Zwischenfall

haviii

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Das ist doch ne fake geschichte. Ich glaube die kein Stück. Niemand ist so blöde und zieht jemandem ne Falsche über den Kopf und geht dann zur Polizei um denen das zu erzählen.

Ich kann Dir genau sagen was dabei rauskommt, er verklagt Dich auf Schmerzensgeld und du musst bezahlen (Pauschalwert Flasche über den Kopf: 2 Riesen).

Wie blöd kann man sein? :confused:


edit: Ja das dem Staatsanwalt das kack egal sein wird ist doch klar. Wenn er nicht blöde ist, kriegt er Kohle von Dir. Da hast du 0 Chance rauszukommen. Und ne Flasche ist niemals angebracht. Was hättest denn gemacht wenn du nen Hammer gehabt hättest in der Hand oder ein Messer? Wenn du nicht fighten willst musst du rennen. Du rennst nicht und benutzt stumpfen Gegenstand um auf sein Kopf zu hauen.
Ich hab hab das schon paarmal erlebt. 2 mal Flasche, einmal Aschenbecher und einmal ein briefkasten ( :D ). Jedesmal musste derjenige der mit nem Gegenstand zugewichst hat bezahlen. Die Flaschen waren 1800 und 2200 euro (wegen Narbe am Kopf etc.). Der Aschenbecher 900 und der Briefkasten genau 1000.
 
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genau so wirds laufen.
offensichtlich hast du probleme nachzudenken.

warum sollte ich nciht zur polizei gehen?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Was hättest denn gemacht wenn du nen Hammer gehabt hättest in der Hand oder ein Messer? Wenn du nicht fighten willst musst du rennen. Du rennst nicht und benutzt stumpfen Gegenstand um auf sein Kopf zu hauen.

kannst ja mal im thread lesen, eine schimpfliche flucht muss keiner antreten. ich weiß nicht ob dir notwehr was sagt, aber genau das ist damit gemeint.
wenn die leute dir was zahlen mussten, dann haben sie offensichtlich nicht in notwehr gehandelt.
 

beautiful_boon

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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Hast dich richtig verhalten, vielleicht bis auf:Da wäre etwas bessere Deeskalation schon angezeigt gewesen - unabhängig von der Schuld des anderen.

Und warum hat dein Kumpel bitte blöd daneben gestanden? Den hätt ich erstmal zur Sau gemacht.

Direkt zur Polizei gehen, war jedenfalls richtig. Wenn sichs so zugetragen hat, warst du vollends im Recht und der andere Typ soll froh sein, dass du nicht nochmal draufgetreten hast, als er am Boden lag. Hoffentlich wird er verknackt, Hurensohn.

das erste mal das ich schao zitiere ..weil er das erste mal recht hat in meinen augen und ich dem nur voll zustimmen kann..

ich war aufen kiez vor 3 wochen .. und man wollte mich abziehen naja ..haben sie nich geschafft und der der mein geld hatte musste ziemlich leiden bis die polizei gekommen ist. .. hab noch nie jmd so verprügelt..

anyway 2 kumpel von mir ... waren weg .. als die mit 6 mann oder mehr auf mich raufgegangen sind ..

die hab ich auch richtig zur sau gemacht danach -_--
 

haviii

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Wenn es zu keinem strafrechtlichen Urteil kommt, muss der Richter der das zivil verhandelt Vorfälle bewerten die oft ein Jahr her sind. Dann schleppen beide Zeugen an. Dann schleppt der mit dem Gegenstand gehauene nen Auszug seiner Krankenakte an, dann bestätigen seine Zeugen das man das war. Und dann TATA wird einem ein Vergleich angeboten für 2 Riesen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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naja erstens haben wir hier von strafrechtlichen konsequenzen geredet und zweitens ist die wichtigste frage natürlich was vor gericht wie bewiesen werden kann.

wenn man aber davon ausgeht, dass das gericht die gechichte von dog für erwiesen hält, wir man ihm nichts tun.
 
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du meinst also das der richter nem besoffenen vorbestraften "harten" jungen mehr glauben schenkt, der auch noch offensichtlich falsch aussagt?

heator du redest schon wieder von dog!?
 

haviii

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Ich schrieb doch schon das es zu keinem strafrechtlichen Urteil kommen wird. Dem Staatsanwalt ist doch so ne Kinderschlägerei von irgendwelchen Studenten in Schöneberg scheissegal, da öffnet er nicht mal den Brief.

edit: Dem Richter ist es kack scheiss egal. Der sieht Narbe Kopf, Zeugen das du mit Flasche gehauen hast, Du bezahlst.

