Zwischenfall

uLti_inaktiv

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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Vielleicht hast du ja falsch abgeschrieben?

Sicher nicht. Wenn Schutzwehr und Trutzwehr möglich sind, geht Schutzwehr vor Trutzwehr (BGHSt 24 356; 26 147; S/S/Perron, §32 Rn. 36a). Bevor Du also mit Sachen wie "lexexakt" kommst, solltest Du evtl. mal seriöse Quellen konsultieren.

Original geschrieben von sHaO-LiNg
Sry ulti, aber die Interpretation, die du hier abgeliefert hast, halte ich für sehr weit hergeholt und keineswegs durch geltendes Recht gestützt.

Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass Du erst den Sachvortrag eines Beteiligten gehört hast und Dich deshalb überhaupt nicht zur objektiven Kampflage äußern kannst. Es leuchtet mir zumindest nicht unmittelbar ein, dass ein lebensgefährlicher Schlag mit der Bierflasche auf den Kopf die einzig erforderliche Verteidigungshandlung gewesen sein soll. Wenn er anscheinend relativ problemlos auf den Kopf schlagen konnte... wieso hätte dann nicht bsw. ein Kinnhaken gereicht? Da hätte zumindest die Winterjacke nicht als Schutz geholfen. Anscheinend ist vielen hier nicht wirklich klar, dass auf der einen Seite das Leben gefährdet wurde und auf der anderen nur die körperliche Integrität. Ich wiederhole (wörtliches Zitat; S/S/Perron, §32 Rn. 37):

"Jedenfalls ein für den Angreifer lebensgefährlicher Waffeneinsatz ist prinzipiell erst nach einer (erfolglosen) Androhung zulässig, es sei denn, dass eine solche keinen Erfolg verspricht oder wegen der Bedrohlichkeit der Situation nicht mehr möglich ist (vgl. dazu zB BGH NJW86, 2716,01, 1076,03, 1957, NStZ94, 581,98, 508,01, 530,05, 31, bei Altvater NStZ02, 25 FN 90, NStZ-RR04, 10, StV86, 15,90, 543,99, 145, EzSt Nr. 6, BGHR § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 10). Dies gilt vor allem, wenn die Waffe dem Angreifer unbekannt ist (zB BGH26 258, NStZ88, 450,89, 114,98, 508, NStZ-RR97, 65,99, 40, StV96, 146, JR91, 381 f.) oder der Angreifer selbst unbewaffnet ist (BGH NStE Nr. 22, 28)."

Original geschrieben von sHaO-LiNg
Man muss nun auch kein Genie sein, um sich vorstellen zu können, dass es durchaus nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, dass ich z.B. zusehen muss, wie jemand mein Haus mit gesamtem Hab und Gut darin anzündet, nur weil ich ihn zur Hinderung einer massiven Lebensgefahr aussetzen müsste.
Nach meinem Rechtsverständnis ist das jedenfalls vollauf mit den Werten unserer Rechtsordnung im Einklang.

1) Im Wege der grundgesesetzlichen Auslegung des Notwehrrechts kommt man zu folgendem Ergebnis: Sofern bei dem Angegriffenen lediglich Vermögensinteressen auf dem Spiel stehen, ist bei der Verteidigung von Sachen die Grenze erreicht, wenn sie mehr oder weniger sicher zum Tod des Angreifers führt (vgl. Roxin, ZStW 93, 100 gegen Krey JZ 79, 709) oder wenn es sich um Sachen von unbedeutendem Wert handelt. Ich bin relativ froh darüber, dass in unserem Land Leute wie Roxin über solche Fragen entscheiden - und nicht Du.

2) Es wird verschiedentlich aus Art. 2 IIa MRK entnommen, dass eine Tötung in Notwehr nur noch zur Abwehr von Angriffen auf Leben, Gesundheit und allenfalls die Freiheit zulässig ist, nicht aber bei Angriffen auf andere Rechtsgüter, insbesondere auf das Vermögen (dazu S/S/Perron, §32 Rn.62 mwN).
 

haviii

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Gott ich bin seit 10 Jahren hier die Kompetenzstelle wenns um die Straße geht.

Strafrechtlich ist ne Bierflasche gegen nen Faustkämpfer nicht gerechtfertigt. Ende aus Basta. Nichtmal gegen Mike Tyson.


Selbst wenn die Staatsanwaltschaft in Berlin sich einen Scheiss um sowas kümmert - dem Typen stehen alle zivilrechtlichen Mittel zur Verfügung. Er hat sogar ein unterschriebenes Geständnis von Dir.

Sollte er sich einen Anwalt nehmen und Schmerzensgeld fordern hast Du 0 Chance da rauszukommen. Er wird ca 2000 € von Dir kriegen. Da du aber so ein klassischer Student zu sein seinst (mit Mitte 20 zur Tankstelle laufen um Bier zu trinken :( - hart arm) wird Dir der Richter Ratenzahlung erlauben.


@ Rain da ich den Fall nicht mitverfolgen kann, ist ne Wette schwierig. Wäre ich der Boxer, ich würde die Wette annehmen.

1:1 5000€.
 
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lol @ haviii bist du der strassenschläger hier?
ich wäre nicht so laut, am ende muss er vielleicht doch nich zahlen und du hast dich hart blamiert :elefant:

er soll sagen er wollte eigentlich mit der hand zuschlagen aber aus irgendeinem grund KLEBTE die flasche an seiner hand fest, und als er das gemerkt hat, war sie schon am kopf angekommen :uglyup:
 
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Original geschrieben von TheWeightOfWind

Weglaufen wird in die Überlegung nicht mit eingestellt, weil es den Angriff nicht beendet.

