Original geschrieben von Habicht
Nen Faustschlag von ihm direkt ins Gesicht HÄTTE den Angriff "sofort und endgültig" beenden können, wer weiß das schon?!
Der andere hat ihm mehrmals ins Gesicht geschlagen. Also ist ein Faustschlag ins Gesicht offenbar nicht so ganz die zuverlässige Variante.
Original geschrieben von Habicht
Es wurde hier doch auch immer betont, dass der Verteidigende keine Verhältnisabwägung zu machen hat. Das hier zitierte Urteil spricht aber in meinen Augen dagegen. Wie hier schon mehrere angesprochen haben: Größe allein muss doch nicht ausreichen, nen Angriff sofort und endgültig beenden zu können.
In dem zitierten Urteil ging es nicht um den Gebrauch des Messers an sich, sondern um einen
gezielten Stich in den Hals.
So einem Angriff kann man wohl eine Tötungsabsicht unterstellen. Und eine gezielte Tötung war natürlich nicht das mildeste Mittel.
Original geschrieben von aMrio
weglaufen ist für dich kein milderes mittel?
Recht muss dem Unrecht nicht weichen.
Wie oft noch?
Ich antworte jetzt auch nicht mehr auf dich, weil du dich mal wieder als zu dämlich erweist, um einem Diskussionverlauf zu folgen und Argumente, die bereits widerlegt wurden, nicht in identischer Form noch einmal zu bringen.
Original geschrieben von uLti
Sicher nicht. Wenn Schutzwehr und Trutzwehr möglich sind, geht Schutzwehr vor Trutzwehr (BGHSt 24 356; 26 147; S/S/Perron, §32 Rn. 36a). Bevor Du also mit Sachen wie "lexexakt" kommst, solltest Du evtl. mal seriöse Quellen konsultieren.
Ich finde per Google keine einzige Quelle, die deine Version bestätigt. Alles, was sich dazu findet, bestätigt ganz klar die Gegenposition: Schutzwehr vor Trutzwehr gilt i.A. nicht, nur in speziellen Fällen.
Also wirst du erstmal hinnehmen müssen, dass ich mich nicht auf das verlasse, was du hier mit irgendwelchen Quellenangaben zusammenschusterst, die ich überhaupt nicht nachvollziehen oder nachprüfen kann.
Ich kann auch nicht verstehen, warum du das machst. Wenn du schon aus einem Fachbuch zitierst, das niemand sonst hier direkt einsehen kann, dann gib bitte Titel, Autor, Seite und Textstelle an, und zitiere klar und deutlich die gesamte relevante Textpassage, so dass der Kontext einwandfrei ersichtlich ist.
Was du hier ablieferst, ist ein undurchsichtiges Mus, das niemandem irgendetwas nützt.
Man kann deine Behauptung rein logisch auch ziemlich einfach ad absurdum führen. Wenn nämlich immer Schutzwehr vor Trutzwehr gelte, dann hieße das, dass ich auch immer weglaufen müsste, wenn ich kann, also so ziemlich immer, wenn ich mich nicht in einem geschlossenen Raum befinde.
Denn eine Flucht, darüber brauchen wir wohl nicht streiten, ist so gut wie immer der zuverlässigste Schutz vor einem Angriff.
Und dass das nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, da wirst du hoffentlich noch zustimmen.
Original geschrieben von uLti
Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass Du erst den Sachvortrag eines Beteiligten gehört hast und Dich deshalb überhaupt nicht zur objektiven Kampflage äußern kannst. Es leuchtet mir zumindest nicht unmittelbar ein, dass ein lebensgefährlicher Schlag mit der Bierflasche auf den Kopf die einzig erforderliche Verteidigungshandlung gewesen sein soll. Wenn er anscheinend relativ problemlos auf den Kopf schlagen konnte... wieso hätte dann nicht bsw. ein Kinnhaken gereicht? Da hätte zumindest die Winterjacke nicht als Schutz geholfen. Anscheinend ist vielen hier nicht wirklich klar, dass auf der einen Seite das Leben gefährdet wurde und auf der anderen nur die körperliche Integrität.
