine Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz aufheben. Da kein Richter am Landgericht mitansehen will, dass seine Urteile korrigiert werden, schreiben die Richter ihre Urteile möglichst "wasserdicht". D.h. sie legen ihrem Urteil nur diejenigen Tatsachen zugrunde, die ihren Standpunkt untermauern und auf ein tragfähiges Fundament stellen.

Allerdings muss man gerechterweise sagen, dass der BGH sich keinesfalls immer an die Vorgabe hält, nur Verfahrensfehler zu prüfen. Oftmals wird das dann so hingebogen, um grobe Fehler zu korrigieren.

Nicht wenige Juristen sehen in diesem Aufbau des Instanzenzugs einen Systemfehler. Der Kleinkriminelle Ladendieb, der vor dem Strafrichter landet, kann in Berufung gehen und erhält so eine weitere Tatsacheninstanz, bevor auch er letztlich die Möglichkeit der Revision hat. Da fragt man sich, warum bei schwersten Straftaten nur eine Tatsacheninstanz gewährt wird. Grobe Fehler bei der Ermittlung des Sachverhalts sind da nur noch schwer korrigierbar.

Wen das Thema interessiert, dem kann ich die Lektüre dieses Buches ans Herz legen. Es ist sicherlich an vielen Stellen polemisch, aber echt spannend (weil er von den interessantesten Fällen seiner Karriere berichtet):

http://www.amazon.de/Halbgötter-Sch...?ie=UTF8&qid=1390144575&sr=8-1&keywords=bossi




Was soll den "grobe Fahrlässigkeit" des Richters sein? Wie soll man sie feststellen und wie sanktionieren?
 
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Naja in dem Fall mit dem borderliner Mädel das Onkel und Vater hinter Gittern bringt wurden die Fakten welche gegen die Aussagen des Mädchens Sprachen vom Gericht volkommen ignoriert. Ich mein wenn eine Frau, die nach medizinischem Gutachten noch Jungfrau ist 2 Männer wegen Vergewaltigung in Knast bringen kann von denen einer, ebenfalls medizinisch bestätigt, gar nicht in der Lage ist sexuelle Erregung und eine stabile Errektion zu bekommen dann deutet das schon auf sehr grobe Fahrlässigkeit oder Unfähigkeit hin (oder in diesem speziellen Fall wohl eher "Befangenheit" aufgrund des öffentlichen Drucks). Ich mein sie hat sogar offen zu gegeben bei 2 Fällen hinsichtlich des Datums gelogen zu haben und trotzdem wurde ihre "Korrektur" ohne zu Fragen angenommen.

Ich verstehe schon das eine Sanktionierung der Richter bei Fehlurteilen problematisch wäre, die Gründe hat Hafisch ja genannt, aber zumindest entsprechende Revisions/Berufungsmöglichkeiten um derartig gravierende Fehlurteile zu kippen sollte es geben. Ich mein es ist nicht wirklich schade um den Vater, der hatte seine 7 Jahre verdient auch wenn er fürs falsche Vergehen eingebuchtet wurde, aber der Onkel ist imo schon ein extrem krasser Fall von juristischem Versagen. Was da fabriziert wurde lässt die Richter dieses Landes in einem wirklich verdammt schlechten Licht darstehen, ich kann gar nicht in Worte fassen wie unglaublich bescheuert sich dieser ganze Fall liest.
 
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Auch eine Sanktionierung von Richtern bei grob fahrlässigen Fehlurteilen ist doch unproblematisch.
Es ist schon zu unterscheiden, ob ein Urteil mit gutem Gewissen bei der bekannten Faktenlage im Rahmen der Möglichkeit lag. Wenn neue Fakten auftauchen und sich im Nachhinein herausstellt, dass das Urteil falsch war - shit happens, da muss auch nichts sanktioniert werden.
Wenn aber herauskommt, dass der Richter ihm bekannte Fakten ignoriert und ein Urteil vollkommen im Gegensatz zu der ihm bekannten Sachlage gefällt hat (was hier anscheinend der Fall war) dann sollte er genauso zur Rechenschaft gezogen werden wie ein Arzt, der für Kunstfehler geradestehen muss.
 
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@Seingalt: Der Kern deines Posts scheint irgendein schlimmer Fall gewesen zu sein, in dem ein Richter quasi alle sich ihm aufdrängenden Zweifel in den Wind geschlagen und anschließend verurteilt hat.

Inwiefern steht das dann im Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe? Was du beschreibst klingt doch gerade nach einem der Fälle, in denen ein Richter dann doch haften muss.

Im Übrigen habe ich, damit es wirklich der letzte Trottel rafft, meinen Post sogar noch damit eingeleitet, dass ich nicht von speziellen Fällen rede, sondern ganz allgemein.


