Original geschrieben von Kuma
Also wenn, dann nur mit Waffenschein. Sogar um ne Gasknarre mit sich rumzuschleppen braucht man schon nen kleinen Waffenschein.
Original geschrieben von e-Sport)Xedo(
und du beschuldigst andere unwissenheit zur schau zu stellen? yoyo
Original geschrieben von e-Sport)Xedo(
und du beschuldigst andere unwissenheit zur schau zu stellen? yoyo
Original geschrieben von idiot2.2
lol ich will doch kein wimp sein, wer mich provoziert wird umgemäht haha, verdient hat ers ja. ohne grund würde ich auch niemals jemandem was verpassen
Original geschrieben von soulwarrior
ich würde auch auf keine fall als erstes zuschlagen, egal was er über meine mutter etc. sagt
Original geschrieben von TROLL_LVL_HIGH
Scheiss Suffteens haben immer Prügel verdient.
Nehmt euch am Wochende lieber mal ein Buch zur Hand.
Siehe Outsider.Original geschrieben von e-Sport)Xedo(
und du beschuldigst andere unwissenheit zur schau zu stellen? yoyo
Original geschrieben von MonsteR[TDK]
"Ziemlich ähnlich" kann im Detail auch sehr unterschiedlich sein.
Ohne den genauen Sachverhalt kann man allerdings keine wirklichen Schlüsse ziehen.
Wenn es sich wirklich nur um eine Platzwunde gehandelt haben sollte, wäre die Summe freilich viel zu hoch gewesen.
Ist aber bei einem solchen Betrag fast auszuschließen.
Latsch damit erst mal zu deinem Anwalt.
Original geschrieben von Kuma
Siehe Outsider.
Original geschrieben von ChaP
also der stadtbekannte schläger wurde 3 mal im gesicht genäht und hat halt sein leben lang 3 narben im gesicht...
dazu kamen halt noch diverse prellungen etc.
Hier gings logischerweise um geladene Waffen. Und wenn man die zieht kann von "Transport" keine Rede mehr sein. Naja, siehe Outsider.Original geschrieben von e-Sport)Xedo(
yaya mit waffenBESITZschein darf man mit einer geladenen waffe herumlaufen.
du darfst die waffe ganz genau UNGELADEN ZWISCHEN DAHEIM UND DEM SCHIEß/ÜBUNGSPLATZ transportieren.
Original geschrieben von MaRiO(d.S
Also, brauche mal eure Hilfe bzw. eure Meinung.
Situation war wie folgt:
Kumpel und ich laufen vom Club aus zur Tanke, um nen billiges Bierchen zu trinken. Auf dem Hinweg laufen uns zwei Typen über den Weg. Mein Kumpel macht nen blöden Spruch, von wegen "nicht bei Rot über die Ampel bitte" ... die beiden sind halt bei Rot gelaufen, wir auch, war halt als Joke gedacht. War auch nur ne ganz flüchtige Begnung, die haben nichtmal reagiert.
Auf dem Rückweg kommen uns die Beiden wieder entgegen. (Ich hatte die erste Situation aber schon wieder komplett vergessen, war ja auch nicht direkt beteiligt und hatte schon vier Bier oder so.)
Jetzt kommt der eine von denen auf uns zu mit den Worten: "Ihr wollt doch Stress."
Stellt sich vormich und macht mich an... ich kann mich nichtmehr an den genauen Wortlaut erinnern.
Jedenfalls fragt er irgendwann: "Willst du auf die Fresse?"
Ich reagiere, indem ich auf mein eigenes Kinn zeige und meine: "Ja bitte hier hin."
So jetzt fängt er an mich zu Boxen, etwa vier Mal mitten ins Gesicht, ich spüre, wie ich an der Augenbraue und der Lippe blute. Ich war im T-Shirt und es hatte etwa -3 Grad. Ich kann mich nicht richtig verteidigen, versuche es aber erst mit einer Hand. Typ war größer und kräftiger als ich und er hatte dicke Klamotten an. Kassiere wie gesagt ordentlich. In der anderen Hand hab ich die Bierflasche.
Jetzt kommt er wieder auf mich zu und als er angreifen will, schlage ich ihm die volle Flasche über den Kopf. Die Flasche zerplatzt, der Typ ist kurz benommen, fängt sich dann wieder, greift mich nochmal an, ich schubse ihn weg. Damit war der Kampf zuende.