Der Rest, den du schreibst, würde höchstens beim eingeschränkten Notwehrrecht Anwendung finden und dafür gibt
es keinen Anlass.
nochmal zur klarstellung: hier hatte jemand mehrere möglichkeiten die situation anders zu lösen als mit einem berechneten schlag mit der bierflasche, keine einzige davon wurde auch nur anständig versucht (sich mit nur einer hand wehren ist ja wohl mal kein versuch sondern ein witz). wenn du sowas mit jemanden machst, dich paar mal schlagen lassen und ganze zeit flasche in der hand und bissl mit der anderen hand rumfuchteln, und ihm danach das ding über den schädel ziehst das er zu boden geht, dann musst du dir den vorwurf gefallen lassen, dass du dich vorher bewußt nur halbherzig gewehrt hast um die flasche ebenso bewußt und geplant einzusetzen.

er kann auch glück haben und wie das typische opfer aussehen und der andere wie mike tyson, vielleicht das verfahren dann auch ohne auflage eintgestellt, was weiß ich, aber so sicher wie das amen in der kirche ist das nunmal nicht.

was ihr hier abzieht ist mal wieder lebensfremde paragraphenreiterei; da ermittelnde staatsanwälte und später die richter aber sowohl von paragraphen als auch vom leben mehr ahnung haben als wir alle (inkl havii auf der einen seite und angehenden juristen auf der anderen) wird sicherlich nicht aufgrund von paragraphen entschieden sondern wie so oft im strafrecht der straftaten gegen die körperliche unversehrtheit werden dann die passenden paragraphen herangezogen um die meinung des richters / staatsanwaltes zu untermauern, was in der regel auch nicht wirklich schwer ist, da es ausreichend gesetze gibt um nahezu jeden ermessensspielraum abzudecken.

obige meinung vertritt übrigens auch mein cousin, seines zeichens oberstaatsanwalt, zufälligerweise ebenfalls in berlin ~
 

TheWeightOfWind

Guest
Du gehst einfach von nem falschen Sachverhalt aus: "bissl mit der anderen hand rumfuchteln" hat der TE nicht geschrieben. Du verdrehst damit den Sachverhalt. Völlig lebensfremd ist dann noch deine Idee, die Flasche wegzuschmeißen, um dann zu versuchen, sich mit zwei Händen zu wehren.

Ohne hier den Dicken raushängen lassen zu wollen: Ich hab mein Jurastudium hinter mir, war im Rahmen meines Referendariats auch bei der Staatsanwaltschaft. Und dort wurde gerade bei solch einem, ich nenne es mal "Alltagskram", bestimmt nicht mal eben heruminterpretiert, ob einer sich absichtlich erstmal schlagen lässt, um dann gezielt zuzuschlagen.
 

shaoling

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Original geschrieben von Habicht
Nen Faustschlag von ihm direkt ins Gesicht HÄTTE den Angriff "sofort und endgültig" beenden können, wer weiß das schon?!
Der andere hat ihm mehrmals ins Gesicht geschlagen. Also ist ein Faustschlag ins Gesicht offenbar nicht so ganz die zuverlässige Variante.

Original geschrieben von Habicht
Es wurde hier doch auch immer betont, dass der Verteidigende keine Verhältnisabwägung zu machen hat. Das hier zitierte Urteil spricht aber in meinen Augen dagegen. Wie hier schon mehrere angesprochen haben: Größe allein muss doch nicht ausreichen, nen Angriff sofort und endgültig beenden zu können.
In dem zitierten Urteil ging es nicht um den Gebrauch des Messers an sich, sondern um einen gezielten Stich in den Hals.
So einem Angriff kann man wohl eine Tötungsabsicht unterstellen. Und eine gezielte Tötung war natürlich nicht das mildeste Mittel.

Original geschrieben von aMrio
weglaufen ist für dich kein milderes mittel?
Recht muss dem Unrecht nicht weichen.

Wie oft noch?

Ich antworte jetzt auch nicht mehr auf dich, weil du dich mal wieder als zu dämlich erweist, um einem Diskussionverlauf zu folgen und Argumente, die bereits widerlegt wurden, nicht in identischer Form noch einmal zu bringen.

Original geschrieben von uLti
Sicher nicht. Wenn Schutzwehr und Trutzwehr möglich sind, geht Schutzwehr vor Trutzwehr (BGHSt 24 356; 26 147; S/S/Perron, §32 Rn. 36a). Bevor Du also mit Sachen wie "lexexakt" kommst, solltest Du evtl. mal seriöse Quellen konsultieren.
Ich finde per Google keine einzige Quelle, die deine Version bestätigt. Alles, was sich dazu findet, bestätigt ganz klar die Gegenposition: Schutzwehr vor Trutzwehr gilt i.A. nicht, nur in speziellen Fällen.

Also wirst du erstmal hinnehmen müssen, dass ich mich nicht auf das verlasse, was du hier mit irgendwelchen Quellenangaben zusammenschusterst, die ich überhaupt nicht nachvollziehen oder nachprüfen kann.
Ich kann auch nicht verstehen, warum du das machst. Wenn du schon aus einem Fachbuch zitierst, das niemand sonst hier direkt einsehen kann, dann gib bitte Titel, Autor, Seite und Textstelle an, und zitiere klar und deutlich die gesamte relevante Textpassage, so dass der Kontext einwandfrei ersichtlich ist.

Was du hier ablieferst, ist ein undurchsichtiges Mus, das niemandem irgendetwas nützt.


Man kann deine Behauptung rein logisch auch ziemlich einfach ad absurdum führen. Wenn nämlich immer Schutzwehr vor Trutzwehr gelte, dann hieße das, dass ich auch immer weglaufen müsste, wenn ich kann, also so ziemlich immer, wenn ich mich nicht in einem geschlossenen Raum befinde.
Denn eine Flucht, darüber brauchen wir wohl nicht streiten, ist so gut wie immer der zuverlässigste Schutz vor einem Angriff.

Und dass das nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, da wirst du hoffentlich noch zustimmen.

Original geschrieben von uLti
Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass Du erst den Sachvortrag eines Beteiligten gehört hast und Dich deshalb überhaupt nicht zur objektiven Kampflage äußern kannst. Es leuchtet mir zumindest nicht unmittelbar ein, dass ein lebensgefährlicher Schlag mit der Bierflasche auf den Kopf die einzig erforderliche Verteidigungshandlung gewesen sein soll. Wenn er anscheinend relativ problemlos auf den Kopf schlagen konnte... wieso hätte dann nicht bsw. ein Kinnhaken gereicht? Da hätte zumindest die Winterjacke nicht als Schutz geholfen. Anscheinend ist vielen hier nicht wirklich klar, dass auf der einen Seite das Leben gefährdet wurde und auf der anderen nur die körperliche Integrität.
Ich habe keinen Grund, Marios Version zu bezweifeln und da es die einzige ist, die ich zu dem Fall jemals hören werde, ist es für mich auch die einzig relevante.
Dass alles, was man dazu sagen kann, immer unter der Prämisse steht, dass es sich wirklich wie beschrieben zugetragen hat bzw. das Gericht von diesem Hergang ausgehen wird, ist selbstverständlich.