@TMCEisen: Die fehlerhafte Beweiswürdigung ist selbst ein Rechtsfehler und wird dementsprechend vom BGH überprüft. Der BGH respektiert lediglich, dass die Beweiswürdigung dem Tatrichter zusteht. Wenn er dabei logische Fehler macht, wenn er Dinge nicht nachvollziehbar wertet, oder wenn er nicht ausführlich und nachvollziehbar (=überprüfbar) schreibt, wie er zu seiner Feststellung kommt, dann wird das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
 

TheGreatEisen

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Wo sage ich denn etwas anderes? Die Beweiswürdigung darf der BGH sicherlich überprüfen, aber grundsätzlich nicht die der Beweiswürdigung zugrunde gelegten Tatsachen. Nochmal, die Revision ist keine Tatsacheninstanz. Das ist ja gerade der Witz an den wasserdichten Urteilen: Man schreibt das Urteil so, dass keine andere Beweiswürdigung möglich ist. Und für den Verteidiger ist es nahezu unmöglich, darzulegen, dass Zeuge X Y aber dies oder das gesagt habe (entgegen den Ausführungen im Urteil), weil es kein Wortlautprotokoll in diesen Prozessen am LG gibt. Da ist die Möglichkeit der Überprüfung der Beweiswürdigung ein stumpfes Schwert.
 
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Da spricht der Anwalt aus dir. ;)

Die Beweiswürdigung darf der BGH sicherlich überprüfen, aber grundsätzlich nicht die der Beweiswürdigung zugrunde gelegten Tatsachen.
Die "Feststellungen" (also die zugrunde gelegten Tatsachen) ergeben sich erst aus der Beweiswürdigung.

Du scheinst also wirklich gefälschte Protokolle zu meinen. Wenn du meinst, ein Richter würde die Zeugenaussage bewusst so diktieren, dass nur das von ihm gewünschte Urteil übrig bleibt, dann übersiehst du dabei, dass der Richter im Strafrecht gar kein Protokoll schreibt. Das tun - zumindest hier an den Gerichten in NRW - immer noch nette Urkundsbeamtinnen und -beamte der Geschäftsstelle. Wenn du meinst, das Gericht würde dann nachher im stillen Kämmerlein die Protokolle umschreiben, damit alles so stimmt wie der Richter es haben will für seine Verurteilung, sry, dann ist das eine aus Verfolgungswahn geborene Verschwörungstheorie. Falls man als Verteidiger argwöhnt, ein Zeuge habe sich irgendwie missverständlich ausgedrückt und der Urkundsbeamte könnte das irgendwie falsch diktieren und es würde bei Gericht keinem auffallen (absichtlich!!!), dann kann und muss man im Interesse seines Mandanten nachhaken und vom Zeuge eine Klarstellung verlangen.

Im Übrigen steht es dem Verteidiger ja frei, dann in der Revision eben das zu rügen. Er kann nämlich die Fälschung des Protokolls (dazu zählt nach der Rechtsprechung auch ein falscher Inhalt) nachweisen, zum Beispiel mit Zeugen, oder, wenn ihm der Beweis nicht selbst gelingt, die dazu notwendigen Beweismittel benennen. Wenn also das Protokoll schön gefälscht und Zeugen irgendwas untergeschoben wird, was diese nicht (oder "nicht so") gesagt haben, dann rügt der Verteidiger mit der Revision die Fehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung und die Fälschung des Protokolls nach § 274 S. 2 StPO, fügt dem ganzen eidesstattliche Versicherungen von sich und dem Angeklagten bei und benennt anschließend den betreffenden Zeugen, den Staatsanwalt, den Urkundsbeamten und alle Richter als Zeugen. Und dann kann der BGH sogar im Freibeweisverfahren schnell feststellen ob an der Verschwörung was dran ist.

Wobei mir gerade erst beim Schreiben auffällt, dass das natürlich nichts bringt. Dem Angeklagten glaubt beim BGH ja ohnehin keiner, dem Anwalt erst Recht nicht, und alle anderen stecken ja mit drin. Die Urkundsbeamtin wird dem Gericht nicht in den Rücken fallen und umgekehrt, der Staatsanwalt will eh die Verurteilung um jeden Preis wegen "der Quote" und der Zeuge ist ja in der Regel eh das Opfer, welches einen unschuldigen Angeklagten gerne für die Tat des wahren Täters büßen lassen will. :rolleyes:

Hab ich was vergessen?

Da ist die Möglichkeit der Überprüfung der Beweiswürdigung ein stumpfes Schwert.
Es werden dennoch noch Urteile mit den Feststellungen aufgehoben und zurückverwiesen. Dass es meistens nicht klappt liegt daran, dass die Protokolle eben nicht gefälscht werden und dass die Beweiswürdigung nachvollziehbar und vertretbar ist.

Und ja, bevor du oder jemand anders jetzt kommt und von irgendeinem Urteil vom Hörensagen erzählt: Ich bin sicher es hat alles schon irgendwann mal gegeben, inklusive Verschwörung und allem, sogar dass man beim BGH schonmal Fehlurteile aufrecht erhalten hat. Das ist aber nicht der Regelfall, sondern passiert so gut wie nie. Dazu muss nämlich in der Tat eine Verschwörung vorliegen oder jeder Beteiligte auf ganzer Linie versagen. Die Wahrscheinlichkeit dafür messen wir angesichts der Vielzahl der Urteile in der zweiten bis dritten Stelle hinter dem Komma. Ich mache mir nichts vor, es gibt sicherlich nicht wenige Fehlurteile. Aber die Schuld daran verteilt sich gleichmäßig auf alle Beteiligten. Allen voran gut lügende Zeugen, gefolgt von Fehlern im Ermittlungsverfahren bis hin zu schlampigen Anwälten und ja, auch Pannen beim Gericht. Aber dabei sollte man nicht vergessen: Der Angeklagte hat immer die Möglichkeit der Revision und kann auch in der Hauptverhandlung einiges reißen. Wenn weder er noch sein Anwalt von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, sind beide zusammen selbst schuld, da hapert es nicht am "System". Denk nur mal daran, dass viele unwichtigere Verfahrensfehler vom BGH (aus gutem Grund!) nicht behoben werden, wenn die Verteidigung und der Angeklagte es schuldhaft unterlassen haben, den Fehler zu rügen...
 