Jetzt denkt ihr wieder bla bla bla der haviii sabbelt wieder scheisse bla bla bla Rechtsstaat bla bla bla, ich war schon tausendmal in so einer Situation, es ist jedesmal gleich gelaufen.

Der Richter hat SOGAR ein unterschriebenes Vernehmungsprotokoll wo drinsteht "... dann hab ich ihm mit der Flasche über den Kopf gehauen!"

Da ist für ihn die Sache gegessen. Du zahlst und es werden 2 Riesen sein. Glaub mir einfach.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Original geschrieben von MaRiO(d.S
du meinst also das der richter nem besoffenen vorbestraften "harten" jungen mehr glauben schenkt, der auch noch offensichtlich falsch aussagt?

heator du redest schon wieder von dog!?

äh hups sorry, meinte natürlich mario. kA wie ich immer auf dog komme :8[:
 
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Ne kommt ganz drauf an.
Wenn der Typ dick vorbestraft ist und man selbst nicht, dann wird einem die Geschichte durchaus geglaubt.
Kommt halt auch darauf an, was für einen Eindruck man beim Kadi hinterlässt. So klar ist die Sache nicht.
Kann aber durchaus ein unbefriedigendes Ergebnis heraus kommen.
Auf hoher See und vor Gericht ist man mit Gott allein :):fu:
 
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sehe wie das wie havii, wer der polizei erzählt "ja ich wars" muß auch damit rechnen dafür blechen zu müssen.

ich weiß echt nicht was so schlimm gewesen wäre der polizei gar nichts zu sagen bzw nen anwalt die stellungnahme verfassen zu lassen.

jeder gute anwalt hätte drauf plädiert das du aus reflex ne abwehrbewegung mit der hand gemacht hast. aber der polizei zu sagen "der hat mich gehauen, ich war schwächer als er da hab ich mich nach guter überlegung entschlossen ihm die flasche über den kopf zu ziehen" ist mal schlichtweg völlig dum.

und dann noch stolz drauf sein ne kopie vom vernehmungsprotokoll mitnehmen zu "dürfen", lol :8[:

und klar wird das strafverfahren eingestellt, womöglich auch nur gegen eine kleine auflage im sinne der prozessökonomie, mehr hat der polizist nämlich gar nicht gemeint und mit mehr haben die auch gar nichts zu tun. du bist das erste mal aufgefallen, du würdest vermutlich nichtmal, bzw nur minimal, strafrechtlich belangt werden wenn beweisbar wäre das du ihm grundlos die flasche auf den kopf geknallt hast. so steht aussage gegen aussage, der typ war wohl schon auffällig, strafverfahren wird eingestellt, zivilverfahren aber nicht wenn er eins anstrengt weil die verletzungen und dein geständnis überlegt gehandelt zu haben eben da sind.

auf jeden fall mach ruhig weiter ohne anwalt :top2:
 
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du erzählst so einen müll.
woher nimsmt du die illusion, dass ich aussage, ich hätte überlegt gehandelt?
wieso sollte es nicht glaubwürdiger rüberkommen sich in der situation, wie beim verhör, sofort persönlich zu stellen, als irgendeinen anwalt xyz eine stellungnahme verfassen zu lassen?
und wieso kann man seine verantwortung eigentlich nicht an der garderobe abgeben?

und dann noch stolz drauf sein ne kopie vom vernehmungsprotokoll mitnehmen zu "dürfen", lol

mir wurde gesagt, das sei so durchaus nicht üblich.
 
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nun wer sich zigmal boxen und schubsen lässt und dann drauf als erste reaktion direkt die bierflasche abused muss sich unterstellen lassen dies so bewußt gewollt zu haben und auch genug zeit zum überlegen gehabt zu haben.

das mit der kopie ist unüblich, ja. weil die polizei das den vernommenen nämlich meist nicht sagt und die in der großen masse schlichtweg nicht wissen das sie drauf bestehen können.
 