Ich bin mir auch nicht so sicher, inwiefern man hier einen einzelnen Schlag mit einer Bierflasche, auch wenn er zum Kopf ging, als "lebensgefährlichen Waffeneinsatz" bezeichnen kann.
Du hast selbst vorgeschlagen, die Flasche abzuschlagen, damit sie zu einer solchen Waffe wird. Das impliziert schon irgendwie, dass sie es vorher nicht wahr, hm? Und dem Angreifer war ja völlig bewusst, dass er eine Bierflasche (vermutlich in der rechten Hand) hielt. Ein Schlag mit der Flasche war also die natürliche Reaktion auf einen solchen Angriff oder soll er noch seine Bierflasche wegwerfen, um irgendeinen Idioten zu schützen, der ihm gerade mehrmals in die Fresse gehauen hat? Unverständlich.

Und wie kommst du darauf, dass der Kinnhaken hier ein milderes geeignetes Mittel war?
Wir haben es hier mit jemandem zu tun, der vermutlich das erstemal in so einer Situation war und vielleicht noch nie vorher jemanden geschlagen hat, wie soll er sich da mit einem einzelnen Faustschlag zuverlässig verteidigen? noch dazu, nachdem er bereits mehrere Schläge mitten ins Gesicht kassiert hat.

Und selbst wenn wir einen einzelnen Schlag mit einer Bierflasche hier als lebensgefährlichen Waffeneinsatz werten wollen.
Achte doch einfach mal auf deine eigenen Zitate:
[...]es sei denn, dass eine solche keinen Erfolg verspricht oder wegen der Bedrohlichkeit der Situation nicht mehr möglich ist.
Feststellung: Der andere wusste, dass er eine Bierflasche in der Hand hält, und hatte ihm bereits mehrere Faustschläge mitten ins Gesicht beigebracht.

War eine Drohung mit der Bierflasche in dieser Situation noch erfolgversprechend?
War sie überhaupt noch möglich, während der andere mit seinen Fäusten auf ihn einschlug?

Wohl kaum...

Original geschrieben von uLti
1) Im Wege der grundgesesetzlichen Auslegung des Notwehrrechts kommt man zu folgendem Ergebnis: Sofern bei dem Angegriffenen lediglich Vermögensinteressen auf dem Spiel stehen, ist bei der Verteidigung von Sachen die Grenze erreicht, wenn sie mehr oder weniger sicher zum Tod des Angreifers führt (vgl. Roxin, ZStW 93, 100 gegen Krey JZ 79, 709) oder wenn es sich um Sachen von unbedeutendem Wert handelt. Ich bin relativ froh darüber, dass in unserem Land Leute wie Roxin über solche Fragen entscheiden - und nicht Du.
Warum weichst du hier schon wieder aus, statt einfach mal direkt auf mein Gegenargument einzugehen?

Auf eine bewaffnete Person, die meine Familie und mich gerade aus meinem Haus gejagt hat und nun im Begriff ist, es anzuzünden, darf ich also nicht schießen, weil ich ihn damit wahrscheinlich töte? :stupid:

Ich streite gar nicht ab, dass solche Fälle vielleicht so unrealistisch sind, dass sie so gut wie niemals vorkommen. Dennoch sind für mich Situationen denkbar, in denen ich den Einsatz tödlicher Gewalt auch zum Schutz des Eigentums locker für geboten halten würde.
Der obige Fall ist so einer.
 
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Original geschrieben von aMrio

nochmal zur klarstellung: hier hatte jemand mehrere möglichkeiten die situation anders zu lösen als mit einem berechneten schlag mit der bierflasche, keine einzige davon wurde auch nur anständig versucht
Und das wäre z.B.? Werde doch mal konkret. Willst du von ihm verlangen, die Bierflasche wegzuwerfen, um den jämmerlichen Versuch zu ermöglichen, sich mit beiden Fäusten gegen einen wohl übermächtigen aggressiven Schläger zu verteidigen (wohlgemerkt, er war bereits angeschlagen)? Ein Gegenstand, zur Abwehr eines Angriffs, der ihm u.U. das Leben retten könnte? Das KANN nicht dein Ernst sein.
Er wäre nicht der erste Mensch, der totgeschlagen wird (oder auch "nur" schwerverletzt). Und der Richter, wenn er noch bei Trost ist, wird das genauso sehen (immer unter der Voraussetzung, dass es sich genau so zugetragen hat, wie der TE eingangs ausführte).

Und @ Ulti: Kinnhaken, LOL! Erstmal müsste er ihn richtig treffen (wohlgemerkt, bereits selber angeschlagen!), dann wäre dieses Mittel noch alles andere als zuverlässig. Er hat doch bereits geschrieben, dass der Typ größer und kräfter war als er. Also ich geh da auch ein bisschen mal von mir selber aus: Wenn da so ein 1,70m Zwerg vor mir stehen (ich bin 1,90) und versuchen würde, mir nen Kinnhaken zu verpassen, denke ich, müsste ich schon voll sein wie zehn Russen, dass er mich überhaupt richtig treffen, geschweige denn damit den Angriff _zuverlässig_ beenden würde. Desweiteren macht der TE auf mich nicht den Eindruck, als hätte er groß Erfahrung in solchen Angelegenheiten.
Also wirklich...Habt ihr noch nie euren Keller verlassen, oder was sollen solche dämlichen Vorschläge?

Mir jedenfalls erschließt sich aus dem dargelegten Sachverhalt keine andere Möglichkeit, den Angriff zuverlässig zu beenden. Ich persönlich hätte ihm im geschilderten Fall auch die Flasche über die Rübe gezogen. Nur wäre ich hinterher nicht zur Polizei gerannt, um eine Ermittlung wegen schwerer Körperverletzung gegen mich selbst einzuleiten (auch wenn es letztlich als Notwehr ausgelegt werden KANN). Bei einer Mindeststrafe von 6 Monaten Knast (wahrscheinlich auf Bewährung, trotzdem...) wäre mir das Risiko zu groß und ich hätte mir gesagt, ok, er hat dich geschlagen, aber er hat auch sein Fett abgekriegt, ich habe einen dummen Spruch losgelassen, an Lebenserfahrung gewonnen, lassen wirs gut sein.