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TheGreatEisen

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Ich sage doch auch nirgends, dass im großen Stil irgendwelche Protokolle gefälscht werden. Du führst hier Scheingefechte, die keine Relevanz haben. Es ist Fakt, dass am LG kein Inhaltsprotokoll (iSd § 273 II StPO) vorgesehen ist und es auch kein Wortlautprotokoll gibt (nur ausnahmsweise nach § 273 III StPO). Da wird überhaupt nichts gefälscht, weil es nichts zu fälschen gibt. Alles was es gibt ist ein Sitzungsprotokoll, aus dem sich nichts konkretes über die Zeugenaussage entnehmen lässt.

Wenn der Richter nicht selbst die Aussage eines Zeugen in seinem Urteil wiedergibt, hat der Verteidiger im Rahmen der Revision nahezu keinerlei Möglichkeiten, hier anzusetzen. Schau einfach mal in den Meyer/Großner § 273 StPO.

http://books.google.de/books?id=oLb...ge&q=wortlautprotokoll am amtsgericht&f=false

Bist du zufällig am Anfang des Referendariats oder woher kommt dieser Glaube an die Unfehlbarkeit unseres Rechtssystems? Die StPO steht schon lange wegen in der Kritik, insb. wegen § 273 StPO
 
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Also die Protokolle die ich kenne enthalten sehr viel konkretes über die Aussage des Zeugen. Natürlich nicht den exakten und vollständigen Wortlaut. Aber der Wortlaut einer Aussage ist auch nicht notwendig, um dem Protokoll entnehmen zu können, was der Zeuge gesagt hat.
 

TheGreatEisen

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Du musst zwischen Amtsgericht und Landgericht unterscheiden...

wie oft denn noch, es gibt am LANDGERICHT (Im Gegensatz zum AG, d.h. Strafrichter und Schöffengericht) kein Inhaltsprotokoll... von einem Wortlautprotokoll ganz zu schweigen.

Meyer/Großner, 56. Auflage, § 273, Rn. 13: "Die Aufnahme von wesentlichen Ergebnissen der Vernehmung (§ 273 II) ist nur für die Verhandlung vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht vorgeschrieben und nur für Vernehmungen des Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen"

Vor dem LG wird nur ein Sitzungsprotokoll nach § 272 StPO geführt... aus dem sich gar nichts bzgl. Vernehmungsinhalt entnehmen lässt. Du wirst als Referendar diese Situation nicht kennen, weil du noch nie vor dem Landgericht aufgetreten bist...
 
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Ups, war mir gar nicht bewusst. Hatte irgendwie nur die anderen im Kopf. :-/

Aber auch am Landgericht dürfte man als Strafverteidiger die Zeugenaussage ins Protokoll bekommen. Man müsste doch eigentlich nur innerhalb des eigenen Antrags die Aussage selbst wiedergeben und dafür sorgen, dass der Antrag komplett ins Protokoll kommt, ggf. als schriftliche Anlage, oder? Dann wäre die Aussage im Protokoll, ob das Landgericht dem Antrag statt gibt oder nicht. Strafrecht ist jetzt nicht so mein Bereich, aber zumindest das sollte doch klappen...
 

TheGreatEisen

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Ja, wenn man den Protokollierungsantrag durchbekommt sollte dies möglich sein. Ich meine aber gelesen zu haben dass man eine Revision nicht/nur schwerlich darauf stützen kann, dass ein Protokollierungsantrag abgelehnt worden sei. Und die Protokollierung selbst ist wohl eher die Ausnahme.

Wird aber protokolliert und die Aussage wird vom Urteil abweichend wiedergegeben, ist das ein Revisionsgrund iSd § 261 StPO.

Ich will nicht falsch verstanden werden, ich halte die allermeisten Richter (immer noch, ändert sich ja vllt. im Laufe der Jahre) für sehr fähige Juristen. Und wenn es mal zu Fehlurteilen kommt, was relativ selten ist, dann liegt diesen Fehlern sicherlich kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zugrunde, sondern in der Regel einfach eine Verkettung unglücklicher Umstände in Kombination mit einer zu hohen Arbeitsbelastung.
 

Seingalt

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@Seingalt: Der Kern deines Posts scheint irgendein schlimmer Fall gewesen zu sein, in dem ein Richter quasi alle sich ihm aufdrängenden Zweifel in den Wind geschlagen und anschließend verurteilt hat.

