Seingalt
Guest
@Hafish
1. Du hast offenbar nichts gelernt, sondern lehnst Dich mal wieder mit Deiner äußerst arroganten Ausdrucksweise weit aus dem Fenster - ohne dass Du, nach eigener Ausage, auch nur weißt, wovon ich überhaupt Rede.
2. Du drehst mir das Wort im Mund herum, weil Du mehrfach behauptest, dass ich verlange, Richter sollen für ihre Fehler gerade stehen. Gerade das verlange ich aber nicht, sondern nur in solchen Fällen, wo die Fahrlässigkeit ein unerträgliches Ausmaß erreicht.
3.
4.
Jeder Arbeitnehmer haftet für Schäden, die er durch grobe Fahrlässigkeit verursacht - haben wir deswegen nur noch Adrenalinjunkies in Berufen, wo durch Fehler enormer Schaden entstehen kann?
Davon ist mir nichts bekannt. Offensichtlich gibt es genug Menschen, die darauf vertrauen, dass sie am Arbeitsplatz eben niemals grob fahrlässig handeln würden.
Warum sollten gerade Richter, von deren Sorgfalt so viel abhängt, hier eine Ausnahme bilden?
5. Ich habe mich auf einen konkreten Fall bezogen (natürlich unter der Prämisse, dass die Quelle zuverlässig ist).
Dein Richter am Landgericht mit "weit, weit überdurchschnittlicher Urteilsfähigkeit" war zweimal zweifelsfrei davon überzeugt, dass ein Angeklagter ein Mädchen vergewaltigt hatte.
a) Das Mädchen war noch Jungfrau, nachdem sie angeblich mehr als zehnmal vergewaltigt wurde und einer der Täter ihr mit einem Kleiderbügel im Unterleib herumgestochert hat.
b) Einer der Angeklagten war laut Aussage einer Zeugin impotent und gar nicht zum Geschlechtsverkehr fähig. Das Gericht hielt es nicht mal für nötig, diese Information durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
c) Es wurde in einer Demonstration gezeigt, dass sich die Vergewaltigung in einem Kleinwagen schwerlich so wie beschrieben abgespielt haben könne. Statt nun ins Grübeln zu kommen und doch noch mal genauer nachzuforschen, unterbreitet der Richter das Angebot, der Angeklagte solle sich schuldig bekennen, dann bekomme er nur zwei Jahre auf Bewährung und sei sofort frei.
d) Das Opfer macht Angaben, die nicht stimmen können, weil der Täter ein stichhaltiges Alibi hat. Damit konfrontiert, ändert sie einfach den Zeitpunkt der Tat:
e)
Mir ist übrigens bewusst, dass das alles menschliche Fehler sind. Ich hab sogar eine relativ konkrete Vorstellung davon, wie sie zustande kommen und empfinde Empathie mit den Beteiligten.
Ich weiß aber auch, dass man bei entsprechender Kenntnis und besonderer Vorsicht solche Fehler vermeiden kann. Man kann das jetzt als doppeltes Systemversagen bezeichnen, weil offenbar unsere Juristen nicht ausreichend dafür geschult werden, und weil unser Strafverfolgungssystem keine Netze bereithält, um solche individuellen Fehler aufzufangen.
Das ist sicher richtig und vielleicht kann und sollte man am System was ändern.
Trotzdem bin ich nicht bereit, den Einzelnen an dieser Stelle aus der Verantwortung zu entlassen. Ich sage nicht: hängt ihn am nächsten Baum. Aber wer grob fahrlässig handelt und dabei Schaden anrichtet, der sollte dafür gerade stehen. Und mir fällt kein Grund ein, weshalb ausgerechnet ein Richter davon ausgenommen sein sollte.
Das Gleiche gilt, wie schon gesagt, auch für die beteiligten Ärzte. Ich weiß auch, wie Eisen richtig erwähnt hat, dass viele Gutachten eine eher zweifelhafte Angelegenheit sind. Aber das ist erstmal gar nicht der Punkt. Es geht nur darum: Wenn ein Gutachter mit der Inbrunst der Überzeugung einer Zeugin totale Glaubwürdigkeit unterstellt und sich dann herausstellt, dass sie in Wahrheit Borderlinerin ist, dann hat der Gutachter entweder versagt oder gelogen. Beides sollte Konsequenzen haben.
Und wenn das Ergebnis ist, dass ab jetzt alle Gutachter nur noch sagen: "Es könnte so oder so sein", dann ist das doch auch ein Fortschritt und mir wesentlich lieber, als wenn überall Pseudo-Experten aus dem Boden sprießen, die mit ihrer Pseudo-Expertise Leben zerstören und dafür nicht mal belangt werden.