Original geschrieben von sHaO-LiNg
Ich habe keinen Grund, Marios Version zu bezweifeln und da es die einzige ist, die ich zu dem Fall jemals hören werde, ist es für mich auch die einzig relevante.
Naja, mit ein bisschen (Lebens-)Erfahrung weiß man, dass Leute in solchen Situationen die Sachlage meist nicht 100% korrekt reflektieren. Ich will ihm hier gar nicht unterstellen, dass er lügt. Aber nicht selten werden Dinge beschönigt, weggelassen oder ergänzt, oft unwissend, unterbewusst. Dinge, die er mit seinem laienhaften Rechtsverständis für unwichtig hält, etc.
Das sollte man schon berücksichtigen, bevor man so frenetisch Beifall klatscht, dass er zur Polizei gerannt ist, zum Beispiel.

Original geschrieben von sHaO-LiNg
Denn eine Flucht, darüber brauchen wir wohl nicht streiten, ist so gut wie immer der zuverlässigste Schutz vor einem Angriff.
Ob es eine gelungene Flucht, oder letztlich nur der jämmerliche Versuch einer solchen ist, weiß man naturgemäß erst hinterher. Erst einmal drehst du beim Versuch, wegzurennen, dem Angreifer deinen Rücken zu, was dir die Möglichkeit nimmt, dich einigermaßen zu verteidigen, und ihm seine Attacken auf dich ohne eigene Gegenwehr ermöglichst (jaja, man kann auch rückwärts davonrennen...).
Eine Flucht scheidet hier auch m.E. aus, schon deshalb, weil der Angreifer bereits viel zu nahe war und er selber bereits angeschlagen/verletzt.

Ps. Schutzwehr vor Trutzwehr gilt auch meines Wissens nur in Ausnahmefällen.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Ich wollte nur betonen, dass ich prinzipiell keine Skrupel hätte, gegen jemanden, der grundlos auf mich losgeht, sei er auch unbewaffnet, ein Messer einzusetzen.

haha das will ich sehen. der troll von bw.de forum hat die eier wenn zwei aggressive schläger um ihn kreisen kühn sein taschenmesser zu ziehen und wild darauflos zu stechen.

das problem ist dann zwar dass die schläger das wohl nicht toll finden und die sich wiederrum wehren werden - gl @ life theoretischer weldfremder ^_^
 
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ein freund von mir wurde mal von mehreren aggressiven Leuten (fünf glaube ich) angegriffen, und hat während sie schon an ihm dran waren ein Messer gezogen und einem von ihnen in den Bauch gestoßen... darauf haben sie ihn in Ruhe gelassen.

Also das funktioniert tatsächlich (muss natürlich nicht immer), denn auch aggressive Schläger sterben nicht gerne.

Natürlich gab es auch hier eine Anzeige, aber keine Straf- oder Zivilrechtlichen Konsequenzen. Alle Beteiligten haben überlebt.

Wegen dem aktuellen Thema: wie kann man denn auf die Idee kommen dass irgendetwas außer Waffeneinsatz (zb Bierflasche) sicheren Erfolg verspricht? Mario war körperlich nicht überlegen und hat schon ein paar Schläge kassiert. Wieso sollte es da sicher sein das er einen Faustkampf gewinnt oder auch nur dass er bessere Chancen hat? Weil er zuerst angegriffen wurde wird er auf einmal so stark das er jemand mit einem Schlag niederschlagen kann, was sein Gegner nicht geschafft hat oder was?
 
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ich glaube ohne strafe kommst du nicht davon.
kannst froh sein das der kerl nur eine platzwunde hat.
wenn die flasche kaputt ging hast du verdammt hart zugeschlagen.
ein auge kann erblinden,Halsschlagader kanns du aufschlitzen,hirnschäden,wenn er gut fällt kann er durchaus sterben,....

bescheuert gelaufen

aber jungs,was pinkelt ihr wildfremde von der seite an.
auf dein kinn zu deuten ist sowieso der knaller anstatt ihn ruhig in die augen zu schauen und versuchen den ball flach zu halten.
naja 2tes mal wird dir das nicht passiern.
Original geschrieben von JustSkilled


ich habs mit deeskalation in solchen fällen bislang immer geschafft - auch wenn es einen kleinen egoknick in dem moment bedeutet: entschuldige dich, sag dass es nicht so gemeint war und unter keinen umständen reizen, wenn du ihn nicht definitiv binnen sekunden auf die matte schicken kannst.

JustSkilled hat in diesem Falle extrem Recht, sorry.
 
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so schwer geht ne bierflasche auch wieder nich kaputt es gibt doch solche ganz dünnen flaschen bei denen ham wir früher immer 10 pfennig stücke dagegen geschnipst und schon warn loch drin! also viel kraftaufwand braucht das wirklich nich
 
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Original geschrieben von Myta
ein freund von mir wurde mal von mehreren aggressiven Leuten (fünf glaube ich) angegriffen, und hat während sie schon an ihm dran waren ein Messer gezogen und einem von ihnen in den Bauch gestoßen... darauf haben sie ihn in Ruhe gelassen.

spricht für deinen freund - wenn er ein messer beim fortgehen dabei hat. grüß ihn von mir, er ist mein neues idol :8[:
 

xeXistenZx

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Ich finde das irgendwie schon scheisse, dass man sich nicht mit angemessenen Mitteln hier die Bierflasche verteiden darf,wenn das so stimmt. Wenn mich jmd anfreift, muss ich mich auch angemessen verteidigen dürfen, vor allem wenn es grundlos ist, also ohne vorherige Provokation. Für sowas dürfte man nicht bestraft werden dürfen, denn wer zwingt den Angreifer Gewalt auszuüben, da ist er doch selber Schuld, wenn er meint mich anzugreifen zu müssen.
So Typen haben ja auch schon bestimmt öfter Stress geschoben und dann ist es auch net schlimm, wenn sie es mal härter abbekommen, viele gehen ja nach dem sie geschlagen wurden, nicht mal zur Polizei.
Genauso ist es lächerlich, wenn man Kampfsport ausübt und es dann als gefährliche Körperverletztung gilt. Man macht ja auch Kampfsport um sich zu verteidgen zu können, und dann hat der Angreifer halt mal Pech gehabt, wenn er mal den falschen anmacht.
 
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Auf den von Haviii mehrfach darstellten Ausgang wir es wohl auch hinauslaufen.

Fakt ist, dass es eine Rangelei gab, in deren Verlauf der TE unüberlegt einen gefährlichen Gegenstand gegen seinen Kontrahenten einsetzte und ihn dabei am Kopf verletzte.