Inwiefern steht das dann im Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe? Was du beschreibst klingt doch gerade nach einem der Fälle, in denen ein Richter dann doch haften muss.

Im Übrigen habe ich, damit es wirklich der letzte Trottel rafft, meinen Post sogar noch damit eingeleitet, dass ich nicht von speziellen Fällen rede, sondern ganz allgemein.
Ich hab hier nochmal klar herausgestellt, was Du schreibst. Ich vermute, dass jedem, der will, daraus klar wird, warum ich ein Problem damit habe.
[...]
Und eben deshalb können und dürfen Richter grundsätzlich nicht persönlich haften.
[...]
Bei dem Rechtssystem was du dir vorstellst, entscheiden sich nur noch geisteskranke Adrenalinjunkies für den Richterdienst - und glaub mir, gerade die willst du am allerwenigsten im Gericht sehen.
[...]
Glaub mir, auch du willst nicht, dass sich ein Richter, der über deine Zukunft zu urteilen hat, in der BILD "informiert".
[...]
Es spielt keine Rolle ob der Mob im Forum das anders sieht.
[...]
Das weiß der Pöbel aber wohl leider erst zu schätzen, wenn er mal selbst "Gegenstand" eines Strafverfahrens wird. Jedenfalls, wenn dir das nicht passt, dann setze dich beim Abgeordneten deines Vertrauens dafür ein, dass wir hier nordkoreanisches Strafrecht einführen.
Sofern sich Dein Du nicht auf mich bezieht - mein Fehler.
Da Dein Beitrag aber direkt unter meinem steht und er inhaltlich direkt darauf bezogen ist, bin ich mal davon ausgegangen, dass doch.

Also überleg Dir vielleicht nächstes mal vorher, ob Du wirklich nur ein paar ganz allgemeine Dinge sagen willst, die zu meinen Aussagen eventuell gar nicht in Widerspruch stehen. Aber dann halt Deine Aussagen gefälligst allgemein und würze sie nicht mit Unterstellungen und Anfeindungen gegen mich oder andere (den Pöbel/Mob).
Oder Du beziehst Dich gleich direkt auf das, was ich gesagt habe. Dann solltest Du aber auch wissen, worüber ich überhaupt spreche, z.B. indem Du den Artikel liest, auf den ich mich beziehe, und dann direkt drauf eingehst.


Die inhaltliche Diskussion ist für mich beendet.

Aber auch von mir nochmal danke an Eisen für den Buchtip, habs mir gleich mal in der Bib bestellt. ;)
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Ja, wenn man den Protokollierungsantrag durchbekommt sollte dies möglich sein. Ich meine aber gelesen zu haben dass man eine Revision nicht/nur schwerlich darauf stützen kann, dass ein Protokollierungsantrag abgelehnt worden sei. Und die Protokollierung selbst ist wohl eher die Ausnahme.

Wird aber protokolliert und die Aussage wird vom Urteil abweichend wiedergegeben, ist das ein Revisionsgrund iSd § 261 StPO.

Ich will nicht falsch verstanden werden, ich halte die allermeisten Richter (immer noch, ändert sich ja vllt. im Laufe der Jahre) für sehr fähige Juristen. Und wenn es mal zu Fehlurteilen kommt, was relativ selten ist, dann liegt diesen Fehlern sicherlich kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zugrunde, sondern in der Regel einfach eine Verkettung unglücklicher Umstände in Kombination mit einer zu hohen Arbeitsbelastung.

wobei es für vorsatzfälle ja auch noch den §339 StGB gibt, sollten wir ja auch nicht vergessen. das hört sich bei MV bisweilen ja so an, als ob ein richter quasi narrenfreiheit hätte und niemals strafrechtliche sanktionen zu befürchten hat. ganz so ist es ja auch nicht.
 
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wobei es für vorsatzfälle ja auch noch den §339 StGB gibt, sollten wir ja auch nicht vergessen. das hört sich bei MV bisweilen ja so an, als ob ein richter quasi narrenfreiheit hätte und niemals strafrechtliche sanktionen zu befürchten hat. ganz so ist es ja auch nicht.

der fall mit der borderline-tuse legt aber genau das ZIEMLICH nahe, ich mein, was würde mit jemandem in der wirtschaft passieren, der ähnliche verfehlungen begeht? viel mehr scheiße kann er ja fast gar nicht bauen, ignoriert zeugenaussagen, ignoriert eklatante, MEHRMALIGE widersprüche des opfers, ignoriert gutachten (falls das mit dem auto, wo er sie drin vergewaltigt haben soll, eines war), ignoriert medizinische FAKTEN (sie war noch jungfrau)...da fehlt eigentlich nur noch ein "außerdem passt mir ihr gesicht eh nicht" in der urteilsbegründung.

eisen versucht zwar, es irgendwie zu erklären, aber solche gründe können und dürfen niemals als rechtfertigung für sowas reichen, sonst sind wir wieder bei der narrenfreiheit, jeder richter urteilt, wozu er grad bock hat, wenn das urteil ganz offensichtlich vollkommener unsinn ist, kommt halt die "aach ich bin so überarbeitet und der mediale druck immer"-karte, das kann eigentlich niemand wollen.
 