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kannst du nicht lesen?

ich hab doch geschrieben, meine erste reaktion war, dass ich versucht habe mich mit den händen zu wehren, das habe ich auch so zu protokoll gegeben. ich habe erst zugeschlagen, nachdem er mich bereits mehrmals angegriffen hatte.

langsam wünsche ich fast, du wärst der kerl gewesen.
 

shaoling

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Original geschrieben von haviii
Was hättest denn gemacht wenn du nen Hammer gehabt hättest in der Hand oder ein Messer?
Pech für ihn, ne.

Wer jemanden, der nen Messer oder Hammer in der Hand hält, mehrfach grundlos in die Fresse schlägt, ist ja schon fast reif für den Darwin Award.


Natürlich kann es nach haviiis Prognose ausgehen, aber das ist wohl kaum wahrscheinlich.

Und dennoch bleib ich dabei: Wer sich nichts hat zuschulden kommen lassen, darf auch in den Rechtsstaat vertrauen, solange keine guten Gründe dagegen sprechen. Die sehe ich hier nicht.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Pech für ihn, ne.

Wer jemanden, der nen Messer oder Hammer in der Hand hält, mehrfach grundlos in die Fresse schlägt, ist ja schon fast reif für den Darwin Award.

Und wenn es dann so ausgeht?
http://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_55749.html
München - Drei Jahre und neun Monate muss der 30-jährige Student Sven G. ins Gefängnis, weil er einen Schläger mit einem Stich in den Hals lebensgefährlich verletzt hat. Vorsitzender Richter Manfred Götzl erkannte zwar an, dass der Angeklagte am 14. März 2008 in Garching von dem 17-jährigen Mergim S. angegriffen worden war, aber: „Der Messerstich war zur Verteidigung nicht erforderlich!“

Mergim S. und seine Freunde hatten zuvor in einem Jugendtreff Streit gesucht und zettelten nach ihrem Rauswurf neuen Zoff an. Sven G. und seine Freunde kamen von einer Feier und waren ebenfalls alkoholisiert, als es zu der verhängnisvollen Begegnung auf der Straße kam. Mergim schlug erst einen Freund von Sven G. nieder und ging dann auf diesen los. (...)

Es habe zwar eine Notwehr-Situation vorgelegen, so der Richter, aber: „Der wuchtige Stich in den Hals ging über das zulässige Maß weit hinaus.“
 
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ganz gelesen?
Mit 1,80 Meter Körpergröße und einem Gewicht von 95 Kilogramm (20 kg mehr als Mergim) wäre Sven G. dem Angreifer körperlich deutlich überlegen gewesen. Er hätte sich auch ohne Messer wehren können, meinte Götzl.
Heftige Kritik übte der Richter auch am Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Sven G. flüchtete, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.
 
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Original geschrieben von Wuselmops
ganz gelesen?

Das Entscheidende ist doch, daß der Richter anerkannt hat, daß es sich um Notwehr gehandelt hat, den Messerstich aber als nicht mehr verhältnismäßig/zulässig angesehen hat. Wenn Shao also den schlagenden Angreifer mit Messer oder Hammer töten und in die Darwin-Award Liste schicken würde, würde ich bei diesen Urteilen doch eher vermuten, daß Havii richtig liegt, und daß die Richter das nicht mehr straffrei als Notwehr durchgehen lassen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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argh manno wir hatten das schon so ausführlich hier diskutiert, ausfürlicher fast als in einer vorlesung und manche kapieren es immer noch nicht.

das gericht hat gesagt das messer sei nicht erforderlich gewesen, weil er sich HÄTTE ANDERS WEHREN KÖNNEN. das ist aber bei mario nicht der fall, er versuchte sich anders zu wehren, konnte aber außer der bierflasche auf keine art den angriff beenden.
wenn es nur eine art von abwehr gibt, wäre sogar tödliche gewalt bei der verletzung von eigentum möglich!!!!
 
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Gut, in Köln gab es ja vor einer Weile auch eine Notwehr mit Todesfolge, bei der es keine Konsequenzen für den Angegriffenen gab. Aber klingt etwas nach einem Glücksspiel. Ich hätte dann jedenfalls ziemlich Angst, daß der Richter nachher meint, ich wäre ja fit genug gewesen ihn auch ohne Waffengewalt abzuwehren. Auch wenn man größer/schwerer als der Angreifer ist, ist man als Normalo in so einer Straßenkampfsituation ja erstmal überfordert, kann das selbst kaum einschätzen und im Kampf trotzdem stark unterlegen sein.
Aufjedenfall kann man wohl nicht einfach nach dem Motto handeln: selbst schuld, wenn du mich trotz Messer boxt.
 