Mehr wollte ich gar nicht sagen.
Mag sein, dass ich Dich hier missverstanden habe, aber das Wort im Mund umdrehen? Kann ich nicht nachvollziehen.
Überhaupt, vielleicht hörst Du mal auf so zu tun, als seist Du der Oberlehrer, der mir noch was beibringen muss, was man auch in 2min Google rausfindet - das weiß ich nämlich alles.
Ich bin ja dankbar für Beiträge von Experten (hier also Juristen), die einem tiefere Einblicke bieten. Aber Deinen bisherigen Beiträgen nach zu urteilen gehe ich mal stark davon aus, dass Du kein Jurist oder noch ganz am Anfang Deines Studiums bist.
Das ist auch nicht weiter schlimm, ich bin auch Laie. Aber dann spiel Dich bitte mir gegenüber nicht so auf.
Und wenn Du mir vorwirfst "seitenweise Unsinn" zu "schwadronieren", dann zeig mir bitte eine konkrete Stelle, auf die Du Dich beziehst. Dann kann ich entweder richtigstellen, was ich da meinte, oder Du kannst darlegen, was daran falsch ist und ich kann es einsehen.
Die Ebene, auf der wir hier gerade streiten, ist destruktiv.
1. Du hast offenbar nichts gelernt, sondern lehnst Dich mal wieder mit Deiner äußerst arroganten Ausdrucksweise weit aus dem Fenster - ohne dass Du, nach eigener Ausage, auch nur weißt, wovon ich überhaupt Rede.
2. Du drehst mir das Wort im Mund herum, weil Du mehrfach behauptest, dass ich verlange, Richter sollen für ihre Fehler gerade stehen. Gerade das verlange ich aber nicht, sondern nur in solchen Fällen, wo die Fahrlässigkeit ein unerträgliches Ausmaß erreicht.
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Ja, und der richtige Zeitpunkt dafür ist zwischen Beweisaufnahme und Urteilsverkündung, niemals aber vorher.Er muss in der Lage sein, sich ab einem gewissen Punkt auf einen Standpunkt festzulegen und ihn dann überzeugt zu vertreten.
4.
Sorry, aber Bullshit!Bei dem Rechtssystem was du dir vorstellst, entscheiden sich nur noch geisteskranke Adrenalinjunkies für den Richterdienst
Jeder Arbeitnehmer haftet für Schäden, die er durch grobe Fahrlässigkeit verursacht - haben wir deswegen nur noch Adrenalinjunkies in Berufen, wo durch Fehler enormer Schaden entstehen kann?
Davon ist mir nichts bekannt. Offensichtlich gibt es genug Menschen, die darauf vertrauen, dass sie am Arbeitsplatz eben niemals grob fahrlässig handeln würden.
Warum sollten gerade Richter, von deren Sorgfalt so viel abhängt, hier eine Ausnahme bilden?
5. Ich habe mich auf einen konkreten Fall bezogen (natürlich unter der Prämisse, dass die Quelle zuverlässig ist).
Dein Richter am Landgericht mit "weit, weit überdurchschnittlicher Urteilsfähigkeit" war zweimal zweifelsfrei davon überzeugt, dass ein Angeklagter ein Mädchen vergewaltigt hatte.
a) Das Mädchen war noch Jungfrau, nachdem sie angeblich mehr als zehnmal vergewaltigt wurde und einer der Täter ihr mit einem Kleiderbügel im Unterleib herumgestochert hat.
b) Einer der Angeklagten war laut Aussage einer Zeugin impotent und gar nicht zum Geschlechtsverkehr fähig. Das Gericht hielt es nicht mal für nötig, diese Information durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
c) Es wurde in einer Demonstration gezeigt, dass sich die Vergewaltigung in einem Kleinwagen schwerlich so wie beschrieben abgespielt haben könne. Statt nun ins Grübeln zu kommen und doch noch mal genauer nachzuforschen, unterbreitet der Richter das Angebot, der Angeklagte solle sich schuldig bekennen, dann bekomme er nur zwei Jahre auf Bewährung und sei sofort frei.
d) Das Opfer macht Angaben, die nicht stimmen können, weil der Täter ein stichhaltiges Alibi hat. Damit konfrontiert, ändert sie einfach den Zeitpunkt der Tat:
Immernoch nicht der geringste Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin.Sie gibt zu, gelogen zu haben, und begründet dies damit, dass sie im Mai 18 Jahre alt geworden, also bei der Vergewaltigung volljährig gewesen sei. Sie habe aber geglaubt, die Vergewaltigung einer Erwachsenen sei nicht strafbar und deswegen das Verbrechen in den April vordatiert, damit der Onkel seine Strafe kriege.
e)
usw.Und der Einwand eines zurate gezogenen Rechtsmediziners, der die fotografierten Hämatome an Brüsten und Beinen für Selbstbeibringungen hält, wird als "eher unwahrscheinlich" abgetan.