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Der Thread war mal cool.
Gemäß §3 Abs.1 Satz 2 ScWG (Schl3milwillkürgesetz) seid ihr alles Opfer.
Ernsthaft, macht nen Juristereithread auf.
 
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jeder richter urteilt, wozu er grad bock hat, wenn das urteil ganz offensichtlich vollkommener unsinn ist, kommt halt die "aach ich bin so überarbeitet und der mediale druck immer"-karte, das kann eigentlich niemand wollen.
Reden wir hier über Deutschland oder was? Guck dich doch mal um auf der Welt. Die halbe Welt beneidet uns für unser ausgezeichnet gerechtes, funktionierendes, voraussehbares, relativ schelles Rechtssystem, die andere Hälfte sind Schurkenstaaten.

"Jeder Richter urteilt, wozu er gerade Bock hat" :lol2:
 

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Nur weil die Konkurrenz so scheiße ist heißt das nicht das wir so wahnsinnig gut sind. Wenn sone Fälle wie der o.g passieren können ist definitiv noch sehr viel Verbesserungsbedarf vorhanden. Vermutlich urteilt nicht jeder Richter wie er Bock hat, die meisten werden wohl nen guten Job machen, aber es gibt offensichtlich auch völlig inkompetente Idioten in dem Job und ein gutes System muss mit sowas auch umgehen können und das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
 
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Nur weil die Konkurrenz so scheiße ist heißt das nicht das wir so wahnsinnig gut sind. Wenn sone Fälle wie der o.g passieren können ist definitiv noch sehr viel Verbesserungsbedarf vorhanden. Vermutlich urteilt nicht jeder Richter wie er Bock hat, die meisten werden wohl nen guten Job machen, aber es gibt offensichtlich auch völlig inkompetente Idioten in dem Job und ein gutes System muss mit sowas auch umgehen können und das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Diese Symptomatik taucht überall auf, wo Leute zu viel Macht besitzen, zu viel Narrenfreiheit. Sehr bekannte Beispiele sind eben Richter, Lehrer oder Uniprofessor.

Die können doch alle machen was sie wollen, bezweifelt das jemand?

Ein Richter kann einen verurteilen weil ihm deine Visage nicht gefällt, machen kann man dagegen nichts außer den Fall vor einen anderen Richter bringen zu lassen.

Genauso ists bei Lehrer/Professor. Es gibt viele die ihren Job gut machen...aber es gibt auch solche Arschlöcher...aber so ist das halt in Dtld.

Gib einem Mann zuviel Macht und du wirst sehen was passiert. Er verwandelt sich in Gadaffi, sammelt Kinder aus Grundschulen völlig legal ein und vergewaltigt sie in seinem persönlichen Folterkeller.

Gutes Beispiel sind auch noch Politiker. Können ja auch machen was sie wollen.

Die Geschichte hat es immer wieder gezeigt und es wird immer so bleiben. Man kann niemandem quasi Narrenfreiheit lassen. Selbst wenn bewiesen wird, dass ein Richer quasi wider allen Fakten geurteil hat wie in dem Fall von der Zeit, passiert ja: nichts.
 
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Selten habe ich im Comm eine präzisere Analyse über das deutsche Rechtssystem und die Natur des Menschenen an sich gelesen. Dickes Lob für diesen mutigen Beitrag!
 

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Nur hats beim Lehrer und dem Uniprof längst keine so gravierenden Konsequenzen. Scheiße selbst die Politiker können einem nicht so das Leben runinieren wie es ein Richter kann. Und grade weil es in der Natur des Menschen liegt bei zuviel Macht den Verstand zu verlieren muss die Gesellschaft Regeln vorgeben die die Konsequenzen des ganzen weitestgehend begrenzen. In vielen Fällen gibts für sowas die Möglichkeit zur Berufung, das es diese Möglichkeit allerdings grade in den wirklich wichtigen Fällen, nämlich da wo es um wirklich gravierende und einschneidende Strafen und Urteile gibt ist ein ziemliches Problem. Ja vermutlich wird sich daran so schnell nichts ändern, wie an so vielem das in dieser Welt schief läuft. Gut finden muss man es deswegen aber noch lange nicht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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deswegen haben wir ja ein mehrinstanzsystem plus einen EXTRA straftatbestand für richter, die absichtlich das recht beugen. liest hier überhaupt wer, was leute schreiben oder ist ads jetzt der thread um seine "mähmähmäh die da oben machen eh was sie wollen" stammtischphrasen abzulassen?
wenn ja hätte ich auch noch was gegen "die politiker" und "die manager" vorzutragen.
 
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Frage ist trotzdem wie effektiv der Straftatbestand ist, wenn so eine Vollkatastrophe wie in dem Artikel beschrieben ist komplett unbestraft bleibt. Der vorsitzende Richter hat schlicht alles falsch gemacht, was man so falsch machen kann (mal von Aussagen wie "ich mag sie nicht, sie kommen in den Knast Hurensohn" abgesehen).
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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ich hab jetzt keine empirischen daten dazu, keine ahnung. wird schon so sein, dass es relativ schwierig sein dürfte, jemandem einen rechtsbeugungsvorsatz nachzuweisen. aber was willst du machen? daraus ein fahrlässigkeitsdelikt konstruieren? das wäre etwas übertrieben, weil das schutzbedürfnis ja relativ gering ist, solange eine übergeordnete instanz ein fehlurteil kassieren kann.
 