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Messerstich in den HALS is noch was anderes als ne Bierflasche auf den Kopf...
 

shaoling

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Original geschrieben von Scarab
Das Entscheidende ist doch, daß der Richter anerkannt hat, daß es sich um Notwehr gehandelt hat, den Messerstich aber als nicht mehr verhältnismäßig/zulässig angesehen hat. Wenn Shao also den schlagenden Angreifer mit Messer oder Hammer töten und in die Darwin-Award Liste schicken würde, würde ich bei diesen Urteilen doch eher vermuten, daß Havii richtig liegt, und daß die Richter das nicht mehr straffrei als Notwehr durchgehen lassen.
Wie Heator schon sagte: Man darf das mildeste Mittel anwenden, das den Angriff zuverlässig beendet.
Wenn mich ein 12-jähriger Proll angreift, ist dazu natürlich keine Waffe erforderlich.

Außerdem hab ich ja nicht gesagt, dass ich ihn erst an mich ranlassen und ihm dann gezielt das Messer in die Kehle drücken würde.
Mit einer so gefährlichen Waffe ist wohl erstmal eine Drohung angezeigt und wenn er dann trotzdem angreift, muss er halt damit rechnen, dass ich die Verteidigungswaffe auch einsetze, wobei natürlich die Priorität darauf liegt, ihn kampfunfähig zu machen oder in die Flucht zu schlagen, nicht ihn unter die Erde zu bringen.
Ziele wären mit einem Messer also erstmal die Gliedmaßen, nicht lebenswichtige Organe.
Zudem käme es natürlich darauf an, wie hoch ich das Gefahrenpotential einschätze. Also scheint er mir nur was aufs Maul geben oder mich direkt totschlagen zu wollen, etc.

Das ist aber eh alles hypothetisch, da ich kein Messer zur Selbstverteidigung bei mir führe und im Ernstfall immer nach Mackias Weise handle: So harmlos und sympathisch wie möglich sein, ohne dabei ein dankbares Opfer zu bieten.
Gewalt ist nur die ultima ratio, falls alle Schlichtungsversuche fehlschlagen.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Wie Heator schon sagte: Man darf das mildeste Mittel anwenden, das den Angriff zuverlässig beendet.
Wenn mich ein 12-jähriger Proll angreift, ist dazu natürlich keine Waffe erforderlich.

Außerdem hab ich ja nicht gesagt, dass ich ihn erst an mich ranlassen und ihm dann gezielt das Messer in die Kehle drücken würde.
Mit einer so gefährlichen Waffe ist wohl erstmal eine Drohung angezeigt und wenn er dann trotzdem angreift, muss er halt damit rechnen, dass ich die Verteidigungswaffe auch einsetze, wobei natürlich die Priorität darauf liegt, ihn kampfunfähig zu machen oder in die Flucht zu schlagen, nicht ihn unter die Erde zu bringen.
Ziele wären mit einem Messer also erstmal die Gliedmaßen, nicht lebenswichtige Organe.
Zudem käme es natürlich darauf an, wie hoch ich das Gefahrenpotential einschätze. Also scheint er mir nur was aufs Maul geben oder mich direkt totschlagen zu wollen, etc.

Das ist aber eh alles hypothetisch, da ich kein Messer zur Selbstverteidigung bei mir führe und im Ernstfall immer nach Mackias Weise handle: So harmlos und sympathisch wie möglich sein, ohne dabei ein dankbares Opfer zu bieten.
Gewalt ist nur die ultima ratio, falls alle Schlichtungsversuche fehlschlagen.

Ich glaube nicht dass Du in einer "echten" Situation, wenn das Adrenalin in Deinem Körper pumpt, noch zu einer solch analytischen und rationalen Reaktion fähig sein wirst. Ich denke, jeder der schon mal in einer Situation war in dem er Sorge um seine Gesundheit haben musste (egal wie schlimm, das kann man nur selten einschätzen ob der andere nur schubsen oder die Zähne ausschlagen will) wird mir da beipflichten.