Mir ist übrigens bewusst, dass das alles menschliche Fehler sind. Ich hab sogar eine relativ konkrete Vorstellung davon, wie sie zustande kommen und empfinde Empathie mit den Beteiligten.
Ich weiß aber auch, dass man bei entsprechender Kenntnis und besonderer Vorsicht solche Fehler vermeiden kann. Man kann das jetzt als doppeltes Systemversagen bezeichnen, weil offenbar unsere Juristen nicht ausreichend dafür geschult werden, und weil unser Strafverfolgungssystem keine Netze bereithält, um solche individuellen Fehler aufzufangen.
Das ist sicher richtig und vielleicht kann und sollte man am System was ändern.
Trotzdem bin ich nicht bereit, den Einzelnen an dieser Stelle aus der Verantwortung zu entlassen. Ich sage nicht: hängt ihn am nächsten Baum. Aber wer grob fahrlässig handelt und dabei Schaden anrichtet, der sollte dafür gerade stehen. Und mir fällt kein Grund ein, weshalb ausgerechnet ein Richter davon ausgenommen sein sollte.
Das Gleiche gilt, wie schon gesagt, auch für die beteiligten Ärzte. Ich weiß auch, wie Eisen richtig erwähnt hat, dass viele Gutachten eine eher zweifelhafte Angelegenheit sind. Aber das ist erstmal gar nicht der Punkt. Es geht nur darum: Wenn ein Gutachter mit der Inbrunst der Überzeugung einer Zeugin totale Glaubwürdigkeit unterstellt und sich dann herausstellt, dass sie in Wahrheit Borderlinerin ist, dann hat der Gutachter entweder versagt oder gelogen. Beides sollte Konsequenzen haben.
Und wenn das Ergebnis ist, dass ab jetzt alle Gutachter nur noch sagen: "Es könnte so oder so sein", dann ist das doch auch ein Fortschritt und mir wesentlich lieber, als wenn überall Pseudo-Experten aus dem Boden sprießen, die mit ihrer Pseudo-Expertise Leben zerstören und dafür nicht mal belangt werden.
Du hast geschrieben:Sag mal gehts noch? Du schwadronierst seitenweise Unsinn und drehst mir jetzt auch noch die Worte im Mund herum? Ich schrieb bereits, dass die Erwähnung des Wissens sich auf meinen Versuch bezog, dich über VOratz aufzuklären, nicht mehr. Und der Vorsatz bezieht sich auf die Tat, sprich die objektiven Tatbestandsmerkmale nicht auf irgendwas anderes. Verbotsirrtum, den du vollkommen blödsinnig in die Diskussion eingeführt hast, hat damit REIN GAR NICHTS zu tun. Und nun troll dich.
Letzteres (Wissen um die Strafbarkeit) ist doch gerade das, was beim Verbotsirrtum fehlt, was die Tat aber nicht weniger strafbar macht.Es ist also in deinem [meinem] Beispiel unwichtig ob er glaubt, dass Frauen vergewaltigt werden wollen, wichtig ist, dass er weiß, dass er vergewaltigt und dass darauf Strafe steht.
Mehr wollte ich gar nicht sagen.
Mag sein, dass ich Dich hier missverstanden habe, aber das Wort im Mund umdrehen? Kann ich nicht nachvollziehen.
Überhaupt, vielleicht hörst Du mal auf so zu tun, als seist Du der Oberlehrer, der mir noch was beibringen muss, was man auch in 2min Google rausfindet - das weiß ich nämlich alles.
Ich bin ja dankbar für Beiträge von Experten (hier also Juristen), die einem tiefere Einblicke bieten. Aber Deinen bisherigen Beiträgen nach zu urteilen gehe ich mal stark davon aus, dass Du kein Jurist oder noch ganz am Anfang Deines Studiums bist.
Das ist auch nicht weiter schlimm, ich bin auch Laie. Aber dann spiel Dich bitte mir gegenüber nicht so auf.
Und wenn Du mir vorwirfst "seitenweise Unsinn" zu "schwadronieren", dann zeig mir bitte eine konkrete Stelle, auf die Du Dich beziehst. Dann kann ich entweder richtigstellen, was ich da meinte, oder Du kannst darlegen, was daran falsch ist und ich kann es einsehen.
Die Ebene, auf der wir hier gerade streiten, ist destruktiv.
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