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Frage ist trotzdem wie effektiv der Straftatbestand ist, wenn so eine Vollkatastrophe wie in dem Artikel beschrieben ist komplett unbestraft bleibt. Der vorsitzende Richter hat schlicht alles falsch gemacht, was man so falsch machen kann (mal von Aussagen wie "ich mag sie nicht, sie kommen in den Knast Hurensohn" abgesehen).
Es kann ja eigentlich nur 5 Gründe geben warum der Richter so gehandelt hat

1) Er wurde auf irgendeine Weise bestochen

2) Es war weniger Arbeit für ihn mit dem Fall die Typen einfach einzulochen

3) Er ist strunzbehindert

4) ..Er "mochte" die Angeklagten nicht.

5) Er ist Sadist wollte das schon lange ausleben und hats jetzt halt mal gemacht.



Egal welcher von den 5 Fällen (man korrigiere mich falls was vergessen), für mich wären alle 5 Gründe ihn selbst einzulochen oder zumindest zu feuern.

Man muss sich wirklich nur mal vorstellen sowas passiert einem selbst. Wenn die eigene Frau sich scheiden lässt, man mehrere Jahre verknackt wird usw usw..

Wenn man schuldig ins Gefängis muss ist das eine Sache. Wenn man aber wegen was ins Gefängis muss was man gar nicht verbrochen hat, Gott und die Welt einen verlassen haben..wie grausam muss das sein
 
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deswegen haben wir ja ein mehrinstanzsystem plus einen EXTRA straftatbestand für richter, die absichtlich das recht beugen. liest hier überhaupt wer, was leute schreiben oder ist ads jetzt der thread um seine "mähmähmäh die da oben machen eh was sie wollen" stammtischphrasen abzulassen?
wenn ja hätte ich auch noch was gegen "die politiker" und "die manager" vorzutragen.

Scheinbar alle außer dir. Eisen sagt selbst das die Revisionsmöglichkeiten in solchen Fällen ziemlich begrenzt sind und das das von einigen Juristen als Systemfehler gesehen wird und da er selbst auch Jurist ist gehe ich mal davon aus das es sich dabei nicht um "Stammtischphrasen" handelt.

Wenne dich über Politiker und Manager auslassen willst, nur zu... grade Politikerbashing ist immer lustig.
 
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Reden wir hier über Deutschland oder was? Guck dich doch mal um auf der Welt. Die halbe Welt beneidet uns für unser ausgezeichnet gerechtes, funktionierendes, voraussehbares, relativ schelles Rechtssystem, die andere Hälfte sind Schurkenstaaten.

"Jeder Richter urteilt, wozu er gerade Bock hat" :lol2:

hab selten gesehen, dass jemand einen beitrag so dumm aus dem zusammenhang reißt :rolleyes: aber gut, gönn dir den spaß, dass das keine beschreibung des momentanen zustandes ist, sollte sogar dir einleuchten


@heator: naja, hat der richter in dem fall nicht absichtlich das recht gebeugt? unabsichtlich wird ja schon schwieriger :ugly:
schreien die von ihm ignorierten dinge nicht förmlich nach "in dubio pro reo" ? es gibt keinen beweis, nur eine einzige aussage, die auch noch vom opfer kommt, es gibt aber genug indizien, die dagegen sprechen oder zumindest "leichte" zweifel zulassen, wenn man denn will.
oder meinst du mit absichtlich vorsätzlich, nach dem motto "so, heute verknack ich die typen, weil ich es kann" ?


zur lehrer-macht-diskussion: ein lehrer kann in begrenztem maße dafür sorgen, dass du zb dein abitur verkackst, klar ist das noch was anderes als dich in den knast zu stecken, es kann dein leben trotzdem ein gutes stück negativ verändern
 
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Ein Lehrer alleine versaut dir niemals das Abitur, da du recht effektive Möglichkeiten hast das zu verhindern. Selbst wenn der Schulleiter ein guter Freund des betreffenden Lehrers ist kannst du immer noch was tun was vergleichweise unkompliziert ist und nichts kostet.
 
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und das wäre? solange du kein überflieger bist, gibts immer mittel und wege, dir schlechte noten reinzudrücken. aus ner schriftlichen 3 wird beispielsweise ne 4, mündlich gibts ne 4-, das mündliche gibt dann auf einmal den ausschlag, mit dem versprechen unter vier augen, dass das nächstes halbjahr aber nicht so sein wird. hf mit 3 kaputten lks, dann darfste wiederholen
 
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Dann muss man ja bei allen Lehrern versagen und dann hat man es auch verdient.
 
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bitte? 3 kaputte lks und du wirst zum abitur nicht mehr zugelassen, das ist ein (1) lehrer

beim nochmaligen lesen deines posts entsteht der eindruck, dass du wahrscheinlich kein abitur hast ;)
 
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Dann muss man ja bei allen Lehrern versagen und dann hat man es auch verdient.
Um zu Unrecht verurteilt zu werden, muss auch da überall versagt werden. Rechne mal durch, wie viele Richter und Staatsanwälte sich mit dem Fall beschäftigen. Es sind etwa drei Mal so viele Personen wie bei deinem Abi.