Typ liegt danach am Boden und hat ne größere Platzwunde am Kopf.
Blutet stärker als ich. Ich blute auch aus zwei Wunden, Braue und Lippe. Dann stand ich da erstmal rum, nach etwa 5min kommt der Krankenwagen und ein Streifenwagen. Wir standen etwas abseits, hätten die Chance gehabt wegzugehen.
Ich lauf zur Polizei und erzähl ihr alles, wie es sich zugetragen hat.
Ich hatte in dem Moment kein Unrechtsbewusstsein und wollte mich mitteilen. Polizist meint, er erstattet gegen ihn Anzeige wegen Körperverletzung und gegen mich wegen gefährlicher Körperverletzung.
Ich seh das ganze natürlich als Akt der Verteidigung, ich hatte nicht im geringsten ne Schlägerei gesucht, oder die Absicht ihm ne Flasche über den Kopf zu ziehen.
Ich hatte davor noch _nie_ eine Schlägerei, bin also auch nicht wirklich geübt, was das angeht.
Was wird der Richter sagen? Muss ich mir Sorgen machen?
Eigentlich sollte es doch wirklich scheißegal sein was jemand sagt, körperliche Gewalt ist nie gerechtfertigt. Egal ob ich jemanden beleidige, mich über ihn lustig mache oder sonstwas.
Und bzgl. "das wird so gemacht damit niemand einen anderen erst provozieren kann um ihn dann in "notwehr" so richtig verdreschen zu können":
Ja wenn er so blöd ist und dann wirklich zuhaut hat er es einfach nicht anders verdient als Prügel zu kassieren.
Original geschrieben von MegaVolt
Ja wenn er so blöd ist und dann wirklich zuhaut hat er es einfach nicht anders verdient als Prügel zu kassieren.
Und wenn der andere dich die ganze Zeit verbal angreift, hast du in Deutschland das Recht diesem Angriff auch mit körperlichen Mitteln ein Ende zu setzen.
Original geschrieben von Mackiavelli
Quatsch.
Es muss JEDEM möglich sein seine persönliche Ehre vor Angriffen anderer zu schützen. Und wenn der andere dich die ganze Zeit verbal angreift, hast du in Deutschland das Recht diesem Angriff auch mit körperlichen Mitteln ein Ende zu setzen.
Sogar Nothilfe ist da erlaubt. Sprich ich helfe jemandem, der beschimpft wird und sich selbst nicht wehren kann.
Ich finde es sehr wichtig, daß sowas vom Recht gedeckt ist.
Wieso? Die "Ehre" ist doch ein extrem schwammiger Begriff. Materielle Güter kann ich klar definieren und durch das Gesetz schützen, soetwas wie Ehre aber ja wohl kaum.
Wer nicht drüber steht, wenn jemand anderes seine "Ehre" verbal angreift, der hat einfach weder Selbstbewusstsein noch Ehre. Überhaupt finde ich die Gesetze gegen Beleidigungen viel zu extrem. Leben in diesem Land denn nur noch Muschis, die sich bei ihrem Psychiater ausheulen müssen wenn der böse Nachbar sie mal "Arschloch" genannt hat?
Von einem erwachsenen Menschen kann ich doch wohl verlangen, so etwas einfach wegzustecken und eben nicht gleich durchzudrehen und gewalttätig zu werden.
Original geschrieben von HeatoR
das siehst du vielleicht so, die mehrheit der menschen sieht das anders und deswegen schützen wir die ehre. wenn sie dir egal ist lauf halt mit einem "ich bin ein spast" schild durch die gegend oder mach was dir gefällt, es gibt kein gesetz dagegen sich selbst zu beleidigen, aber andere menschen wünschen das nicht und das hast du zu akzeptieren, weil sie in der mehrheit sind und du alleine.
Original geschrieben von Mackiavelli
Das hat auch nichts mit der "Ehre" zu tun, die unsere anatolischen Ziegenhirten schon bedroht sehen, wenn man sie mal schief anschaut.
Doch, hat es. Sie definieren "Ehre" nunmal anders als du und ich. Ich finde ihre Definition auch total bescheuert, aber das ist nunmal eine rein subjektive Sache. Es gibt bei solchen subjektiven Dingen kein "besser" oder "schlechter". Die Ziegenhirten haben ein Recht, ihren Ehrbegriff zu definieren wie sie wollen.