Das hat der TE den hinzugeeilten Beamten gegenüber sofort bestätigt. Die Bullen erkennen eine Prügelei zwischen angetrunkenen jungen Männern bei dem nicht der Ausgangspunkt, wohl aber der Endpunkt glasklar ist. Ein paar blöde Sprüchen führen zu keiner Verurteilung, geschweige denn zu Schmerzensgeld, die begangene schwere Körperverletzung hingegen schon.

Der TE kann seinerseits den "Angreifer" auf Schmerzensgeld verklagen, dann trefft ihr euch beide vor einem Zivilgericht, es kommt zum Vergleich und am Ende zahlst du ihm mehr als er dir: was dem von Haviii beschriebenen Ausgang nahekommt, wobei ich mir vorstellen könnte, dass der TE statt 2000,-€ am Ende nur ca. 1000,-€ zahlen muss.
 

shaoling

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Du laberst doch Müll, der überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.

Es gibt für den Tathergang, abgesehen von den Beteiligen, noch zwei weitere Zeugen, deren Sicht der Dinge wir hier nicht beurteilen können.

Einer der beiden Verletzten ist offenbar ein polizeilich bekannter Schläger, der andere ein völlig unbescholtenes Blatt.

Der eine hat Verletzungen durch mehrere Faustschläge ins Gesicht erlitten, der andere durch einen Kopftreffer mit der Bierflasche.

Jetzt sag mir doch mal, wie du den Tathergang naheliegender Weise rekonstruieren würdest: dass Mario ihm erst die Bierflasche übergezogen hat, der andere ihm dann ein paar Faustschläge mitten ins Gesicht verpasste und dann ein Deus ex machina die Schlägerei auf wundersame Weise beendet hat?

Oder klingt es vielleicht doch etwas plausibler, dass der andere der Angreifer war und die einseitige Schlägerei durch die Gegenwehr mit der Bierflasche beendet wurde?

Und ich möchte auch mal prinzipiell in Zweifel ziehen, ob irgendein Proll, der gerne angetrunken auf andere Leute losgeht, die Intelligenz oder Mittel dazu hat, jemanden nach so einer Aktion auf Schmerzensgeld verklagen zu wollen.
Der ist wahrscheinlich froh, wenn er keine Bewährungsauflagen verletzt hat.
 
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Genau, einer Anzeige wegen schwerer Körperverletzung wird natürlich kaum Beachtung geschenkt, weil das Opfer selbst polizeibekannt ist. :top2:

Die BRD ist ein Rechtsstaat und gleich was der "Schläger" sonst so treibt, der TE wird wegen der schweren Körperverletzung gradestehen müssen.
 
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Mit Kampfsport kannst du aber (theoretisch) ebenso Leute umbringen wie mit einer Waffe. Ein paar gezielte Tritte/Schläge an die richtigen Stellen mit voller Wucht, schon ist es Totschlag.

Bei Ausübung weiß man doch genau, was man tut. "Geplante" (einstudierte) Tritte/Schläge werden wohl selten von einem Gericht als Affekthandlung eingestuft, da man dir als Anwender unterstellt, dass du weißt, wie die Wirkung ist. Natürlich, wenn du den Angreifer zu Boden schlägst, er außer einer Platzwunde keine Schäden hast und er größer wie stärker als du bist, wird keiner etwas sagen.

Sobald aber schwerere Verletzungen ins Spiel kommen dadurch, wird es strafrechtlich wesentlich schwieriger für den Angegriffenen, da er eben hätte wissen müssen, wie stark er zuschlägt.
Eine Bierflasche KANN sprichwörtlich ins Auge gehen und ist an sich schon ein gefährlicher Gegenstand. Andererseits, wenn man unterlegen ist und sich im Affekt verteidigen will ...
Denke auch, dass der TE zahlen muss, kenne die Sachlage natürlich nicht (auch etwas schlecht in nem Internetforum), aber wenn polizeibekannte Schläger anwesend waren, die *nachweislich* mit der Schlägerei angefangen haben, dürfte das höchstens auf ein Schmerzensgeld hinauslaufen. Trotzdem Glück gehabt, dass nicht mehr passiert ist.
Hätte der andere wirklich schwere, bleibende Verletzungen davongetragen, würde die Strafe schon härter ausfallen. Der Grat zwischen Selbstschutz und Selbstjustiz ist schon recht schmal bei Waffen, und auch einer Bierflasche ...
 

shaoling

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Die Folgen für den Täter sind vollkommen unerheblich, solange die Notwehr selbst gerechtfertigt war.

Original geschrieben von VeGA_
Genau, einer Anzeige wegen schwerer Körperverletzung wird natürlich kaum Beachtung geschenkt, weil das Opfer selbst polizeibekannt ist. :top2:

Die BRD ist ein Rechtsstaat und gleich was der "Schläger" sonst so treibt, der TE wird wegen der schweren Körperverletzung gradestehen müssen.
Wetten, nicht? :rolleyes:
 

xeXistenZx

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Ich machte Kampfsport,aber ich glaube nicht, dass ich das gezielt in einer Schlägerei unter Alkoholeinfluß einsetzten könnte schon allein wegen der Gleichgewichtsstörung.:D
Ich war aber auch noch nicht in so einer Lage, werde so gut wie nie dumm angemacht.
Aber darum gehts mir ja, kann ja sein, dass wenn ich mich verteide dem anderen ernsthaft verletzte, aber das ist allein seine Schuld, denn nur er hat entschieden mich anzugreifen. Dazu zwingt ihn ja niemand, vor allem grundlos.
 
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Das Problem ist nicht, dass du den Kampfsport einsetzt, sondern wohl eher die Richter, die wahrscheinlich in solch einem Fall wenig Ahnung haben, aber dir einfach unterstellen, dass du weißt, was du tust.

Angenommen, du wirst von jemandem mit einem Messer angegriffen, du wirst getroffen, schlägst ihn zu Boden und er erleidet eine schwere Gehirnerschütterung durch den Aufprall auf die Bordsteinkante (blöd gefallen usw.) oder sonstwelche Verletzungen - dann isses dem Richter egal, ob du unter Alkoholeinfluss standest oder nicht.