Wir könnten uns möglicherweise darauf einigen, dass jeder, der in irgendeiner Form über das eigene Schicksal mitbestimmt (Eltern, Lehrer, Vorgesetze, Richter, Politiker - sogar Polizisten oder dein Bankberater) dir dein Leben versauen kann, wenn er seine "Macht" im falschen Moment missbraucht. Und nun? So ist das nunmal im Leben, andere Menschen können mit ihrem Tun unser Leben beeinflussen. Zum Guten wie zum Schlechten. Lässt sich nicht ändern. Weder im deutschen Rechtsstaat, noch im linksgutmenschlichen Utopia. Aber Hauptsache man kann hier Phrasen á la "Gib einem Menschen Macht..." dreschen.

Und wenn Ihr hier noch so viel behauptet, dass, wenn sich alle Richter und das gesamte System verschwören, einem das Leben zu Unrecht versaut wird; es ändert nichts daran dass es so gut wie nie vorkommt. Unser Rechtssystem ist gut und es funktioniert gut. Es lässt sich nie ausschließen, dass einzelne ihre Macht missbrauchen, aber dafür gibt es Konsequenzen. Es lässt sich natürlich auch nicht ausschließen, dass die Richter, die über den Rechtsbeuger urteilen, ihn absichtlich zu Unrecht davonkommen lassen, wiederum in allen Instanzen. Aber in wie vielen Fällen passiert diese Kette? 0,001 Promille? Verbessern kann man theoretisch immer irgendwas. Mach hier mal einer einen praktisch verwertbaren Vorschlag, was man mal eben so ändern könnte, um die Welt zu verbessern. "Direkt alle Richter einsperren, die sich mal irren" ist kein solcher Vorschlag.



Vielleicht sollte jeder von euch Laien, der das Forum hier als Stammtisch missbraucht, einfach mal folgendes Tun: Nehmt euch mal einen Vormittag frei und geht ins Amtsgericht. Schlimmstenfalls verschwendet ihr einen halben Tag eures Lebens. Und dann setzt ihr euch in die mündliche Verhandlung und guckt euch alle Fälle dieses Vormittags an (sind idR so 5-10 Fälle) pro Saal. Wenn ihr da Hemmungen habt, nehmt halt einen Freund oder Bekannten mit. Und dann geht nach jedem Fall mal in euch und überlegt, ob ihr nach der gerade erlebten Verhandlung nicht auch davon überzeugt seid, dass er schuldig/unschuldig ist. Nicht im naturwissenschaftlichen Sinn ("aber theoretisch denkbar und irgendwie möglich wäre doch auch, dass..."), sondern nach eurer eigenen, inneren Überzeugung. Glaubt ihr dem Opfer und den anderen Zeugen? Haltet ihr die Einlassung des Angeklagten für Ausflüchte? Ich will hier nicht spoilern, deshalb schreibe ich mal nicht, was der Abgleich mit dem Urteil ergibt. Und wenn ihr dann Nachmittags zu Hause seid, dann geht ein weiteres Mal tief in euch und überlegt, ob dass, was ihr hier schreibt, auch nur im entferntesten das widerspiegelt, was jeden Tag in deutschen Gerichten vor sich geht.

Sorry, von den Juristen abgesehen haben sich max. 10% der hier teilnehmenden Mitglieder schon mal eine Strafverhandlung angesehen. Solange ihr das nicht getan habt philosophiert ihr hier über Dinge, von denen ihr nicht den Hauch einer Ahnung habt. Von Dingen, die ihr allenfalls aus dem Fernsehen kennt. Und ihr maßt euch an, euch ein Urteil über die Qualität des deutschen Rechtssystems zu bilden? Das ist fast so lächerlich wie jemand, der einen Film ganz doll scheiße findet, den er sich gar nicht erst angeguckt hat, weil der Film ja scheiße ist.
 
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bitte? 3 kaputte lks und du wirst zum abitur nicht mehr zugelassen, das ist ein (1) lehrer

beim nochmaligen lesen deines posts entsteht der eindruck, dass du wahrscheinlich kein abitur hast ;)

Doch, aber wenn man nur bei dem einem Lehrer seine Probleme hat und nur deswegen nicht zugelassen wird, dann schneidet sich der Lehrer doch selbst ins Fleisch, muss er dich nochmal ein Jahr ertragen, als ob er sich das antun will. Auf der Notenkonferenz wird dann aus der Note, die dich nicht zulassen würde, zu einer ausreichenden. Solang du halt beim Rest anständig dastehst, da werden die anderen Lehrer schön mitreden.
Kollege hatte sogar Sport LK, ging aber nie hin und wurde zugelassen :deliver:

Wenn du aber echt überall auf der Kippe stehst, dann hast du es nicht anders verdient und wirst nicht zugelassen, so what.
 

cReAtiVee

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aus ner schriftlichen 3 wird beispielsweise ne 4, mündlich gibts ne 4-, das mündliche gibt dann auf einmal den ausschlag, mit dem versprechen unter vier augen, dass das nächstes halbjahr aber nicht so sein wird. hf mit 3 kaputten lks, dann darfste wiederholen

Also als ich Abi gemacht hab, war die Regel so, dass die Lehrer immer erst aufrunden dann abrunden und dann aufrunden mussten (der dritte Fall war äußerst selten, aber zwei Mal durchaus üblich z.B. Mündliche Note 4 und Sonstige Mitarbeit 4+ wurde zur 4+ und wenn man Schriftlich dann ne 3- hatte blieb es bei einer 4+).