Zudem erzeugt Gewalteinsatz eine Gewaltspirale. Du ziehst ein Messer, die anderen auch. Sag' jetzt nochmal Deinem Gehirn dass Du den anderen "nur" kampfunfähig machen willst.

Und 12-jährige treten immer im Rudel auf wenn sie Ärger wollen, da ist cool bleiben auch nicht einfach.
 

Clawg

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Original geschrieben von [For]ElBollo
Zudem erzeugt Gewalteinsatz eine Gewaltspirale. Du ziehst ein Messer, die anderen auch. Sag' jetzt nochmal Deinem Gehirn dass Du den anderen "nur" kampfunfähig machen willst.

Deswegen sollte man zu effektiven Waffen greifen, die gar keine Reaktion mehr erlauben und den anderen sofort außer Gefecht setzen.
 
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Original geschrieben von HeatoR
argh manno wir hatten das schon so ausführlich hier diskutiert, ausfürlicher fast als in einer vorlesung und manche kapieren es immer noch nicht.

das gericht hat gesagt das messer sei nicht erforderlich gewesen, weil er sich HÄTTE ANDERS WEHREN KÖNNEN. das ist aber bei mario nicht der fall, er versuchte sich anders zu wehren, konnte aber außer der bierflasche auf keine art den angriff beenden.
wenn es nur eine art von abwehr gibt, wäre sogar tödliche gewalt bei der verletzung von eigentum möglich!!!!

Das stimmt so nicht ganz. Ja, er war dem Angreifer körperlich überlegen und hätte sich anders wehren können.
Aber dabei hätte er sich zwangsläufig und vollkommen unzweifelhaft einer Gefahr ausgesetzt. Auch ein körperlich unterlegener Gegner kann, z.B. durch einen guten Kopftreffer, einen körperlich überlegenen Gegner ausschalten.

Nach deiner Argumentation vorher ist ganz klar das mildeste Mittel, dass keinerlei Gefahr für den angegriffenen mit sich bringt, erlaubt. Und auch in diesem Fall war das definitiv das Messer.

Nach deiner Argumentation könnte man ihm also höchstens unterlassene Hilfeleistung (nach dem Kampf) anlasten. Der Richter sah das aber wohl anders ...

Da stellt sich mir die Frage: Ist dein rein theoretisches Vorlesungs-Wissen wirklich praxistauglich? Richter müssen sich nämlich nicht an Vorlesungsskripte halten ;)
 

TheWeightOfWind

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Hab mir doch tatsächlich den größten Teil hier durchgelesen und muss mal sagen: HeatoR hat bei der rechtlichen Betrachtung völlig recht, wenn man von dem Sachverhalt ausgeht, der hier zugrunde gelegt wird.

Falls der andere angeklagt und verurteilt werden sollte, hol dir noch ein schönes Schmerzensgeld! :)
 
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Original geschrieben von HeatoR
nein. falsch. es gibt KEINE abwägung. und das weiß nicht nur jeder richter, sondern auch jeder jura erstsemester. wenn die gegenwehr geeignet war den angriff zu beenden und es unter mehreren mitteln das mildeste war

Original geschrieben von HeatoR
bei der notwehr gibt es gerade KEINE verhältnismäßigkeitsabwägung.

>Es habe zwar eine Notwehr-Situation vorgelegen, so der Richter, aber: „Der wuchtige Stich in den Hals ging über das zulässige Maß weit hinaus.“ Mit 1,80 Meter Körpergröße und einem Gewicht von 95 Kilogramm (20 kg mehr als Mergim) wäre Sven G. dem Angreifer körperlich deutlich überlegen gewesen. Er hätte sich auch ohne Messer wehren können, meinte Götzl.