Auch wenn man dann nur vermindert zurechnungsfähig ist, hast du dann eine Handlung ausgeübt, wo man dir nachsagst: "Du weißt, was du tust!". Man könnte auch sagen, ein einfacher Schlag ins Gesicht, Fußfeger (???) usw. hätten gereicht ...
 

xeXistenZx

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Ja ich weiß genau das finde ich ja daran blöde , dass es eben so ist.
 
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Original geschrieben von Gomorrha
Angenommen, du wirst von jemandem mit einem Messer angegriffen

dann "darfst" du sämtliche kampfsporttechniken ansetzen, dann ist nämlich dein leben bedroht...
 
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ihr und euer messer und kampsport usw, früher nahm man ne alte kette von ner kettensäge oder nen holzprügel und man hats dem angreifer oder eben dem opfer :uglyup: übers gesicht gezogen und ihn windelweich verprügelt. DAS SIND EBEN NOCH DIE GESETZE DER STRASSE!!
 
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Gerade als Kampfsportler spult man doch die eintrainierten Bewegungsabläufe einfach nur ab wenn man wirklich angegriffen wird. Ich hatte die Situation zum Glück noch nie außerhalb des Trainings, aber wenn wir Messerkampf im Training üben dann denke ich nichtmehr wirklich nach - die Bewegungen sind einfach im Unterbewusstsein. (Und trotzdem würde ich jederzeit wenn nur irgendwie möglich wegrennen, wenn es zu einem Messerkampf kommt. Das Restrisiko ist einfach zu groß, sich freiwillig einer solchen Lebensgefahr auszusetzen ist einfach nur dumm.)

Original geschrieben von MegaVolt


Heator hat aber auch mehr als ein mal gesagt, dass sich der angegriffene dabei keinerei zusätzlicher Gefahr aussetzen muss. Wie von mir bereits ausgeführt birgt jeder Faustkampf, egal wie körperlich überlegen ich bin, ein enormes Risiko. Ein glücklicher Kopftreffer ist möglich, genausogut kann der Gegenüber ein Kampfsportler sein.
Körperliche Überlegenheit ist noch lange keine Garantie und die Chancen, den Angriff wirklich selbst vollkommen unbeschadet zu überstehen steigen zweifellos, wenn ich trotz körperlicher Überlegenheit ein Messer nutze.

Oder anders ausgedrückt: Fäuste können einen Angriff niemals zuverlässig beenden. Nach Heators argumentation war der Einsatz des Messers gerechtfertigt.

Heeaattorr ;) Ich bin noch sehr an deiner Antwort dazu interessiert. Gibt es nun einfach einen Unterschied zwischen Vorlesungs-Jura und der praktischen Auslegung vor Gericht? Oder lässt sich der Fall mit dem Messer doch irgendwie von "deinem" Standpunkt aus erklären?
 
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wie shao immer und immer wieder sein gelesenes theoretisches wissen versucht einzusetzen und anderen zu erklären ohne jemals in einer ähnlichen situation gewesen zu sein. ich will mal ein video von ihm wie er auf der straße rumwandelt und mal so nebenher ein paar prolls absticht die ihn bedrohlich angucken, und er dann ja eh weißt dass sie keine chance haben weil sie ja staatsbekannt sind - wie alle prolls.

nebenbei macht er noch 2 blonde engel klar die er mit seinem wissen über diverse aufreisspraktiken sofort zu einem dreier überreden kann und kriegt danach sogar geld von den beiden, weil er ihnen durch das perfekte wissen des g-punkt standortes so mega geile orgasmen beschert hat - worauf hin er sich mit seinem perfekten wirtschaftswissen direkt aktien kauft die über nacht um 100% steigen.

echt jetzt, hör bitte auf ständig so viel müll zu labern. und hör auf so viel arbeit und mühe in deine doch nutzlosen posts zu stecken. 2/3 ist (natürlich rhetorisch perfekter) schwachsinn :D geh mal nach draußen, wird dir gefallen. die grafik ist sogar besser als von deinem PC -_-
 
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wo ist dein scheiss problem? bleib mal beim thema.
kannst du mal damit aufhören meinen thread zu benutzen, um deine minderwertigkeitskomplexe zu kompensieren.
mach das gefällst per pn, um alles in der weld.

ich bin inzwischen sehr zuversichtlich, dass da nichts mehr passieren wird. der polizist hat mich überzeugt und mir sogar dazu geraten keinen anwalt zu nehmen und das ganz sicher nicht aus tücke.
wie ich aus der reaktion des poliziten entnehmen konnte, hat der typ sich bei der vernehmung wohl nicht grade mit ruhm bekleckert, wozu sicher auch seine falschaussage beigetragen hat.
ich kann mir nicht vorstellen, dass der richter meine integrität anzweifelt.

was sollte es mir ausserdem bringen, die geschichte hier in verfälschter form dazustellen? habe das so objektiv wie möglich gemacht und nichts weggelassen, woran ich mich noch erinnern konnte.
 
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Heeaattorr Ich bin noch sehr an deiner Antwort dazu interessiert. Gibt es nun einfach einen Unterschied zwischen Vorlesungs-Jura und der praktischen Auslegung vor Gericht? Oder lässt sich der Fall mit dem Messer doch irgendwie von "deinem" Standpunkt aus erklären?
Keine Ahnung in wie weit das rechtlich relevant ist, aber wer nachts auf der Strasse mit einem Messer bewaffnet rum läuft, wird auf die wenigsten Richter wie ein friedfertiger Typ, der nur versehentlich in so eine Situation geraten ist, wirken.
 
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So:

Vor ca 2 Jahren hier in Graz.

3 Typen verwolgen einen anderen Jungen, alle 4 sind ca 18 Jahre alt.
ca 300 m später holen sie ihn ein, und fangen an ihn zu umzingeln.
Der angegriffene Junge zieht ein Messer und hält es in die Luft um es ihnen zu zeigen, bzw. um klar zu machen, dass er bewaffnet ist.
Die 3 angreifer lassen nicht locker und einer von ihnen wird erstochen.

Zuerst wurde der Junge angeklagt, fahrlässige Tötung oder so aber dann vor Gericht frei gesprochen da Notwehr.
 
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Hier der CDU Politiker wurde doch auch erstmal auf fahrlässige Tötung angezeigt...
Sowas ist nunmal schienbar standard.
 

haviii

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Auf der Straße und dem Meer bist du mit dem Schmerz und Gott allein.


