Seingalt
Guest
Hier ist nochmal der Artikel zum eigentlichen Urteil, wo die Informationen ein wenig klarer sind:
http://www.thelocal.se/20140110/rape-suspect-freed-claims-womans-no-was-part-of-sex-game
Der Fall ist ein echter Albtraum: für das Opfer, für den vermeintlichen Täter, für den Richter, für den Rechtsstaat und die Gesellschaft als Ganzes.
Erinnert mich ein wenig an den mit der 15-jährigen letztes Jahr.
Ich weiß selbst nicht so recht, was ich darüber denken soll. Um die Diskussion zu beleben, stelle ich mich aber mal auf die Seite der Frau, weil mir hier ein paar Argumente fehlen.
-mit Gewalt
-durch Drohung
oder
-unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigen muss. Eins der drei Kriterien ist hinreichend. Da er zweifelsfrei Gewalt angewandt hat, sind die anderen also hinfällig.
Zum Vorsatz: Zu keinem Zeitpunkt hat die Frau ihr explizites Einverständnis damit erklärt, mit Gewalt zum Sex gezwungen zu werden. Der Angeklagte wusste also, dass zumindest die Möglichkeit bestand, dass die Frau es nicht wollte. Er hat das billigend in Kauf genommen und sich somit unter Eventualvorsatz schuldig gemacht.
http://www.thelocal.se/20140110/rape-suspect-freed-claims-womans-no-was-part-of-sex-game
Der Fall ist ein echter Albtraum: für das Opfer, für den vermeintlichen Täter, für den Richter, für den Rechtsstaat und die Gesellschaft als Ganzes.
Erinnert mich ein wenig an den mit der 15-jährigen letztes Jahr.
Ich weiß selbst nicht so recht, was ich darüber denken soll. Um die Diskussion zu beleben, stelle ich mich aber mal auf die Seite der Frau, weil mir hier ein paar Argumente fehlen.
Was im Einzelnen stritt oder unstrittig ist, geht aus dem Artikel leider nicht hervor. Deine Behauptung wird aber durch die Aussage des Gerichts widerlegt:Die Gewalt in Form von Mund zuhalten und ohrfeigen mag unstrittig sein, dass sie dazu diente sie zum Sex zu zwingen ist absolut strittig. Sie sagt, sie hatte Angst und hat ihn machen lassen, er sagt, sie wollte hart rangenommen werden und hat ihm das deutlich signalisiert. Aussage gegen Aussage.
Er hat sie also mit Gewalt zum Sex genötigt - das ist, zumindest nach deutschem Strafgesetz, der Tatbestand der Vegewaltigung.Among other things, the court said it was clear that the 27-year-old had used violence to force[!!!] the woman to have sex with him and that the woman's "muted protests" could be attributed to fear that the man might become even more aggressive.
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, das ist nach deutschem Strafgesetz irrelevant. § 177 StGB sagt deutlich, dass der Täter das OpferSie war nicht gefesselt, nicht betäubt, nicht behindert oder ohnmächtig oder in sonst einem hilflosen Zustand. Davon dass er sie massiv bedroht hätte ist auch nichts zu lesen. Es scheint auch keine Nachbarn zu geben die mitten in der Nacht ihre "endlosen Schreie" gehört haben, angeblich hat sie ja so lange und so laut geschrien bis sie keine Stimme mehr hatte. Wieso hat sie sich das eigentlich getraut, aber ihn kratzen oder treten ging nicht? Eine mögliche Entdeckung ist doch für den Täter viel riskanter, sie hätte also annehmen müssen, dass er bei Schreien viel eher zur befürchteten "viel schlimmeren Gewalt" greift.
-mit Gewalt
-durch Drohung
oder
-unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigen muss. Eins der drei Kriterien ist hinreichend. Da er zweifelsfrei Gewalt angewandt hat, sind die anderen also hinfällig.
Zu 2.: siehe oben.1. nein. eine vergewaltigung ist ein vorsatzdelikt. es gibt keine fahrlässige vergewaltigung. hat der täter bei begehung der tat keinen vorsatz, kann er auch nicht wegen vergewaltigung bestraft werden.
2. es ist nicht unstrittig, dass er sie zum sex gezwungen hat. das behauptet sie. er sagt, dass der sex einvernehmlich war, er hat ja auch von diversen anderen praktiken abgelassen, weil er das nein für authentisch hielt, während das andere nein sich offenbar davon unterschied. ohne die akten zu kennen: warum sollte ein vergewaltiger vor etwas halt machen, was er will, wenn er die frau eh schon vergewaltigt, nur weil sie nein sagt?
Zum Vorsatz: Zu keinem Zeitpunkt hat die Frau ihr explizites Einverständnis damit erklärt, mit Gewalt zum Sex gezwungen zu werden. Der Angeklagte wusste also, dass zumindest die Möglichkeit bestand, dass die Frau es nicht wollte. Er hat das billigend in Kauf genommen und sich somit unter Eventualvorsatz schuldig gemacht.
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