:fu:

@te: ich würde sehr gerne der kerl sein - würde ich um 1,5-2,5k reicher sein bald :D
 
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Original geschrieben von MegaVolt
Da stellt sich mir die Frage: Ist dein rein theoretisches Vorlesungs-Wissen wirklich praxistauglich? Richter müssen sich nämlich nicht an Vorlesungsskripte halten ;)

ich stelle mir das auch so vor, dass der richter da schon nen gewissen auslegungsspielraum hat. was genau ist "mildeste" mittel um den angriff "zuverlässig" zu beenden? man kann ja in so einer situation oft nicht einschätzen, ob der angreifer stärker oder schwächer ist als man selbst. und selbst ein schwächerer angreifer kann einem ja im faustkampf trotzdem verletzungen zufügen.
 

shaoling

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Wie jetzt die ganzen Legastheniker-Klugscheißer aus ihren Löchern gekrochen kommen und und Heator vorwerfen, dass sie zu dämlich sind, um seine Beiträge zu verstehen... :stupid:

Original geschrieben von [For]ElBollo
Ich glaube nicht dass Du in einer "echten" Situation, wenn das Adrenalin in Deinem Körper pumpt, noch zu einer solch analytischen und rationalen Reaktion fähig sein wirst.
Ich hab doch gesagt, dass es ein akademisches Problem ist, weil ich eh keine Waffen mit mir herumtrage.
Ich wollte nur betonen, dass ich prinzipiell keine Skrupel hätte, gegen jemanden, der grundlos auf mich losgeht, sei er auch unbewaffnet, ein Messer einzusetzen.
 

uLti_inaktiv

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Original geschrieben von HeatoR
was das schutzwehr vor trutzweh angeht unterliegst du glaub ich einem missverständnis. soweit ich mich errinere ( wobei mein großer schein im strafrecht zugegebenermaßen auch schon bald ein 3/4 jahr her ist ) gilt das nur für eingeschränktes notwehrrecht. im normalen fall ist jede verteidigungshandlung geboten und erforderlich, die geeignet ist den rechtswidrigen angriff sofort zu beenden. schutzwehr vor trutzwehr gilt nur bei schuldlos handelnden, nahen familienmitgliedern usw. usf.

Der Satz ist aus dem Schönke/Schröder Kommentar abgeschrieben und ist damit im Zweifel eher richtig als Deine Erinnerungen. Und was die anderen Aussagen betrifft: Vielleicht hast Du recht mit Deiner Lagebeurteilung, dass es nur ein einziges Mittel gab. Vielleicht sieht das ja aber ein Sachverständiger ziemlich anders.

Und was Du hier kontinuierlich schreibst, von wegen eine Tötung zum Schutz von Eigentum könne theoretisch gerechtfertigt sein etc. pp. ist höchst umstritten. Zumindest ich finde es in keinem Fall vertretbar, Eigentum über Leben zu stellen (und damit bin ich nicht alleine, für weitere Nachweise siehe Schönke/Schröder aaO.).
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Wie jetzt die ganzen Legastheniker-Klugscheißer aus ihren Löchern gekrochen kommen und und Heator vorwerfen, dass sie zu dämlich sind, um seine Beiträge zu verstehen... :stupid:

Dann erleuchte uns doch mit deinem überlegenen Textverständnis anstatt einen solchen Kommentar abzulassen.
 

shaoling

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Heator hat mehr als einmal gesagt, dass man das mildeste Mittel wählen darf, das den Angriff zuverlässig beendet.
Inwiefern das bei offensichtlicher körperlicher Überlegenheit jetzt auf einen gezielten Messerstich in den Hals zutreffen soll, weiß wohl nur Xedo, der sich hier ohnehin bereits als Idiot geoutet hat und somit überhaupt nicht wert ist, dass man noch weiter vernünftig auf ihn eingeht.

Ich habe mich in meiner Ausdrucksweise also wie fast immer ganz akkurat dem Gegenüber angepasst.

Original geschrieben von uLti
Der Satz ist aus dem Schönke/Schröder Kommentar abgeschrieben und ist damit im Zweifel eher richtig als Deine Erinnerungen.
Vielleicht hast du ja falsch abgeschrieben?

Eine Beschränkung der Notwehr auf Schutzwehr kommt nur in speziellen Fällen in Frage, z.B. Angriffen von Kindern, offensichlich Irrenden und schuldlos Handelnden. Siehe unter Notwehr, Gebotenheit.
[...]
* wenn Schutzwehr zuzmuten ist
o bei Kindern, schuldlos Handelnden, offensichtlich Irrenden
o bei Bagatellangriffen
o bei fahrlässiger Herbeiführung der Notwehrsituation durch den Angegriffenen (Notwehrprovokation)
* bei engen interfamiliären Beziehungen
http://www.lexexakt.de/glossar/trutzwehr.php
http://www.lexexakt.de/glossar/notwehrgebotenheit.php

Weiter:
Erforderlich ist alles, was notwendig ist um den Angriff nach Möglichkeit sofort und endgültig zu beenden. Bei mehreren gleich wirksamen Mitteln muss das Mittel gewählt werden, das den geringsten Schaden anrichtet. Für Einschränkungen siehe unter Schutzwehr(Wessels, AT, Rn. 335).
http://www.lexexakt.de/glossar/notwehrerforderlichkeit.php


Sry ulti,
aber die Interpretation, die du hier abgeliefert hast, halte ich für sehr weit hergeholt und keineswegs durch geltendes Recht gestützt.