Gott zum Glück gibt es Gewalt. Sonst wäre die Welt doch total langweilig. :love:
 

uLti_inaktiv

Guest
Original geschrieben von sHaO-LiNg
Ich finde per Google keine einzige Quelle, die deine Version bestätigt. Alles, was sich dazu findet, bestätigt ganz klar die Gegenposition: Schutzwehr vor Trutzwehr gilt i.A. nicht, nur in speziellen Fällen.

Bist Du eigentlich mal auf die Idee gekommen, dass Google keine zuverlässige Quelle für Rechtsfragen sein könnte? Und lexexakt evtl auch nicht? Meine Zitierweise ist absolut üblich, geh am besten in die Bibliothek, schlag den Schönke/Schröder Kommentar zum Strafgesetzbuch auf, Paragraph 32. Dort liest Du dann einfach die von mir zitierten Randnummern nach. Zugriff auf eine Bibliothek wirst Du wohl haben. Und die von mir zitierten Entscheidungen sind nicht "irgendwelche Quellenangaben", sondern Entscheidungen des BGH (Bundesgerichtshof). Du kannst sie in der amtlichen Sammlung nachlesen.

Original geschrieben von sHaO-LiNg
Man kann deine Behauptung rein logisch auch ziemlich einfach ad absurdum führen. Wenn nämlich immer Schutzwehr vor Trutzwehr gelte, dann hieße das, dass ich auch immer weglaufen müsste, wenn ich kann, also so ziemlich immer, wenn ich mich nicht in einem geschlossenen Raum befinde.
Denn eine Flucht, darüber brauchen wir wohl nicht streiten, ist so gut wie immer der zuverlässigste Schutz vor einem Angriff.

Dein argumentum ad absurdum (was keines ist) trägt nicht. Wenn man dem Angreifer nämlich körperlich unterlegen ist, wird gerade davon auszugehen sein müssen, dass dieser auch schneller rennen kann. Damit würde Schutzwehr als effektives Mittel ausscheiden. Mein Zitat bezieht sich lediglich auf die Situation, in der sich Schutz- und Trutzwehr als gleichwertige Alternativen gegenüberstehen.

Original geschrieben von sHaO-LiNg
Ich bin mir auch nicht so sicher, inwiefern man hier einen einzelnen Schlag mit einer Bierflasche, auch wenn er zum Kopf ging, als "lebensgefährlichen Waffeneinsatz" bezeichnen kann.

Die Bierflasche ist keine Waffe, aber ein gefährliches Werkzeug iSd. § 224 I Nr. 2 StGB. Damit ist sie gesetzestechnisch der Waffe gleichgestellt. Das ist in diesem Fall unstreitig. Und ein solcher Schlag ist hochgradig lebensgefährlich. Hirnblutungen, Schädelbruch, Hinfallen und auf dem Hinterkopf aufschlagen uvm. sind naheliegend.

Original geschrieben von sHaO-LiNg
Und wie kommst du darauf, dass der Kinnhaken hier ein milderes geeignetes Mittel war?
Wir haben es hier mit jemandem zu tun, der vermutlich das erstemal in so einer Situation war und vielleicht noch nie vorher jemanden geschlagen hat, wie soll er sich da mit einem einzelnen Faustschlag zuverlässig verteidigen?

Umgekehrt gedreht: Er konnte sich zumindest mit der Bierflasche zuverlässig verteidigen. Wieso dann nicht mit einem Kinnhaken?


Original geschrieben von sHaO-LiNg
War eine Drohung mit der Bierflasche in dieser Situation noch erfolgversprechend?
War sie überhaupt noch möglich, während der andere mit seinen Fäusten auf ihn einschlug?

Das sind Fragen, über die ich nicht zu befinden habe. Wie ich bereits mehrmals gesagt habe, kann ich das auch gar nicht, weil ich nur den Tatsachenvortrag einer Partei gehört habe. Das sind aber Fragen, die gestellt werden müssen. Und das hat in diesem Thema vor mir niemand getan.


Original geschrieben von sHaO-LiNg
Auf eine bewaffnete Person, die meine Familie und mich gerade aus meinem Haus gejagt hat und nun im Begriff ist, es anzuzünden, darf ich also nicht schießen, weil ich ihn damit wahrscheinlich töte?

Vielleicht hätte Dir auffallen können, dass in Deinem Beispiel noch andere Rechtsgüter betroffen sind, z.B. durchaus denkbar körperliche Integrität. Deshalb ist es schon nicht einschlägig.

Ein korrektes Beispiel wäre etwa: B steht auf der Yacht das Millionärs A und lichtet gerade den Anker. A beobachtet diese Szene, kann aber unmöglich B am Ablegen hindern, ohne Ihn mit einem Kopfschuss zu töten. Ist der Kopfschuss zulässige Notwehr?

Und diese Frage ist nach gängiger Strafrechtsdogmatik nun einmal mit "NEIN" zu beantworten. Was Du für geboten hälst und was nicht, kann dahingestellt bleiben. Wenn Du es nicht glaubst, dann lies die von mir zitierten Aufsätze nach. Du findest sie in jeder gängigen juristischen Bibliothek. Für die verwendeten Abkürzen konsultierst Du am besten ein Abkürzungsverzeichnis Deiner Wahl.

Und jetzt eine Frage zum Schluss: Was zur Hölle machst Du Dich hier eigentlich in einer juristischen Diskussion so wichtig, obwohl Du offensichtlich keine Ahnung von selbst grundlegenden Systemfragen, Arbeitstechniken und Methoden hast? Ich hoffe wirklich, Du studierst NICHT Rechtswissenschaft.
 

TheRine

Guest
Original geschrieben von MegaVolt
Gerade als Kampfsportler spult man doch die eintrainierten Bewegungsabläufe einfach nur ab wenn man wirklich angegriffen wird. Ich hatte die Situation zum Glück noch nie außerhalb des Trainings, aber wenn wir Messerkampf im Training üben dann denke ich nichtmehr wirklich nach - die Bewegungen sind einfach im Unterbewusstsein. (Und trotzdem würde ich jederzeit wenn nur irgendwie möglich wegrennen, wenn es zu einem Messerkampf kommt. Das Restrisiko ist einfach zu groß, sich freiwillig einer solchen Lebensgefahr auszusetzen ist einfach nur dumm.)

training mit gummimessern? ist ja sehr sinnvoll, dann denken die halbstarken sie können nen angreifer mit messer abwehren:elefant:
 
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Original geschrieben von TheRine


training mit gummimessern? ist ja sehr sinnvoll, dann denken die halbstarken sie können nen angreifer mit messer abwehren:elefant:

Holz meistens. Soll ja auch etwas wehtun wenn die Abwehr nicht klappt. Lass mich raten: Du krasse Schläger tainierst nur mit scharfen Messern und musst täglich deine Trainingspartner wechseln, weil sie nicht so toll sind wie du und öfter mal sterben?