Ich habe keinen Grund, Marios Version zu bezweifeln und da es die einzige ist, die ich zu dem Fall jemals hören werde, ist es für mich auch die einzig relevante.
Dass alles, was man dazu sagen kann, immer unter der Prämisse steht, dass es sich wirklich wie beschrieben zugetragen hat bzw. das Gericht von diesem Hergang ausgehen wird, ist selbstverständlich.
Ich bin mir auch nicht so sicher, inwiefern man hier einen einzelnen Schlag mit einer Bierflasche, auch wenn er zum Kopf ging, als "lebensgefährlichen Waffeneinsatz" bezeichnen kann.
Du hast selbst vorgeschlagen, die Flasche abzuschlagen, damit sie zu einer solchen Waffe wird. Das impliziert schon irgendwie, dass sie es vorher nicht wahr, hm? Und dem Angreifer war ja völlig bewusst, dass er eine Bierflasche (vermutlich in der rechten Hand) hielt. Ein Schlag mit der Flasche war also die natürliche Reaktion auf einen solchen Angriff oder soll er noch seine Bierflasche wegwerfen, um irgendeinen Idioten zu schützen, der ihm gerade mehrmals in die Fresse gehauen hat? Unverständlich.
Und wie kommst du darauf, dass der Kinnhaken hier ein milderes geeignetes Mittel war?
Wir haben es hier mit jemandem zu tun, der vermutlich das erstemal in so einer Situation war und vielleicht noch nie vorher jemanden geschlagen hat, wie soll er sich da mit einem einzelnen Faustschlag zuverlässig verteidigen? noch dazu, nachdem er bereits mehrere Schläge mitten ins Gesicht kassiert hat.
Und selbst wenn wir einen einzelnen Schlag mit einer Bierflasche hier als lebensgefährlichen Waffeneinsatz werten wollen.
Achte doch einfach mal auf deine eigenen Zitate:
[...]es sei denn, dass eine solche keinen Erfolg verspricht oder wegen der Bedrohlichkeit der Situation nicht mehr möglich ist.
Feststellung: Der andere wusste, dass er eine Bierflasche in der Hand hält, und hatte ihm bereits mehrere Faustschläge mitten ins Gesicht beigebracht.
War eine Drohung mit der Bierflasche in dieser Situation noch erfolgversprechend?
War sie überhaupt noch möglich, während der andere mit seinen Fäusten auf ihn einschlug?
Wohl kaum...
Original geschrieben von uLti
1) Im Wege der grundgesesetzlichen Auslegung des Notwehrrechts kommt man zu folgendem Ergebnis: Sofern bei dem Angegriffenen lediglich Vermögensinteressen auf dem Spiel stehen, ist bei der Verteidigung von Sachen die Grenze erreicht, wenn sie mehr oder weniger sicher zum Tod des Angreifers führt (vgl. Roxin, ZStW 93, 100 gegen Krey JZ 79, 709) oder wenn es sich um Sachen von unbedeutendem Wert handelt. Ich bin relativ froh darüber, dass in unserem Land Leute wie Roxin über solche Fragen entscheiden - und nicht Du.
Warum weichst du hier schon wieder aus, statt einfach mal direkt auf mein Gegenargument einzugehen?
Auf eine bewaffnete Person, die meine Familie und mich gerade aus meinem Haus gejagt hat und nun im Begriff ist, es anzuzünden, darf ich also nicht schießen, weil ich ihn damit wahrscheinlich töte?
Ich streite gar nicht ab, dass solche Fälle vielleicht so unrealistisch sind, dass sie so gut wie niemals vorkommen. Dennoch sind für mich Situationen denkbar, in denen ich den Einsatz tödlicher Gewalt auch zum Schutz des Eigentums locker für geboten halten würde.
Der obige Fall ist so einer.