Und das wurde immer so gehandhabt. Ist halt ein Vorteil für den Schüler eigtl weil in den meisten Fällen dann nur aufgerundet wurde.

Aber Abi ist ja auch wirklich nicht so schwer, als dass man sich das von einem Lehrer kaputt machen lassen kann. Wenn man ein bisschen was im Köpfchen hat und das auch mündlich einbringt (und nicht total im Schriftlichen versagt), kann dir auch ein feindlich gesinnter Lehrer nichts anderes als eine gute Note geben.
 
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Doch, aber wenn man nur bei dem einem Lehrer seine Probleme hat und nur deswegen nicht zugelassen wird, dann schneidet sich der Lehrer doch selbst ins Fleisch, muss er dich nochmal ein Jahr ertragen, als ob er sich das antun will. Auf der Notenkonferenz wird dann aus der Note, die dich nicht zulassen würde, zu einer ausreichenden. Solang du halt beim Rest anständig dastehst, da werden die anderen Lehrer schön mitreden.
Kollege hatte sogar Sport LK, ging aber nie hin und wurde zugelassen :deliver:

Wenn du aber echt überall auf der Kippe stehst, dann hast du es nicht anders verdient und wirst nicht zugelassen, so what.

er muss dich erstmal nicht zwangsläufig noch ein jahr ertragen, es ist nicht gesagt, dass du im nächsten jahr wieder bei ihm hast. wenn es aber so wäre, könnte er dich nochmal quälen und dir schlechte noten reindrücken...und lol@schulen, die sportLK anbieten, schorlenabi am rise
und nochmal, es geht um einen einzigen lehrer in einem einzigen lk, da kann der rest der noten noch so gut sein

Also als ich Abi gemacht hab, war die Regel so, dass die Lehrer immer erst aufrunden dann abrunden und dann aufrunden mussten (der dritte Fall war äußerst selten, aber zwei Mal durchaus üblich z.B. Mündliche Note 4 und Sonstige Mitarbeit 4+ wurde zur 4+ und wenn man Schriftlich dann ne 3- hatte blieb es bei einer 4+).

Und das wurde immer so gehandhabt. Ist halt ein Vorteil für den Schüler eigtl weil in den meisten Fällen dann nur aufgerundet wurde.

Aber Abi ist ja auch wirklich nicht so schwer, als dass man sich das von einem Lehrer kaputt machen lassen kann. Wenn man ein bisschen was im Köpfchen hat und das auch mündlich einbringt (und nicht total im Schriftlichen versagt), kann dir auch ein feindlich gesinnter Lehrer nichts anderes als eine gute Note geben.

es muss aber kein lehrer so runden, er kanns machen, wenn er mag. wie gesagt, wenn man sehr gut in der schule ist, wird ein lehrer es einem kaum versauen können, wenn man schriftlich normalerweise ~3 steht und im unterricht etwas unsinn macht, kann man bei nem missgünstigen lehrer trotzdem auf ner 4 bis 4- landen, in fächern wie deutsch und englisch hängt auch bei der schriftlichen note einiges vom lehrer ab. in fast allen anderen fächern ginge sowas natürlich schlecht, das ist klar.
 

Benrath

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Ist dir das passiert oder warum bist du da jetzt so argumentativ involviert. Keiner bestreitet, dass dir sowas Probleme bereite muss, aber das von dir beschrieben ist auch eher ein krasser Ausnahmefall wo man es sich dann nciht nur einer einzelnen Person verscherzt haben muss und selbst die Lage total falsch eingeschätzt haben muss.

Mir hat ein Arschlochlehrer z.B. meine mündlich Prüfung als Beisitzer verhaut, weil der andere keinen Bock auf Stress hatte. Sie haben sich dann in der Mitte getroffen...
 
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Geht jetzt vlt in ne andere schiene aber es gab doch da mal so einen "test", bei dem verschiedene lehrer die selbe deutsch arbeit eines schülers bewerten sollten. dabei kam dann raus dass von 1-6 alles dabei war.

frag mich da halt wirklich ob man da nicht etwas verbessern könnte.

mal davon abgesehen halte ichs für realistisch, dass ein schüler in frühen jahren die lust an sprachlichen fächern (allen voran natürlich die muttersprache wie hier deutsch) verliert weil ihm der erste lehrer in klasse 1+2 sagt wie er schreiben soll. und der lehrer oder die lehrerin in der 3+4 klasse dann sagt das ist bullshit, er solls lieber so machen wie er/sie es haben möchte. das ganze zieht sich dann so weiter und irgendwann weiß der schüler einfach gar nicht mehr was denn nun gewollt ist und was nicht.
 
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