Es wurde noch kein einziges milderes Mittel als ein Schlag mit der Bierflasche genannt, das den Angriff "sofort und endgültig" beendet hätte.
Daher ist die naheliegendste Interpretation, dass der Einsatz der Bierflasche hier vollkommen adäquat war.


Achja:
Original geschrieben von uLti
Und was Du hier kontinuierlich schreibst, von wegen eine Tötung zum Schutz von Eigentum könne theoretisch gerechtfertigt sein etc. pp. ist höchst umstritten. Zumindest ich finde es in keinem Fall vertretbar, Eigentum über Leben zu stellen (und damit bin ich nicht alleine, für weitere Nachweise siehe Schönke/Schröder aaO.).
Vom schneidigem Notwehrrecht spricht man im Zusammenhang mit dem Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht, und die Notwehr gemäß § 32 StGB daher keine Güterpropotionalität voraussetzt. So ist z.B. zur Verteidigung von Sachwerten, wenn erforderlich, auch die Tötung des Angreifers von § 32 StGB gedeckt.
http://www.lexexakt.de/glossar/schneidigesnotwehrrecht.php

Man muss nun auch kein Genie sein, um sich vorstellen zu können, dass es durchaus nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, dass ich z.B. zusehen muss, wie jemand mein Haus mit gesamtem Hab und Gut darin anzündet, nur weil ich ihn zur Hinderung einer massiven Lebensgefahr aussetzen müsste.
Nach meinem Rechtsverständnis ist das jedenfalls vollauf mit den Werten unserer Rechtsordnung im Einklang.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Heator hat mehr als einmal gesagt, dass man das mildeste Mittel wählen darf, das den Angriff zuverlässig beendet.
Inwiefern das bei offensichtlicher körperlicher Überlegenheit jetzt auf einen gezielten Messerstich in den Hals zutreffen soll, weiß wohl nur Xedo, der sich hier ohnehin bereits als Idiot geoutet hat und somit überhaupt nicht wert ist, dass man noch weiter vernünftig auf ihn eingeht.

Heator hat aber auch mehr als ein mal gesagt, dass sich der angegriffene dabei keinerei zusätzlicher Gefahr aussetzen muss. Wie von mir bereits ausgeführt birgt jeder Faustkampf, egal wie körperlich überlegen ich bin, ein enormes Risiko. Ein glücklicher Kopftreffer ist möglich, genausogut kann der Gegenüber ein Kampfsportler sein.
Körperliche Überlegenheit ist noch lange keine Garantie und die Chancen, den Angriff wirklich selbst vollkommen unbeschadet zu überstehen steigen zweifellos, wenn ich trotz körperlicher Überlegenheit ein Messer nutze.

Oder anders ausgedrückt: Fäuste können einen Angriff niemals zuverlässig beenden. Nach Heators argumentation war der Einsatz des Messers gerechtfertigt.
 
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wir können gerne wetten abschliessen (nehme jede, in jeder höhe an), mario wird nichts zahlen müssen!
 
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wenn du dann verlierst (weil du nichts zahlen musst), musst du ja an mich zahlen, d.h. du gewinnst (weil du was zahlen muss), was heisst, dass ich verlieren würde. ne sorry das geht so nich :(
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg

Es wurde noch kein einziges milderes Mittel als ein Schlag mit der Bierflasche genannt, das den Angriff "sofort und endgültig" beendet hätte.
Daher ist die naheliegendste Interpretation, dass der Einsatz der Bierflasche hier vollkommen adäquat war...

Nen Faustschlag von ihm direkt ins Gesicht HÄTTE den Angriff "sofort und endgültig" beenden können, wer weiß das schon?!