Original geschrieben von HeatoR
ist doch auch der fall. wir haben hier in der rechtssprechung einen bestimmten ehrbegriff der von der mehrheit unserer bürger geteilt wird und deshalb geschützt ist. wer einen anderen ehrbegriff hat, hat halt pech gehabt, nicht unser problem.
Original geschrieben von Kuma
Hier gings logischerweise um geladene Waffen. Und wenn man die zieht kann von "Transport" keine Rede mehr sein. Naja, siehe Outsider.
Original geschrieben von uLti
Zu beachten ist, dass Schutzwehr vor Trutzwehr geht: Hätte vielleicht das Fallenlassen der Bierflasche und das Festhalten der Arme gereicht? Hätte es vielleicht auch ein Schlag auf die Schulter mit der Flasche getan? Hätte vielleicht auch die Drohung mit einem Schlag mit der Bierflasche gereicht? Wie wäre es gewesen, wenn Du die Bierflasche angeschlagen hättest und mit dem sodann bedrohlichen Werkzeug gedroht hättest? Warst Du vor allem wirklich soviel schwächer, wie Du es gerade beschreibst? Und vor allem: Du warst mit einem gefährlichen Gegenstand gerüstet und Dein Gegner nicht; er war vielmehr unbewaffnet.
Original geschrieben von http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen.
Wer hier hat z.B. bedacht, dass das zulässige Verteidigungsmittel so schonend wie möglich einzusetzen ist (ebd, Rn. 38)?
1) Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit findet natürlich auch bei der Notwehr Einzug. Die Begründung dafür liegt in der grundgesetzlichen Auslegung des Strafrechts (vgl. dazu insb. ebd. Rn. 43 ff.). Ausprägung davon ist etwa das hier bereits teilweise angesprochene grobe Missverhältnis.
Ob es das relativ mildeste Mittel gewesen ist, kann hier aus dem Forum keiner beurteilen, sondern wird Sachverständigen zu überlassen sein: Es kommt dabei insbesondere auf die "konkrete Kampflage" an (ebd. Rn. 36). Zu beachten ist, dass Schutzwehr vor Trutzwehr geht: Hätte vielleicht das Fallenlassen der Bierflasche und das Festhalten der Arme gereicht? Hätte es vielleicht auch ein Schlag auf die Schulter mit der Flasche getan? Hätte vielleicht auch die Drohung mit einem Schlag mit der Bierflasche gereicht? Wie wäre es gewesen, wenn Du die Bierflasche angeschlagen hättest und mit dem sodann bedrohlichen Werkzeug gedroht hättest? Warst Du vor allem wirklich soviel schwächer, wie Du es gerade beschreibst? Und vor allem: Du warst mit einem gefährlichen Gegenstand gerüstet und Dein Gegner nicht; er war vielmehr unbewaffnet.
das wird auch nicht verlangt. ebensowenig wie juristisch richtige sumbsumtion des sachverhalts. eine parallelwertung auf der laiensphäre reicht da vollkommen aus. ( geht aber eher in den subjektiven TB bzgl. verteidigungswillen usw. )Außerdem bezweifle ich sehr stark dass es von einem Angegriffenen verlangt werden kann eine gründliche Analyse der Situation aufzustellen bevor er sich verteidigt, um dann das ganz exakt mildeste Mittel zu wählen (auch wenn ich dafür gerade keine Quelle finde).
Jedenfalls ein für den Angreifer lebensgefährlicher Waffeneinsatz ist prinzipiell erst nach einer (erfolglosen) Androhung zulässig, es sei denn, dass eine solche keinen Erfolg verspricht oder wegen der Bedrohlichkeit der Situation nicht mehr möglich ist (vgl. dazu zB BGH NJW86, 2716 StRspr). Dies gilt vor allem, wenn der Angreifer selbst unbewaffnet ist (BGH NStE Nr. 22, 28).
2) Eine gezielte Tötung kann allenfalls in besonderen Ausnahmen erforderlich sein, so bei einem zum äußersten entschlossenen Gewalttäter, wenn das Risiko besteht, dass er durch eine bloße Verletzung nicht sofort kampfunfähig gemacht werden kann (vgl. auch Spendel LK 247; krit. zur Tötung des Angreifers bei nicht lebensbedrohlichen Angriffen Bernsmann ZStW 104, 290).