Original geschrieben von uLti
Umgekehrt gedreht: Er konnte sich zumindest mit der Bierflasche zuverlässig verteidigen. Wieso dann nicht mit einem Kinnhaken

Da sich Heator nicht meldet und der Messer-Fall "deine" Interpretation bestätigt glaube ich dir das einfach mal.

Das wirft aber ein viel größeres Problem auf: Heators Interpretation empfand ich persönlich als sehr gerecht. Wenn irgendjemand auf mich losgeht, dann kann ich alles machen um ihn zuverlässig auszuschalten.

Nach deiner Interpretation muss ich erst noch abwägen, ob ich eventuell körperlich überlegen sein könnte und ob ich nicht vielleicht irgendeine andere, weniger schädliche Abwehr nutzen könnte. D.h. falls ich unverschuldet in eine Schlägerei gerate habe ich nur die Wahl, entweder mich selbst einem vollkommen unnötigen Risiko auszusetzen oder mich selbst vor der Gefahr zu bewahren, dann aber möglicherweise wegen "übertriebener Notwehr" vor Gericht zu stehen.

Jetzt mal ehrlich: Gibt es nur absolute Vollidioten in unserer Rechtsprechung? Das ist doch einfach nur dumm!
 
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Original geschrieben von MaRiO(d.S
ich bin inzwischen sehr zuversichtlich, dass da nichts mehr passieren wird. der polizist hat mich überzeugt und mir sogar dazu geraten keinen anwalt zu nehmen und das ganz sicher nicht aus tücke.
wie ich aus der reaktion des poliziten entnehmen konnte, hat der typ sich bei der vernehmung wohl nicht grade mit ruhm bekleckert, wozu sicher auch seine falschaussage beigetragen hat.
ich kann mir nicht vorstellen, dass der richter meine integrität anzweifelt.
Willst du es wirklich riskieren bei einer Verhandlung ohne Anwalt zu erscheinen?
 
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wenn es wirklich soweit kommt, werde ich es wohl nicht riskieren.
wird es aber eh nicht...
 

uLti_inaktiv

Guest
Original geschrieben von MegaVolt
Nach deiner Interpretation muss ich erst noch abwägen, ob ich eventuell körperlich überlegen sein könnte und ob ich nicht vielleicht irgendeine andere, weniger schädliche Abwehr nutzen könnte. D.h. falls ich unverschuldet in eine Schlägerei gerate habe ich nur die Wahl, entweder mich selbst einem vollkommen unnötigen Risiko auszusetzen oder mich selbst vor der Gefahr zu bewahren, dann aber möglicherweise wegen "übertriebener Notwehr" vor Gericht zu stehen.

Ne, sobald das Risiko bei einer Alternative größer wird, also der Angriff nicht mehr zuverlässig beendet werden kann, scheidet diese Alternative aus.

Ich versuche, das mit einem Fall anschaulich darszustellen:

Der muskelgestählte O, der sein Springmesser dabei hat, wird von dem kleineren und untrainierten T angegriffen. Schläge des O hätten objektiv ausgereicht, um T's Angriff abzuwenden. O allerdings zieht sein Springmesser und sticht es T ins Herz.

Beide Methoden sind nun gleich sicher, den Angriff zu beenden. Von beiden möglichen muss nun die mildere gewählt werden. Ich verstehe nicht, was daran ungerecht sein soll.

Hinweis: Die von mir gebildeten Beispielsfälle sind eindeutig. Der Fall des Threaderstellers ist es nicht.
 

haviii

Guest
Ich kann dir mal sagen wie deutsche Gerichte urteilen MegaVolt. Auf einem Flomarkt unser örtlichen Sonderschule kommt es zu einem Streit zwischen Mann und Frau. Meine Mutter geht hin (Rektorin) um diesen Streit zu schlichten. Der Mann geht daraufhin auf meine Mutter los und klatscht ihr eine. Sie weint und kommt zu mir, worauf hin ich zu dem Typen gehe er aber wie wild auf mich zugestürmt kommt und in Richtung meiner Mutter Fotze Fotze Fotze brüllt.
Jedenfalls haue ich ihm eine rein, seine Nase bricht, er blutet wie ein Schwein. Er steht kurz darauf wie in Trance auf und kommt wieder auf mich zu. Ich schlage ihm nochmal ins Gesicht, diesmal brechen 2-3 vielleicht 4 Zähne raus. Er geht zu boden und schlägt mit dem Hinterkopf auf. Er kotet und uriniert ein und ist bewusstlos. Meine Mutter macht bei ihm stabile Seitenlage, ich rufe den Notarzt. Da geschätzte 50 Zeugen gesehen hatten was passiert ist dachte ich mir "ONE TIME" biste mal ehrlich bei sowas. Polizei kommt, Krankenwagen kommt. Vernehmung. Alles wunderbar.

Strafrechtlich Verwarnung an mich wegen irgendeiner Scheisse, mein Anwalt hatte noch so ein Brief verfasst "junger Mann bla bla bla wird solche Situationen meiden bla bla bla".


Schmerzensgeld durfte ich 3500€ bezahlen. in 4 Raten.

Herzlichen Dank.

DAS ist Deutsche Justiz.

In der Urteilsbegründung sagte die Richterin weglaufen hätte die Situation auch gelöst, Opfer in Stresssituation ich persönlich nicht betroffen (achja meine Mutter weint weil er 190 Kerl ihr eine klatscht weil er 20 Lose kauft und kein Gewinn dabei ist - für 10 cent das los).

GG NO RE

€ Rechtschreibung
 
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Berlin
Original geschrieben von uLti

Der Fall des Threaderstellers ist es nicht.

was ist denn unklar? glaub mir, er war stärker, größer und älter und hat übung in schlägereien, das hat man gemerkt. ich hab ihn, wie gesagt, versucht zurückzuschlagen. er hat das aber abgewert bzw. habe ich ihn nicht getroffen.
muss ich wirklich die flasche fallen lassen? (wäre mir in der situation einfach nicht eingefallen, keine chance)
 
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