Es wurde hier doch auch immer betont, dass der Verteidigende keine Verhältnisabwägung zu machen hat. Das hier zitierte Urteil spricht aber in meinen Augen dagegen. Wie hier schon mehrere angesprochen haben: Größe allein muss doch nicht ausreichen, nen Angriff sofort und endgültig beenden zu können. Evtl. war der Angegriffene auch noch nie in so einer Situation, völlig überfordert, was auch immer und hat im Messer seine letzte Möglichkeit gesehen.
Ich will ja auch nicht behaupten, dass heator hier Quark erzählt hat; nur offensichtlich liegen zwischen Gesetzestexten und Richterspruch Welten, die ich vor allem als Laie dann nicht mehr nachvollziehen kann!

edit: sehe gerade, dass MegaVolt ähnliches geschrieben hat - empfinde ich genauso, wie in seinem letzten post!
Somit ist das Urteil -mit dem vorher hier Dargelegten- in meinen Augen nicht nachvollziehbar!
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg

Es wurde noch kein einziges milderes Mittel als ein Schlag mit der Bierflasche genannt, das den Angriff "sofort und endgültig" beendet hätte.
Daher ist die naheliegendste Interpretation, dass der Einsatz der Bierflasche hier vollkommen adäquat war.
weglaufen ist für dich kein milderes mittel?

wie gesagt, ich denke auch das das verfahren eingestellt wird, vielleicht auch gegen ne kleine auflage, aber sicherlich nicht weils ne angemessene notwehr war. daher könnte es dann auch sein dass er zivilrechtlich in anspruch genommen wird.

nochmal zur klarstellung: jemand schlägt ihn, er versucht sich mit einer (!) hand zu wehren. weder läuft er weg, noch versucht er beide hände zu benutzen, geschweige denn fragt er mal seinen kollegen um hilfe.

nicht unüberraschend ist es wenig erfolgreich sich alleine mit nur einer hand zu wehren, was tut er dann? er zieht ihm die bierflasche über; kein versuch wegzulaufen, keine bitte um hilfe an seinen kollegen, kein versuch mal die flasche fallen zu lassen und beide fäuste zu nutzen. wär ich staatsanwalt würd ich ihm schreiben keine gerichtsverhandlung wenn du mir 500 euro gibst (weil er eben vorher nie aufgefallen ist) und gleichzeitig würd ich dem anderen typ schreiben, je nach umfang seiner verletzungen von denen wir ja immer noch nichts wissen, dass er seine ansprüche ja zivilrechtlich geltend machen könne.
 
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also wenn man heator hier so glaubt gildet wegrennen nicht und das macht auch irgendwie sinn da wegrennen _immer_ das mildeste mittel ist und auch so gar keinen sinn macht.
 

TheWeightOfWind

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Original geschrieben von aMrio

weglaufen ist für dich kein milderes mittel?

wie gesagt, ich denke auch das das verfahren eingestellt wird, vielleicht auch gegen ne kleine auflage, aber sicherlich nicht weils ne angemessene notwehr war. daher könnte es dann auch sein dass er zivilrechtlich in anspruch genommen wird.

nochmal zur klarstellung: jemand schlägt ihn, er versucht sich mit einer (!) hand zu wehren. weder läuft er weg, noch versucht er beide hände zu benutzen, geschweige denn fragt er mal seinen kollegen um hilfe.

nicht unüberraschend ist es wenig erfolgreich sich alleine mit nur einer hand zu wehren, was tut er dann? er zieht ihm die bierflasche über; kein versuch wegzulaufen, keine bitte um hilfe an seinen kollegen, kein versuch mal die flasche fallen zu lassen und beide fäuste zu nutzen. wär ich staatsanwalt würd ich ihm schreiben keine gerichtsverhandlung wenn du mir 500 euro gibst (weil er eben vorher nie aufgefallen ist) und gleichzeitig würd ich dem anderen typ schreiben, je nach umfang seiner verletzungen von denen wir ja immer noch nichts wissen, dass er seine ansprüche ja zivilrechtlich geltend machen könne.

Weglaufen wird in die Überlegung nicht mit eingestellt, weil es den Angriff nicht beendet.

Der Rest, den du schreibst, würde höchstens beim eingeschränkten Notwehrrecht Anwendung finden und dafür gibt es keinen Anlass.
 
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